E-Banking Antrag Privatkunden



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Transkript:

E-Banking Antrag Privatkunden Der unterzeichnende Kunde (Vollmachtgeber) Vorname Name Gewünschte Konten/Depots bitte angeben Konto/Depot-Nr. Bezeichnung Strasse PLZ Ort Telefon E-Mail erteilt Vollmacht an: Vorname Strasse Name Die oben aufgeführten Konten/Depots dem bestehenden Vertrag anzufügen. Nr. in einen neuen Vertrag aufzunehmen. Matrix-Liste Cronto App Cronto Device (CHF 50) Belastungskonto Cronto Device: PLZ Ort Telefon E-Mail Ich beantrage das kostenlose E-Banking oder der Vollmachtgeber ermächtigt den Vollmachtnehmer, die E-Banking Dienstleistungen der Bank wie folgt zu nutzen: Für alle Konten Der Vollmachtnehmer kann bezüglich sämtlicher derzeitigen und zukünftigen Konten und/oder Depots des Vollmachtgebers sämtliche jeweils angebotenen E-Banking Dienstleistungen der Bank in Anspruch nehmen. Dabei erfolgt die Identifikation nicht durch Unterschriftenprüfung seitens der Zuger Kantonalbank, sondern durch Selbstlegitimation seitens des Vollmachtnehmers gemäss den Bedingungen für das E-Banking der Zuger Kantonalbank. Nur für einzelne Konten Der Vollmachtnehmer kann nur bezüglich der nachstehend aufgeführten Konten und/oder Depots des Vollmachtgebers sämtliche jeweils angebotenen E-Banking Dienstleistungen der Bank in Anspruch nehmen. Dabei erfolgt die Identifikation nicht durch Unterschriftenprüfung seitens der Zuger Kantonalbank, sondern durch Selbstlegitimation seitens des Vollmachtnehmers gemäss den Bedingungen für das E-Banking der Zuger Kantonalbank. Zusätzlich zu den übrigen, das Verhältnis zwischen dem Kunden und der Zuger Kantonalbank regelnden Bestimmungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Depotreglement etc.) gelten die Bedingungen für das E-Banking der Zuger Kantonalbank, die alle integrierende Bestandteile dieser Erklärung bilden. Im Weiteren unterstehen alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz sowie, vorbehältlich anderweitiger zwingender Gerichtsstandbestimmungen, ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Zug. Die Zuger Kantonalbank hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Der Vollmachtgeber sowie der Vollmachtnehmer bestätigen, je ein Exemplar der Bedingungen für das E-Banking der Zuger Kantonalbank erhalten und dessen Inhalt zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber Unterschrift Vollmachtnehmer Bitte senden Sie diesen Antrag an: Zuger Kantonalbank, E-Banking, Postfach 1158, 6301 Zug Seite 1 von 1 / 4002-0314

Bedingungen für das E-Banking der Zuger Kantonalbank Ausgabe Januar 2015 I. Einsatz des E-Banking der Zuger Kantonalbank (Bank) 1. Legitimationsmittel zu den E-Banking Dienstleistungen Bank 1.1 Der Zugang der Kunden bzw. der von ihnen Bevollmächtigten (Kunde und Bevollmächtigte werden im folgenden «Zugriffsberechtigte» genannt) zu den E-Banking-Dienstleistungen erfolgt mittels eines vom Zugriffsberechtigten selber gewählten Netzbetreibers (Provider/Webserverbetreiber) und spezieller vom Zugriffsberechtigten bei Dritten gekaufter Hard- und Software via Internet. Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen erhält, wer sich bei der Benützung jeweils identifiziert. Als Legitimationsmittel gelten dabei: a) die dem Benutzer von der Bank zugestellte Vertragsnummer (1. Identifikationsmerkmal), b) sein persönliches, selbst wählbares Passwort (2. Identifikationsmerkmal) und c) ein von der Bank zur Verfügung gestelltes Identifikationsmerkmal als Passwortzusatz (3. Identifikationsmerkmal). 1.2 Der Zugriffsberechtigte erhält sein erstes Passwort von der Bank zugeteilt, welches er unverzüglich nach Erhalt zu ändern hat. Beim zu ändernden Passwort empfiehlt es sich, einen 6 bis 32- stelligen Code aus Zahlen oder Buchstaben oder deren Kombination zu verwenden, welcher frei wählbar und der Bank unbekannt ist. Das Passwort kann jederzeit und beliebig oft geändert werden. Die periodische Änderung des Passwortes wird von der Bank mit Nachdruck empfohlen. 