Leitlinienreport für die Leitlinie

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Transkript:

publiziert bei: AWMF-Register Nr. 094/001 Klasse: S2k Leitlinienreport für die Leitlinie Grundlagen der medizinischen Begutachtung 1. Geltungsbereich und Zweck Medizinische Begutachtung gehört zu den Aufgaben und Verpflichtungen des Arztes, wird aber in Studium und Weiterbildung nur unzureichend vermittelt. Entsprechend zeigt die Erfahrung oft erhebliche gutachtliche Mängel*. Ein wesentlicher Grund hierfür sind Nichtbeachtung der funktionellen Besonderheiten der Rolle des Arztes als Gutachter und nicht zuletzt die unterschiedlichen Anforderungen in den jeweiligen Rechtsgebieten, deren Kenntnis die Voraussetzung einer objektiven, validen und reliablen Begutachtung bilden. Die Leitlinie beschreibt den derzeitigen Stand der rechtlichen Grundlagen der Begutachtung in unterschiedlichen Versicherungs- und Rechtsgebieten. Sie soll Ärzten aller Fachrichtungen eine Orientierung in dem komplizierten Grenzgebiet zwischen Jurisprudenz und Medizin ermöglichen. Fachspezifische medizinische Fragestellungen und Krankheitsbilder werden in der Leitlinie nicht behandelt. Vielmehr ergänzt sie bereits zahlreich existierende, in der Regel fachmedizinisch geprägte Leitlinien zur Begutachtung einzelner Krankheitsbilder, auf die in Literaturverzeichnis und Anhang verwiesen wird. Seite 1 von 6

* Kater, H., Das ärztliche Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren: Die schwierige Kommunikation zwischen Juristen und Medizinern, 2. Aufl.,, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2011. Scheppokat KD und Neu J. Zur ärztlichen Begutachtung in Arzthaftpflichtsachen, Versicherungsrecht 2001, 23, Hachenberg, T., J. Neu, et al. (2012). "[Quality of anesthesiological expert opinion in medical claims cases]." Anaesthesist 61(6): 497-502, Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen 2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe Die an der Leitlinie beteiligten Fachgesellschaften repräsentieren Fachgebiete, in denen medizinische Begutachtungen besonders häufig angefordert werden. Beteiligt sind: Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB) Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals- Chirurgie (DGHNOKHC) Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) Deutsche Gesellschaft für orthopädische Chirurgie (DGOOC) Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) Die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie hat ihre Mitwirkung an die DGNB delegiert. Der Deutsche Hausärzteverband hat eine Teilnahme abgelehnt, da ihm derzeit die zeitlichen und personellen Kapazitäten für eine Beteiligung fehlten. Seite 2 von 6

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) hatte zunächst einen Koautor nominiert, der engagiert und hilfreich kooperiert und der Leitlinie zugestimmt hatte. Der Vorstand der DGPPN hat Kritik an der Leitlinie formuliert, die redaktionell weitgehend in den bestehenden Leitlinientext eingearbeitet wurde und in einer neuen Diskussionsrunde nach dem Delphi-Prinzip Zustimmung von allen anderen Gesellschaften erhielt. Trotz weiterer Bemühungen blieb es leider bei der Absage. Als Begründung wurde angeführt, dass die vorliegende Leitlinie keine Leitlinie sei, sondern bestenfalls ein Leitfaden. Zudem sei sie sehr aus der Sicht der Juristen geschrieben, weswegen der Vorstand der DGPPN die Notwendigkeit einer medizinischen Fachgesellschaft nicht sehe. 3. Methodologische Exaktheit Als Textgrundlage diente eine Leitlinie Allgemeine Grundlagen der neurologischen Begutachtung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (Marx, P Gaidzik, P. et al. 2005. "Allgemeine Grundlagen der neurologischen Begutachtung." Akt Neurol 32: 94-101). Die leicht geänderte Fassung dieser Leitlinie wurde als Diskussionsgrundlage in das Delphi-Verfahren eingeführt. Die von den Coautoren eingebrachten Korrekturund Ergänzungswünsche wurden von den beiden korrespondierenden Autoren redaktionell in den Text ohne Nennung des die Änderung wünschenden Coautors eingearbeitet und den anderen Coautoren in einer zweiten Delphi-Runde zur Diskussion gestellt. Die Anonymität der Coautoren blieb dabei bewahrt. Es gab wenige Änderungs- oder Ergänzungswünsche, die den federführenden Autoren nicht sinnvoll oder dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung nicht gemäß erschienen. In diesen Fällen wurde der einbringende Coautor direkt schriftlich über die Bedenken informiert. Ohne Ausnahme wurden diese Änderungswünsche zurückgenommen. Insgesamt entwickelte sich ein Diskussionsprozess, der mehrere Diskussionsrunden gemäß dem Delphiverfahren umfasste. Seite 3 von 6

