Opferschutz. Prävention. Resozialisierung. Electronic Monitoring in Deutschland
Effizient in Prävention und Vollzug. Electronic Monitoring für bestimmte Anwendungsfälle Auf den folgenden Seiten erläutern wir Ihnen, wie Electronic Monitoring als sicheres und effektives Mittel zur Haftsubstitution oder als ergänzende Präventiv- und Vollzugsmaßnahme genutzt werden kann. Gern beraten wir Sie hinsichtlich der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Electronic Monitoring bedeutet, dass elektronische oder auf Telekommunikation basierende Systeme eingesetzt werden, um den Aufenthaltsort von Individuen zu überwachen. In weiten Teilen des europäischen Auslands ist Electronic Monitoring bereits seit Längerem etablierter Teil des Maßnahmenkatalogs von Justiz und Vollzug und seit einiger Zeit auch hierzulande möglich. Es kann durch gerichtliche Weisung bundesweit für bestimmte Tätergruppen angeordnet werden. Die rechtlichen Grundlagen erlauben die Anwendung von Electronic Monitoring grund sätzlich in folgendem Rahmen, wobei die spezifischen Bedingungen zur Nutzung Ländersache ist: Der Empfänger überwacht die Präsenz sowie den Zeitplan des Straftäters und überträgt die Information per Festnetzoder Mobilkommunikation Seit 01. Januar 2011 für gefährliche Täter mit erhöhtem Risiko Für bestimmte durch die Bundesländer beschriebene Tätergruppen, denen auferlegt wird, die zur andauernden Aufenthaltsbestimmung erforderlichen technischen Mittel ständig funktionsfähig mit sich zu führen ( 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB) Durchführung des Electronic Monitoring auf Anordnung auch ohne die Zustimmung des Probanden ( 68b StGB) Der Verstoß gegen das Tragen der elektronischen Fußfessel kann als Straftat geahndet werden ( 145 StGB) Electronic Monitoring wird auf Basis eines Staatsvertrags durch Hessen technisch für alle Bundesländer umgesetzt Zur Durchsetzung und Überwachung der innerhalb der eingetretenen Führungsaufsicht erteilten Weisungen zu verbotenem und verlangtem Verhalten Der Sender gibt kontinuierlich RF-Signale ab Das Überwachungszentrum erhält die Informationen der Empfänger 2 3
Indikationen und Vorteile. Resozialisierung Der Proband kann durch ein Electronic Monitoring-System einen individuell strukturierten Tagesablauf mit Rechten und Pflichten vorgegeben bekommen und seinen Alltag diszipliniert bewältigen. Einsparungen Electronic Monitoring kostet ca. 20% eines Tages in einer Haftanstalt. Soziale Aufwendungen werden eingespart, da der Electronic Monitoring-Träger weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten kann und Ersatzzahlungen für Krankenkassenbeiträge etc. entfallen. Gefahrenabwehr Polizeidienststellen können zeitnah Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn ein Verdächtiger eine definierte Verbotszone betritt. Substitution der Untersuchungshaft Für Verdächtige oder bei geringfügigen Delikten kann vielfach auf eine Untersuchungshaft verzichtet werden, wenn eine zuverlässige Aufenthaltskontrolle gewährleistet ist. Beweisführung Dem Verdächtigen kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob er sich an einem Tatort aufgehalten oder gegen eine Weisung verstoßen hat. Alkoholüberwachung Sämtliche Auflagen im Zusammenhang mit Alkoholdelikten können mittels Electronic Monitoring durch gesetzt und kontrolliert werden. Alkoholkonzentrationen werden zuverlässig überprüft und protokolliert. Opferschutz Dem Täter wird auferlegt, einen bestimmten Abstand zum potenziellen Opfer einzuhalten, um so gewalttätige Übergriffe zu verhindern. Diese Auflage ist durch Electronic Monitoring zuverlässig zu überwachen. Prävention Bereits auffällig gewordene Täter lassen