Die Kfz-GVO: Halbzeitbilanz von London Economics. Dr. Thomas Funke LL.M. Rechtsanwalt

Ähnliche Dokumente
Kfz-GVO 1400/2002: Zielsetzung, Umsetzung und erste wettbewerbliche Auswirkungen

Gruppenfreistellungsverordnung im Vergleich alt und neu

Anschlussmarkt. Verordnung (EU) Nr. 1400/2002 Gültigkeit: Bedeutung für Vertragswerkstätten,

Marktliberalisierung durch EU-Kartellrecht am Beispiel Kfz-Vertrieb und Kundendienst

Fragen und Antworten. zum wettbewerbsrechtlichen Rahmen im Kfz-Sektor ab dem 1. Juni Bonn, 10. Juni Zentralverband

Kfz-Ersatzteile im Wettbewerb -. Eine kartellrechtliche Analyse

FIGIEFA. Die neue Kfz-Gruppenfreistellungs- Verordnung EG 1400/2002

Gutachten: Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe

it-recht kanzlei münchen

Das neue Vertriebskartellrecht

Auswirkungen. Dr. Tim Vogels, Köln. Copyright 2011 Dr. Vogels Rechtsanwälte vogels.eu

Der Entwurf der revidierten KFZ-Bekanntmachung

Pfiffige Supply-Chain-Lösung in der Praxis - Lieferung von Kfz-Ersatzteilen innerhalb von Stunden über mehrere Handelsstufen hinweg

Pfiffige Supply-Chain-Lösung in der Praxis - Lieferung von Kfz-Ersatzteilen innerhalb von Stunden über mehrere Handelsstufen hinweg

Vertriebsverbote im Internethandel

Freistellung vom Kartellverbot (GVOen, Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV, 2 GWB)

Fall Nr. COMP/M VW - AUDI / VW-AUDI VERTRIEBSZENTREN. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Essen in einer aktuellen Studie.

Fall Nr. COMP/M VW / HAHN + LANG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 16/02/2004

Position der IG Metall zum aktuellen Stand der Neuregelung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO)

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis

Der Aftermarket für Nkw-Komponenten

Internetvertrieb und EG-Kartellrecht

Der Wettbewerbsrahmen Kfz- Ersatzteil- und Servicemarkt

RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, München Tel. 089 / MKarger@law-wt.de

KFZ-BEKANNTMACHUNG 2015:

Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen

Inhaltsverzeichnis. Einleitung

Der wettbewerbskonforme Händler- und Werkstattvertrag

Abhängigkeitsverhältnisse im Kfz-Gewerbe

PRAXISINFORMATIONEN VERTRIEBSRECHT. Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge

Fallstudien und Musterlösungen

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Verträge (GVO-TT)

Technologietransfer und Alleinbezug in der Schweiz

2. Berechnung der relevanten Marktanteile

Neues Kartellrecht für Lieferverträge und Vertrieb tritt zum 1. Juni 2010 in Kraft NEWSLETTER K A R T E L L R E C H T EXTRA-AUSGABE.

DIE ZUKUNFT DES SELEKTIVVERTRIEBS NACH DEM COTY-URTEIL. Dr. Ingo Brinker Brüssel 12. März 2018 Internationales Forum EU-Kartellrecht

Unternehmensgründung Seminar. 3. Franchise. Betriebswirtschaft Haus 13, Raum 204

EG-Kartellrecht und Vertriebssysteme, insbesondere der Kfz-Vertrieb

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Übersicht 7 Die Autoren 15

Als Dachorganisation vertritt die BAK insgesamt ca 3 Millionen Mitglieder in allen wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischen Fragen.

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

Selektive Vertriebssysteme im europàischen Kartellrecht

Informationen aus der FAHRZEUGTECHNIK. Ersatzteile im Preisvergleich Lohnen sich Auto-Ersatzteile vom freien Teilemarkt?

Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung. über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen:

Stellungnahme zum Impact Assessment

- 2 - Bewertung der Optionen

Die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU Ende des Preisverfalls und Rückkehr zur Qualität? Berlin, Dr. Daniel Soudry, LL.M.

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von ver- tikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6)

Der Einfluss der GVO auf die Struktur des Vertriebs und den Kundendienst in der deutschen Kfz-Branche

5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland

Ausblick: Inhalt und aktueller Stand der Modernisierung des EU-Vergaberechts

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu eventuellen Fragen:

Stellungnahme. zur Mitteilung der Europäischen Kommission

AUTOMOBILVERTRIEB 3.0: ZWISCHEN DIGITALISIERUNG UND DIREKTVERTRIEB

Pressekonferenz Retro Classics 2017

Absatzmarkt wichtiger Biomilchprodukte Lösungen

Neue Technologietransfer- Verordnung

Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und EU-Vergaberecht Prof. Dr. Gerald G. Sander

Ab Juni 2010 ohne Kfz-GVO? Anmerkungen zum Evaluierungsbericht der EU-Kommission. Bonn, 30. Juli Zentralverband

L 129/52 Amtsblatt der Europäischen Union

GVA: Verband wählt neuen Vorstand. Mitglieder blicken auf erfolgreiches Jahr zurück

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu eventuellen Fragen:

Nathalie Miriam Mahmoudi. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-280/00 Altmark Trans auf den Öffentlichen Personennahverkehr.

