Die VoG-Gesetzgebung

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Transkript:

Die VoG-Gesetzgebung Eine Infoveranstaltung des Ministerium der DG 16. November2016 St. Vith Ehrenamt im Ministerium der DG

Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte nur verkürzt dargestellt werden. Wir weisen deshalb darauf hin, dass dieser Vortrag ohne Gewähr veröffentlicht wird und dass dies keine rechtsverbindlichen Informationen sind. Sie geben eine erste fachlich fundierte Auskunft. Bei speziellen Fragestellungen empfehlen wir, entsprechende Fachleute zu Rate zu ziehen.

Übersicht 1. Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit? 2. Was ist eine VoG? 3. Wann ist eine VoG sinnvoll? 4. Die Gründung einer VoG 5. Merkmale einer VoG 6. Die VoG als «laufendes Geschäft» 7. Haftung & Versicherung 8. Die Auflösung einer VoG

Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit laut Gesetz(1) * Jede Tätigkeit, die unentgeltlich und nicht verpflichtend ausgeübt wird Jede Tätigkeit, die für Drittpersonen angeboten wird und die im Auftrag einer Gruppe, Organisation oder Gemeinwesen stattfindet Jede Tätigkeit, die für Dritte angeboten wird, die nicht zum familiären oder privaten Umfeld der Person gehören, die die ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. * 22 MAI 2014. - Loi modifiant la loi du 3 juillet 2005 relative aux droits des volontaires en vue de rendre le volontariat accessible aux étrangers

Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit laut Gesetz(2) Jede Tätigkeit, die nicht durch eine Personen ausgeübt wird, die gleichzeitig im Rahmen eines Arbeitsvertrags, eines Dienstleistungsvertrags oder einer statutarischen Anstellung der gleichen Organisation tätig ist. Achtung für Asylbewerber und ehrenamtliche Tätigkeit gilt: Bisher durften Asylbewerber keiner ehrenamtlichen Arbeit nachgehen. Am 22.05.2014 wurde jetzt ein Gesetz verabschiedet, dass die ehrenamtliche Arbeit für Asylbewerber in Belgien ermöglicht.

Was ist eine VoG? Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vereinigung, die keine Industrie oder Handelsgeschäfte betreibt und die ihren Mitgliedern keinen materiellen Gewinn zu verschaffen sucht. Es gibt eine Gesetzgebung für Vereinigungen: Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht DE http://www.scta.be/malmedyuebersetzungen/downloads/19210627.eco.pd f FR LOI WET

Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit, sie hat Rechten und Pflichten. Die VoG kann Rechtsgeschäfte abschließen die Vereinigung vor Gericht vertreten als Vermögensverwalter arbeiten als Arbeitgeber agieren Für alle Tätigkeiten ist eine VoG haftbar!

Unterschied zwischen VoG und Nicht-rechtsfähige Vereinigung VoG Verwalter als Juristische Person Nicht-rechtsfähige Vereinigung Einzelne Mitglieder der Vereinigung als Privatpersonen

VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Man spricht von einer faktischen Vereinigung (Nichtrechtsfähigen Vereinigung), wenn zwei oder mehrere Personen sich zusammenschließen, um ein Ziel von allgemeinem Interesse zu verfolgen. Im Gegensatz zu einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte noch Pflichten; das haben nur die einzelnen Mitglieder, auch wenn sie gemeinsam handeln. Das Fehlen des Status als Rechtsperson hat mehrere Folgen:

VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Eine faktische Vereinigung kann als Vereinigung keine Rechte an Mobilien oder Immobilien erwerben Sie kann als Vereinigung keine Verträge abschließen (wohl aber einzelne Mitglieder). Die Mitglieder einer faktischen Vereinigung haften unbeschränkt für die Schulden der Vereinigung. Diese Haftung betrifft auch ihr persönliches Vermögen.

