DAS EMAS LOGO. Umweltgutachterausschuss ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN. beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit



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Transkript:

DAS EMAS LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Impressum Herausgeber Redaktion Layout Druck gedruckt auf Stand Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Geschäftsstelle -, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin ( 030 / 29 77 32-30 * info@uga.de www.uga.de Thomas Kiel, Michael Hansen, Doris Tharan Doris Tharan, Oliver Schwalb Oktoberdruck AG 100 % Altpapier November 2003, 1. Auflage, 5.000 Exemplare Der Druck dieser Auflage wurde gefördert durch die Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE

Vorwort EMAS steht für das europäische Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (englisch: Eco-Management and Audit-Scheme). EMAS ist die höchste europäische Auszeichnung für systematisches (betriebliches) Umweltmanagement. Es verbindet das ökologisch Notwendige mit dem ökonomisch Erfolgreichen und ist besonders geeignet, den betrieblichen Umweltschutz über das gesetzlich geforderte Maß hinaus zu verbessern. Mit der Teilnahme an EMAS entscheiden sich Unternehmen und sonstige Organisationen für die anspruchsvollste Lösung im Bereich der Umweltmanagementsysteme. Als Teilnehmer an EMAS erfüllen sie gleichzeitig die materiellen Anforderungen der weltweit gültigen Norm EN ISO 14001. Zusätzlich verpflichten sie sich dazu, ihre betriebliche Umweltleistung kontinuierlich über das gesetzlich bereits geforderte Maß hinaus zu verbessern; dies umfasst nicht nur direkte sondern auch indirekte Aspekte wie etwa die Produktgestaltung. Außerdem wird unter EMAS die Öffentlichkeit durch eine Umwelterklärung über den Umweltschutz, die Umweltauswirkungen, die Umweltpolitik sowie die geplanten und ergriffenen Maßnahmen informiert. Weitere Voraussetzung der Teilnahme an EMAS und damit für die Verwendung des EMAS-Logos ist ferner die Prüfung durch staatlich zugelassene und beaufsichtigte Umweltgutachter; dabei wird geprüft, ob die Rechtsvorschriften tatsächlich eingehalten werden. Abgesichert wird dies durch die Beteiligung der Umweltbehörden im Rahmen des Registrierungsverfahrens. Damit zeichnet sich EMAS durch Transparenz, Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit aus. EMAS-Teilnehmer sind Vorreiter des betrieblichen Umweltschutzes und vertrauenswürdige Partner für die Umweltverwaltung. Das Führen des EMAS-Logos in der Öffentlichkeit dokumentiert das Umweltengagement der EMAS-Teilnehmer. Die vorliegende Broschüre ist vom beim Bundesumweltministerium eingerichteten Umweltgutachterausschuss erarbeitet worden; sie zeigt die vielfältigen Möglichkeiten, die für den Einsatz des EMAS-Logos bestehen. Ich hoffe, dass sich das EMAS-Logo als Markenzeichen für umweltverträgliches Wirtschaften künftig immer stärker in der Öffentlichkeit etabliert; hierfür sollte es offensiv genutzt werden. Es würde mich sehr freuen, wenn sich immer mehr EMAS-Teilnehmer durch die aufgeführten Beispiele dazu inspirieren lassen, das Logo öffentlichkeitswirksam einzusetzen und dadurch gleichzeitig für die Weiterverbreitung von EMAS zu werben. Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...7 2 Das EMAS-Logo und seine Verwendung...9 2.1 Wer kann das Logo nutzen?...9 2.2 Unterschiedliche Logo-Versionen und deren Verwendung...10 2.3 Technische Spezifikationen...12 2.4 Gemeinsame Logo-Verwendung durch zwei oder mehr eingetragene Organisationen...13 2.5 Logo-Verwendung zur Werbung für EMAS...14 2.6 Grenzen der Logo-Verwendung...17 2.7 Einhaltung der Anforderungen...18 3 Beispiele für die Logo-Verwendung...19 3.1 Auf für gültig erklärten Umwelterklärungen...19 3.2 Auf Briefköpfen der eingetragenen Organisation...21 3.3 Auf Unterlagen, in denen die Beteiligung der Organisation an EMAS mitgeteilt wird...23 3.4 Auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen...31 3.5 Auf für gültig erklärten Informationen gemäß Anhang III Abschnitt 3.5...34 4 Weiterführende Informationen und Quellen...37 4.1 Liste der Kammerbezirke und der für EMAS-Eintragungen zuständigen Registrierungsstellen...37 4.2 Rechtsvorschriften...39 4.3 EMAS im Internet...39 4.4 Beispiele zur Verwendung des EMAS-Logos...39 Abbildungsverzeichnis...41

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 7 1 Einleitung Die Einführung des EMAS-Logos ist eine der entscheidenden Neuerungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 über ein freiwilliges System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS II). Das Logo ist ein Markenzeichen der Verordnung. Es soll die Öffentlichkeit und andere interessierte Kreise über die Einführung und Umsetzung eines freiwilligen Umweltmanagementsystems nach EMAS in Unternehmen oder sonstigen Organisationen unterrichten. Das Logo löst eine Graphik nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/ 93 (EMAS I) ab, die bisher nur einen beschreibenden Hinweis auf die Teilnahme eines Standortes an dem Umweltmanagementsystem erlaubt hat (s. Abb. 1). Das EMAS-Logo ist ein Zeichen für den bestmöglichen Standard im Management des betrieblichen Umweltschutzes. DAS LOGO KENNZEICHNET Das Logo ist Kennzeichen für - die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems, - die Einhaltung aller relevanten Umweltvorschriften, - die besondere Orientierung auf Bewertung und tatsächliche ständige Verbesserung der Umweltleistung, - die aktive Einbeziehung der Arbeitnehmer in das Umweltmanagement einschließlich einer adäquaten Aus- und Fortbildung, - die Bereitstellung von Informationen über die betriebliche Umweltleistung und Abb. 1: Graphik nach EMAS I (bis 2001) und heutiges EMAS-Logo - die Bereitschaft zum offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und mit allen interessierten Kreisen. Die Verwendung des Zeichens verlangt ein klares Reglement, um die Verlässlichkeit der an Verbraucher und Öffentlichkeit gerichteten Information über das Umweltmanagement zu sichern.