sich in feste, strukturierte Tagesabläufe integrieren, die mittels Electronic Monitoring durchzusetzen sind. So kann z. B. Opferkontakt verhindert werden. Electronic Monitoring. Das Erfolgsmodell. Um den Herausforderungen der Strafrechtspflege wie hohen Rückfallraten, sinkenden Budgets und anderen sozialen Aspekten zu begegnen, arbeiten Justizbehörden weltweit sehr erfolgreich mit der Anordnung verschiedenster Electronic Monitoring- Anwendungen. Electronic Monitoring verringert Personal- und Aufenthaltskosten, verkürzt Haftzeiten und minimiert Rückfälle. Unter personal- und kostenökonomischen Gesichtspunkten ist Electronic Monitoring für Täter mit bestimmter Deliktstruktur effektiver als die kostenintensive, physische Überwachung durch Polizei oder Vollzugsbeamte. Mittels Electronic Monitoring können individuelle Tagespläne mit An- und Abwesenheitszeiten sowie Verbots- oder Gebotszonen für Personen eingerichtet werden. Bei häuslicher Gewalt lassen sich z. B. Abstandszonen für Täter einrichten, bei deren Verletzung sofort Alarm ausgelöst wird. 4 5
Die Funktionsweise. Electronic Monitoring. Die Überwachungsplattform. Electronic Monitoring funktioniert auf Basis von Radiofrequenztechnik und GPS. Der zu überwachende Täter trägt einen als elektronische Fußfessel bezeichneten, wasserdichten und stoßfesten Sender am Fußgelenk, der nicht zerstörungsfrei zu entfernen ist und mittels Akku netzunabhängig arbeitet. Bei Störungen jeder Art wird automatisch Alarm ausgelöst und die Zielperson kann mittels GPS geortet werden. Die Datenschutzauflagen werden durch die deutsche hessische Zentrale für Datenverantwortung gesichert. Mit diesem flexiblen System ist eine effiziente und kostenökonomische Überwachung mehrerer Personen problemlos möglich. Durch eine Vielzahl kombinierbarer elektronischer Über wachungs instrumente und Kommunikationstechnologien in einer Architektur werden auch individuelle Überwachungsanforderungen erfüllt. Mehrsprachige Stimmenverifizierung, passive Anwesenheitsüberwachung Aufenthalts überwachungssystem über Festnetz oder Mobilfunk Ferngesteuerte Alkohol überwachung, Möglichkeit zur Hausarrestüberwachung Mobilgeräte für Beamte zur effektiven Meldung und höheren Sicherheit Software mit Web-Applikation (auf jeder Hardware nutzbar) Kommunikationseinheit GPS-Tracking-System 6 7
Die Technologie. Die RF-Überwachung von n Dieses leistungsstarke Überwachungsinstrument für mehrere Personen übermittelt sämtliche Über wachungs daten über Festnetz (PSTN) oder Mobil funk netze (GSM). Zahlreiche Zusatzwerkzeuge ermög lichen jederzeit perfekte Überwachung in allen Praxisszenarien. Die Alkohol-Fernüberwachung Dieses System integriert Atemalkohol-Kontrolle, Gesichts erkennung und RF-Überwachung in einer Einheit. Es ermög licht die Überwachung der Alkohol konzentration und liefert schnelle, genaue Test ergeb nisse. Die Kommunikation erfolgt via Festnetz oder Mobilfunk. Einteilige Überwachungsgeräte Zweiteilige Überwachungsgeräte Das GPS-Tracking Unsere Lösungen umfassen tragbare ein- oder zwei teilige Überwachungsgeräte und Ergänzungen zur RF-Überwachung. Alle Geräte sind von einer Benutzer - oberfläche aus steuerbar und können an Ort und Stelle ausgetauscht werden, falls Über wachungsauflagen oder Protokolle geändert werden. Alle Regeln werden zum Tracken und Über wachen ohne Drahtlosverbindung im Gerät direkt gespeichert. Die Straftäter werden umgehend infor miert, wenn sie eine Regel verletzen. Das Insassen-Tracking-System Das System überwacht alle Aufenthaltsorte mit auto mati scher Personenzählung in Echtzeit. Die mini ma len und flexiblen Einführungsanforderungen und die modularen RF-Komponenten machen es zu einer kostengünstigen Lösung. 8 9
