Aktivitäten von so genannten Bürgerwehren im Zusammenhang mit Neonazis und Flüchtlingsunterkünften

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7189 18. Wahlperiode 04.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/7058 Aktivitäten von so genannten Bürgerwehren im Zusammenhang mit Neonazis und Flüchtlingsunterkünften Vorbemerkung der Fragesteller Mitte Juli 2015 warnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesverband Thüringen vor der wachsenden Zahl von so genannten Bürgerwehren (www.mdr.de/nachrichten/buergerwehren_gerstungen100_zc-e9a9d57e_zs- 6c4417e7.html). Mit dem angeblichen Ziel, Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten schützen zu wollen, richten sich die Bürgerwehren nach Auffassung der Fragesteller jedoch vor allem und insbesondere gegen Flüchtlinge und deren Unterbringung. So laufen in Schwanewede (Niedersachen) u. a. Neonazis Streife, um vermeintlich Schutz vor Geflohenen zu organisieren (vgl. u. a. Bürgerwehr, Blockade und Galgen in: die tageszeitung vom 22. Oktober 2015, www.taz.de/!5244630/). Aktivitäten von so genannten Bürgerwehren zählt eine Recherche des Bayerischen Rundfunks (BR) auch in Troisdorf bei Köln, in Aachen, in Neulingen in Baden-Württemberg. Die Reportage warnt vor einer Unterwanderung oder Gründung dieser Gruppieren aus Kreisen der extremen Rechten: In Würzburg bildete sich die Gruppe Lupus, verunsicherte aber durch martialisches Auftreten. Der Bürgerwehr Augsburg gehören vorwiegend Hooligans an. Facebook ist voll mit selbst ernannten Sheriffs. Nicht wenige tragen Namen wie Abteilung Rechts (vgl. Weniger Polizei, mehr Bürgerwehren, Bayerischer Rundfunk vom 17. Mai 2015, www.br.de/radio/b5-aktuell/ sendungen/b5-reportage/buergerwehren100.html). In Güstrow (Mecklenburg- Vorpommern) führte die Polizei im April 2015 eine Razzia gegen die dortige Bürgerwehr durch, in der auch Neonazi organisiert waren (vgl. Polizei nimmt Bürgerwehr in Güstrow ins Visier, NDR vom 7. April 2015, www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/selbsternannte-buergerwehrin-guestrow-aktiv,guestrow158.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Dezember 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/7189 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1. Wie viele Bürgerwehren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte nach Ort, Name der Bürgerwehr, Bundesland, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum aufschlüsseln)? Für die Sicherheitsbehörden des Bundes erlangen sogenannte Bürgerwehren erst dann Bedeutung, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Bestrebung im Sinne des 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ergeben oder diese aufgrund strafrechtlicher bzw. gefahrenabwehrrechtlicher Sachverhalte in Erscheinung treten. In diesem Zusammenhang sind der Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Bürgerwehren bekannt geworden. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit Bürgerwehren aufgetreten sind? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Ermittlungsverfahren und Straftaten von Mitgliedern von Bürgerwehren wegen Verstoß gegen das Uniformverbot, Amtsanmaßung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Bedrohung, Üble Nachrede, Körperverletzung und Freiheitsberaubung (bitte nach Ort und Name der Bürgerwehr, Tatzeitdatum, Tatvorwurf und Stand des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit Bürgerwehren werden durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KMPD-PMK) erfasst. Da der Begriff Bürgerwehr kein Katalogwert im Rahmen des KPMD-PMK und darüber hinaus auch kein recherchefähiges Kriterium in der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts (BKA) ist, ist eine statistische Auswertung nicht