Salmonellenbekämpfung

Ähnliche Dokumente
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine-Salmonellen- Verordnung)

Neues aus der Rechtssetzung

Salmonellen-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003: Ergebnisse für 2009

Salmonella-Bekämpfungsprogramm - Ergebnisse für das Jahr 2014

Leitfaden zur Umsetzung der Schweine-Salmonellen-Verordnung

Salmonella-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003: Ergebnisse für das Jahr 2013

Salmonellen-Bekämpfungsprogramm - Ergebnisse für das Jahr 2015

Vorkommen und Bedeutung von Zoonosen in Deutschland

mpfung: Salmonellen - was kommt danach?

Pilotstudie zum Vorkommen von Salmonella spp. bei Legehennen in Deutschland

Salmonella spp. Campylobacter spp. Fokus Schwein

ERGEBNISSE DES SALMONELLA- BEKÄMPFUNGSPROGRAMMES 2015

Salmonella Bedeutung als Zoonose- Erreger in der Lebensmittel-Kette

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Die Schweine-Salmonellen-Verordnung und der SALMOTYPE PigScreen ELISA

FÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT. Möglichkeiten und Grenzen der Lebensmittelketten-Verantwortung bei der Bekämpfung von Zoonosen.

aus veterinärmedizinischer Sicht

L 211/4 Amtsblatt der Europäischen Union

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

EU-Zoonosenbericht: Zahl der Campylobacteriose-Fälle unverändert hoch, weitere Zunahme bei Listeriosen

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Bekanntmachung der Neufassung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung - GflSalmoV)

Ausgewählte Zoonoseerreger in Lebensmitteln 2016

Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen- Verordnung

Dem Robert Koch-Institut übermittelte meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland

Tuberkulose-Verordnung* RindTbV

Artikel 1 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 752) zuletzt geändert durch: Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S.

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG

Hygieneprogramm Nordrhein-Westfalen zur Reduzierung der Salmonellenprävalenz in Hühner haltenden Betrieben 2009

Humanerkrankungen. Ablauf der Testungen

Ausgewählte Zoonoseerreger in Lebensmitteln

Ausgewählte Zoonoseerreger in Lebensmitteln

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Salmonellen beim Geflügel Erreger - Epidemiologie - Bekämpfung. PD Dr. Ulrich Methner

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Abg Dagenbach u. a. REP. und

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Überwachung und Bekämpfung von Zoonoseerrregern bei Wirtschaftsgeflügelderzeitige gesetzliche Bestimmungen

ÜR RISIKOBEWERTUNG UNDESINSTITUT. Resistenzmonitoring in der Veterinärmedizin

Berichte von Fällen mit besonderer infektionsepidemiologischer Bedeutung. Influenza. Sonstige Hantavirus-Erkrankung

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

(Text von Bedeutung für den EWR) (6) Aus dem Kurzbericht der Europäischen Union über Entwicklungstendenzen

Dem Robert Koch-Institut übermittelte meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland

Salmonellen ein endloses Problem?

Tierseuchenverordnung

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Erläuterungen zur Änderung der Tierseuchenverordnung

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Verfahren zur Bekämpfung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD)

10 Jahre IfSG & Aktuelles zum IfSG

a) die Schweine aus einem Betrieb versendet werden, der außerhalb Nordrhein- Westfalens gelegen ist,

Gefahr durch Salmonellenwas kann der Tierhalter tun?

Situation der lebensmittel-bedingten Infektionen in Deutschland

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Lebensmittelhygienische Untersuchung von lebensmittelbedingten Ausbrüchen

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Positionspapier Salmonellenimpfung

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Salmonella Epidemiologie und aktuelle Entwicklungen. Dr. Istvan Szabo

Eingangsformel. 1 Monitoring

Epidemiologische Analyse von S. Infantis-Isolaten aus Mensch, Tier sowie Lebensmitteln

312/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Listeriose und Hepatitis E im Visier des Robert Koch-Instituts

Gemeinsamer nationaler Bericht des BVL und RKI zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland 2016

Vietnam meldet neue Fälle von aviärer Influenza beim Menschen

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Grundlagenstudie zur Erhebung der Prävalenz von Salmonellen in Mastschweinen

318/J XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Infektionsstatus von Asylbewerbern in Bayern

Aujeszkysche Krankheit Status und Rechtsrahmen

Zahl der Krankheitsausbrüche in Hamburg weiterhin auf hohem Niveau

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Übersicht über die erfassten Erkrankungsfälle in Hamburg 2001

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg- Vorpommern - Epidemiologischer Dienst - Hannelore Roost et al.

Ausgewählte Zoonoseerreger in Lebensmitteln 1. Salmonellen

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

Salmonellen noch ein Thema in der deutschen Hähnchenmast?

