Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX

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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (Einzelplan 10) 28 Kat. A Entwicklung des Einzelplans 10 28.1 Überblick Das BMEL erhielt durch den Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 einen neuen Aufgabenzuschnitt. Die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik wechselte vom BMEL zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Beim BMEL verblieb dagegen der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung, Lebensmittel- und Produktsicherheit (gesundheitlicher Verbraucherschutz). Diese Veränderung bedeutet insbesondere, dass mit dem Haushalt 2014 die Zuständigkeit für die Stiftung Warentest und den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. auf das BMJV überging, Beschäftigte in das BMJV umgesetzt wurden (40 Beschäftigte vom BMEL und zwei Beschäftigte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)) und vom Einzelplan 10 rund 30 Mio. Euro an Haushaltsmitteln (Personal- und Sachmittel) in den Einzelplan 07 des BMJV übergingen (s. dazu auch Bemerkung Nr. 17). Das BMEL nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten der Ernährung, der Lebensmittel- und Produktsicherheit, der Land- und Forstwirtschaft sowie des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wahr. Darüber hinaus gestaltet es die landwirtschaftliche Sozialpolitik und stellt finanzielle Mittel für die landwirtschaftlichen Sozialsysteme bereit. Das Haushaltsvolumen des Einzelplans 10 umfasste im Jahr 2013 5,2 Mrd. Euro (Ist-Ausgaben). Das entsprach 1,7 % der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt. 81 % seines Gesamtbudgets gab das BMEL für die landwirtschaftlichen Sozialsysteme (rund 70 %) und die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) (rund 11 %) aus. Die Mittel weist das BMEL dem Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und den Ländern zu. Rund 19 % des Gesamtbudgets verwendete es, um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, den Verbraucherschutz zu stärken und die Landwirtschaft sowie den ländlichen Raum zu fördern. Dazu finanzierte das BMEL mehrere Fördermaßnahmen, z. B. das Programm zur Innovationsförderung und das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V. wickelten die Förderungen als Projektträger fachlich und administrativ ab. Daneben förderte das BMEL mit jährlichen Zuwendungen Einrichtungen wie den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. und die Deutsche BiomasseForschungsZentrum ggmbh (DBFZ). Für das Jahr 2013 waren im Einzelplan 10 Verpflichtungsermächtigungen von 1,5 Mrd. Euro ausgebracht. Hiervon hat das BMEL 923 Mio. Euro (rund 60 %) nicht genutzt. Dies waren überwiegend (82 %) Verpflichtungsermächtigungen, die für Mietverpflichtungen der Bundesforschungsinstitute und des BVL an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) vorgesehen waren. Da die Bundesanstalt verschiedene Baumaßnahmen zeitlich nicht wie geplant durchführte, mussten Mieten und Pachten noch nicht bezahlt werden.

