Kinderarmut nicht mit uns!
1. Kinderarmut... ein gesellschaftliches Phänomen 2. Ursachen 3. Risiken 4. Kindergesicht der Armut 5. Frühe Hilfen 6. Frühe Hilfen & Kinderarmut
Jedes5. Kind in Deutschland gilt als arm Jedes6. Kind lebt von Leistungen auf Sozialhilfeniveau 2,5 Millionen Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren sind von Armut betroffen Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 2012 Sozioökonomischer Panel (SOEP)
Relative Armut
Beschluss der Europäischen Gemeinschaft, 19.12.1984 Demnach sind die Menschen als arm zu bezeichnen, die über so geringe materielle, kulturelle und soziale Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaft 1991
Messkonzepte 1. EU Armutsrisikoquote (2001) Haushalte mit verfügbaren Einkommen von 60 % oder weniger dieses Betrages gelten in Relation zur Bevölkerung als armutsgefährdet
Materielle Kinderarmut Messkonzepte 1. EU - Armutsrisikoquote 2. Sozialstaatlich definierte Armutsgrenze
Kinderarmut Hilfequote SGB II / U 15 2011: Kinder unter 15 Jahre 15,2 % 2011: Bürger bis 65 Jahre 9,8 %
Lebenslagenansatz Armut Übergreifende Zusammenhänge Freizeit/ Soziale Teilhabe Wohnsituation Individuelle Betroffenheit des Kindes Bildung Gesundheit Materielle Situation 00.02.2016
Risikogruppen 1. Alleinerziehende 3. Migrantenfamilien
Hauptrisiken für ein Leben 1. Alleinerziehende in Armut Arbeitslosigkeit Niedrigeinkommen Alleinerziehen Migrationshintergrund 3. Migrantenfamilien 03.12.2015
Strukturelle Ursachen für 1. Alleinerziehende Kinderarmut in Deutschland zunehmende Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses 3. Migrantenfamilien Auflösung der Normalfamilie Grenzen des Sozialstaates
Kinderarmut und ihre Folgen 1. Alleinerziehende Einschränkende materielle Versorgung soziale Ausgrenzung geringere Bildungschancen Einschränkung ihrer Erfahrungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten ungleiche Gesundheitschancen 3. Migrantenfamilien
Bergheimer Präventionskette gegen Kinderarmut Schwangerschaftsbegleitung Frühe Hilfen Strukturelle Armutsprävention Individuelle Förderung
Gesetzliche Ausgangslage Frühe Hilfen in NRW 1 Absatz 4 KKG Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz: Frühe Hilfen sind möglichst frühzeitige, koordinierte und multiprofessionelle Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
Nationales Zentrum Frühe Hilfen Begriffsbestimmung 2009 Frühe Hilfen zielen auf die Gestaltung einer Bedarfsgerechten Infrastruktur: Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe und weitere soziale Dienstleister netzwerken, um... die flächendeckende Versorgung von Familien sicherzustellen Bedarfsgerechte Unterstützungsangebote voranzutreiben und die Qualität der Versorgung zu verbessern
Sachlage Frühe Hilfen in Bergheim Teil des präventiven Kinderschutzkonzeptes Seit 2009 Frühe Hilfen Team beim Sozialdienst Katholischer Frauen Frühe Hilfen Netzwerkkoordinationsstelle im Jugendamt Bergheim seit 2007 180 Kinder betreute das Team im Jahr 2014
Frühe Hilfen
Frühe Hilfen & Kinderarmut
Zielbereiche kommunaler Prävention gegen Schwanger -schaftsbegleitung 1. Rund um die Geburt 2. Alleinerziehende 3. Grundschulbereich