Richtlinie für ein freiwilliges Verfahren zur Feststellung und Überwachung der PRRS- Unverdächtigkeit von Schweinebeständen in Brandenburg

TIERGESUNDHEITSDIENSTE

122092/EU XXIV. GP. Eingelangt am 19/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Juli 2013 (OR. en) 12410/13 AGRILEG 105 DENLEG 78 VETER 69

Umsetzung der risikoorientierten Fleischuntersuchung in Kleinbetrieben

Vorkommen von Salmonellen und Campylobacter bei Mastgeflügel und Elterntieren in Österreich Fachveranstaltung

Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

BfR stuft den massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion als bedenklich ein

INFEKT - INFO Ausgabe 27 / 2009, 30. Dezember 2009

Nr. 41. QS-Infobrief Spezial Revisionen. Inhalt. Ausgabe Nr Liebe Leser,

Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung

vom 10. April 2017 Zweck und Gegenstand disease) in die Schweiz verhindern.

Erfolg bei der Polio-Bekämpfung in Europa: trotzdem Impfschutz nicht vernachlässigen

Keime sicher beherrschen. Fleischzubereitung

Blauzungenkrankheit Monitoring und Surveillance in Deutschland

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Schweineproduktion vom Landwirt bis zum Endverbraucher TÖNNIESFLEISCH. Agrarökonomisches Seminar der Uni Göttingen

Salmonellen in Futtermitteln Bewertung und Handlungsoptionen B. Zucker, BfR-Symposium Zoonosen und Lebensmittelsicherheit, Berlin, 10./11.11.

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

Arzneimittelgesetz 16. Novelle: Informationen für Halter von Masttieren

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet

Gefahr aus der Küche? Kann man sich an Lebensmitteln mit Viren infizieren? R. Johne FÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT

Salmonellenmonitoring in Deutschland eine Erfolgsstory

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Transkript:

Salmonellenbekämpfung - Staatliche Maßnahmen - Dr. Hans-Joachim Bätza, BMELV, Bonn 1. Salmonellensituation 2. EG-Recht 3. Beabsichtigtes nationales Recht 1

1. Salmonellensituation Salmonellen: Salmonellensituation beim Menschen 2005: 52.245 Erkrankungen (Rückgang von 8,3 % gegenüber 2004) Salmonella Enteritidis: 68 % Salmonella Typhimurium: 25 % S. Enteritidis bedeutendste Infektionsursache (Anteil 2/3) Campylobacter: beim Menschen 2005: 62.114 Erkrankungen (2004: 55.796, Zunahme von > 10 %) 2

Salmonellensituation Salmonellose beim Menschen 200000 Erkrankungen des Menschen - 45. KW 2005-45. KW 2006 Anzahl Erkrankungsfälle 180000 160000 140000 120000 100000 80000 60000 40000 20000 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 45. KW2006 Salmonella Campylobacter EHEC Yersinia Salmonella Campylobacter EHEC Yersinia sp. Rotaviruses Noroviruses 46.642 56.293 1.016 4.923 51.207 55.635 46.248 1.056 4.434 63.813 51.311 Salmonellensituation Salmonellose beim Menschen Salmonellen sind häufig die Ursache der infektiösen Gastroenteritis (synonym infektiöse Durchfallerkrankung) des Menschen. Das Krankheitsbild wird durch das Leitsymptom Durchfall geprägt. Lebensmittel werden häufig als Ursache der Erkrankung angesehen. Insbesondere bei Infektionen mit S. Enteritidis wird häufig ein Zusammenhang mit Konsumeiern bestätigt oder vermutet. 3

Salmonellensituation Salmonellose beim Menschen Jahr 1 Anzahl Fälle 2 Veränderung zum Vorjahr Anteil S. Enteritidis Anteil S. Typhimurium 2001 77 386-6% 65% 23% 2002 72 379-6% 75% 19% 2003 63 044-13% 67% 19% 2004 56 976-10% 67% 21% 2005 52 245-8% 68% 25% 1-45 KW / 2005 46.642 1-45 KW / 2006 46.248-0,8% 1) Die Meldung erfolgt seit 2001 über das IfSG 2) Die Anzahl der Fälle wird im nachfolgenden Jahr nochmals aktualisiert und reflektiert dann den Endstand. Diese aktualisierten Zahlen wurden verwendet. Salmonellensituation Salmonellose beim Menschen Im Jahr 2005 waren die häufigsten Serovare S. Enteritidis (68%), gefolgt von S. Typhimurium (25%), sowie in weitem Abstand von S. Bovismorbificans (1%), S. Infantis (1%), S. Virchow (0,4%) und S. Derby (0,3%) S.Enteritidis S.Typhimurium S.Bovismorbificans S.Infantis S. Virchow S. Derby Sonstige S. Bovismorbifi cans wurde insb. im Rahmen eines großen Ausbruchs Anfang des Jahres nachgewiesen. Dieser bundesweite Ausbruch war mit dem Verzehr von Schweinefleischprodukten assoziiert. 4

