Pensionierung. WEKA Business Dossier. Die 45 wichtigsten Fragen und Antworten. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Personal. Unternehmens führung.



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Transkript:

Die 45 wichtigsten Fragen und Antworten Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen Sie erfahren: welche Möglichkeiten für die Alterspensionierung bestehen. welche finanziellen Konsequenzen mit einer vorzeitigen verbunden sind. wie die Zeit bis zum AHV-Alter finanziert werden kann. wie es um die Ansprüche vorzeitig Pensionierter gegenüber der Arbeitslosenversicherung steht. welche Leistungen den Hinterlassenen bei vorzeitiger zukommen. Sie können: umfassend über die Altersvorsorge Auskunft geben. über Vor- und Nachteile einer vorzeitigen informieren. die Wahl zwischen Renten- und Kapitalleistung erleichtern. Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung nach der vorzeitigen aufzeigen. auch in schwierigen Fällen Entscheidungshilfen geben.

Autor René Mettler Eidg. dipl. Versicherungsfachmann Herr Mettler arbeitete über zwanzig Jahre lang in Schadensabteilungen von Versicherungsgesellschaften. Seit 2002 ist er selbständiger Berater für verunfallte und erkrankte Personen in Versicherungs- und Leistungsfällen und Partner von arbeitundversicherung.ch in Küsnacht ZH. Seine Schwerpunkte sind Sozialversicherungsrecht, Salärwesen, berufliche und soziale Rehabilitation sowie Versicherungsansprüche. René Mettler ist in den Bereichen Sozialversicherungs-, Haftpflicht- und Versicherungsrecht Dozent an verschiedenen Fachhochschulen. Seit mehreren Jahren betreut er als Herausgeber bei WEKA Business Media AG verschiedene Publikationen im Bereich Sozialversicherungen. Impressum Die 45 wichtigsten Fragen und Antworten Satz: Korrektorat: Ivo Lüthi WEKA Business Media AG WEKA Business Media AG Hermetschloostrasse 77 8048 Zürich Tel. 044 434 88 34 Fax 044 434 89 99 info@weka.ch www.weka.ch 2. Auflage 2012 VLB Titelaufnahme im Verzeichnis Lieferbarer Bücher: ISBN: 978-3-297-00830-0 WEKA Business Media AG, Zürich Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werks darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden.

Inhalt Inhalt Die 45 wichtigsten Fragen und Antworten Die neuen Kennzahlen 2011... 5 1. Wie steht es um die finanzielle Absicherung im Rentenalter?... 6 Wer kann sich vorzeitig pensionieren lassen?... 6 Welche Altersleistungen sind vorgesehen?... 7 Wie sicher ist meine BVG-Altersrente?... 8 Werden meine Renten der Teuerung angepasst?... 9 Habe ich Anspruch auf eine Abgangsentschädigung aus Arbeitsvertrag?... 9 Wie berechnen sich die Altersleistungen bei vorzeitiger?... 10 Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich für die vorzeitige entscheiden?... 11 2. Kann statt den Rentenleistungen auch der Kapitalbezug gewählt werden?... 11 Welche Möglichkeiten für einen Kapitalbezug bestehen?... 11 Was gilt es bei einem Kapitalbezug zu bedenken?... 12 Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich für einen Kapitalbezug entscheiden?... 13 3. Kann ein Säule-3a-Guthaben zur Finanzierung der vorzeitigen beigezogen werden?... 13 Zu welchem Zeitpunkt kann ich mein Säule 3a-Guthaben beziehen?... 14 Was ist mit meinen Freizügigkeitskonten?... 14 Was ist beim Bezug einer Erlebensfallsumme aus einer Lebensversicherung der freien Säule 3b zu beachten?... 15 Wie wird das persönliche Vorsorgeziel erreicht?... 15 Exkurs: Wohneigentum... 16 4. Welche finanziellen Belastungen bringt eine vorzeitige sonst mit sich?... 16 Sind BVG-Altersrenten und allfällige Überbrückungsrenten steuerpflichtig?... 16 Was ist bei einer freiwilligen Einzahlung meines Arbeitgebers in die Vorsorgeeinrichtung zu beachten?... 17 Sind nach einer vorzeitigen noch AHV-Beiträge zu bezahlen?... 17 5. Kann ich mich trotz Arbeitsunfähigkeit vorzeitig pensionieren lassen?... 21 Was bedeutet Invalidität?... 21 Welche Leistungen erhalte ich bei Invalidität?... 23 Kann ich mich bei Teilinvalidität vorzeitig pensionieren lassen?... 23 6. Kann ich nach einer vorzeitigen Arbeitslosenentschädigungen beziehen?... 24 Welche Ansprüche habe ich bei einer freiwilligen vorzeitigen?... 25 Was ist eine unfreiwillige vorzeitige?... 25 Welche Ansprüche habe ich, wenn ich unfreiwillig vorzeitig pensioniert wurde?... 26 3