EU-Kartellrecht. Kommentar. von. Dr. Rainer Bechtold Rechtsanwalt in Stuttgart Honorarprofessor an der Universität Würzburg

Stellungnahme des ZDS zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Zusammenfassung Inflation und die Fisher Gleichung Geldtheorie und Geldpolitik Wintersemester, 2011/12

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR ANWENDUNG DES EU- KARTELLRECHTS IM KRAFTFAHRZEUGSEKTOR

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen. Jahrestagung in Kassel, Dr. Daniel Soudry, LL.M.

Flottenverbrauch ( )

Fall Nr. COMP/M DAIMLERCHRYSLER / MAV. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen KNV-V. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Neue Kfz-GVO (VO 461/2010) des Kaisers neue Kleider? Teil 1: die Anschlussmärkte

Interview: Mit dem Leon haben wir einen Gewinnertyp

Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge

KFZ - GVO ab 1. Juni 2010 Merkblatt für KFZ-Betriebe

Das Schweizer Autogewerbe. (KFZ-Bekanntmachung)

A. Zu den gewählten Instrumenten

Handbuch der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen

6. A&W-Tag in Wien am 8. November 2013

Die Zukunft des Aftermarkets im Spannungsfeld veränderter Märkte und neuer Technologien

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

UMSATZSTEUERPRIVILEG der Deutsche Post AG (k)ein Ende in Sicht

Betriebssicherheitsverordnung

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

Pressekonferenz. WIFO Werbeklimaindex Erhebungszeitraum Oktober 2013 Sonderauswertung: Werbung und Ethik. 12. November 2013

Workshop. Der Gesetzgebungsprozess in der Europäischen Union. Teil 2: Dr. Rolf Wagner Praktische Erfahrungen

MURI RECHTSANWÄLTE. Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004)

Automobilbranche in Deutschland

Elektronisches Nachweisverfahren. - Grundlagen und Auswirkungen -

Das Cassis de Dijon-Prinzip

O 2 gewinnt 536 Tsd. Kunden im ersten Quartal - dreimal mehr als im Vorjahr

In Erfurt ist seit 1. Oktober 2012 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. ADAC e.v.

Transkript:

Die Kfz-GVO: Halbzeitbilanz von London Economics Dr. Thomas Funke LL.M. Rechtsanwalt

Anwendungsbereich der Kfz-GVO Welche Vereinbarungen über Vertrieb von Neufahrzeugen Service Ersatzteilen sind mit dem Vertriebskartellrecht vereinbar? Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 als Sonderregelung für den Kfz-Sektor Ausgleich der Interessen von Hersteller, Händler, Kunde, freien Marktbeteiligten (Zulieferer, IAM) Regelung ist zeitlich befristet

Zeitstrahl Verordnung (EG) 1400/2002 Seit 80er Jahren besondere Freistellungen für Kfz-Sektor, zuletzt Verordnung (EG) Nr. 1475/1995 2002: Aktuelle Kfz-GVO beschlossen 2003: Ablauf Übergangsfrist, neue Verträge 2005: Location Clause entfällt 2006: Halbzeit 2008: Bericht der Kommission (spätestens) 2010: Aktuelle Kfz-GVO läuft aus und was kommt dann?

Wie bewährt sich die Kfz-GVO? Halbzeitanalyse von London Economics im Auftrag der Kommission: Hat die Kfz-GVO bereits zu spürbaren Veränderungen geführt? Studie basiert auf Erhebung in zwölf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland Betrachtungszeitraum 1997-2004 Problem: Konjunkturwandel im relevanten Zeitraum Besonderheit: Dynamik in den Beitrittsstaaten Drei Abschnitte: Neuwagenvertrieb, Service, Teilehandel

neufahrzeugvertrieb

Neufahrzeugmarkt 1997-2004 Gesamtzahl der Fahrzeuge in D steigt um 8,8% Marktanteile der einzelnen Hersteller an Neuzulassungen weitgehend konstant Anteil der vier größten Herstellergruppen in D leicht steigend von 71% auf 74%, in EU insgesamt aber fallend Asiatische Marken, Premium- und Spezialfahrzeuge liegen im Trend Nachfrage insgesamt konjunkturabhängig

GVO: Folgen für Fahrzeugvertrieb (1) Exklusiver oder selektiver Vertrieb Regelfall selektiver Vertrieb (Querbezug in EU, kein Vertrieb an Nichtautorisierte) Ausnahme: Suzuki (Alleinvertriebsgebiet, aber Vertrieb an Supermärkte o.k.) Weitgehende Angleichung der Preise innerhalb der EU Wegfall Location Clause erst 2005, nicht Gegenstand der Studie Mehrmarkenvertrieb Marktanteil Mehrmarkenhändler steigend D: 4,3% (1997), 11,3% (2004)

