BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Deutscher Bundestag Drucksache 18/9977 18. Wahlperiode 14.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9818 Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke sowie der Atomkraftwerke Grafenrheinfeld und Gundremmingen B V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der 13. Atomgesetzesnovelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet. Im letzten Jahr erfolgte die endgültige Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld, im kommenden Jahr wird die des AKW Gundremmingen B folgen. Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden und damit das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei gemacht wird. Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann, hängt stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in mehreren Kleinen Anfragen thematisiert, vgl. die Bundestagsdrucksachen 17/11756, 18/309 und 18/2335. Die Antworten der Bundesregierung finden sich auf den Bundestagsdrucksachen 17/11944, 18/444 und 18/2427. Die Bundesregierung ging, gestützt auf Aussagen der AKW-Betreiber, noch im Jahr 2014 davon aus, dass in den acht eingangs genannten AKW die Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016 bzw. 2017 hergestellt werden kann (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210). Die Fragestellerinnen und Fragesteller waren bezüglich des Zeithorizonts 2016 bzw. 2017 dagegen schon länger skeptisch, unter anderem, weil es bezüglich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 12. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/9977 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters CASTOR V/52 für abgebrannte Siedewasserreaktor-Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam, die mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen (siehe hierzu die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 auf Bundestagsdrucksache 18/115 und 65 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl). Hinzu kam, dass es neben verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine Reihe Anträge zu bearbeiten galt, die sich auf die einzelnen Zwischenlager an den AKW-Standorten beziehen, vgl. hierzu Plenarprotokoll 18/16, Anlage 7. Ferner waren bestimmte Beladeszenarien wie beschädigte Brennelemente bzw. Brennstäbe oder Brennelemente mit Sonderabbränden noch nicht zugelassen. Zum Teil waren sie noch nicht einmal beantragt, wie die Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortete. Zudem genießen die neun bzw. acht (nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld) noch in Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor den acht 2011 endgültig abgeschalteten, wie auf Bundestagsdrucksache 18/444 der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 zu entnehmen ist. Diese Skepsis bezüglich des Zeithorizonts 2016/2017 und die Gründe hierfür thematisierten die Fragestellerinnen und Fragesteller zuletzt mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4741. Mit ihrer dazugehörigen Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4887 gab die Bundesregierung erstmals an, dass laut den Anlagenbetreibern eine Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 erst im Jahr 2018 und des AKW Unterweser erst um 2019/2020 zu erwarten sei. Diese Kleine Anfrage will erneut zu mehr Klarheit und Belastbarkeit in der Frage der Kernbrennstofffreiheit der 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke und des AKW Grafenrheinfeld beitragen und für einen aktuellen allgemeinen Sachstand hinsichtlich des Rückbaus dieser neun Atomkraftwerke sowie der Rückbauvorbereitungen für das im kommenden Jahr abzuschaltende AKW Gundremmingen B sorgen. 1. Wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils der aktuelle Stand der Genehmigungsverfahren und Betreiberplanungen bezüglich der Stilllegung und des Rückbaus der acht oben genannten, im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie der AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B (bitte anlagenscharfe Angaben wie auf Bundestagsdrucksache 18/4887 machen)? Der Bundesregierung sind folgende Eckdaten der Genehmigungsverfahren bzw. der Betreiberplanung bezüglich der Stilllegung und des Rückbaus zu den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Kernkraftwerken (KKW) sowie den Kernkraftwerken Grafenrheinfeld und Gundremmingen bekannt. Alle Anträge haben den direkten Abbau (ohne vorherigen sicheren Einschluss) zum Ziel.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/9977 Kernkraftwerk Antrag auf Stilllegung Scoping- Termin Öffentliche Bekanntmachung Erörterungstermin Isar 1 04.05.2012 16.04.2013 05./07.03.2014 22.07.2014 Unterweser 04.05.2012 25.06.2013 23.09.2015 23.02.2016 20.12.2013 Biblis A 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014 Biblis B 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014 Brunsbüttel 01.11.2012 18.12.2013 16.02.2015 06./07.07.2015 19.12.2014 Neckarwestheim 1 24.04.2013 04.07.2013 09.01.2015 16./17.06.2015 Philippsburg 1 24.04.2013 10.06.2013 30.01.2015 14.-16.07.2015 28.01.2014 Krümmel 24.08.2015 27.06.2016 - - Grafenrheinfeld 28.03.2014 19.03.2015 09.05.2016 25.10.2016 (geplant) Gundremmingen B 11.12.2014 22.10.2015 - - 2. Welche neuen Zwischenlager mit welcher Auslegung für welche Arten von Abfällen sind an diesen neun Standorten jeweils auf welcher rechtlichen Grundlage geplant, beantragt oder genehmigt (bitte möglichst alle wesentlichen bekannten Eckdaten angeben, d. h. bitte insbesondere möglichst mehr Eckdaten angeben als in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/4887, wie beispielsweise beantragte/genehmigte Betriebsdauer, Lagerkapazität und Eckdaten bzw. Begrenzungen zum Inventar)? Der Bundesregierung sind nur die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Informationen zu neuen Zwischenlagern gesichert bekannt. Zwischenlager Antragsgegenstand Genehmigung Anmerkungen Biblis LAW 2 7 StrlSchV genehmigt und im Bau, Inbetriebnahme 2018 Brunsbüttel LASMA 7 StrlSchV beantragt Grafenrheinfeld BeHa 7 StrlSchV beantragt Krümmel LASMA az 7 StrlSchV in Planung Neckarwestheim SAL GKN 7 StrlSchV beantragt und im Bau, Inbetriebnahme 2018 Philippsburg SAL KKP 7 StrlSchV beantragt und im Bau, Inbetriebnahme 2018 Unterweser LUnA 7 StrlSchV beantragt Weitere gesicherte Informationen konnten in der Kürze der für die Beantwortung der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beschafft werden.

Drucksache 18/9977 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele abgebrannte Brennelemente in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie im AKW Grafenrheinfeld aktuell im Reaktordruckbehälter oder Lagerbecken lagern sowie im Lagerbecken des AKW Gundremmingen B (es wird möglichst um den tatsächlichen aktuellen Stand gebeten)? 4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und ggf. in welchen der acht 2011 endgültig abgeschalteten Anlagen sowie den AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B Brennelemente vorhanden sind bzw. sein werden, die einer längeren Abklingzeit als fünf Jahre bedürfen und daher zu einem Verzögerungsfaktor hinsichtlich eines möglichst frühen Zeitpunkts der Kernbrennstofffreiheit werden bzw. werden könnten (ggf. bitte möglichst mit Angabe der betreffenden Abklingzeit und ausführlicher Darlegung)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Folgende Mengen an bestrahlten Brennelementen lagerten am 31. Dezember 2015 in den acht im Jahr 2011 abgeschalteten Kernkraftwerken: Anlage Standort Reaktordruckbehälter (Anzahl) Nasslager (Anzahl) KKU Unterweser 0 204 KWB-A Biblis 0 421 KWB-B Biblis 0 506 KKI-1 Isar 0 1 734 KKP-1 Philippsburg 0 886 GKN-1 Neckarwestheim 0 252 KKB Brunsbüttel 517 0 KKK Krümmel 0 990 In den Anlagen Grafenrheinfeld und Gundremmingen B lagern folgende Mengen an bestrahlten Brennelementen mit Stand vom 31. Dezember 2015: Anlage Standort