Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 22. März 2012 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 35,0 2. Aufgabenteil: 43,0 3. Aufgabenteil: 22,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
1. Aufgabenteil (35,0 Punkte) Allgemeine Angaben Der Einzelunternehmer Julian Mertens (M.) betreibt seit 2004 in Leverkusen eine Schreinerei. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 5 Abs. 1 EStG i. V. mit 238 Abs. 1 HGB. M. versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die steuerpflichtigen Umsätze unterliegen dem Steuersatz 19 %. Das Wirtschaftsjahr läuft abweichend vom Kalenderjahr vom 01. Oktober bis zum 30. September. Die nachfolgenden drei Einzelsachverhalte sind bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 30.09.2011 noch zu berücksichtigen. Sachverhalt 1 (10,5 Punkte) M. bewirtete am 14.07.2011 die Geschäftsführung (vier Personen) der Supermarktkette Penny-Markt Rewe KG, Leverkusen, aus geschäftlichem Anlass (vgl. Anlage 1). Gebucht wurde: Bewirtungskosten 208,00 Sonst. betriebl. Aufwendungen 7,00 an Kasse 215,00 Die Höhe des Rechnungsbetrages ist als angemessen anzusehen und alle formalen Anforderungen an die Bewirtungsrechnung (Teilnehmer, Anlass etc.) sind erfüllt. Aufgaben 1. Beurteilen Sie unter Angabe der steuerrechtlichen gesetzlichen Grundlage(n) die vorgenommene Buchung.
2. Führen Sie die ggfs. erforderliche(n) steuerrechtliche(n) Korrekturbuchung(en) durch. 3. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der steuerrechtlichen Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Lösung zu 2. insgesamt ergibt. 4. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der handelsrechtlichen Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Lösung zu 2. insgesamt ergibt.
Sachverhalt 2 (6,5 Punkte) Im März 2011 hatte M. den Beitrag für die Feuerversicherung für das Warenlager in Höhe von 2.160,00 für den Zeitraum vom 01.04.2011 31.03.2012 und seine Lebensversicherung von 800,00 für denselben Zeitraum von seinem betrieblichen Bankkonto bezahlt. Gebucht wurde: Versicherungsbeiträge 2.960,00 an Bank 2.960,00 Aufgaben 1. Nehmen Sie kurz Stellung zu der vorgenommenen Buchung. 2. Führen Sie die ggfs. erforderliche Korrekturbuchung durch. 3. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 2. ergibt. Lösungen: Zu 1. Zu 2. Zu 3.
Sachverhalt 3 (18,0 Punkte) a) M. hat bei dem amerikanischen Unternehmer Ben Baker in New York (USA) am 09.09.2011 Handelsware bestellt. Die Lieferung erfolgte am 16.09.2011 auf Ziel. Am 18.09.2011 erhielt M. folgende ordnungsgemäße Rechnung (-Auszug-): Warenwert 56.000,00 $ (USD) + Frachtkosten 3.640,00 $ (USD) + Transportversicherung 1.260,00 $ (USD) = Gesamtpreis 60.900,00 $ (USD) M. beglich die Rechnung durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto erst nach dem Bilanzstichtag (30.09.2011) am 06.10.2011. Aufgabe Buchen Sie den Rechnungseingang zum 18.09.2011 (Kurs: 1,00 = 1,40 USD). b) Da die Lieferung unverzollt und unversteuert erfolgte, erledigte der Transportunternehmer Speedy aus Köln für den M. die Zollabfertigung. Am 20.09.2011 erhielt M. von Speedy folgende ordnungsgemäße Rechnung (-Auszug-): Bearbeitungspauschale Speedy 500,00 + 19 % Umsatzsteuer 95,00 = Zwischensumme 595,00 Für Sie verauslagt: + Zoll 8.400,00 + Einfuhrumsatzsteuer 8.265,00 = Rechnungsbetrag 17.260,00 Die Rechnung hat M. nach dem Bilanzstichtag (30.09.2011) am 06.10.2011 durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto beglichen. Aufgabe Buchen Sie den Rechnungseingang zum 20.09.2011.
