Buchungsregeln für das Jahr 2017 für Vertragspartner der Systembetreiber nach 6 Abs. 3 VerpackV

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Transkript:

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Buchungsregeln für das Jahr 2017 für Vertragspartner der nach 6 Abs. 3 VerpackV - für Glaserfassungs- Glasaufbereitungs- und Glasverwertungsverträge Die nachfolgenden Buchungsregeln sind abgestimmte und verbindliche Vorgaben der Duales System Deutschland GmbH, der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, der Landbell AG, der Reclay Systems GmbH - Duale Systeme Redual & Vfw, der Zentek GmbH & Co. KG, der Veolia Umweltservice Dual GmbH, der BellandVision GmbH, der RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co.KG, der ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH und der NOVENTIZ Dual GmbH Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 1 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) A) Vorbemerkungen und Definitionen Diese Regelungen gelten für die Fälle, in denen Verkaufsverpackungen aus Glas im Rahmen eines Erfassungssystems nach 6 Abs. 3 VerpackV erfasst und anschließend verwertet werden. Die Regelungen sind Vorgaben der vorgenannten und gelten für deren Vertragspartner. : sind die Verpflichteten gemäß 6 Abs. 3 VerpackV (siehe Anlage 1). System nach 6.3 VerpackV: Im Folgenden wird das System der als System nach 6.3 VerpackV bezeichnet. : sind z. Zt. DSD GLAS 2017 INTERSEROH LANDBELL Landbell 2015 Glas Landbell 2016 Glas Landbell 2017 Glas VFW REDUAL ZENTEK Veolia Dual BELLAND DUAL RKD ELS NOVENTIZ (siehe u.a. Anlage 2) Glasumschlaganlage: Eine Glasumschlaganlage befindet sich in der Zuständigkeit des Glas-Erfassungsvertragspartners und dient der Zusammenführung und Aufteilung von Glas- Sammelmengen aus einem Vertragsgebiet. Inputlager Umschlaganlage: Outputlager Umschlaganlage: Gemischtes Lager (farbgetrennt), in dem die Mengen aller anliefernden anteilig enthalten sind. Getrenntes Lager, in dem die zu übergebenden Mengen getrennt für die jeweiligen auszuweisen sind. Glaslager: Ein Glaslager befindet sich in der Zuständigkeit des Glas - Aufbereitungs- / Verwertungsvertragspartners. In einem Glaslager können die Glasmengen aus Dualen Systemen mit Mengen unterschiedlicher Verpflichteter und Mengen aus anderen Herkunftsbereichen vermischt werden (die Farbtrennung ist beizubehalten). Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 2 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) B) Voraussetzungen Die nachfolgenden Regelungen basieren auf folgenden Voraussetzungen: 1. Die benutzen dieselben Bezeichnungen / Codierungen für: Fraktionen / Artikelgruppen Sender- / Empfängeranlagen Vertragsgebiete Vertragsnummern von Glas-Erfassungsverträgen 2. Für die Belegerfassung werden die von der DSD vergebenen Vertragsnummern für die Glas-Erfassungsverträge als führende Vertragsnummern für alle verwendet. In der Anlage 2 werden die DSD Codierungen für die Glas-Erfassungsverträge beschrieben. 3. Die benutzen unterschiedliche Codierungen für Ihre Glas- Aufbereitungs-/Verwertungsverträge. In der Anlage 2 werden die individuellen Codierungen der jeweiligen erläutert. 4. Jeder zu meldende Beleg für die Glas-Erfassungsverträge ist anteilig oder zu 100% einem zuzuordnen. Es wird somit eine Bilanzierung von Mengendaten je innerhalb der Glaserfassungsverträge vorgegeben. Die gesamte Erfassungsmenge ist unabhängig von der Mengenzuordnung zu einem immer allen n vollständig zu melden. 5. Die Erfassungs- und Umschlagsmengen werden für die Glas-Erfassungsverträge auf Basis der in der Clearingstelle Leistungsverträge festgestellten Glasanteile je wöchentlich aufgeteilt. Der vorgegebene Aufteilungsschlüssel ist für jede Glasfraktion anzuwenden (siehe Anlage 3). 6. Für die Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsverträge werden die Mengendaten immer zu 100% einem zugeordnet. 7. Die von den Vertragspartnern an die jeweiligen zu übermittelnden Meldungsdateien besitzen das gleiche Schnittstellenformat mit identischer Schnittstellendefinition. 8. Für die Erfassung und Meldung der Wiegescheine sowie der Monatsbestände stellt die DSD GmbH das Softwareprogramm wm e.fact und die dafür erforderlichen Stammdaten zur Verfügung. C) Erfassung Bei mehr als einem sind alle Verpackungen anteilig den n zuzuordnen. Jedes Erfassungsbehältnis beinhaltet somit immer anteilig die Verpackungen aller. Die Konsequenz ist, dass keine Zuordnung einzelner Erfassungsbehälter für Verpackungen aus Glas nur zu einem erfolgen darf. Jeder Transport beinhaltet die Glasmengen aller. Die eingesammelten Glasmengen sind vollständig (inkl. der Mengen der anderen ) an jeden zu melden, unabhängig davon, welche Anlage / Anlagentyp nach der Sammlung beliefert worden ist. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 3 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Die Sammelmengen sind nach den getrennt erfassten Fraktionen zu verwiegen. Die Verwiegung eines Containers bzw. Containerzugs mit mehreren getrennt erfassten Glassorten mit nur einem Verwiegungsbeleg ist nicht zulässig. D) Aufteilung der Erfassungsmengen auf die Grundsätzlich wird bei den Glas-Erfassungsverträgen davon ausgegangen, dass alle Sammelmengen aus einem Vertragsgebiet getrennt nach Glasfarben über eine Umschlaganlage an die Glasverwerter der jeweiligen übergeben werden. Sollten andere Übergabevarianten geplant sein, ist dies mit allen n vorher abzustimmen. Andere Übergabevarianten sind nur zulässig, wenn die Aufteilung der 100% Erfassungsmenge pro Vertragsgebiet gemäß Clearingschlüssel je Glasfarbe gewährleistet ist (siehe Anlage 3). 