Drucksache 18/XXXX 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Übersicht über den Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Tabelle 28.1 2013 Soll 2013 Ist Abweichung 2014 Soll/Ist a Soll 2015 Haushaltsentwurf Veränderung 2014/2015 a in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 5 269,2 5 218,5-50,7 5 310,5 5 319,0 0,2 darunter: Landwirtschaftliche Sozialpolitik Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (inkl. Bundesforschungsinstitute) Verbraucherpolitik (inkl. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Ministerium 3 662,0 3 658,6-3,4 3 680,0 3 696,0 0,4 590,0 575,1-14,9 590,0 590,0 0,0 494,1 477,4-16,7 512,6 508,7-0,8 143,1 137,1-6,0 134,9 140,7 4,3 93,2 88,4-4,8 92,6 93,3 0,8 Einnahmen des Einzelplans 63,2 77,4 14,2 120,5 85,1-29,4 Verpflichtungsermächtigungen 1 534,4 b 611,5-922,9 1 711,9 1 063,3-37,9 Planstellen/Stellen in % Personal 4 049 3 912 c -137 4 024 4 086 1,5 Erläuterungen: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. b Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. c Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 10. Für das Jahr 2013: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2014: Haushaltsplan; für das Jahr 2015: Haushaltsentwurf. Zum Geschäftsbereich des BMEL gehören neben der BLE und dem BVL das Bundessortenamt, vier Bundesforschungsinstitute, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie der Deutsche Weinfonds, der über eine Sonderabgabe finanziert wird.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/XXXX Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Tabelle 28.2 Behörde Einnahmen 2013 (Ist) Ausgaben 2013 (Ist) Besetzte Planstellen/Stellen am 1. Juni 2013 in Mio. Euro Bundesministerium 0,3 88,4 883 Bundesforschungsinstitute Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Friedrich Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 5,7 81,5 765 11,7 112,6 621 2,5 49,6 446 12,9 79,4 564 8,8 38,2 339 Bundessortenamt 11,1 22,9 294 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 8,4 97,5 894 Bundesinstitut für Risikobewertung 4,2 67,9 242 Quelle: Einzelplan 10: Haushaltsrechnung für das Jahr 2013 und Haushaltsplan für das Jahr 2014. Die größte Einrichtung im Geschäftsbereich des BMEL ist die BLE. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat vielfältige Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei und Verbraucherschutz. Das BMEL erstattet der BLE Verwaltungs- und Investitionsausgaben, soweit diese nicht durch eigene Einnahmen gedeckt sind. Eigene Einnahmen erzielt die BLE durch Gebühren. Z. B. erteilt sie Genehmigungen für die Vermarktung ökologisch angebauter Erzeugnisse, die aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt werden. Im Haushaltsjahr 2013 erhielt die BLE 89,1 Mio. Euro. Für das Jahr 2014 sind 103,7 Mio. Euro veranschlagt. 99,9 Mio. Euro sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 vor. Die geplanten Mehrausgaben in den Jahren 2014 und 2015 beruhen auf dem Ersatzbau des Fischereiforschungsschiffs Walther Herwig III mit mehr als 14 Mio. Euro und der Sanierung des Hauptdienstgebäudes der BLE mit 8,6 Mio. Euro.

Drucksache 18/XXXX 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 28.2 Haushaltsstruktur und -entwicklung Ausgabenschwerpunkte bildeten im Jahr 2013 die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit 3,7 Mrd. Euro, die GAK mit 575 Mio. Euro sowie Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation mit 477 Mio. Euro. Nicht im Einzelplan 10 veranschlagt sind die Direktzahlungen der Europäischen Union für die Landwirtschaft. Die Förderung der Landwirtschaft ist aufgrund der EU-Verträge (Gemeinsame Agrarpolitik GAP) vorrangig eine Aufgabe der Europäischen Union. Die GAP beruht auf zwei Säulen. Die erste Säule bilden die Gemeinsamen Marktordnungen für Agrarprodukte und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft. Dazu zahlt die Europäische Union den Mitgliedstaaten Fördermittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Im Jahr 2013 wies die Europäische Union dem Bund 5,4 Mrd. Euro aus dem EGFL zu, die er an die Länder weitergeleitet hat. Die zweite Säule bildet die Politik für ländliche Räume, die Bund und Länder zum Teil mit Mitteln der GAK kofinanzieren. Hierzu zählen z. B. die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die finanzielle Förderung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Die Ausgaben im Einzelplan 10 blieben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 mit 5,2 Mrd. Euro annähernd gleich. Im Jahr 2014 steigen die Soll-Ausgaben auf 5,3 Mrd. Euro leicht an und sollen dann im Jahr 2015 auf diesem Niveau bleiben. Die Übertragung der Verbraucherpolitik auf das BMJV führt folglich nicht zu einer Minderung der Soll-Ausgaben. Denn gleichzeitig mit dem Wegfall der Haushaltsmittel für diese Aufgabe steigen die Mittel für die landwirtschaftliche Sozialpolitik und für Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation um insgesamt 36,5 Mio. Euro im Jahr 2014 und 48,6 Mio. Euro im Jahr 2015 gegenüber den Ansätzen des Jahres 2013. Für die Jahre 2016 bis 2018 sind im Finanzplan des Bundes jeweils 5,4 Mrd. Euro für den Einzelplan 10 vorgesehen. 28.3 Wesentliche Ausgabenbereiche Abbildung 28.1 gibt einen Überblick über die wesentlichen Ausgabenbereiche des Einzelplans 10. Abbildung 28.1 Wesentliche Ausgabenbereiche im Jahr 2013 Quelle: Haushaltsrechnung des Einzelplans 10 für das Haushaltsjahr 2013.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/XXXX 28.3.1 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist ein von der allgemeinen Sozialversicherung unabhängiges, berufsständisch geprägtes Sondersystem. Sie bietet den selbstständigen Landwirten, deren Ehegatten und Lebenspartnern sowie mitarbeitenden Familienangehörigen eine soziale Absicherung, die der abhängig Beschäftigter vergleichbar ist. Allerdings besteht eine Einschränkung bei der Alterssicherung der Landwirte, die nur eine Teilsicherung ist. Im Jahr 2013 gab der Bund für die landwirtschaftliche Sozialversicherung insgesamt 3,7 Mrd. Euro aus. In den Jahren 2014 und 2015 sollen die Ausgaben auf annähernd gleichem Niveau bleiben. Folgend sind die drei finanzstärksten Ausgabenbereiche dargestellt. 28.3.1.1 Alterssicherung der Landwirte Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft zahlen immer weniger Personen Beiträge für die Alterssicherung der Landwirte. Im Jahr 2000 waren das 388 000 Personen, im Jahr 2014 werden es voraussichtlich nur noch 228 000 sein (-40 %). Die Zahl der Leistungsempfänger erhöhte sich von 580 000 im Jahr 2000 auf 629 000 Personen im Jahr 2007. In den letzten Jahren ist sie wieder leicht rückläufig. Im Jahr 2013 bezogen 605 000 Personen Leistungen zur Alterssicherung. Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben. Im Jahr 2013 bezuschusste er die Alterssicherung der Landwirte mit 2,2 Mrd. Euro. Das waren 73 % der Gesamtausgaben für die Alterssicherung der Landwirte und 40 % der gesamten Haushaltsmittel im Einzelplan 10. In den Jahren 2014 und 2015 wird sich der Zuschuss geringfügig reduzieren. 28.3.1.2 Krankenversicherung der Landwirte Landwirte sind selbstständige Unternehmer. Eine schwere Erkrankung kann die Existenz ihrer Betriebe gefährden. Deshalb erhält ein versicherter Landwirt statt Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen Betriebs- und Haushaltshilfe, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb aufrechterhalten zu können. Im Jahr 2014 hat die Krankenversicherung der Landwirte rund 530 000 Mitglieder. Deren Beiträge reichen nicht aus, um die krankheitsbedingten Aufwendungen aller Leistungsberechtigten aufzufangen. Zu ihnen gehören auch die Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte. Für sie trägt der Bund die Ausgaben, soweit diese nicht durch deren Beiträge oder den in den Beiträgen der aktiven Landwirte enthaltenen Solidarzuschlag