c) Am Bilanzstichtag 30.09.2011 beträgt der Umrechungskurs: 1,00 = 1,50 USD. Aufgaben 1. Mit welchem Wert ( -Angabe erforderlich!) ist die Verbindlichkeit aus der Warenlieferung zum Bilanzstichtag 30.09.2011 handelsrechtlich anzusetzen? Begründen Sie Ihre Entscheidung mithilfe des 256a HGB. 2. Bilden Sie ggfs. die handelsrechtliche Jahresabschlussbuchung zum Bilanzstichtag 30.09.2011. 3. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der handelsrechtlichen Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 2. ergibt. Lösungen: Zu 1. Zu 2. Zu 3.
2. Aufgabenteil (43,0 Punkte) Bearbeitungshinweis: Die nachfolgenden drei Sachverhalte betreffen ebenfalls den Einzelunternehmer Julian Mertens (vgl. 1. Aufgabenteil, Allgemeine Angaben). Die Voraussetzungen des 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG sind nicht erfüllt. Sachverhalt 1 (27,5 Punkte) Bearbeitungshinweis: Beachten Sie für die Lösung dieses Sachverhaltes das beigefügte Anlagenverzeichnis (vgl. Anlage 2). Teil 1 Am 01.07.2003 erwarb M. ein unbebautes Grundstück als Bauplatz für sein Einfamilienhaus. Den Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 und die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von insgesamt 10.000,00 bezahlte M. durch Überweisung von seinem privaten Bankkonto. In der Buchführung des M. wurden diese Beträge nicht erfasst. Am 03.01.2011 entschied M., dass anstelle des Privathauses ein Betriebsgebäude für eigene gewerbliche Zwecke errichtet werden sollte. Weil kein Geld floss und M. auf weitere Wertsteigerungen hoffte, hat er das unbebaute Grundstück weiterhin als sein Privatvermögen angesehen und deshalb nicht in der Buchführung erfasst. Die Teilwerte des Grundstücks betrugen: 03.01.2011 150.000,00 30.09.2011 200.000,00 Aufgaben 1. Wie ist die Nutzungsänderung des unbebauten Grundstücks hinsichtlich der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen zum 03.01.2011 zu beurteilen? (keine -Angabe!) 2. Prüfen und begründen Sie, mit welchem Betrag in das unbebaute Grundstück nach der Nutzungsänderung zum 03.01.2011 zu bewerten ist und nennen Sie die gesetzliche Grundlage aus dem EStG. Lösungen: Zu 1. Zu 2.
3. Nehmen Sie die erforderliche Buchung vor, die sich aus diesem Sachverhalt ergibt. 4. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 3. ergibt. 5. Vervollständigen Sie das beigefügte Anlagenverzeichnis. Lösungen: Zu 3. Zu 4. Teil 2 Bezüglich des Bauvorhabens (vgl. Teil 1) liegen für die Jahresabschlussarbeiten zum 30.09.2011 folgende Daten vor: Herstellungskosten des Betriebsgebäudes 550.000,00 Bauantrag 17.01.2011 Tag der Fertigstellung 15.09.2011 Die Herstellungskosten sowie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurden von M. zutreffend gebucht. Aufgabe Vervollständigen Sie das beigefügte Anlagenverzeichnis. Cent-Beträge sind ggfs. auf volle -Beträge aufzurunden. Teil 3 Außerdem wurden folgende Arbeiten vorgenommen und zu folgenden Terminen abgeschlossen: 01.03.2011 Erstmalige Einzäunung des Grundstücks, netto 20.000,00 (unbewegl. Wirtschaftsgut, das kein Gebäude ist) 01.09.2011 Einbau einer speziellen Klimaanlage, netto 30.000,00 (Betriebsvorrichtung) Die entstandenen Aufwendungen sowie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurden von M. zutreffend gebucht. Aufgabe Vervollständigen Sie das beigefügte Anlagenverzeichnis. Cent-Beträge sind ggfs. auf volle -Beträge aufzurunden.