1.3 Der Zugriffsberechtigte ist verpflichtet, das zweite und das dritte Identifikationsmerkmal besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Der Benutzer ist sodann verpflichtet, sowohl das 2. als auch das 3. Identifikationsmerkmal geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Insbesondere dürfen weder das 2. noch das 3. Identifikationsmerkmal ungeschützt auf dem Endgerät des Benutzers (z. B. Computer oder Mobiltelefon) abgelegt oder sonst wo aufgezeichnet werden. Ebenso wenig dürfen das 2. bzw. das 3. Identifikationsmerkmal Dritten ausgehändigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden. 1.4 Via E-Mail übermittelte Aufträge, Mitteilungen und dergleichen sind für die Bank unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. 2. Zugang zu den Online Zahlungsverkehr Dienstleistungen Der Zugang der Zugriffsberechtigten zu den Online Zahlungsverkehr Dienstleistungen erfolgt mittels Login auf der Internetseite der Zuger Kantonalbank oder einer vom Zugriffsberechtigten selber gewählten bei Dritten oder von der Bank zur Verfügung gestellten Software. Die Bank stellt dem Zugriffsberechtigten zur Auftragserledigung und zum Abruf von Kontodaten die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung. Die Installation und Konfiguration der Software unterliegt der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde von der Bank eine Offline Zahlungssoftware erhalten, so wird auf www.zugerkb.ch sichergestellt, dass eine Bedienungs- und Installationsanleitung zur Verfügung steht. 3. Allgemeine Bedingungen für den Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen 3.1 Wer sich gemäss Ziffer 1 legitimiert, gilt der Bank gegenüber als Berechtigter zur Benützung von E-Banking-Dienstleistungen. Die Bank darf ihn daher im Rahmen und Umfang der gewählten Dienstleistungen und der gewählten Verfügungsart, unabhängig von seinem internen Rechtsverhältnis zum Kunden und ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge, Veröffentlichungen oder Regelungen auf den Unterschriftendokumenten der Bank sowie ohne weitere Überprüfung seiner Berechtigung, über die der Bank bekannt gegebenen Konten/Depots per E-Banking Abfragen tätigen bzw. verfügen lassen sowie von ihm Aufträge und Mitteilungen entgegennehmen. Die Bank hat indessen das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Erteilen von Auskünften sowie die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen abzulehnen und darauf zu bestehen, dass sich der Zugriffsberechtigte in anderer Form (durch Unterschrift oder durch persönliche Vorsprache) legitimiert. 3.2 Der Kunde anerkennt vorbehaltlos alle auf seinen im Rahmen des E-Banking aufgeschalteten Konten/Depots verbuchten Transaktionen, welche mittels E-Banking in Verbindung mit seinen oder den Legitimationsmerkmalen seiner Bevollmächtigten, aber ohne schriftlichen Auftrag getätigt worden sind. Desgleichen gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als vom Zugriffsberechtigten verfasst und autorisiert. 4. Börsenaufträge 4.1 Börsenaufträge können nicht rund um die Uhr ausgeführt werden. Die genauen Betriebszeiten sind dem E-Banking- Dienstleistungsangebot auf der Homepage der Bank (www.zugerkb.ch) zu entnehmen. 