1. Standardfall: Aufteilung der erfassten Glasmengen über eine Umschlaganlage Input Umschlaganlage Der Inputwiegeschein für die eingesammelten Glasmengen beinhaltet immer Mengen aller. Die eingesammelten Glasmengen, die direkt nach der Sammlung als farbgetrenntes Glas, Bunt- oder Mischglas an eine Umschlaganlage geliefert werden, sind vollständig (inkl. der Mengen der anderen ) an jeden wöchentlich zu melden. Die angelieferten Mengen werden anteilig oder zu 100% den jeweiligen n zugeordnet. Die Anlieferungsmengen einer Woche werden auf Basis der in der Clearingstelle Leistungsverträge festgestellten Glasanteile je aufgeteilt. Der Aufteilungsschlüssel ist für jede Glasfraktion gleich anzuwenden (siehe Anlage 4). Der Input wird unter der Nummer des Glas-Erfassungsvertrages in wm e.fact erfasst. Inputlager / Outputlager Umschlaganlage Da die Glasmengen in einer gemeinsamen Sammlung mehrerer erfasst und transportiert werden, ist das Inputlager ein gemischtes Lager (farbgetrennt), in dem die Mengen aller anliefernden anteilig enthalten sind. Bei der obligatorischen Inventur und monatlichen Meldung der Inventurdaten wird rechnerisch eine Aufteilung der Mengen nach n vorgenommen. Im Outputlager sind bei den Glas-Erfassungsverträgen die zu übergebenden Mengen getrennt für die Glasverwerter der jeweiligen bereitzustellen. Bei Überbelieferungen eines s in einem Monat sind negative Kostenstellenanteile für den Bestand des betroffenen s zum Bilanzausgleich möglich. Der negative Kostenstellenanteil darf jedoch eine durchschnittliche Abtransportmenge für einen von minus 20 Tonnen bzw. ein Zug je Fraktion nicht unterschreiten. Negative Kostenstellenanteile sind im Folgemonat auszugleichen. Zum Jahresende sind negative Kostenstellenanteile unzulässig. Jedem werden die kompletten monatlichen Bestandsmengen (inkl. der Anteile der anderen ) gemeldet. Zum Jahresende ist der Lagerbestand vollständig abzubauen/bereitzustellen. Nur Mengen aus der Sammlung des 27.-31.12. dürfen im Output Lager sein und sollen ab dem ersten Werktag des neuen Jahres im Outputlager bereitgestellt werden. Mengen des Vorjahres sind auf Verträge des Vorjahres zu buchen. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 4 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Output Umschlaganlage Die abgefahrenen Mengen für einen Glasverwerter werden dem jeweiligen zugeordnet und wöchentlich gemeldet. Grundsätzlich werden die quotenrelevanten Glasmengen bei der Auslieferung getrennt nach abgefahren. Eine gemischte Auslieferung von Mengen, die mehreren n zugeordnet werden, ist dann zulässig, wenn für die Verwertung des Materials derselbe Glasverwerter von den n beauftragt ist. Der Output wird unter der Nummer des Glas-Erfassungsvertrages in wm e.fact erfasst und über die schaft den einzelnen n zugewiesen. Als Garantiegeber wird Eigennachweis angegeben. Der Nachweis für den Glas-Erfassungsvertragspartner ist mit dem Ausgang der Umschlaganlage an den Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsvertragspartner abgeschlossen. Für die weitere Verwertungsdokumentation ist der Glas- Aufbereitungs-/Verwertungsvertragspartner zuständig. Outputverwiegung/ Outputwiegeschein Umschlaganlage Werden Mengen bei der Auslieferung für einen getrennt von den Mengen der anderen abgefahren, ist auf den Originalwiegescheinen die Zugehörigkeit zu dem auszuweisen. Bei einer gemischten Auslieferung der Mengen für mehrere in einer Lieferung muss der Wiegeschein anteilig auf die Mengen der aufgeteilt und gebucht werden. Für die Kennzeichnung der Originalwiegescheine sind in diesem Fall folgende Möglichkeiten zugelassen: 1. Separate Ausweisung auf dem Originalwiegeschein: die Prozentanteile werden mit Angabe des jeweiligen s handschriftlich aufgeführt. 2. Dem Originalwiegeschein wird ein Listenausdruck aus wm e.fact beigeheftet, in dem zum einen die wesentlichen Informationen des Wiegescheins und zum anderen die Prozentanteile des jeweiligen s ersichtlich sind. Es dürfen keine Ersatzbelege erzeugt werden. Es ist immer der Originalwiegeschein mit der entsprechenden Wiegescheinnummer und der Gesamtnettomenge in wm e.fact zu buchen. Die Ausgangsverwiegung der Umschlaganlage kann alternativ mit der korrespondierenden Eingangsverwiegung an der Empfängeranlage dokumentiert werden. Der Erfassungspartner und die Aufbereitungs-/Verwertungsvertragspartner haben sich grundsätzlich darüber zu verständigen, welches Dokument (Ausgangswiegeschein der Umschlaganlage bzw. Eingangswiegeschein der Empfängeranlage) als Übergabe- / Übernahmebeleg von beiden gemeldet wird. 2. Variante 1: Direktanlieferung erfasster Mengen an einen Glasaufbereiter In den Fällen, bei denen Glasmengen direkt nach der Sammlung als farbgetrenntes Glas, Bunt- oder Mischglas an einen Glasaufbereiter geliefert werden, sind die Anlieferungsmengen (inkl. der Mengen der anderen Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 5 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) ) an jeden komplett zu melden. Die angelieferten Mengen werden anteilig oder zu 100% den jeweiligen n zugeordnet. Die Anlieferungsmengen einer Woche werden auf Basis der in der Clearingstelle Leistungsverträge festgestellten Glasanteile je aufgeteilt. Der Aufteilungsschlüssel ist für jede Glasfraktion anzuwenden (siehe Anlage 5). Als Garantiegeber wird Eigennachweis angegeben. Die Meldung erfolgt unter der Nummer des Glas-Erfassungsvertrages als Entsorgermeldung und ebenfalls unter der Nummer des Glas-Aufbereitungs- /Verwertungsvertrages als Verwertermeldung. Da der Glas-Erfassungsvertrag programmtechnisch dem Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsvertrag zugeordnet ist, wird aufgrund dieser wechselseitigen Beziehung sichergestellt, dass bei einer Meldung für den Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsvertrag auch die gewünschten Übernahmemengen mit der entsprechenden schaft zusammengestellt werden. Analog zur Direktanlieferung an einen Glasaufbereiter ist die Übernahmemenge von der Umschlaganlage unter der Nummer des Glas-Erfassungsvertrages zu buchen und unter der Nummer des Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsvertrages als Verwertermeldung zu melden. 3. Variante 2: Direktanlieferung erfasster Mengen an ein Glaslager In den Fällen, bei denen Glasmengen direkt nach der Sammlung an ein Glaslager geliefert werden, sind die Übernahmemengen (inkl. der Mengen der anderen ) komplett an jeden zu melden. Die Inputbuchungen sind analog der Direktanlieferung an einen Glasaufbereiter vorzunehmen. Sofern Glasmengen über eine Umschlaganlage an ein Glaslager geliefert werden, ist der Nachweis für den Glas-Erfassungsvertragspartner mit dem Ausgang aus der Umschlaganlage abgeschlossen. Der Glas-Aufbereitungs- /Verwertungs-vertragspartner ist für die Buchungen und Nachweise ab Eingang des Glaslagers zuständig. Analog zur Direktanlieferung ist die Übernahmemenge von der Umschlaganlage unter der Nummer des Glas-Erfassungsvertrages zu buchen und unter der Nummer des Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsvertrages als Verwertermeldung zu melden. Die Nachweisdokumentation endet für den Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsvertragspartner bei Belieferung an ein Glaslager erst mit dem Ausgang an einen Glasaufbereiter, es sei denn es sind weitere vertragliche Nachweisregelungen getroffen worden. Der Output aus dem Glaslager wird unter der Nummer des jeweiligen Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsvertrages des betreffenden s in wm e.fact erfasst. Dies gilt ebenfalls für die Bestände. Für die Glas-Aufbereitungs/Verwertungsverträge werden alle Mengendaten immer zu 100% einem zugeordnet. Ebenfalls sind zusätzlich alle allgemeingültigen Ausführungen zu den erforderlichen Belegen bei Umschlaganlagen auch bei Glaslager zu beachten. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 6 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) E) Verwertungsnachweise / Verwertungsvertrag Die Nachweisdokumentation endet nach LAGA-Richtlinie (Mitteilung Nr. 37 [www.laga.de]) mit der Meldung der Eingangsverwiegung bei einem Glasaufbereiter oder der Ausgangsverwiegung eines Glaslagers an eine Glasaufbereitungsanlage. Alle Mengen sind jedoch im Eingang des Glasaufbereiters grundsätzlich zu verwiegen. Die Belege der Eingangsverwiegungen sind für eventuelle Prüfzwecke vom Glas-Verwertungsvertragspartner aufzubewahren. Es gelten die mit dem jeweiligen getroffenen vertraglichen Regelungen. Sofern eine Vermarktung vermischter, quotenrelevanter Mengen mehrerer erfolgt, ist auch der Inputwiegeschein des Glasaufbereiters aufzuteilen. Die Handhabung erfolgt analog zu den Regelungen zum Outputwiegeschein (s. o.) von Umschlaganlagen Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 7 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Anlage 1: Anschriften und Ansprechpartner der nach 6.3 VerpackV Adresse Ansprechpartner Der Grüne Punkt Frau Stefanie Pagelkopf Duales System Deutschland GmbH Tel.: +49 2203 937-667 Frankfurter Straße 720 726 Fax: +49 2203 937-496 51145 Köln Mail: mail@wme-fact.de, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH Stollwerkstraße 9a 51149 Köln Landbell AG Rheinstraße 4 L 55116 Mainz Herr Guido Beckers Tel.: +49 2203 9147-1186 Fax: +49 2203 9157-1186 Mail: guido.beckers@interseroh.com Frau Alena Baar Tel.: +49 6131 235 652-441 Fax: +49 6131 235 652-18 Mail:mengenstrom@landbell.de Reclay Systems GmbH Duale Systeme Redual & Vfw Im Zollhafen 2-4 50678 Köln Zentek GmbH & Co. KG Ettore-Bugatti-Str. 6-14 51149 Köln Veolia Umweltservice Dual GmbH Büro: Rostock Henrik-Ibsen-Straße 20a 18106 Rostock BellandVision GmbH Bahnhofstraße 9 91257 Pegnitz RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG Waltherstr. 49 51 51069 Köln ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH Margaretenstraße 1 53175 Bonn NOVENTIZ Dual GmbH Dürener Strasse 350 50935 Köln Herr Oliver Wiegand Tel.: +49 221 580098-416 Fax: +49 221 580098-470 Mail: wiegand@reclay-group.com Herr Jochen Rüth Tel.: +49 2203 8987-560 Fax: +49 2203 8987-985 Mail: jrueth@zentek.de Herr Michael Finze Tel.: +49 381 87715-339 Fax: +49 381 87715-333 Mail: michael.finze@veolia.com Herr John Schuralew Tel.: +49 9241 4832-355 Fax: +49 9241 4832-322 Mail: john.schuralew@bellandvision.de Herr Burkhard Feldhoff Tel.: +49 221 474465-45 Fax: +49 221 474465-845 Mail: mengenstrom@recycling-kontor.koeln Herr Frank Arleth Tel.: +49 228 299714-52 Fax: +49 228 299714-90 Mail: arleth@els-systeme.de Herr Rogier de Vries Tel.: +49 221 800158-65 Fax: +49 221 800158-39 Mail: Rogier.deVries@noventiz.de Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 8 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Anlage 2: Erläuterung zu den Codierungen der Glas-Vertragsnummern Die Glas-Vertragsnummern setzten sich grundsätzlich wie folgt zusammen: 5stelliges Kürzel des Vertragsgebietes -1 Bindestrich -bis zu 10stelliges Kürzel der Vertragsart - Bindestrich - 3stellige laufende Nummer (eindeutig innerhalb des Vertragsgebietes) Beispiel: NW010-2017-19GDS-XXX NW010: Vertragsgebiet Stadt Köln 2017-19GDS: Glas-Erfassungsvertrag ab 2017 gültig bis 2019 GDS: Ausschreibungsführerschaft DSD GLB: Ausschreibungsführerschaft Landbell GRD: Ausschreibungsführerschaft Redual GDI Ausschreibungsführerschaft Interseroh GBV Ausschreibungsführerschaft Belland Dual GVF Ausschreibungsführerschaft VFW GRK Ausschreibungsführerschaft RKD XXX: laufende Vertragsnummer des Vertragsgebietes Nachfolgend werden die verwendeten Kürzel für die Vertragsarten beschrieben. 1. Vertragsarten der Glas-Erfassungsverträge Kürzel 20xx-xxG 20xx-xxG 20xx-xxG Vertragsarten der Glas-Erfassungsverträge Beschreibung Glas Erfassungsvertrag ab 20xx gültig bis 20xx Glas Erfassungsvertrag ab 20xx gültig bis 20xx Glas Erfassungsvertrag ab 20xx gültig bis 20xx 2. Vertragsarten der Glas-Aufbereitungs-/Verwertungsverträge DSD Glas 2017 Vertragsarten der Glasverwertungsverträge Kürzel Beschreibung 20xxG2 Glas-Aufbereitungsvertrag DSD ab 20xx 20xxG3 Glas-Aufbereitungsvertrag DSD ab 20xx Interseroh DSI20xxWGV DSI20xxGGV DSI20xxBGV DSI20xxMGV Weißglas-Verwertungsvertrag Interseroh ab 20xx Grünglas-Verwertungsvertrag Interseroh ab 20xx Braunglas-Verwertungsvertrag Interseroh ab 20xx Verwertungsvertrag Misch-/Buntglas Interseroh ab 20xx Landbell 2015-2017 Glas DSL20xxGV Glas-Verwertungsvertrag Landbell ab 20xx REDUAL RE20xxGV Glas-Verwertungsvertrag Redual ab 20xx VFW VFW20xxGV Glas-Verwertungsvertrag VFW ab 20xx ZENTEK DSZ20xxGV Glas-Verwertungsvertrag Zentek ab 20xx VEOLIA DUAL VUD20xxGV Glas-Verwertungsvertrag Veolia Dual ab 20xx BELLAND DUAL BVD20xxGV Glas-Verwertungsvertrag Belland Dual ab 20xx RKD Recycling Kontor Dual RKD20xxGV Glas-Verwertungsvertrag RKD ab 20xx ELS ELS20xxGV Glas-Verwertungsvertrag ELS ab 20xx Noventiz ND20xxGV Glas-Verwertungsvertrag Noventiz ab 20xx Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 9 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Anlage 3 Aufteilung der Erfassungsmengen Glas nach Clearingschlüssel je Glasfarbe % nach Clearingschlüssel Menge A 100 % % nach Clearingschlüssel Menge B Erfassungsmenge Grünglas % nach Clearingschlüssel Menge C % nach Clearingschlüssel Menge D Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 10 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Anlage 4 Aufteilung der Glasmengen über eine Umschlaganlage Beispiel: Anteil Glas der gem. Clearingstelle: A = 60% B = 10% C = 10% D = 20% 600 t A Vertragsgebiet Sammelmenge Grünglas 1.000 t A = 600 t (60%) B = 100 t (10%) C = 100 t (10%) D = 200 t (20%) Umschlaganlage 100 t 100 t B C 200 t D Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 11 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für Glasverträge (Stand:09.11.2016) Anlage 5 Aufteilung der Glasmengen über eine Umschlaganlage und einen Aufbereiter Beispiel: Anteil Glas der gem. Clearingstelle: A = 60% B = 10% C = 10% D = 20% Vertragsgebiet Sammelmenge Grünglas 1.000 t A = 600 t B = 100 t C = 100 t Umschlaganlage 600 t 100 t 100 t A B C D = 200 t Aufbereitungsanlage Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 12 von 12

