Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland. 20. Oktober 2016

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Transkript:

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland 20. Oktober 2016

1. Das Anerkennungsgesetz 2. Handlungsfeldrelevante Akteure 3. Stand der Dinge in IQ eine Auswahl

1. Das Anerkennungsgesetz Bundesgesetz seit 1.4.2012 in Kraft seit, seit 1.7.2014 auch alle entsprechenden Ländergesetze Ziel: das Qualifikationspotenzial hier lebender Menschen besser zu nutzen, qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen, die Integration in Arbeitswelt und Gesellschaft zu fördern, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.

1. Das Anerkennungsgesetz Was? Vergleich eines im Ausland erworbenen Abschlusses mit einer deutschen Referenzqualifikation Wie? Festlegung von Referenzberuf, Vergleich mit aktuellem Berufsbild, Berücksichtigung von Berufserfahrung und sonstigen Befähigungsnachweisen Wer? Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus Womit? Identitätsnachweise, beglaubigte Kopien der übersetzten Originalzeugnisse, Lebenslauf, Antragsformular

1. Anerkennungsgesetz in Zahlen Quelle: Statistisches Bundesamt Zeitraum 1.4.2012-31.12.2015: 63.486 gestellte Anträge (ohne landesrechtlich geregelte Berufe) Jahr 2015: 19.389 Neuanträge Ergebnisse: 12.666 volle Anerkennung, 3.996 teilweise Anerkennung, 450 keine Anerkennung Berufe: Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Arzt/Ärztin, Physiotherapeut/in Erwerbsländer: 11.046 Abschlüsse aus der europäischen Union, weitere 6.249 Abschlüsse aus dem europäischen Ausland

Aus Sicht der Kammern, zuständigen Stellen, Arbeitsverwaltung und Beratungseinrichtungen: zeitlicher Aufwand 1. Gründe keinen Antrag zu stellen Kosten der Verfahren und der damit verbundenen Finanzierung Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Unterlagen Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (BiBB) alternative Verfahren individuell zielführender (z.b. Externenprüfung) fehlende Sprachkenntnisse zwar keine Voraussetzung zur Anerkennung aber ggf. formal benötigt zur Berufszulassung (Z.B. Arzt/Ärztin) oder förderlich für spätere Arbeitsmarktintegration

1. Kosten im Anerkennungsverfahren Welche Kosten fallen an? Übersetzungen, Beglaubigungen von Dokumenten, Verfahrenskosten (i.d.r. zwischen 100-600 ), Ausgleichsmaßnahmen, weitere Prüfungen Finanzierungsmöglichkeiten SGBII oder SGBIII Finanzierungsmöglichkeiten der Länder (Hamburg, Berlin, Ba-Wü.) Beratung und Qualifizierung im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

2. Handlungsfeldrelevante Akteure Bearbeitung der Anträge durch zuständige Stellen (z.b. Kammern, Behörden) Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss und Arbeitsmarktakteure als Nutzer der Bescheide

2. Handlungsfeldrelevante Akteure Informations- und Beratungsangebote Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Anerkennungsportal 4,7 Millionen Besuche (1.4.2012-1.10.2016) Hotline Arbeit und Leben in Deutschland 50.495 Beratungen (1.4.2012-30.6.2016) Agenturen für Arbeit und Jobcenter im Rahmen der Handlungs- und Geschäftsanweisung

2. Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Förderung: BMAS und ESF (Europäischer Sozialfonds) Ziel: Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund aktuelle Angebote im Programm Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung derzeit 111 Beratungsstellen, 53.700 Personen beraten (1.1.2015-30.9.2016) Qualifizierungen im Zuge des Anerkennungsgesetzes derzeit circa 260 Qualifizierungen, 5.033 Personen qualifiziert (1.1.2015-30.9.2016)

Erwerbsländer ca. 1/3 jeweils aus den EU28 Staaten am stärksten vertreten derzeit Syrien, Polen, Russische Föderation, Ukraine, Rumänien häufigste Referenzberufe Beratung: Lehrer/in, Ingenieur/in, Arzt/Ärztin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Erzieher/in Erwerbsstatus: überwiegend nicht erwerbstätig, ca. 15% sind beitragspflichtig beschäftigt Aufenthaltsstatus: Mehrzahl (33%) sind aus den EU28, steigend: Aufenthaltsstatus zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit oder zu 17a AufenthG 2. IQ in Zahlen

2. Wege zur Beratungsstelle Kommunikationswege in den Regionen gut ausgebaut: viele kommen über Jobcenter (24%) und Arbeitsagenturen (15%) rund 17% kommen über persönliche Empfehlungen, 14% über Internet zunehmend sind die Wege über ehrenamtliche Strukturen es besteht eine gute strukturelle Einbettung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in IQ; so finden Ratsuchende schnell den Weg zu ihrem richtigen Ansprechpartner Weg zu den Qualifizierungsangeboten läuft hauptsächlich über die IQ Beratung selbst (50%)

3. Stand der Dinge in IQ eine Auswahl Beratungsangebote in IQ: von 30 Beratungsstellen in 2012 auf circa 60 Beratungsstellen in 2014; mit dem ESF ab 2015 Ausbau auf derzeit 111 Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen Qualifizierungsangebote in IQ: seit 2015 Aufbau der Qualifizierungen im Zuge des Anerkennungsgesetzes inklusive berufsbezogener Kurse, die kostenlos zur Verfügung stehen bis 30.9.2016 wurden 5.033 Teilnehmende qualifiziert.