4.2 Die Verarbeitung der vom Zugriffsberechtigten an die Bank erteilten Aufträge hängt ab von technischen Voraussetzungen, den Geschäftszeiten der Bank und den Handelszeiten des jeweiligen Börsenplatzes. Zusätzlich zu den unter Ziffer 6 aufgeführten Fällen übernimmt die Bank, insbesondere im Zusammenhang mit Kursverlusten, keine Haftung, wenn Börsenaufträge nicht fristgerecht ausgeführt werden und die Bank ihre geschäftsübliche Sorgfalt nicht verletzt hat. Die gleiche Freizeichnung gilt auch für den Fall, dass der Börsenauftrag aus anderen Gründen, namentlich wegen mangelnder Bonität des Kunden, nicht oder verzögert ausgeführt werden kann. 4.3 Erteilt der Zugriffsberechtigte Börsenaufträge, verpflichtet er sich, sich an die entsprechenden einschlägigen Normen, die das jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz regeln, zu halten. Der Zugriffsberechtigte nimmt zudem zur Kenntnis, dass für via E-Banking erteilte Börsenaufträge keine persönliche Beratung durch die Bank erfolgt. Er bestätigt, als Depotkunde die Broschüre «Besondere Risiken im Effektenhandel» erhalten zu haben und verpflichtet sich, die jeweils gültige Broschüre «Besondere Risiken im Effektenhandel» zu konsultieren. Er erklärt, dass er mit den Usanzen des Börsengeschäftes im Rahmen der von ihm erteilten Aufträge vertraut ist, insbesondere die Risiken der einzelnen Geschäftsarten kennt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank ihm keine zusätzlichen Informationen oder Unterlagen über Anlageinstrumente oder Anlageklassen zur Verfügung stellt. 4.4 Die Bank ist berechtigt, Börsenaufträge zurückzuweisen oder zu stornieren, sofern diese mit den einschlägigen Normen, die das jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz regeln, nicht im Einklang stehen. 5. Sorgfaltspflichten der E-Banking Zugriffsberechtigten 5.1 Der Zugriffsberechtigte ist verpflichtet, die Identifikationsmerkmale gemäss Ziff.1.1., insb. die Vertragsnummer, Passwörter, Seite 1 von 4 / 4006-0115

Passwortzusätze und die Sicherheitscodeliste, geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Insbesondere darf ein Passwort nicht aufgezeichnet, ungeschützt auf dem Computer des Zugriffsberechtigten oder auf eine andere leicht zugängliche Weise abgelegt werden. Das Passwort darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen etc.) bestehen. Der Kunde trägt sämtliche Risiken, die sich aus der Preisgabe seiner oder der Legitimationsmerkmale seiner Bevollmächtigten ergeben. 5.2 Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Drittpersonen Kenntnis vom E-Banking- Passwort des Zugriffsberechtigten erlangt haben, so ist der Zugriffsberechtigte verpflichtet, das E-Banking-Passwort unverzüglich zu ändern. Ist dies nicht möglich, muss der Zugriffsberechtigte den Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen im E-Banking unverzüglich durch die Bank sperren lassen oder durch die mehrfache Eingabe eines falschen Passwortes oder eines falschen Passwortzusatzes den Zugang selber sperren. 5.3 Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der auch missbräuchlichen Verwendung seiner oder der Identifikationsmerkmale seiner Bevollmächtigten ergeben. 5.4 Der Zugriffsberechtigte hat die von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Verantwortung der vom Zugriffsberechtigten gesendeten Daten bleibt bis zur Bestätigung des E-Banking-Systems der Bank beim Kunden. 5.5 Der Zugriffsberechtigte ist verpflichtet, die Sicherheitsrisiken, die aus der Benutzung des Internets entstehen, durch den Einsatz geeigneter Schutzmassnahmen (insbesondere aktuelle Anti-Viren- und Firewall-Programme) zu minimieren. 5.6 Hat der Zugriffsberechtigte der Bank auf elektronischem Weg einen Auftrag (z. B. Zahlungs-, Börsenauftrag etc.) erteilt und ist nach Auftragserteilung für den Zugriffsberechtigten feststellbar, dass der Auftrag von der Bank nicht oder nur teilweise auftragsgemäss ausgeführt werden kann, ist der Zugriffsberechtigte verpflichtet, bei der Bank umgehend eine entsprechende Reklamation anzubringen. 