Möglichkeiten der Betriebsübergabe Michael Süß Steuerberater Fritz-Zubeil-Str. 12 14482 Potsdam www.steuerkanzlei-suess.de
Manche wollen möglichst früh aufhören. Wie lange will ich arbeiten??? s. Capital Nr. 08-2014 Seite 30 ff. Andere wollen im Alter noch mal durchstarten. Raus mit 55 und ausgesorgt, wer träumt nicht manchmal davon? Wir sind heute mit 65 Jahren nicht auf dem Altenteil. Warum sollen Sie all Ihr Wissen dann brach liegen lassen? Egal was Sie wollen und wie Sie sich entscheiden. Der Weg dorthin muss geplant und organisiert werden und das braucht vor allem eins: Zeit, Zeit und nochmals Zeit Wer mit Mitte 60 als Unternehmer aussteigen will, sollte idealerweise mit Mitte 50 überlegen, wer sein Lebenswerk fortführen könnte und wie.
50 jähriges Familienunternehmen Bäckerei, zwei Töchter, Wert des Betriebsgrundstückes 2,5 Mio Euro Entnahme des Betriebsgebäudes ins Privatvermögen B Vermietung Geschäftsräume an eine Tochter, die das Unternehmen fortführt Verkauf der Ladeneinrichtung, der Maschinen und Kfz. an diese Tochter (langfristiges Darlehen)
Hier wurde nicht zu Ende gedacht, sondern eine Teillösung gewählt. Das alte Unternehmerehepaar hatte, wie oft anzutreffen, das sog. Berliner Testament geschlossen Wenn ein Ehepartner verstirbt, erbt zuerst der andere Ehepartner dessen Anteil am Vermögen 1,25 Mio Euro 1,25 Mio Euro Vermögen 2,5 Mio Euro Erbschaft 1,25 Mio Euro Freibetrag 500.000 Euro, Steuerklasse 1,Steuersatz 19%, Erbschaftssteuer: 142.500 Euro Hier könnte schon das erste Problem auftreten. Wenn die Ehefrau nicht genügend Liquiditätsreserven hat, bleibt nur der Verkauf der Immobilie. Vermögen nach Erbschaft 2,5 Mio Euro abzügl. Erbschaftsteuer also 2,35 Mio Euro
Damit sind die Probleme aber nicht beendet, es kommt noch schlimmer: Erbschaft 1,175 Mio Euro Erbschaft 1,175 Mio Euro Steuerklasse: 1 Freibetrag: 400.000 Euro Steuersatz 19% Erbschaftssteuer: 147.500 Euro Vermögen 2,35 Mio Steuerklasse: 1 Freibetrag: 400.000 Euro Steuersatz 19% Erbschaftssteuer: 147.500 Euro Das Vermögen steckt aber im Bäckereibetrieb (notwendiges Betriebsvermögen), keine der beiden Töchter hat genügend Liquidität um die Erbschaftssteuer zu zahlen. Dazu kommt das eine Tochter von der anderen Tochter (Bäckerin) die Auszahlung Ihres Anteils am Erbe verlangt. Es bleibt letztlich nur der Notverkauf des elterlichen Betriebes um die notwendige Liquidität zu beschaffen
Ergebnis der verunglückten Nachfolgeregelung: Gesamtsteuerlast der Erbschaften: 437.500 Euro Lebenswerk der Eltern ist vernichtet
Arten von Vermögen Privatvermögen Betriebsvermögen Bargeld, Sparguthaben, Festgeld eigengenutztes Einfamilienhaus vermietetes Mehrfamilienhaus unbebaute Grundstücke Lebensversicherungen Aktien Firmenwert Betriebsgebäude, Grundstücke liquide Mittel Maschinen, Betriebsvorrichtungen Aktien Beteiligungen Lebensversicherungen Beteiligungen Betriebsvermögen
Modelle der Betriebsübergabe Verkauf Verpachtung unentgeltlich Vermietung Betriebsräume Gründung Gesellschaft Barzahlung Ratenzahlung von Todes wegen (Erbe) Personengesellschaft Kaufpreisraten unter Lebenden (Schenkung) Kapitalgesellschaft Rente Versorgungsrente
Fehler vermeiden: Streben Sie bei Betriebsübergabe eine Gesamtlösung an und geben sich nicht mit Teillösungen zufrieden Um den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten, sollten Sie sich bei der Betriebsübergabe weniger an privaten, familiären Umständen orientieren, als vielmehr an betriebswirtschaftlichen Kriterien Die finanzielle Altersversorgung des Betriebsübergebers darf den Betriebsübernehmer nicht auf unzumutbare Weise belasten Vermeiden Sie Musterverträge, die nicht auf Ihre individuellen Besonderheiten abgestimmt sind. Planen Sie die Betriebsübergabe zusammen mit Kammern, Banken und kompetenten Beratern (Rechtsanwälten,Steuerberatern,Unternehmensberater) deren Gebühren sind gut investiertes Geld.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Betriebsübergabe: ein wettbewerbsfähiger, rentabler Betrieb ein Übergeber, der zum Rücktritt bereit ist eine gesicherte Altersversorgung des Seniors Bereitschaft zur Know-how-Weitergabe eine umfassende Erbregelung ein qualifizierter Nachfolger Eigenkapital des Nachfolger Zeit, Zeit, Zeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ich stehe Ihnen selbstverständlich in der Pause für Fragen gern zur Verfügung. Michael Süß Steuerberater Fritz-Zubeil-Str. 12 14482 Potsdam Tel.: 0331 / 704 188 0 kontakt@steuerkanzlei-suess.de www.steuerkanzlei-suess.de