Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 f GewO für juristische Personen

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Transkript:

Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 f GewO für juristische Personen Ab dem 1. Januar 2013 benötigen gewerbliche Finanzanlagenvermittler und berater eine Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis kann für folgende drei Kategorien erteilt werden: 1. Anteilscheine einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft, 3. Sonstige Vermögensanlagen im Sinn des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagegesetzes. Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. persönliche Zuverlässigkeit 2. geordnete Vermögensverhältnisse 3. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4. Sachkunde Bei juristischen Personen (z.b. GmbH, AG) muss die Gesellschaft die Erlaubnis beantragen. Beim Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse werden auch die Verhältnisse aller gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) geprüft. Der Antrag ist grundsätzlich am Hauptsitz des Unternehmens zu stellen. Bei der Beantragung der Erlaubnis sind zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen folgende Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie vom Antragsteller zu erbringen: 1. Antragsformular 2. Nachweis über das Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Mindestdeckung 1,23 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall und 1,85 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres (ab 15.01.2013 werden neue Mindestversicherungssummen gelten) Nachweis durch Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens (die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein) 3. Führungszeugnis (Belegart O) (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde: Meldebehörde der Wohnortgemeinde; bei juristischen Personen für alle gesetzlichen Vertreter Zweck: Vorlage bei der IHK zur Erteilung der Erlaubnis nach 34 f GewO Kosten: 13 Dauer: ca. zwei bis drei Wochen Ziel: mögliche Vorstrafen herausfinden Hinweis: Für Leiter eines/r Betriebs/Zweigniederlassung ist dieser Nachweis ebenfalls zu erbringen. 4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde: Ordnungsbehörde der Wohnortgemeinde, bei juristischen die für die Hauptniederlassung zuständige Ordnungsbehörde; bei juristischen Personen auch für alle gesetzlichen Vertreter; Zweck: Vorlage bei der IHK zur Erteilung der Erlaubnis nach 34 f GewO Kosten: 13 Dauer: ca. zwei bis drei Wochen Ziel: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung aufdecken Hinweis: Für Leiter eines/r Betriebs/Zweigniederlassung ist dieser Nachweis ebenfalls zu erbringen.

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde: zuständiges Finanzamt (bei natürlichen Personen: Wohnsitzfinanzamt; bei juristischen Personen: Betriebssitzfinanzamt); bei juristischen Personen bitte Bescheinigungen sowohl für die Gesellschaft als auch für alle gesetzlichen Vertreter Kosten: keine Dauer: ca. eine Woche Ziel: steuerliches Verhalten (Erklärungspflichten) und steuerliche Rückstände aufzeigen 6. Auszug aus der Schuldnerkartei*- und dem Insolvenzregister (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde der letzten fünf Jahre: Amtsgericht des Wohnorts (Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzabteilung); bei juristischen Personen sowohl für die Gesellschaft als auch für alle gesetzlichen Vertreter Kosten: keine Dauer: ca. eine Woche, bei persönlicher Vorsprache gegebenenfalls sofort Ziel: Einträge im Schuldnerverzeichnis aufzeigen und anhängige Insolvenzverfahren aufdecken *Bitte beachten Sie: Zum 01.01.2013 hat sich das Zwangsvollstreckungsrecht geändert. In einer Übergangszeit gibt es zwei Ausprägungen de Schuldnerverzeichnisses: Die bisherige Schuldnerkartei beim Amtsgericht des Wohn- oder Firmensitzes, das neue Schuldnerverzeichnis für Vollstreckungsanträge nach dem 1.1.2013 (nur online über www.vollstreckungsportal.de). Ggfs. können Einträge in beiden Verzeichnissen vorliegen. Bitte fügen Sie daher den Antragsunterlagen beide Auskünfte bei. 7. Nachweis der Sachkunde: Sachkundeprüfung bei der IHK als geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) Gleichgestellte Berufsqualifikationen (inkl. deren Vorläufer und Nachfolger): Vorlage des Abschlusszeugnisses (ohne weitere praktische Berufserfahrung) - Geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK) - Geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK) - Geprüfter Investmentfachwirt oder -wirtin (IHK) - Geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK) - Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau, - Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung oder Investmentfondskaufmann oder frau Abschlusszeugnis (mit zusätzlich mindestens 1-jähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung) - Betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) - Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung, - Finanzfachwirt/-wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule Abschlusszeugnis als Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) mit zusätzlich mindestens 2-jähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung Erfolgreicher Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechts-wissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie (mit zusätzlich mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der Anlagevermittlung oder -beratung)