Berufliche Sprachförderung 14

Sprachförderung durch Bund 1. Integrationskurse BMI 2. ESF-BAMF-Programm (berufsbezogene Sprachförderung) BMAS 3. Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung) BMAS

Erfahrungen mit dem ESF-BAMF- Programm Gewonnene Erkenntnisse werden für das neue GPS genutzt: Berufsfachliche Ausrichtung der Sprachförderangebote. Flexibleres Modulsystem und Kombination Neue Unterrichtsformen (z.b. virtuelles Klassenzimmer).

Deutschsprachförderverordnung Rahmen Verordnungsermächtigung: 45a Aufenthaltsgesetz Bundesamt für Migration und Flüchtlinge In Kraft seit 1. Juli 2016 Sukzessive Ablösung des ESF-BAMF-Programms bis Ende 2017

Teilnehmen können: Personen mit Migrationshintergrund Deutschsprachförderverordnung Teilnehmende Geduldete nach 60a Absatz 2 Satz 3 des AufenthG (dringende humanitäre, persönliche Gründe, erhebliche öffentliche Interessen) Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia)

Deutschsprachförderverordnung Teilnahmevoraussetzungen Bei Agentur für Arbeit ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder an Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder der Assistierten Ausbildung nach dem SGB III teilnehmen (Agenturen für Arbeit) oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen (Jobcenter) oder Begleitend zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder für den Zugang zum Beruf ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen (BAMF) oder Auszubildende/Auszubildender sind (BAMF)

Deutschsprachförderverordnung Besonderheiten Über die Erteilung der Teilnahmeberechtigung entscheiden die jeweils zuständigen Stellen Bei Vergabe der zur Verfügung stehenden Kursplätze werden vorrangig berücksichtigt: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wenn bei ihnen ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt zu erwarten ist und Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und aufgrund der Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme verpflichtet sind.

Modularisierung, Kombination von berufsbezogener Sprachförderung mit Maßnahmen nach dem SGB II und SGB III sowie mit arbeitsmarktpolitischen Bundes- und Landesprogrammen, Lehrkräfte; Lehrmittel, Kinderbetreuung, Fahrkosten. Deutschsprachförderverordnung Wesentliche Inhalte

Deutschsprachförderverordnung Wesentliche Inhalte der Module Modularisierung Basismodule (vom B1 zu B 2, vom Niveau B 2 zu C 1, vom C1 zu C 2). Spezialmodule für Personen im Anerkennungsverfahren, fachspezifische Spezialmodule. Eingangssprachniveau B1, aber Spezialmodule für Personen, die trotz Teilnahme am Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.

Deutschsprachförderverordnung Wesentliche Inhalte Kombination Sowohl für Basismodule, als auch im fachspezifischen Bereich. In enger Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Agenturen und Grundsicherungsträgern. Lehrkräfte; Lehrmittel Gesamtpauschale wird auf 4,14 pro Teilnehmenden und UE festgelegt. Mindestvergütung für Lehrer auf Honorarbasis 35 /Stunde. Kostenfreie Lehrmittel für Teilnehmende. Kinderbetreuung, Fahrkosten Kinderbetreuung wird bei Bedarf durch Kursträger sichergestellt (subsidiär) Fahrkosten werden durch pauschalen Zuschuss erstattet.

Deutschsprachförderverordnung Sukzessive Ablösung des ESF-BAMF-Programms Basismodule Kombinationsmaßnahmen mit Basismodulen B2- Basismodul C1- Basismodul C2- Basismodul September 2016 Mitte 2017

Deutschsprachförderverordnung Sukzessive Ablösung des ESF-BAMF-Programms Spezialmodule Kombimaßnahmen mit fachspezif. Spezialmodulen Unterhalb B1 Anerkennung: Medizin Anerkennung: Pflege Lehrer Erzieher fachspezifisch: gewerblich- -technisch fachspezifisch: Lager - Logistik; Handel; HOGA etc. Anfang 2017 Mitte 2017 Ende 2017 Virtuelles Klassenzimmer

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: BMAS Grundsatzreferat Migrations- und Ausländerpolitik, IIa6 IIa6@bmas.bund.de + IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung fachstelle.beratung.qualifizierung@f-bb.de