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Buchungsregeln für das Jahr 2017 für Vertragspartner der nach 6 Abs. 3 VerpackV - für LVP Erfassungs- und LVP Sortierverträge Die nachfolgenden Buchungsregeln sind abgestimmte und verbindliche Vorgaben der Duales System Deutschland GmbH, der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, der Landbell AG, der Reclay Systems GmbH - Duale Systeme Redual & Vfw, der Zentek GmbH & Co. KG, der Veolia Umweltservice Dual GmbH, der BellandVision GmbH, der RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co.KG, der ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH und der NOVENTIZ Dual GmbH Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 1 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) A) Vorbemerkungen und Definitionen Diese Regelungen gelten für die Fälle, in denen Verkaufsverpackungen aus LVP im Rahmen eines Erfassungssystems nach 6 Abs. 3 VerpackV erfasst und anschließend sortiert und verwertet werden. Die Regelungen sind Vorgaben der vorgenannten und gelten für deren Vertragspartner. : sind die Verpflichteten gemäß 6 Abs. 3 VerpackV (siehe Anlage 1). System nach 6.3 VerpackV: Im Folgenden wird das System der als System nach 6.3 VerpackV bezeichnet. : sind z.b.: DSD DSD FIX 2017 DSD Gebiets-VARIO 2017 DSD VARIO 2017 INTERSEROH LANDBELL LANDBELL 2011 LANDBELL 2012 LANDBELL 2013 LANDBELL 2014 LANDBELL 2015 LVP LANDBELL 2016 LVP LANDBELL 2017 LVP VFW REDUAL Zentek LVP 2017 Veolia Dual BELLAND DUAL RKD ELS NOVENTIZ (siehe u.a. Anlage 2) LVP Umschlaganlage: Inputlager Umschlaganlage: Outputlager Umschlaganlage: Eine LVP Umschlaganlage befindet sich in der Zuständigkeit des LVP-Erfassungsvertragspartners und dient der Zusammenführung und Aufteilung von LVP- Sammelmengen aus einem Vertragsgebiet. Gemischtes Lager, in dem die Mengen aller anliefernden anteilig enthalten sind. Getrenntes Lager, in dem die zu übergebenden Mengen getrennt für die jeweiligen auszuweisen sind. LVP Sortieranlage: Eine LVP Sortieranlage befindet sich in der Zuständigkeit des LVP-Sortiervertragspartners und dient der Sortierung der übernommenen LVP- Sammelmengen aus einem Vertragsgebiet. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 2 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) B) Voraussetzungen Die nachfolgenden Regelungen basieren auf folgenden Voraussetzungen: 1. Die benutzen dieselben Bezeichnungen / Codierungen für: Fraktionen / Artikelgruppen Sender- / Empfängeranlagen Vertragsgebiete Garantiegeber Vertragsnummern von LVP-Erfassungsverträgen 2. Für die Belegerfassung werden die von der DSD vergebenen Vertragsnummern für die LVP-Erfassungsverträge als führende Vertragsnummern für alle verwendet. In der Anlage 2 werden die DSD Codierungen für die LVP-Erfassungsverträge beschrieben. 3. Die benutzen unterschiedliche Codierungen für Ihre LVP- Sortierverträge. In der Anlage 2 werden die individuellen Codierungen der jeweiligen erläutert. 4. Jeder zu meldende Beleg für die LVP-Erfassungsverträge ist anteilig oder zu 100% einem zuzuordnen. Es wird somit eine Bilanzierung von Mengendaten je innerhalb der LVP-Erfassungsverträge vorgegeben. Die gesamte Erfassungsmenge ist unabhängig von der Mengenzuordnung zu einem immer allen n vollständig zu melden. 5. Die Erfassungs- und Umschlagsmengen werden für die LVP-Erfassungsverträge auf Basis der in der Clearingstelle Leistungsverträge festgestellten LVP Anteile je wöchentlich aufgeteilt (siehe Anlage 3). 6. Für die LVP-Sortierverträge werden die Mengendaten immer zu 100% einem zugeordnet. 7. Die von den Vertragspartnern an die jeweiligen zu übermittelnden Meldungsdateien besitzen das gleiche Schnittstellenformat mit identischer Schnittstellendefinition. 8. Für die Erfassung und Meldung der Wiegescheine sowie der Monatsbestände stellt die DSD GmbH das Softwareprogramm wm e.fact und die dafür erforderlichen Stammdaten zur Verfügung. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 3 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) C) Erfassung Jedes Erfassungsbehältnis beinhaltet immer anteilig die Verpackungen aller. Die Konsequenz ist, dass keine Zuordnung einzelner Erfassungsbehälter für Verpackungen aus LVP nur zu einem erfolgen darf. Jede Sammelmenge bzw. jeder Transport beinhaltet die LVP Mengen aller. Die eingesammelten LVP Mengen sind vollständig (inkl. der Mengen der anderen ) an jeden zu melden, unabhängig davon, welche Anlage / Anlagentyp nach der Sammlung beliefert worden ist. Die Sammelmengen sind nach den getrennt erfassten Fraktionen zu verwiegen. Die Verwiegung eines Containers bzw. Containerzugs mit mehreren getrennt erfassten Fraktionen mit nur einem Verwiegungsbeleg ist daher nicht zulässig. D) Aufteilung der Erfassungsmengen auf die Grundsätzlich wird bei den LVP-Erfassungsverträgen davon ausgegangen, dass alle Sammelmengen aus einem Vertragsgebiet getrennt nach Sammelgemischen über eine Umschlaganlage an die LVP Sortierer der jeweiligen übergeben werden. Sollten andere Übergabevarianten geplant sein, ist dies mit allen n vorher abzustimmen. Andere Übergabevarianten sind nur zulässig, wenn die Aufteilung der 100% Erfassungsmenge pro Vertragsgebiet gemäß Clearingschlüssel je Sammelgemisch gewährleistet ist (siehe Anlage 3). 