Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Ähnliche Dokumente
Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

DIENSTE UND LEISTUNGEN DER AGENTUR FÜR ARBEIT. Entgeltsicherung. für ältere Arbeitnehmer Fragen, Antworten, Tipps

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III

Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III

Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA)

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m.

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Für Beschäftigte der Bauwirtschaft. Saison Kurzarbeitergeld

3 Höhe HI HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Verletztengeld. Anspruchsvoraussetzungen. Kinderpflegeverletztengeld ( 45 SGB VII)

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Inhaltsübersicht. Seite. I. Überblick 11

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen und Verfahren

Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen. Neues Arbeitsmarktprogramm. Finanzielle Unterstützung

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt. Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Rahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Veröffentlichung: ja. am 08./

Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbares Ereignis im jeweiligen Kalendermonat Entgeltausfall von mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgeltes

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Abrechnung von Kurzarbeit

Beschäftigung Älterer Rechtliche Rahmenbedingungen

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?

Ziele des Gründungszuschusses

Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Die Entgeltsicherung Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Der Gründungszuschuss

Die sozialrechtliche Absicherung in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Rückforderung von Leistungen zur Entgeltsicherungsleistungen für ältere Arbeitnehmer

Das Rentenpaket 2014

Berufsständische Versorgungswerke

Qualifizierter Meldedialog

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Abrechnung von Kurzarbeit

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen. Informationen für Arbeitgeber. Eingliederungszuschuss

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Beschäftigungspolitische Regionalkonferenz IG Metall Region Stuttgart

Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen und Verfahren

Lutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Betriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin

Titel: Kürzung des Bemessungsentgeltes, Nebeneinkommen, Nebentätigkeit

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) und kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN!

Leitsatz Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Beitragsgruppenschlüssel

Wesentliche Änderungen

SGB IX hier und bei allen nachstehenden Verweisen jeweils in der ab geltenden Fassung. Telefon (05 11) 120-0

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS)

Der Gründungszuschuss

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013

Neues aus dem Zusatzversorgungsrecht

Bundesministerium des Innern Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (Bund) Liste der Rundschreiben (RS) ab 1. August 2005

10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover. Änderung der Satzung

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

2.2 Wurde am ersten Tag der kurzeitigen Arbeitsverhinderung teilweise gearbeitet, aber für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt?

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise. 4. Details Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Das Altersteilzeitgesetz (ATG)

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

Erwerbsminderungsrente 1

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis

Transkript:

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (Egs)

Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine animierte Power-Point-Präsentation. Der Start der Präsentation beginnt bei Folie 3. Nach dem Öffnen der einzelnen Gliederungspunkte ist es möglich, durch Anklicken dieser Punkte, direkt zu den jeweiligen Themenbereichen zu gelangen. Von dort ist wiederum ein Rücksprung zum Inhaltsverzeichnis möglich. Ein Vorwärts - bzw. Rückwärts - Gehen ist am einfachsten mittels der Pfeiltasten! bzw. " neben Ihrem Tastaturblock möglich. Anspruchvoraussetzungen/Ausschlusstatbestände Folien 3-4 Leistungen Folie 5 Berechnung der Nettoentgeltdifferenz Folie 6 Höhe des Zuschusses (Beispiele) neues Arbeitsverhältnis mit gleicher Stundenzahl Folie 7 neues Arbeitsverhältnis mit geringerer Stundenzahl Folie 8 Berücksichtigung von Einmalzahlungen Folien 9-10 Zusätzlicher Beitrag zur Rentenversicherung Folie 11 Dauer des Anspruchs allgemein Folie 12 Mehrfacher Anspruch auf Egs? Folie 13 Anspruch auf Egs nach Zwischenbeschäftigung Folie 14 Seite 2

