Infoblatt Asyl Nr. 2: Fakten, Asylverfahren, Asylsozialberatung. Informationen von Staatsministerin Emilia Müller

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80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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Transkript:

Infoblatt Asyl Nr. 2: Fakten, Asylverfahren, Asylsozialberatung Informationen von Staatsministerin Emilia Müller

2 Stand: Mai 2015 I. Die wichtigsten Fakten im Überblick 1. Aktuelle Zugangsdaten o Die Zahl der jährlich neu ankommenden Asylbewerber in Deutschland und Bayern nimmt stark zu. Für das Jahr 2015 hat das BAMF bundesweit 450.000 Anträge (400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragsteller) prognostiziert. Wir gehen daher von rd. 68.985 Anträgen (61.320 Erst- und 7.665 Folgeanträge) für Bayern entsprechend Königsteiner Schlüssel (15,33 %) aus. Im Jahr 2013 waren es noch knapp 16.700 Erstanträge und in 2014 bereits 25.667. o Von Januar bis März sind in diesem Jahr bundesweit bereits 75.034 Erstanträge und 10.260 Folgeanträge gestellt worden, davon entfallen auf Bayern 11.705 Erstund 1.219 Folgeanträge. o Hauptherkunftsländer deutschlandweit sind Kosovo (28,0 %), gefolgt von Syrien, Albanien und Afghanistan. Hauptherkunftsland in Bayern ist Kosovo (39,6%), gefolgt von Syrien, Nigeria, Afghanistan und Serbien; s. auch unter II. 2. Asylverfahren o Asylbewerber, die zu uns kommen, werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Dort werden sie (nach einem medizinischen Erstcheck) registriert, ggf. auf andere Bundesländer weiterverteilt und gesundheitsuntersucht. o Die Asylbewerber verbleiben in den Erstaufnahmeeinrichtungen regelmäßig bis zu 6 Wochen (maximal sind aus Rechtsgründen 3 Monate möglich). o Danach kommen die Asylbewerber in die Anschlussunterbringung. Diese erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften, die durch die Regierungen organisiert und bereitgestellt werden oder wenn diese Plätze darin belegt sind durch die Landkreise und kreisfreien Städte dezentral. o Asylbewerber dürfen aus der Anschlussunterbringung aus- und in Privatwohnungen einziehen, wenn sie als Asylberechtigte anerkannt sind (soweit ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, beziehen sie Sozialleistungen nach SGB II / XII für Unterkunft, Heizung, Lebenshaltungskosten), sie für ihren Unterhalt selbst sorgen können (nach neuer Bundesrechtslage dürfen Asylbewerber je nach Aufenthaltsstatus nach 3 Monaten mit Vorrangprüfung und nach 15 Monaten unbeschränkt arbeiten), grundsätzlich nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens bei Familien oder Alleinerziehenden sowie weiteren Härtefällen, wenn sie rechtstreu waren, sonst 4 Jahre nach Abschluss des Erstverfahrens, wenn sie rechtstreu waren. o Viele der auszugsberechtigten Asylbewerber finden keine Wohnung und bleiben daher als sog. Fehlbeleger in den Unterkünften. Das trifft derzeit auf rd. 11% aller Untergebrachten zu. o Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als deutsche Asylbehörde mit Sitz in Nürnberg entscheidet, ob jemand Asyl erhält oder nicht. o Nur die wenigsten Asylbewerber werden als Asylberechtigte anerkannt: Ca. 1 % erhalten eine Anerkennung als Asylbewerber, weit mehr Asylbewerber (35 %) erhalten ein Bleiberecht. 36 % aller Asylbewerber werden nicht anerkannt und sind zur Aus-

