Regionaltagung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung Anforderungen an die Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK) & Informationen zu den Fördergegenständen der Dorferneuerung und -entwicklung
Leistungsbild und Honorarregelung für Gemeindliche Entwicklungskonzepte Weiterentwicklung vom bisherigen architektonisch bzw. städtebaulich geprägten Ansatz zu einem ganzheitlichen und fachübergreifenden Planungs- und Steuerungsinstrument Verstärkte Ausrichtung der Planung auf die Ziele Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sowie die Handlungsfelder Dorfinnenentwicklung, soziale Infrastruktur, Bildung und Gesundheit, Wirtschaftliche Entwicklung, Technische Infrastruktur, Energie, Landschaft, Boden, Wasser, Dorfökologie und überörtlicher Zusammenarbeit Anpassung des Leistungsbildes an die Planungsebenen Dorfregion/Dorf, Ortskern und Teilbereich Vereinfachung der Honorarermittlung für alle Planungsebenen auf Richtwerte für die Vergütung nach vorkalkuliertem Aufwand (Stundensätze) 2
Planungseben eines GEK Gesamtentwicklung der Gemeinde bzw. der Gemeinden (Dorfregion) Gesamtentwicklung des Dorfes (Ortsteil) Orts-/Dorfkernentwicklung Teilbereichsplanung 5
Leistungsbild für Gemeindliche Entwicklungskonzepte 1. Klären der Aufgabenstellung 2. Kurzbeschreibung des Dorfes/der Gemeinde/der Dorfregion 3. Bestandsaufnahme 4. Bewertung der Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse 5. Entwicklungsziele und Handlungsfelder 6. Entwurf 7. Endgültige Konzeptfassung 6
1. Klären der Aufgabenstellung 1.1 Zusammenstellen der zur Verfügung gestellten Daten, Planungen und Kartenunterlagen nach Eignung für die Planungsaufgabe 1.2 Ermitteln des Leistungsumfanges aus der Vitalitätsprüfung Teil 1 1.3 Ortsbesichtigung 1.4 Ausarbeitung eines Leistungskataloges nach dem Leistungsbild für GEK 1.5 Benennung weiterer Fachleistungen und Unterlagen; Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials 7
2. Kurzbeschreibung des Dorfes/der Gemeinde/der Dorfregion regionale Einordnung, naturräumliche Grundlagen und Stadt-Umland-Beziehungen Ortsgeschichte Bevölkerungsstruktur und - entwicklung wirtschaftliche Struktur Arbeits- und Beschäftigungsstruktur Tourismus Freizeitangebote Gesundheit Bildung, Kultur Dorfgemeinschaftsleben Besonderheiten 8
3. Bestandsaufnahme auf der Ebene der Gesamtentwicklung der Gemeinde/der Dorfregion Ziele der überörtlichen und örtlichen Planungen Abstimmung mit bereits vorhanden Konzepten und Plänen Bevölkerungsstruktur und entwicklung Dorfbild und Baukultur Soziale Infrastruktur, Sozialleben, Dorfgemeinschaft Bildung und Gesundheit Wirtschaftsstruktur Technische Infrastruktur Dorfökologie auf der Ebene des Dorfes/ der Ortskernentwicklung Erfassung von Potenzialen der dörflichen Innenentwicklung (z. B. Baulücken, Brachflächen, Leerständen, potentiellen Leerständen etc.) Erfassung der Eigentums- und Besitzverhältnisse Erfassung des Immobilienbestandes im Ortskern mit Nutzung und Bauzustand Bebauungsstruktur und Gestaltungsanalyse Verkehrsstruktur Freiraumstruktur 9
4. Bewertung der Bestandsaufnahme mit Stärken- Schwächen-Analyse Beschreibung der Potentiale und Hemmnisse insbesondere unter dem Aspekt des demografischen Wandels und der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Analyse und Bewertung des in der Bestandsaufnahme erfassten Zustandes Bewertung der bestehenden bzw. realisierten Planungen, insbesondere der Bauleitplanungen Kartendarstellung der baulichen, funktionellen und strukturellen Mängel und Defizite sowie der Werte und Potentiale 10
Hinweise zur Stärken-Schwächen-Analyse Stärken- und Schwächenanalyse beschreibt die Potenziale und Hemmnisse mit dem Ziel, vorhandene Potenziale zu erkennen und auszubauen und den identifizierten Schwächen entgegenzuwirken; besonders wichtig sind dabei folgende Aspekte: welche Schwächen oder Stärken ergeben sich aus den Folgen des demografischen Wandels Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung aktive Vermarktung von Innenentwicklungspotenzialen Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit 11
5. Entwicklungsziele und Handlungsfelder Abschätzen der dörflichen Entwicklungsmöglichkeiten (Chancen und Risiken) Abschätzung der Nachfragesituation an Bauland, Immobilien bzw. Wohnungen Festlegen von Handlungsfeldern Entwicklung von Umsetzungsstrategien mit Leit- und Startprojekten Entwicklung von Projektideen im Kontext der Dorfregion/der Gemeinde und des Dorfes 12
6. Entwurf Vorschläge zu Lösungen der wesentlichen Teile des Entwicklungskonzeptes in zeichnerischer Darstellung mit textlicher Begründung Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie an der Planung Interessierter 13