Anspruchsvoraussetzungen ( 421j Abs. 1 SGB III) Anspruch auf Entgeltsicherung besteht, wenn # das 50. Lebensjahr vollendet ist # Arbeitslosigkeit beendet oder vermieden wird durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung # ein (Rest-) Anspruch auf Alg für 180 Tage besteht / bestehen würde # ein Arbeitsentgelt beansprucht werden kann, dass den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen entspricht Seite 3

Ausschlusstatbestände ( 421j Abs. 5 SGB III) Anspruch auf Entgeltsicherung besteht nicht, wenn # monatliche Nettoentgeltdifferenz weniger als 50 # Aufnahme einer Beschäftigung beim früheren AG wenn innerhalb der letzten 4 Jahre vor Antragstellung dort mehr als 3 Monate versicherungspflichtig beschäftigt # wegen Einstellung des älteren AN ein anderer AN entlassen wurde # Wechsel in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit nach 175 SGB III # Beschäftigung in einer Personalservice-Agentur (PSA) # Beschäftigung in einer Maßnahme nach Kapitel 6 des SGB III (ABM...) # Bezug von Rente wegen Alters ( 33 Abs. 2 SGB VI) Seite 4

Leistungen ( 421j Abs. 2 SGB III) Leistungen Entgeltsicherung Zuschuss zum Arbeitsentgelt Zusätzlicher Beitrag zur zur gesetzlichen RV RV Pauschaliertes Nettoentgelt für für Alg-Bemessung Pauschaliertes Nettoentgelt aus der der Beschäftigung Seite 5 Egs-Zuschuss = 50 50 % der der monatlichen Nettoentgeltdifferenz

Berechnung der Nettoentgeltdifferenz Pauschaliertes Nettoentgelt $ Leistungsentgelt nach 136 SGB III individuelle Abzüge (z.b. niedrigere KV-Beiträge, Steuerfreibeträge, Befreiung von der Kirchensteuer) werden nicht berücksichtigt Grundlage für Nettoentgelt Leistungsentgelt nach der vom BMWA erlassenen Alg - Leistungsentgeltverordnungstabelle Grundlage für die Berechnung das im ersten Monat bescheinigte Arbeitsentgelt Wesentliche Änderungen während des Bezuges (5 % oder 100 ) werden berücksichtigt Keine Anrechnung von Nebeneinkommen Seite 6

Höhe des Zuschusses - Beispiel 1- (neues Arbeitsverhältnis mit gleicher Stundenzahl) Monatlicher Bruttolohn 2.000 (40 Std. wöchentl.) Steuern SV-Beiträge (pauschaliert) Nettoentgeltdifferenz davon 1/2 Monatlicher Bruttolohn 1.500 (40 Std. wöchentl.) Steuern SV-Beiträge (pauschaliert) Pauschaliertes Netto-Entgelt (= 288,75 wöchentlich) Seite 7 Alg LGr. A 1 Kind wöchentlich = 193,48 alte Beschäftigung monatlicher Zuschuss 115,85 288,75-235,28 53,47 x 13 : 3 2 Pauschaliertes Netto-Entgelt LGr. A 1 Kind wöchentlich = 235,28 neue Beschäftigung

Seite 8 Steuern SV-Beiträge (pauschaliert) Pauschaliertes Netto - Entgelt (= 288,75 wöchentlich) Alg LGr. A 1 Kind wöchentlich = 193,48 alte Beschäftigung - Beispiel 2 - (neues Arbeitsverhältnis mit geringerer Stundenzahl) Monatlicher Bruttolohn 2.000 40 Std. wöchentlich = brutto 460,00 Neuberechnung auf 35 Stunden = brutto 402,50 gerundet 405,00 Höhe des Zuschusses Steuern SV-Beiträge (pauschaliert) Pauschaliertes Netto-Entgelt LGr. A 1 Kind wöchentlich = 263,14 Neues Arbeitsverhältnis monatl. Brutto 1.500 35 Std. wöchentlich $ gerundetes wöchentliches BE = 345,00 Nettoentgeltdifferenz davon 1/2 monatlicher Zuschuss 60,37 263,14-235,28 27,86 x 13 : 3 2 neue Beschäftigung Steuern SV-Beiträge (pauschaliert) Pauschaliertes Netto-Entgelt LGr. A 1 Kind wöchentlich = 235,28