1. Standardfall: Aufteilung der erfassten LVP Mengen über eine Umschlaganlage Input Umschlaganlage Der Inputwiegeschein für die eingesammelten LVP Mengen beinhaltet immer Mengen aller. Die eingesammelten LVP Mengen, die direkt nach der Sammlung an eine Umschlaganlage geliefert werden, sind vollständig (inkl. der Mengen der anderen ) an jeden wöchentlich zu melden. Die angelieferten Mengen werden anteilig oder zu 100% den jeweiligen n zugeordnet. Die Anlieferungsmengen einer Woche werden auf Basis der in der Clearingstelle Leistungsverträge festgestellten LVP Anteile je aufgeteilt. Der Aufteilungsschlüssel ist für jedes Sammelgemisch (z.b. Metalle und LVP) gleich anzuwenden (siehe Anlage 4). Der Input wird unter der Nummer des LVP-Erfassungsvertrages in wm e.fact erfasst. Inputlager / Outputlager Umschlaganlage Da die LVP Mengen in einer gemeinsamen Sammlung mehrerer erfasst und transportiert werden, ist das Inputlager ein gemischtes Lager, in dem die Mengen aller anliefernden anteilig enthalten sind. Bei der Inventur und monatlichen Meldung der Inventurdaten wird rechnerisch eine Aufteilung der Mengen nach n vorgenommen. Im Outputlager sind bei den LVP-Erfassungsverträgen die zu übergebenden Mengen getrennt für die LVP Sortierer der jeweiligen bereitzustellen. Bei Überbelieferungen eines s in einem Monat sind negative Kostenstellenanteile für den Bestand des betroffenen s zum Bilanzausgleich möglich. Der negative Kostenstellenanteil darf jedoch eine Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 4 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) durchschnittliche Abtransportmenge für einen von minus 10 Tonnen nicht unterschreiten. Negative Kostenstellenanteile sind im Folgemonat auszugleichen. Zum Jahresende sind negative Kostenstellenanteile unzulässig. Jedem werden die kompletten monatlichen Bestandsmengen (inkl. der Anteile der anderen ) gemeldet. Zum Jahresende ist der Lagerbestand vollständig abzubauen. Nur Mengen aus der Sammlung des 27.-31.12. dürfen im Output Lager sein und sollen ab dem ersten Werktag des neuen Jahres im Outputlager bereitgestellt werden. Mengen des Vorjahres sind auf Verträge des Vorjahres zu buchen. Output Umschlaganlage Die abgefahrenen Mengen an einen LVP Sortierer werden dem jeweiligen zugeordnet und wöchentlich gemeldet. Die abgefahrenen Mengen bzw. Umschlagmengen einer Woche werden auf Basis der in der Clearingstelle Leistungsverträge festgestellten LVP Anteile je aufgeteilt. Grundsätzlich werden die LVP Mengen bei der Auslieferung getrennt nach abgefahren. Eine gemischte Auslieferung von Mengen, die mehreren n zugeordnet werden, ist dann zulässig, wenn für die Sortierung des Materials derselbe LVP Sortierer von den n beauftragt ist. Der Output wird unter der Nummer des LVP-Erfassungsvertrages in wm e.fact erfasst und über die schaft den einzelnen n zugewiesen. Da für DSD pro Vertragsgebiet mehrere Sortierverträge bestehen können, die sich durch unterschiedliche schaften (DSD FIX 20xx, DSD Gebietsvario 20xx und DSD VARIO 20xx) unterscheiden, ist auf eine korrekte Zuweisung der schaft zu achten. Für LVP Mengen die aus dem Jahr 2017 stammen ist der für den Sortiervertrag zuständige DSD Fix 2017, DSD-Gebietsvario 2017 oder DSD Vario 2017 zu verwenden. Der Nachweis für den LVP-Erfassungsvertragspartner ist mit dem Ausgang der Umschlaganlage an den LVP-Sortiervertragspartner abgeschlossen. Für die weitere Dokumentation ist der LVP- Sortiervertragspartner zuständig. Für den Nachweis des Ausgangs der Umschlaganlage an den LVP- Sortiervertragspartner sind zwei unterschiedliche Fälle zu betrachten: Ausgang an eine Sortieranlage Die weitere Dokumentation des LVP-Sortiervertragspartner ist nachfolgend unter Punkt F) beschrieben Ausgang an einen Aufbereiter / Verwerter Die Übernahmemenge von der Umschlaganlage ist von LVP-Sortiervertragspartner als Input in den Aufbereiter / Verwerter unter der Nummer des LVP- Erfassungsvertrages zu buchen und unter der Nummer des LVP-Sortiervertrages als Verwertermeldung abzugeben. Outputverwiegung/ Outputwiegeschein Umschlaganlage Werden Mengen bei der Auslieferung für einen getrennt von den Mengen der anderen abgefahren, ist auf den Originalwiegescheinen die Zugehörigkeit zu dem auszuweisen. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 5 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Bei einer gemischten Auslieferung der Mengen für mehrere in einer Lieferung muss der Wiegeschein anteilig auf die Mengen der aufgeteilt und gebucht werden. Für die Kennzeichnung der Originalwiegescheine sind in diesem Fall folgende Möglichkeiten zugelassen: 1. Separate Ausweisung auf dem Originalwiegeschein: die Prozentanteile werden mit Angabe des jeweiligen s handschriftlich aufgeführt. 2. Dem Originalwiegeschein wird ein Listenausdruck aus wm e.fact beigeheftet, in dem zum einen die wesentlichen Informationen des Wiegescheins und zum anderen die Prozentanteile des jeweiligen s ersichtlich sind. Es dürfen keine Ersatzbelege erzeugt werden. Es ist immer der Originalwiegeschein mit der entsprechenden Wiegescheinnummer und der Gesamtnettomenge in wm e.fact zu buchen. Die Ausgangsverwiegung der Umschlaganlage kann alternativ mit der korrespondierenden Eingangsverwiegung an der Empfängeranlage dokumentiert werden. Der Erfassungsvertragspartner und die Sortiervertragspartner haben sich grundsätzlich darüber zu verständigen, welches Dokument (Ausgangswiegeschein der Umschlaganlage bzw. Eingangswiegeschein der Empfängeranlage) als Übergabe- / Übernahmebeleg von beiden gemeldet wird. 2. Variante 1: Direktanlieferung erfasster Mengen an eine Sortieranlage In den Fällen, bei denen LVP Mengen direkt nach der Sammlung an eine Sortieranlage geliefert werden, sind die Anlieferungsmengen (inkl. der Mengen der anderen ) von dem LVP-Erfassungsvertragspartner an jeden komplett zu melden. Die angelieferten Mengen werden anteilig oder zu 100% unter der Nummer des LVP-Erfassungsvertrages gebucht und über die schaft den jeweiligen n zugeordnet (siehe Anlage 5). Die Meldung erfolgt unter der Nummer des LVP-Erfassungsvertrages als Entsorgermeldung. 3. Variante 2: Direktanlieferung erfasster Mengen an einen Aufbereiter / Verwerter Es gelten grundsätzlich die Ausführungen der Variante 1. Neben der Meldung des LVP-Erfassungsvertrages ist ebenfalls unter der Nummer des LVP-Sortiervertrages eine Verwertermeldung zu erstellen. Da der LVP- Erfassungsvertrag programmtechnisch dem LVP-Sortiervertrag zugeordnet ist, wird aufgrund dieser wechselseitigen Beziehung sichergestellt, dass bei einer Meldung für den LVP-Sortiervertrag auch die gewünschten Übernahmemengen mit der entsprechenden schaft zusammengestellt werden. E) Sortierung der Erfassungsmengen für die einzelnen Input Sortieranlage Die von einer Umschlaganlage oder direkt aus einem Sammelgebiet angelieferten Mengen an eine Sortieranlage stellen die Übergabe- / Übernahmemengen zwischen Erfassungs- und Sortiervertrag dar. Mit der Buchung dokumentiert der Sortiervertragspartner die Übernahmemenge von dem LVP-Erfassungsvertragspartner. Erfasser und Sortierer stellen sicher, dass