Wann ist eine VoG sinnvoll? gemeinsames Ziel / Projekt ideeller Natur eher langfristig oder sich wiederholende Projekte mit umfangreichen Verpflichtungen & gewissen Haftungsrisiken Finanzierung durch Zuschüsse, Schenkungen oder Erbschaften Es gibt Vermögen und / oder Immobilien relativ viele Mitglieder Allerding erfordert die VoG die Bereitschaft, einen gewissen administrativen Aufwand zu leisten!

Merkmale einer VoG Vereinigungsfreiheit Rechtspersönlichkeit Satzung kein Gewinnstreben Generalversammlung und Verwaltungsrat Sie unterliegt gesetzlichen Vorgaben & Formalitäten: VoG-Gesetz, Zivil-, Steuer- & Sozialrecht, Buchhaltungsvorschriften

Gründung einer VoG In einer Gründungsversammlung beschließen die anwesenden Personen (Gründungsmitglieder) die Konstituierung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht VoG Es müssen mindestens 3 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Die Vereinigung besteht mindestens aus zwei Organen, der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat mindestens ein Mitglied weniger als die Generalversammlung. (siehe auch Gründung einer VoG verschiedene Aspekte)

Pflichtangaben in der Satzung 1 1. Name, Vornamen, Wohnsitz [...] aller Gründungsmitglieder oder Bezeichnung, Sitz und Rechtsform der juristischen Personen (VoG s) 2. Sitz der Vereinigung und Gerichtsbezirk 3. Mindestanzahl Mitglieder. Diese Anzahl darf nicht kleiner als drei sein 4. Zweck, zu denen die VoG gegründet wird (Sozialziel),

Pflichtangaben in der Satzung 2 5. Bedingungen und Formalitäten für Beitritt und Austritt der Mitglieder 6. Befugnisse der Generalversammlung und Weise, wie sie einberufen wird und wie ihre Beschlüsse Mitgliedern und Dritten zur Kenntnis gebracht werden,

Pflichtangaben in der Satzung 3 7. Weise der Bestellung, der Beendigung des Amtes und der Abberufung der Verwalter. Umfang ihrer Befugnisse und Weise, wie sie sie ausüben, das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam oder als Kollegium handeln und Dauer ihres Mandats 8. Höchstbetrag der Beiträge oder Einzahlungen, zu denen Mitglieder der Vereinigung verpflichtet sind

Pflichtangaben in der Satzung 4 10.Zweckbestimmung des (Rest-)Vermögens der Vereinigung im Falle ihrer Auflösung 11.Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbestimmt ist. 12.Mustersatzung finden Sie auf dglive.be Mustersatzung

Veröffentlichung im Moniteur belge 1 Formulare zur Veröffentlichung http://www.ejustice.just.fgov.be/tsv_pub/index_d.htm Neue Tarife ab dem 01.03.2016 http://www.ejustice.just.fgov.be/tsv_pub/tarif_f.htm http://www.juridat.be/tribunal_commerce/verviers/greffe/frais.htm constitution Sur papier 151,90 euro + 21% T.V.A. 183,80 EURO Par voie électronique 109.70 euro + 21% T.V.A. 132,74 EURO modification Sur papier et par voie électronique 103.00 euro + 21% T.V.A. 124,63 EURO Gründungsakte für VoG online einreichen (voie électronique

Veröffentlichung im Moniteur belge 2

Veröffentlichung im Moniteur belge 3

Checkliste für eine VoG (1) Hinterlegung der Satzung bzw. Änderungen beim Handelsgericht? Aktuelle Mitgliederliste am Sitz der Gesellschaft? Stehen alle Angaben auf der Geschäftskorrespondenz der VoG (Name + Sitz + Bezeichnung VoG, Unternehmensnummer der VoG + Gerichtsbezirk Eupen)?

