Doppik, Produkte und was weiter? Fachtagung "Privatisierung und Rekommunalisierung" Frankfurt a.m., 21.03.2009
Ziele Doppik Darstellung vollständiges Ressourcenaufkommen vollständiger Ressourcenverbrauchs vollständiger Vermögensbestand Integration Beteiligungen & Vereinheitlichung Rechnungswesen im Konzern Kommune, Outputorientierte Darstellung der Produkte, Steuerung durch Budgets ermöglichen, Unterstützung von Kosten- & Leistungsrechnung & Controlling Anforderung: Weitere/ Neue Ziele Beispiel: Integration bürgerschaftlicher oder ethischer Ziele, Robert Kösling Seite 2
Finanzrechnung Bilanz Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Einzahlungen./. Auszahlungen Vermögen Eigenkapital (A. IV) Erträge./. Aufwendungen Liquiditätssaldo Liquide Mittel (C. IV) Fremdkapital Ergebnissaldo, Robert Kösling Seite 3
1. + Ordentliche Erträge 2../. Ordentliche Aufwendungen Ziele 3. = Ergebnis der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit 4. + Finanzerträge 5../. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6. = Finanzergebnis 7. = Ordentliches Jahresergebnis (3 + 6) 8. + Außerordentliche Erträge 9../. Außerordentliche Aufwendungen 10. = Außerordentliches Jahresergebnis 11. = Jahresergebnis (7 + 10) 12../. Summe Jahresfehlbeträge aus Vorjahren 13. = Saldo nach Berücksichtigung der Jahresfehlbeträge, Robert Kösling Seite 4
Aktiva Kommunale Bilanz Passiva A. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs B. Anlagevermögen: Sachanlagen Finanzanlagen C. Umlaufvermögen: Forderungen Finanzmittel D. Rechnungsabgrenzungsposten E. Abgrenzungsposten für latente Steuern F. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag A. Eigenkapital: Rücklagen Jahresüberschuss / -fehlbetrag B. Sonderposten C. Rückstellungen D. Verbindlichkeiten E. Rechnungsabgrenzungsposten, Robert Kösling Seite 5
Haushalt Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn Ergebnisplan ausgeglichen ist (Ertrag Aufwand) Eigenkapital darf nicht negativ sein (Eigenkapital 0) Eigenkapitalverzehr möglich (z.b. hoher Fremdfinanzierungsgrad, Abnahme der Rücklagen (Entnahmen), Auflösung stiller Reserven) Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn Fehlbedarf im Ergebnisplan & Fehlbedarf in Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. ( 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW) Der Haushalt gilt nicht als ausgeglichen, wenn EK (in Planung oder Rechnung) über Ausgleichsrücklage hinaus verringert wird., Robert Kösling Seite 6
Haushalt Ausgleichsrücklage = Teil des Eigenkapitals Ansatz in der Eröffnungsbilanz bis zu 1/3 des EK, max. jedoch 1/3 der Höhe der durchschnittl. jährlichen Steuerreinnahmen & allgemeinen Zuweisungen Inanspruchnahme bei Fehlbedarf Vorsicht vor Fiktion des Haushaltsausgleichs! Wiederauffüllen durch Zuführung von Jahresüberschüssen möglich, bis der in der Eröffnungsbilanz angesetzte Betrag erreicht ist, Robert Kösling Seite 7
Wirkung / HSK Voraussetzungen ( 76 Abs. 1 GO NRW): Rücklage ( = Restposten Eigenkapital) verringert sich innerhalb 1 Jahr um mehr als ¼ oder In 2 aufeinander folgenden Jahren wird Verringerung der Rücklage (des Restpostens Eigenkapital) geplant oder Innerhalb Zeitraum Haushaltsplanung wird EK aufgebraucht. Folge: Genehmigungspflicht HSK unter Bedingungen & mit Auflagen möglich Genehmigung nur, wenn Haushaltsausgleich spätestens im letzten Jahr der Haushaltsplanung erreicht wird (d.h. Verkürzung der Frist um 1 Jahr) ( 76 Abs. 2 GO NRW), Robert Kösling Seite 8
Anschaffung im Jahre 2004 für 50.000 : Lineare Abschreibung, 5 Jahre Nutzung Verbuchung in der Kameralistik: Vermögenshaushalt Ansatz von 50.000 EUR im Jahr 2004 50 0 0 0 0 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 TEUR Verbuchung im NKF: 1. Ergebnisrechnung jährliche Abschreibung von 10.000 EUR von 2004 bis 2009 (ergebniswirksam) 2. Bilanz Sachanlagevermögen von 40.000 EUR in 2004 (nicht ergebniswirksam), jährliche Verminderung um 10.000 EUR, Robert Kösling Seite 9 10 10 10 10 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 10 40 30 20 0 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 TEUR TEUR