Reaktordruckbehälter (Anzahl) Nasslager (Anzahl) KKG Grafenrheinfeld 0 597 KRB-B Gundremmingen 784 2 324 Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, wo und wie viele Brennelemente vorhanden sind bzw. sein werden, die länger als fünf Jahre abklingen müssen. Dies hängt im Wesentlichen von den Planungen der Betreiber ab, wie die Behälter (optimiert) zu beladen sind. 5. Welche Erkenntnisse welchen Datums hat die Bundesregierung darüber, wann die acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie die AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B jeweils kernbrennstofffrei werden sollen bzw. sein können? Am Standort Biblis soll nach Angaben von RWE Power AG der Block A voraussichtlich Ende 2016 und Block B Mitte 2018 kernbrennstofffrei sein. Nach Angaben der EnBW Kernkraft GmbH soll die Kernbrennstofffreiheit der Anlage Philippsburg 1 bis Ende 2016 erreicht werden. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13. Juni

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/9977 2013 bezüglich des Zwischenlagers Brunsbüttel ist eine Aussage der Bundesregierung, ob an einer Kernbrennstofffreiheit des KKW Brunsbüttel bis 2017 (Bundestagsdrucksache 18/4887) festgehalten werden kann, derzeit nicht möglich. Zu den Kernkraftwerken Krümmel, Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Isar 1, Unterweser und Neckarwestheim 1 liegen der Bundesregierung keine aktuelleren Informationen als auf Bundestagdrucksache 18/4887 ausgeführt vor. Im Zusammenhang mit der von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh erwarteten Transportgenehmigung für Köcher im CASTOR V/19 in 2016 und für die Zwischenlagerung in 2017 könnten erste Beladungen in 2018 stattfinden. Vor diesem Hintergrund scheint eine Kernbrennstofffreiheit des KKW Neckarwestheim 1 frühestens im Jahr 2018 möglich zu sein. 6. Wie viele Sonderbrennstäbe, für die Behälter-/Zwischenlagerungszulassungen jeweils erst noch beantragt oder erteilt müssen, existieren jeweils in den acht 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie den AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B aktuell (laut Bundestagsdrucksache 18/4887 lagen der Bundesregierung hierzu bezüglich der acht 2011 endgültig abgeschalteten AKW im Mai 2015 keine neueren Erkenntnisse als vom August 2014 vor)? Bezogen auf die Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2427 verwiesen. In den Kernkraftwerken Grafenrheinfeld und Gundremmingen B lagern nach Informationen der Bundesregierung derzeit 62 bzw. 98 Sonderbrennstäbe. 7. Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens zur Verpackung von Sonderbrennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern im AKW Biblis (bitte möglichst ausführlich dalegen)? Welche Restlaufzeit wird das Pilotverfahren nach aktueller Schätzung noch haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht (zum diesbezüglichen Stand vom Mai 2015 siehe Bundestagsdrucksache 18/4887)? Wie ist der Ablauf der Verpackung von Sonderbrennstäben im Pilotverfahren, und sind daran Änderungen absehbar? Welche zusätzlichen Einrichtungen mussten in das Lagerbecken eingebracht werden? Im Änderungsgenehmigungsverfahren nach 6 des Atomgesetzes (AtG) für das Standort-Zwischenlager Biblis Köcher mit Sonderbrennstäben CASTOR V/19, das als Pilotverfahren betrieben wird, liegen dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als zuständige Genehmigungsbehörde die Antragsunterlagen noch nicht vollständig vor. Die bislang eingereichten Antragsunterlagen werden nach wie vor geprüft. Im Ergebnis der Prüfungen waren und sind Revisionen der Antragsunterlagen erforderlich. Auch die revidierten Antragsunterlagen liegen dem BfE noch nicht vollständig vor. Belastbare Schätzungen über die Dauer des Pilotverfahrens können deshalb derzeit nicht abgegeben werden, ebenso wenig sind Aussagen zum Ablauf der Verpackung von Sonderbrennstäben und zu zusätzlichen Einrichtungen im Lagerbecken derzeit möglich.