6. Haftungsausschluss der Bank 6.1 Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr im Rahmen der jeweiligen Dienstleistungen übermittelten Daten, Informationen, Mitteilungen etc. (nachfolgend Daten genannt). Insbesondere gelten Angaben über Konten und Depots (Salden, Auszüge, Transaktionen etc.) sowie allgemein zugängliche Informationen wie Börsen- und Devisenkurse als vorläufig und unverbindlich. Die in den Dienstleistungen enthaltenen Daten stellen keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, sie seien ausdrücklich als verbindliche Offerten gekennzeichnet. 6.2 Die Dienstleistungen werden über ein offenes, jedermann zugängliches Netz (Internet) erbracht. Die Bank übernimmt keine Haftung für sämtliche Schäden, die aus der Benützung des offenen Netzes entstehen. Insbesondere haftet die Bank nicht für Schäden, die dem Kunden als Folge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen, Unterbrüchen und Verzögerungen (insbesondere in der Verarbeitung), rechtswidrigen Eingriffen in Einrichtungen von Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreibern, Überlastung der Einrichtungen von Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreibern, mutwilliger Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Störungen, Unterbrüchen oder anderen Unzulänglichkeiten seitens der Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreiber entstehen. 6.3 Die Bank kann weder einen unbeschränkten Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen noch eine unbeschränkte Benützung der jeweiligen Dienstleistungen gewährleisten. Ebenso wenig kann die Bank eine unbeschränkte Betriebsbereitschaft des Internets gewährleisten. Die Bank haftet bei Anwendung der geschäftsüblichen Sorgfalt nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrüchen in der Verarbeitung, im E-Banking-Betrieb der Bank (z. B. verursacht durch rechtswidrige Eingriffe ins Banksystem) etc. 6.4 Die Bank übernimmt keinerlei Verantwortung für das Endgerät des Zugriffsberechtigten, den technischen Zugang zu den E- Banking-Dienstleistungen sowie die dafür notwendige Software. Ebenso wenig übernimmt die Bank eine Haftung für allfällige Mängel bei allenfalls von ihr z. B. per Datenträger, Download etc. gelieferter Software. 6.5 Der Online Verkehr erfolgt über ein offenes Telekommunikationsnetz. Die Bank schliesst die Haftung für sämtliche Schäden, die aus der Benützung des Telekommunikationsnetzes entstehen, aus (Ziffer 11.2). 6.6 Die Bank behält sich bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken jederzeit vor, die Dienstleistungen des E-Banking zum Schutz des Zugriffsberechtigten bis zu deren Behebung zu unterbrechen. Für aus diesem Unterbruch allfällig entstandenen Schaden übernimmt die Bank keine Haftung. 6.7 Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder seiner Bevollmächtigten entstehen, ausser die Bank hätte diesen Mangel bei geschäftsüblicher Sorgfalt erkennen müssen. Ebenso übernimmt sie keine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter oder Schäden, die aus der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen des Kunden entstehen. 6.8 Die Bank übernimmt bei leichtem Verschulden keine Haftung. Insbesondere schliesst die Bank die Haftung bei leichtem Verschulden aus für nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge und daraus entstehende Schäden; für Schäden, die durch ihre Hilfspersonen in Ausübung ihrer Verrichtung verursacht werden, sofern die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat. 7. Sperre 7.1 Jeder Zugriffsberechtigte kann den Zugang zu den E-Banking- Dienstleistungen der Bank sperren lassen. Die Sperre kann nur während der üblichen Geschäftszeit und beim Hauptsitz der Bank verlangt und muss der Bank unverzüglich per eingeschriebenen Brief bestätigt werden. 7.2 Überdies kann jeder Zugriffsberechtigte seinen eigenen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank jederzeit durch die mehrmalige Eingabe eines falschen Passwortes oder eines falschen Passwortzusatzes selber sperren. 7.3 Die Sperre kann telefonisch oder mit schriftlichem Einverständnis des Kunden wieder aufgehoben werden. 7.4 Ebenso ist die Bank berechtigt, den Zugang eines oder aller Zugriffsberechtigten zu einzelnen oder allen Dienstleistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Kündigung zu sperren und/oder vorübergehend zu suspendieren. 8. Vollmachtsbestimmungen 8.1 Die Ermächtigung der Zugriffsberechtigten zur Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleistungen der Bank gilt bis zu einem an den Hauptsitz der Bank mittels eingeschriebenen Briefs gerichteten Seite 2 von 4 / 4006-0115