8 KAPITEL 1 EINLEITUNG Die rechtlichen Grundlagen der Logo-Verwendung sind in Artikel 8, in Anhang III 3.5 und in Anhang IV der EMAS-Verordnung sowie im Leitfaden der Kommission zur Verwendung des EMAS-Zeichens (im folgenden Logoleitfaden genannt) niedergelegt. Eine Sammlung der Rechtsvorschriften für die Ausführung der EMAS-Verordnung in Deutschland ist beim Bundesumweltministerium als Druckversion erhältlich. Alle Zitate beziehen sich wenn nicht anders genannt auf die EG-Verordnung Nr. 761/2001. Ziel dieser vom Umweltgutachterausschuss (UGA) erstellten Broschüre ist es, ZIEL DER BROSCHÜRE a.) über die rechtlichen Grundlagen hinaus, den Unternehmen und sonstigen an EMAS beteiligten Organisationen eine praktische Hilfe zur Verwendung des EMAS-Logos zur Verfügung zu stellen, b.) die Glaubwürdigkeit und Transparenz des EMAS-Logos in der Öffentlichkeit zu erhöhen, c.) Anreize zur Logoverwendung zu geben und d.) den Austausch von Ideen über besonders öffentlichkeitswirksame Logo-Verwendungen anzuregen. Mit einer möglichst breiten Verwendung des Logos sollen Unternehmen und andere Organisationen mit ihrer Umweltleistung werben und zugleich die Bekanntheit von EMAS erhöhen.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 9 2 Das EMAS-Logo und seine Verwendung 2.1 Wer kann das Logo nutzen? Das Logo kann verwendet werden von allen WER? Organisationen, die sich an EMAS beteiligen und eine laufende EMAS-Eintragung besitzen (vgl. Art. 8 Abs. 1 EMAS-Verordnung). Die Eintragung schließt die Beteiligung am System mit Prüfung aller Anforderungen durch einen Umweltgutachter ein. Diese Voraussetzung wird auch von einem unter EMAS I geprüften und aktuell im EMAS-Register geführten Unternehmen erfüllt. Abb. 2: Registrierungsurkunde in deutscher und englischer Sprache Mit der Registrierung erwerben Unternehmen und andere Organisationen die Berechtigung, das EMAS-Logo zu führen.

10 KAPITEL 2 DAS EMAS-LOGO UND SEINE VERWENDUNG 2.2 Unterschiedliche Logo-Versionen und deren Verwendung Die EMAS-Verordnung sieht für die Nutzung des EMAS-Logos zwei geringfügig unterschiedliche Versionen vor: Abb. 3: Logo-Version 1 Geprüftes Umweltmanagement Diese Version verdeutlicht, dass das Umweltmanagementsystem der Organisation von einem Umweltgutachter geprüft wurde und den Anforderungen der EMAS-Verordnung gerecht wird. Abb. 4: Logo-Version 2 Geprüfte Information Die Version Geprüfte Information belegt, dass Informationen aus oder in der Umwelterklärung den Regeln der EMAS-Verordnung entsprechen und dies von einem Umweltgutachter bei seiner Prüfung festgestellt wurde. Das Logo (Version 1) kann in folgenden Fällen verwendet werden: Die Version 2 kann in folgenden Fällen verwendet werden: VERSION 1 1. auf Briefköpfen der eingetragenen Organisation (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe c), 2. auf Unterlagen, in denen die Beteiligung der Organisation an EMAS mitgeteilt wird (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe d), VERSION 2 1. auf für gültig erklärten Umwelterklärungen (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe b), 2. auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe e); hier ist auch Version 1 zulässig, 3. auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe e); hier ist auch Version 2 zulässig. 3. auf für gültig erklärten Informationen gemäß Anhang III 3.5 (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe a). Für die Nutzung der Version 1 gemäß Art. 8 Abs. 2 Buchstaben c und d EMAS-Verordnung sind außer der Registrierung zusätzlich keine weiteren Gestattungen und auch nicht die Einbindung des Umweltgutachters notwendig. Beispiele für die Verwendung enthält der Logoleitfaden. Sofern Unsicherheiten bestehen, ob eine Logo-Verwendung statthaft ist, empfiehlt es sich, Rat beim Umweltgutachter oder der Registrierungsstelle einzuholen. Für die Nutzung der Version 2 (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe b) sind ebenfalls keine weiteren Gestattungen und keine Einbindung des Umweltgutachters erforderlich. Hinsichtlich Art. 8 Abs. 2 Buchstaben a und e ist die Validierung der Begleitinformation durch einen Umweltgutachter notwendig. Der Umweltgutachter hat dabei auch den Kontext der späteren Veröffentlichung zu beurteilen.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 11 Zwei graphische Grundsätze sind für beide Versionen des EMAS-Logos zu beachten: GRUNDSÄTZE In allen Fällen der Logo-Verwendung muss eine klare Verbindung zum Namen der Organisation bestehen (Logoleitfaden Ziffer 2.3). Beide Versionen des Logos müssen stets die Eintragungsnummer der Organisation aufweisen (Anhang IV EMAS-Verordnung). Verbraucher und Interessenten sollen jederzeit nachvollziehen können, welcher Standort über das Umweltmanagementsystem verfügt. Nur die eingetragene Organisation mit den von der Eintragung erfassten Standorten ist zur Logonutzung berechtigt. Das Zeichen muss daher eindeutig und ausschließlich der registrierten Organisation zuzuordnen sein. Zur Frage der gemeinsamen Verwendung des Logos durch mehrere eingetragene Organisationen siehe auch Punkt 2.4. Abb. 5: Logo mit Eintragungsnummer Der Name der registrierten Organisation und das Logo müssen einen engen Zusammenhang erkennen lassen. Es steht jedem Interessenten frei, nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes, Einsicht in das EMAS-Register zu nehmen. In Deutschland unterhält der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Datenbank auf der Internetseite http://www.emasregister.de. Auf europäischer Ebene ist unter http: //www.europa.eu.int/comm/environment/emas/ about/participate/sites_en.htm ein entsprechendes Angebot verfügbar. Außerdem gibt die zuständige Registrierungsstelle über die EMAS-Eintragung einer Organisation oder ihrer Standorte Auskunft.

12 KAPITEL 2 DAS EMAS-LOGO UND SEINE VERWENDUNG 2.3 Technische Spezifikationen Die EG-Kommission hat, über die Ausführungen des Anhangs IV der Verordnung hinaus, keine technischen Spezifikationen zur Wiedergabe des Zeichens festgelegt (vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 EMAS- Verordnung). Im Einzelnen ist folgendes zu beachten: TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN 1. Das Zeichen ist, wie in Anhang IV EMAS- Verordnung abgebildet, wiederzugeben und zwar je nach zulässiger Verwendung mit dem Zusatz Geprüftes Umweltmanagement (Version 1) oder Geprüfte Information (Version 2). Dabei kann der textliche Zusatz in einer der derzeit elf Amtssprachen der EU abgedruckt werden. 2. Die Eintragungsnummer der Organisation soll mit einem Abstand von 6 mm zur unteren Textzeile in der Schriftart ARIAL/HELVETICA und in der Schriftgröße 13 Punkt zentriert eingetragen werden. Die Nummer setzt sich in Deutschland aus dem Mitgliedstaatenkürzel D, einer dreistelligen Kennzahl für den Kammerbezirk, in dem die Organisation ansässig ist, sowie der dortigen Registrierungsnummer zusammen, die jeweils durch einen Bindestrich getrennt sind, z.b. ist das Umweltbundesamt bei der IHK Berlin unter D-107-00093 eingetragen (vgl. Liste in Kapitel 4.1). Eine Liste der Kammerbezirke und der zuständigen Registrierungsstellen finden Sie in Kapitel 4.1 dieser Broschüre. Die Kommission hat eine CD-ROM entwickelt und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, die es erlaubt, EMAS-Logos in beiden Versionen und mit der jeweiligen Eintragungsnummer individuell herzustellen. Ein mit dieser CD erzeugtes Logo erfüllt alle o.g. Anforderungen. Nach Einfügung der Eintragungsnummer ist das Logo frei skalierbar. Es kann wahlweise für die Textverarbeitung als Windows-Metafile (wmf-format) oder für den Printbereich als Pantone, CMYK oder Schwarz/Weiß (eps- Format) gespeichert werden. 3. Das Logo ist in folgenden Farben abzubilden: - entweder in drei Farben (das E in Pantone Nr. 355 Grün, die sechs Sterne in Pantone Nr. 109 Gelb, die Welle in Pantone Nr. 286 Blau) - oder Schwarz auf Weiß - oder Weiß auf Schwarz. Abb. 6: Technische Spezifikationen Abb. 8: Logo-CD-ROM Die CD-ROM ist über die Registrierungsstellen in Deutschland erhältlich. Leihexemplare werden von der UGA-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Abb. 7: Zusammensetzung der Eintragungsnummer Die Bezirke der Industrie- und Handelskammern führen die Kennzahlen von 101 ff., der Handwerkskammern von 201 ff.; die Kennzahl 107 steht z.b. für eine Registrierung im Bezirk der IHK Berlin. Nicht alle Kammern sind auch Registrierungsstellen, sondern haben diese Aufgabe teilweise anderen Kammern im Bundesland übertragen (vgl. Kapitel 4.1).