Übergabe- und Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 6 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Übernahmemengen gleich sind. Da für DSD pro Vertragsgebiet mehrere Sortierverträge bestehen können, und diese sich durch unterschiedliche schaften unterscheiden (DSD FIX 20xx und DSD VARIO 20xx) ist auf eine korrekte Zuweisung der schaft zu achten. Der Input der Sortieranlage wird in diesen Fällen immer unter der Nummer des LVP- Erfassungsvertrages in wm e.fact gebucht und über die schaft den einzelnen n zugewiesen. Da der LVP-Erfassungsvertrag programmtechnisch dem LVP-Sortiervertrag zugeordnet ist, wird aufgrund dieser wechselseitigen Beziehung sichergestellt, dass bei einer Meldung für den LVP-Sortiervertrag auch die gewünschten Übernahmemengen mit der entsprechenden schaft zusammengestellt werden. Alle weiteren Mengenbuchungen auf der Sortieranlage (Bestände, Output, Retouren) werden grundsätzlich unter der jeweiligen Sortiervertragsnummer des s gebucht. Für die Kennzeichnung der Inputbelege sind die unter Punkt Outputverwiegung/Outputwiegeschein Umschlaganlage beschriebenen Regelungen zu beachten. Inputlager / Outputlager Sortieranlage Die Bestände werden nach n den LVP Sortierverträgen der jeweiligen zugeordnet und monatlich gemeldet. Das gilt sowohl für das Inputals auch für das Outputlager. Bei Überlieferungen eines s in einem Monat sind negative Kostenstellenanteile für den Bestand des betroffenen s zum Bilanzausgleich möglich. Der negative Kostenstellenanteil darf jedoch eine durchschnittliche Abtransportmenge für einen von minus 20 Tonnen bzw. ein Zug je Fraktion nicht unterschreiten. Negative Kostenstellenanteile sind im Folgemonat auszugleichen. Zum Jahresende sind negative Kostenstellenanteile unzulässig. Der Lagerbestand sollte zum Jahresende vollständig abgebaut sein. Die im Folgejahr noch vorhandene Übergabemenge ist im Januar des Folgejahres zu sortieren. Produkte sind entsprechend bis zum 28. Februar des Folgejahres zu verwerten, zu beseitigen oder bereitzustellen. Mengen des Vorjahres sind auf Verträge des Vorjahres zu buchen. Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung abzugebenden Meldungen sind bis zum 15. März des Folgejahres abzugeben. Output Sortieranlage Die abgefahrenen Mengen werden dem jeweiligen Sortiervertrag zugeordnet. Dies gilt sowohl für quotenrelevante Mengen als auch für freie Mengen, Sortierreste, stoffgleiche Nichtverpackungen und noch zu sortierendes Material. Grundsätzlich werden die quotenrelevanten Mengen bei der Auslieferung getrennt nach abgefahren und vermarktet. Eine gemischte Auslieferung und Vermarktung von Mengen, die mehreren n zugeordnet wird, ist zulässig. Für die Kennzeichnung der Outputbelege sind die unter Punkt Outputverwiegung/Outputwiegeschein Umschlaganlage beschriebenen Regelungen zu beachten. Kunststoffmengen, die im Auftrag von DSD über die DKR disponiert werden, können nur auf DSD Sortierverträge mit der schaft DSD Fix20xx oder DSD VARIO20xx gebucht werden. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 7 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) F) Verwertungsnachweise Alle Mengen sind beim Eingang des Folgeempfängers zu verwiegen. Dieses gilt für alle ausgelieferten Materialmengen. Die Belege der Eingangsverwiegung sind für eventuelle Prüfzwecke vom LVP-Sortiervertragspartner aufzubewahren. Die Nachweisdokumentation endet nach LAGA-Richtlinie (Mitteilung Nr. 37) für Weißblech mit der Meldung der Ausgangsverwiegung bei einer Sortieranlage an eine Weißblechaufbereitungsanlage. Die Eingangsmengen des Weißblechaufbereiters sind jedoch noch zu verwiegen. In einigen Fällen kann dies ebenfalls für Kunststoffaufbereiter zutreffen. Die notwendigen Informationen sind bei dem jeweiligen abrufbar. Die Verkürzung des Nachweiswesens gilt nicht für mechanische Aluminiumaufbereitungsanlagen. Für diese Anlagen ist weiterhin ein weiterführender Nachweis bis zum Letztempfänger zu führen. Der Vertragspartner hat jedoch grundsätzlich die Möglichkeit für die weitere Nachweisdokumentation den Betreiber der Aluminiumaufbereitungsanlage zu beauftragen, der dann für den jeweiligen die Ausgänge an einen Letztempfänger meldet / nachweist. Sofern eine Vermarktung vermischter, quotenrelevanter Mengen mehrerer erfolgt, ist auch der Inputwiegeschein des Empfängers aufzuteilen. Die Handhabung erfolgt analog zu den Regelungen zum Outputwiegeschein (s. o.) von Umschlaganlagen. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 8 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) G) Buchung Wertstofftonne 1. Erfassung (Buchung durch Erfassungsvertragspartner) o Input Umschlaganlage Buchung der Gesamtmenge (inkl. Anteil ÖRE (sonstiger )) mit Ausweis der LVP-Menge je gem. jeweiligen Mengenanteil auf den Erfassungsvertrag (Buchungsart 100 EV aus Haushaltssammlung ) o Output Umschlaganlage Buchung Aufteilung auf die und den ÖRE (sonstiger ) auf den Erfassungsvertrag (Buchungsart 109 AV an Sortieranlage ) 2. Sortierung (Buchung durch Sortiervertragspartner) o Input Sortieranlage Buchung Aufteilung auf die (ohne Anteil ÖRE) auf den Erfassungsvertrag. (Buchungsart 102 EV von Umschlaganlage ) o Output Sortieranlage Buchung auf die Sortierverträge der 3. Sortierung Getränkekartons (FKN-Mengen) o (Buchung durch Sortiervertragspartner der FKN-Mengen) Input Sortieranlage (Inputbuchung des ÖRE-Anteils (sonstiger )) Buchung auf den Wertstoffmengenvertrag. (Buchungsart 102 EV von Umschlaganlage ) o Output Sortieranlage (nur FKN-Mengen (510)) Buchung Aufteilung auf die auf den Wertstoffmengenvertrag. (Buchungsart 113 AV an Verwertungsanlage ). Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 9 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Anlage 1: Anschriften und Ansprechpartner der nach 6.3 VerpackV Adresse Der Grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH Frankfurter Straße 720 726 51145 Köln Ansprechpartner Frau Stefanie Pagelkopf Tel.: +49 2203 937-667 Fax: +49 2203 937-496 Mail: mail@wme-fact.de, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH Stollwerkstraße 9a 51149 Köln Landbell AG Rheinstraße 4 L 55116 Mainz Herr Guido Beckers Tel.: +49 2203 9147-1186 Fax: +49 2203 9157-1186 Mail: guido.beckers@interseroh.com Frau Alena Baar Tel.: +49 6131 235 652-441 Fax: +49 6131 235 652-18 Mail:mengenstrom@landbell.de Reclay Systems GmbH Duale Systeme Redual & Vfw Im Zollhafen 2-4 50678 Köln Zentek GmbH & Co. KG Ettore-Bugatti-Str. 6-14 51149 Köln Veolia Umweltservice Dual GmbH Büro: Rostock Henrik-Ibsen-Straße 20a 18106 Rostock Herr Oliver Wiegand Tel.: +49 221 580098-416 Fax: +49 221 580098-470 Mail: wiegand@reclay-group.com Herr Jochen Rüth Tel.: +49 2203 8987-560 Fax: +49 2203 8987-985 Mail: jrueth@zentek.de Herr Michael Finze Tel.: +49 381 87715-339 Fax: +49 381 87715-333 Mail: michael.finze@veolia.com BellandVision GmbH Bahnhofstraße 9 91257 Pegnitz RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG Waltherstr. 