3 reise verpflichtet. Wegen rechtlicher und tatsächlicher Abschiebungshindernisse sind aber auch abgelehnte, zur Ausreise verpflichtete Asylbewerber noch in Deutschland (z.b. rd. 16.500 ausreisepflichtige Serben). 3. Mit unserem Notfallplan sind wir für kurzfristige Zugangsspitzen gerüstet: o Um im Winter 2014/2015 für unerwartet hohe Zugänge an Asylbewerbern gerüstet zu sein, hatten wir die Erstellung eines so genannten Winter-Notfallplans beschlossen. o Das System Winternotfallplan hat sich bewährt. Insbesondere konnte so die Zugangsspitze durch den Massenexodus aus dem Kosovo geordnet abgearbeitet werden. Der Notfallplan wird daher verstetigt, um dauerhaft Reservekapazitäten in der Hinterhand zu haben. o Dies heißt: Fast alle Landkreise und kreisfreien Städte hatten im Rahmen des Winternotfallplans je 200-300 Plätze gemeldet, um Asylbewerber für 5-6 Wochen kurzfristig unterbringen zu können. Insgesamt standen auf Grund dieser Meldung rd. 20.000 Plätze zur Verfügung. Diese Unterkünfte gelten als für den Notfallplan gemeldet fort. Sofern einzelne Kommunen dies wünschen, können, abweichend von den bisherigen Meldungen, den jeweiligen Regierungen alternative Kapazitäten gemeldet werden. 4. Wir haben die Mittel für die soziale Betreuung konsequent erhöht: o Mit dem Anstieg des Zugangs an Asylbewerbern müssen wir nicht nur die Unterbringungskapazitäten ausbauen, sondern auch die Asylsozialberatung. o Auch die Kommunalpolitik fordert Asylsozialberatung. Denn: Sie ist notwendig für die Akzeptanz der Unterbringung vor Ort. o Wir haben daher die Asylsozialberatung mit großem Engagement der Freien Wohlfahrtspflege ausgebaut. Derzeit wird in nahezu jeder Gemeinschaftsunterkunft und allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Asylsozialberatung angeboten. o Die Asylsozialberatung wird von den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Der Freistaat Bayern fördert sie mit einem Zuschuss von 80 % zu den pauschalierten Personalkosten. o Die Asylsozialberatung ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Im Jahr 2011 betrug die Förderung 1,44 Mio. Euro. Im Jahr 2012 wurde Förderung auf 2,64 Mio. Euro nahezu verdoppelt sowie im Jahr 2013 auf 3,39 Mio. Euro erhöht. Im Jahr 2014 standen für die Asylsozialberatung 5,14 Mio. Euro zur Verfügung und im Jahr 2015 nunmehr 9,3 Mio. Euro. o Gerade in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist eine intensive Betreuung notwendig. Deswegen hat der Ministerrat am 22. September 2014 beschlossen, dass der Betreuungsschlüssel in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 1:150 auf 1:100 verbessert wird. In der Anschlussunterbringung arbeiten wir gemeinsam mit den Trägern daran, möglichst flächendeckend einen Schlüssel von 1:150 zu erreichen. 5. Bayern entlastet seine Kommunen: o In Bayern werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber komplett durch den Freistaat getragen, die Abrechnung erfolgt spitz. o In anderen Bundesländern erhalten die Kommunen nur Pauschalen, die überwiegend als zu niedrig angesehen werden. Z.B. in Nordrhein-Westfalen decken die Pauschalen lediglich rd. 20% der Kosten der Kommunen (in 2013: 375 Mio. Euro Kosten bei den Kommunen; 79 Mio. Euro vom Land erhalten). o Zudem entlasten wir die Kommunen bei den Verwaltungskosten für unbegleitete Minderjährige (v.a. für Vormundschaftskosten) sowie für den Ausbau von zentralen Inobhutnahmeeinrichtungen in 2015 und 2016 um jeweils 8,5 Mio. Euro.

4 o Künftig finanziert der Freistaat darüber hinaus den Kommunen Hausverwalter für die Betreuung der dezentralen Unterkünfte und übernimmt das Risiko der fehlenden Kostendeckung der von Fehlbelegern erhobenen Gebühren. II. Zugang / Herkunftsländer (Stand 31.03.2015) Zugang Bund Zugang Bayern Jahr Asylanträge Veränderung in % Jahr Asylanträge Veränderung in % 1989 121.318 + 17,7 1989 20.563 + 15,6 1990 193.063 + 59,1 1990 32.071 + 56,0 1991 256.112 + 32,7 1991 33.397 + 4,1 1992 438.191 + 71,1 1992 59.337 + 77,7 1993 322.599-26,4 1993 46.614-21,4 1994 127.210-60,6 1994 17.662-62,1 1995** 127.937 + 0,6 1995** 18.360 + 4,0 1996 116.367-9,0 1996 16.532-10,0 1997 104.353-10,3 1997 15.299-7,5 1998 98.644-5,5 1998 14.294-6,6 1999 95.113-3,6 1999 13.547-5,2 2000 78.564-17,4 2000 11.287-16,7 2001 88.287 + 12,4 2001 12.853 + 13,9 2002 71.127-19,4 2002 10.165-20,9 2003 50.563-28,9 2003 6.854-32,6 2004 35.607-29,6 2004 4.855-29,2 2005 28.914-18,8 2005 3.594-26,0 2006 21.029-27,3 2006 2.948-18,0 2007 19.164-8,9 2007 2.966 + 0,6 2008 22.085 + 15,2 2008 3.389 + 14,3 2009 27.649 + 25,2 2009 4.234 + 24,9 2010 41.332 + 49,5 2010 6.146 + 45,2 2011 45.741 + 10,7 2011 7.020 + 14,2 2012 64.539 + 41,1 2012 9.827 + 40,0 2013 109.580 + 69,8 2013 16.698 + 69,9 2014 173.072 + 57,9 2014 25.667 + 53,7 Mrz.2015 75.034 127,7 Mrz.2015 11.705 146,3

