Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Einzelplan 10)
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1 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Einzelplan 10) 27 Entwicklung des Einzelplans 10 Kat. A 27.1 Überblick Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nimmt die Regierungsaufgaben auf den Gebieten der Ernährung, der Land- und Forstwirtschaft, der landwirtschaftlichen Sozialpolitik sowie der Verbraucherpolitik wahr. Es sieht die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in der Ernährungsaufklärung und Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, Information der Verbraucher und Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestaltet inhaltlich die landwirtschaftliche Sozialpolitik und stellt umfangreiche finanzielle Leistungen für die landwirtschaftlichen Sozialsysteme bereit, die als Pflichtversicherungen ausgestaltet sind. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt es über sechs Abteilungen mit 900 Beschäftigten. Zum 1. Juni 2010 hat es sich umstrukturiert, um u. a. die nachhaltige Land- und Forstwirtschaft organisatorisch stärker mit Umwelt-, Klima- und Energieaspekten zu verzahnen. Um seine Ziele zu erreichen, führt das Bundesministerium verschiedene Programme zur Förderung der Landwirtschaft, der Forschung und Innovation und des Verbraucherschutzes durch. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V. wickeln die Fördermaßnahmen als Projektträger fachlich und administrativ ab. Die Aufwendungen für die Projektträgerschaft werden aus den jeweiligen Förderprogrammen finanziert. Daneben fördert das Bundesministerium mit jährlichen Zuwendungen Einrichtungen wie den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., die Ziele der Verbraucheraufklärung und des Verbraucherschutzes verfolgen.
2 Tabelle 27.1 Übersicht über den Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2010 Soll 2010 Ist Abweichung Soll/Ist 2011 Soll 2012 Haushaltsentwurf Veränderung 2011/2012 in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans ,9 darunter: Ministerium Landwirtschaftliche Sozialpolitik ,3-1,0 Gemeinschaftsaufgabe Verbes- 675 serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Forschung und Innovation (ein- 495 schließlich Nachwachsende Rohstoffe) Förderung der Landwirtschaft Verbraucherpolitik Einnahmen des Einzelplans ,8 Verpflichtungsermächtigungen a ,9 Planstellen/Stellen in % Personal 4 123, b 115, , ,3-0,1 Erläuterungen: a Im Bundeshaushalt 2010 veranschlagtes Soll. Nach 6 Absatz 9 Haushaltsgesetz 2010 durften die Verpflichtungsermächtigungen ab einer Gesamtsumme von 10 Mio. Euro pro Titel grundsätzlich nur bis zu 90 % in Anspruch genommen werden. b Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Für die Jahre 2010 und 2011: Bundeshaushalt, Einzelplan 10; für das Jahr 2012: Haushaltsentwurf zum Bundeshaushalt, Einzelplan 10, Stand: 1. Juli ,6-92,6-6,9 Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums gehören neben der BLE das Bundessortenamt, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, vier Bundesforschungsinstitute und das Bundesinstitut für Risikobewertung, ferner der Deutsche Weinfonds, der die Qualität und den Absatz des Weines zu fördern sowie auf den Schutz der Weinbezeichnungen hinzuwirken hat. Die größte Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist die BLE. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt vielfältige Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei und Verbraucherschutz wahr. So ist sie unter anderem Marktordnungsstelle für die in der Europäischen Union eingerichteten gemeinsamen Marktorganisationen für Agrarerzeugnisse und Genehmigungs-
3 stelle für den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft. Außerdem übernimmt sie Aufgaben für den gesamten Geschäftsbereich, indem sie beispielsweise Aufträge vergibt und Beihilfeangelegenheiten bearbeitet. Das Bundesministerium erstattet der BLE Verwaltungs- und Investitionsausgaben, soweit diese nicht durch eigene Einnahmen gedeckt sind. Im Haushaltsjahr 2010 betrug die Erstattung 52 Mio. Euro. Für die Jahre 2011 und 2012 sind jeweils 62 Mio. Euro veranschlagt Haushaltsstruktur und -entwicklung Im Haushaltsjahr 2010 waren im Einzelplan 10 Gesamtausgaben von 5,8 Mrd. Euro veranschlagt. Die Ist-Ausgaben lagen bei 5,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,9 % der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt. Wesentliche Ausgabenschwerpunkte bildeten die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit rund 3,9 Mrd. Euro, die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 667 Mio. Euro sowie Forschung und Innovation mit 442 Mio. Euro. Die Leistungen der landwirtschaftlichen Sozialpolitik und die Ausgaben für die GAK binden zusammen 78,5 % der Haushaltsmittel im Einzelplan 10. Ein Großteil der verbleibenden 21,5 % ist langfristig durch Förderprogramme sowie Personal- und Sachkosten gebunden. Für das Jahr 2010 waren im Einzelplan 10 Verpflichtungsermächtigungen von 1,2 Mrd. Euro ausgebracht. Hiervon hat das Bundesministerium Ermächtigungen von 0,7 Mrd. Euro (rund 60 %) nicht genutzt. 