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 13 2.4 Gemeinsame Logo-Verwendung durch zwei oder mehr eingetragene Organisationen Die gemeinsame Verwendung des EMAS-Logos ist nach der EMAS-Verordnung möglich. In diesem Fall sind alle Eintragungsnummern der Organisationen untereinander oder nebeneinander aufzulisten. Dazu gibt es folgende praktische Umsetzungsvorschläge: EMAS-geprüfte Lufthansa Cityline an den Standorten Köln, München, Hamburg. Foto: Rainer Kiedrowski / Lufthansa DU25-53-02-C 9 Abb. 10: Logo mit mehreren Eintragungsnummern auf Flugzeugen Beispiel 3: Gleichberechtigte Organisationen Abb. 9: Logo mit mehreren Eintragungsnummern EMAS-geprüfte VICTORIA Versicherung AG an den Standorten Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Leipzig Beispiel 1: Hauptsitz mit Nebenstellen Handelt es sich um einen Hauptsitz und verschiedene Nebenstellen, die jeweils als Organisation registriert sind, so können die Eintragungsnummer des Hauptsitzes unter dem Logo und die Nummern der Nebenstellen unmittelbar neben dem Logo (z.b. in einer Erläuterung) beigefügt werden. Beispiel 2: Konzernangehöriges Unternehmen Insbesondere bei Organisationen, die einem bekannten Konzern oder einer bekannten Firma angehören, diese aber nicht vollständig umfassen (z.b. wenn die eingetragene Organisation die X Berlin AG und die X Bonn GmbH des im gesamten Bundesgebiet verbreiteten X-Konzerns ist), ist die namentliche Bezeichnung der eingetragenen Organisationen unverzichtbar, um sicherzustellen, dass nur eingetragene Standorte des Konzerns bzw. der Firma das Logo führen. Handelt es sich um einen Kreis gleichberechtigter Organisationen, könnte die Anforderung zur Nennung der Eintragungsnummern schließlich dadurch erfüllt werden, dass alle Eintragungsnummern unmittelbar neben dem Logo mit erkennbarem Bezug (z.b. in einem gemeinsamen Rahmen) wiedergegeben werden. Unabhängig davon wird auch die Verwendung der Version 1 auf allen lokalen, regionalen, landesoder europaweiten Verzeichnissen von EMAS-Unternehmen für zulässig erachtet. Alle im amtlichen Register genannten Unternehmen bzw. Organisationen sind hier mit ihrer Eintragungsnummer aufgezählt. Den Voraussetzungen, das Logo stets mit der Eintragungsnummer und nur in Verbindung mit dem Namen der Organisation zu verwenden, ist somit Genüge getan. Gleiches gilt für nicht-amtliche Landes- oder örtliche Verzeichnisse von EMAS-Unternehmen, soweit sie Namen und Registrierungsnummern vollständig wiedergeben. Plakate, Fahnen, Banner und andere Werbeträger, die für validierte Unternehmen in Listenform werben, unterliegen denselben Kriterien. Neben einem Logo mit Nennung aller Eintragungsnummern ist auch die ergänzende Verwendung z.b. als Hintergrundgraphik zulässig.

14 KAPITEL 2 DAS EMAS-LOGO UND SEINE VERWENDUNG 2.5 Logo-Verwendung zur Werbung für EMAS Von der Darstellung des Logos mit Bezeichnung und Eintragungsnummer darf nur unter den in Abschnitt 2.2 des Logoleitfadens genannten Voraussetzungen abgewichen werden. Dort sind Veröffentlichungen über das System oder allgemeine Werbung für EMAS aufgeführt, z.b. für Werbematerialien (Aufkleber usw.), Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, Leitfäden der Kommission, Bücher etc. Nicht ausdrücklich vom Leitfaden genannt, aber als zulässig angesehen wird die beispielhafte Ablichtung vollständiger Logos anderer Organisationen mit deren Einverständnis, wenn die jeweilige Organisation in Bezug genommen wird, wie beispielsweise in der vorliegenden Broschüre. Dies gilt auch für die Verwendung von Mustern der Version 1 oder der Version 2 des Logos für Informationszwecke z.b. mit der fiktiven Eintragungsnummer D-123-45678 oder D-000-00000 unter Hinweis auf diese Musterhaftigkeit. In Großbritannien werden von den zuständigen Stellen Poster mit dem EMAS-Logo verbreitet. EMAS ist danach das stärkste Glied im Umweltschutz ( the strongest environmental link ) und weist den Weg zur besseren Geschäfts- und Umweltleistung ( the route to better business and environmental performance ). Abb. 12: EMAS-Werbekampagne in Großbritannien Abb. 11: EMAS-Logo ohne Text und Eintragungsnummer LOGO OHNE ZUSÄTZE Das Abbilden des Logos ohne Text und Nummer ist nur erlaubt, wenn es nicht in Verbindung mit dem Namen einer Organisation verwendet wird und es nicht den Eindruck der Eintragung in das System impliziert bzw. der Benutzer des Zeichens damit nicht die Umweltfreundlichkeit seiner Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen vermittelt. Diese Verwendungsmöglichkeit richtet sich in erster Linie an die zuständigen Stellen und Behörden, an Verbände sowie an Journalisten, Dozenten und Fachbuchautoren, die das Logo möglichst breit der Öffentlichkeit vorstellen sollen. Eine Verwendung ohne Eintragungsnummer durch ein im Register eingetragenes Wirtschaftsunternehmen oder ein nicht eingetragenes Unternehmen in der Außenkommunikation scheidet damit praktisch aus.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 15 Ein weiteres Beispiel für die Logo-Verwendung zur Bekanntmachung von EMAS sind die anlässlich der Revision der EG-Verordnung entwickelten Anzeigenmotive Wir setzen ein Zeichen, die mit Schwerpunkten im Januar/Februar und Mai/Juni 2001 ganzseitig in auflagestarken Magazinen (u.a. Spiegel, Focus, Wirtschaftswoche) abgedruckt worden sind. Die Kampagne wurde gemeinsam von Bund, Ländern, Wirtschaft, Umweltgutachtern, Gewerkschaften, Umweltverbänden und dem Umweltgutachterausschuss getragen. Im Wesentlichen finanziert wurde diese Kampagne für das EMAS-Logo vom Bundesumweltministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium, den entsprechenden Länderressorts und dem Umweltbundesamt. Poster mit den Motiven der Werbekampagne sind beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin erhältlich. Abb. 13: EMAS-Werbekampagne in Deutschland Je mehr Möglichkeiten der Verbraucher hat, Informationen und Werbung für EMAS wahrzunehmen und je häufiger er das Logo in Verbindung mit Unternehmenspräsentationen wiederfindet, desto erfolgreicher und bekannter wird EMAS.