- Beispiel 3 a - Höhe des Zuschusses (Berücksichtigung von Einmalzahlungen) Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen, wenn die Änderung wesentlich ist (5 % bzw. 100 ) Neuer Bewilligungsabschnitt ab dem Zeitpunkt der Änderung bilden neuer Bewilligungsabschnitt i.d.r. längstens 1 Jahr geht nicht über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus Berechnungsformel: Einmalzahlung x 7 Kalendertage des Bewilligungsabschnittes Seite 9

- Beispiel 3 b - Höhe des Zuschusses (Berücksichtigung von Einmalzahlungen) 15.12.2003 Weihnachtsgeld 500,00 Beschäftigungsdauer 01.01.03-30.06.04 monatliches Arbeitsentgelt brutto 700,00 Berechnung: 500,00 x 7 : 199 Kalendertage = 17,59 monatliche Erhöhung des Arbeitsentgelts Seite 10 = 199 Kalendertage = 17,59 x 13 : 3 = 76,22 neues monatliches Arbeitsentgelts $700 + 76,22 = 776,22 Erhöhung wesentlich, da mindestens 5 % (= 10,89 %) $ neues gerundetes Entgelt ist ab 15.12.2003 zu berücksichtigen

Zusätzlicher Beitrag zur Rentenversicherung RV-Zuschuss 414,00-345,00 69,00 x 13 : 3 = 299,00 $Eintrag in Feld 73 neue Beschäftigung Bruttolohn 1.500 wöchentlich gerundet 345 alte Beschäftigung Bruttolohn 2.000 wö. gerundet = 460 davon 90 % $ 414 Seite 11

Dauer des Anspruchs Ein Anspruch auf Egs besteht solange wie ein (Rest-) Anspruch auf Alg besteht Egs-Anspruch 218 Tage Alg Arbeitnehmer Aufnahme einer neuen Beschäftigung Alg - Restanspruch 218 Tage Egs-Anspruch 312 Tage Arbeitnehmer Arbeitnehmer Seite 12 Aufnahme einer neuen Beschäftigung Alg - Anspruch 312 Tage

Mehrfacher Anspruch auf Egs? $ es sind 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung erforderlich $ die Zeit in der Egs gezahlt wurde bleibt außer Betracht. Arbeitnehmer Brutto 2.000 oder Alg Anspruch auf Egs für 240 Tage ( 8 Monate ) Arbeitnehmer (= 2 Jahre) Bruttolohn 1.750 Kein neuer Anspruch auf Egs ( nach dem Willen des Gesetzgebers kann nur 1 mal ein Anspruch geltend gemacht werden ) AN Bruttolohn 1.500 Seite 13 Neues AV (Rest-) Anspruch Alg = 240 Tage Neues AV: bei Arbeitslosigkeit $ neuer Alg- Anspruch = 12 Monate + Restanspruch

Anspruch auf Egs nach Zwischenbeschäftigung Anspruch auf Egs für 240 Tage $ 90 Tage erfüllt Rest-Anspruch auf Egs für 150 Tage *) Arbeitnehmer Bruttolohn 2.000 oder Alg Arbeitnehmer (= 3 Monate) Bruttolohn 1.500 Alg (= 60 Tage) AN Bruttolohn 1.600 Seite 14 Neues AV (Rest-) Anspruch Alg = 240 Tage WB-Antrag Alg-Restanspruch = 240 Tage Neues AV Alg-Restanspruch = 180 Tage *) Achtung: Höhe ist neu zu bestimmen, da eine wesentliche Änderung des Bemessungsentgelts ( = 5 % oder 100,00 ) eintritt!