Risikobeurteilungen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit vollständiger Anwendung aller zutreffenden Normen Warum? OIng. Dipl.-Ing. Siegbert Muck ehemals: TÜV Rheinland Industrie Service GmbH jetzt: Vertragspartner des TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Tel. +49 (0)30 / 50 018 028 Fax +49 (0)30 / 50 018 029 www.maschinen-sicherheit.info service@maschinen-sicherheit.info
Inhalt der Präsentation 1. Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 (klassische Methode) 2. Anforderungen des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 3. Risikobeurteilung mit voller Anwendung aller zutreffenden Normen (moderne Methode) 4. Methoden zur Effizienzsteigerung: Arbeitsteiliger Prozess - Arbeit mit Risikobeurteilungs-Vorlagen 5. MBT-RAT oder spezielles Excel Format 6. Offene Fragen 2
Risikobeurteilung Anhang I Allgemeine Grundsätze - neu 1 Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Bei den vorgenannten iterativen Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter - die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt; -... 3
Klassische Aufgabe Risikobeurteilung 4 Iteratives Verfahren der Risikobeurteilung (Ablauf) Zustand vor Einleitung von Maßnahmen Risiko (vorher)? Einleitung von technischen Maßnahmen j Restrisiko? Einleitung von Schutzmaßnahmen j Keine weiteren Maßnahmen erforderlich Restrisiko? Anwendung von weiteren Maßnahmen j 4
Klassische Risikobeurteilung Iteratives Verfahren der Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100:2010 5
Inhalt der Präsentation 1. Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 (klassische Methode) 2. Anforderungen des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 3. Risikobeurteilung mit voller Anwendung aller zutreffenden Normen (moderne Methode) 4. Methoden zur Effizienzsteigerung: Arbeitsteiliger Prozess - Arbeit mit Risikobeurteilungs-Vorlagen 5. MBT-RAT oder spezielles Excel Format 6. Offene Fragen 6
EU-Leitfaden EU-Leitfaden, 111 Typ-A-Normen Typ-A-Normen legen grundlegende Begriffe, Terminologie und Gestaltungsleitsätze fest, die für sämtliche Maschinenkategorien anwendbar sind. Die Anwendung derartiger Normen für sich alleine, reicht nicht aus, um die Übereinstimmung mit den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie zu gewährleisten, obwohl sie einen wichtigen Rahmen für die richtige Anwendung der Maschinenrichtlinie bilden und begründet daher keine umfassende Konformitätsvermutung. Risikobeurteilungen nur nach EN ISO 12100 sind damit unvollständig! 7
EU-Leitfaden EU-Amtsblatt, Typ A-Normen Typ-A-Normen Typ-A-Normen legen grundlegende Begriffe, Terminologie und Gestaltungsleitsätze fest, die für sämtliche Maschinenkategorien anwendbar sind. Die Anwendung derartiger Normen für sich alleine, reicht nicht aus, um die Übereinstimmung mit den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie zu gewährleisten, obwohl sie einen wichtigen Rahmen für die richtige Anwendung der Maschinenrichtlinie bilden und begründet daher keine umfassende Konformitätsvermutung. Risikobeurteilungen nur nach EN ISO 12100 sind damit unvollständig! 8
EU-Leitfaden Warum unzureichend? Inhalt aus EN ISO 12100 Einleitung Der Hauptzweck dieser Internationalen Norm besteht darin, Konstrukteuren einen Gesamtüberblick und eine Anleitung für während der Entwicklung von Maschinen zu treffende Entscheidungen zu geben, um diesen die Konstruktion von Maschinen zu ermöglichen, die für ihre bestimmungsgemäße Verwendung sicher sind. Sie stellt darüber hinaus eine Strategie für die Normensetzer zur Verfügung und dient als Hilfestellung bei der Erarbeitung geeigneter und miteinander abgestimmter Typ-B- und Typ-C-Normen. Konstrukteur Handlungsanleitung zur Anwendung der A-Norm Iterativer Prozess EN ISO 12100 Normenverfasser? (keine Hilfen) 9
