Informationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009

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Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite:

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Inhalt. Gesetzestext EEG

Fachhochschule Köln Cologne University of Applied Sciences. Windstille Sonnenfinsternis die Luft ist raus Gefährdet das neue EEG die Energiewende?

Transkript:

Informationen über das Neue EEG-Regelungen ab 2009

2008: Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes

EEG 2009: Höhere Vergütung und weniger Degression Vergütung für neue Windenergieanlagen an Land EEG 2004: 10 EEG 2009: 29 Anfangsvergütung (2009): 7,87 ct/kwh Grundvergütung (2009): 4,97 ct/kwh Degression: 2% p.a. Keine Kopplung an Erzeugerpreis-Index. Anfangsvergütung (2009): 9,20 ct/kwh Grundvergütung (2009): 5,02 ct/kwh Degression: 1% p.a. Keine Kopplung an Erzeugerpreis-Index.

EEG 2009: Repowering-Bonus ab der ersten Kilowattstunde Windstrom! Repowering EEG 2004: 10 Abs. 2 EEG 2009: 30 Verlängerung der Laufzeit der Anfangsvergütung um 2 Monate pro 0,6 % Referenzertrag. Kriterien: - bestehende Anlagen ersetzen oder erneuern. - im selben Landkreis - Inbetriebnahme bis zum 31.12.1995 - Leistung mindestens verdreifachen NEU: Bonus auf die Anfangsvergütung von 0,50 cent/kwh Kriterien: - eine oder mehrere Anlagen endgültig ersetzen - im selben oder benachbarten Landkreis - Inbetriebnahme mindestens vor 10 Jahren - Leistung mindestens verdoppeln, maximal verfünffachen

EEG 2009: Zusätzlicher Bonus für verbesserte Netzanschlusseigenschaften Systemdienstleistungs-Bonus (SDL) EEG 2004 EEG 2009: ( 29 Abs. 2 Satz 4; 66 Abs. 1 Nr. 6 i.v.m.; 64 Abs. 1 Nr 1) Keine Regelung NEU: SDL-Bonus für Neuanlagen: 0,5 ct/kwh zur Anfangsvergütung NEU: Altanlagen (Inbetriebnahme ab 1.1.2002) erhalten für fünf Jahre einen SDL-Bonus von 0,7 ct/kwh wenn die entsprechende Nachrüstung bis zum 31.12.2010 erfolgt ist.

EEG 2009: Vergütung für Windenergie an Land Jahr der Inbetriebnahme Anfangsvergütung Repowering- Bonus Systemdienstleistungs-Bonus Grundvergütung 2009 9,20 /Cent 0,50 /Cent 0,50 /Cent 5,02 /Cent 2010 9,11 /Cent 0,50 /Cent 0,50 /Cent 4,97 /Cent 2011 9,02 /Cent 0,50 /Cent 0,50 /Cent 4,92 /Cent 2012 8,93 /Cent 0,50 /Cent 0,50 /Cent 4,87 /Cent 2013 8,84 /Cent 0,50 /Cent 0,50 /Cent 4,82 /Cent 2014 8,75 /Cent 0,50 /Cent 4,77 /Cent 2015 8,66 /Cent 0,50 /Cent 4,72 /Cent

EEG 2009: Verbesserung der Position für Betreiber bei Verträgen mit dem Netzbetreiber Gesetzliches Schuldverhältnis EEG 2004: EEG 2009: 4 Keine Regelung NEU: freiwillige Vereinbarungen zu Lasten des Betreibers sind verboten.

EEG 2009: Verbesserte Bedingungen für Betreiber beim Erzeugungsmanagement Einspeisemanagement EEG 2004: EEG 2009: ( 6, 11, 12 i.v.m; 66 Abs. 1) Kein Anspruch auf finanzielle Kompensation. Vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien gegenüber fossiler KWK. Gleichrangigkeit aller Erneuerbarer Energien. NEU: Anlagen über 100 kw müssen eine Einrichtung für ferngesteuerte Reduzierung und Abrufung der Ist-Einspeisung (1/4-h) vorhalten. Altanlagen (Inbetriebnahme vor dem 1.1.2009) müssen dies erst ab dem 1.1.2011 erfüllen. NEU: Finanzielle Kompensation durch Netzbetreiber auf Basis einer Vereinbarung. NEU: Netzbetreiber muss Einspeisemanagement optimieren. NEU: Einbezug von fossiler KWK in den Vorrang. NEU: Windenergie (wie PV und Wasserkraft) ist nachrangig zu regeln.

EEG 2009: Ausbau und Optimierung der Netze sind eine Pflicht der EVU. Schadensersatz bei Pflichtverletzung möglich! Erweiterung der Netzkapazität und Schadensersatz EEG 2004: EEG 2009: 9 und 10 Verpflichtung zum Netzausbau. NEU: Netzbetreiber sind neben dem Ausbau auch ausdrücklich zur Optimierung und Verstärkung vorhandener Netze verpflichtet. NEU: Bei Verletzen der Pflicht können Einspeisewillige Schadenersatz verlangen.

EEG 2009: Klare Regeln für die Direktvermarktung EEG 2004: EEG 2009: 17 Ein- und Ausstieg jederzeit möglich, jedoch durch Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht akzeptiert. NEU: Monatlicher Ein- und Ausstieg möglich. NEU: Teilmengen-Vermarktung möglich (fester Prozentsatz der aktuellen Leistung).

EEG 2009: Erhöhte Vergütung für Windenergieanlagen auf dem Meer. Offshore EEG 2004: 10 Abs.3 EEG 2009: 31 Anfangsvergütung (2009): 8,74 ct/kwh Grundvergütung (2009): 5,95 ct/kwh Degression: 2% p.a. Anfangsvergütung (2009): 13 ct/kwh NEU: Sprinter-Bonus auf Anfangsvergütung: 2 ct/kwh bei Inbetriebnahme bis 31.12.2015 Grundvergütung (2009): 3,50 ct/kwh Degression: 5% p.a. ab 2015

Das EEG im Vergleich 2004/2009 Anmerkungen: Zahlenangaben beziehen sich auf Anlagen, die 2009 in Betrieb genommen werden. Der Repowering-Bonus und der Systemdienstleistungs-Bonus unterliegen aufgrund der Rundungsregelung nach 20 Abs. 3 faktisch keiner Degression. Altanlagen : Inbetriebnahme vor dem 1.1.2009. Neuanlagen : Inbetriebnahme ab dem 1.1.2009. Alle Angaben ohne Gewähr.