Widerruf. Es wird ausdrücklich bestimmt, dass eine erteilte Ermächtigung mit dem Tod, der Verschollenerklärung oder dem allfälligen Verlust der Handlungsfähigkeit des Kunden nicht erlischt, sondern bis zum schriftlichen Widerruf ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge oder Veröffentlichungen in Kraft bleibt. Die Bank behält sich vor, bei Kenntnisnahme vom Tod des Kunden, Zugriffsberechtigungen von Bevollmächtigten jederzeit einzuschränken. 8.2 Die Streichung des Zeichnungsrechtes eines Zugriffsberechtigten auf den bei der Bank hinterlegten Unterschriftendokumenten des Kunden hat nicht automatisch die Aufhebung von dessen Ermächtigung zur Benützung der E-Banking- Dienstleistungen zur Folge; vielmehr bedarf es eines Ausdrücklichen Widerrufs im Sinne von Ziffer 8.1. 9. Bankgeheimnis und Datenschutz 9.1 Der Zugriffsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass sich das schweizerische Bankgeheimnis allein auf schweizerisches Territorium beschränkt und somit alle ins Ausland zu übermittelnden und/oder dort liegenden Daten keinen Schutz geniessen. 9.2 Der Zugriffsberechtigte nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Daten über ein offenes, jedermann zugängliches Netz transportiert werden. Die Daten werden somit regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt. Unverschlüsselt bleiben jedoch jeweils Absender und Empfänger. Diese können auch von Dritten gelesen werden. Der Rückschluss auf eine bestehende Bankbeziehung ist deshalb für einen Dritten möglich. Der Zugriffsberechtigte nimmt zudem in Kauf, dass Informationen der Bank, welche sich der Benutzer separat via E-Mail, SMS etc. übermitteln lässt, in der Regel unverschlüsselt erfolgen, weshalb Bankgeheimnis und Datenschutz nicht gewahrt sind. 10. Ausländische Gesetze/Import- und Exportbeschränkungen 10.1 Der Zugriffsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Benützung der E-Banking-Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzt. Es ist Sache des Zugriffsberechtigten, sich darüber zu informieren. Die Bank lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. 10.2 Sollte der Zugriffsberechtigte die E-Banking- Dienstleistungen vom Ausland aus benutzen, nimmt er insbesondere zur Kenntnis, dass es Import- und Exportbeschränkungen für die Verschlüsselungsalgorithmen geben kann, gegen die er gegebenenfalls verstösst, wenn er E-Banking-Dienstleistungen aus dem Ausland nutzt. 11. Sicherheit beim E-Banking 11.1 Aufgrund der bei der Bank eingesetzten Verschlüsselung ist es grundsätzlich keinem Unberechtigten möglich, die vertraulichen Kundendaten einzusehen. Dennoch kann auch bei allen, dem neusten Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, sowohl auf Bank- wie auf Kundenseite eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Das Endgerät (Computer, Mobiltelefon etc.) und/oder das Netzwerk des Zugriffsberechtigten sind Teil des Gesamt-Systems. Diese befinden sich jedoch ausserhalb der Kontrolle der Bank und können zu einer Schwachstelle des Systems werden. 