EU-Leitfaden EU-Leitfaden, 111 Typ-A-Normen jetzt EN ISO 12100 EN ISO 12100 Beispielsweise wird durch die Anwendung der Norm EN ISO 14121-1 gewährleistet, dass die Risikobeurteilung nach den Anforderungen des allgemeinen Grundsatzes 1 des Anhang I durchgeführt wird, aber das ist nicht ausreichend um zu zeigen, dass die vom Hersteller getroffenen Schutzmaßnahmen, zur Beherrschung der von der Maschine ausgehenden Gefährdungen, die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang I erfüllen. Risikobeurteilungen nur nach EN ISO 12100 sind damit unvollständig! Konstrukteur Handlungsanleitung zur Anwendung der A-Norm Iterativer Prozess Normenverfasser? (keine Hilfen) Wie weiter? EU-Leitfaden gibt Hilfen: 111, 159 und 162 10
EU-Leitfaden 159 159 Risikobeurteilung und harmonisierte Normen Das Risikobeurteilungsverfahren wird durch die Anwendung harmonisierter Normen erleichtert, da in Typ-C-Normen für Maschinen die wesentlichen Gefährdungen beschrieben werden, die im Allgemeinen bei der betreffenden Maschinenkategorie auftreten können, und es werden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung beschrieben. Allerdings entbindet die Anwendung harmonisierter Normen den Maschinenhersteller nicht von der Pflicht, eine Risikobeurteilung durchzuführen. Also doch Risikobeurteilungen? Ja, aber 11
EN ISO 12100:2010 EU-Leitfaden Iteratives Verfahren der Risikobeurteilung Risikobeurteilung insgesamt muss immer sein Risikobeurteilung pro Gefährdung teilweise einfacher 12
EU-Leitfaden 159 Anwendungsbereich der Typ C-Norm lesen 159 Risikobeurteilung und harmonisierte Normen Hersteller, welche die Spezifikationen einer Typ-C- Norm anwenden, müssen dafür Sorge tragen, dass die harmonisierte Norm für die betreffende Maschine geeignet ist und sämtliche diesbezüglichen Risiken abdeckt. Wenn von der betreffenden Maschine Gefährdungen ausgehen, die nicht durch die harmonisierte Norm abgedeckt werden, muss eine umfassende Risikobeurteilung dieser Gefährdungen durchgeführt und geeignete Schutzmaßnahmen zum Umgang mit diesen Gefährdungen ergriffen werden. dafür klassische Risikobeurteilung durchführen 13
Aufgabe der Risikobeurteilungen Eine Risikobeurteilung ist der Beweis für alle einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen alle Gefährdungen auf Grundlage des Standes der Technik ermittelt und beseitigt bzw. vertretbar gemindert zu haben. Risikobeurteilungen nur auf der Grundlage der EN ISO 12100 erfüllen o. a. Aussagen nicht. Gelegentliches Nachschlagen in harmonisierten Normen helfen nicht den Paragraphen 162 zu erfüllen. Damit sind EG-Konformitätserklärungen, in dem der Unterzeichner behauptet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (einschließlich Anhang I) eingehalten zu haben, nicht korrekt. 14
EU-Leitfaden 162 162 Harmonisierte Normen und der Stand der Technik Harmonisierte Normen enthalten die technischen Spezifikationen, auf deren Grundlage Maschinenhersteller die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen können. Da harmonisierte Normen auf der Grundlage eines Konsenses zwischen den interessierten Parteien entwickelt und beschlossen werden, vermitteln die in diesen Normen enthaltenen Spezifikationen einen guten Anhaltspunkt für den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Die Entwicklung des Standes der Technik findet ihren Niederschlag in späteren Änderungen oder Überarbeitungen harmonisierter Normen. 15
