58 Entwicklung des Einzelplans 16

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Transkript:

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Einzelplan 16) 58 Entwicklung des Einzelplans 16 Kat. A 58.1 Überblick Das BMUB ist für die Umweltpolitik des Bundes und mit neuem Ressortzuschnitt seit dem Jahr 2014 auch für die Baupolitik des Bundes federführend. Der Einzelplan 16 gliedert sich in die Bereiche Umweltschutz, nationaler und internationaler Klimaschutz, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, Wohnungswesen und Städtebau sowie Hochbau und Förderprogramme in Bonn und Berlin. Im Jahr 2014 betrugen die Ist-Ausgaben des Einzel-plans 16 3,5 Mrd. Euro. Die finanziell größte Bedeutung hatten die Ausgaben für Wohnungswesen und Städtebau mit 2,1 Mrd. Euro. Dies entsprach einem Anteil von 59 % an den Ist-Ausgaben des Einzelplans 16. Im Jahr 2014 betrugen die Ist-Ausgaben für die Endlagerprojekte 390 Mio. Euro und für den Klimaschutz 362 Mio. Euro. Die Ist-Einnahmen lagen im Jahr 2014 bei 871 Mio. Euro. Einnahmenschwerpunkte sind nach dem neuen Ressortzuschnitt im Jahr 2014 die Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen und die Zahlungen der Endlagernutzer. Sie erreichten zusammen 675 Mio. Euro im Jahr 2014. Für das Jahr 2015 sind hierfür 661 Mio. Euro veranschlagt. Die Tabelle 58.1 gibt eine Übersicht über den Einzelplan:

Drucksache 18/XXXX 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Tabelle 58.1 Übersicht über den Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2014 Soll 2014 Ist Abweichung 2015 Ist/Soll a Soll 2016 Haushaltsentwurf Veränderung 2015/ 2016 a in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 3 667,3 3 546,8 b -120,5 3 865,2 4 070,2 5,3 Umweltschutz Klimaschutz Naturschutz 114,2 97,0-17,2 115,6 124,6 7,8 386,2 361,6-24,6 372,1 418,0 12,3 61,1 42,2-19,0 62,1 62,9 1,3 Reaktorsicherheit und Endlagerung radioaktiver Abfälle c 493,5 433,5-60,0 481,5 491,1 1,6 Wohnungswesen und Städtebau Hochbau- und Förderungsmaß-nahmen in Berlin und Bonn 2 074,0 2 096,4 22,4 2 199,5 2 319,6 5,5 115,6 86,3-29,3 188,4 195,5 3,8 Verwaltungsausgaben d 422,7 429,9 b 7,2 446,0 458,5 2,8 Einnahmen des Einzelplans 773,2 871,4 b 98,2 721,4 659,3-8,6 darunter: Rückflüsse aus Darlehen des Bundes für den Wohnungsbau Zahlungen künftiger Benutzer von Endlagern 451,6 470,9 19,4 408,1 361,1-11,5 253,8 203,9-49,9 253,0 245,6-2,9 Verpflichtungsermächtigungen e 1 747,5 1 083,5-664,0 1 848,5 1 777,7-3,8 Planstellen/Stellen in % Personal 4 305 3 896 f 409 4 351 4 517 3,8 Erläuterungen: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. b Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2014, Übersicht Nr. c 4.9). Kapitel 1605 zuzüglich der Ausgaben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle und der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen in Kapitel 1616 Titelgruppen 02 und 03. In den Titelgruppen 02 und 03 sind auch Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben enthalten. d Summe der Ausgaben aus den Kapiteln 1611 bis 1617 (ohne Endlagerprojekte). e Einschließlich über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen. f Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 16. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/XXXX Dem BMUB nachgeordnet sind das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und seit dem Jahr 2014 das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Sie haben Vollzugsaufgaben, unterstützen das BMUB fachlich und wissenschaftlich, betreuen Förderprogramme und betreiben eigene wissenschaftliche Forschung. Mit Wirkung vom 1. September 2014 wurde mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) eine weitere selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMUB errichtet. Das neue Bundesamt hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin und wird vorübergehend vom Leiter der Zentralabteilung des BMUB geführt. Es soll als Regulierungsbehörde das BMUB fachlich und wissenschaftlich bei der Genehmigung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle unterstützen. 