5 Hauptherkunftsländer Bund Land Asyl- Anteil anträge in % 1. Kosovo 21.105 28,1 2. Syrien 14.711 19,6 3. Albanien 6.311 8,4 4. Serbien 5.672 7,6 5. Afghanistan 3.131 4,2 Gesamt 50.930 67,9 Bayern Land Asyl- Anteil anträge in % 1. Kosovo 4.632 39,6 2. Syrien 1.918 16,4 3. Nigeria 584 5,0 4. Albanien 582 5,0 5. Afghanistan 477 4,1 Gesamt 8.193 70,0 Anmerkung: Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach Ethnien, damit sich die Entscheider beim BAMF vor Ort bei den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen besser spezialisieren können. Daher weichen die Hauptherkunftsländer in Bayern von denen bundesweit ab.

6 III. Notfallplan Belegungskapazitäten Notfallplan zur Unterbringung von Asylbewerbern in Bayern Stand: 20.03.2015 Regierungsbezirk Anzahl der Unterbringungsobjekte Gesamtaufnahmekapazität Oberbayern 33 4.276 Niederbayern 15 2.660 Oberpfalz 11 1.758 Oberfranken 18 2.565 Mittelfranken 13 3.543 Unterfranken 29 2.457 Schwaben 22 2.031 Summe 141 19.290

7 Anlage Asylsozialberatung Asylsozialberatung ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Im Jahr 2011 betrug die Förderung der Asylsozialberatung 1,44 Mio. Euro. Im Jahr 2012 wurde die Förderung auf 2,64 Mio. Euro nahezu verdoppelt sowie im Jahr 2013 auf 3,39 Mio. Euro erhöht. Im Jahr 2014 standen für die Asylsozialberatung 5,14 Mio. Euro zur Verfügung und im Jahr 2015 nunmehr 9,3 Mio. Euro. Die Mittel wurden seit 2011 durch den Freistaat somit mehr als versechsfacht. Die Asylsozialberatung wird von den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Ziel der Asylsozialberatung ist die soziale Betreuung der Asylbewerber, damit sie sich für die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland in dem für sie andersartigen Lebens- und Kulturbereich zurechtfinden können. Außerdem soll eine realistische Aufklärung über die Chancen auf ein Bleiberecht und die Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Rückkehr erfolgen. Der Freistaat Bayern fördert die Asylsozialberatung mit einem Zuschuss von 80 % zu den pauschalierten Personalkosten. Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Der Ausbau der Asylsozialberatung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrt ist erfolgreich: Derzeit sind nahezu jede Gemeinschaftsunterkunft und alle Landkreise und kreisfreien Städte betreut. Einstellung von Asylsozialberatungspersonal und Förderverfahren Die Einstellung von Asylsozialberatern und die Ausweitung derer Arbeitszeit erfolgt nach folgendem Verfahren: Die geplanten Unterkünfte werden von den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden an das StMAS gemeldet. Das StMAS meldet den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, wo eine neue Unterkunft eröffnet wird. Dies wird von den Spitzenverbänden an die vor Ort tätigen Kreisverbände weitergegeben. Der Kreisverband tritt mit dem Begehr, eine Stelle einzurichten, an den Landesverband heran (sofern Bewerber schon bekannt, Abklärung der Eignung mit dem Landesverband erst bei Unklarheiten Beteiligung des StMAS durch den Landesverband). Der Landesverband beteiligt den Fachausschuss Migration der Landesverbände der freien Wohlfahrtspflege. Mit diesem Votum beantragt der Landesverband beim StMAS die entsprechende Stelle.

8 Nach Bewilligung tritt der Landesverband an den Kreisverband mit der Erlaubnis heran, die Stelle einzurichten. Vor Einstellung des konkreten Bewerbers durch den Kreisverband Abklärung der Eignung mit dem Landesverband (erst bei Unklarheiten Beteiligung des StMAS durch den Landesverband). Einstellung des Bewerbers durch den Kreisverband. Der Vollzug der Förderung, mit einem Zuschuss von 80 % zu den pauschalierten Personalkosten, erfolgt über die Landesaufnahmestelle der Regierung von Mittelfranken. Das Verfahren ist einvernehmlich mit den Verbänden abgestimmt. Mit diesem Verfahren ist es in den letzten beiden Jahren gelungen, die Anzahl der Vollzeitkräfte in der Asylsozialberatung von rund 60 auf rund 225 (Stand 11.02.2015) zu erhöhen. Gleichwohl ist es das Ziel des StMAS, dieses Verfahren in der neuen Förderrichtlinie gemeinsam mit den Verbänden zu straffen, um eine schnellere Besetzung offener Stellen zu erreichen.