EU-Leitfaden 162 Zu 162 Harmonisierte Normen und der Stand der Technik In dieser Hinsicht setzt das Sicherheitsniveau, das durch die Anwendung einer harmonisierten Norm erreicht wird, einen Maßstab, der von allen Herstellern der durch die Norm abgedeckten Maschinenkategorie berücksichtigt werden muss, und zwar auch von jenen Herstellern, die sich für die Verwendung alternativer technischer Lösungen entscheiden. Keine Normenanwendung entspricht einer alternativen Lösung 16
EU-Leitfaden 162 Zu 162 Harmonisierte Normen und der Stand der Technik Hersteller, die sich für Alternativlösungen entscheiden, müssen nachweisen können, dass diese Lösungen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen und dabei den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen. Diese alternativen Lösungen müssen daher ein Sicherheitsniveau bieten, das mindestens gleichwertig mit dem Sicherheitsniveau ist, das sich aus der Anwendung der Spezifikationen der einschlägigen harmonisierten Norm ergibt siehe 110: Anmerkungen zu Artikel 7 Absatz 2. Wahnsinnsarbeit!!! 17
EU-Leitfaden 162, das heißt... Zu 162 Harmonisierte Normen und der Stand der Technik Der EU-Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschreibt auch in 162 die Lösung des Problems: - Alle in den Risikobeurteilungen gewählten Maßnahmen sind mit dem in den harmonisierten Normen beschriebenen Sicherheitsniveau zu vergleichen. - Für alternative Lösungen, also Maßnahmen, die nicht auf der Grundlage der aktuellen harmonisierten Normen ausgewählt wurden, geben die im EU-Amtsblatt stehenden Normen den Maßstab für das zu erreichende Sicherheitsniveau an. - Werden keine Normen angewendet, dann sind die getroffenen Maßnahmen auch mit dem in den Normen angegebenen Sicherheitsniveau zu vergleichen (Normabschnitte suchen). Alle zutreffenden Abschnitte aller anzuwendenden Normen, die durch die Risikobeurteilung bisher nicht angesprochen wurden, deuten in der betreffenden Risikobeurteilung auf nicht behandelte Gefährdungen. Das sind erfahrungsgemäß viele, sehr viele. Wahnsinnsarbeit!!! 18
EU-Leitfaden 162 neues Grundprinzip Grundprinzip der modernen Risikobeurteilungen: Erst: und danach: Abarbeitung aller zutreffenden Abschnitte aller zutreffenden Normen Identifizierung der bisher nicht behandelten Gefährdungen und Behandlung dieser nach dem klassischen Verfahren gemäß EN ISO 12100 Also besser gleich freiwillig die Normen anwenden 19
Inhalt der Präsentation 1. Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 (klassische Methode) 2. Anforderungen des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 3. Risikobeurteilung mit voller Anwendung aller zutreffenden Normen (moderne Methode) 4. Methoden zur Effizienzsteigerung: Arbeitsteiliger Prozess - Arbeit mit Risikobeurteilungs-Vorlagen 5. MBT-RAT oder spezielles Excel Format 6. Offene Fragen 20
Moderne Methode Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 7 (2) Artikel 7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen (1) Die Mitgliedstaaten betrachten eine Maschine, die mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und der die EG-Konformitätserklärung mit den in Anhang II Teil 1 Abschnitt A aufgeführten Angaben beigefügt ist, als den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechend. (2) Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht. (3) Die Kommission veröffentlicht die Fundstellen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union.