Hessen als Pionier des Electronic Monitoring Fragen an Ministerialdirigent Prof. Dr. Helmut Fünfsinn Prof. Dr. Helmut Fünfsinn, Ministerialdirigent im hessischen Ministerium der Justiz Herr Prof. Dr. Fünfsinn, Hessen gilt als Pionier des Electronic Monitoring. Wieso finden Sie diese Sanktionsform besonders sinnvoll? Die elektronische Überwachung kann je nach technischer Ausgestaltung sinnvoll sein, sowohl bei laufender Bewährung zur Unterstützung intensivpädagogischer Betreuungs maßnahmen insbesondere zur Überwachung der Einhaltung entsprechender tagesstrukturierender Pläne als auch zur Absicherung haftverschonender Maßnahmen bei der Untersuchungshaft. Zudem kann sie zur Überwachung besonders gefährlicher Straftäter eingesetzt werden. Mit der Vermeidung eines Widerrufs der Bewährung oder des Vollzugs der Untersuchungshaft sowie der Ermöglichung einer Strafaussetzung lassen sich Inhaftierungen und deren negative Folgen, insbesondere der Verlust des Arbeitsplatzes und des familiären Zusammenhalts, vermeiden. Aber auch dort, wo es nur gilt, einen Rückfall zu vermeiden, dient die Überwachung der Spezialprävention, indem sie den Probanden wegen der Entdeckungs gefahr von neuen Straftaten abhalten soll, und damit auch dem Opferschutz. Welche Erfolge konnten mit der elektronischen Fußfessel und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in Deutschland und auch in anderen Ländern beobachtet werden? In Hessen ist der Einsatz der elektronischen Fußfessel (RF-Technik) sowohl im Bereich der Bewährungs weisung als auch im Bereich der Unter suchungs haftvermeidung sehr erfolgreich. Die Widerrufsquoten liegen seit Beginn des Projektes im Jahre 2000 bei knapp 10 %. Dies ist ein Wert, der mit stationären Sanktionsformen nicht erreicht wird. Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (GPS- Technik), die seit dem 1. Januar 2012 im Rahmen der Führungsaufsicht bundesweit zur Anwendung kommt, sind einige wenige Rückfälle bekannt geworden. In diesen Fällen konnte der Täter jedoch im Nachhinein durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung überführt werden, da sein Aufenthalt am Tatort zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Nach unserem Kenntnisstand sind insbesondere die österreichischen Erfahrungen positiv. Nach einer Änderung der österreichischen Strafgesetze, die grundsätzlich den deutschen Gesetzen ähneln, sind dort sowohl eine elektronische Fußfessel (ohne GPS), als auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung (mit GPS) zur Vermeidung von Untersuchungshaft, zur Abwendung der Strafhaft bis 12 Monate und zur Verkürzung der Strafhaft möglich. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu sind abzuwarten. Weltweit ist Electronic Monitoring ein Modell mit nachweisbarem Erfolg. Warum gibt es in Deutschland so viele Vorbehalte? In Deutschland wird seit vielen Jahrzehnten davor gewarnt, dass Electronic Monitoring ein Einfallstor für legale Möglichkeiten der elektronischen Totalüberwachung und Ausforschung sein könne. Dies sei mit der Würde des Menschen, die durch Art. 1 GG geschützt ist, nicht zu vereinbaren. Auf der anderen Seite wird aus general präventiver Sicht die Befürchtung geäußert, dass es nicht sein kann, dass Straftäter, statt ihre Strafe abzusitzen, es sich zu Hause bei Bier und Chips vor dem Fernseher bequem machen können. Beiden Kritikpunkten kann nur mit qualifizierten Argumenten begegnet werden. Zum einen muss man auf die Tatsache hinweisen, dass der Freiheitsverlust durch Inhaftierung wahrscheinlich als die intensivste Beeinträchtigung anzusehen ist. Zum anderen muss deutlich werden, dass die elektronische Überwachung