Die Sachkunde ist grundsätzlich vom Antragsteller (bei juristischen Personen Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied) nachzuweisen. Bei Personengesellschaften (GbR, OHG) haben alle Gesellschafter den Nachweis der Sachkunde zu erbringen. Bei einer Kommanditgesellschaft gilt dies nur für die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär). Gebühren für das Erlaubnisverfahren nach 34 f Abs. 1 a) Erlaubnisverfahren - im Umfang einer Kategorie 320,00 - im Umfang von zwei oder drei Kategorien 350,00 b) Erweiterung der Kategorie(n) nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung - innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung einer Erlaubnis 80,00 - nach mehr als sechs Monaten nach Erteilung einer Erlaubnis 120,00 c) Sonstige Verwaltungshandlungen 25,00 bis 100,00 Registrierungsverfahren - Registereintragung nach 34 f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender) 25,00 - Registereintragung nach 34 f Abs. 6 GewO (Angestellter) 10,00 - Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 20,00 - Schriftliche Auskunft aus dem Register nach 11 a Abs. 2 GewO 15,00 Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Ansprechpartner: Elke Stoermer Tel: 0202 2490 403 Fax: 0202 2490 499 E-Mail: e.stoermer@wuppertal.ihk.de Ludger Benda Tel.: 0202 2490 400 Fax: 0202 2490 499 E-Mail: l.benda@wuppertal.ihk.de

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) - für juristische Personen - Hinweis: Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Verein), muss die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Gesellschaft den Antrag auf ihren Namen stellen. Darüber hinaus sind Angaben über die gesetzlichen Vertreter zu machen. Im Fall einer GmbH & Co. KG oder einer vergleichbaren Rechtsform ist der Erlaubnisantrag durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d.h. durch die juristische Person, zu stellen. 1. Name des/der Antragstellers/in: (im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Bezeichnung juristische Person) Registergericht und -nummer: 2. Anschrift der Hauptniederlassung des Unternehmens Telefon: Fax: E-Mail: abweichende gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren von - bis: von - bis:

3. Angaben zu den gesetzlichen Vertretern (alle gesetzlichen Vertreter aufführen, ggf. Anlage verwenden): Vor- und Zuname: private Anschrift Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: abweichende private Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren: von - bis: von - bis: 4. Sind Sie als geschäftsführender Gesellschafter in einer Personenhandelsgesellschaft (KG, OHG) tätig? Ja Nein Angaben zur Personenhandelsgesellschaft (KG, OHG) Im Handelsregister eingetragener Name: Telefon: Fax: E-Mail:

abweichende gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren von - bis: 5. Stellen Sie eine/n Betriebsleiter/in ein oder wird eine Zweigstelle Ihres Betriebes von einem/einer Beauftragten geleitet? Nein Ja Falls ja, bitte Name, Vorname und Wohnanschrift angeben: 6. Angaben zum Umfang der Erlaubnis Beantragt wird die Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S. 1 GewO für Nr. 1 Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Nr. 2 Nr. 3 Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 VermAnlG (Die Erlaubnis kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden.) 7. Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse nach 34 f Abs. 2 GewO Ist gegen Sie oder den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigstelle Beauftragten ein Strafverfahren anhängig oder sind Sie wegen einer solchen Straftat in den letzten fünf Jahren verurteilt worden ja nein Ist über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden? ja nein Haben Sie eine eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben oder liegt eine Haftanordnung zur Abgabe der EV vor? ja nein