Moderne Methode Arten von harmonisierten Normen (CEN) Harmonisierte Normen A-Normen B-Normen C-Normen B2-Normen B1-Normen Grundsätze, die für alle Maschinentypen Produktnormen für Maschinen oder Gruppen von Maschinen Sicherheitsaspekte Festlegungen für für eine Vielzahl sicherheitsrelevante von Maschinen Bauteile, für verschiedene Maschinentypen 22
Moderne Methode Inhalt einer Typ C-Norm CEN Guide 414: Regeln für die Abfassung und Gestaltung von Sicherheitsnormen Die Normenverfasser sind verpflichtet, für alle von der Norm erfassten Maschinen (gemäß Anwendungsbereich der Norm) Risikobeurteilungen durchzuführen. Diese Risikobeurteilungen berücksichtigen nur die signifikanten Gefährdungen und enthalten die erforderlichen Maßnahmen oder Schutzziele, die zur Beseitigung oder Minderung der identifizierten Gefährdungen dienen. Eine Typ-C-Norm enthält alle signifikanten Gefährdungen mit: - konstruktiven Lösungen oder Hauptabschnitt 5 (i. d. R.) - Schutzzielen - und Maßnahmen zur Reduzierung der Restgefährdungen Hauptabschnitte 5 und 7 (i. d. R.) 23
Moderne Methode Beispiel EN 13128:2002+A1:2008+AC:2010; Ortsfeste Schleifmaschinen 4 Liste der signifikanten Gefährdungen 4.1 Die in Tabelle 3 enthaltene Liste der Gefährdungen ist das Ergebnis einer Identifizierung der Gefährdungen und einer Risikobeurteilung für die breite Palette von ortsfesten Schleifmaschinen, die unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen; diese wurden, wie in EN 1050 beschrieben, durchgeführt. Die Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen sowie die Benutzerinformationen, die in den Abschnitten 5 und 7 enthalten sind, basieren auf der Risikobeurteilung und beziehen sich auf die identifizierten Gefährdungen, indem diese entweder beseitigt oder deren Auswirkungen reduziert werden. 4.2 Die Risikobeurteilung geht sowohl von vorhersehbarem Zugang von allen Seiten als auch von unerwartetem Anlauf aus, sowohl für das Bedienpersonal als auch für andere Personen, die Zugang zu den Gefahrenbereichen haben können, sind die Risiken unter Berücksichtigung der Gefährdungen identifiziert, die unter verschiedenen Bedingungen (z. B. Inbetriebnahme, Einrichten, Produktion, Wartung, Reparatur, Stilllegung) während der Lebensdauer der Maschine auftreten können. Die Beurteilung beinhaltet eine Analyse der Auswirkung eines Ausfalls in der Steuerung. Risikobeurteilungen wurden für die einzelnen Gefährdungen der Typ C-Normen und teilweise der Typ B-Normen bereits durchgeführt. Sie brauchen nicht wiederholt zu werden Das gilt für alle Typ C-Normen, auch wenn es nicht explizit angegeben wurde!
Normenarten - Hierarchie Typ C-Normen enthalten: alle zutreffenden B-Normen und alle zutreffenden A-Normen: A EN ISO12100 B EN 60204-1 EN ISO 4413 EN ISO 4414 EN 13857 EN 1088 C EN 115 EN 619 EN 1012-1 EN 1012-2 EN 1012-3 In jeder Typ C-Norm sind alle mitgeltenden Typ B- und A-Normen aufgelistet 25
EN 1012-3 Typ C- Normen (CEN) Alle Gefährdungen Relevante Gefährdungen signifikante Gefährdungen behandelt signifikante Gefährdungen nicht behandelt C-Normen (Produktnormen) enthalten nur signifikante Gefährdungen 5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen 5.1 Allgemeines Die Maschinen müssen den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen dieses Abschnitts entsprechen. Zusätzlich muss die Maschine nach den Grundsätzen von EN ISO 12100 bezüglich relevanter, jedoch nicht signifikanter Gefährdungen, die im vorliegenden Dokument nicht behandelt werden, konstruiert sein. 26
