Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni

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Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes FNA: , , GESTA: F016

Transkript:

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz 2. Unterschiede bei Zulassungsanträgen 3. Fazit Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 2

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 3

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Warum? Anpassung der neuen Gesetzgebung an die EU-rechtlichen Vorgaben, die der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in der EU dienen EU-VO 1107/2009 über das Inverkehrbringen von PSM Das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz auf Basis der EU-VO! Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 4

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 1. Gute fachliche Praxis und Integrierter Pflanzenschutz: Ab 2014 müssen Anwender von PSM an die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutz halten! Vorbeugung &/oder Bekämpfung von Schadorganismen Überwachung Entscheidung Vorrang für nichtchemische Verfahren Wahl des PSM Notwendiges Maß Resistenzmanagement Erfolgskontrolle Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 5

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 1. Gute fachliche Praxis und Integrierter Pflanzenschutz: Ab 2014 müssen Anwender von PSM an die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutz halten! Erarbeitung von kulturspezifischen Leitlinien (z.b. für Hopfen), die über die Grundsätze des IPS hinaus gehen (Verband in Zusammenarbeit mit der LfL) Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 6

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 2. Sachkundenachweis: Anwender, Verkäufer und Berater müssen einen solchen besitzen ab Ende 2015 ist dieser Ausweis Pflicht für den Einkauf Zusätzlich muss jeder alle 3 Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen (1. Zeitraum = 2013 2015) wie diese Fortbildungsmaßnahmen aussehen sollen, ist bis jetzt noch unklar! Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 7

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 3. Aufzeichnungs- und Informationspflicht Aufzeichnungen: * Name des PSM * Anwendungszeitpunkt * Aufwandmenge * behandelte Fläche * Kulturpflanze * Schadorganismus / Indikation Aufbewahrung: 3 Jahre nach Anwendung Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 8

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 4. Aufbrauchfrist: bisher: jetzt: 24 Monate nach dem Jahr in 18 Monate ab Zulassungsdem die Zulassung endet ende Bsp: Ende der Zulassung 31.03.2011 Aufbrauch bis Ende 2013 möglich Verkauf&Vertrieb: 31.09.11 Aufbrauch: 31.09.12 Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 9

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 4. Aufbrauchfrist: bisher: jetzt: 24 Monate nach dem Jahr in 18 Monate ab Zulassungsdem die Zulassung endet ende Bsp: Ende der Zulassung 31.03.2011 Aufbrauch bis Ende 2013 möglich Verkauf&Vertrieb: 30.09.11 Aufbrauch: 30.09.12 Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 10

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 5. Zonale Bewertung EU wird in 3 Zonen aufgeteilt (D in der Zone B mit B, CZ, Irl., Lux., H, NL, A, P, RO, Slo, SK, UK) Einer der Mitgliedsstaaten (MS) wird auf Vorschlag des Antragstellers Berichterstatter & übernimmt Bewertung des Antrages gleichzeitiger Antrag in mehreren MS einer Zone Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 11

1. Das neue Pflanzenschutzgesetz Was hat sich geändert? 5. Zonale Bewertung Berichterstatter kann sich mit anderen MS abstimmen Berichterstatter erstellt Zulassungsbericht & Zulasssungsbescheid Innerhalb 120 Tage treffen andere MS ihre Zulassungsentscheidung es bedeutet nicht, dass ein PSM, das in einem MS zugelassen ist; automatisch in den anderen MS auch zugelassen ist!!!! Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 12

2. Zulassung von PSM Quelle:http://www.iva.de/branche/die%20pflanzenschutzindustrie%20mit%20kompetenz%20 die%20spitze/innovative-pflanzenschutzmittel-bessere-wirkung-mehr-sicher Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 13

2. Zulassung von PSM Quelle:http://www.iva.de/branche/die%20pflanzenschutzindustrie%20mit%20kompetenz%20 die%20spitze/innovative-pflanzenschutzmittel-bessere-wirkung-mehr-sicher Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 14

2. Zulassung von PSM Welche Zulassungsanträge sind Hopfen von Bedeutung? Hauptzulassungsanträge Stellt die PS-Industrie Art. 51 (EU-VO 1107/2009) Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen Art. 53 (EU-VO 1107/2009) Notfallsituationen im Pflanzenschutz VO (EG) Nr. 396/2005 Antrag auf Festsetzung eines spezifischen Rückstandshöchstgehaltes Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 15

2. Zulassung von PSM Welche Behörden sind beteiligt? Wirksamkeit, Anwendung u. Nutzen Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 16

2. Zulassung von PSM Welche Behörden sind beteiligt? Gesundheit Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 17

2. Zulassung von PSM Welche Behörden sind beteiligt? Produktchemie & Analytik Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 18

2. Zulassung von PSM Welche Behörden sind beteiligt? Naturhaushalt, Grundwasser, Abfälle Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 19

2. Zulassung von PSM Welche Behörden sind beteiligt? Zulassung von PSM in D nationale Koordinierungsstelle für die Prüfung von Pflanzenschutzmittel- Wirkstoffen in der EU. Risikomanagement, mit dem negative Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Mensch und Umwelt vermieden werden sollen. Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 20

2. Zulassung von PSM Welche Behörden sind beteiligt? Bewertung und Festsetzung MRL = Höchstmenge Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 21

Art. 51 (EU-VO 1107/2009) Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen Zulassungsinhaber, 2. Zulassung von PSM mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten befasste amtliche oder wissenschaftliche Stellen, Landwirtschaftliche Berufsorganisationen berufliche Verwender können beantragen, dass der Geltungsbereich der Zulassung eines in dem betreffenden Mitgliedsstaat bereits zugelassenen PSM auf Geringfügige Verwendungen ausgeweitet wird! Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 22