16 KAPITEL 2 DAS EMAS-LOGO UND SEINE VERWENDUNG Um zu vermeiden, dass jede Organisation in ihrer Darstellung selbst ausführlich erklären muss, wofür das Kürzel EMAS steht oder wie EMAS im Betrieb funktioniert, hat der Umweltgutachterausschuss eine Internetseite (www.emas-logo.de) eingerichtet, auf der mit einfachen Worten erläutert wird, was EMAS ist und was das EMAS-Logo bedeutet. Abb. 14: EMAS-Logo-Homepage http://www.emas-logo.de Eine Möglichkeit, im Internet dem Logo Hintergrundinformationen über EMAS und das EMAS- Logo hinzuzufügen, bietet auch ein so genannter Banner. Er kann in die eigene Homepage dem Logo hinzugefügt werden und führt den Informationssuchenden in einem eigenen sich öffnenden Fenster auf die Informationsseite des Umweltgutachterausschusses - http://www.emas-logo.de. Der Banner ist erhältlich bei der UGA-Geschäftsstelle. Abb. 15: EMAS-Banner Auch das eigene EMAS-Logo auf der Internetseite kann unmittelbar verlinkt werden, so dass die oben abgebildete Informationsseite durch einen Mausklick in einem separaten Fenster geöffnet wird.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 17 2.6 Grenzen der Logo-Verwendung Ausgeschlossen ist zunächst, dass eine nicht an EMAS beteiligte Organisation das Logo nutzen darf. Untersagt ist ebenfalls, dass ein nicht eingetragener Standort oder Teilstandort das Logo verwendet, auch wenn andere Standorte desselben Konzerns oder derselben Firma zu der eingetragenen Organisation gehören. Es ist daher stets erkennbar zu machen, welche eingetragene Organisation das Logo führt. Der Rat und das Europäische Parlament haben bei Erlass der EMAS-Verordnung Wert darauf gelegt, dass eine strikte Trennung zwischen Öko-Produkt-Labeln und dem Managementzeichen erkennbar bleibt. Im Unterschied zum EMAS-Logo haben Öko-Produktkennzeichen andere Merkmale (vgl. Logoleitfaden Abschnitt 1.2): Das EMAS-Logo trifft dagegen keine unmittelbaren Aussagen über das Produkt. Statt einer Produkteigenschaft bescheinigt es eine herausragende Eigenschaft des Produzenten. KEIN EMAS-LOGO Das EMAS-Zeichen darf daher nicht verwendet werden: auf Produkten oder ihrer Verpackung und in Verbindung mit Vergleichen zu anderen Produkten, Tätigkeiten und Dienstleistungen. ÖKO-PRODUKT-LABEL Sie sollen einen selektiven Vergleich zwischen Produkten unter Umweltgesichtspunkten ermöglichen. Sie geben an, dass die Produkte selbst bestimmte von Dritten festgelegte Umweltanforderungen erfüllen, was nur für einige Produkte auf dem Markt gilt. Die Festlegung der relevanten Anforderungen folgt einem offiziell anerkannten Konsultationsverfahren. Abb. 17: EMAS-Logo auf Produkten ist nicht erlaubt Viele Unternehmen wünschen sich eine Verwendung des Logos auch auf den Produktverpackungen, da dies der wesentliche Kommunikationsweg zum Verbraucher ist. Bis die Kommission außergewöhnliche Umstände für eine Ausnahme festlegt, bleibt diese Verwendungsmöglichkeit wegen Verwechslungsgefahr mit Öko-Produkt-Labeln untersagt. Abb. 16: Öko-Produktkennzeichen: EU-Umweltzeichen (EU-Blume) und nationales Umweltzeichen (Blauer Engel) Nicht entschieden ist die Frage, ob unter dem Zusatz oder ihrer Verpackung nur die unmittelbar mit dem Produkt verbundene Verpackung oder auch alle weitergehenden Wechsel- oder Serviceverpackungen (sog. Drittverpackungen nach der EG-Verpackungsverordnung) umfasst sein sollen (z.b. gesonderte Einkaufstragetasche, Bäckertüte, Einwickelpapier). Der Drittverpacker ist häufig nicht mit dem Produkthersteller identisch (z.b. Lebensmittelhändler), so dass für ihn andere Regeln gelten können, wenn die Verpackung vom Kunden nicht mit dem Produzenten, sondern eindeutig mit ihm in Verbindung gebracht wird.