Drucksache 18/9977 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 8. Wie viele Brennelemente lagern jeweils in den hier thematisierten AKW, die den für den Standort bestimmten Transport- und Lagerbehälteranforderungen bezüglich des Mindestabbrandes nicht entsprechen, und wie viele sonstige Sonderbrennstäbe lagen dort jeweils (bitte differenziert angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 9. Welche Untersuchungen zu Kritikalitätssicherheit und weiteren im Zusammenhang mit den geringen Abbränden relevanten Aspekten werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig von wem durchgeführt, und welcher Zeithorizont wird für die Lösung des Problems veranschlagt? Zuständig für die Untersuchungen zur Kritikalitätssicherheit der in der Antwort zu Frage 10 genannten Transport- und Lagerbehältertypen sind die Zulassungsinhaber, die im Verlauf des Zulassungsverfahrens entsprechend gefahrgutrechtlicher Anforderungen den Nachweis der sicheren Einhaltung der Unterkritikalität führen müssen. Das BfE als zuständige Zulassungsbehörde prüft die im Zulassungsverfahren eingereichten Unterlagen auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Der gegenwärtige Stand der gefahrgutrechtlichen Zulassungsverfahren lässt keine konkrete Prognose zum Zeitpunkt der Erteilung der Revisionen der Zulassungen zu. 10. Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte Brennelemente und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive Abweichungsanträge etc. sind derzeit beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) anhängig und ggf. mit welcher Priorisierung (bitte differenziert wie auf Bundestagsdrucksache 18/4887 sowie ggf. mit Priorisierung darlegen)? Die Anzahl der 6 AtG-Genehmigungsverfahren je Bundesland ergibt sich aus folgender Tabelle: Bundesland Baden-Württemberg 9 Bayern 6 Hessen 1 Mecklenburg-Vorpommern 0 Niedersachsen 9 Nordrhein-Westfalen 4 Schleswig-Holstein 6 Summe 35 Anzahl der Verfahren Zu den aufgeführten 35 Genehmigungsverfahren nach 6 AtG kommen noch nachfolgend aufgeführte Anträge auf verkehrsrechtliche Zulassungen für Behälter, die in deutschen Zwischenlagern eingesetzt werden sollen, hinzu. Für den CASTOR V/52 bestehen zwei Anträge auf Revision der Zulassung D/4373/B(U)F-96 (Rev.2) zwecks Aufnahme einer Beladevariante mit SWR-Köchern für Sonderbrennstäbe und Erweiterung des zulässigen Inventars. Für den CASTOR V/19 liegt ein Antrag auf Revision der Zulassung D/4372/B(U)F-96 (Rev. 4) vor, welche die Aufnahme einer Beladevariante mit DWR-Köchern für Sonderbrennstäbe beinhaltet. Im Folgenden sind die Verfahren nach 6 AtG für jedes Bundesland nach Standort und Antragsgegenstand aufgeführt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/9977 Baden-Württemberg Standort Anzahl Antragsgegenstand SZL Neckarwestheim 4 Behälter TN 24 E Inventarerweiterung CASTOR V/19 Schutz gegen SEWD SZL Philippsburg 4 Behälter TN 24 E Inventarerweiterung CASTOR V/19 Schutz gegen SEWD SZL Obrigheim 1 Aufbewahrung der KWO-Brennelemente (Antrag ruht derzeit, da die EnBW die Verbringung der KWO-Brennelemente zum Standort Neckarwestheim plant.) Gesamt 9 Bayern Standort Anzahl Antragsgegenstand SZL Grafenrheinfeld 3 Inventarerweiterung CASTOR V/19 Schutz gegen SEWD SZL Isar 3 Modifikation CASTOR V/52 Inventarerweiterung CASTOR V/19 SZL Gundremmingen 1 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/52 Gesamt 6 Inventarerweiterung CASTOR V/52 (geplant, Antrag liegt noch nicht vor) Hessen Standort Anzahl Antragsgegenstand SZL Biblis 1 Gesamt 1