11.2 Der Zugriffsberechtigte nimmt die nachstehenden Risiken in Kauf und verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten und auf den Internetseiten der jeweiligen Dienstleistungen angebrachten oder in anderer Form dem Benutzer zur Verfügung gestellten Sicherheitsinformationen zur Kenntnis zu nehmen und allenfalls empfohlene Sicherheitsmassnahmen innert nützlicher Frist umzusetzen: Ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen können einem Unberechtigten den Zugriff erleichtern (z. B. ungenügend geschützte Speicherung von Daten auf der Festplatte, Filetransfer). Es besteht immer die Gefahr, dass sich Viren auf dem Computer ausbreiten, wenn Kontakt mit der Aussenwelt besteht, sei es über Computernetze (z. B. Internet) oder Datenträger. Der Einsatz von Anti-Viren- Programmen und Firewalls können das Risiko vermindern, zu deren Installation sich der Zugriffsberechtigte verpflichtet. Es obliegt dem Zugriffsberechtigten, sich über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu informieren. Der Kunde darf nur mit Software aus vertrauenswürdigen Quellen arbeiten. Die Erstellung einer Verkehrscharakteristik durch Internet Provider kann niemand ausschliessen, d. h. der Provider hat die Möglichkeit nachzuvollziehen, wann der Kunde mit wem in Kontakt getreten ist. Es ist möglich, dass sich ein Dritter während der Nutzung des Internets unbemerkt Zugang zum Endgerät des Kunden verschafft. Entsprechend sind Vorkehrungen gemäss Punkt 1 dieser Aufzähung zu treffen (insb. die Installation einer geeigneten Firewall). Die Betriebsbereitschaft des Internets kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere ist es möglich, dass Übermittlungsfehler, technische Mängel, Störungen, rechtswidrige Eingriffe in Einrichtungen des Netzes, Überbelastung des Netzes, mutwillige Verstopfungen der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten seitens der Netzbetreiber auftreten. 11.3 Die Bank vermittelt nicht den technischen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Dies ist alleinige Sache des Kunden. 12. Gebühren Die Gebühren für das E-Banking werden separat geregelt und werden in geeigneter Form bekanntgegeben. 13. Leistungsangebot/Änderungen der Bedingungen sowie des Leistungsangebotes Der in diesen Bedingungen geregelte Datenaustausch bezieht sich auf Bankgeschäfte etc., die ihre Grundlage in separaten Verträgen oder Geschäftsbedingungen (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Depotreglement der Bank etc.) haben. Im Anwendungsbereich der E-Banking-Dienstleistungen gehen die vorliegenden Bestimmungen allfälligen abweichenden Regeln der erwähnten Verträge oder Geschäftsbedingungen der Bank vor. Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Bedingungen sowie des Dienstleistungsangebotes des E-Banking vor. Eine solche wird den Zugriffsberechtigten auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nutzung der E-Banking-Dienstleistung als genehmigt. 14. Kundendaten Die Zugriffsberechtigten sind einverstanden, dass die Bank Kundendaten aus dem E-Banking zu eigenen Marketingzwecken verarbeitet. 15. Kündigung Die Kündigung der E-Banking-Dienstleistung kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich erfolgen. Die Kündigung durch den Kunden ist an den Hauptsitz der Bank zu richten. Im Übrigen kann die Bank den Zugang ohne Kündigung sperren, wenn die elektronischen Dienstleistungen während einer Dauer von mindestens 12 Monaten nicht benützt worden sind. Seite 3 von 4 / 4006-0115

16. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und/oder die Benützung des Internets und/oder der jeweiligen Dienstleistungen regeln, bleiben vorbehalten und gelten nach ihrer Inkraftsetzung auch für das E-Banking der Bank. 17. Teilnichtigkeit Die Ungültigkeit, Widerrechtlichkeit oder fehlende Durchsetzbarkeit einzelner oder mehrere Bestimmungen dieser Regelung berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. II. EDV-Ausrüstung für das E-Banking der Bank 18. Offline Zahlungssoftware 18.1 Der Zugriffsberechtigte benötigt für die Übermittlung von Zahlungen oder bei Abholung diverser Daten aus dem E-Banking eine Offline Software. Soweit die Bank Softwarelieferantin ist, sind