Salmonellensituation Salmonellose beim Menschen Die in 2005 gemeldeten Fälle entsprechend einer Inzidenz von 63 Fällen je 100.000 Einwohnern. Damit lag die Inzidenz unter dem Mittel der Vorjahre (2001 2004: 82 Erkrankungen / 100.000 Einw.). Gegenüber dem Vorjahr nahm die Inzidenz in allen Bundesländern um 2 bis 30 % ab, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, dort stieg sie um 3,6 % leicht an. Salmonellensituation Salmonellose beim Menschen Bei 93 % der Fälle mit Angaben zum Infektionsland wurde Deutschland genannt, die anderen Nennungen entfielen auf die typischen Urlaubsländer (Türkei und Spanien, gefolgt von Griechenland und Ägypten). Wie in den Jahren 2001 2004 trat die S. Enteritis gehäuft im Spätsommer und im Herbst auf. 5

2. EG-Recht EG-Recht Überwachung von Zoonosen und Zoonosenerregern Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates 6

EG-Recht Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern EG-Recht Richtlinie Zoonosen Verordnung allgemeine Datenerfassung Trendbericht Handel Zertifikate Fristen Ziele Prävalenzen koordinierte Überwachungsprogramme Bekämpfungsprogramme Salmonellenfreiheit der Produkte 7

EG-Recht Grundlagenregelung zur koordinierten Bekämpfung von Zoonosen (zur Zeit Salmonellen) in der EG Dezidierte Zeitpläne und Vorgaben = zur Erfassung von Prävalenzen (Prävalenzstudien) = zur Erstellung und Genehmigung von nationalen Bekämpfungsprogrammen = zur Durchführung von nationalen Programmen EG-Recht 1 2 3 4 5 Tierpopulation Stufe der Ziel festzulegen Lebensmittelkette bis (1) : Zoonose/Zoonoseerreger Alle Salmonella-Serotypen von Belang für die öffentliche Gesundheit Alle Salmonella-Serotypen von Belang für die öffentliche Gesundheit Alle Salmonella-Serotypen von Belang für die öffentliche Gesundheit Alle Salmonella-Serotypen von Belang für die öffentliche Gesundheit Alle Salmonella-Serotypen von Belang für die öffentliche Gesundheit Alle Salmonella-Serotypen von Belang für die öffentliche Gesundheit Gallus-gallus- Zuchtherden Primärproduktion 1% als Ziel festgelegt in VO (EG) Nr. 1003/2005 Legehennen Primärproduktion Verringerung um 30 % VO (EG) Nr. 1168/2006 Untersuchungen verbindlich vorgeschrieben ab: 01.01.2007 01.02.2008 Masthähnchen Primärproduktion März/April 2007 Voraussichtlich: 01.01.2009 Puten Primärproduktion März/April 2008 Voraussichtlich 01.01.2010 Bestände von Schlachtschweinen Schweinezuchtbestände Schlachtung März/April 2008 Voraussichtlich 01.01.2010 Primärproduktion März/April 2009 Voraussichtlich 01.01.2011 (1) Diese Fristen setzen voraus, dass spätestens sechs Monate vor Festlegung des betreffenden Ziels vergleichbare Daten über die Prävalenz vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Frist für die Festlegung des Ziels entsprechend verlängert. 8

EG-Recht Ausblick Mastschweine (Schlachthof): Prävalenzerhebungsstudie 01.10.2006 bis 30.09.2007 Auswertung bis Beginn 2008 Ziel- und Methodenfestlegung bis März/April 2008 Einreichung Bekämpfungsprogramm 31.12.2008 Genehmigung Bekämpfungsprogramm Beginn 2009 Durchführung des Bekämpfungsprogramms 01.01.2010 S.ssp.??? im Fokus, Kosten-Nutzen-Analyse der KOM EG-Recht Ausblick Zuchtschweine (Stall): Prävalenzerhebungsstudie 01.10.2007 bis 30.09.2008 Auswertung bis Beginn 2009 Ziel- und Methodenfestlegung bis März/April 2009 Einreichung Bekämpfungsprogramm 31.12.2009 Genehmigung Bekämpfungsprogramm Beginn 2010 Durchführung des Bekämpfungsprogramms 01.01.2011 S. spp.??? im Fokus, Kosten-Nutzen-Analyse der KOM 9

