- ihre Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen.



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Transkript:

1 Die Riester-Rente 1. Was ist eine Riester-Rente? Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne. Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge - garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten. - eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung. - ihre Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen. - die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden. - sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können. Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert. In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige. Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Wehr- und Zivildienstleistende,

2 Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt. Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen. 2. Welche Vorteile bietet ein Riester-Vertrag? Die Riester-Rente garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Eine attraktive staatliche Förderung hilft bei der Finanzierung dieser privaten Zusatzversorgung. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz und/oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten vor einer vorzeitigen Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden. Die Riester-Rente soll vor allem Familien mit Kindern die eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riester-Zulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. In einigen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge. Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Grund- und einer Kinderzulage und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Die Grund- und Kinderzulage beträgt jährlich maximal154 Euro pro Person und höchstens 185 pro Kind. Aber: für jedes ab 2008 neu geborene Kind kann die Kinderzulage bis zu 300 Euro im Jahr betragen. Neu ist, dass ab 2008 alle Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen so genannten Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro auf den Riestervertrag gezahlt bekommen. Der Bonus gilt auch für bestehende Verträge, sofern der Versicherte zu Beginn des Beitragsjahrs, für das er eine Zulage beantragt, noch keine 25 Jahre alt war.

3 Der Abschluss einer Riester-Rente kann zusätzliche Steuervorteile bringen. Dazu muss der Einkommensteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, wird auch der über die Zulage hinausgehende Betrag gezahlt. Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Altersvorsorge suchen. Weil das Sparkapital von Riester-Verträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt ist - die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben darauf keinen Zugriff - eignet sie sich ebenso für alle Arbeitnehmer, die einen Jobverlust befürchten müssen. Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug. 3. Was eine Riester-Rente bringt Die volle staatliche Zulage 154 Euro Grundzulage und 185 bzw. 300 Euro pro Kind gibt es nur, wenn der Versicherte einen so genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften. Ab 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag vier Prozent. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Ab 2008 beträgt er pro Jahr 2.100 Euro. Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.

4 Der Umfang der Förderung im Jahr 2008 (alle Angaben in Euro) Allein stehend, ohne Kind Rentenversicherungspflichtiges Vorjahres- Einkommen Grund- Zulage Kinderzulage Eigenbeitrag Sparleistung insgesamt* Zusätzl. Steuerersparnis Förderanteil am Gesamtbeitrag 5 000 154-60 214-72 % 15 000 154-446 600-26 % 25 000 154-846 1000 141 30 % 40 000 154-1446 1600 427 36 % 50 000 154-1846 2000 663 41 % 75 000 154-1946 2100 776 44 % *) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro Quelle: Bundesministerium der Finanzen Allein stehend, ein Kind Rentenversicherungspflichtiges Vorjahres- Einkommen Grund- Zulage Kinderzulage Eigenbeitrag Sparleistung insgesamt* Zusätzl. Steuerersparnis Förderanteil am Gesamtbeitrag 5 000 154 185 60 399-85 % 15 000 154 185 261 600-57 % 25 000 154 185 661 1 000-34 % 40 000 154 185 1 261 1 600 159 31 % 50 000 154 185 1 661 2 000 370 35 % 75 000 154 185 1 761 2 100 543 42 % *) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro Quelle: Bundesministerium der Finanzen

5 Ehepaar, ohne Kinder, zwei Rentenversicherungspflichtige Rentenversicherungspflichtiges Vorjahres- Einkommen Grund- Zulage Kinderzulage Eigenbeitrag Sparleistung insgesamt* Zusätzl. Steuerersparnis Förderanteil am Gesamtbeitrag 5 000 308-180 488-63 % 15 000 308-292 600-51 % 25 000 308-692 1 000-31 % 40 000 308-1 292 1 600 125 27 % 50 000 308-1 692 2 000 283 30 % 75 000 308-2 692 3 000 753 35 % *) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro Quelle: Bundesministerium der Finanzen Ehepaar, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger Rentenversicherungspflichtiges Vorjahres- Einkommen Grund- Zulage Kinderzulage Eigenbeitrag Sparleistung insgesamt* Zusätzl. Steuerersparnis Förderanteil am Gesamtbeitrag 5 000 308 370 60 738-92 % 15 000 308 370 60 738-92 % 25 000 308 370 322 1 000-68 % 40 000 308 370 922 1 600-42 % 50 000 308 370 1 322 2 000-34 % 75 000 308 370 1 422 2 100 14 33 % *) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro Quelle: Bundesministerium der Finanzen 4. Varianten Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Es gibt vier unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne sowie Bausparverträge.