49 51 51069 Köln ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH Margaretenstraße 1 53175 Bonn NOVENTIZ Dual GmbH Dürener Strasse 350 50935 Köln Herr John Schuralew Tel.: +49 9241 4832-355 Fax: +49 9241 4832-322 Mail: john.schuralew@bellandvision.de Herr Burkhard Feldhoff Tel.: +49 221 474465-45 Fax: +49 221 474465-845 Mail: mengenstrom@recycling-kontor.koeln Herr Frank Arleth Tel.: +49 228 299714-52 Fax: +49 228 299714-90 Mail: arleth@els-systeme.de Herr Rogier de Vries Tel.: +49 221 800158-65 Fax: +49 221 800158-39 Mail: Rogier.deVries@noventiz.de Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 10 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Anlage 2: Auflistung der Codierung zu den LVP-Vertragsnummern Die LVP-Vertragsnummern setzten sich grundsätzlich wie folgt zusammen: 5stelliges Kürzel des Vertragsgebietes -1 Bindestrich -bis zu 10stelliges Kürzel der Vertragsart - Bindestrich - 3stellige laufende Nummer (eindeutig innerhalb des Vertragsgebietes) Beispiel: NW010-2017-19LDS-XXX NW010: Vertragsgebiet Stadt Köln 2017-19LDS: LVP-Erfassungsvertrag ab 2017 gültig bis 2019 LDS: Ausschreibungsführerschaft DSD LLB: Ausschreibungsführerschaft Landbell LRD: Ausschreibungsführerschaft Redual LDI: Ausschreibungsführerschaft Interseroh LBV Ausschreibungsführerschaft BellandVision LVF Ausschreibungsführerschaft VFW LRK Ausschreibungsführerschaft RKD XXX: laufende Vertragsnummer des Vertragsgebietes Nachfolgend werden die verwendeten Kürzel für die Vertragsarten beschrieben. 1. Vertragsarten der LVP-Erfassungsverträge Vertragsarten der LVP-Erfassungsverträge Kürzel Beschreibung 20xx-xxL LVP-Erfassungsverträge ab 20xx 2. Vertragsarten der LVP-Sortierverträge DSD FIX 2017, DSD VARIO 2017, DSD GEBIETSVARIO 2017 Kürzel 20xxL1 bis 20xxL4 Vertragsarten der LVP-Sortierverträge Beschreibung LVP- Sortiervertrag DSD ab 20xx DSD GEBIETSVARIO 2017 20xxL5 bis 20xxL6 LVP- Gebietsvario Sortiervertrag DSD ab 20xx INTERSEROH DSI20xxLS LVP- Hauptsortiervertrag Interseroh ab 20xx LANDBELL, Landbell 2011-2014, Landbell 2015-2017 LVP DSL20xxLS LVP-Sortiervertrag Landbell ab 20xx REDUAL RE20xxLS LVP-Sortiervertrag Redual ab 20xx VFW VFW20xxLS LVP-Sortiervertrag VFW ab 20xx ZENTEK DSZ20xxLS LVP-Sortiervertrag Zentek ab 20xx VEOLIA DUAL VUD20xxLS LVP-Sortiervertrag Veolia Dual ab 20xx BellandVision BVD20xxLS LVP-Sortiervertrag BellandVision ab 20xx RKD Recycling Kontor Dual RKD20xxLS LVP-Sortiervertrag RKD ab 20xx ELS ELS20xxLS LVP-Sortiervertrag ELS ab 20xx Noventiz ND20xxLS LVP-Sortiervertrag Noventiz ab 20xx Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 11 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Anlage 3 Aufteilung der Erfassungsmengen LVP nach Clearingschlüssel 100 % Erfassungsmenge LVP % nach Clearingschlüssel % nach Clearingschlüssel % nach Clearingschlüssel Menge A Menge B Menge C % nach Clearingschlüssel Menge D Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 12 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Anlage 4 Aufteilung der LVP-Mengen über eine Umschlaganlage Beispiel: Anteil LVP der gem. Clearingstelle: A = 60% B = 10% C = 10% D = 20% 500 t A Vertragsgebiet Sammelmenge LVP 1.000 t A = 600 t (60%) B = 100 t (10%) C = 100 t (10%) D = 200 t (20%) Umschlaganlage 100 t 100 t 100 t A-Vario B C 200 t D Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 13 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für LVP Verträge (Stand: 09.11.2016) Anlage 5 Aufteilung der LVP-Mengen über eine Umschlaganlage und eine Sortieranlage Beispiel: Anteil LVP der gem. Clearingstelle: A = 60% B = 10% C = 10% D = 20% Vertragsgebiet Sammelmenge LVP 1.000 t A = 600 t A = B 600 = 100 t (60%) t C = C 100 = 100 t (10%) t Umschlaganlage 500 t 100 t 100 t 100 t A A-Vario B C D = 200 t Sortieranlage Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 14 von 14

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für PPK Verträge Buchungsregeln für das Jahr 2017 für Vertragspartner der nach 6 Abs. 3 VerpackV für PPK-Mitbenutzungsverträge Die nachfolgenden Buchungsregeln sind abgestimmte und verbindliche Vorgaben der Duales System Deutschland GmbH, der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, der Landbell AG, der Reclay Systems GmbH - Duale Systeme Redual & Vfw, der Zentek GmbH & Co. KG, der Veolia Umweltservice Dual GmbH, der BellandVision GmbH, der RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co.KG, der ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH und der NOVENTIZ Dual GmbH Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 1 von 8

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für PPK Verträge A) Vorbemerkungen und Definitionen Diese Regelungen gelten für die Fälle, in denen Verkaufsverpackungen aus PPK erfasst und verwertet werden. Dabei werden die PPK Mengen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (öre) zusammen mit den PPK Verkaufsverpackungen verschiedener nach 6.3 VerpackV im Rahmen eines gemeinsamen Erfassungssystems erfasst. Die Regelungen sind Vorgaben der vorgenannten und gelten für deren Vertragspartner. : sind die Verpflichteten gemäß 6 Abs. 3 VerpackV (siehe Anlage 1). System nach 6.3 VerpackV: Im Folgenden wird das System der als System nach 6.3 VerpackV bezeichnet. : sind z. Zt. DSD DSD PPK 2017 INTERSEROH LANDBELL VFW REDUAL ZENTEK Veolia Dual BELLAND DUAL RKD ELS NOVENTIZ öre (siehe u.a. Anlage 1) Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 2 von 8