gedeckt sind. Im Jahr 2013 zahlte der Bund für diesen Zweck 1,3 Mrd. Euro. Im Jahr 2014 werden es voraussichtlich 1,3 Mrd. Euro sein, im Jahr 2015 rund 1,4 Mrd. Euro. 28.3.1.3 Landwirtschaftliche Unfallversicherung Die landwirtschaftliche Unfallversicherung sichert 1,6 Millionen beitragspflichtige Unternehmen gegen arbeitsbedingte Unfallrisiken ihrer Beschäftigten ab. Der Bund bezuschusste die landwirtschaftliche Unfallversicherung im Jahr 2013 mit 150 Mio. Euro. Dadurch zahlten landwirtschaftliche Betriebe geringere Beiträge an die Unfallversicherung. Der Zuschuss des Bundes verringert sich seit dem Jahr 2012 um jährlich 25 Mio. Euro und wird ab dem Jahr 2015 auf 100 Mio. Euro pro Jahr begrenzt werden. 28.3.1.4 Entwicklung der landwirtschaftlichen Sozialpolitik Aufgrund des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung wird es künftig immer weniger landwirtschaftliche Betriebe und auch weniger Beitragszahler in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geben. Die Bundesregierung geht in ihrem Lagebericht aus dem Jahr 2013 über die Alterssicherung der Landwirte von 185 000 Beitragszahlern im Jahr 2023 aus. Langsamer abnehmen wird dagegen die Zahl der Leistungsempfänger. Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist seit dem 1. Januar 2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Sie vereint die zuvor selbstständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Alterskassen, Krankenkassen und Pflegekassen sowie den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist verpflichtet, spätestens im Jahr 2016 bestimmte gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der einzelnen Versicherungszweige einzuhalten. Einsparmöglichkeiten haben sich insbesondere durch den Zusammenschluss der ehemaligen Träger zu einem Bundesträger ergeben. Der Bundesrechnungshof begleitet diesen Zusammenschluss. Er wird auch weiterhin prüfen, ob die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bestehende dezentrale Strukturen auflöst und den Personalbedarf so bemisst, dass die Verwaltungsausgaben sinken.

Drucksache 18/XXXX 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 28.3.2 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Im Jahr 1969 wurde die GAK als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder in das Grundgesetz aufgenommen. Die GAK enthält eine Vielzahl von Förderungen für Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der EU-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER-Verordnung) ab. Einzelheiten vereinbaren Bund und Länder in einem Rahmenplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Die Länder setzen den Rahmenplan als eigene Aufgabe um. Der Bund übernimmt 60 % der Ausgaben bei der Agrarstruktur und 70 % beim Küstenschutz. Im Jahr 2013 gab das BMEL für die GAK 575,1 Mio. Euro aus. Für die Jahre 2014 und 2015 sind dafür jeweils 590 Mio. Euro im Einzelplan 10 veranschlagt. Im Koalitionsvertrag vom 16. Dezember 2013 haben die Regierungsparteien für die laufende 18. Wahlperiode eine Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung vereinbart. Die genaue Ausgestaltung ist noch unklar. Der Bundesrechnungshof wird diesen Prozess begleiten. Ebenso soll für die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Flüssen ein Sonderrahmenplan Präventiver Hochwasserschutz aufgelegt werden. 28.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Das BMEL steigerte die Ausgaben um 40 % für Forschung und Innovation (ohne Bundesforschungsinstitute) von 135 Mio. Euro im Jahr 2009 auf geplante 189 Mio. Euro im Jahr 2014. Für das Jahr 2015 sieht der Haushaltsentwurf 205 Mio. Euro vor. Mit den für 2015 zusätzlich geplanten Mitteln beabsichtigt das BMEL u. a., ein Bundesprogramm Ländliche Entwicklung mit 10 Mio. Euro aufzulegen. Dies soll ein Modell- und Demonstrationsvorhaben für die Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung sein. Weiterhin sind 4 Mio. Euro für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit pflanzlichen Eiweißen heimischer Produktion veranschlagt. 