6 4.1. Rentenversicherungen Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Anders als Banken und Fondsgesellschaften garantieren die meisten Versicherer eine bestimmte Verzinsung des gebildeten Kapitals - derzeit bis zu 2,25 Prozent. Wer wie vereinbart einzahlt, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt. 4.2. Banksparpläne Die Riester-Förderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen. 4.3. Fondssparpläne Riester-Fondssparpläne bieten wie Banksparpläne einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich. 4.4 Bausparverträge Ab 2008 besteht im Rahmen der Riesterförderung die Möglichkeit der Kapitalentnahme bis zu 75 oder zu 100 Prozent des geförderten Kapitals zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, ohne dass wie bisher eine Rückzahlung der entnommenen Beträge vor Rentenbeginn erforderlich ist. Die neuen Entnahmeregelungen gelten auch für Bestandsverträge. Für eine Übergangszeit (2008 und 2009) bleibt der bisherige Mindestentnahmebetrag von 10.000 Euro bestehen. Riester-geförderte Immobilien können weder vermietet noch mit den geförderten Beträgen modernisiert werden. Die erhaltene Förderung bleibt beim Verkauf des Hauses nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag z. B. in den Kauf einer neuen Immobilie oder in einen neuen Riester-Vertrag fließt. 5. Zusatzversicherungen Riester-Verträge können mit zusätzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kombiniert werden. Die staatliche Förderung

7 wird dadurch nicht gefährdet. Ein Teil der Beiträge wird entsprechend für den Risikoschutz verwendet, die spätere Rente fällt dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen. Hinterbliebenenschutz kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der Riester-Rente kann zwar vererbt werden. In diesem Fall werden jedoch bereits gewährte Zulagen und die Steuerersparnis abgezogen. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat. 6. Was beim Abschluss einer Riester-Rente zu beachten ist Beim Ausfüllen des Vertrages sollte man sich von einem Versicherungsfachmann helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann umgehend Versicherungsschutz gewährt werden. Bei der Riester-Rente muss ein zusätzlicher Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden. Seit 2005 kann das Versicherungsunternehmen damit beauftragt werden, diesen Antrag automatisch jedes Jahr erneut für seinen Kunden zu stellen. Beim Abschluss einer Riester-Rente ist normalerweise keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Notwendig wird dies jedoch, wenn der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder/und einem Hinterbliebenenschutz kombiniert wird. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Gesundheitsfragen präzise und umfassend beantwortet werden. Wichtig ist die sorgfältige Durchsicht des Kleingedruckten. Es gibt Auskunft über alle Details des Vertrages und über Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien. 7. Kleines Lexikon zur Riester-Rente Antragsteller: Ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung. Antrag auf Zulage: Wer die staatliche Zulage bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vom Vertragsunternehmen an die Finanzbehörde weitergeleitet. Seit 1. Januar 2005 kann der Versicherte mit dem Unternehmen vereinbaren, dass der Antrag jedes Jahr automatisch gestellt wird. Arbeitslosigkeit: Riester-Renten sind ebenso wie die neue Basisrente und Betriebsrenten vor einer Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt.

8 Auszahlungsphase: Riester-Renten bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, während der Beiträge eingezahlt werden und der Auszahlungs- oder Leistungsphase, während der die lebenslange monatliche Rente gezahlt wird. Eigenbeitrag: Das ist der Beitrag, den der Versicherte selbst einzahlen muss. Wer die Zulagen in voller Höhe erhalten will, muss seit 2008 vier Prozent des Vorjahres- Bruttoeinkommens einzahlen, abzüglich der zustehenden Zulagen. Ist die Summe der Zulagen höher als der Eigenbeitrag, sind mindestens 60 Euro pro Jahr zu zahlen. Entnahme von Kapital: Riester-Renten bieten die Möglichkeit, bei Beginn des Rentenbezugs maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals in einer Summe zu entnehmen. Grundzulage: Das ist die staatliche Zulage, die im Rahmen der Riester-Förderung für die versicherte Person gezahlt wird. Günstigerprüfung: In diesem Rahmen prüfen die Finanzbehörden, ob Versicherte nur die staatliche Zulage oder darüber hinaus auch Steuererleichterungen erhalten. Hinterbliebenenschutz: Ist als Zusatzbaustein der Riester-Rente erhältlich. Höchstbeitrag: Das ist der maximale Beitrag, für den es die staatliche Förderung gibt. Ab 2008 liegt dieser Beitrag bei 2100 Euro pro Jahr. Kinderzulage: Diese Zulage zahlt der Staat im Rahmen der Riester-Förderung für jedes Kind, für das auch Kindergeld gewährt wird. Kinderzulagen fließen grundsätzlich in den Vertrag der Ehefrau, falls die Eltern nichts anderes bestimmt haben. Kündigung: Die Riester-Rente kann wie eine normale private Rentenversicherung gekündigt werden. Allerdings ist dann die erhaltene staatliche Förderung zurückzuzahlen. Steuerliche Behandlung der Renten: Die Riester-Rente muss voll versteuert werden. Bei Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum gilt: Das in die Immobilie eingebrachte Vermögen wird fiktiv nachgelagert besteuert. Der Anbieter, z.b. ein Versicherungsunternehmen, führt zu diesem Zweck ein so genanntes Wohnförderkonto. Die Begleichung der Steuerschuld im Alter kann auf zwei Wegen geschehen. Wer die Steuern in einer Summe aufbringt, zahlt auf 70 Prozent des geförderten Kapitals den individuellen Steuersatz. Steht das Geld zur Begleichung der Steuerschuld nicht zur Verfügung, kann das Kapital kontinuierlich über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden. Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der Riester-Renten entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

9 Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt. Zertifizierung: Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen die Vorsorgeverträge von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Dieses Zertifikat ist anhand einer Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.