Sachverhalt 2 (5,5 Punkte) Im betrieblichen Fuhrpark des M. befindet sich ein Opel-Omega, der am 01.10.2007 erworben und seitdem bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren zulässigerweise nach 7 Abs. 2 EStG a. F. mit 30 % degressiv abgeschrieben worden ist. Zum 01.10.2010 ist das Fahrzeug mit einem zutreffenden Wert von 9.000,00 im Anlagenverzeichnis des M. enthalten. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den niedrigstmöglichen Bilanzansatz des Fahrzeugs zum Bilanzstichtag 30.09.2011 und nennen Sie die gesetzliche Grundlage aus dem EStG. 2. Nehmen Sie die erforderliche Buchung vor. 3. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 2. ergibt. Lösungen: Zu 1. Zu 2. Zu 3.
Sachverhalt 3 (10,0 Punkte) Zur Einrichtung eines neuen Besprechungsraums erwarb M. mit Auslieferung am 07.07.2011 die folgenden Wirtschaftsgüter: (Nutzungsdauer jeweils 13 Jahre) 1 Konferenztisch 790,00 9 Konferenzstühle, jeweils zu 100,00 900,00 1 Schreibtisch 410,00 Gesamtbetrag 2.100,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer 399,00 Rechnungsbetrag 2.499,00 Weitere Wirtschaftsgüter wurden im Wirtschaftsjahr 2010/2011 nicht angeschafft. Buchungen hat M. bislang nicht vorgenommen, weil er den Rechnungsbetrag von seinem privaten Bankkonto überwiesen hat. Aufgaben 1. Nehmen Sie mit einer kurzen Begründung Stellung zur steuerrechtlichen Behandlung der angeschafften Wirtschaftsgüter (keine -Angabe erforderlich!) Gehen Sie bei Ihrer Lösung davon aus, dass M. einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen möchte.
2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung ggfs. den Bilanzansatz zum Bilanzstichtag 30.09.2011. Cent-Beträge sind auf volle -Beträge aufzurunden. 3. Nehmen Sie alle erforderlichen Buchungen vor, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben. Lösungen: Zu 2. Zu 3.
3. Aufgabenteil (22,0 Punkte) Hubertus Schmidt (S.) betreibt in Wuppertal-Barmen eine Konditorei mit Café. Er ermittelt seinen Gewinn zulässigerweise nach 4 Abs. 3 EStG, versteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten, ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt und gibt vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Die Voraussetzungen des 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c) EStG sind erfüllt. Aufgabe Stellen Sie fest, ob sich die nachfolgend genannten Sachverhalte 1 bis 6 auf die Höhe der Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben des Jahres 2011 auswirken. Es ist der steuerlich zulässig niedrigstmögliche Gewinn für den VZ 2011 zu ermitteln. Bearbeitungshinweis Im Lösungsfeld ist jeweils alternativ einzutragen: Betriebseinnahmen (mit -Angabe) o d e r Betriebsausgaben (mit -Angabe) o d e r keine Auswirkung Begründen Sie jeweils Ihre Entscheidung. Sachverhalt 1 (3,0 Punkte) Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal 2011 hat S. dem Finanzamt Wuppertal-Barmen am 06.01.2012 (Freitag) auf elektronischem Wege übermittelt. Dem Finanzamt Wuppertal-Barmen liegt seit Jahren eine entsprechende Einzugsermächtigung für die betrieblichen Steuerarten vor. Die ermittelte Zahllast in Höhe von 1.200,00 hat das Finanzamt Wuppertal-Barmen am 10.01.2012 von dem betrieblichen Bankkonto des S. abgebucht.
