;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07709558;02934622;B061029 4;12.2014;;001;B;DE;44534;;;;;;00002000;DE44534;;B061029 4 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen 03.11.2014 Lfd.Nr. 0026 gültig ab 12/2014 Seite 1/5 Auskunft zur Bezügemitteilung Tel.: (0211) 6023-03 Fax: (0211) 6023-431605 www.lbv.nrw.de/kontakt Auskunft zum Kindergeld Tel.: (0211) 6023-07 Fax: (0211) 6023-431662 www.lbv.nrw.de/kontakt Bitte geben Sie bei E-Mails an das LBV in der Betreffzeile unbedingt die Personalnummer an. Postanschrift: LBV 40192 Düsseldorf Aktenzeichen - Bitte bei allen Zuschriften angeben! Steuermerkmale und Vorsorgeaufwendungen Steuerklasse Kinderfreibetrag IV 2,0 Faktor KV-Beitrag 0,000 0,00 anteilige Bezüge Religion -- Familienstand verh Steuerfrei-(F)/Hinzurechnungsbetrag(H) monatlich jährlich Mitversteuerungsbetrag monatlich weiterer Bezug Versorgungsbezug Steuer-ID: Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) 4.142,75 Familienzuschlag Gesamt LGZ* 272,85 Fam.zuschlag Stufe 1 61,73 Fam.zuschlag Stufe 2 ff. 211,12 Stellenzulage LGZ* 83,50 Sonderzahlung ELGZ* 1.400,86 Vermögensb.AG-Anteil LG* 6,65 Gesamtbrutto 5.906,61 Steuerbrutto, lfd. 4.505,75 Steuerbrutto, EZ 2.921,29 Lohnsteuer 2.297,58- davon Lst einmal. Bezüge 569,00- Solidaritätszuschlag 113,63- davon SolZ einmal. Bezüge 31,29- Gesetzliches Netto 3.495,40 sonstige Be- und Abzüge: Kindergeld 368,00 VB Überweisung 30,00- Nachverrechnung aus Vorm. 1.520,43 Gesamtbetrag: *Kennzeichen: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto, (Z)V-pflichtig Bescheinigung nach 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung Aufgelauf. Jahreswerte (Lohnkonto) gesamter steuerpflichtiger Bezug 55.073,65 - davon Lohnsteuer 13.656,84 - davon Solidaritätszuschlag 601,81 - davon Kirchensteuer sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit 1.520,43 - davon Lohnsteuer 625,00 - davon Solidaritätszuschlag 34,37 - davon Kirchensteuer weitere Informationen Geburtsdatum: Eintrittsdatum: SV/Steuertage: Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0026 gültig ab 12/2014 Seite 2/5 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) Überweisung 5.353,83 Zahlungen: IBAN: 5.353,83 Bauspar Geschäftskunden BIC: IBAN: 30,00 BIC: Verwendungszweck: Kindergeld- / FZ-Anspruch: Kind-Nr Name Geb.Datum Status KG Status FZ Ende Anspruch 01 Zahlkind Zahlkind 02 Zahlkind Zahlkind Mitteilungen: Hinweis zum Familienzuschlag: Ehegatte / eingetragener Lebenspartner im öffentlichen Dienst im Sinne des 40 Abs. 6 BBesG mit Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 und teilzeitbeschäftigt mit wenigstens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Anpassung der Bezüge auf Grund des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Telefonleitungen u. a. aufgrund von Nachfragen zur Bezügeerhöhung stark belastet sind und es dadurch zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie daher bitte auch das Service Angebot auf unserer Internetseite www.lbv.nrw.de. Dort finden Sie neben den neuen Besoldungstabellen z. B. auch Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen. Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter /www.lbv.nrw.de Hausanschrift: Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf Öffnungszeiten für Besucher: Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr Di. u. Do. 13:00-15:00 Uhr Telefonische Servicezeit: Mo. - Fr. 07:00-16:00 Uhr Die nachfolgende Rückrechnungsdarstellung zeigt pro Zeile die jeweilige Differenz zur letzten Abrechnung für Abrechnungsmonat : 11/2014 174,24 Gesamtbrutto 174,24 Gesetzliches Netto 174,24 für Abrechnungsmonat : 10/2014 174,24 Gesamtbrutto 174,24 Gesetzliches Netto 174,24 für Abrechnungsmonat : 09/2014 174,24 Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0026 gültig ab 12/2014 Seite 3/5 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) Gesamtbrutto 174,24 Gesetzliches Netto 174,24 für Abrechnungsmonat : 08/2014 für Abrechnungsmonat : 07/2014 für Abrechnungsmonat : 06/2014 für Abrechnungsmonat : 05/2014 für Abrechnungsmonat : 04/2014 Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0026 gültig ab 12/2014 Seite 4/5 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) für Abrechnungsmonat : 03/2014 für Abrechnungsmonat : 02/2014 für Abrechnungsmonat : 01/2014 für Abrechnungsmonat : 12/2013 A13 H.D./07 80,23 Sonderzahlung ELGZ* 24,07 Gesamtbrutto 104,30 Gesetzliches Netto 104,30 Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter /www.lbv.nrw.de für Abrechnungsmonat : 11/2013 A13 H.D./07 Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0026 gültig ab 12/2014 Seite 5/5 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) 80,23 Gesamtbrutto 80,23 Gesetzliches Netto 80,23 für Abrechnungsmonat : 10/2013 A13 H.D./07 80,23 Gesamtbrutto 80,23 Gesetzliches Netto 80,23 für Abrechnungsmonat : 09/2013 A13 H.D./07 80,23 Gesamtbrutto 80,23 Gesetzliches Netto 80,23 Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite www.lbv.nrw.de finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Die Besoldungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden (siehe Beispiel auf Seite 5). Das geänderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/14 sieht eine gestaffelte Übernahme der Tarifvereinbarung für die Besoldungsgruppen ab A11 rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 vor. Von der Besoldungsanpassung sind alle aktiven Beamten der Besoldungsgruppen A11 und A12 (ab dem 01.05.2013) und ab der Besoldungsgruppe A13, sowie den Besoldungsordnungen B, R, C, W und H (ab 01.09.2013) betroffen, auch wenn sie aus dem Dienst im Land NRW ausgeschieden oder in den Ruhestand versetzt worden sind, einschließlich deren Hinterbliebenen. Mit einem Beispiel (hier: A13 / Stufe 8) wird Ihnen die Umsetzung der Besoldungsanpassung mit den entsprechenden Rückrechnungsperioden gezeigt. Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung der 15-monatigen Rückrechnung (ab der Besoldungsgruppe A13) für aktive Beamte. Gültig ab Besoldungsgruppen ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung 01.09.2013 + 1,3% + 30 01.09.2014 + 1,3% + 40 Neben der prozentualen Erhöhung wird das Grundgehalt um den Sockelbetrag ( 30,- bzw. 40,- ) je Monat erhöht Die Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung wird als mehrjähriger Bezug (ermäßigt) versteuert. Seite 1 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Bezüge und gesetzliche Abzüge Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer Gesetzliche Abzüge Sonderzahlung 2014 Abbildung Lohnkonto Steuerbrutto lfd. - Das Steuerbrutto ist der steuerpflichtige Teil der Bruttobezüge und stellt grundsätzlich die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages dar. Das Steuerbrutto, lfd. (4.505,75 ) setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt (4.142,75 ), dem Familienzuschlag der Stufe 1 (61,73 - in diesem Beispiel anteilig) und Stufe 2 (211,12 ) und dem Vermögensbildendem Arbeitgeber-Anteil (6,65 ). Steuerbrutto, EZ Das Steuerbrutto, EZ (Einmalzahlung) (2.921,29 ) besteht aus der Sonderzahlung (1.400,86 ) und der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung (1.520,43 ), da diese keine monatlichen/laufenden Bezüge sind. Informationen zur Höhe der jährlichen Sonderzahlung erhalten Sie hier. Seite 2 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Lohnsteuer - Die Lohnsteuer setzt sich zusammen aus: 2.297,58 gesamte Lohnsteuer für den Monat Dezember 2014 569,00 Lohnsteuer der Sonderzahlung 625,00 Lohnsteuer der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 1.103,58 Lohnsteuer der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Solidaritätszuschlag - Der Solidaritätszuschlag setzt sich zusammen aus: 113,63 gesamter Solidaritätszuschlag für den Monat Dezember 2014 31,29 Solidaritätszuschlag der Sonderzahlung 34,37 Solidaritätszuschlag der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 47,97 Solidaritätszuschlag der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Die Kirchensteuer wird in dem vorliegenden Beispiel nicht abgeführt, da keine Konfession eingetragen ist. Zu berücksichtigende Kinderfreibeträge wirken sich bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages mindernd aus. Seite 3 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Sonstige Be- und Abzüge Die unter sonstige Be- und Abzüge aufgeführten Beträge: VB Überweisung 30,00 und Kindergeld 368,00 stehen in keiner Verbindung zur Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung. Hierbei handelt es sich um monatlich wiederkehrende Bezügebestandteile. Bei dem Betrag 1.520,43 unter der Bezeichnung Nachverrechnung aus Vormonaten handelt es sich um die Brutto-Nachzahlung der Besoldungsanpassung 2013/14. Die hierauf entfallenden steuerlichen Abzugsbeträge in Höhe von Lohnsteuer 625,00 und Solidaritätszuschlag 34,37 (siehe Lohnkonto) sind in der Gesamtsumme der Gesetzlichen Abzüge enthalten. Der Betrag im Lohnkonto (1.520,43 ) ist der gesamte Brutto-Nachzahlungsbetrag der Besoldungsanpassung 2013/14. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Brutto- Nachzahlungsbeträgen für September bis November 2014 mit jeweils 174,24, für Januar bis August 2014 mit jeweils (Aufstieg in der Erfahrungsstufe) und für September bis Dezember 2013 mit jeweils 80,23. Für Dezember 2013 erhöht sich der mtl. Betrag aufgrund der Sonderzahlung auf 104,30. Rückrechnungsperiode Die Besoldungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden. Die Rückrechnungsperiode weist den Monat aus, für den die Rückrechnung erfolgt. Das heißt, die aus der Besoldungsanpassung 2013/14 entstandene Nachzahlung wird monatsweise für den gesamten rückwirkenden Zeitraum ausgewiesen. Seite 4 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Erhöhungen der Grundgehälter ab 01.09.2013 Für A13 Stufe 8 Anhand der Tabelle sehen Sie, wie sich das Grundgehalt (A13 / Stufe 8) durch die einzelnen Besoldungsanpassungen erhöht hat. Wechsel der Erfahrungsstufe von Stufe 7 nach Stufe 8 zum 01.01.2014. A13 Stufe 8 01.09.2013 (vor der Anpassung) Stufe 7 01.09.2013 (nach der Anpassung) Stufe 7 01.09.2013 (vor der Anpassung) Stufe 8 01.09.2013 (nach der Anpassung) Stufe 8 01.09.2014 (nach der Anpassung) Stufe 8 Grundgehalt 3.863,66 3.943,89 3.968,51 4.050,10 4.142,75 Differenzbetrag: 174,24 ermittelt sich aus 4.142,75 (nach Anpassung) abzüglich 3.968,51 (vor Anpassung) Differenzbetrag: ermittelt sich aus 4.050,10 (nach Anpassung) abzüglich 3.968,51 (vor Anpassung) Differenzbetrag: 80,23 ermittelt sich aus 3.943,89 (nach Anpassung) abzüglich 3.863,66 (vor Anpassung) Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie hier. Den Bezügerechner finden Sie hier. Allgemeine Erläuterungen zur Bezügemitteilung erhalten Sie hier. Seite 5 von 5