80 % dieser nicht genutzten Ermächtigungen entfielen auf Mieten und Pachten der Bundesforschungsinstitute. Die Ausgaben im Einzelplan 10 waren im Jahr 2010 um 11 % höher als im Jahr Damit war der Anstieg um rund 6 Prozentpunkte geringer als der Ausgabenanstieg im Gesamthaushalt. Die Ausgaben sollen im Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2010 um 8,6 % abnehmen. Sie sinken damit deutlich stärker als die geplanten Ausgaben des gesamten Bundeshaushalts (4,2 %). Dieser Rückgang hat im Wesentlichen zwei Gründe: Das Grünlandmilchprogramm wird im Jahr 2011 beendet (s. Nr ) und der Mittelansatz in der landwirtschaftlichen Sozialpolitik wird reduziert.
4 Tabelle 27.2 Übersicht über den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz Einnahmen 2010 (Ist) in Mio. Euro Ausgaben 2010 (Ist) Ministerium 0,4 79,5 898,8 Bundessortenamt 10,2 22,0 314,0 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 7,9 32,0 343,8 Bundesforschungsinstitute Friedrich Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für 14,1 167,2 622,8 Tiergesundheit Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei 10,1 62,8 574,5 Julius Kühn-Institut, Forschungsinstitut für Kulturpflanzen 4,0 65,5 803,1 Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung 3,0 41,5 451,0 und Lebensmittel Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 6,9 59,0 923,5 Bundesinstitut für Risikobewertung 3,8 56,0 537,0 Quelle: Bundeshaushalt, Einzelplan 10. Planstellen/Stellen am 1. Juni Wesentliche Ausgabenbereiche Landwirtschaftliche Sozialpolitik Soziale Sicherung der Landwirte Um die sozialen Risiken selbstständiger Landwirte zu verringern und die Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft sozial zu flankieren, wurde seit dem Jahr 1957 ein von der allgemeinen Sozialversicherung unabhängiges, berufsständisch geprägtes Sondersystem eingerichtet. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet selbstständigen Landwirten, deren Ehegatten und Lebenspartnern sowie mitversicherten Familienangehörigen mit der Krankenversicherung der Landwirte, der Pflegeversicherung sowie der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine soziale Absi-
5 cherung, die der sozialen Absicherung abhängig Beschäftigter vergleichbar ist. Die Alterssicherung der Landwirte ist lediglich als Teilalterssicherung ausgelegt. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet im Versicherungsfall dem selbstständigen Landwirt als systemspezifische Leistung Betriebs- und Haushaltshilfe, damit das landwirtschaftliche Unternehmen weitergeführt werden kann. Im Jahr 2010 lagen die Ausgaben des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik bei 3,9 Mrd. Euro. Für die Jahre 2011 und 2012 sind jeweils 3,7 Mrd. Euro vorgesehen. Alterssicherung der Landwirte Derzeit zahlen rund Personen Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte; rund Rentner erhalten Leistungen. Die Alterssicherung der Landwirte gewährt als Teilalterssicherung geringere Rentenleistungen als die allgemeine Rentenversicherung. Die Beiträge der Versicherten liegen entsprechend niedriger. Durch eigenverantwortliche ergänzende Vorsorge, z. B. ein privat-rechtliches Altenteil, eine sonstige private Altersvorsorge sowie durch freiwillige Beitragszahlungen in die allgemeine Rentenversicherung können Landwirte zusätzliche und eigenständige Ansprüche erwerben. Der Bund trägt gemäß 78 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben. Im Jahr 2010 wurden die Gesamtausgaben für die Alterssicherung der Landwirte mit 3 Mrd. Euro veranschlagt. Der Bund hat davon 2,3 Mrd. Euro zu tragen. Dies entspricht 77 % der Gesamtausgaben für die Alterssicherung der Landwirte und 39 % der gesamten Mittel des Einzelplans 10. Krankenversicherung der Landwirte Die Leistungen der landwirtschaftlichen und der allgemeinen Gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend identisch. Landwirte sind allerdings selbstständige Unternehmer. Eine schwere Erkrankung des Landwirtes kann die Existenz seines Betriebes gefährden. Statt Krankengeld erhält der versicherte Landwirt deshalb in der Regel Betriebs- und Haushaltshilfe, d. h. die betrieblich notwendigen Arbeiten werden unter finanzieller Beteiligung des Versicherten zulasten der Krankenversicherung durch Dritte erledigt. Derzeit hat die Krankenversicherung der Landwirte rund Mitglieder. In den letzten Jahrzehnten hat die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe beständig abgenommen. Die Beitragszahler können auch infolge dieses Strukturwandels die Krank-