18 KAPITEL 2 DAS EMAS-LOGO UND SEINE VERWENDUNG 2.7 Einhaltung der Anforderungen Die Europäische Kommission kann außerdem gemäß Artikel 8 Abs. 3 EMAS-Verordnung Regeln für die ausnahmsweise Verwendung des Logos auf Produkten oder ihrer Verpackung bestimmen, wenn die Verwechslung mit Umweltproduktkennzeichen ausgeschlossen ist. Zu einer Prüfung ist die Kommission als Teil einer vorgezogenen Evaluierung von EMAS II im Rahmen von Art. 15 Abs. 3 EMAS- Verordnung verpflichtet. In Frage kommt eine begrenzte Verwendung in Abstimmung mit dem EG- Umweltzeichen und mit einem klarstellenden textlichen Zusatz. Die vergleichende Verwendung mit anderen Produkten verbietet sich bereits nach dem Wettbewerbsrecht. Verantwortlich für die Logo-Verwendung ist die jeweilige Organisation. Die Vorschriften der EMAS- Verordnung richten sich insoweit unmittelbar außenverbindlich an den einzelnen Logo-Nutzer. EMAS kann nur dann seine besondere Glaubwürdigkeit und Qualität bewahren, wenn im Falle von Missbräuchen Sanktionen möglich sind. Eine Kontrolle der Logo-Verwendung findet wie folgt statt: KONTROLLE DER LOGO-VERWENDUNG Die rechtswidrige Logonutzung kann untersagt oder ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ( 37 Abs. 1 Nr. 11 UAG). Ein Wettbewerber kann die Unterlassung einer rechtswidrigen Logonutzung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( 1 UWG) verlangen. Der Umweltgutachter hat die Einhaltung aller Vorschriften der EMAS-Verordnung bei der Aktualisierung/Revalidierung der Umwelterklärung zu prüfen. Dies umfasst auch die Einhaltung der Vorschriften über die Verwendung des EMAS-Logos nach Art. 8 und Anhang IV der EMAS-Verordnung sowie nach dem Logoleitfaden. Soweit durch eine unzulässige Logonutzung finanzielle Vorteile angestrebt werden, kommt eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 19 3 Beispiele für die Logo-Verwendung 3.1 Auf für gültig erklärten Umwelterklärungen (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe b EMAS-Verordnung) Unter Umwelterklärung ist sowohl die erste Umwelterklärung, die konsolidierte Fassung wie die jährliche Aktualisierung zu verstehen. Diese werden jeweils vom Umweltgutachter für gültig erklärt. hinweisen. Es erscheint deshalb nicht geboten, einen ausschließlichen Gebrauch der Version 2 in diesem Falle durchzusetzen. Das EMAS-Logo verdeutlicht auf der Umwelterklärung, dass der gesamte Inhalt vom Umweltgutachter geprüft wurde. Für diese Bestätigung ist die Logoversion 2 Geprüfte Information vorgesehen (vgl. Logoleitfaden Ziffer 2.3). Ist der gesamte Inhalt einer Veröffentlichung vom Umweltgutachter geprüft, dann kann das Logo in jeder für geeignet erachteten Weise verwendet werden (vgl. Logoleitfaden Ziffer 3.1 zu ausgewählten Informationen). Nach Anhang IV sind beide Logos grundsätzlich mit Eintragungsnummer zu verwenden. Dieses Kriterium ist auch dann erfüllt, wenn das Logo nur an entscheidender Stelle (Titelblatt, Prüfungsvermerk des Umweltgutachters) in einem zusammenhängenden Dokument mit Nummer abgebildet ist und ergänzend ohne Nummer als Hintergrund- oder Randabzeichen Verwendung findet. Beliebter ist nach ersten Erfahrungen jedoch die Verwendung der Version 1 auf Umwelterklärungen, weil sie gegenüber der Version 2 den Begriff Umweltmanagement enthält und in der Außendarstellung selbsterklärend wirkt. Die Verwendung der Version 1 kann über Art. 8 Abs. 2 Buchstabe d) EMAS-Verordnung gerechtfertigt werden, weil die Umwelterklärung zu den Unterlagen gehört, mit denen Organisationen auf ihre Beteiligung an EMAS Abb. 18: EMAS-Logo auf der Umwelterklärung der Dunlop GmbH, Hanau Der Abdruck des EMAS-Logos auf oder in der Umwelterklärung ist sehr beliebt. Auf Titelseiten steht es für den geprüften Inhalt, im Text bekräftigt es, z.b. am Ende der Erklärung, die Validierung.

20 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG Abb. 19: Beispiele für das EMAS-Logo auf oder in der Umwelterklärung von Unternehmen; Rexroth Bosch Group Unter EMAS I - also vor April 2001 - registrierte Unternehmen sind ebenfalls zur Logo-Nutzung berechtigt. Deren Umwelterklärungen wurden zumeist ohne das Logo fertiggestellt, können aber beispielsweise durch einen Aufkleber nachgerüstet werden. Abb. 20: Aufkleber auf einer Versandtasche; Zentraldeponie des Deponiezweckverbandes Eiterköpfe (Rheinland-Pfalz) Abb. 21: Beispiel für originelle Verknüpfungen der Logoverwendung in der Umwelterklärung (Umwelterklärung der GEW Köln AG; Titelblatt sowie 3. und 4. Umschlagseite der hinteren ausklappbaren Umschlagseite)

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 21 3.2 Auf Briefköpfen der eingetragenen Organisation (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe c EMAS-Verordnung) Das Logo-Version 1 darf ohne jede Einschränkung auf Briefpapier verwendet werden. Mit dem Abdruck des Logos im Briefkopf stellt ein Unternehmen die Bedeutung des Umweltmanagements in der Unternehmenspolitik heraus. Der Abdruck des Logos im Briefkopf ist eine Entscheidung auf längere Sicht, mit der die positive Nachricht im Alltagsgeschäft schnell Verbreitung findet. Sie will gleichwohl gut überlegt sein, denn die EMAS-Eintragung muss Bestand haben, solange das gedruckte Briefpapier zum Einsatz kommt. Abb. 22: Briefpapier als EMAS-Werbeträger in KMU Kleinere Unternehmen und Organisationen mit regionalem Einzugsgebiet erscheinen entscheidungsfreudiger, das Logo in der Briefkorrespondenz zu verwenden. Sie erlangen damit eine europäische Auszeichnung.

22 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG Aus Unternehmenssicht kann es wichtig sein, den Kunden oder Verbrauchern unterschiedliche Auszeichnungen auf Briefbögen zu präsentieren. Dazu gehören Zeichen für andere Managementzertifikate (z.b. nach ISO 9001 oder 14001), branchenspezifische Qualitätskennzeichen oder Auszeichnungen, die u.a. das Engagement im Umweltschutz unterstreichen. Das EMAS-Logo neben privaten Prüfzeichen für die Erfüllung von Qualitäts- und Umweltnormen nach ISO-Standards und für den Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) auf der Rückseite des Firmenbogens. Abb. 23: EMAS-Logo unter anderen Kennzeichen; Entsorgung Solingen GmbH Briefbogen eines EMAS-validierten Campingplatzes, der unterschiedliche Auszeichnungen für den Ökotourismus und die umweltfreundliche Beherbergung auflistet. Abb. 24: Briefbogen der Camping Wirthshof GmbH, Markdorf Auch bei großen Organisationen kann die Betonung des Umweltmanagements für den eigenen Geschäftszweck förderlich sein. Die Entscheidung, das Logo zu führen, trägt darüber hinaus mittelbar zur Bekanntheit des Systems bei.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 23 3.3 Auf Unterlagen, in denen die Beteiligung der Organisation an EMAS mitgeteilt wird (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe d EMAS-Verordnung und Abschnitt 4 des Logoleitfadens) Die Unternehmen bzw. Organisationen haben häufig unterschiedliche Wege, mit Kunden, Verbrauchern, Auftragnehmern und anderen Interessenten zu kommunizieren. Zu Recht besteht der Wunsch, die Prüfung des Unternehmens nach strengen europäischen Kriterien auch Dritten gegenüber bekannt zu geben. Die Verwendung des EMAS-Zeichens auf Unterlagen beschränkt sich nicht auf Papier- oder Printmedien. Zu den Unterlagen (in der engl. Sprachfassung der EMAS-Verordnung offener als information bezeichnet) zählen alle Formen von Medien wie Datenträger, Internetseiten, Plakate, Schilder, Fahnen, Gebäude- oder Fahrzeugflächen etc. Der Kreativität sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Entscheidend ist die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen. Das heißt, ein Außenstehender muss das Logo eindeutig und ausschließlich der eingetragenen Organisation zuordnen können und nicht etwa einem Beauftragten oder dritten Beteiligten. Ein Verkehrsmittel (Pkw, Lkw, Straßenbahn, Zug, Schiff, Flugzeug) wird beispielsweise seinem Betreiber zugerechnet und nicht dem Hersteller. Somit ist die Verwendung auf einem Bus neben dem Namen des Betreibers des ÖPNV zuläs- Abb. 25: EMAS-Logo auf dem Bus der Lübecker Stadtwerke; v.l.n.r.: Klaus Müller, Umweltminister des Landes Schleswig-Holstein, Herr Sprenger, Geschäftsführer der Stadtverkehr Lübeck GmbH, Herr Böhning, Leiter des Kirchenkreises und leitendes Mitglied in der AGENDA 21 für Lübeck Foto: Öffentlichkeitsarbeit Stadtwerke Lübeck sig und durchaus erwünscht (vgl. Logoleitfaden Ziffer 4.2 Beispiel Nr. 8). Das Logo darf von einer Organisation nicht in unmittelbarer Verbindung mit Markennamen oder Lieferanten verwendet werden, die nicht über EMAS verfügen. Als Beispiele für die zulässige Nutzung nennt der Logoleitfaden (Ziffer 4.2) u.a. den Einband einer Informationsbroschüre, den Geschäftsbericht der vollständig eingetragenen Organisation, den Lagertank auf einem eingetragenen Standort, die Fahrzeugflotte, die Eingangstafel. Der Logoleitfaden hat für die Verwendung nach Artikel 8 Abs. 2 Buchstabe d) nur empfehlenden Charakter, da für dieses Kriterium der Erlass einer Leitlinie nicht vorgeschrieben ist.