EG-Recht Untersuchung von Fleischsaft-ELISA bei Schweinen 2005: bei 6,35 % der Schlachtschweine Salmonella-Titer festgestellt (2004: 5,45 %) Im Jahr 2005 haben 4 Länder (2004: 3 Länder) Mitteilungen zu dieser Untersuchungsstrategie gemacht und haben dabei siebenmal so viele Untersuchungen mitgeteilt Die Zahl der positiven Reaktionen ist um ein Prozentpunkt gegenüber 2004 angestiegen EG-Recht Campylobacter bei Schweinen Zur Zeit noch keine konkreten Planungen für eine Prävalenzerhebungsstudie 10

3. Beabsichtigtes nationales Recht Schweine-Salmonellen-Verordnung Wer ist betroffen? Betriebe mit mehr als 100 Mastplätzen (ab 01.01.2009 Betriebe mit mehr als 50 Mastplätzen) 11

Schweine-Salmonellen-Verordnung Untersuchungsverpflichtung Untersuchungspflichtiger ist der Inhaber eines Endmastbetriebes Untersuchung = im Bestand 14 Tage vor der Abgabe zur Schlachtung oder = in der Schlachtstätte Untersuchungspflichtiger hat sicherzustellen, dass Probenahmebericht ausgestellt und der Probe zur Untersuchungseinrichtung mitgegeben wird Untersuchung nach Stichprobenschlüssel gleichmäßig über das Jahr verteilt Schweine-Salmonellen-Verordnung Stichprobenschlüssel 1 2 Anzahl der voraussichtlich zur Schlachtung abgegebenen Schweine pro Jahr Anzahl der zu untersuchenden Schweine weniger als 45 26 1) 45 bis 100 38 101 bis 200 47 mehr als 200 60 1) sofern weniger als 26 Schweine voraussichtlich zur Schlachtung abgegeben werden, sind alle Schweine zu untersuchen 12

Schweine-Salmonellen-Verordnung Probenahmebericht 3-fache Ausfertigung (Original mit Probe an Untersuchungsstelle, eine Mehrfertigung für Probenehmer, 1 Mehrfertigung für Untersuchungspflichtigen) Angaben = Name und Anschrift des Untersuchungspflichtigen, Viehverkehrsnummer des Betriebes = Name, Anschrift, Registriernummer der Schlachtstätte = Name des Probenehmers = Bezeichnung, Art der Probe, Probenahmedatum Übermittlung in elektronischer Form möglich Schweine-Salmonellen-Verordnung Untersuchungsergebnisse sind von der Untersuchungsstelle dem Untersuchungspflichtigen oder einer von ihm beauftragten Einrichtung mitzuteilen 13

Schweine-Salmonellen-Verordnung Kategorisierung Untersuchungspflichtiger oder beauftragte Einrichtung hat Ergebnisse der Untersuchung zu sammeln den vom-hunder-anteil der positiven Salmonellenantikörperbefunde = vierteljährlich über die letzten 12 Monate (gleitendes Jahresmittel) oder = für die jeweilige Rein-Raus-Mastgruppe festzustellen Schweine-Salmonellen-Verordnung Feststellung des Salmonellenantikörperstatus auch = bei erster Aufstallung, = vollständiger Wiederaufstallung = bei Rein-Raus-Mastgruppe vor der Abgabe zur Schlachtung möglich, sofern nach Stichprobenschlüssel untersucht Erste Feststellung des Salmonellenantikörperstatus 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung Bereits bestehende Salmonellenantikörperstatus werden anerkannt, sofern nach Maßgabe der Verordnung untersucht 14

Schweine-Salmonellen-Verordnung Kategorisierung; Bewertung der Ergebnisse Salmonellenantikörperstatus des Betriebes oder der Betriebsabteilung Kategorie positive Befunde in der Stichprobe im vom Hundert Niedriger Status I 0 bis 20 Mittlerer Status II mehr als 20 bis 40 Hoher Status III mehr als 40 Schweine-Salmonellen-Verordnung Begleitpapier Schlachtschweine müssen während der Beförderung zur Schlachtstätte von einem Begleitpapier begleitet werden; Begleitpapier verbleibt bei der Schlachtstätte 15

Schweine-Salmonellen-Verordnung Maßnahmen Sofern Salmonellenantikörperstatus größer 40 % = Ursachenermittlung (bakteriologische und epidemiologische Untersuchung) = Maßnahmen zur Senkung des 40 %-Anteils (R + D, Schadnagerbekämpfung) Dokumentation Maßnahmen entfallen, sofern 40 % unterschritten werden oder wenn durch bakteriologische Untersuchung einer Stichprobe Prozentsatz unter 40 % liegt Schweine-Salmonellen-Verordnung Informationspflicht Untersuchungspflichtiger oder von ihm beauftragte Einrichtung hat zuständige Behörde über Salmonellenantikörperstatus größer 40 % zu unterrichten 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! 17