28.3.3.1 Förderung von Einrichtungen Das BMEL unterhält vier Bundesforschungsinstitute. Daneben fördert es die DBFZ sowie sechs Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL). Die vier Bundesforschungsinstitute erarbeiten Entscheidungshilfen für die Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzpolitik des Bundes. Die im Jahr 2008 gegründete DBFZ ist eine bundeseigene Gesellschaft. Das BMEL hat die DBFZ seit ihrer Gründung im Jahr 2008 bis zum Jahr 2013 mit insgesamt rund 38,6 Mio. Euro institutionell gefördert. Der Bundesrechnungshof hat die institutionelle Förderung der DBFZ geprüft. Er stellte fest, dass die DBFZ in den Jahren 2008 bis 2011 Zuwendungen von 1,4 Mio. Euro nicht ausgegeben und entgegen dem Zuwendungsrecht nicht an das BMEL zurückgezahlt hatte. Erst im Jahr 2013 verrechnete das BMEL die überzahlten Mittel mit einer neuen Zuwendung. Verzugszinsen machte es dabei nicht geltend. Das BMEL sagte zu, zukünftig alle Überhänge bzw. Fehlbeträge am Ende des Jahres zu bereinigen. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der WGL werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Der Bundesanteil für das Jahr 2013 lag bei 33,3 Mio. Euro. Im Jahr 2014 veranschlagte das BMEL 36,2 Mio. Euro. Für das Jahr 2015 sieht der Haushaltsentwurf 38,4 Mio. Euro vor. 28.3.3.2 Projektförderung Neben den Forschungseinrichtungen finanziert das BMEL auch einzelne Forschungsvorhaben. Dafür hat es vor allem die Programme Innovationsförderung, Nachwachsende Rohstoffe sowie Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft aufgelegt. Im Jahr 2013 waren im Einzelplan 10 für diese drei Förderprogramme 113 Mio. Euro veranschlagt, von denen das BMEL 99 Mio. Euro ausgab. Für das Jahr 2014 sind Ausgaben von 112 Mio. Euro geplant. Für das Jahr 2015 sieht der Regierungsentwurf 111,2 Mio. Euro vor. Das BMEL förderte aus dem Programm Nachwachsende Rohstoffe bis Ende 2012 zwölf regionale Bioenergieberatungsstellen mit rund 4,2 Mio. Euro. Es erwog, die Förderung fortzusetzen. Der Bundesrechnungshof hat die Förderung geprüft. Er stellte fest, dass der Bund keine Kompetenz zur Finanzierung der Beratungsstellen hatte. Zudem erledigten die Bioenergieberatungsstellen keine Bundesaufgaben und verwendeten die Mittel teilweise rechtswidrig. Der Bundesrechnungshof empfahl daher, die Förderung nicht fortzusetzen. Das BMEL beendete daraufhin die Finanzierung. Die Zuwendungsempfänger erstatteten unrechtmäßig verwendete Mittel zurück.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/XXXX Im Rahmen des Aktionsprogramms Energie für Morgen Chancen für ländliche Räume förderte das BMEL Modellvorhaben, wie die Verbesserung der Strukturen zur Erzeugung und zum Einsatz von Bioenergie in sogenannten Bioenergie-Regionen. Für dieses Vorhaben sah es für zwei Förderphasen insgesamt rund 18 Mio. Euro vor und wählte Zuwendungsempfänger über einen Wettbewerb aus. Der Bundesrechnungshof prüfte die erste Förderphase und wies auf Schwachstellen bei der Vorbereitung wie z. B. bei der Erarbeitung des Konzeptes und der Auswahl der Zuwendungsempfänger hin. 28.3.4 Verbraucherpolitik Ausgaben und Schwerpunkte Die Verbraucherpolitik war bis zum Jahr 2013 ein politischer Schwerpunkt des BMEL. Die Ausgaben für die Verbraucherpolitik (98,9 Mio. Euro) und das BVL (38,2 Mio. Euro) machten im Jahr 2013 mit 137,1 Mio. Euro allerdings nur 2,6 % des Gesamtbudgets des Einzelplans 10 aus. Ab dem Jahr 2014 verbleibt beim BMEL der Verbraucherschutz in den Bereichen Ernährung, Lebensmittel und Produktsicherheit. Das BMJV finanziert künftig aus dem Einzelplan 07 die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (9,4 Mio. Euro) und Stiftung Warentest (5,5 Mio. Euro). Wegen der Aufgabenverlagerung reduziert sich im Einzelplan 10 der Mittelansatz für Projekte zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher von 25 