24 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG Nachfolgend werden einige aktuelle Verwendungsbeispiele von Unternehmen und anderen Organisationen dargestellt. a) Verwendung im Internet Das Internet gewinnt zunehmend für die Kommunikation zwischen Hersteller und Verbraucher an Bedeutung. Im direkten Zugriff werden Informationen über Unternehmen und Produkte eingeholt, Wege und Verbindungen recherchiert, Waren bestellt und diverse andere Interaktionen durchgeführt. Damit ist das Internet ein hervorragendes Medium, die Umwelterklärung bekannt zu machen und mit dem EMAS-Logo zu werben. Abb. 26: EMAS-Logo im Internet: http://www.zellinger.co.at, http://www.naturbau-laden.de, http://www.landbrot.de, http://www.neutralseife.de und http://www.flag.de

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 25 b) Hinweisschilder Hinweisschilder dienen dazu, Aufmerksamkeit zu erzeugen sowie Besucher und Kunden zu informieren: Abb. 27: Hinweisschild am eingetragenen Hauptsitz der Victoria Versicherung AG in Düsseldorf Foto: Pressestelle Victoria Versicherung AG Mit einem EMAS-Hinweisschild am Hauptgebäude oder am Haupteingang sind nicht nur die Besucher, sondern auch die eigene Belegschaft erreichbar. Im Innenbereich kann es, an zentraler Stelle angebracht, viele aufmerksame Mitarbeiter informieren und zur Unterstützung beim Umweltmanagement motivieren. Abb. 28: EMAS-Logo als transparentes Schild; Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Abb. 29: EMAS-Logo über der Zeiterfassung in der IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Die IHK Duisburg ist die erste Kammer in Deutschland, die selbst EMAS-validiert ist.

26 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG Ein Logo am Eingang von Schulen wird im Wesentlichen von Schülern und Lehrern wahrgenommen. Hier tritt neben den Hinweis auf die Verbesserung der Umweltleistung auch der erzieherische Effekt, z.b. Schüler zu veränderten Verhaltensweisen anzuleiten. Abb. 30: EMAS-Logo am Schuleingang der Haslachschule Villingen- Schwenningen Eine Möglichkeit für eine medienwirksame Präsentation des Umweltmanagementsystems ergibt sich zum Zeitpunkt der Aushändigung der Registrierungsurkunde an die Organisation. Viele Unternehmen verbinden dies mit der Einladung von hochrangigen Persönlichkeiten und weiteren Gästen, die sich um den betrieblichen Umweltschutz verdient gemacht haben, sowie von Pressevertretern. Foto: Haslachschule Abb. 31: Als erste Bundesbehörde erhält das Umweltbundesamt (UBA) für den Standort Berlin-Bismarckplatz die EMAS-Registrierungsurkunde; Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA, mit Mitarbeitern des Amtes und Vertretern von EG-Kommission, Bundesumweltministerium und Umweltgutachterausschuss Hinweis: Es gibt Hersteller, die sich auf Hinweisschilder und vergleichbare Materialien für die Außendarstellung u.a. für EMAS spezialisiert haben und entsprechende Produkte anbieten.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 27 c) Verwendung zur Motivation der Mitarbeiter Ein entscheidender Erfolgsfaktor eines gut funktionierenden Umweltmanagementsystems ist die Einbeziehung der Mitarbeiter. Insbesondere in großen Organisationen ist das EMAS-Logo daher besonders geeignet, um die Teilnahme auch gegenüber der eigenen Belegschaft zu kommunizieren. Dies hebt die Motivation, fördert die Kreativität der Beschäftigten und erhöht die Identifikation mit dem Unternehmen. Foto: Volkswagen AG Abb. 32: EMAS-Kampagne der Volkswagen AG d) Informationsbroschüren und vergleichbare Medien für externe Interessierte Der internen Kommunikation mit den Mitarbeitern dient die Plakatwand auf dem Gelände des Automobilherstellers VW in Wolfsburg. Der Slogan Wir produzieren wieder mehr Käfer spielt auf das Umweltbewusstsein des Unternehmens ebenso an wie auf das bekannte Automodell. Das Logo kann auf Informationsbroschüren und vergleichbaren Medien der eingetragenen Organisation aufgedruckt (oder auch nachträglich aufgeklebt) werden. Repräsentativ ist die Verwendung des EMAS-Logos auf Fahnen. Dabei ist ebenfalls auf die vollständige Abbildung der Eintragungsnummer zu achten. Bei beweglichen Objekten wie einer Fahne ist in besonderem Maße sicher zu stellen, dass der Verwender stets die eingetragene Organisation ist und die Fahne diesem zugerechnet werden kann. Foto: Berliner Stoffdruckerei GmbH Abb. 33: Fahnen vor der Berliner Stoffdruckerei GmbH am Standort Berlin-Buckow, Werbung für die beiden validierten best-betriebsteile Abb. 34: Leeds City Council Mit einer Fahne wirbt diese Stadtverwaltung in Großbritannien mit ihrer Beteiligung am Umweltmanagementsystem EMAS.