Wirkung, Robert Kösling Seite 10
Wirkung Quelle: Friedrich W. Gieselmann + Partner GbR, Robert Kösling Seite 11
Wege, Robert Kösling Seite 12
Wirkung 116 (1) GO NRW:...Der Rat bestätigt den geprüften Gesamtabschluss... 96 (1) GO NRW:...Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters... Prüfung notwendig: Wie in Hessen geregelt? Ergebnis: Umfang der Entlastung erheblich größer als in der Vergangenheit Der Gesamtabschluss ist zentrale Informationsgrundlage für die wirtschaftliche Beurteilung der Gemeinde ( Risiken der künftigen Entwicklung, Finanzierung / Rating), Robert Kösling Seite 13
2/3 haben bis Anfang 2008 umgestellt, geplant waren 80% Vorwiegend kreisangehörige Gemeinden verschieben auf 2009 Steuerentwicklung/Bilanzpolitik als vermutete Ursache, Robert Kösling Seite 14
Doppik-Umfrage NRW 2008 75% Kämmerer sehen NKF positiv (2002 = 56%) & erwarten hohen/ sehr hohen Nutzen (Überblick, Steuerung, Informationen) dagegen Politik, Verwaltung neutraler, nur 45 u.17%; Kreise zurückhaltender als kreisfreie Städte 2/3 gehen davon aus, dass der Haushaltsausgleich schwieriger wird. 28% erwarten keine Veränderung 70% rechnen mit Eigenkapitalanteil über 20%; 12% erwarten Anteil bis zu 20%,, Robert Kösling Seite 15
Doppik-Umfrage NRW 2008 Umstellungsstrategie: big bang (89%) Größter Arbeitsaufwand bei Vermögenserfassung, - bewertung (68%), Softwareumsetzung (53%), externe Beratung (14%) Zentrale Finanzbuchhaltung bevorzugen 88% 2/3 gliedern Haushalt produktorientiert, 29% organisatorisch Nur 9% stellen ohne externe Unterstützung um Schwierigste Aufgabe: Entwicklung innovativen Steuerungskonzeptes (62%); Softwareimplementierung (35%) Für nur 20% wird NKF-Haushalt für Bürger verständlicher, Robert Kösling Seite 16
, Robert Kösling Seite 17
Konsolidierung?? Quelle: Stadt Münster 2008, Robert Kösling Seite 18
Konsolidierung?? Quelle: Stadt Münster 2008, Robert Kösling Seite 19
Konsolidierung?? Strategische Relevanz der Produkte Meinung Stadt Münster: Produkte A-Ziele haben hohe strategische Relevanz, dagegen Produkte C-Ziele eher geringe strategische Relevanz. Je weniger strategische Relevanz das Produkt hat, desto eher in Konsolidierungsprozess mit einzubeziehen! Steuerbarkeit Produkte, wenn Produktstandards beeinflussbar (Art, Menge, Dauer) Übertragung auf Dritte, z.b. auch in Form der interkommunalen Zusammenarbeit, möglich Nur wenn das Produkt steuerbar ist, handelt es sich um ein konsolidierungsrelevantes Produkt, bei dem Ausgaben eingespart werden können!, Robert Kösling Seite 20
Kennzahlen, Robert Kösling Seite 21
Kennzahlen, Robert Kösling Seite 22
Kennzahlen, Robert Kösling Seite 23
Quelle Stadt Brühl, Robert Kösling Seite 24
Quelle Stadt Brühl, Robert Kösling Seite 25 Quelle Stadt Brühl
, Robert Kösling Seite 26 Quelle Stadt Brühl
, Robert Kösling Seite 27 Quelle Stadt Brühl
Zwischenfazit Meinung Ökonomisierung des Verwaltungshandelns geht ungebremst weiter Auswirkungen auf politisches Handeln u.a.: Bemessung der Wirkung von Verwaltungshandeln / Handeln weiterer Akteure im öffentlichen Raum nach rein finanzwirtschaftlichen Kriterien Haushaltsplanung & ggf. Haushaltskonsolidierung auf der Grundlage kaufmännischer Buchführung & Bilanzierung Nutzung neuer Möglichkeiten auch im Hinblick auf Re-Kommunalisierung, Gegensteuerung Privatisierung, Bürgerhaushalt, langfristige Vermögenssicherung oder Durchsetzung veränderter politischer Zielsetzungen durch Zahlen nur mit höherer Qualifikation möglich Parallel dazu: Erarbeitung von Alternativen, bzw. Ergänzungen zu rein finanzwirtschaftlicher Betrachtungsweise, Robert Kösling Seite 28
Doppik, Produkte und was weiter? Frankfurt a.m., 21.03.2009 Kontakt: Robert Kösling Greifswalder Str. 207 10405 Berlin Mail: robert.koesling@berlin.de