Checkliste für eine VoG (2) Ordnungsgemäße Buchhaltung? Steuerpflichten erfüllt? Sozial- und Arbeitsrechtliche Verpflichtungen? Pflichtversicherungen abgeschlossen? Die Kraftfahrzeug-Versicherung für jeden Fahrzeughalter (Gesetz vom 22. November 1989) Die Haftpflichtversicherung laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (Gesetz vom 3. Juli 2005) Die Gefährdungshaftung (Gesetz vom 30. Juli 1979)

Haftungsfragen (1) Grundsätzlich gilt: Eine Vereinigung haftet für Fehler, die ihren Angestellten oder den Organen, durch die sie handelt, zugerechnet werden können. Dies betrifft Zivilrechtliche Haftung Strafrechtliche Haftung

Haftungsfragen (2) Achtung: Mitglieder sind eventuell persönlich haftbar für Handlungen vor Gründung der VoG wenn die Ausgangsdokumente der VoG die Pflichtangaben nicht vermerken (VoG in Gründung) Wenn bei allen Korrespondenzen der Zusatz fehlt VoG in Liquidation

Haftungsfragen (3) VWR-Mitglieder haften eventuell persönlich für Grobe Fehler bei der Verwaltung der VoG Verstoß gegen die Satzung Verstoß gegen die VoG-Gesetzgebung Steuer- und Sozialschulden der VoG

Haftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (3. Juli 2005) schreibt ausdrücklich in Artikel 5 die Versicherung von Personen vor, die ehrenamtlich für eine Organisation aktiv sind. http://www.scta.be/malmedyuebersetzungen/downloads/20050703soc.pdf Die Versicherung der Ausübung von Freiwilligenarbeit ist also eine Pflichtversicherung! Achtung: Die Versicherung greift nicht bei schwere Fehler leichte aber gewohnheitsmäßige Fehler arglistige Täuschung oder Betrug

Buchhaltung einer VoG 1 In der Regel sind kleine VoG s betroffen. Kleine VoG s brauchen nur eine einfache Buchführung zu machen. Dazu reicht ein Kassenbuch, das sie handschriftlich führen können. Dies ist geregelt im Königlicher Erlass bezüglich vereinfachter Buchhaltung für VoG Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Handbuch Ehrenamt Teil III, Übersicht über Dokumente und Rechtstexte (siehe unter Downloads) http://www.dglive.be/desktopdefault.aspx/tabid-2996/5637_read-41089/

Buchhaltung einer VoG 2

Buchhaltung einer VoG 3

Auflösung einer VoG 1 Die Initiative zur Auflösung einer VoG kann entweder durch die Generalversammlung der Vereinigung oder durch ein Gericht erfolgen. (2/3 Anwesenheitsquorum und 4/5 Beschlussmehrheit) Die 1. Generalversammlung beschließt, die VoG in "Auflösung zu versetzen". (damit trägt die VoG den Zusatz: Vereinigung in Liquidation). Damit tragen die von der Generalversammlung bezeichneten Liquidatoren die ausschließliche Verantwortung für die Rechtsgeschäfte der VoG. Die Generalversammlung bezeichnet einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Die Liquidatoren können Mitglieder der Generalversammlung sein oder Drittpersonen (Externe). Die 2. Generalversammlung beschließt den "Abschluss der Auflösung". Häufig erfolgen die beiden Schritte auch in einer einzigen Generalversammlung

Auflösung einer VoG 2 Die Liquidatoren prüfen unter anderem die Vermögensverhältnisse der VoG, stellen deren Nettobestände nach Tilgung der Schulden fest und führen die Vermögenswerte einem uneigennützigen Ziel zu. Meist steht deshalb in der Satzung, wem das Restvermögen zugutekommen soll. Die Beschlüsse der Generalversammlung bezüglich der Liquidation der Vereinigung müssen beim Handelsgericht hinterlegt werden. Das Handelsgericht kümmert sich um die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge). Erst mit Datum der Hinterlegung beim zuständigen Handelsgericht wird die Liquidation der VoG rechtskräftig.

Weitere Informationen Online-Dokumentation rund um das Thema Ehrenamt Bibliothek Ehrenamt Handbuch Ehrenamt in der DG www.dglive.be/handbuchehrenamt Servicestelle Ehrenamt im Ministerium Dieter Gubbels Gospertstraße 1 4700 Eupen Tel. 087/ 596 300 dieter.gubbels@dgov.be