28 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG Durch den Aushang der EMAS-Plakate, der Registrierungsurkunden oder die Auslage von Informationsbroschüren über EMAS kann Beteiligten die Funktionsweise des Managements und damit die Leistung der beteiligten Organisationen verdeutlicht werden. Foto: Hotel Tigaia Abb. 35: Kundin am EMAS-Aushang des Hotels Tigaia, Teneriffa Abb. 36: Werbematerial der Hamburg Airport GmbH Der Betreiber des Hamburger Flughafens nutzt das Logo unter anderem auf dem Cover eines Video-Films, in dem über die Umweltleistungen des Unternehmens berichtet wird. Abb. 37: Faltblatt Wir machen mehr für die Umwelt, das explizit die Umweltleistungen des Unternehmens präsentiert; Roeder GmbH Bauunternehmung, Völklingen Viele größere Organisationen verfügen über Hauszeitschriften oder verfassen Newsletter bzw. Mailings an Kunden, Vertreter etc. Das Logo kann selbstverständlich in Darstellungen des Umweltmanagements aber auch in allgemeinen, d.h. nicht umwelt- und nicht produktbezogenen Zusammenhängen verwendet werden. Abb. 38: EMAS-Logo auf einer Publikation Die IHK Duisburg zeigt das Logo als Titel der Zeitschrift Thema Wirtschaft

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 29 Abb. 39: Der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Rainer Baake (links), erhält vom Umweltmanagementsekretär der Diözese Eichstätt, Markus Schweizer, den ersten Leitfaden über Kirchliches Umweltmanagement Foto: KATE Kontaktstelle für Umwelt und Entwicklung e) Systematische Verwendung Das EMAS-Logo ist für Außenstehende um so einprägsamer, je vielfältiger es als Werbemittel von der eingetragenen Organisation eingesetzt wird. Es gehört im Unternehmen daher nicht in eine Umweltecke verbannt, sondern sollte strategisch in der Unternehmenskommunikation Verwendung finden. Abb. 40: Systematische Verwendung; Albert Ackermann GmbH & Co. KG, Gummersbach Ein Hersteller für elektronische Bauteile verwendet das Logo in der Umwelterklärung, auf dem Titel der Preisliste, auf dem Briefpapier und auf seinem Katalog. Das Logo wird dort stets unmittelbar mit dem Namen der Organisation verwendet, und zwar in diesem Falle gemeinsam mit zwei privaten Prüfzeichen für die Erfüllung von Qualitäts- und Umweltnormen nach dem ISO-Standard.

30 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG Eine besondere öffentlichkeitswirksame Aktion hat sich ein EMAS-registriertes Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs einfallen lassen, um auf die Teilnahme am europäischen Umweltmanagement aufmerksam zu machen. Das Unternehmen startete nach der Validierung mit einer neu gestalteten EMAS -Straßenbahn in den täglichen Kundendienst. Foto: Pressestelle Kölner-Verkehrsbetriebe AG Abb. 41: Straßenbahn der Kölner Verkehrsbetriebe Im Fahrgastabteil befinden sich detaillierte Informationen über das eingerichtete Umweltmanagementsystem. Das Unternehmen nutzt ferner das EMAS-Logo auf Plakaten, den weit verbreiteten Liniennetzplänen, auf Briefköpfen und im Internet. Die Registrierungsurkunde wurde in den betrieblichen Kundencentern ausgehängt, wo auch die Umwelterklärung erhältlich ist.

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 31 3.4 Auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe a EMAS-Verordnung und Abschnitt 5 des Logoleitfadens) Die EMAS II-Verordnung verlangt insbesondere durch die Behandlung indirekter Umweltaspekte einen größeren Produktbezug. Deshalb wird eine Verwendung auch auf oder in der produktbezogenen Werbung ausdrücklich unter bestimmten Voraussetzungen gestattet und zwar um: AUSNAHMEN auf die Beteiligung der Organisation an EMAS hinzuweisen (Version 1), darauf hinzuweisen, dass ein Produkt, eine Tätigkeit oder eine Dienstleistung von einer an EMAS eingetragenen Organisation erzeugt wurde (Version 1), Es muss ein klarer Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen bestehen, auf die es sich bezieht. Entscheidend ist der Inhalt der Information. Der Logoleitfaden nennt konkrete Anforderungen für den Fall, dass sich validierte Informationen (Logoversion 2) indirekt bzw. direkt auf das Produkt, die Tätigkeit oder die Dienstleistung beziehen. für gültig erklärten Informationen mit direktem oder indirektem Bezug zu Produkten, Tätigkeiten und Dienstleistungen Glaubhaftigkeit zu verleihen (Version 2). (vgl. Logoleitfaden Ziffer 5.1). In Frage dafür kommt die Verwendung des Logos in gedruckter Produktwerbung (z.b. Zeitungen, Kataloge), in Bedienungsanleitungen und diversen anderen Medien (Fernsehen, Webseiten usw.). Auch Regale und Auslagen, in denen Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen dem Kunden präsentiert werden, sowie Stände auf Ausstellungen erscheinen geeignet. Die Verwendung ist nur in der im Logoleitfaden genannten Art und Weise zulässig. Das Zeichen darf nicht allein in oder auf Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen verwendet werden wie ein Umweltzeichen. Ihm sind stets ergänzende Informationen hinzuzufügen. Im Falle des Logos Version 2 sind dies die vom Umweltgutachter für gültig erklärten Informationen gemäß Anhang III 3.5. Im Falle des Logos Version 1 sind dies Informationen, die zumindest in Übereinstimmung mit den Grundsätzen in Anhang III Abschnitt 3.5 Buchstaben a) bis f) ausgewählt wurden. Ausreichend ist bei der Logoversion 1 z.b. der Zusatz hergestellt von einer in EMAS eingetragenen Organisation in der Produktwerbung (vgl. Logoleitfaden Ziffer 5.2 Beispiel Nr. 1). Abb. 42: B & K Umwelt-Aktiv-Beutel - Werbeartikel des Verpackungsherstellers Bischof+Klein, Lengerich Der neben dem Logo abgebildete Text stellt das Umweltmanagement des Unternehmens vor und verbindet dies mit dem Hinweis, dass mit dem Beutel jeder einen Beitrag zu einer sauberen Umwelt leisten kann.

32 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG Soweit für jeweilige Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten ein Umweltkennzeichnungssystem besteht (EG-Umweltzeichen oder entsprechende Kennzeichnungssysteme der Mitgliedstaaten) müssen PRODUKTKENNZEICHNUNG Vorkehrungen getroffen werden, um Verwechselungen zu vermeiden, Kriterien der Umweltzeichen bei der Prüfung der Informationen berücksichtigt werden, alle relevanten Kennzeichnungssysteme beachtet werden, Verweise auf Kriterien anderer Kennzeichensysteme unterbleiben. (vgl. Logoleitfaden Ziffer 5.1 am Ende) Diese Vorgaben erscheinen auf den ersten Blick streng. Sie sind jedoch im Interesse der Abgrenzung produktbezogenen Umweltschutzes (Blauer Engel, Umweltzeichen) und produktionsbezogenen Umweltschutzes (EMAS) unverzichtbar. Es empfiehlt sich für eine produktnahe EMAS- Werbung, den Umweltgutachter zu konsultieren und ggf. die Registrierungsstelle um Rat zu bitten. Fallbeispiele listet der Logoleitfaden unter Ziffer 5.2 auf. Abb. 43: Logo-Verwendung in Katalogen; QUELLE