allfällige Mängel innert Wochenfrist ab Erhalt zu rügen, ansonsten die Software vom Zugriffsberechtigten als funktionstüchtig abgenommen gilt. 18.2 Für die Schaffung von Schnittstellen zwischen der verwendeten E-Banking-Offline Software und den kundeneigenen Applikationen ist der Kunde verantwortlich. Im Weiteren hat der Kunde von ihm allenfalls gewünschte, spezielle Installationen, wie beispielsweise für den Betrieb der E-Banking-Software in einem Netzwerk, auf eigene Kosten selber vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Für durch solche Zusatzinstallationen allenfalls verursachte Schäden ist der Kunde verantwortlich. Die Bank ist in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung entbunden. 20.3 Jegliche Verantwortung für Schäden, welche beim Zugriffsberechtigten durch Mängel oder Fehler an Offline-Software verursacht werden, wird von der Bank wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 21. Änderungen der Offline-Software und der Dokumentation Aktualisierungen sowie andere Änderungen der Offline-Software und der Dokumentation bedürfen keiner Zustimmung des Zugriffsberechtigten. Neue Releases werden dem Zugriffsberechtigten zur Verfügung gestellt. Er ist verpflichtet, diese zu implementieren, falls der neue Release für die Funktionstüchtigkeit des Systems notwendig ist. 22. Kontaktstellen Hotline (inkl. Sperren) und Korrespondenzadresse für die E-Banking- Dienstleistungen sind auf den Internetseiten (www.zugerkb.ch) der entsprechenden Dienstleistungen bezeichnet. Die Hotline steht während den üblichen Geschäftszeiten bzw. den auf den Internetseiten (www.zugerkb.ch) angeführten Servicezeiten zur Verfügung. 23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Zuger Kantonalbank über die Benützung des E-Banking der Zuger Kantonalbank unterstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zug, vorbehältlich zwingender Gerichtsstände des schweizerischen Rechts. Gültig ab 1. Januar 2015 19. Umfang der übertragenen Rechte 19.1 Dem Zugriffsberechtigten wird ein nicht ausschliessliches, weder übertragbares noch abtretbares Recht zur Nutzung der von der Bank zur Verfügung gestellten Offline-Software gewährt. Damit ist es dem Zugriffsberechtigten untersagt, diese Software ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder mit anderer Software zusammengemischt oder in andere Software integriert für einen anderen als den im Rahmen von E-Banking mit der Bank vorgesehenen Zweck zu kopieren oder anders zu vervielfältigen. 19.2 Werden die Lizenzrechte durch einen Zugriffsberechtigten oder einen Dritten verletzt, für den der Kunde einzustehen hat oder dem die Verletzung erst aufgrund einer nachlässigen Handhabung der Software möglich wurde, so haftet der Kunde für allen daraus entstehenden Schaden. Diesfalls wird die Bank eine Kündigung des Anschlusses in Erwägung ziehen. 20. Mängel der Software 20.1 Die Bank übernimmt keine Gewährleistung für die absolute Fehlerfreiheit der von ihr zur Verfügung gestellten Offline-Software. Auch übernimmt sie keine Gewährleistung dafür, dass diese Offline- Software in allen Teilen den Vorstellungen des Zugriffsberechtigten entspricht sowie in allen Anwendungen und Kombinationen mit anderen vom Zugriffsberechtigten ausgewählten Programmen fehlerfrei arbeitet. Im Übrigen wird festgehalten, dass es grundsätzlich keine vollständig fehlerfreie Offline-Software gibt. 20.2 Bei Mängeln oder Fehlern in der Software, sei sie von der Bank oder einem Dritten geliefert, welche die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen oder aufheben, hat der Zugriffsberechtigte deren Benutzung zu unterlassen und die Bank bzw. den Softwarelieferanten unverzüglich zu informieren. Es ist untersagt, irgendwelche Änderungen/Reparaturen selbst vorzunehmen oder durch unberechtigte Dritte vornehmen zu lassen. Seite 4 von 4 / 4006-0115