Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung: Änderungen im Verfahren ab 1. August 2009

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Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung: Änderungen im Verfahren ab 1. August 2009 Nach einer Auswertung des letztjährigen Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung und unter Berücksichtigung der zahlreichen Anregungen aus der Praxis wurde das Verfahren überarbeitet und deutlich vereinfacht. Zukünftig werden die Meldelisten (über alle Kinder, die am Gesamtverfahren teilgenommen haben, sowie über alle Kinder mit Sprachförderbedarf) entfallen. Stattdessen gilt ab dem Schuljahr 2009/2010 Folgendes: Alle Kinder, die am Verfahren der Sprachstandsfeststellung in einer Kita teilgenommen haben (also alle Kita-Kinder ohne Hinweise auf Förderbedarf, alle Kita-Kinder, die mit der KISTE getestet wurden, und alle Hauskinder), erhalten von der Kindertagesstätte eine Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung, die von den Eltern bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorzulegen ist. Für alle Kinder, bei denen kein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, ist damit das Verfahren abgeschlossen. Wurde bei einem Kind ein Sprachförderbedarf festgestellt, unterschreiben die Eltern darüber hinaus eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs, in der sie ihre Verpflichtung zur Gewährleistung einer regelmäßigen Teilnahme an dem Sprachförderkurs anerkennen. Diese Selbstverpflichtungserklärung ersetzt die Vereinbarung mit den Eltern, wie sie in den Fortbildungsmaterialien angeregt und in den meisten Kindertagesstätten bereits abgeschlossen wird, und verbleibt in der Kindertagesstätte. Nur in den Fällen, in denen Eltern diese Erklärung nicht unterzeichnen, übermittelt die Kita deren Daten an das regional zuständige staatliche Schulamt, das dann einen rechtsverbindlichen Bescheid über die Teilnahme an einem Sprachförderkurs erlässt. Auch die Bescheiderteilung der Schulämter an alle Eltern von Kindern mit Sprachförderbedarf entfällt also. Hat zum Zeitpunkt der Schulanmeldung eine Sprachstandsfeststellung noch nicht stattgefunden, werden die Eltern von der Grundschule aufgefordert, dies nachzuholen. Wird ein Sprachförderbedarf festgestellt, klären die Grundschulen und Kitas vor Ort, wie das Kind in einen Sprachförderkurs integriert werden kann. Bei unentschuldigtem Fehlen am Sprachförderkurs wird zukünftig statt der zuständigen Grundschule das regional zuständige staatliche Schulamt informiert, das in Zusammenarbeit mit der zuständigen Grundschule auf die Einhaltung der Teilnahmeverpflichtung hinwirkt. Die bisherigen Regelungen zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung wurden aus der Grundschulverordnung heraus genommen und in einer eigenen Verordnung, der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung

(SprachfestFörderverordnung SfF-V) zusammengefasst, die auch die Selbstverpflichtungserklärung enthält und am 1. August 2009 in Kraft getreten ist. Der Verordnungstext sowie das Muster für die Teilnahmebescheinigung finden sich zum Herunterladen und Ausdrucken auf den Internet-Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport MBJS - ( www.mbjs.brandenburg.de/kita/kita-startseite ) und des Berliner Instituts für Frühpädagogik BifFe.V. ( www.biff.eu ). Dort ist auch das Formular der Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs, das als Teil der Verordnung verbindlich anzuwenden ist, noch einmal extra eingestellt, ebenso wie der aktualisierte Eltern-Informationsflyer, der derzeit auch von den Jugendämtern an die Kindertagesstätten verteilt wird.

Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs nach 5 Abs. 3 SfF-V in Verbindung mit 37 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (Bei festgestelltem Sprachförderbedarf wird diese Erklärung von den Eltern unterschrieben und verbleibt in der Kindertagesstätte). Kindertagesstätte Straße/PLZ Ansprechpartnerin... Im Rahmen der Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung wurde bei meinem Kind (Vorname/Nachname)..... ein Sprachförderbedarf festgestellt. Um seine Sprachentwicklung gezielt zu unterstützen und seine Startchancen bei der Einschulung zu verbessern, nimmt mein Kind im Zeitraum von bis. an einem Sprachförderkurs in der Regel in einer Kleingruppe teil. Die Förderung findet täglich von. bis.. Uhr statt. Mir ist bekannt, dass bei unentschuldigtem Fehlen das zuständige staatliche Schulamt informiert wird und gegebenenfalls weitere Schritte einleitet.. Datum/Unterschrift Personensorgeberechtigte/r 37 BrbgSchulG Beginn der Schulpflicht (1) Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter und zum Beginn des der Einschulung vorhergehenden Schuljahres an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Kinder und junge Menschen, deren erstmaliger Schulbesuch in einer anderen als der ersten Jahrgangsstufe erfolgen soll, sind nur dann verpflichtet, an einer schulärztlichen Untersuchung und einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen, wenn sie noch keine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben. (2) Kinder, bei denen aufgrund nicht hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwarten ist, dass sie dem Anfangsunterricht nicht folgen können, werden durch das staatliche Schulamt verpflichtet, an geeigneten Sprachförderkursen teilzunehmen. Das für Schule zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, das Nähere zur Einführung der Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderkurse, zur Teilnahmepflicht, zum Verfahren, zur Anerkennung von Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderkursen sowie zum Inhalt und Umfang der Sprachförderkurse durch Rechtsverordnung zu regeln. 41 BrbgSchulG Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Schulpflicht Auszug Die Eltern müssen ferner dafür sorgen, dass ihr Kind der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung und einem Sprachförderkurs nachkommt.