mit oder ohne GPS den Probanden zu einem strukturierten Leben anhalten soll, wobei auch die Tagesstruktur, die Aufnahme von Arbeit und die kontinuierliche Wahrnehmung von Drogentherapien überwacht werden kann. Alle Formen der elektronischen Überwachung sind eingebettet in ein Netz aus sozialarbeiterischer Intensivbetreuung. Die EAÜ erfordert sogar eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und den Führungsaufsichtsstellen. Ein weiteres Argument ist, dass das Klientel früher oder später aus der Haft entlassen werden muss und das Rückfallrisiko umso geringer ist, je mehr Ressourcen nach der Haftzeit zur Verfügung stehen und umso intensiver das Hilfe- und Kontrollsystem auf den Probanden einwirken kann. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz der EAÜ gibt es bereits in Deutschland und welche weiteren Grundlagen sollte die Politik schaffen? Der Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist in 68 b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB geregelt. Diese Vorschrift sieht vor, dass Personen, die eine Freiheitsstrafe von über drei Jahren voll verbüßt haben oder aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, im Rahmen der Führungsaufsicht aufgrund einer richterlichen Weisung verpflichtet werden können, sich elektronisch überwachen zu lassen. Darüber hinaus könnte die elektronische Aufenthaltsüberwachung (mit GPS) auch im Rahmen der U-Haftvermeidung gesetzlich geregelt werden. Dazu müsste jedoch 116 StPO entsprechend geändert werden. Weiterhin sind Regelungen denkbar, den in anderen Ländern praktizierten, sogenannten Hausarrest elektronisch zu über wachen. Hierzu könnte eine Regelung in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, um eine entsprechende Sanktionsform, die zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe liegen würde, vorzusehen. Zudem könnten alle Bundes länder, wie bisher nur Hessen, in ihren Strafvollzugs-, Jugendstrafvollzugsund Maßregelvollzugsgesetzen Regelungen auf nehmen, die den Einsatz der elektronischen Fußfessel und der elektronischen Aufenthalts über wachung (mit GPS) im Rahmen der Entlas sungs vorbereitung oder zur Überwachung vollzugsöffnender Maßnahmen vorsehen. Welche Bedeutung haben Electronic Monitoring und die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Instrumente der Prävention? Insbesondere der Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kann rückfallpräventiv wirken, weil durch das GPS-System jederzeit nachvollzogen werden kann, ob sich die Person am Tatort aufgehalten hat. Diese konkrete Nachweis möglichkeit sollte mögliche Täter von einer Straftat abhalten. Darüber hinaus haben Träger der elektronischen Fußfessel die Möglichkeit, weiterhin am Berufs- und Sozialleben teilzunehmen, so dass sich die Resozialisierungschancen deutlich erhöhen. Im Übrigen kann das sogenannte Electronic Monitoring insbesondere auch im Rahmen möglicher häuslicher Gewalt einen spezifischen Opferschutz bieten, wenn auch das mögliche Opfer durch ein elektronisches Gerät über die Annäherung eines möglichen Täters gewarnt wird. Hier könnten, zum Beispiel durch die Benachrichtigung der Polizei, potentielle Gewalttätigkeiten vermieden werden. 10 11
Globale Referenzprojekte. 20 Jahre Zusammenarbeit mit dem weltweiten Justizsystem 40 Verwaltungen, die international bedient werden Ca. 200.000 Personen, die jedes Jahr überwacht werden Europa Amerika APAC Mittlerer Osten + Afrika Andorra Österreich Belgien > Stimmverifizierung Bosnien Tschechien Dänemark Estland Finnland Deutschland Italien Luxemburg Niederlande Portugal > Stimmverifizierung Serbien S l o w a k e i Spanien > Stimmverifizierung Schweiz Großbritannien Ukraine Französische Überseegebiete Französisch- Polynesien Argentinien Bermuda Brasilien Kolumbien Curaçao Niederländische Antillen Mexiko Uruguay USA > Stimmverifizierung > Überwachung von Häftlingen Australien > Überwachung von Häftlingen Neuseeland Israel Südafrika Türkei Schweden Neukaledonien 12 > Überwachung von Häftlingen 13