Inhalt 7. Welche Ansprüche bestehen, wenn ich eine vorzeitige ablehne?... 29 Kann ich zu einer vorzeitigen gezwungen werden?... 29 Wie berechnet sich die Austrittsleistung?... 29 Wofür verwende ich die Austrittsleistung?... 29 Kann ich die Austrittsleistung auch in bar beziehen?... 30 Lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung mit Einmalprämie?... 30 Was ist bei Freizügigkeitskonten zu beachten?... 31 8. Wie weiter nach der vorzeitigen?... 32 Kann ich nach der vorzeitigen weiterhin erwerbstätig bleiben?... 32 Darf ich eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen?... 32 9. Ist auch ein Aufschub der möglich?... 33 Kann ich die AHV-Rente auch aufschieben?... 33 Darf ich in der Säule 3a auch nach der weitersparen?... 34 Kann ich das Guthaben auf meinem Freizügigkeitskonto auch nach Erreichen der AHV-Altersgrenze beziehen?... 34 Wie ist in meinem Todesfall für meine Hinterbliebenen gesorgt?... 35 10. Checkliste: vorzeitige... 36 11. Stichwortregister... 37 4

Die neuen Kennzahlen 2011 Die neuen Kennzahlen 2011 AHV bis 31.12.2010 ab 01.01.2011 volle monatliche Minimalrente: CHF 1140. CHF 1160. volle monatliche Maximalrente: CHF 2280. CHF 2320. Plafond für Ehegatten/eingetragene Partner: CHF 3480. CHF 3480. Berufliche Vorsorge (BVG) bis 31.12.2010 ab 01.01.2011 Mindestjahreslohn: CHF 20520. CHF 20880. minimaler koordinierter Lohn: CHF 3420. CHF 3480. Koordinationsabzug: CHF 23 940. CHF 24360. oberer Grenzbetrag des Jahreslohnes: CHF 82080. CHF 83520. maximal versicherter Jahreslohn nach BVG: CHF 58140. CHF 59160. maximal versicherbarer Lohn: CHF 820800. CHF 825200. Säule 3a bis 31.12.2010 ab 01.01.2011 bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung: CHF 6 566. CHF 6682. ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung: CHF 32832. CHF 33408. 5

1. Wie steht es um die finanzielle Absicherung im Rentenalter 1. Wie steht es um die finanzielle Absicherung im Rentenalter? AHV und berufliche Vorsorge (BVG) kennen grundsätzlich das Rentenalter 65 für Männer und 64 für Frauen. Die AHV-Altersrente kann um höchstens zwei Jahre vorbezogen oder um höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Was bezüglich der Pensionskassenansprüche gilt, regelt ausschliesslich das Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Dieses kann ein früheres Rücktrittsalter und/oder eine vorzeitige vorsehen. Der Wunsch nach einer vorzeitigen kann vom Arbeitnehmenden oder vom Arbeitgeber ausgehen. Vorzeitig bedeutet, dass die vor Erreichen des reglementarischen Rücktrittsalters erfolgt. Der Arbeitnehmende will vor allem wissen, wie seine finanzielle Zukunft aussieht. Dafür massgebend sind drei Faktoren: das Reglement der Vorsorgeeinrichtung; seine eigene Vermögenssituation; und schliesslich sein gewünschter Lebensstandard nach der. Wer kann sich vorzeitig pensionieren lassen? Die vorzeitige ist nicht gesetzlich garantiert. Massgebend ist einzig das Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Dieses muss die vorzeitige ausdrücklich vorsehen. Ohne reglementarische Bestimmung gilt automatisch das ordentliche AHV-Alter auch als Rücktrittsalter in der beruflichen Vorsorge (BVG). Das Reglement kann die vorzeitige oder Teilpensionierung frühestens ab Alter 58 vorsehen. Reglementarisch vorgesehen werden kann auch eine schrittweise Teilpensionierung sein. Ein schrittweiser Altersrücktritt bietet nicht nur einen harmonischen Übergang in den Lebensabend, sondern bietet auch finanzielle Vorteile. Der Arbeitnehmende kann einen Teil seiner Altersleistungen beziehen und für ein reduziertes Pensum weiterhin erwerbstätig bleiben. Für den Teil seiner Erwerbstätigkeit bleibt er weiterhin BVG-versichert und kann sein Altersguthaben weiterhin äufnen. Beispiel Bei jedem Schritt wird der Beschäftigungsgrad jeweils um mindestens 20% reduziert. Zwischen zwei Schritten muss mindestens ein Jahr liegen. Der versicherte Lohn wird proportional zur Erwerbsaufgabe herabgesetzt. 6