Die Literaturrecherche bezog sich nicht auf spezielle medizinische Probleme, sondern auf grundlegende Gutachtenliteratur (s. weiterführende Literatur) und relevante Gerichtsurteile. Eine Evidenzbasierung ist in dem Grenzgebiet zwischen Jurisprudenz und Medizin besonders schwierig, da Methoden der Ursache-Wirkungsbeziehungen und Kriterien für die Beurteilung von Sensitivität, Spezifität, Reliabilität und Validität von Gutachten bisher nicht erarbeitet sind. Die Evidenz für die Notwendigkeit der hier vorgelegten Leitlinie ergibt sich aus Klagen über mangelhafte Gutachten durch Richter, Auftraggeber und Betroffene. Darüber hinaus kommt die Leitlinie Orientierungswünschen von Gutachtern nach. Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung Die Konsensfindung erfolgte anonymisiert nach dem Delphi-Verfahren in mehreren Schritten. Empfehlungen sind in einer Checkliste Gutachten zusammenfassend dargestellt. 4. Externe Begutachtung und Verabschiedung Eine externe Bewertung der Leitlinie erfolgte durch zwei erfahrene Juristen: W. Lösche, Vizepräsident a. D. des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. J. Neu, Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern für Arzthaftungsfragen Der Text der Leitlinie ist von allen Coautoren und den Vorständen der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen zustimmend gebilligt worden 5. Redaktionelle Unabhängigkeit Die Leitlinie wurde auf Eigeninitiative ohne finanzielle Förderung erstellt. Eventuelle Interessenkonflikte sind von jedem Coautor auf dem dafür von der AWMF vorgesehenen Formular dargestellt worden. Seite 4 von 6

Die beiden korrespondierenden Autoren bewerteten die Interessenkonflikterklärungen und sahen und sehen keine Interessenkonflikte. Einige Autoren hatten für frühere Aktivitäten von Pharmaunternehmen Zuwendungen bekommen. Da die Leitlinie keine Pharma-Interessen tangiert, war in der Annahme derartiger Zuwendungen kein inhaltlich relevanter Interessenkonflikt zu erkennen. Herr Prof. Dr. M. Tegenthoff (DGNB) wäre als Angestellter einer berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinik möglicherweise befangen gewesen. Er hat einige Anmerkungen zu der Leitlinie gemacht, die aber niemals berufsgenossenschaftliche Interessen beinhalteten. Es waren auch bei ihm keine inhaltlich relevanten Interessenkonflikte zu erkennen. Der Vorstand der federführenden Deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB) hat ebenfalls keine Interessenkonflikte festgestellt. Eine Einflussnahme durch externe Interessen ist nicht gegeben. 6. Verbreitung und Implementierung Neben der Veröffentlichung in dem AWMF-Leitlinien-Register ist geplant, die Leitlinie den Fachzeitschriften der beteiligten medizinischen Fachgesellschaften zur Veröffentlichung zu empfehlen. Die Leitlinie wird allen in die Gutachterliste der Ärztekammer Berlin aufgenommenen Ärzten zugesandt. Organisatorische und finanzielle Barrieren gegen die Anwendung der Leitlinie sind nicht zu erwarten 7. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren Die Gültigkeitsdauer ist auf 5 Jahre begrenzt. Seite 5 von 6

Eine Überarbeitung ist bei gravierenden Änderungen rechtlicher Gegebenheiten sofort, ansonsten bis 2017 geplant. Verantwortlich für die Aktualisierung der Leitlinie ist die DGNB als federführende Gesellschaft. Erstellungsdatum: 07/2013 Nächste Überprüfung geplant: 07/2018 Die "Leitlinien" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Die AWMF erfasst und publiziert die Leitlinien der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die AWMF für die Richtigkeit des Inhalts keine Verantwortung übernehmen. Insbesondere bei Dosierungsangaben sind stets die Angaben der Hersteller zu beachten! Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung Autorisiert für elektronische Publikation: AWMF online Seite 6 von 6