Features und Fakten. GPS und sein Nutzen zur Täterüberwachung Das GPS oder Global Positioning System wurde in den frühen 1960er Jahren vom US Verteidi gungsministerium entwickelt und 1983 für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht. Das System arbeitet mit 28 32 die Erde umkreisenden Satelliten und errechnet aus den Zeiten, die von mehreren Satelliten ausgesendete Signale zum Empfänger brauchen, dessen Standort. Entfernen des Gerätes oder der Befestigungsmanschette Das Gerät und/oder die Manschette lassen sich gewaltsam entfernen. Durch verschiedene technische Features wird in diesem Fall jedoch sofort Alarm ausgelöst. Hardware-Regeln und geographische Regeln Die variablen und programmierbaren Regeln legen die Arbeitsweise des Gerätes fest. In den Hardware- Regeln wird beispielsweise festgelegt, was das Gerät tun soll, wenn die Batterie zur Neige geht oder falls Gerät oder Manschette entfernt oder beschädigt werden. Mit Hilfe der geographischen Regeln wird vereinbart, wie und in welchem Gebiet sich der Proband bewegen darf bzw. nicht bewegen darf. Es sind bis zu 100 Regeln programmierbar. Kommunikationsweise des Electronic Monitoring Weltweit nutzen die meisten Geräte zur Täterüber wachung das GSM Mobilfunknetz. Steht kein Mobilfunknetz zur Verfügung, speichert 3M Electronic Monitoring für mehr als einen Monat die mittels GPS ermittelten Positionen. Sobald sich das Gerät wieder in ein Mobilfunknetz einloggt, stehen diese Daten zur Verfügung. Lebensdauer der Batterie Die Batterielebensdauer wird durch verschiedene Faktoren wie Ladezustand und Einsatzbedingungen beeinflusst. Je mehr das Gerät im GPS-Modus arbeitet, desto mehr Energie wird benötigt. Bei 3M Geräten ist eine Betriebsdauer von bis zu 48 Stunden mit einer Batterieladung möglich. Der Bewegungssensor Steht kein GPS-Signal zur Verfügung, reagiert der Bewegungssensor, wenn der Täter sich während dieser Zeit bewegt. Mit der Hardware- Regel Motion-no-GPS wird der Beamte darüber informiert, dass sich das Gerät und somit der Täter während der Zeit ohne GPS-Signal bewegt hat. Belastbarkeit und Lebensdauer 3M Geräte zum Electronic Monitoring werden in unabhängigen Laboren auf ihre Robustheit und Langlebigkeit auch bei dauerhaftem Einsatz getestet. Ebenso sind sie wasserdicht bis zu einer Tiefe von ca. 20 m. Somit bietet 3M als der weltweit führende Anbieter eine robuste, sichere und kostengünstige Lösung zur sinnvollen Überwachung von Straftätern. Wann dürfen wir Ihnen unsere Möglichkeiten des Electronic Monitoring präsentieren? Wir möchten auch deutschen Justiz- und Vollzugsbehörden Electronic Monitoring als effektives, effizientes und sicheres Mittel der Prävention und des Vollzugs anbieten. Wann dürfen wir Sie beraten? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 3M Deutschland GmbH Government Markets Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: +49 (0)2131-14 24 41 Fax: +49 (0)2131-14 12 24 41 E-Mail: Behoerden@mmm.com Internet: www.3m-behoerden.de 14 15
3M Deutschland GmbH Government Markets Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: +49 (0)2131-14 24 41 Fax: +49 (0)2131-14 12 24 41 E-Mail: Behoerden@mmm.com Internet: www.3m-behoerden.de Bitte dem Recycling zuführen. 3M 2015. Alle Rechte vorbehalten. Konzeption und Gestaltung: Werbeagentur friends without partners GmbH & Co. KG, Dortmund