Pflichtenheft Evaluation Gebäudesanierungsprogramm des Klimarappens

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE AEW/EP 5.3.2009 Pflichtenheft Evaluation Gebäudesanierungsprogramm des Klimarappens 1. Ausgangslage Der Gebäudebereich nimmt am Gesamtenergieverbrauch in der Schweiz einen bedeutenden Teil ein. Die Potentiale für eine effiziente Verwendung der Energie in Gebäuden und für eine Reduktion der CO2-Emissionen sind gross, und die Hemmnisse, welche Einsparungen entgegenwirken, sind verschiedentlich untersucht worden. Angesichts der grossen Potentiale im Sanierungsbereich gibt es verschiedene Programme und Fördermassnahmen, welche Anreize setzen, um Einsparungen realisieren zu können. Derzeit wird diskutiert, ob der Bund für 2010-2020 ein neues Gebäudesanierungsprogramm lancieren kann. Das derzeit aktuellste und bekannteste Gebäudesanierungsprogramm in der Schweiz wird von der Stiftung Klimarappen umgesetzt. Dieses Programm soll nun evaluiert werden, damit die Erfahrungen in das allfällige spätere Programm einfliessen können. Der Klimarappen ist eine freiwillige Massnahme der Schweizer Wirtschaft für den Klimaschutz. Die Stiftung Klimarappen hat sich gegenüber dem Bund verpflichtet, im Zeitraum 2008 bis 2012 zwölf Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) zu reduzieren, davon mindestens zwei Millionen Tonnen im Inland. Finanziert wird die Stiftung Klimarappen durch eine Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter auf allen Benzin- und Dieselimporten. 1 Wird die Klimarappen-Abgabe wie vorgesehen bis Ende 2012 weiter erhoben, resultieren für die Stiftung Gesamteinnahmen von 749 Mio. CHF (inkl. Zinserträge). Diesen Einnahmen stehen geplante Ausgaben für den Erwerb von Emissionsreduktionen im In- und Ausland von 402 bzw. 214 Mio. CHF gegenüber. Zu den inländischen Massnahmen zählt ein Gebäudesanierungsprogramm, mit dem Ziel den CO 2 -Ausstoss im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren. Im Zentrum des Gebäudeprogramms steht die energetische Erneuerung von Gebäudehüllen bestehender Bauten. Dafür sieht die Stiftung Klimarappen bis Ende 2009 den Einsatz von165 Mio. CHF vor. Die Stiftung Klimarappen fördert mit ihrem Programm Sanierungen von Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden und mit fossilen Energieträgern heizen. Die Stiftung will einen Anreiz schaffen, damit möglichst viele bestehende Bauten auf einem energetisch überdurchschnittlichen Niveau erneuert werden. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen bei einer Sanierung mindestens zwei der drei Gebäudehüllen-Elemente Dach/Estrich, Fassade, Fenster, Boden und Kellerdecke vollständig erneuert werden. Gesuchsteller müssen zwei Gesuche an die kantonale Energiefachstelle einreichen, eines für Beiträge des Kantons an Heizungen und Boiler, ein zweites für Beiträge der Stiftung Klimarappen an Gebäudehüllen-Massnahmen. Dadurch wird gewährleistet, dass dieselben Massnahmen nicht gleichzeitig vom Kanton und der Stiftung Klimarappen finanziell unterstützt werden. Die Gesuchsbeurteilung und kontrolle erfolgt über die Gebäudeprogramm AG, der formale Entscheid über ein Gesuch liegt bei der Stiftung Klimarappen. Die Eingabe 1 Vgl. http://www.stiftungklimarappen.ch/ 003827924