manchmal fehlen uns die Worte, es verschlägt uns die Sprache oder es liegt uns ein Wort auf der Zunge will uns aber trotzdem nicht einfallen. Nicht jeden kann man beim Wort nehmen, und nicht alle sprechen die gleiche Sprache : Sehr viele Redensarten und Sinnsprüche beziehen sich auf die Sprache, denn die Fähigkeit, sprechen zu können, ist von großer Bedeutung. Der Grundstein für den Spracherwerb wird in der Familie gelegt. Kita und Schule bauen auf den bis dahin erworbenen Fähigkeiten auf und erweitern sie. Dabei verläuft die Sprachent wick - lung bei Kindern weder immer in der gleichen Geschwindigkeit noch immer in den gleichen Schritten. Es muss also nicht sofort ein Grund zur Besorgnis sein, wenn das eigene Kind nicht so gut spricht wie ein gleichaltriges. Aber spätestens dann, wenn Ihr Kind bald in die Schule kommt, ist es wichtig, genau hinzusehen, ob seine Sprachfähigkeit altersgemäß entwickelt ist. Denn eine hinreichende Sprach - ent wicklung ist nicht nur wesentliche Grund - lage dafür, sich anderen mitteilen und sich mit anderen verständigen zu können, sondern auch dafür, lesen und schreiben zu lernen. Auch alle weiteren Bildungsprozesse knüpfen an diese Fähigkeiten an. Deshalb hat die Landesregierung im Jahr 2006 im Rahmen ihres familienpolitischen Maßnah me - pakets das Programm zur kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung in Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. Durch Sprachstandsfeststellungen im Jahr vor der Einschulung sollen alle Kinder mit Sprach - förderbedarf erreicht werden und vor der Ein - schu lung ein gezieltes Sprachförderangebot erhalten, um ihre Startchancen beim Schulein - tritt zu verbessern. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden alle Kitas des Landes darauf vorbereitet sein, die Sprach - standsfeststellungen und Sprachförderkurse durchführen zu können, und ab diesem Zeit - punkt wird die Sprachstandsfeststellung für alle Kinder, die in die Schule kommen (auch für diejenigen, die nicht in einer Kita sind) im ganzen Land verbindlich sein. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zu einem besseren Schulstart und zu mehr Chan cen gleichheit geleistet werden. Holger Rupprecht, Minister für Bildung, Jugend und Sport Kindertagesstätten haben im Rahmen ihrer Bildungs - arbeit den Auftrag, alle Kinder von Anfang an in ihrer Sprach entwicklung zu unterstützen. Die Erzieherinnen lesen den Kindern vor, lassen sie erzählen, diskutieren und auch streiten; sie singen gemeinsam, reimen und machen Wort spiele. Sie geben den Kindern vielfältige Gelegenheiten, Sprache als wichtige Verständigungs - mög lichkeit zu erfahren und anzuwenden. Manche Kinder benötigen aber eine darüber hinausgehende Förderung. Sie sind vielleicht scheu, brauchen be - son dere Aufmerksamkeit und Hilfe. Kinder, bei denen die Gruppenerzieherin Hinweise auf einen möglichen Sprach förderbedarf sieht, machen mit einer besonders geschulten Erzieherin den Kinder - sprach test für das Vorschulalter (KISTE). Wird hierbei tatsächlich ein Förderbedarf festgestellt, nehmen die Kin - der an einem besonderen Sprach förderkurs in der Kita teil. Durch Wortspiele, Lieder, Rhythmusübungen und aufeinander aufbauende Lerneinheiten werden Sprachhem mungen abgebaut, der Wortschatz der Kinder erweitert und ihr Verständnis für den Aufbau unserer Sprache gefördert. Sie werden gezielt und spielerisch darin unterstützt, Freu de an der Sprache, an ihren Geheimnissen und ihren Regeln zu entwickeln. In der Regel werden die Kinder in Kleingruppen von höchstens sechs Kindern über einen Zeitraum von mindestens zwölf bis vierzehn Wochen täglich und zu einer festen Zeit für eine halbe bis ganze Stunde von einer besonders geschulten Erzieherin gefördert. Dieses zusätzliche Angebot ist für alle Kinder, ob sie in der Kita angemeldet sind oder nur zum Förderkurs dorthin kommen, kostenlos. Die Landesregierung finanziert die Fortbildungen für die Erzieherinnen, das Material für die Sprachstandsfeststellung und das zusätzliche Per - so nal, das für die Sprachstandsfeststellung und Sprach - förderung in den Kitas benötigt wird. Sicher kennen Sie Ihr Kind am besten. Aber auch die Erzieherin in der Kita beobachtet seine Entwicklung und seine Fortschritte aufmerksam dies ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Sieht sie Hinweise auf einen möglichen Sprach för der - bedarf und wird dieser durch den Test mit der KISTE bestätigt, so ist im Schulgesetz bestimmt, dass Ihr Kind an dem Sprachförderkurs in der Kita teilzunehmen hat, damit es im kommenden Jahr möglichst erfolgreich dem Schulunterricht folgen kann. Auch Kinder, die im Jahr vor der Einschulung nicht in einer Kita sind, sollen in einer nahegelegenen Kita an einer Sprachstandsfeststellung und - soweit erforderlich - an einem Förderkurs teilnehmen. Mit der flächen decken den Verbreitung der Sprach stands fest - stellung und kompensatorischen Sprach för derung ab dem Schuljahr 2009/2010 werden auch sie verbindlich einbezogen. Ist Ihr Kind nicht in einer Kita oder wird es in Kin der - tagespflege betreut, sprechen Sie die Fach kräfte einer nahe gelegenen Einrichtung an oder wenden Sie sich an Ihr Jugendamt, um Näheres zu erfahren. Zeitpunkt und Ort der Sprachstandsfeststellung werden auch öffentlich in den Amtsanzeigern, der örtlichen Presse und über amtliche Aushänge bekannt gemacht. Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprach stands - feststellung im Jahr vor der Einschulung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt wird.