Sachverhalt 2 (1,0 Punkte) Die zum 31.12.2011 wegen Arbeitsüberlastung von S. seinen Kunden noch nicht in Rechnung gestellten Tortenlieferungen belaufen sich auf netto 450,00. Sachverhalt 3 (1,0 Punkte) Am 07.12.2011 überwies S. seinen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 350,00 von seinem betrieblichen Bankkonto. Sachverhalt 4 (2,0 Punkte) Am 18.08.2011 musste S. Obst, das er zur Dekoration seiner Eisbecher verwendet, im Einkaufswert von 150,00 entsorgen, da dieses verdorben war. Sachverhalt 5 (7,0 Punkte) Über die aus seinem Geschäft privat entnommenen Waren hat S. aus Bequemlichkeit das ganze Jahr 2011 über keine Aufzeichnungen geführt. Zur Familie des S. gehören insgesamt vier Personen: S. und seine Ehefrau Tochter Andrea (9 Monate) Sohn Daniel (10 Jahre) Bearbeitungshinweise: 1. Benutzen Sie die Hinweise auf der nächsten Seite. 2. Der Rechenweg ist in einer übersichtlichen Darstellung anzugeben. Nichtansätze sind mit 0 zu kennzeichnen.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2011 (BMF v. 08.12.2010, BStBl 2010 I S. 1344) Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer Gewerbezweig ermäßigter Steuersatz voller Steuersatz insgesamt Café und Konditorei 860,00 739,00 1.599,00 Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.
Sachverhalt 6 (8,0 Punkte) Am 14.12.2011 erwarb S. für sein Café eine neue Kaffeemaschine, die er bar bezahlte. S. erhielt folgende ordnungsgemäße Rechnung: (-Auszug-) Kaffeemaschine 599,00 Installation/Anschluss an Wasserzufuhr 30,00 Summe 629,00 zzgl. 19 % USt 119,51 Rechnungsbetrag 748,51 Zum 31.12.2010 hatte S. für die geplante Anschaffung einer neuen Kaffeemaschine zulässigerweise einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 240,00 gebildet. Bearbeitungshinweis: Der Rechenweg ist in einer übersichtlichen Darstellung anzugeben.
Anlage 1 zu 1. Aufgabenteil Sachverhalt 1 Restaurant Haus am Park Serbische Küche / Fisch- und Steakspezialitäten Rechnung für: Julian Mertens, Königsberger Platz 2, 51371 Leverkusen Bismarckstr. 186 51373 Leverkusen Tel. 0214 / 4 63 70 St.-Nr.: 230/1234/5678 Mirel Keca Öffnungszeiten: Täglich von 11:30 bis 23:00 Uhr Montag Ruhetag Kalte und warme Buffets auch außer Haus Alle Speisen auch zum Mitnehmen Festlichkeiten aller Art bis 180 Personen RECH.NR. 68 SEITE 1 14.07.2011 TISCH-NR 7 Es bediente Sie: Meho Ramovic 5 Kölsch 0,4 2,80 14,00 2 Bitter Lemon 2,50 5,00 5 Carpaccio 10,00 50,00 3 Seezunge 26,00 78,00 2 Filetsteak 25,00 50,00 2 Cappuccino 2,50 5,00 3 Espresso 2,00 6,00 ZW-SUMME 208,00 2 Bundeskegelbahnen König-Pilsener SELTERS MWST 19.00% 174,79 33,21 208,00 TOTAL BAR-ZAHL 208,00 Bearbeitungshinweis: Das Trinkgeld wurde direkt an den Kellner Meho Ramovic gezahlt.
Name: Anlage 2 zu 2. Aufgabenteil Sachverhalt 1 Anlagenverzeichnis für das abweichende Wirtschaftsjahr 01.10.2010 30.09.2011 Wirtschaftsgut Anschaffungsbzw. Herstellungskosten bzw. Einlagewert (EURO) Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung bzw. Einlage Nutzungsdauer (Jahre) AfA- Methode Rechtsvorschrift des EStG AfA- Satz (%) AfA im Wj. 2010/2011 (EURO) Grund und Boden ----- --------------------- --- ----------- Buchwert am 30.09.2011 (EURO) Gebäude 40 Umzäunung (Außenanlage) 10 Klimaanlage (Betriebsvorrichtung) 12