6 heitskosten der Rentner nicht alleine tragen. Der Bund unterstützte im Jahr 2010 deshalb die Leistungen der Krankenversicherung für die Empfänger von Renten mit 1,3 Mrd. Euro ( 37 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte). Landwirtschaftliche Unfallversicherung Die landwirtschaftliche Unfallversicherung mit rund 1,6 Millionen Beitragspflichtigen sichert alle in der Landwirtschaft Tätigen gegen das arbeitsbedingte Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten ab. Ihre Aufgaben und Leistungen entsprechen weitgehend der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung. Risiken soll sie verhindern helfen (Prävention), die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten soll sie aufheben (Rehabilitation) oder finanziell ausgleichen (Entschädigung), wenn eine voll-ständige Wiederherstellung nicht möglich ist. Der Bund gewährt den Trägern der landwirtschaftlichen Unfallversicherung einen Zuschuss. Im Jahr 2010 betrug diese Zuwendung 300 Mio. Euro (einschließlich einer einmaligen Verstärkung aus den Mitteln des Grünlandmilchprogramms von 100 Mio. Euro). Landwirtschaftliche Betriebe zahlen aufgrund der Leistungen des Bundes geringere Beiträge für die Unfallversicherung Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Im Jahr 1969 wurde die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder in das Grundgesetz aufgenommen. Bund und Länder stellen gemeinsam einen jährlichen Rahmenplan auf. Die Länder setzen den Rahmenplan um. Der Bund übernimmt 60 % der Ausgaben bei der Agrarstruktur und 70 % beim Küstenschutz. Im Bundeshaushaltsplan 2011 und im Regierungsentwurf 2012 sind für die GAK jeweils 590 Mio. Euro im Einzelplan 10 veranschlagt Forschung und Innovation einschließlich Nachwachsende Rohstoffe Der Bereich Bildung und Forschung ist im Koalitionsvertrag als Schwerpunkt für die 17. Legislaturperiode benannt. Deswegen plant das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Forschung und Innovation in seinem Zuständigkeitsbereich zu stärken.
7 Ressortforschung Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums gehören vier Bundesforschungsinstitute, die Entscheidungshilfen für die Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzpolitik des Bundes erarbeiten (vgl. Nr. 27.1). Am 1. Januar 2008 begann das Bundesministerium das Konzept für eine zukunftsfähige Ressortforschung umzusetzen. Das Konzept sieht vor, dass die Forschungsstandorte konzentriert und größere Organisationseinheiten geschaffen werden. Deshalb hat das Bundesministerium die Aufgaben der bis dahin bestehenden sieben Bundesforschungsanstalten in vier Bundesforschungsinstituten neu organisiert. Das Konzept sieht weiter vor, 350 Stellen einzusparen und 14 Standorte zu schließen. Das Konzept soll im Jahr 2012 umgesetzt sein. Förderung anderer Einrichtungen Neben den Bundesforschungsinstituten finanziert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Deutsche Biomasse-Forschungs- Zentrum (DBFZ) und sechs Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL). Der Bund gründete im Februar 2008 das DBFZ als gemeinnützige GmbH. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf der Nutzung von Biomasse als Energiequelle. Zudem soll es Entscheidungshilfen für das Bundesministerium erarbeiten. Es wurde im Jahr 2010 mit 4,2 Mio. Euro gefördert. Im Jahr 2011 veranschlagte das Bundesministerium 12,7 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 sieht der Regierungsentwurf 9,7 Mio. Euro vor. Die vom Bundesministerium geförderten Einrichtungen der WGL, die unter anderem umweltwissenschaftliche Fragestellungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung bearbeiten, werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Der Bundesanteil für das Jahr 2010 lag bei 28,4 Mio. Euro. Im Jahr 2011 veranschlagte das Bundesministerium 30,7 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 sieht der Regierungsentwurf 31,9 Mio. Euro vor. Projektförderung Neben den Einrichtungen fördert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verschiedene Forschungsprogramme. Hierunter fallen insbesondere das Programm zur Innovationsförderung sowie das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe mit zusammen 67,1 Mio. Euro im Jahr Im Jahr 2011 veranschlagte das Bundesministerium 75,5 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 sieht der Regierungsentwurf 87,5 Mio. Euro vor.