58.2 Haushaltsstruktur und -entwicklung Für das Jahr 2015 wurden Ausgaben von 3,9 Mrd. Euro veranschlagt. Der Sollansatz wuchs gegenüber dem Vorjahr um 198 Mio. Euro an. Personalausgaben Die Personalausgaben sind in den letzten Jahren regelmäßig angestiegen. Im Jahr 2014 betrugen die Ist-Ausgaben für Personal 302 Mio. Euro. Der Aufwuchs von 84 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem veränderten Ressortzuschnitt mit der Übernahme des Baubereichs. Für die Jahre 2015 und 2016 sind 332 Mio. Euro und 346 Mio. Euro vorgesehen. Von den im Haushaltsjahr 2014 als Soll ausgewiesenen 4 305 Stellen (Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie Stellen für Tarifbeschäftigte) waren 3 896 Stellen (Stand 1. Juni 2014) besetzt. Die nicht besetzten 409 Stellen entsprachen einem Anteil von 9,5 % des Personalsolls im Einzelplan 16. Ein Grund für die Unterbesetzung ist u. a. die Verlagerung von Aufgaben des BMUB und die damit verbundenen Personalwechsel in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dennoch sieht der Haushalt 2015 einen Aufwuchs von 46 Stellen gegenüber dem Soll aus dem Jahr 2014 vor. Für das Haushaltsjahr 2016 plant das BMUB einen weiteren Aufwuchs von 165 Stellen. Sächliche Verwaltungsausgaben Zu den sächlichen Verwaltungsausgaben des BMUB gehören auch Ausgaben für Sachverständige und Gutachten insbesondere für die Ressortforschung. Von den im Jahr 2014 verausgabten 228 Mio. Euro wurden 73 Mio. Euro für die Ressortforschung eingesetzt. Für das Jahr 2015 sind 291 Mio. Euro veranschlagt, davon 97 Mio. Euro für die Ressortforschung. Zuweisungen und Zuschüsse Im Jahr 2014 betrugen die Ist-Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse 903 Mio. Euro. Für das Jahr 2015 sind insgesamt 928 Mio. Euro veranschlagt. Zuweisungen und Zuschüsse werden im Wesentlichen für den Bereich Wohnungswesen und Städtebau veranschlagt. Für 2015 sind dies 740 Mio. Euro, wovon alleine 530 Mio. Euro für Wohngeld anfallen. Weitere 168 Mio. Euro sind als Erstattungen von Kosten an die Länder für die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes veranschlagt. Ausgaben für Investitionen Im Jahr 2014 betrugen die Ist-Ausgaben für Investitionen 2,1 Mrd. Euro. Davon wurden allein für den Bereich Wohnungswesen und Städtebau Haushaltsmittel in Höhe von 1,3 Mrd. Euro verausgabt. Wesentliche Ausgabenpositionen sind zudem die Kompensationszahlungen an die Länder wegen der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung und die Förderung des Städtebaus. Im Jahr 2014 wurden als Kompensationszahlungen 518 Mio. Euro und für den Städtebau 434 Mio. Euro verausgabt. Für das Jahr 2015 sind für Investitionen 2,3 Mrd. Euro veranschlagt.

Drucksache 18/XXXX 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Energie- und Klimafonds Mit den Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF) sind dem Bund seit dem Jahr 2011 zusätzliche Ausgaben für umweltschonende Energieversorgung und Klimaschutz möglich. Der Wirtschaftsplan des EKF ist dem Einzelplan 60 des Bundeshaushaltes als Anlage beigefügt. Ausgabenschwerpunkt im Verantwortungsbereich des BMUB ist seit dem Jahr 2014 die nationale Klimaschutzinitiative. Der finanzielle Anteil des BMUB am EKF für die Jahre 2015 und 2016 liegt bei durchschnittlich 174 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof hatte dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2014 über die Entwicklung der Einnahmen des EKF berichtet. Dieser wird nicht wie geplant aus Einnahmen des europäischen Emissionshandels finanziert, sondern über Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Der europäische Emissionshandel hat sich aus Sicht des Bundesrechnungshofes deshalb nicht als verlässliches Finanzierungsinstrument erwiesen. Er empfiehlt, den EKF aufzulösen und die dort ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben künftig im Haushalt des Bundes zu veranschlagen (vgl. auch Bemerkung Nr. 1.11.7). 58.3 Wesentliche Ausgabenbereiche 58.3.1 Umwelt-, Klima- und Naturschutz Ausgaben für den Umweltschutz im Gesamthaushalt des Bundes Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Neben dem BMUB sind dafür auch andere Ressorts zuständig. Bei seiner Umweltpolitik ergreift der Bund Maßnahmen zur ökologischen Modernisierung, die sich zudem an der Nachhaltigkeit orientieren. Hierzu gehören auch die Politikfelder Klimaschutz, Energieerzeugung, Energie- und Materialeffizienz, Luftreinhaltung und Naturschutz. Im Bundeshaushalt 2015 werden hierfür 7,9 Mrd. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2016 sind 8,6 Mrd. Euro eingeplant. Umweltschutz Aus dem Einzelplan 16 sind im Jahr 2014 für den Umweltschutz 97 Mio. Euro ausgegeben worden. Schwerpunkte waren Ausgaben für die Ressortforschung mit 28 Mio. Euro und 21 Mio. Euro als Beiträge an internationale Organisationen. Der Ansatz für das Jahr 2015 liegt bei 115 Mio. Euro. Klimaschutz Das BMUB hat seine Ausgaben für den nationalen und internationalen Klimaschutz im Jahr 2014 in einem eigenen Kapitel des Einzelplans 16 zusammengefasst. Die Ausgaben für den nationalen Klimaschutz betrugen im Jahr 2014 insgesamt 52 Mio. Euro. Im Jahr 2015 sind für den nationalen Klimaschutz 66 Mio. Euro veranschlagt und für das Jahr 2016 Haushaltsmittel von 65 Mio. Euro eingeplant. Hinzu kommen für das Jahr 2016 weitere Mittel aus dem Einzelplan 60 von 253 Mio. Euro (EKF und Zukunftsinvestitionsfonds). Im Jahr 2014 gab das BMUB für die internationale Klimaschutzinitiative insgesamt 303 Mio. Euro aus. Im Jahr 2015 sind dafür 263 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2016 sind 338 Mio. Euro eingeplant. Naturschutz Die Ausgaben für Maßnahmen zur Förderung des Naturschutzes haben sich gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich verändert. Ausgabenschwerpunkte sind neben der Ressortforschung das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und die Förderung von Naturschutzgroßprojekten. 58.3.2 Reaktorsicherheit und Endlagerung radioaktiver Abfälle Die Ausgaben für den Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz betrugen im Jahr 2014 insgesamt 43 Mio. Euro. Ausgabenschwerpunkt ist hierbei die Ressortforschung mit 26,7 Mio. Euro. Im Jahr 2015 wurden für die Ressortforschung 30 Mio. Euro veranschlagt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/XXXX Endlagerprojekte Der Gesetzgeber hat dem Bund die alleinige Verantwortung zur Einrichtung von Anlagen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle auferlegt. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist das BfS zuständig. Derzeit betreibt es drei Projekte: Für den Umbau von Schacht Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen geschätzte Kosten von 2,9 Mrd. Euro. Dies setzt allerdings voraus, dass das Endlager bis zum Jahr 2022 fertig gestellt werden kann. Im Jahr 2014 gab das BfS 176 Mio. Euro für den Umbau aus. Der Ansatz für das Jahr 2015 beträgt 200 Mio. Euro und wird für das Jahr 2016 fortgeschrieben. Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben war bis zum Jahr 1998 in Betrieb. Das BfS beabsichtigt, das Endlager nach einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren stillzulegen. Die bisherigen Kosten beliefen sich bis Ende 2014 auf 1,1 Mrd. Euro. Im Jahr 2014 gab das BfS für das Endlager 48 Mio. Euro aus. Für das Jahr 2015 sind 47 Mio. Euro und 50 Mio. Euro für das Jahr 2016 vorgesehen. Die Gesamtprojektkosten für die Stilllegung des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Asse II lassen sich nach wie vor nicht belastbar abschätzen. Im Jahr 2014 gab das BfS für die Asse II 114 Mio. Euro aus. Für das Jahr 2015 sind 110 Mio. Euro veranschlagt und 120 Mio. Euro für das Jahr 2016 vorgesehen. Die Ausgaben für die Errichtung der Schachtanlage Konrad werden durch Vorausleistungen der künftigen Benutzer refinanziert. Die Einnahmen werden im Einzelplan 16 in Ka-pitel 1616 veranschlagt. Für 2015 sind 253 Mio. Euro veranschlagt und für das Folgejahr 246 Mio. Euro eingeplant. Die Endlagerprojekte Morsleben und Asse II werden nicht durch Dritte refinanziert. 58.3.3 Wohnungswesen und Städtebau Im Politikbereich Wohnungswesen und Städtebau wurden die im Jahr 2014 veranschlagten 2,1 Mrd. Euro auch verausgabt. Für das Jahr 2015 hat das BMUB 2,2 Mrd. Euro veranschlagt und für das Jahr 2016 bisher 2,3 Mrd. Euro eingeplant. Schwerpunkte in diesem Politikbereich sind insbesondere: Wohngeld Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum einkommensschwacher Haushalte geleistet. Die Ausgaben für das Wohngeld tragen der Bund und die Länder je zur Hälfte. Von den Mitteln, die der Bund im Jahr 2014 für Wohnungswesen und Städtebau ausgab, entfielen 422 Mio. Euro auf das Wohngeld. Derzeit befindet sich eine Wohngeldreform im Gesetzgebungsverfahren. Das Wohngeld soll an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Reform im Jahr 2009 angepasst werden. Die sich daraus für den Bund ergebenden Mehrausgaben werden im Haushaltsplan 2016 mit einem Aufwuchs um 200 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2015 auf dann 730 Mio. Euro berücksichtigt. Durch die Wohngeldreform soll die Zahl der Wohngeldberechtigten von 590 000 Ende des Jahres 2015 auf 870 000 Ende des Jahres 2016 steigen. Das Regelungsvorhaben soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Wohnungsbauprämie Die Ausgaben für die Wohnungsbauprämie werden ausschließlich vom Bund getragen. Im Jahr 2014 wurden 341 Mio. Euro verausgabt. Im Haushalt 2015 sind hierfür Ausgaben von 365 Mio. Euro veranschlagt. Der Haushaltsentwurf 2016 sieht Ausgaben von 217 Mio. Euro vor.