7. Endgültige Konzeptfassung Textteil Zeichnerische Darstellung als Rahmenplan im Maßstab 1:1000 Teilbereichsplanungen für besonders hervorzuhebende dörfliche Bereiche Festlegung von Leitprojekten Maßnahmenliste nach Dringlichkeit und Rangfolge Erstellung eines mittelfristigen Finanzierungskonzeptes für die kommunalen Vorhaben Vorstellung des GEK in einer öffentlichen Einwohnerversammlung 3 gedruckte Exemplare des GEK (Plan und Text) sowie einer digitalen Fassung Einarbeitung kleinerer Ergänzungen nach Beschlussfassung Kartendaten im Vektorformat (z.b. shape) zur Übernahme in das kommunale GIS 14
Vergabeverfahren 1. Die Phase I, d. h. die Vorphase zur Klärung der Aufgabenstellung, erfolgt durch die Gemeinde, ggfs. unter Hinzuziehung externer Beratung 2. Bekanntmachung der Aufgabenstellung und Interessenbekundung der Planer 3. Auswahl eines Planers (und ggf. Teilplaners) nach fachlichen Kriterien auf der Grundlage von Qualifikationen und Referenzen (z. B. durch Präsentationen) 4. Vertragsverhandlung unter Vorlage Honorarangebot (Abwägung Umfang der Leistung/Kosten) 5. Dokumentation der Planerauswahl 16
Informationen zu den Fördergegenständen der Dorferneuerung und -entwicklung nicht-investiv investiv 1. Vorarbeiten 2. Gemeindliche Entwicklungskonzepte 3. Beratung, Betreuung, Architektenleistungen und Dorfmoderation 4. Schulen der Dorferneuerung und -entwicklung 1. Erhaltung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz 2. Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen (Verkehrsinfrastruktur) 3. Sonstige Infrastrukturen 4. Boden- und Gebäudemanagement 5. Dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen 6. Sonstige lokale Basisdienstleistungen 7. Touristische Infrastruktur 8. Dorfökologie 9. Kulturelles Erbe 10. Umnutzung 17
Vorarbeiten spezielle Untersuchungen oder Erhebungen, die wegen örtlicher Besonderheiten des vorgesehenen Verfahrensgebietes notwendig sind Zweckforschungen und Untersuchungen an konkreten Verfahren mit modellhaftem Charakter städtebauliche Vorentwürfe, Architektenentwürfe zur Immobilienvermarktung, Architekturwettbewerbe für die Gestaltungs-, Verwendungsmöglichkeiten leer stehender Objekte etc. Veste Heldburg, Küchenbau, Simulation des Gastronomieneubaus, Nordansicht Quelle: Daniel Payer, http://www.thueringerschloesser.de/fileadmin/website/media/meldungen/heldburg_ausstellung_heldburg_web.jpg 18
Gemeindliche Entwicklungskonzepte (GEK) maßgeblich für die Erstellung ist das Leistungsbild und die Honorarregelung für GEK Höchstzuschuss von 50.000 EUR je EU-Förderperiode und Vorhaben; weitere Begrenzung des Zuschusses vorhabenbezogen durch Bewilligungsbehörde GEK ist Voraussetzung für Aufnahme als Förderschwerpunkt (FSP) in das Dorferneuerungsprogramm Vermeidung von Doppelplanungen liegt bereits eine aktuelle gleichwertige Planung (z. B. Integriertes Stadtentwicklungskonzept - ISEK) vor, muss kein komplettes GEK erstellt werden; Untersuchung der noch offenen Teilaspekte (i. d. R. Ebenen der Orts-/ Dorfkernentwicklung sowie Teilbereichsplanung) 19
Beratung, Betreuung, Architektenleistungen und Dorfmoderation gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Umsetzungsbegleitung in den Förderschwerpunkten nur förderfähig, wenn ein qualifizierter Planer außerhalb der öffentlichen Verwaltung beauftragt wird in Absprache mit der Bewilligungsbehörde können auch über diese Anforderungen hinausgehende Leistungen gefördert werden (z. B. Information und Beratung von Grundstückseigentümern und Investitionsträgern, Informationsveranstaltungen und Marketingmaßnahmen zur Akquisition von Innenentwicklungsprojekten) Genehmigung förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginne i. S. der VV zu 44 ThürLHO ist ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als FSP der Dorferneuerung und -entwicklung auf Antrag zulässig neu: Dorfmoderation und dörfliches Projektmanagement, Unterstützung von Entwicklungsprozessen in ländlichen Kommunen, Moderation sozialer und räumlicher Veränderungsprozesse 20
Schulen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung befinden sich aktuell in der Neukonzeption; bis zur Umsetzung werden die Seminare wie bisher über die Stiftung Baukultur angeboten Die Teilnahme an den Schulen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (SDE) wird mit den Mitteln der Dorferneuerung und -entwicklung gefördert, wenn die Seminare von zertifizierten Referenten durchgeführt werden. zukünftig ist der Besuch eines Seminars Voraussetzung für die Aufnahme als Förderschwerpunkt Quelle: Dokumentation Grundseminar OT Goldlauter 18./19.01.2013 21