8. Angaben zu gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren: Haben Sie bereits bei einer anderen Stelle einen Antrag auf Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 S. 1 GewO gestellt? nein ja Falls ja, bei welcher Stelle: _ 9. Beizufügende Unterlagen Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) (nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) (nicht älter als drei Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als drei Monate) Bescheinigung des Amtsgerichts aus der Schuldnerkartei und dem Insolvenzregister (je vom Amtsgerichts des Wohnorts und des Firmensitzes) Bescheinigung(en) eines Versicherungsunternehmens über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Sachkundenachweis (zutreffendes bitte ankreuzen) o Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung ( 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO) oder o Abschlusszeugnis in einer gleichgestellten Berufsqualifikation ( 4 FinVermV) Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (aktuelle Kopie) bzw., falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, der Gesellschaftsvertrag Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und 34f GewO. Wir versichere/n die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Ort, Datum Unterschrift

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister gemäß 11a GewO Name des/der Antragstellers/in: (juristische. Person) Wenn Tätigkeit innerhalb einer/von Personenhandelsgesellschaft/en bitte angeben: Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Handelsregistergericht und nummer Wir beziehen uns auf unseren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 34 f GewO vom und beantragen die Eintragung in das Vermittlerregister gemäß 11a GewO als Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S. 1 GewO für die Beratung und Vermittlung von Nr. 1 Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Nr. 2 Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Nr. 3 Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 VermAnlG Zugleich wird die Erteilung einer Registrierungsnummer beantragt. 5. Wir sind bereits als Versicherungsvermittler/-berater im Register eingetragen nein ja Falls ja, bitte Registernummer angeben: Ort, Datum Unterschrift

Muster einer Versicherungsbestätigung für juristische Personen Kennziffer Versicherungsunternehmen Versicherungsnehmer Versicherungsschein-Nr. (Briefkopf des Versicherungsunternehmens) Betreff: Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Finanzanlagenvermittler gem. 34f Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß. 34f Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der 9 bis 10 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) erfüllt. Ihr Versicherungsschutz als Finanzanlagenvermittler erstreckt sich auf folgende Produktkategorien: 1. Anteilscheine einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen ( 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO), 2. öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft ( 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO), 3. sonstige Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes ( 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO) (Nur Zutreffendes drucken) Für Versicherungsbestätigungen ab dem 15.01.2013 Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 1.230.000 je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt mindestens 1.850.000, unabhängig vom Umfang der Erlaubnis nach 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, vgl. 9 Absatz 2 FinVermV. Ort, Datum ------------------------------------------------------- (Unterschrift des Vertretungsberechtigten)

Muster einer Versicherungsbestätigung für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) Kennziffer Versicherungsunternehmen (Briefkopf des Versicherungsunternehmens) Versicherungsnehmer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG) Versicherungsschein-Nr. Betreff: Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Finanzanlagenvermittler gem. 34f Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung gem. 34f Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der 9 bis 10 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) erfüllt. Ihr Versicherungsschutz als Finanzanlagenvermittler erstreckt sich auf folgende Produktkategorien: 1. Anteilscheine einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen ( 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO), 2. öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft ( 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO), 3. sonstige Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes ( 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO) (Nur Zutreffendes drucken) Mitversicherte Personen sind: 1.... 2.... 3.... Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit in der Personenhandelsgesellschaft. Er erstreckt sich auf die Produktkategorie(n), für die auch der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz besitzt. Für Versicherungsbestätigungen ab dem 15.01.2013 Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens 1.230.000 je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt mindestens 1.850.000, unabhängig vom Umfang der Erlaubnis nach 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, vgl. 9 Absatz 2 FinVermV. Ort, Datum ------------------------------------------------------- (Unterschrift des Vertretungsberechtigten)