Geht die HP weiter!! UBA prüfen BVL Ja (18 Mon.) EFSA Schematische BfR nach Darstellung eines Antrages gemäß Art. Weiterverteilung an prüft JKI Aufg.geb. zuständige Behörden 51 EU VO (EG) Nr. 1107/2009 Antrag gem. Art. 51 VO EU in 10-facher Ausfertiung wenn keine RHM vorhanden Rückfragen, Nachreichen von Unterlagen,.. Vorabanfrage ok JKI Verband / Industrie Vorabanfrage Fehlerüberprüfung PS-Firma Umweltverträglichkeits-, Wasserhauhalts-, Naturhaushaltsstudien u.v.m Labor (GEP zertifiziert) untersucht Proben Proben LfL Versuche Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 23

UBA BfR JKI prüfen nach Aufg.geb. Geht die HP weiter!! BVL Weiterverteilung an zuständige Behörden Ja (18 Mon.) EFSA prüft Antrag gem. Art. 51 VO EU in 10-facher Ausfertiung wenn keine RHM vorhanden VdH (Antragsteller) Studien, etc. Bericht Bericht PS-Firma Umweltverträglichkeits-, Wasserhauhalts-, Naturhaushaltsstudien u.v.m Labor (GEP zertifiziert) untersucht Proben Proben LfL Versuche Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 24

VdH (Antragsteller) Vorabanfrage ok Vorabanfrage JKI Fehlerüberprüfung Studien, etc. Bericht Bericht PS-Firma Umweltverträglichkeits-, Wasserhauhalts-, Naturhaushaltsstudien u.v.m Labor (GEP zertifiziert) untersucht Proben Proben LfL Versuche Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 25

prüfen nach Aufg.geb. UBA BfR JKI BVL Weiterverteilung an zuständige Behörden Antrag gem. Art. 51 VO EU 1107/2009 VdH (Antragsteller) Vorabanfrage ok Vorabanfrage JKI Fehlerüberprüfung Studien, etc. Bericht Bericht PS-Firma Umweltverträglichkeits-, Wasserhauhalts-, Naturhaushaltsstudien u.v.m Labor (GEP zertifiziert) untersucht Proben Proben LfL Versuche Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 26

UBA BfR JKI prüfen nach Aufg.geb. BVL Weiterverteilung an zuständige Behörden EFSA prüft Antrag gem. Art. 51 VO EU 1107/2009 wenn keine RHM vorhanden Antrag VdH (Antragsteller) Vorabanfrage ok Vorabanfrage JKI Fehlerüberprüfung Studien, etc. Bericht Bericht PS-Firma Umweltverträglichkeits-, Wasserhauhalts-, Naturhaushaltsstudien u.v.m Labor (GEP zertifiziert) untersucht Proben Proben LfL Versuche Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 27

2. Zulassung von PSM VO (EG) Nr. 396/2005 Antrag auf Festsetzung eines spezifischen Rückstandshöchstgehaltes wird bei der EFSA (European Food and Safety Agency, also die europäische Lebensmittel- und Sicherheitsbehörde) mit allen Studien, Berichten, etc. eingereicht Prüfung und Bewertung des Wirkstoffes nach bestimmten Kriterien, z.b. cancerogen, Bienengefährlichkeit, Als SANCO-Dokument an Behörden, Verbänden, EU-weit zur Stellungnahme übersendet EU-Kommision stimmen ab ja / nein Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 28

UBA BfR JKI prüfen nach Aufg.geb. BVL Weiterverteilung an zuständige Behörden EFSA prüft Antrag gem. Art. 51 VO EU 1107/2009 wenn keine RHM vorhanden Antrag VdH (Antragsteller) Vorabanfrage ok Vorabanfrage JKI Fehlerüberprüfung Studien, etc. Bericht Bericht PS-Firma Umweltverträglichkeits-, Wasserhauhalts-, Naturhaushaltsstudien u.v.m Labor (GEP zertifiziert) untersucht Proben Proben LfL Versuche Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 29

UBA BfR JKI prüfen nach Aufg.geb. Geht die HP weiter!! BVL Weiterverteilung an zuständige Behörden EFSA prüft Antrag gem. Art. 51 VO EU 1107/2009 wenn keine RHM vorhanden Rückfragen, Nachreichen von Unterlagen,.. Vorabanfrage ok JKI VdH (Antragsteller) Vorabanfrage Fehlerüberprüfung Studien, etc. Bericht Bericht PS-Firma Umweltverträglichkeits-, Wasserhauhalts-, Naturhaushaltsstudien u.v.m Labor (GEP zertifiziert) untersucht Proben Proben LfL Versuche Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 30

2. Zulassung von PSM Art. 53 (EU-VO 1107/2009) Notfallsituationen im Pflanzenschutz ein Mitgliedsstaat kann unter best. Umständen für eine Dauer von höchstens 120 Tagen das Inverkehrbringen eines PSMs für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung (ha- Begrenzung!) zulassen, sofern sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwenig erweist Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 31

3. FAZIT Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 32

3. FAZIT Am Beispiel Actara erläutert: OHNE Lobbyarbeit vom Verband hätten wir KEINE CHANCEN gehabt! Deswegen wichtig: - Gute Zusammenarbeit im Haus des Hopfens inkl. Hüll, DHWV, Hopfenvermarktungsbetriebe schneller Dienstweg!! - Ansprechpartner in der PS-Industrie - Ansprechpartner im BMELV / StMELF, BVL, UBA, BfR Deshalb ist es wichtig, Behörden bei ihren Anliegen auch immer zu unterstützen!!! z.b. Statistik für PSM-Erhebung, kulturspezifische Leitlinien Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 33

VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT!! Ute Lachermeier - RjH 12.Jun 13 34