FORSTFACHARBEITER AN DEN LFS OÖ

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Transkript:

FORSTFACHARBEITER AN DEN LFS OÖ Informationen zum Fremdpraktikum Landwirtschaftliche Fachschule Vöcklabruck

Forstfacharbeiter an der LFS Vöcklabruck Die Landwirtschaftliche Fachschule Vöcklabruck bietet die Ausbildung zum Forstfacharbeiter an (Ablauf und Organisation: siehe letzte Seite Organigramm). Dabei werden im Zuge der Ausbildung verpflichtende Fremdpraktika absolviert. Praktika zur Forst Facharbeiterausbildung Erster Praktikumsblock: zwischen 2. und 3. Jahrgang 8 Wochen Landwirtschaft 8 Wochen (mind. 5 ha Wald, fachlich geeigneter Ausbilder) Mehrere Möglichkeiten für das 2. Praktikum: Entweder zweiter Praktikumsblock: Kurzform 6 Wochen ausschließlich forstliche Tätigkeit (fachlich geeigneter Ausbilder, mind. 15ha Wald) oder 6 Wochen Mitarbeit bei Holzakkordant oder Waldhelfer (fachlich geeigneter Ausbilder) oder zweiter Praktikumsblock: Langform 1 Jahr Praxis am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (mind. 5 ha Wald, fachlich geeigneter Ausbilder) oder 1 Jahr Anschlusslehre (mind. 5 ha Wald, fachlich geeigneter Ausbilder) Rechtliche Rahmenbedingungen Die angeführten rechtlichen Grundlagen beziehen sich auf Bestimmungen die im Bundesland Oberösterreich gelten. In anderen Bundesländern können Abweichungen bestehen! Verwendungsschutz Traktor- bzw. Hoftrakfahren ist mit Führerschein erlaubt (die Praktikanten besitzen den F Führerschein, wenn über 16 Jahre). Motorsägenarbeit ist im Zuge der Ausbildung ab 15 Jahre erlaubt Arbeitsmaschinen mit Hubgerüst erfordern einen Staplerschein Gerüstarbeiten über 1 m Höhe erfordern Aufsicht Keine rotierenden Geräte, Abtragungsarbeiten, Abbruchsarbeiten Nur mit gültigem Sachkundeausweis sind Tätigkeiten im Bereich des chemischen Pflanzenschutzes ausführbar. (kann mit Zeugnis 2. Jahrgang beantragt werden) Arbeitszeit Nach Dr. Raphael Wimmer (Sozialreferat Land OÖ): Jugendliche sind alle Personen ab dem 15. Lebensjahr (bzw. nach der Schulplicht) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für deren Beschäftigung gibt es besondere Schutzbestimmungen nach dem KJBG und der OÖ Landarbeitsordnung, wobei die folgenden Vorschriften zur Arbeitszeit besonders zu beachten sind. 1. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden (9 Stunden bei flexibler Arbeitszeit) betragen. 2. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf max. 40 Stunden betragen (Arbeitsspitzen 43 h). Es kann eine flexible Normalarbeitszeit vereinbart werden, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (40 h) im vereinbarten Durchrechnungszeitraum nicht überschritten hat. 1

3. Für Jugendliche dürfen keine Überstunden angeordnet werden. Überstunden liegen vor, wenn die tägliche Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalarbeitszeit (40 h) überschritten wird. Bei Arbeitsspitzen ist für Jugendliche ab 16 Jahren Mehrarbeit bis 43 Wochenstunden zulässig. Für Praktikanten/innen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist für die Berechnung der Überstundenentlohnung der Landarbeiterlohn mit 50 % Zuschlag zu leisten. 4. Jede/r Jugendliche hat das Recht auf zwei zusammenhängende Kalendertage Wochenfreizeit, wobei einer dieser beiden Tage der Sonntag sein muss (der zweite Freitag kann der Samstag oder der Montag sein). Für Wochenendarbeit besteht in der folgenden Woche Anspruch auf Freizeitausgleich. Nach der OÖ Landarbeitsordnung muss jedes zweite Wochenende arbeitsfrei bleiben. Eine Beschäftigung während der Wochenfreizeit ist an höchstens 15 Wochenenden im Kalenderjahr erlaubt. 5. Eine tägliche Ruhepause ist spätestens nach 6 h zu gewähren. Für die Einnahme von Mahlzeiten sind Arbeitspausen im Gesamtausmaß von mindestens 1ner Stunde täglich zu gewähren. Die Arbeitspausen werden in die Arbeitszeit nicht eingerechnet. 6. Die tägliche Arbeitsruhe beträgt mindestens 12 Stunden d.h. innerhalb von 24 Stunden mind. 12 Sunden Ruhezeit. 7. Für Nachtarbeit zwischen 19:00 und 5:00 (zwischen 20:00 und 6:00 bei gewerblichen Pferdebetrieben) besteht ein Arbeitsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren. 8. Für Akkord- und leistungsbezogene Arbeiten gilt es ein generelles Arbeitsverbot für Jugendliche unter 16 Jahren. Beschreibung der praktischen Ausbildung der Praktikanten Der überwiegende Teil der Praktikanten sind Burschen. Es wird, nach Möglichkeit, die in weiterer Folge beschriebenen Tätigkeiten im Theorieunterricht zeitnah gelehrt bzw. besprochen. Im Praxisunterricht des 1. Jahrganges werden den Schüler/innen mit den Tätigkeiten der Kulturpflege, Brennholzbereitung und Bestandesgründung vertraut gemacht. Im 2. Jahr der Ausbildung verlagert sich der Schwerpunkt der praktischen Ausbildung in den Bereich der Arbeitstechnik. Auf die Arbeitssicherheit wird dabei ein großer Wert gelegt. Anfangs liegt der Fokus auf der Durchforstung (Schwachholz), es wird aber auch schon im Starkholz gearbeitet. Seitens der Schule wird aber auch der Umgang mit Funkseilwinde, Kranwagen und Rückezange gelehrt. Nach dem 2. Jahrgang ist der erste forstwirtschaftliche Praktikumsblock von 8 Wochen zu leisten. Die Schüler/innen haben größtenteils den F Führerschein, alle sind über 15 Jahre alt und dürfen somit (zu Ausbildungszwecken) mit der Motorsäge arbeiten. Im 3. Jahrgang wird im Bereich der Arbeitstechnik besonders die Starkholzernte vertieft. Es wird auch immer mehr auf den standortgerechten Waldbau und die Bestandesführung Bezug genommen, ebenso wie Forstrecht und Holzvermarktung (-messen). Nach Erhalt des Landwirtschaftlichen Facharbeiters und der Berufsschule eines außerlandwirtschaftlichen Berufes ist der zweite Teil des forstwirtschaftlichen Praktikums nötig. Dieser dauert 6 Wochen (oder 1 Jahr). Abschließend wird ein 2 wöchiger Vorbereitungskurs an der FAST absolviert an dem die Facharbeiterprüfung angeschlossen ist. 2