Klassische Arbeitsweise Moderne Methode Grundsätzliche Arbeitsweise bei der Erarbeitung von Risikobeurteilungen Normenrecherche + Aufbereitung der Normen als Risikobeurteilungsvorlage Typ C-Normen vollständig abarbeiten Mitgeltende Typ B2-Normen vollständig abarbeiten In den Normen nicht behandelte Gefährdungen mit der Typ A-Norm abarbeiten Immer noch nicht behandelte Gefährdungen abarbeiten nach den Tab. B.1 bis B.4 der Typ A-Norm EN ISO 12100 Feststellen der Vermutungswirkung pro grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung 27
Normen aber richtig anwenden Anwendungsbereich, ggf. auch Einleitung, lesen a) Norm-Typ, z. B. Typ C-Norm (i. d. R. Abschnitt Einleitung ) b) Anwendungsbereich der Norm lesen c) behandelte Gefährdungen (i. d. R. Abschnitt Anwendungsbereich ) d) Lebensphasen, z. B. Transport, Instandhaltung (i. d. R. Abschnitt Anwendungsbereich ) e) Betroffene Personengruppen (i. d. R. Abschnitt Anwendungsbereich ) f) Ausgeschlossene Gefährdungen (nicht behandelte Gefährdungen) (i. d. R. Abschnitt Anwendungsbereich ) g) Mitgeltende Normen (die zusätzlich zu behandeln sind) (i. d. R. Abschnitt 5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen ) Normen komplett und von vorn lesen! 28
Risikobeurteilung: Verfahren mit vollständiger Anwendung von Normen Risikobeurteilung: Verfahren mit vollständiger Anwendung von Normen Arbeit der Normenverfasser Ergebnisse daraus anwenden 29
Iteratives Verfahren Gliederung einer Norm (Beispiel) Zustand vor Einleitung von Maßnahmen Risiko (vorher)? Einleitung von konstruktiven Maßnahmen Restrisiko? Einleitung von Schutzmaßnahmen Restrisiko? Anwendung von weiteren Maßnahmen j j j Gliederungen der hier EN 280, Hubarbeitsbühnen: 5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen 5.1 Allgemeines 5.2 Festigkeit und Standsicherheit 5.3 Untergestell und Abstützeinrichtungen 5.4 Hubeinrichtungen 5.5 Triebwerke 5.6 Arbeitsbühne 5.7 Elektrische Steuerung 5.8 Elektrische Ausrüstungen 5.9 Hydraulische Systeme... 7 Anleitungen für den Betrieb 7.1 Betriebshandbuch 7.2 Kennzeichnungen 30
Iterative Verfahren in den Normen nicht erkennbar Normen enthalten viele iterative Verfahren Verschiedene Gliederungen, damit jeweils andere Zuordnungen Beim Abarbeiten der Normenabschnitte sind die iterativen Prozesse nicht erkennbar. Schlussfolgerung: Damit alle Gefährdungen einschließlich Restgefährdungen bearbeitet und die verborgenen iterativen Prozesse eingeschlossen werden, müssen die Abschnitte 5 und 7 der Typ-C-Normen vollständig abgearbeitet werden. 31
Inhalt der Präsentation 1. Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 (klassische Methode) 2. Anforderungen des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 3. Risikobeurteilung mit voller Anwendung aller zutreffenden Normen (moderne Methode) 4. Methoden zur Effizienzsteigerung: Arbeitsteiliger Prozess - Arbeit mit Risikobeurteilungs-Vorlagen 5. MBT-RAT oder spezielles Excel Format 6. Offene Fragen 32
Moderne Methode Effizienzsteigernde Maßnahme: Aufbereitung der Normen als arbeitsteiliger Prozess Einmalige Arbeit durch Spezialisten Festlegung der Grenzen der Maschine Hersteller Normenauswahl Nicht Maschinentyp bezogen Extraktion der Anforderungen - Gefährdungen (Norm) ermitteln - Gefährdung der GSA zuordnen Aufgabe von Spezialisten Risikobeurteilungs- Vorlagen Erstellen der Risikobeurteilungs-Vorlage Erstellen der Risikobeurteilung Hersteller Immer wiederholte Anwendung für verschiedene Maschinentypen 33