8 Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert seit Oktober 2010 erstmalig eine Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth. Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre angelegt und beträgt insgesamt Euro. Die Stiftungsprofessur soll erheblichen Forschungsbedarf decken, die Bedeutung des Verbraucherrechts wissenschaftlich untermauern und eine Plattform für die öffentlichkeitswirksame Darstellung des Bundesministeriums bieten Förderung der Landwirtschaft Die Förderung der Landwirtschaft obliegt aufgrund der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in erster Linie der Europäischen Union. Die GAP gehört zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Sie beruht auf zwei Säulen. Die erste Säule bilden die Gemeinsamen Marktordnungen für Agrarprodukte und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft. Dazu zahlt die Europäischen Union den Mitgliedstaaten Fördermittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Im Jahr 2010 wies die Europäischen Union Deutschland 5,5 Mrd. Euro aus dem EGFL zu. Diese werden an die Länder weitergeleitet, daher sind sie nicht im Einzelplan 10 veranschlagt. Die zweite Säule bildet die Politik für ländliche Räume, deren Maßnahmen in Deutschland mit Mitteln der Länder und der GAK kofinanziert werden. Hierzu gehören z. B. die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die finanzielle Förderung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium die Landwirtschaft durch eigene Programme. Dies sind im Wesentlichen das Bundesprogramm zur Förderung des Ökologischen Landbaus und anderer Formen der nachhaltigen Landwirtschaft (Bundesprogramm) und das Grünlandmilchprogramm. Das Bundesprogramm besteht seit dem Jahr Es verfügte anfänglich jährlich über 35 Mio. Euro. Seit dem Jahr 2007 ist es mit einem jährlichen Budget von 16 Mio. Euro ausgestattet. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die ökologische Landwirtschaft und andere Formen der nachhaltigen Landwirtschaft zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen neben der Förderung von Forschungsprojekten und der Entwicklung neuer Technologien vor allem Schulungs- und Informationsprojekte für Landwirte, Verarbeiter, Händler und Verbraucher. Das Grünlandmilchprogramm führte die Bundesregierung mit dem Gesetz über ein
9 Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz MilchSoPrG) am 17. April 2010 ein. 300 Mio. Euro im Jahr 2010 und 200 Mio. Euro im Jahr 2011 sollten die Auswirkungen der niedrigen Milchpreise abfedern. Dieses Programm endet mit Ablauf des Jahres Verbraucherpolitik Die Verbraucherpolitik ist ein erklärter politischer Schwerpunkt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Ausgaben für die Verbraucherpolitik (105 Mio. Euro) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (32 Mio. Euro) machten im Jahr 2010 mit 137 Mio. Euro 2,4 % der Gesamtausgaben des Einzelplans 10 aus. Für das Jahr 2011 veranschlagte das Bundesministerium hierfür 160 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 sieht der Regierungsentwurf 149 Mio. Euro vor. Tabelle 27.3 zeigt die Verteilung der Ausgaben bei der Verbraucherpolitik. Tabelle 27.3 Ausgaben für die Verbraucherpolitik im Jahr 2010 Zweck Ausgaben 2010 (Ist) in Mio. Euro Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung 48,7 Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband 8,7 Zuschuss an die Stiftung Warentest 5,5 Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Warentest 20 Zuschuss an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung 2,5 Zuschüsse für Investitionen des Bundesinstituts für Risikobewertung 3,5 Projekte und Maßnahmen zur Information der Verbraucherinnen u 16,1 Verbraucher Summe 105,0 Quelle: Bundeshaushalt, Einzelplan 10. Die größte Fördermaßnahme zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Nationale Aktions-plan IN FORM Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, der zahlreiche Vorhaben umfasst. An dem Aktionsplan sind das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesgesundheitsministerium beteiligt. Im Jahr 2010 sah der Einzelplan 10 hierfür 9,8 Mio. Euro vor.
