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Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 1 22.58 Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Herr Abgeordneter Neubauer hat mich jetzt ein wenig aus der Ruhe gebracht (Abg. Neubauer: Gott sei Dank!), denn ich dachte mir: Wie geht es dem zu Hause, wenn er das Licht aufdreht und weiß, dass er im oberösterreichischen Stromnetz gelegentlich Atomstrom aus Deutschland drinnen hat? (Abg. Neubauer: Schlecht!) Das muss ja furchtbar sein! (Abg. Neubauer: Eh!) Gut. Okay. (Abg. Neubauer: Ich wechsle jetzt auch den Anbieter!) Das wird ja höchste Zeit. Genau so ist es! Also schön langsam werden wir ein bisschen wahrhaftig in unserer Debatte und auch in unserer Atomdebatte. (Abg. Mag. Brunner: Das heißt, das ist okay! Das ist wieder die Bestätigung!) Wir wissen ganz genau, dass wir in Österreich einen sehr klaren Grundsatz, eine klare Position zur Frage der Kernkraftwerke haben. Wir haben das sicherste Kernkraftwerk der Welt. Wir haben das in Zwentendorf. Das wird mit Solarenergie betrieben. Die Photovoltaikanlage der EVN wurde in Betrieb genommen. Und so wird es auch bleiben. Wir haben rundherum Nachbarn, die Kernkraftwerke betreiben. Wir haben mit allen Nachbarn, wenn sie sich nicht an die Spielregeln gehalten haben, klare Worte gewechselt, und wir sind jetzt bestürzt, dass Deutschland den Konsens aufgibt und eine Verlängerung des Betriebes der Kernkraftwerke beschließt. Das ist nicht in Ordnung! Das ist für die nachbarschaftlichen Verhältnisse nicht in Ordnung, weil natürlich die Informationspflichten nicht erfüllt sind. (Abg. Mag. Brunner: Was tun Sie dagegen? Bestürzt sein kann ein jeder!) Und es ist überhaupt nicht in Ordnung, wenn man bedenkt, dass der Umstieg auf die erneuerbaren Energien durch diese Hü-hott-Politik in ganz Europa behindert wird. Gerade in der Energiepolitik geht es darum, über langfristige Zeiträume Konzepte zu entwickeln und zu verwirklichen. Wir wissen ganz genau, dass der Stromleitungsbau dazu gehört, der Gasleitungsbau dazu gehört und eben die Errichtung der Windkraftanlagen, die den Strom bis in die Netze in Europa liefern müssen. Wir wissen, dass wir Ausgleichsenergie brauchen, und wir wissen, dass die Umstellung dieses Systems eine ist, die auch die Biomasse braucht, um regional stabile Netze zu gewährleisten.

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 2 Wir wollen daher den Konsens in der Bundesregierung, der durch unseren Bundesminister Niki Berlakovich unmittelbar nach Bekanntwerden des deutschen Beschlusses herbeigeführt wurde, der im Ministerrat beschlossen wurde und der zwischen unseren Parteien besteht, hält und ohne Zweifel auch weiter getragen wird, durch die Unterstützung des Parlaments bekräftigen. Ich ersuche Sie alle in dieser Frage um ein deutliches Zeichen aller fünf Parteien, dass wir in der Frage der Kernkraftpolitik Österreichs zusammenhalten, dass wir der Regierung den Auftrag geben, alles zu verlangen, was in Europa denkmöglich ist, um unsere Rechte zu sichern, die Informationen zu bekommen, die Nachrüstungen zu ermöglichen. Ich ersuche Sie, dem zuzustimmen. Ich bringe nun einen Entschließungsantrag ein, den ich in den wesentlichen Punkten vorlesen werde. Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, den Antragstext müssen Sie leider zur Gänze vorlesen. Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (fortsetzend): Frau Präsidentin, schenken Sie mir dafür noch drei Sekunden! Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um konkrete Informationen über die tatsächliche Verlängerung der Laufzeit der deutschen Kernkraftwerke zu erhalten; Informationen über geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke zu erhalten; konkrete Maßnahmen zur sicherheitstechnischen Nachrüstung deutscher Kernkraftwerke zu erwirken; eine rasche Abschaltung der älteren Anlagen, vor allem der Siedewasserreaktoren der Baulinie SWR-69, zu erwirken; angesichts der geographischen Lage insbesondere eine rasche Abschaltung des KKW Isar-1 zu erwirken, sollten nicht alle Sicherheitsdefizite ausreichend behoben werden können;

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 3 die sich im Rahmen der EU stellenden wettbewerbs-, vergaberechtlichen sowie sonstigen rechtlichen Fragen im Dialog mit der Europäischen Kommission zu klären. ***** Wenn Deutschland das alles erfüllt, ist der ganze Beschluss nicht zu halten und die österreichische Position durchgesetzt. Und dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) 23.02 Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht ebenfalls mit in Beratung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken in Deutschland eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1280/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Stilllegung von Isar 1 (925 d.b.) in der 81. Sitzung des Nationalrates am 21. Oktober 2010 Die aktuellen Entwicklungen zur Atomenergie in Deutschland haben in Österreich große Besorgnis ausgelöst. Österreich lehnt die energetische Nutzung der Kernenergie ab. Dort, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung, bzw. um den Schutz der Umwelt, geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Die Bundesregierung wird - wie im Regierungsprogramm ausgeführt - in allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, alle Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen nutzen. Bisher wurde in Deutschland der "Atomausstieg" in einem Vertrag der Bundesrepublik mit den Betreibergesellschaften geregelt, dem so genannten Atomkonsens. Auf Grundlage dieses Vertrags wurde seinerzeit das Atomgesetz (AtG 2002) novelliert. In diesem Vertrag wurden die Reststrommengen für die deutschen Kernkraftwerke (KKW) festgelegt.