möglich. Ermittlungsverfahren fallen aufgrund der nach dem Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründung von so genannten Bürgerwehren durch Neonazis (bitte nach Ort, Name der Bürgerwehr, Bundesland, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum, Zugehörigkeit zu rechtsextremen Gruppierungen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind folgende sogenannte Bürgerwehren bekannt, zu denen Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Ausrichtung vorliegen: Waibstadt (Baden-Württemberg), 2014 Im September 2014 initiierte die NPD, unterstützt von dem neonazistischen Zusammenschluss Freie Nationalisten Kraichgau, die Durchführung von Nachtwachen vor einer Asylbewerberunterkunft in Waibstadt (Baden- Württemberg). Nach eigenen Angaben reagierte die Personengruppe damit auf die Unterbringung von Asylsuchenden vor Ort und führte Streifengänge in der Stadt durch. Die Aktionen am 26./27. September 2014 wurden durch einen Platzverweis der Polizei beendet. Konkrete Informationen zu Mitgliedern, Gründungsdatum etc. sind nicht bekannt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/7189 Dortmund/Wuppertal (Nordrhein-Westfalen), 2014 Ab August 2014 organisierte die Partei DIE RECHTE zunächst in Dortmund einen sogenannten Stadtschutz. Mitglieder und Sympathisanten der Partei liefen in einigen Stadtteilen (in denen sich auch Unterkünfte für Asylsuchende befinden) Streife und berichteten auf diversen Internetpräsenzen darüber. Im Folgenden wurden auch vergleichbare Aktivitäten der Partei DIE RECHTE in Wuppertal bekannt. An den Aktionen beteiligten sich zum Teil ehemalige Angehörige verbotener neonazistischer Vereinigungen. Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern), 2015 Im März 2015 wurde unter Mitwirkung eines damaligen NPD-Kreisrats eine Bürgerwehr Güstrow gegründet, die zeitweise über einen gleichnamigen Facebook-Auftritt verfügte. Diese Gründung stand im Kontext einer fremdenfeindliche Ressentiments gegen Migranten schürenden Agitation der NPD in Güstrow in den vergangenen zwei Jahren. Zumindest am 4. und 8. April 2015 patrouillierte die Bürgerwehr in der Güstrower Innenstadt. Ingolstadt (Bayern), 2015 Im Mai 2015 kündigte der Kreisvorsitzende der NPD Ingolstadt in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister die Gründung einer Bürgerwehr an. Anlass sollen Belästigungen durch Asylbewerber gewesen sein. Erkenntnisse über eine tatsächliche Umsetzung von Aktionen dieser Bürgerwehr liegen hier nicht vor. Freital (Sachsen), 2015 Der vermutlich im Juni 2015 gegründeten Bürgerwehr FTL/360 gehören eine unbekannte Anzahl an Mitgliedern an (mindestens jedoch acht Personen). Vereinzelte Angehörige unterhalten Verbindungen in die regionale neonazistische Szene, unter anderem zu den Freien Kräften Dresden. Die Bürgerwehr FTL/360 gründete sich nach eigenen Angaben vor dem Hintergrund angeblicher Vorfälle mit Asylbewerbern auf der Fahrtstrecke einer regionalen Buslinie (der Nummer 360). Berlin, 2015 Nach eigenen Angaben diverser Internetpräsenzen führte der NPD-Kreisverband Berlin-Pankow im Oktober/September 2015 sogenannte Kiezstreifen im Berliner Ortsteil Blankenburg durch. Auslöser waren angebliche Vorfälle in einem überwiegend von Migranten bewohnten Mehrfamilienhaus bzw. vorgebliche Belästigungen durch dessen Bewohner. Halle (Sachsen-Anhalt), 2014/2015 Die seit Mitte 2014 aktive neonazistische Gruppierung Brigade Halle berichtet über ihre Facebook-Präsenz über durchgeführte Patrouillen und Spaziergänge in dem Stadtteil Silberhöhe, in dem sich unteranderem eine Asylbewerberunterkunft befindet. Als Anlass werden angebliche Straftaten von dort lebenden Migranten angeführt. Zuletzt kündigte die Gruppierung Anfang Dezember 2015 wieder an, vor Schulen Streife [zu] laufen.

