KREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE

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Transkript:

KREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE DER BÜRGERMEISTER Verwaltungssitz Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede Telefon: +49 (0)291 205-0, E-Mail: post@meschede.de www.meschede.de Stadtverwaltung, 59870 Meschede An die Netzbetreiber Fachbereich Planung und Bauordnung Ihr Ansprechpartner Klaus Wahle Gebäude Gebäude Sophienweg 3, Zimmer 102 Telefon +49 (0)291 205-123 Telefax +49 (0)291 205-5 123 E-Mail klaus.wahle@meschede.de Geschäftszeichen klw/61.790.62 Meschede, 26.02.2016 Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede für einzelne Ortsteile Blüggelscheid, Klause, Mosebolle (Gebietsübersicht, s. Anlage 1) Erflinghausen, Enkhausen, Mielinghausen, Schüren (Gebietsübersicht, s. Anlage 2) Frenkhausen (Gebietsübersicht, s. Anlage 3) Bergerhammer (Gebietsübersicht, s Anlage 4) Brumlingsen (Gebietsübersicht, s Anlage 5) Sehr geehrte Damen und Herren, Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede sieht in der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband- Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Eine Ermittlung der vorhandenen Breitbandabdeckung auf der Grundlage der Breitbandatlanten des Bundes und der örtlichen Umfrage hat ergeben, dass die derzeitige Breitbandversorgung unter 6 Mbit/s im Download liegt. Nach der veröffentlichten Markterkundung ist kein Netzbetreiber bereit in den nächsten 3 Jahren ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Ortsteilen Blüggelscheid, Mosebolle und Klause (Vorwahl 0291) Erflinghausen, Mielinghausen, Enkhausen und Schüren (Vorwahl 0291) Frenkhausen (Vorwahl 02903) Bergerhammer (Vorwahl 02903) Brumlingsen (Vorwahl 02937) herzustellen. Aus diesem Grund ist die Kreis- und Hochschulstadt Meschede auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Öffnungszeiten: mo.- fr. 8:00-12:00 Uhr, do. zusätzlich 14:00-17:00 Uhr - Terminvereinbarungen sind möglich! Bankverbindungen: Sparkasse Meschede IBAN: DE 80 4645 1012 0000 0001 58 BIC: WELADED1MES Volksbank Sauerland IBAN: DE 16 4666 0022 0005 0024 00 BIC: GENODEM1NEH Postbank Dortmund IBAN: DE 03 4401 0046 0001 5634 67 BIC: PBNKDEFF Gläubigeridentifikationsnummer: DE02ZZZ00000068706 USt.-ID: DE125918207

KREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE - Seite 2 von 4 Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.8.2008 in der aktuellen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Der Netzanbieter hat für jedes Los/ jeden Ortsteil ein gesondertes Angebot abzugeben. Kosteneinsparungen durch Zusammenlegung von Losen/Ortsteilen sind für jedes Los/ jeden Ortsteil anzugeben. Eine Gebietsübersicht der betreffenden unterversorgten Ortsteile ist als Anlage beigefügt. Neben der Kreis- und Hochschulstadt Meschede haben heute auch unsere Nachbarkommunen Arnsberg, Bestwig, Eslohe, Schmallenberg und Sundern das gleiche Auswahlverfahren für ihre unterversorgten Ortsteile veröffentlicht. Kosteneinsparungen, die durch gleichzeitigen Ausbau zweier oder mehrerer Ortsteile / Lose in verschiedenen Gemeinden erzielbar sind, sind ebenfalls anzugeben. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. 1. Zielsetzung des Auswahlverfahrens 1.1 Der Netzbetreiber muss mit dem Breitbandausbau eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung sicherstellen. Eine wesentliche Verbesserung liegt bei einer Steigerung der Download- und Uploadgeschwindigkeit um 100 % oder mehr vor. Die Steigerung soll jedoch möglichst zu einer Versorgung von 16 Mbit/s im Download führen. Höhere Übertragungsraten sind ausdrücklich erwünscht. 1.2 Die Breitbanddienste sollen bis spätestens 31.12.2018 zur Verfügung stehen. 2. Anforderungen an das Angebot Der Netzanbieter hat in seinem Angebot zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: 2.1 Zuschussbedarf bei Schließung von Wirtschaftlichkeitslücke: Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf ( Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle = Wirtschaftlichkeitslücke) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der zu erwartenden Einnahmen (Entgelte der Endkunden, Durchleitungsgebühren u.a.) darzustellen. Gemäß Art. 52 AGVO ist eine Förderung von Betriebskosten nicht zulässig, d. h. es ist max. die Wirtschaftlichkeitslücke in der Investitionskosten förderfähig. Für die Wirtschaftlichkeitslücke ist ein Betrachtungszeitraum von 7 Jahren zugrunde zu legen. 2.2 Informationen zum Anbieter: 1. Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartnern (Kontaktadresse und Tel.) 2. Meldebescheinigung gem. 6 TKG 3. Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TK-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre, 4. Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Öffnungszeiten: mo.- fr. 8:00-12:00 Uhr, do. zusätzlich 14:00-17:00 Uhr - Terminvereinbarungen sind möglich! Bankverbindungen: Sparkasse Meschede IBAN: DE 80 4645 1012 0000 0001 58 BIC: WELADED1MES Volksbank Sauerland IBAN: DE 16 4666 0022 0005 0024 00 BIC: GENODEM1NEH Postbank Dortmund IBAN: DE 03 4401 0046 0001 5634 67 BIC: PBNKDEFF Gläubigeridentifikationsnummer: DE02ZZZ00000068706 USt.-ID: DE125918207

KREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE - Seite 3 von 4 5. Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate ist auf Verlangen nachzureichen. 6. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. 2.3 Anforderungen zum aufzubauenden Netz und zum Netzbetrieb 1. Der Netzbetreiber ist gemäß Art. 52 Abs. 5 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO - VO EU Nr. 65/2014 vom 17.6.2014) unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten. Die Zugangsbedingungen und Preise sind anzugeben. Im Falle der Verlegung von Leerrohren ist der Zugang unbefristet zu gewährleisten. Die Leerrohre müssen groß genug für mehrere Kabelnetze und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird gemäß Art. 52 Nr. 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU-VO Nr. 651/2014 vom 17.6.2014) die Bundesnetzagentur zu den vom Netzbetreiber angebotenen Zugangsbedingungen einschl. Preisen konsultiert. 2. Der Netzbetreiber hat zu der jeweiligen Bandbreite für den Endkunden den Abdeckungsgrad (in %) für das zu versorgende Gebiet (Dorf/ Ortsteil) anzugeben (z.b. % der Anschlüsse 6-16 Mbits,.% 16-25 Mbit/s, % 25-50 Mbit/s, % > 50 Mbit/s im Download). 2.4 Informationen zur technischen Lösung 1. Beschreibung der technischen Lösung (Übertragungstechnologie) 2. Grafische Darstellung des Ausbaugebietes mit Angabe zu den Standorten von geplanten Verteilungsstationen 3. Sind symmetrische Anschlüsse für Geschäftskunden möglich? 4. Angaben zur Diensteverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel 5. Angaben zur Ausbaufähigkeit: - Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich? - Wie ist eine Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit möglich? 6. Zusätzliche Angaben bei Funklösungen: - vorgesehene Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (mit Ortsangaben und Angaben zur Höhe der geplanten Funkmasten) - Frequenzbereich - Funktechnologie (Standards) - Strahlungsleistung - Schutzabstände nach gültiger BImSchV - Welche Bandbreite steht am Verteilungspunkt für die Versorgung des jeweiligen Ortsteiles jeweils zur Verfügung? 2.5 Informationen zum Angebot und zu den Diensten 1. Darstellung der Kundentarife mit Angaben zu a. Einmalige Entgelte b. Monatliche Entgelte für Internetnutzung und Telefonie c. Tarife für Geschäftskunden 2. Wird Telefonie angeboten? Ist Internet-Telefonie (VoIP) möglich? 3. Beschreibung der Serviceleistungen für die Endkunden Öffnungszeiten: mo.- fr. 8:00-12:00 Uhr, do. zusätzlich 14:00-17:00 Uhr - Terminvereinbarungen sind möglich! Bankverbindungen: Sparkasse Meschede IBAN: DE 80 4645 1012 0000 0001 58 BIC: WELADED1MES Volksbank Sauerland IBAN: DE 16 4666 0022 0005 0024 00 BIC: GENODEM1NEH Postbank Dortmund IBAN: DE 03 4401 0046 0001 5634 67 BIC: PBNKDEFF Gläubigeridentifikationsnummer: DE02ZZZ00000068706 USt.-ID: DE125918207

3. Auswahl der Angebote Die Auswahl der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: KREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE - Seite 4 von 4 Vergabekriterium Bewertungsmethode Wichtung Höhe des Beihilfebetrages niedrigste WiLü = 100%, die anderen Anbieter 45% (Wirtschaftlichkeitslücke) erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter Mindestbandbreite höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter 15% erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter Endabnehmerpreis niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter 15% erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter (24 Monate zzgl. Einmalentgelt) Ausbaufähigkeit höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 25% 4. Auftragsvergabe Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Projekte/Lose vergeben werden. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden Angebote sind schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an: Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede 5. Angebotsabgabe und Fristen Die Bindefrist der Angebote ist anzugeben und sollte möglichst mindestens bis zum 31.07.2016 reichen. Angebote sind bis spätestens bis zum 25.04.2016; 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Breitbandangebot für die Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede zu senden. Die Kommune bietet allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines Gesprächs, in dem den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinde möglichst umfassend erläutert wird, um den Unternehmern zu ermöglichen ihre Angebote individuell auf das Breitbandprojekt zuzuschneiden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Klaus Wahle Fachbereichsleiter Öffnungszeiten: mo.- fr. 8:00-12:00 Uhr, do. zusätzlich 14:00-17:00 Uhr - Terminvereinbarungen sind möglich! Bankverbindungen: Sparkasse Meschede IBAN: DE 80 4645 1012 0000 0001 58 BIC: WELADED1MES Volksbank Sauerland IBAN: DE 16 4666 0022 0005 0024 00 BIC: GENODEM1NEH Postbank Dortmund IBAN: DE 03 4401 0046 0001 5634 67 BIC: PBNKDEFF Gläubigeridentifikationsnummer: DE02ZZZ00000068706 USt.-ID: DE125918207