Rückwärtsfahren und Einweisen Die zweitschlechteste und drittbeste Maßnahme Straßenverkehr ist gefährlich! Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. [1] (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Einige Fahrbewegungen sind besonders gefährlich! Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (1) Wer abbiegen will,... (2) Wer mit dem Fahrrad. (3) Wer abbiegen will, (4) Wer nach links abbiegen will, (5) Wer beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren [2] Rückwärtsfahren Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Was hat das mit Arbeitsschutz zu tun? Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen, Maßnahmen 3 Grundpflichten des Arbeitgebers 4 Allgemeine Grundsätze 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen [3] Allgemeine Grundsätze (vgl. 4 ArbSchG) Arbeitsgestaltende Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Personenbezogene Maßnahmen (Substitution) (Technik) (Organisation) (Person) STOP Dabei: Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen Einweisende = Organisatorische Maßnahme
Einweisende wann? Mit Müllfahrzeugen darf nur rückwärts gefahren werden, wenn eine geeignete Person den Fahrer einweist. Von dieser grundsätzlichen Regelung kann abgewichen werden, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass keine Beschäftigten gefährdet werden. [10] Blickwinkel mittelbarer Gefahrbereich Gefahr - bereic h Rückwärtsfahrt
Einweisende was? Einweisende geben der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer Zeichen, damit Personen nicht gefährdet werden. Sie warnen auch weitere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, welche die Verkehrssituation möglicherweise falsch einschätzen. [8] Blickwinkel Gefahr - bereic h
Einweisende wie? Einweisende: Handsignale anwenden Verkehr beurteilen Nicht rückwärtsgehen. Fahrzeugführerin/Fahrzeugführer: Handsignale verstehen Sofort anhalten, wenn die einweisende Person nicht zu sehen ist. [9] Handsignale [5] [4] [6]
Einweisende wo? Immer im Sichtbereich des Fahrers Niemals im Gefahrenbereich auf den hinteren Standplätzen [7]! Technische Lösung ist anerkannte Regel der Technik! Manipulation ausschließen, Kontrolle ausüben! [11] Verwendung von Heck- und Arbeitsbereichskameras Von den Bestimmungen kann abgewichen werden, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass keine Beschäftigten gefährdet werden. 7 (2) UVV Müllbeseitigung Heck- und Arbeitsbereichskameras informieren über die Tätigkeiten am Fahrzeugheck und können auch helfen, beim Rückwärtsfahren, Zurücksetzen und Positionieren den Überblick zu verbessern. Um eine Strecke rückwärts sicher zurückzulegen sind diese Systeme jedoch nicht geeignet, weil der Verkehr damit nicht ausreichend sicher beobachtet werden kann.
Einweisende verzichtbar? meines Erachtens zur Zeit nicht! Heck- und Arbeitsbereichskameras allein ersetzen Einweisende aktuell nicht. Vielleicht sind jedoch technische Systeme in der nahen Zukunft dazu in der Lage und ermöglichen sichere Fahrzeugbewegungen in allen Richtungen. Ich wünsche es mir! Wesentliche rechtliche Grundlagen 1, 9 (5), 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1 bis 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 7 und 16 Nr. 1 der DGUV Vorschrift 43 und 44 Müllbeseitigung (bisher BGV/GUV-V C27) 46 der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge (BGV/GUV-V D29) Konkretisierung und Auslegung DGUV Regel 114-012 und 114-013 Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft,Teil1(bisher BGR/GUV-R 238) Zukünftig geplant (in Abstimmung): DGUV Regel 114-601 Abfallsammlung (Branchenregel Teil 1)
Quellenangabe [1] http://www.verkehrssicherheitsprogramme.de/site/detail.aspx?kat=5&id=133 [2] Ausriss aus http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/polizeireport-lastwagen-ueberrollt-beimabbiegen-radfahrerin-24189232 [3] Ausriss aus http://nord24.de/landkreis-cuxhaven/muellwerker-stirbt-bei-tragischem-unfall [4] Heckaufkleber der UK NRW für Abfallsammelfahrzeuge [5, 8] Bildschirmfoto aus Arbeitssicherheit: Sicheres Rückwärtsfahren https://www.youtube.com/watch?v=tyeyktk4-mw, Minute 1:29 bzw. 0:21 [6] Abbildung aus Entwurf der DGUV Regel 114-601 [7] http://www.badische-zeitung.de/hoechenschwand/fuss-zwischen-muellwagen-undmauer-eingeklemmt--123109751.html [9, 10, 11]Urheberrechte: Dominik Buschardt/DGUV Quellenangabe ArbSchG:"Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 427 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg StVO: "Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. September 2015 (BGBl. I S. 1573) geändert worden ist www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013 UVV Fahrzeuge (Muster-UVV): vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Aktualisierte Fassung 2000 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/d29.pdf UVV Müllbeseitigung (Muster-UVV): vom Januar 1979, geändert durch folgende Nachträge: 1. Nachtrag Fassung Januar 1993, 2. Nachtrag Fassung Januar 1997 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-c27.pdf