Es ist auch denkbar, dass die Erzieherin Ihnen rät, Ihr Kind zur medizinischen Abklärung beim Kinderarzt oder bei einer Fachärztin vorzustellen. Denn die kompensatorische Sprachförderung in der Kita kann ein Kind zwar in seiner Sprachentwicklung unterstützen; sie ersetzt aber nicht die Behandlung von medizinisch begründeten Sprachstörungen oder Sprachfehlern durch besondere Fachkräfte wie z.b. Logopädinnen. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0331/866 35 21, Fax: 0331/866 35 24 Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de Internet: www.mbjs.brandenburg.de 40 000 Exemplare, Juni 2009 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (v.i.s.d.p) Sehstern, Berlin Sie können Ihr Kind unterstützen, indem Sie sich ganz bewusst Zeit für Gespräche nehmen. Dabei ist nicht einmal die Dauer so wichtig, sondern vielmehr die Erfahrung für Ihr Kind, dass Sie ihm zuhören: G&S Druck und Medien GmbH, Potsdam Geben Sie ihm Zeit, sich auszudrücken; Aufmerksamkeit ist die größte Unterstützung für Ihr Kind. Schauen Sie sich gemeinsam Bücher an und ermuntern Sie Ihr Kind zu erzählen, was es sieht Singen Sie Lieder... und wenn Ihnen mal der Text nicht mehr einfällt, ist ein Quatschtext nicht nur lustig, sondern vermittelt Spaß an Sprache. Für das Verstehen von Lauten gibt es kaum etwas Schöneres als die Drei Chinesen mit dem Kontrabass Elterninformation Informationen zum Programm zur kompensatorischen Sprachförderung und zur Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg finden Sie im Internet unter: www.mbjs.brandenburg.de/kita/kita-startseite Manchmal reagiert man als Mutter oder Vater unsicher, wenn man hört, dass das eigene Kind an einer Fördermaßnahme teilnehmen soll. Ist es etwa weniger begabt als andere Kinder? In der Regel nicht: Eine Abweichung von der Norm bedeutet keinesfalls gleich, dass eine besondere Störung vorliegt. Oftmals braucht das Kind einfach mehr gezielte Anregungen und Unterstützung. Fernsehen bringt Kinder zum Verstummen, also lassen Sie Ihr Kind nicht zuviel Fernsehen. Schauen Sie gemeinsam fern und unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind über das Gesehene. MausHausLausMaus LausHausMausLausHausMau LausHausMausLausHausMausLausHaus LausH usmauslaushausmauslaushausmaus LausH MausLausHausMausLausHausMausLaus HausMausLausHausMausLausHausMausLausHausMaus LausHausMausLausHausMausLausHausMausLausHausMa Laus MausLausHausMausLausHausMausLausHausMausLausHausMausLaus MausHausMaus MausLausHaus LausHausMausLausHausMausLaus HausMaus LausHaus J U G E N D Freude bereitet Kindern auch das Suchen von Reimwörtern (Kuh- Schuh; Haus - Maus - Laus...)