Erhaltung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz Welche Gebäude können gefördert werden? land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz oder ehemals landund forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz einschließlich Hofräume und Nebengebäude ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter ländliche Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter Sanierung des Gutshofes der Erbengemeinschaft Bahner in Wernershausen Welche Maßnahmen können gefördert werden? Sanierung, Umnutzung Abbruch einschließlich Entsorgung und Entsiegelung Neubau oder Wiederherstellung von Gebäuden mit standortverträglicher Nutzung Altersgerechte und barrierefreie Bungalows in Kirchheilingen 22
Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen (Verkehrsinfrastruktur) Dorf- und bedarfsgerechte Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse (in Zusammenhang mit der Innenentwicklung): Gestaltung, verbesserte Führung oder Verkehrsberuhigung von Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen, Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse einschließlich der zugehörigen Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf, Infrastrukturmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung im ländlichen Siedlungsbereich und Rückbau von nicht mehr genutzten baulichen ländlichen Anlagen einschließlich der erforderlichen Begleitmaßnahmen. Die Förderung von Vorhaben im öffentlichen Bereich ist nur zulässig, wenn diese mit erforderlichen Vorhaben der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Energieversorgung, des öffentlichen Verkehrs u. a. räumlich und zeitlich abgestimmt sind. 23
Boden- und Gebäudemanagement Ankauf der mit Schrottimmobilien bebauten Grundstücke durch die Gemeinde Abriss der Gebäude und Entsiegelung der Flächen Veräußerung als Bauplatz an private Bauherren Errichtung eines ortstypischen Neubaus 24
Dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen Vorhaben zur Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung, insbesondere: multifunktionale Gemeinbedarfseinrichtungen, kulturelle Einrichtungen, sportliche Infrastruktur für den Breitensport, einschließlich der zugehörigen Ausstattung, sofern eine Nutzungsdauer über die Zweckbindungsfrist gegeben ist. Vorlage einer Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich! 26
Sonstige lokale Basisdienstleistungen Vorhaben zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung sonstiger lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, insbesondere: öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Einrichtungen zur Nahversorgung für Waren und Dienstleistungen, Einrichtungen für Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, soziale Einrichtungen, Investitionen zur Schaffung und Verbesserung von mobilen Diensten einschließlich Hol-, Bring- und Servicediensten 27
Touristische Infrastruktur Gefördert werden Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleinen touristischen Infrastrukturen. Die Erschließung lokaler oder regionaler touristischer Entwicklungspotenziale und die Qualitätssteigerung touristischer Angebote stehen im Vordergrund. 28
Dorfökologie Vorhaben zur Begrünung im öffentlichen Bereich, zur landschaftspflegerischen Gestaltung des Ortsbildes oder zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft, Vorhaben zur Förderung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung, Verbesserung und Schaffung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt, Vorhaben zur Renaturierung von Gewässern, der Anlage von naturnahen Dorfweihern sowie der Verringerung von Hochwassergefahren für den Ortsbereich, Vorhaben zum Schutz von Boden und Ressourcen. 29
Kulturelles Erbe Vorhaben zur Pflege des kulturellen dörflichen Erbes, Bewahrung, Wiederherstellung oder Schaffung von dörflichen Kulturelementen, z. B. Dorfmuseen, historische Gärten und Parks, Kulturdenkmale oder Bildstöcke. 30
Umnutzung Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer bestehenden Bausubstanz, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, Wohn-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke. Die Förderung der Umnutzung durch Kommunen und Private ist auch möglich, unter Erhaltung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz. 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Kontakt Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Referat Flurneuordnung, Dorfentwicklung, Ländliche Infrastruktur Christian Löffelholz Tel. 0361 3799-769 E-Mail: christian.loeffelholz@tmil.thueringen.de 32