der Gesuche wird von akkreditierten Projektbegleitern (Architekten, Energiefachleute) unterstützt, welche bei der Gebäudeprogramm AG eine halbtägige Ausbildung absolviert haben. Per Ende 2008 wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms 2'320 Projekte unterstützt. Von diesen wurden 820 bereits abgeschlossen. Die Projekte unter Vertrag reduzieren im Zeitraum 2008 bis 2012 CO 2 -Emissionen im Umfang von 106'000 Tonnen zu einem durchschnittlichen Preis von 430 CHF pro Tonne CO 2. 2 2. Zielsetzung Das Ziel ist es, mit Hilfe der Resultate der Evaluation Verbesserungsmöglichkeiten für die Umsetzung eines möglichen neuen Förderprogramms für die Gebäudesanierung zu eruieren. Die Stärken und Schwächen des in der Schweiz derzeit aktuellsten Förderungsprogramms sollen fundiert aufgezeigt werden, um die Chancen und Risiken sowie Optimierungspotenziale für ein zukünftiges Programm abzuschätzen. Die Lehren sollen zu Empfehlungen für zukünftige Programme führen. Nicht Gegenstand der Evaluation ist eine Kontrolle mit dem Ziel von Korrekturen an der Wirkungsanrechnung des Gebäudeprogramms durch den Bund: die Wirkungsanrechnung wurde ex-ante fixiert, zudem kann die Stiftung nur CO 2 -Einsparungen während der Kyoto- Verpflichtungsperiode anrechnen und nicht über die Lebensdauer der realisierten Sanierungsmassnahmen (weshalb die Kosten pro Tonne CO 2 relativ hoch sind). Der Bekanntheitsgrad und das Image des Gebäudesanierungsprogramms der Stiftung Klimarappen bei der Zielgruppe soll festgestellt werden. Wie gut und mit welchen Mitteln hat das Sanierungsprogramm die potentielle Zielgruppe erreicht? Dabei ist insbesondere auf die unterschiedliche regionale Nachfrage einzugehen, welche in einzelnen Kantonen der Deutschschweiz (z.b. Zürich) überdurchschnittlich war, in anderen Kantonen und besonders der Romandie und im Tessin unterdurchschnittlich war. Das Gewicht der Fördergelder als Anreizmechanismus zur Gebäudesanierung bzw. der Stimulierungseffekt soll untersucht werden. Es soll geklärt werden, inwiefern Sanierungsmassnahmen ausgelöst oder zeitlich vorgezogen wurden und inwiefern auf einem besseren energetischen Niveau saniert wurde. Die Auswirkungen auf den Sanierungsmarkt, ob auch ohne die Fördergelder saniert oder ob auf diesem energetischen Niveau saniert werden würde bzw. das Ausmass der Mitnahmeeffekte soll beziffert werden. Wie gut haben sich die Massnahmen des Förderungsprogramms zur Reduktion der Mitnahmeeffekte bewährt und wie können diese noch optimiert werden? Die genauen unterstützten Sanierungsmassnahmen und deren Optimierungspotential soll untersucht werden. Die Projekte, für welche Fördergelder vergeben wurden, und die CO 2 - Reduktionen, bzw. das Kosten-Nutzen Kalkül, und ob mit dem gleichen Mitteleinsatz mehr CO 2 -Einsparungen möglich gewesen wären, sollen analysiert werden. Da bei einem Förderungsprogramm des Bundes im Vergleich zur Stiftung Klimarappen die energetischen Ziele stärker gewichtet werden, soll diskutiert werden, wie sich das Förderungsprogramm hinsichtlich der Energieeinsparungen und des Fuel-switch auf erneuerbare Energien ausgewirkt hat. Die Evaluation soll empirische Angaben zur Sozialverträglichkeit des Gebäudesanierungsprogramms erstellen. Es soll gezeigt werden, welche Wohnungssegmente (z.b. mit einkom- 2 Vgl. http://www.gebaeudeprogramm.ch/main.php/xsl/1/o2lq8l.html 2/6

mensschwachen Mietern) von den Fördergeldern profitieren. Zusätzlich gilt es zu ermitteln, wie stark die Mietpreise erhöht wurden und ob es dadurch zu Mieterfluktuation gekommen ist. durch allfällige Mietpreiserhöhungen in den verschiedenen Wohnungssegmenten ist. Nach Möglichkeit soll das Gebäudesanierungsprogramm mit anderen Anreizmechanismen und Instrumenten im Gebäudebereich verglichen werden. Es soll zudem wo sinnvoll jeweils die Situation für Ein- und Mehrfamilienhäuser getrennt betrachtet werden. 3. Fragestellungen Im Einzelnen stellen sich die folgenden Fragen: Umsetzung/Output: Wie funktioniert die Organisationsstruktur mit dem Klimarappen als private Stiftung, dem Bund als Aufsichtsgremium, den Kantonen und der Gebäudeprogramm AG als Umsetzungsinstanz? Ist das Modell für den Bund anwendbar? Wie funktionieren die Vergabe der Fördermittel und die Überprüfung im Detail? Welche Erfahrungen haben die einzelnen Akteure gemacht, vor allem auch die Kantone und die akkreditierten Projektbegleiter? Was sind Stärken, Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten? Wie viele Gebäude wurden mit welchen Massnahmen erreicht? Welche Gebäudesegmente und Regionen profitierten bisher am stärksten vom Gebäudesanierungsprogramm? Wie lassen sich die regionalen Unterschiede erklären? Wie könnten weitere Potentiale ausgeschöpft werden? Welchen Einfluss hat das Marketing der Stiftung Klimarappen auf das Gebäudesanierungsprogramm? Welche Mittel (Internetseite, Drucksache, Veranstaltungen etc.) wurden eingesetzt und wie haben sie sich bewährt? Impacts bei den Zielgruppen: Wie hoch sind der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des Gebäudesanierungsprogramms? Wie verständlich und akzeptiert sind das Gesuchsverfahren und die verwendeten Formulare? Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es? Welche Unterschiede gibt es zwischen Eigentümern von Ein- und Mehrfamilienhäusern? Ist der Anreiz des Gebäudesanierungsprogramms gross genug um ein Gebäude energetisch zu erneuern? Ist er gross genug, damit auf einem besseren energetischen Niveau erneuert wird? Wie beziffern sich Stimulierungseffekt/Mitnahmeeffekte? Wie haben sich Massnahmen zur Reduktion von Mitnahmeeffekten bewährt? Welche Unterschiede gibt es zwischen Eigentümern von Ein- und Mehrfamilienhäusern? Wie werden die Förderbeiträge in die Mietpreiserhöhungen einkalkuliert? Gibt es nach den Erneuerungen starke Mieterfluktuationen aufgrund der Mietpreiserhöhung? Outcome: Werden dank des Gebäudesanierungsprogramms mehr Gebäude energetisch erneuert? Werden sie auf einem besseren energetischen Niveau erneuert? In welchem Grad ist das Programm dafür verantwortlich? Welche Energieeinsparungen hat das Programm bewirkt? 3/6