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 4 Im neuen Koalitionsvertrag wurde eine Verlängerung der Laufzeiten der KKW anvisiert. Es folgten Verhandlungen zwischen dem deutschen Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium. Am 5. September 2010 einigten sich die deutschen Koalitionsparteien auf einen Kompromiss. Aus diesem Kompromiss sind nun folgende Änderungen bekannt: Für die älteren KKW bis einschließlich 1980 werden die nach dem AtG 2002 definierten Laufzeiten um acht Jahre verlängert. Bei den neueren KKW werden die Laufzeiten auf 14 Jahre ausgedehnt. Daraus resultiert eine durchschnittliche Verlängerung von 12 Jahren. Aus diesen Daten ergibt sich eine Verschiebung des Atomausstiegs voraussichtlich auf das Jahr 2040. Die Jahreszahlen sind allerdings nur Eckpunkte, da die tatsächliche Laufzeit von der produzierten Strommenge abhängig ist. In Zusammenhang mit der Sicherheit stehen konkrete Entscheidungen noch aus, es wird jedoch betont, dass die Sicherheit der KKW höchste Priorität hat. Durch die Laufzeitverlängerungen verschärft sich auch das Entsorgungsproblem. Laut deutschem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) würden bei einer durchschnittlichen Laufzeitverlängerung von 12 Jahren zusätzlich 4.400 t Wärme entwickelnde Abfälle anfallen. Derzeit werden die Abfälle an allen KKW-Standorten zwischengelagert. Es gibt auch in Deutschland kein Endlager für hochradioaktiven Abfall. Mit Deutschland besteht ein bilaterales Informationsabkommen zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz ("Nuklearinformationsabkommen"), in dessen Rahmen regelmäßig Treffen stattfinden. Bereits am 5. September, an dem die politische Einigung auf den neuen deutschen "Atomkonsens" bekannt wurde, hat Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich seine Ablehnung und Enttäuschung deutlich gemacht und auch die planmäßige Schließung des Kernkraftwerkes Isar1 gefordert, sollten nicht alle Sicherheitsdefizite ausreichend behoben werden können. Zusätzlich wurde ein Sondertreffen im Rahmen des bilateralen "Nuklearinformationsabkommen" gefordert, bei dem Deutschland zu erklären haben wird, welche Auswirkungen sich für Österreich ergeben, speziell im Hinblick auf die grenznahen Kernreaktoren und wie es um die sicherheitstechnische Nachrüstung bestellt ist. Erste Konsultationen sind bereits für den 19. Oktober 2010 vorgesehen. Weiters hat Bundeskanzler Faymann in einem Telefonat mit Bundeskanzlerin Merkel am 10. September sowie bei anderen Gelegenheiten die diesbezügliche österreichische Position nachdrücklich dargelegt. Der Bundesminister für europäische

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 5 und internationale Angelegenheiten hat den österreichischen Botschafter in Berlin mit einer umgehenden Vorsprache beim deutschen Umweltminister Röttgen beauftragt. Zudem hat der Generalsekretär im BMeiA die österreichischen Bedenken gegenüber Staatsminister Hoyer vorgebracht. Die Entscheidung der deutschen Bundesregierung unterstreicht einmal mehr, dass sich das europa- und geopolitische Umfeld für die österreichische Anti-Atom-Politik in den vergangenen Jahren sehr verschlechtert hat. Österreich hat zudem weiterhin im Einklang mit internationalem und europäischem Recht die nationale Souveränität anderer Staaten hinsichtlich deren Auswahl der Energieträger zu respektieren. Es ist daher umso mehr geboten, dass die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zielorientiert ausgestaltet werden und insbesondere auch die österreichische Öffentlichkeit über Inhalt und Umfang der Österreich zur Verfügung stehenden Instrumente klar ins Bild gesetzt wird. Vor diesem Hintergrund wird die Vertretung von Österreichs Sicherheitsinteressen konsequent fortgesetzt. Dies bedarf der Mitwirkung der gesamten Bundesregierung. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert alle Möglichkeiten zu nutzen, um konkrete Informationen über die tatsächliche Verlängerung der Laufzeit der deutschen Kernkraftwerke zu erhalten; Informationen über geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke zu erhalten; konkrete Maßnahmen zur sicherheitstechnischen Nachrüstung deutscher Kernkraftwerke zu erwirken; eine rasche Abschaltung der älteren Anlagen, vor allem der Siedewasserreaktoren der Baulinie SWR-69, zu erwirken; angesichts der geographischen Lage insbesondere eine rasche Abschaltung des KKW Isar-1 zu erwirken, sollten nicht alle Sicherheitsdefizite ausreichend behoben werden können;

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 6 die sich im Rahmen der EU stellenden wettbewerbs-, vergaberechtlichen sowie sonstigen rechtlichen Fragen im Dialog mit der Europäischen Kommission zu klären. ***** Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Frau Abgeordnete, 5 Minuten stelle ich Ihnen ein. Gesamtrestredezeit: 10 Minuten. Bitte.