Drucksache 18/XXXX 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Erstattungen von Kosten an die Länder für die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes Der Bund hat mit allen Ländern außer Berlin Verwaltungsabkommen über die Durchführung seiner Hochbauaufgaben geschlossen. Die Bauverwaltungen der Länder führen seine Hochbauaufgaben im Wege der Organleihe durch. Dadurch entstehen den Ländern Kosten, die der Bund erstatten muss. Dafür sind den Ländern in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 168 Mio. Euro bereitgestellt worden. Für das Jahr 2016 sind 160 Mio. Euro vorgesehen. Ausgaben für militärische Baumaßnahmen sind im Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung veranschlagt. Kompensationszahlungen an die Länder wegen der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung Mit der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Wohnraumförderung an die Länder steht diesen nach dem Entflechtungsgesetz bis zum 31. Dezember 2019 ein Betrag von jährlich 518 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundes zu. Der Bund verteilt den Betrag nach einem festgelegten Schlüssel auf die Länder. Die Beträge müssen für Investitionen genutzt werden. Förderung des Städtebaus Der Bund unterstützt die Länder mit Programmen zur Städtebauförderung durch Gewährung von Finanzhilfen. Die Programme zur Städtebauförderung werden mit den Ländern jährlich neu vereinbart. Im Förderprogramm 2015 sind Mittel für Programme wie Stadtumbau Ost, Denkmalschutz Ost oder Denkmalschutz West vorgesehen. Zudem wird seit dem Jahr 2014 das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden für die Förderung des Städtebaues 434 Mio. Euro verausgabt. Für das Jahr 2015 sind für die Förderung des Städtebaus Ausgaben von 528 Mio. Euro veranschlagt. Der Haushaltsentwurf 2016 sieht hierfür Ausgaben von 602 Mio. Euro vor. 58.3.4 Hochbau- und Fördermaßnahmen in Berlin und Bonn Für Hochbau- und Fördermaßnahmen in Berlin und Bonn sind neben den Mitteln für Investitionen zur Wiedererrichtung des Berliner Schlosses im Wesentlichen Mittel für Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin sowie für den Bundesrat ausgewiesen. Im Jahr 2014 wurden hierfür 86 Mio. Euro verausgabt. Für das Jahr 2015 sind 188 Mio. Euro veranschlagt und für das Folgejahr 195 Mio. Euro vorgesehen. 58.4 Ausblick Im Entwurf für den Haushalt 2016 werden im Einzelplan 16 insgesamt 205 Mio. Euro mehr an Ausgaben eingeplant als in der Finanzplanung vom Vorjahr vorgesehen. Dieser Ausgabenzuwachs um 5 % entsteht aufgrund von Ausgabensteigerungen beim Wohnungswesen und Städtebau sowie dem Klimaschutz. Die Einnahmen sollen im Jahr 2016 bei 659 Mio. Euro liegen. Dies entspricht einem Rückgang von 8,6 % gegenüber dem Vorjahr. Einnahmenschwerpunkte sind auch im Jahr 2016 die Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen, für die 361 Mio. Euro veranschlagt werden. Abbildung 58.1 Finanzplanung im Einzelplan 16 bis zum Jahr 2019

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/XXXX Quelle: Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung, bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (Übersicht Nr. 4.9); für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019: Bundesregierung. Für den Einzelplan 16 besteht weiterhin das Risiko, dass die Ausgaben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle nur schwer abzuschätzen sind. Der im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2016 für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgesehene Betrag von 440 Mio. Euro basiert nach wie vor auf einer groben Schätzung. Hinzu kommen die ungewissen finanziellen Auswirkungen der zu treffenden Entscheidungen für die weitere Endlagersuche. Die Bundesregierung erwartet auf Basis einer groben Schätzung einen Erfüllungsaufwand (ohne Personalausgaben des Bundes) von etwas über 2 Mrd. Euro für das Standortauswahlverfahren.