Anforderungen an den Praktikumsbetrieb 1. Fachlich geeigneter Ausbildner (vgl. LFBAG: 9, Abs. 3, Ziffer 1-6): Entweder: Oder: Forstmeister Forstfacharbeiter und Lehrlingsausbildner Lehrgang 2. Einsatz in ausschließlich forstwirtschaftlichen Tätigkeiten (ausgenommen 1 jährige Form) abwechslungsreiche Arbeitsgestaltung Die Praktikant/innen sollen unter Zuhilfenahme entsprechender Geräte und Maschinen (Motorsägen, Holzerntemaschinen) die Holzernte und die Wartung der Hilfsmittel lernen. Darüber hinaus sollen sie sich mit der Aufforstung und der Pflege des Baumbestandes beschäftigen. Die Instandhaltung von Forststraßen sowie die Herstellung einfacher Holzbauten (z.b. Hochstände) stellen weitere Einsatzmöglichkeiten dar. 3

Organigramm Ausbildungsschwerpunkt & Land&Wirtschaft Schulversuch: Landwirtschaftliche Fachschule Vöcklabruck 1. Jhg Fachschule Schwerpunkt 2. Jhg Fachschule Schwerpunkt Modulwoche 1 Modulwoche 2 Modulwoche 3 Modulwoche 4 Zuerkennung Facharbeiter Landwirtschaft Schulschluss!! Ausbildungsschwerpunkt Kernlehrplan + Schwerpunkt insgesamt 236 UE Theorie 192UE praktischer Unterricht Theorieunterricht Kernlehrplan 1 Wochenstunde (WS) Praktischer Unterricht Kernlehrplan 32 Unterrichtseinheiten (UE) Theorieunterricht Kernlehrplan 1 WS + Schwerpunkt 3 WS Praktischer Unterricht Kernlehrplan 50 UE + Schwerpunkt 40 UE 16 Wochen Fremdpraxis 8 Wochen Landwirtschaft 8 Wochen 3. Jhg Fachschule Schwerpunkt Fremdpraxis Modulwoche 5 Theorieunterricht Kernlehrplan 1 WS + Schwerpunkt 2 WS Modulwoche 6 Praktischer Unterricht Kernlehrplan 40 UE + Ausbildungsschwerpunkt 30 UE Abschlussprüfung 10 Wochen Berufsschule Abschlussprüfung 6 Wochen Fremdpraxis Kurzform* Forstliche Praxis/ Außerlandwirtschftlicher Lehrberuf > 2. Lehrjahr: Außerlandwirtschaftlicher Lehrberuf > liche Praxis Langform** Facharbeiterprüfung Vorbereitungslehrgang + FAP Facharbeiterprüfung an der FAST *Fremdpraxis Kurzform: 6 Wochen ausschließlich forstliche Tätigkeit (fachlich geeigneter Ausbilder) oder 6 Wochen Mitarbeit bei Holzakkordant (fachlich geeigneter Ausbilder) **Fremdpraxis Langform: 1 Jahr Praxis am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (mind. 5 ha Wald, fachlich geeigneter Ausbilder) oder 1 Jahr Anschlusslehre (mind. 5 ha Wald, fachlich geeigneter Ausbilder) September Oktober November Dezember Jänner Februar März April Mai Juni Juli August