GVO: Folgen für Fahrzeugvertrieb (2) Quantitative Selektion im Neufahrzeugvertrieb Umstrukturierung zahlreicher Netze ab 2002 Konjunkturschwäche Folge: sinkende Anzahl von Vertragshändlern (D: -5,2% p.a. 98-04) und steigender Anzahl verkaufter Kfz pro Händler (D: +4,5% p.a. 03-04) Trend zu Niederlassungen: Anstieg von 197 auf 340 (D, 1999 zu 2004) Gestiegene Kosten für Erfüllung qualitativer Selektionskriterien ein Grund für niedrige Gewinnspannen im Neufahrzeugvertrieb: 1,13% (D 2004).

service

Servicemarkt 1997-2004 Marktvolumen in EU wächst deutlich, hingegen Abnahme um 1/3 in D verzeichnet 1999-2002 Längere Wartungsintervalle, aber steigende Komplexität der Kfz Anzahl der Werkstattbetriebe insgesamt nur leicht abnehmend Verhältnis freie Betriebe zu Vertragswerkstätten verändert sich von 7:1 auf 5:1 (EU), 1,5:1 auf 1,2:1 (D), 1999/00 zu 2003/04 Vertragswerkstätten gewinnen Marktanteile, auch wächst ihr Umsatz stärker als der von freien Betrieben (D: 14%, 98-03) Freie Betriebe: Trend zu Ketten. Preisniveau wird von LE als günstiger, das Qualitätsniveau als vergleichbar eingestuft. A.T.U & Co sind Hauptwettbewerber der Vertragswerkstätten, die Hinterhofwerkstatt verschwindet. Besondere Entwicklung: Soft-Franchise (stop+go etc.).

GVO: Folgen für Servicemarkt (1) Intra-brand-Wettbewerb Wer qualitative Kriterien erfüllt, muss in das Netz aufgenommen werden, sofern Hersteller mit seinem Netz >30% Anteil am Servicemarkt hat (Erfolg gegenüber Volkswagen, streitig bei MAN) Über 20% der deutschen Vertragswerkstätten sind nicht gleichzeitig Neufahrzeug-Vertragshändler Rettungsanker für gekündigte Vertragshändler und attraktive Chance für freie Betriebe. Aber was sind zulässige qualitative Kriterien?

GVO: Folgen für Servicemarkt (2) Wettbewerb mit dem IAM Freie Betriebe haben Anspruch auf Zugang zu denselben Daten, Geräten, Schulungen wie Vertragswerkstätten (Art. 4 Abs. 2 Kfz-GVO). In der Praxis haben Vertragswerkstätten öfters einen Vorsprung, da Zugang für Freie oft zu teuer oder zu kompliziert (IKA-Studie). Europäische Kommission kennt das Phänomen, ermittelt aktuell gegen vier Fahrzeughersteller Ausblick: Entweder Kommission hilft den Freien, oder diese werden ins Quick-Fit-Geschäft abgedrängt

ersatzteilvertrieb

Ersatzteilmarkt 1997-2004 Gewinnmarge ca. 3%, Tendenz steigend Anzahl der Teilegroßhändler steigt um 7.3% (EU) Trend: Franchise-Netze von Teile-Herstellern Trend: Soft-Franchising durch Kfz-Lieferant Trend: Internet-Vertrieb Trend in Deutschland: "All-inclusive-Wochen" "Royal Service" "Volvo PRO"

GVO: Folgen für den Teilemarkt (1) Trennung von Teilehandels- und Servicevertrag GVO: Fahrzeughersteller muss qualifizierte Handelsunternehmen als Teile-Großhändler autorisieren Chance, sich auf den Teilegroßhandel zu spezialisieren, wird selten genutzt Direktbezug vom Teilehersteller GVO schützt Recht des Zulieferers auf Vertrieb an den Ersatzteilmarkt Praxisproblem: Drohung der anderweitigen Auftragsvergabe, wenn Zulieferer nicht auf Aftermarket verzichtet?

GVO: Folgen für den Teilemarkt (2) Bezug aus dem freien Markt GVO: Vertragswerkstätten dürfen auch qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwenden 90% des Warenbezugs (EU) weiterhin beim Kfz-Hersteller Praxisproblem: Bonussysteme Trend: Einfluss von Großkunden auf Auswahl von Werkstatt und Teilen (Leasinggeber, Versicherungen)

zusammenfassung

Halbzeitbilanz im Überblick Neufahrzeuge Ausdünnung der Netze begünstigt große, oft überregionale Gruppen Mehrmarkenvertrieb liegt im Trend Service Reiner Werkstattvertrag ist attraktiv Zugang zu technischen Informationen entscheidet über Wettbewerb mit freien Werkstattketten Ersatzteile Traditionelle Bezugsquellen dominieren weiterhin Wettbewerb entwickelt sich, Internet zeigt erste Einflüsse

Kontakt Dr. Thomas Funke LL.M. Rechtsanwalt t +49 221 5108 4060 f +49 221 5108 4061 thomas.funke@osborneclarke.com