Drucksache 18/9977 8 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Niedersachsen Standort Anzahl Antragsgegenstand SZL Grohnde 3 Inventarerweiterung CASTOR V/19 Schutz gegen SEWD SZL Unterweser 2 Inventarerweiterung CASTOR V/19 SZL Lingen 2 Inventarerweiterung CASTOR V/19 sowie Anwendung Fügedeckel TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radioaktive Abfälle Gesamt 9 Schutz gegen SEWD CSD-B-Abfälle aus Frankreich (seit 01.01.2014 werden nur die standortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt) HAW-Abfälle aus dem Vereinigten Königreich (seit 01.01.2014 werden nur die standortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt) Nordrhein-Westfalen Standort Anzahl Antragsgegenstand TBL Ahaus 3 Aufrüstung Krananlage Behälter CASTOR MTR 3 Behälter TGC 27 für die Aufbewahrung von hochdruckkompaktierten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich AVR-Behälterlager 1 Weitere Aufbewahrungsgenehmigung für drei Jahre Gesamt 4 Schleswig-Holstein Standort Anzahl Antragsgegenstand SZL Brunsbüttel 1 Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung im bestehenden Lagergebäude am Standort Brunsbüttel einschließlich Schutz gegen SEWD und Sonderbrennstäben in Köchern CASTOR V/52 SZL Krümmel 1 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/52 SZL Brokdorf 4 Behälter TN 24 E Gesamt 6 Inventarerweiterung CASTOR V/19 Schutz gegen SEWD

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/9977 11. Welche rechtlichen und materiellen Auswirkungen hat das seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13. Juni 2013 zum Zwischenlager Brunsbüttel auf diese anhängigen Antragsverfahren (zum diesbezüglichen Stand vom Mai 2015 siehe Bundestagsdrucksache 18/4887)? Ist abzusehen, welche zeitlichen Effekte diese Auswirkungen auf die Verfahren ungefähr bzw. grob geschätzt haben werden (ggf. bitte zeitliche Angaben machen)? Zum Urteil des OVG Schleswig haben der Bund und die Länder festgestellt, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen an allen anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen. Das OVG Schleswig hat in seiner Entscheidung zum Standortzwischenlager Brunsbüttel keine Sicherheitsdefizite festgestellt, bemängelt wurde der Umfang der Ermittlungen und Bewertungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Bei der Genehmigung wurden alle Aspekte, insbesondere auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes, umfassend geprüft. Die Vorlage bzw. die vollständige Vorlage von Unterlagen wurde zum Teil verweigert, da das Bekanntwerden des Inhalts dieser Unterlagen dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder weil die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden mussten. Den Prüfungen der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren lag und liegt der Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge zu Grunde. Vor diesem Hintergrund sehen sich der Bund und die Länder stets in der Pflicht, neue Erkenntnisse zu berücksichtigen, das Regelwerk weiterzuentwickeln, die Nachvollziehbarkeit der Abwägungen zu Sicherheitsfragen zu verbessern und dieses soweit möglich gesetzlich bzw. untergesetzlich zu regeln. Zeitliche Effekte des Urteils zum Standortzwischenlager Brunsbüttel auf andere atomrechtliche genehmigungsverfahren sind nicht absehbar. 12. Wie viele leere Transport- und Lagerbehälter welchen Typs sind an welchen deutschen AKW-Standorten derzeit vorhanden? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Stückzahlen jährlich neu verfügbarer Transport- und Lagerbehälter in den kommenden zehn Jahren sowie b) ihre (jährliche) Verteilung auf die einzelnen deutschen AKW? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da dies privatrechtliche Vereinbarungen der Betreiber mit den Behälterherstellern betrifft. Nach Angaben des Behälterherstellers GNS Gesellschaft für Nuklear-Services mbh können pro Jahr bis zu 80 CASTOR -Behälter gefertigt werden.

Drucksache 18/9977 10 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehenden Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an Atomkraftwerkstandorten (ggf. bitte auch mit zeitlichen Prognosen angeben)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Nach Informationen der Bundesregierung arbeiten die Betreiber derzeit an den Antragsunterlagen zur Zwischenlagerung der noch zurück zu nehmenden Castor- Behälter mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague und Sellafield.

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