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für PPK Verträge B) Voraussetzungen Die nachfolgenden Regelungen basieren auf folgenden Voraussetzungen: 1. Die benutzen dieselben Bezeichnungen / Codierungen für: Fraktionen / Artikelgruppen Sender- / Empfängeranlagen Vertragsgebiete Garantiegeber Vertragsnummern von PPK-Mitbenutzungsverträgen 2. Für die Belegerfassung werden die von der DSD vergebenen Vertragsnummern für die PPK-Mitbenutzungsverträge für alle verwendet. In der Anlage 2 werden die DSD Codierungen für die PPK-Mitbenutzungsverträgen beschrieben. DSD stellt sicher, dass zu jeder Zeit und für jedes Vertragsgebiet gültige Vertragsnummern zeitnah vergeben sind. 3. Die Erfassungs- und Umschlagsmengen sind durch Wiegescheine der gesammelten Mengen (Input) sowie die der Verwertung zugeführten Mengen (Output) monatlich nachzuweisen. Die vorzulegenden Wiegescheine müssen für den Input die gesamte Papiermenge, beim Output nur die für den jeweiligen relevanten Mengen aus PPK ausweisen. 4. Die von den Vertragspartnern an die jeweiligen zu übermittelnden Meldungsdateien besitzen das gleiche Schnittstellenformat mit identischer Schnittstellendefinition. 5. Für die Erfassung und Meldung der Wiegescheine stellen die den Vertragspartnern das von der DSD entwickelte Softwareprogramm wm e.fact und die dafür erforderlichen Stammdaten zur Verfügung. C) Aufteilung der Erfassungsmengen auf die Grundsätzlich wird bei den PPK-Mitbenutzungsverträgen davon ausgegangen, dass alle Sammelmengen aus einem Vertragsgebiet über eine Umschlaganlage an die PPK Verwertung übergeben werden. 1. Standardfall: Aufteilung der erfassten PPK Mengen über eine Umschlaganlage/Sortieranlage Input Umschlaganlage/Sortieranlage Der Inputwiegeschein für die eingesammelten PPK Mengen beinhaltet immer die gesamte Papiermenge. Die eingesammelten PPK Mengen, die direkt nach der Sammlung an eine Umschlaganlage/Sortieranlage geliefert werden, sind vollständig (inkl. der Mengen der anderen ) an jeden zeitnah zu melden. Die angelieferten Mengen werden zu 100% dem öre zugeordnet. Der Input wird unter der Nummer des PPK-Mitbenutzungsvertrages in wm e.fact erfasst. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 3 von 8

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für PPK Verträge Output Umschlaganlage/Sortieranlage Die abgefahrenen Mengen an einen PPK Verwerter werden dem jeweiligen zugeordnet und zeitnah gemeldet. Die abgefahrenen Mengen werden auf Basis der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den n aufgeteilt. Grundsätzlich werden die PPK Mengen bei der Auslieferung getrennt nach abgefahren. Eine gemischte Auslieferung von Mengen, die mehreren n zugeordnet werden, ist dann zulässig, wenn für die Verwertung des Materials derselbe PPK Verwerter verwendet wird. Der Output wird unter der Nummer des PPK-Mitbenutzungsvertrages in wm e.fact erfasst und über die schaft den einzelnen n zugewiesen. Die Nachweisdokumentation endet nach LAGA-Richtlinie (Mitteilung Nr. 37) mit der Meldung der Eingangsverwiegung bei einem Papierverwerter. Die Belege der Eingangsverwiegungen sind für eventuelle Prüfzwecke vom Vertragspartner aufzubewahren. Outputverwiegung/ Outputwiegeschein Umschlaganlage/Sortieranlage Werden Mengen bei der Auslieferung für einen getrennt von den Mengen der anderen abgefahren, ist auf den Originalwiegescheinen die Zugehörigkeit zu dem auszuweisen. Bei einer gemischten Auslieferung der Mengen für mehrere in einer Lieferung muss der Wiegeschein anteilig auf die Mengen der aufgeteilt und gebucht werden. Für die Kennzeichnung der Originalwiegescheine sind in diesem Fall folgende Möglichkeiten zugelassen: 1. Separate Ausweisung auf dem Originalwiegeschein: die Prozentanteile werden mit Angabe des jeweiligen s handschriftlich aufgeführt. 2. Dem Originalwiegeschein wird ein Listenausdruck aus wm e.fact beigeheftet, in dem zum einen die wesentlichen Informationen des Wiegescheins und zum anderen die Prozentanteile des jeweiligen s ersichtlich sind. Es dürfen keine Ersatzbelege erzeugt werden. Es ist immer der Originalwiegeschein mit der entsprechenden Wiegescheinnummer und der Gesamtnettomenge in wm e.fact zu buchen. 2. Variante 2: Direktanlieferung erfasster Mengen an einen Aufbereiter / Verwerter Der Inputwiegeschein für die eingesammelten PPK Mengen beinhaltet immer die gesamte Papiermenge. Die eingesammelten und direkt an einen Aufbereiter/Verwerter gelieferten PPK Mengen sind vollständig (inkl. der Mengen der anderen ) an jeden zeitnah zu melden Der Input wird unter der Nummer des PPK-Mitbenutzungsvertrages in wm e.fact erfasst und über die schaft sowohl den einzelnen n als auch dem öre zugewiesen. Die Nachweisdokumentation endet nach LAGA-Richtlinie (Mitteilung Nr. 37) mit der Meldung der Eingangsverwiegung bei einem Papierverwerter. Die Belege der Eingangsverwiegungen sind für eventuelle Prüfzwecke vom Vertragspartner aufzubewahren. Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 4 von 8

wm e.fact Buchungsregeln 2017 für PPK Verträge Anlage 1: Anschriften und Ansprechpartner der nach 6.3 VerpackV Adresse Der Grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH Frankfurter Straße 720 726 51145 Köln Ansprechpartner Frau Stefanie Pagelkopf Tel.: +49 2203 937-667 Fax: +49 2203 937-496 Mail: mail@wme-fact.de, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH Stollwerkstraße 9a 51149 Köln Landbell AG Rheinstraße 4 L 55116 Mainz Herr Guido Beckers Tel.: +49 2203 9147-1186 Fax: +49 2203 9157-1186 Mail: guido.beckers@interseroh.com Frau Alena Baar Tel.: +49 6131 235 652-441 Fax: +49 6131 235 652-18 Mail:mengenstrom@landbell.de Reclay Systems GmbH Duale Systeme Redual & Vfw Im Zollhafen 2-4 50678 Köln Zentek GmbH & Co. KG Ettore-Bugatti-Str. 6-14 51149 Köln Veolia Umweltservice Dual GmbH Büro: Rostock Henrik-Ibsen-Straße 20a 18106 Rostock Herr Oliver Wiegand Tel.: +49 221 580098-416 Fax: +49 221 580098-470 Mail: wiegand@reclay-group.com Herr Jochen Rüth Tel.: +49 2203 8987-560 Fax: +49 2203 8987-985 Mail: jrueth@zentek.de Herr Michael Finze Tel.: +49 381 87715-339 Fax: +49 381 87715-333 Mail: michael.finze@veolia.com BellandVision GmbH Bahnhofstraße 9 91257 Pegnitz RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG Waltherstr. 49 51 51069 Köln ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH Margaretenstraße 1 53175 Bonn NOVENTIZ Dual GmbH Dürener Strasse 350 50935 Köln Herr John Schuralew Tel.: +49 9241 4832-355 Fax: +49 9241 4832-322 Mail: john.schuralew@bellandvision.de Herr Burkhard Feldhoff Tel.: +49 221 474465-45 Fax: +49 221 474465-845 Mail: mengenstrom@recycling-kontor.koeln Herr Frank Arleth Tel.: +49 228 299714-52 Fax: +49 228 299714-90 Mail: arleth@els-systeme.de Herr Rogier de Vries Tel.: +49 221 800158-65 Fax: +49 221 800158-39 Mail: Rogier.deVries@noventiz.de Copyright 2016, Duales System Deutschland GmbH Seite 5 von 8