Moderne Aufgabe Methode 4 Bearbeiten der Normvorgaben in der Risikobeurteilung (1012-3) Vorgabe aus einer Norm mit Vermutungswirkung Norm Risikoeinschätzung, Risikobewertung (vorher) Risikoeinschätzungen und bewertungen haben die Normenverfasser durchgeführt. Sie müssen nicht wiederholt werden. Konstruktive Lösungen oder eindeutige Schutzziele Lösungen für Steuerungen mit Kat. (EN 954-1), PL r, SIL Allgemeine Schutzziele Hersteller Vorgabe eingehalten Andere Maßnahme Vorgabe eingehalten Andere Maßnahme Maßnahme gewählt Risikoeinschätzung, Risikobewertung (nachher) Umfassende Risikobeurteilung Ende Maßnahmen zur Reduzierung des Restrisikos stehen in anderen Normabschnitten Weitere Maßnahmen wählen, iteratives Verfahren ( klassisch ) fortsetzen 34
Inhalt der Präsentation 1. Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 (klassische Methode) 2. Anforderungen des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 3. Risikobeurteilung mit voller Anwendung aller zutreffenden Normen (moderne Methode) 4. Methoden zur Effizienzsteigerung: Arbeitsteiliger Prozess - Arbeit mit Risikobeurteilungs-Vorlagen 5. MBT-RAT oder spezielles Excel Format 6. Offene Fragen 35
Risikobeurteilung im speziellen Format oder MBT-RAT Spalten und Zeilen der Risikobeurteilung in Excel Risikobeurteilungsvorlagen werden generell in Excel vorbereitet und dann in das Spaltenformat der Risikobeurteilungsvorlage bzw. in das Softwaretool übertragen. Risikobeurteilungsvorlagen in Excel: Es müssen für alle Gefährdungsfälle die erforderlichen Spalten vorgegeben werden. viele Spalten Es müssen für alle in den Normen enthaltenen Gefährdungen die erforderlichen Zeilen vorgegeben werden. viele Zeilen Grundsatz in der Anwendung: Keine Zeilen oder Spalten löschen, sondern für spätere Anwendungen nur ausblenden. Während der Abarbeitung der harmonisierten Normen können viele Spalten und Zeilen ausgeblendet werden. Die Excel-Liste wird überschaubar. 36
Risikobeurteilung Risikobeurteilung im speziellen Format oder MBT-RAT Arbeitsschritte der Erarbeitung einer Risikobeurteilung Arbeitsschritt 1: Eingabe der Projektdaten Arbeitsschritt 2: Übernahme der ermittelten zutreffenden GSA Arbeitsschritt 3: Beschreibung der bestimmungsgemäße Verwendung, der Grenzen der Maschine Arbeitsschritt 4: Informationen über das gewählte Verfahren (Excel: Normtyp = -1) Arbeitsschritt 5: Bearbeitung der in der Typ C-Norm behandelten Gefährdungen (Normtyp = 1) Bearbeitung nicht harmonisierter Normen (Normtyp = 3) Arbeitsschritt 6: Bearbeitung der in den Typ B2-Normen behandelten Gefährdungen (Normtyp = 5) Arbeitsschritt 7: Vergleich der Vorgaben aus den Typ B2-Normen mit den Vorgaben aus den Typ C-Normen Arbeitsschritt 8: Bearbeitung der bisher nicht behandelten Gefährdungen (EN ISO 12100) (Normtyp = 7) Arbeitsschritt 9: Bearbeitung der immer noch nicht behandelten Gefährdungen aus den Anlagen EN ISO 12100, Tab. B.1 bis B.4 (Normtyp = 8) und abschließende Bewertung, Ziel: alle einschlägigen GSA eingehalten (Normtyp = 9) 37
Offene Fragen 1. Erfüllen ihre Risikobeurteilungen den EU-Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, 162? Das schließt ein: 2. Sind für ihre Maschinen alle zutreffenden Typ C-, B- und A-Normen bekannt? 3. Wurden ihre Maßnahmen zu den erkannten Gefährdungen mit dem in den aktuellen harmonisierten Normen angegebenen Sicherheitsniveau verglichen? 4. Wurden alle sich aus den zutreffenden Normen ergebenden Gefährdungen behandelt? 5. Wurde nachgewiesen, dass die zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen auch eingehalten wurden? 6. Sofern ein Softwaretool zur Erstellung von Risikobeurteilungen angewandt wird, hilft es die Pos. 1 bis 5 wirklich zu erfüllen? 38