Gesamtbeurteilung inklusive Kosten-Nutzen-Analyse: Was für Optimierungspotentiale sind bei der Ausgestaltung eines Gebäudesanierungsprogramms vorhanden? (Nach Möglichkeit: Wie effizient ist das Gebäudesanierungsprogramms im Vergleich mit anderen Instrumenten zur CO 2 -Reduktion, wie beispielsweise dem Minergie- Label?) 4. Vorgesehene Erhebungen Zur Beantwortung der Fragestellungen sind aus unserer Sicht die folgenden Erhebungen notwendig: standardisierte Erhebung in einer Stichprobe aller Hauseigentümer mit Sanierungen standardisierte Erhebung in einer Stichprobe der Gesuchsteller (angenommene Gesuche) standardisierte Erhebung in einer Stichprobe bei den akkreditierten Projektbegleitern ExpertInneninterviews 5. Vorgehen und Projektorganisation Leistungen Erwartet wird ein termingerecht gelieferter, definitiv publizierbarer Schlussbericht über alle Module in schriftlicher und elektronischer Form mit zweisprachiger Zusammenfassung (D/F). Es ist die Layout-Vorlage des BFE für Evaluationen zu verwenden. Zu den Sitzungen der Begleitgruppen sind vorzeitig Unterlagen zuzustellen. Besonders Wert gelegt wird auf eine erste Präsentation der Resultate aus den wichtigsten standardisierten Erhebungen im Verlauf des Sommers (Deadline für Sitzung: Ende August 09). Auftragsbeginn, Vertragsdauer und vorgesehener Zeitplan Beginn Ausschreibung 6. März 09 Eingabetermin für Offerten 8. April 09 Projektstart 30. April 09 3-4 Begleitgruppensitzungen, wovon eine erste Präsentation der Ergebnisse im August Entwurf Schlussbericht 31.12.2009 Definitiver Schlussbericht 28.2.2010 4/6

Auftraggeber Bundesamt für Energie BFE, Postfach, 3003 Bern Kostendach Das Kostendach beträgt CHF 120'000 (inkl. MWSt). Es gelten maximal die Stundenansätze des BFE: http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de_815041268.p df Rückfragen zum Pflichtenheft Falls beim Erstellen des Angebots noch Fragen offen sind, besteht die Möglichkeit, diese per E-Mail bis 3.4.2009 an den Verantwortlichen Evaluationen des BFE, Dr. Kurt Bisang, zu richten: kurt.bisang@bfe.admin.ch Formales Bietergemeinschaften sind zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung als Generalunternehmer übernimmt. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag. Begleitgruppe Die Begleitgruppe wird durch den Auftraggeber gebildet. Sie wird voraussichtlich Vertreter des Bundesamts für Energie, der kantonalen Energiefachstellen, der Gebäudeprogramm AG und der Stiftung Klimarappen enthalten. Es sind drei Sitzungen vorgesehen. Offerte Die Offerte beschreibt das Verständnis des Auftrags und präzisiert Vorgehen und Leistungen (höchstens acht Seiten inklusive Anhänge). Die bisherigen geschäftlichen Beziehungen zum Gebäudesanierungsprogramm und allfällige Interessenkonflikte sind offen zu legen. Eine unabhängige und glaubwürdige Durchführung der Evaluation ist zu gewährleisten (Eignungskriterium). Die Offerte ist in elektronischer Form per E-Mail und in zwei Kopien per Post bis zum 8.4.2009 (Poststempel) einzugeben. Abgabe der Offerte Bundesamt für Energie Abteilung Energiewirtschaft z. H. Kurt Bisang 3003 Bern kurt.bisang@bfe.admin.ch 5/6

Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung Erfahrung Durchführung von Evaluationen 1 Kenntnisse im Bereich Gebäudesanierung 1 Problemverständnis und Qualität Wissenschaftliche Qualität des Designs und der Methoden Erfüllung der Anforderungen der Ausschreibung und eines hohen Praxisbezugs 1 1 Wirtschaftlichkeit Kosten/Nutzenverhältnis 3 Organisation Qualität und Realisierbarkeit der Projektorganisation und planung 1 6/6