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 16,8 Mio. Euro im Jahr 2014 und geplante 16 Mio. Euro im Jahr 2015. Für den Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel veranschlagte das BMEL in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils 9,3 Mio. Euro. Die größte Fördermaßnahme zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Nationale Aktionsplan IN FORM Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, eine Gemeinschaftsinitiative mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Für den Aktionsplan gab das BMEL im Jahr 2013 6,9 Mio. Euro aus. Für die Jahre 2014 und 2015 sind 9,3 Mio. Euro vorgesehen. Mit 5,5 Mio. Euro unterstützte das BMEL im Jahr 2013 die 16 Verbraucherzentralen der Länder für Projekte im Ernährungsbereich und im wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Für das Jahr 2014 veranschlagte es für Projekte im Ernährungsbereich 3 Mio. Euro, ebenso wie im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015. 28.4 Weitere Aufgabenbereiche 28.4.1 Ernährungsnotfallvorsorge des Bundes Um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in Krisenzeiten sicherzustellen, betreibt der Bund eine Ernährungsnotfallvorsorge. Die Personal- und Sachkosten der Ernährungsnotfallvorsorge betragen jährlich rund 17,5 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof hat die Umsetzung dieser Aufgabe durch das BMEL geprüft. Er stellte fest, dass es kein Gesamtkonzept zur Krisenbewältigung gibt und es dem Bund trotz wiederholter Reformbestrebungen nicht gelungen ist, ein einheitliches Regelwerk zu erlassen. Die eingelagerten Waren entsprachen zu keinem Zeitpunkt den im Übrigen veralteten Vorgaben. Der Bundesrechnungshof hatte dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berichtet und empfohlen, eine umfassende Konzeption und eine darauf beruhende Entscheidungsgrundlage einzufordern. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages forderte die Bundesregierung auf, bis zum 1. März 2014 einen Bericht über ein zeitgemäßes Konzept eines integrierten ressortübergreifenden Ansatzes zur Bewältigung möglicher Krisenszenarien und der sich daraus ableitenden Folgen für den Bundeshaushalt vorzulegen. Die Bundesregierung hat diesen Bericht zwischenzeitlich dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet. Darin führt sie aus, dass das BMEL zusammen mit den Ländern prüfe, inwieweit die Regelungen zur Ernährungsnotfallvorsorge weiterhin erforderlich seien. Das BMEL hat hierfür ein Gutachten zum legislativen Reformbedarf erstellen lassen. Unabhängig davon initiierte das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Verbundprojekt zu neuen Strategien der Ernährungsnotfallvorsorge. Der Bundesrechnungshof wird die weitere Entwicklung beobachten.

Drucksache 18/XXXX 8 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 28.4.2 Waldklimafonds Der Waldklimafonds ist ein Programm zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO 2 -Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel, das aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds finanziert wird. Im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds waren dafür im Jahr 2013 28 Mio. Euro vorgesehen. Für das Jahr 2014 sind 13,8 Mio. Euro veranschlagt. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 sieht 14,3 Mio. Euro vor. Das BMEL und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben die gemeinsame Federführung über den Waldklimafonds (s. auch Bemerkung Nr. 55.3.2). In ihrem Auftrag setzt die BLE als Projektträgerin das Förderprogramm um. Bis Ende des Jahres 2013 bewilligte die BLE 14 Maßnahmen mit 40 Einzelanträgen und einem Fördervolumen von rund 18,2 Mio. Euro. Bei der Vergabe der Projektträgerschaft konnten die beiden Bundesministerien nicht nachweisen, dass ein externer Bewerber wirtschaftlicher ist als die Bundesverwaltung. Auf Betreiben von Bundesrechnungshof und BMF beauftragten sie deshalb stattdessen die BLE.