10 Für weitere Informationsmaßnahmen plante das Bundesministerium für die 16 Verbraucherzentralen der Länder Projektfördermittel von 5,4 Mio. Euro ein. Für neue Maßnahmen, um z. B. auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können, bleibt ihm nur ein begrenzter finanzieller Spielraum. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gründete am 6. Juli 2010 die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz. Zweck der Stiftung ist die Verbesserung der Verbraucherinformation und des Verbraucherschutzes durch Projekte. Zu deren Finanzierung soll die Stiftung auch Drittmittel einwerben. Das Gründungskapital von Euro sowie eine Aufstockung des Stiftungskapitals im Jahr 2011 um 10 Mio. Euro stellte das Bundesministerium zur Verfügung. An weiteren Mitteln konnte die Stiftung bisher Euro einnehmen Ausblick Im Finanzplan des Bundes für die Jahre 2011 bis 2015 ist ab dem Jahr 2012 für den Einzelplan 10 jeweils ein gleichbleibender Betrag von 5,2 Mrd. Euro vorgesehen Entwicklung der landwirtschaftlichen Sozialpolitik Auch in Zukunft wird die Zahl der Beitragszahler für die Alterssicherung der Landwirte und die landwirtschaftliche Krankenversicherung weiter sinken. Die Zahl der Leistungsempfänger wird deutlich langsamer abnehmen. Der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist es bislang nicht gelungen, ihre Verwaltungskosten dem Rückgang an Versicherten und Beiträgen anzupassen. Bei vergleichbaren Leistungen sind ihre Verwaltungskosten für alle Sozialversicherungszweige höher als die anderer Sozialversicherungsträger. Der Gesetzgeber hat auch deshalb seit 2001 organisatorische Reformen für die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger beschlossen und sie verpflichtet, bestimmte Verwaltungskosten bis zum Jahr 2014 um 20 % gegenüber dem Basisjahr 2004 zu vermindern. Der Bundesrechnungshof begleitet und prüft die Umsetzung der organisatorischen Reformen sowie die Entwicklung der Verwaltungskosten. Seiner Auffassung nach lassen sich die Verwaltungskosten umfassend und nachhaltig nur dann vermindern, wenn die begonnene Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung konsequent weitergeführt wird. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung wurde aufgrund Gesetzes (Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vom 13. Februar 2001) durch freiwillige Fusionen von ehemals 20 auf
11 nunmehr neun Träger verringert. Als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstehen sieben der neun Träger der Aufsicht der Länder, die an den Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialversicherung nicht beteiligt sind. Der Bundesrechnungshof hat bereits seit 1999 empfohlen, nur einen Bundesträger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu schaffen (vgl. zuletzt Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß 99 BHO über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vom 30. Juli 2007, Bundestagsdrucksache 16/6147). Dies hätte den Vorteil, dass neun Träger mit entsprechenden Verwaltungen und Selbstverwaltungen entfallen könnten. Geringere Verwaltungskosten würden niedrigere Leistungen des Bundes nach sich ziehen. Ein bundesunmittelbarer Träger böte dem Bund Einwirkungsmöglichkeiten, die dem Umfang seiner finanziellen Leistungen gerecht würden. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf für die Reorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in einem Bundesträger. Der Bundesrechnungshof wird diesen Prozess begleiten Entwicklung der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat auf Bitte der Bundesverbraucherschutzministerin die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland untersucht. Anlass für die Bitte war die Aufdeckung erhöhter Dioxin- Werte in Futterfetten, Eiern sowie in Geflügel- und Schweinefleisch Ende Das Gutachten enthält auch Vorschläge, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betreffen.
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