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 33 Das Logo darf nicht auf Produkten oder seinen Verpackungen abgebildet werden. In der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen sind die genannten besonderen Anforderungen zu beachten. Es bestehen aber zulässige Möglichkeiten, die Beteiligung der Organisation an EMAS in enger Produktnähe mitzuteilen. In Katalogen oder Produktverzeichnissen sind häufig einige Seiten den Angaben über Hersteller oder Anbieter vorbehalten. Hier können, mit dem Logo verknüpft, generelle Informationen über das Umweltmanagement oder die Teilnahme an EMAS (oder validierte bestimmte Einzelinformationen) platziert werden. Auf diesen allgemeinen Seiten besteht die Möglichkeit, das organisationsbezogene EMAS-Logo und produktbezogene Eco-Label miteinander zu verbinden. Die teilnehmenden Organisationen können auch in fremden Katalogen mit dem EMAS-Logo werben, wenn das Logo ihnen und nicht dem Katalogherausgeber zugerechnet wird. Die Nennung der Eintragungsnummer(n) ist gerade hier erforderlich. Im Katalog eines Versandhandelsunternehmens werden Informationen zur Qualitätssicherung, zum Energieverbrauch von Elektrogeräten und zur Beteiligung am Umweltmanagementsystem dargestellt. Hier findet sich das EMAS-Zeichen mit Erläuterungen des Umweltmanagements im Gesamtunternehmen. Positiv hervorzuheben sind auch die Hinweise auf Umweltproduktkennzeichen, die man - anders als das EMAS-Logo - produktbezogen im Katalog wiederfinden kann.

34 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG 3.5 Auf für gültig erklärten Informationen gemäß Anhang III Abschnitt 3.5 (Art. 8 Abs. 2 Buchstabe a EMAS- Verordnung und Abschnitt 3 des Logoleitfadens) Diese Verwendung setzt nach Art. 8 Abs. 2 die Prüfung eines Umweltgutachters gemäß Anhang III Abschnitt 3.5 der EMAS-Verordnung voraus. Sie ist nur in den im Logoleitfaden genannten Fällen zulässig (s. dort Ziffer 3.1). In Frage kommt ein Auszug aus der Umwelterklärung, der von einem Umweltgutachter validiert wird und der allein oder als Teil einer anderen Veröffentlichung präsentiert wird. Abb. 44: Umweltinformation Auszüge aus der Umwelterklärung 2002 der Karl Enke GmbH, Saarbrücken Es kann sich um eine oder mehrere ausgewählte Informationen aus der zuletzt vorgelegten Umwelterklärung handeln. Als Beispiele nennt der Logoleitfaden eine Zusammenstellung relevanter für gültig erklärter Umwelt- oder Leistungsdaten, Informationen über den Betrieb des Umweltmanagementsystems, Hinweise für Kunden hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung eines wesentlichen Produktes, repräsentative Einzelleistungen (z.b. Senkung des Dieselverbrauchs einer Lkw-Flotte in Prozent und Angabe der absoluten erreichten Größe in l/100 km).

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 35 Abb. 45: Eine ausgewählte Information; Siemens Medical Auf Wiedersehen vielleicht als neues System! Eine ausgewählte Information über die Produkt-Rücknahme eines Medizingeräte-Herstellers in einer Broschüre über ein Einzelprodukt. Die ausgewählten Informationen können z.b. in Broschüren, Datenblättern, Prospekten, Zeitungsannoncen oder Webseiten verwendet werden (vgl. Logoleitfaden Abschnitt 3.1). Gedacht war insbesondere an spezielle Informationen für bestimmte Zielgruppen: Behörden, Arbeitnehmer, Kunden oder Lieferanten. Beispielsweise kann das Logo die ausgewählte Umweltinformation in einem Geschäftsbericht einer eingetragenen Organisation kenntlich machen. Eine nicht eingetragene Dachorganisation (z.b. eine Holding) darf das Logo nur in den Kapiteln des Geschäftsberichtes abbilden, die ausschließlich das validierte Tochterunternehmen beschreiben. Es muss erkennbar sein, auf welche für gültig erklärte Information sich das Zeichen bezieht. Die für gültig erklärten Informationen müssen deutlich von etwaigen anderen Informationen abgesetzt werden (z.b. durch einen Rahmen, durch unterschiedliches Layout, durch Farbe, Schriftgrad). Nur wenn der gesamte Inhalt einer Veröffentlichung von der Umwelterklärung abgedeckt und von einem Umweltgutachter für gültig erklärt wurde, kann das Zeichen in jeder geeigneten Weise verwendet werden (z.b. auf dem Deckblatt, im Kopf einer Anzeige, als graphischer Texthintergrund). Weitere Fallbeispiele listet der Logoleitfaden unter Ziffer 3.2 auf.

36 KAPITEL 3 BEISPIELE FÜR DIE LOGO-VERWENDUNG

DAS EMAS-LOGO ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAM VERWENDEN 37 4 Weiterführende Informationen und Quellen 4.1 Liste der Kammerbezirke und der für EMAS-Eintragungen zuständigen Registrierungsstellen Registrierungsstellen der Industrie- und Handelskammern IHK- Nummer Kammerbezirk Registrierungsstelle* IHK- Nummer Kammerbezirk Registrierungsstelle* 101 Aachen Duisburg 102 Arnsberg Duisburg 103 Aschaffenburg München 104 Augsburg München 106 Bayreuth Bayreuth 107 Berlin Berlin 108 Bielefeld Duisburg 109 Bochum Duisburg 110 Bonn Duisburg 111 Braunschweig Lüneburg 112 Bremen Bremen 113 Bremerhaven Bremen 114 Coburg München 115 Darmstadt Darmstadt 116 Detmold Duisburg 117 Dillenburg Dillenburg 118 Dortmund Dortmund 119 Düsseldorf Duisburg 120 Duisburg Duisburg 121 Emden Lüneburg 122 Essen Duisburg 123 Chemnitz Dresden 124 Flensburg Kiel 125 Frankfurt/Main Frankfurt/Main 126 Südlicher Oberrhein Freiburg 127 Friedberg Dillenburg 128 Fulda Fulda 129 Gießen Dillenburg 130 Hagen Duisburg 131 Hamburg Hamburg 132 Hanau Hanau 133 Hannover-Hildesheim Hannover 134 Cottbus Cottbus 135 Ostwürttemberg Heidenheim 136 Heilbronn Heilbronn 137 Krefeld Duisburg 138 Karlsruhe Karlsruhe 139 Kassel Kassel 140 Kiel Kiel 141 Koblenz Koblenz 142 Köln Duisburg 143 Hochrhein-Bodensee Konstanz 144 Dresden Dresden 145 Erfurt Gera 146 Limburg Dillenburg 147 Lindau München 148 Frankfurt/Oder Frankfurt/Oder 149 Ludwigshafen/Rhein Ludwigshafen/Rhein 150 Lübeck Kiel 151 Lüneburg-Wolfsburg Lüneburg 152 Rheinhessen Ludwigshafen/Rhein 153 Rhein-Neckar Mannheim 154 Gera Gera 155 München München 156 Münster Duisburg 157 Halle-Dessau Halle 158 Nürnberg Nürnberg 159 Leipzig Dresden 160 Offenbach/Main Offenbach/Main 161 Oldenburg Lüneburg 162 Osnabrück Lüneburg 163 Passau München