Drucksache 18/7189 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5. Inwieweit gehen Erkenntnisse zur Gründung von Bürgerwehren, für die aufgrund ihrer Selbstäußerungen oder ihrer Gründer bzw. Mitglieder Anhaltspunkte bestehen, dass sie sich vornehmlich gegen Flüchtlinge und ihre Unterbringung richten oder richten werden, in die Lagebilder vom Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich Agitation bzw. Gewalt gegen Flüchtlinge ein? Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten die rechtsextremistische Agitation gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte sehr aufmerksam, um angemessene Lagebewertungen, Gefährdungseinschätzungen und Prognosen erstellen zu können. In diesem Zusammenhang werden auch die Aktivitäten rechtsextremistisch ausgerichteter Bürgerwehren ausgewertet und in die Lageberichte und Analysen einbezogen. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein gezieltes Vorgehen von organisierten Rechtsextremen (NPD, Die Rechte, Dritter Weg, Kameradschaften), eigene Mitglieder und Sympathisanten zur Gründung von Bürgerwehren anzuhalten und anzuleiten, und in welcher Form geschieht das? Rechtsextremisten nutzen Aufrufe und Ankündigungen zur Bildung einer Bürgerwehr als propagandistisches Mittel, um mediale und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die rechtsextremistischen Akteure geben in diesem Zusammenhang vor, die Interessen der Mehrheit des Volkes zu vertreten, stellen bestimmte Minderheiten pauschal als Sicherheitsrisiko dar und damit das staatliche Gewaltmonopol in Frage. Zumeist handelt es sich bei diesen Aktivitäten um vereinzelte Maßnahmen von kurzlebiger Dauer. Langfristige Strukturen bilden sich nur selten heraus und werden durch die Sicherheitsbehörden aufmerksam verfolgt, wie die exekutiven Maßnahmen zum Beispiel gegen die Bürgerwehr FTL/360 zeigen. Bezüglich der Agitation von Rechtsextremisten werden folgende aktuelle Beispiele angeführt: Analog zum allgemeinen Agitations- und Kampagnenschwerpunkt der NPD, der sich seit 2013 deutlich verstärkt auf Asyl- und Migrationsfragen konzentriert, wird die Erforderlichkeit von Bürgerwehren mehr und mehr mit vermeintlich von entsprechenden Bevölkerungsgruppen ausgehenden Gefahren begründet. Der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende von Rheinland-Pfalz verlangte im März 2015 pauschal Asylbewerber verunglimpfend die Organisation von Bürgerwehren gegen Brandmörder und Vergewaltiger. Anlässlich der auf einschlägigen Internetseiten verbreiteten Angst vor Massenvergewaltigungen durch Ausländer forderte auch der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende am 30. August 2015 auf seiner Facebook-Seite pauschal auf: Helft uns bei der Gründung der Deutschen Bürgerwehr zum Schutze unserer Frauen und Kinder! Der Landesleiter Deutschland der neonazistischen Europäischen Aktion (EA) forderte in einem Eintrag auf der EA-Homepage am 2. Dezember 2015 dazu auf, Bürgerwehren zu gründen. Dabei thematisiert er auch Bürgerwehren, die je nach Gefahrenlage einzurichten seien: Bildung von Bürgerwehren. Nachbarschaftshilfe sollte vereinbart und über Telefonketten unter Einschluss der örtlichen Polizei auch abrufbar sein (solange Telefon

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/7189 und Polizei noch verfügbar sind). Je nach Gefahrenlage sind zusätzlich Bürgerwehren zu bilden. Bei Gefahrenlage sollte man sich außerhalb der Häuser nur noch in Gruppen bewegen. Die neonazistische Gruppierung Brigade Halle kündigte in einer Facebook-Mitteilung vom 3. Dezember 2015 an, dass man aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung prüfe, wieder mehr Streife [zu] laufen. Vor Schulen und auf den Weg zu den Schulen Wir die Brigade Halle, werden ab jetzt an diesen besagten Schulen wieder verstärkt die Kontrollen ÜBERNEHMEN um welche Schulen es geht, werden wir aus taktischen Gründen nicht sagen. Wir fordern die Eltern, auf wenn sie was beobachten uns zu schreiben, damit wir schneller vor Ort sein können als die Polizei, die 2 Stunden braucht um aus dem Arsch zu kommen. Ab jetzt ist Schluss mit lustig. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Straftaten von Mitgliedern von Bürgerwehren gegen Asylsuchende (bitte nach Tatort, Name der Bürgerwehr, Bundesland, Tatdatum, Stand des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)? Die Erfassung von Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status von Geschädigten ist im Rahmen des KPMD-PMK nicht verpflichtend, so dass eine statistische Auswertung von Straftaten im Sinne der Fragestellung nicht möglich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 8. In wie vielen Fällen geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei den jeweiligen Bürgerwehren um neonazistische Vorfeldorganisationen handelt (bitte nach Ort, Name der Bürgerwehr, Bundesland, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum aufschlüsseln)? 9. Wie viele Bürgerwehren haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet, nachdem in dem jeweiligen Ort bzw. Stadtteil die Unterbringung von Flüchtlingen angekündigt worden war (bitte nach Ort, Name der Bürgerwehr, Bundesland, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum aufschlüsseln)? 10. Wie viele Bürgerwehren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Nachbarschaft bzw. Stadtteilen aktiv, in denen Flüchtlingsunterkünfte existieren (bitte nach Ort, Name der Bürgerwehr, Bundesland, Anzahl der Mitglieder, Gründungsdatum aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11. In wie vielen Fällen haben Ordnungsämter, Polizeibehörden und/oder Innenministerien Bürgerwehren mit Verbotsverfügungen aufgelöst und deren Handeln unterbunden (bitte nach Ort, Name der Bürgerwehr, Bundesland, Datum des Verbots aufschlüsseln)? Die Länder sind nicht verpflichtet, Verbotsverfügungen oder polizeiliche Maßnahmen an den Bund zu melden. Daher kann die Bundesregierung keine Auskunft über diesbezügliche Fallzahlen geben.

Drucksache 18/7189 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Beteiligung von Neonazis und Personen, die in der Vergangenheit mit rechtsextremen Straftaten in Erscheinung getreten sind, an Bürgerwehren (bitte nach Ort und Namen der Bürgerwehr sowie Hintergrund der beteiligten Neonazis/rechtsextremer Straftäter auflisten)? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Internetauftritte bzw. Facebook-/Chatgruppen so genannter Bürgerwehren und deren Verbindungen sowohl personell als auch organisatorisch zu Facebook- und Chatgruppen, die gegen Flüchtlingsunterkünfte mobil machen? Die in der Antwort zu Frage 4 genannten Gruppierungen verfügen zumeist über eigene Internetauftritte. Gesicherte Erkenntnisse zu organisatorischen Überscheidungen von Internetpräsenzen sogenannter Bürgerwehren und Heim-Gegner liegen nicht vor. 14. Inwieweit wurden aus Zusammenhängen von Bürgerwehren Straftaten angezeigt, bei denen sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, dass die Taten vorgetäuscht waren (bitte nach Name und Ort der Bürgerwehr, vorgetäuschte Straftat auflisten)? Straf- und Ermittlungsverfahren fallen aufgrund der nach dem Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Des Weiteren besteht keine Verpflichtung zur Erfassung von Informationen zum Kontext der Anzeige oder zur Gruppen-/Organisationszugehörigkeit des Anzeigenden im Rahmen der KPMD-PMK. Der Bundesregierung liegen daher keine detaillierten Erkenntnisse vor. 15. Inwieweit ist die wachsende Zahl von Bürgerwehren auf der Innenministerkonferenz angesprochen worden? Welches Umgehen empfiehlt die Innenministerkonferenz den Ländern und Landespolizeien? Die auf der Innenministerkonferenz angesprochenen Themen sind, soweit sie zur Veröffentlichung freigegeben sind, auf der Website der Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz unter www.innenministerkonferenz.de/imk/de/archiv/ to-archiv/to-archiv.html?nn=4812328 ersichtlich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sich die Innenministerkonferenz aus den Innenministern und -senatoren der Länder zusammensetzt. Der Bundesminister des Innern nimmt als ständiger Gast an den Sitzungen teil, ohne ein eigenes Stimmrecht zu haben. Für Beschlüsse und Empfehlungen der Innenministerkonferenz hat die Bundesregierung daher keine Zuständigkeit.

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