Flexibler Kapitalplan: Duo-Option Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen Juni 2013
Agenda 1 beteiligte Personen am Vertrag 2 Auswirkungen auf Vertragslaufzeit und Leistung 3 steuerliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten 4 Zielgruppen 5 Verschenkung lebenslanger Leibrenten mit GIR Platzhalter für die Fußzeile Seite 2
beteiligte Personen am Vertrag Konstellationen
1 beteiligte Personen am Vertrag Beteiligte an einer Rentenversicherung 2 Versicherte Person (VP) Gefahrperson 1 kann identisch sein Versicherungsnehmer (VN) Vertragspartner Canada Life Rechte Pflichten 4 Widerrufliches/ unwiderrufliches Bezugsrecht Vertragsabschluss Abtretung Vertragsänderung Änderung des Bezugsrechts Verpfändung Teilweise oder - ganze Kündigung Zahlen der Prämie Anzeigepflicht Pflichten nach AVB Bezugsrecht auf Erlebens- oder Todesfall 3 Bezugsberechtigte Person Abkürzung: AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 4
1 beteiligte Personen am Vertrag Ein oder zwei Versicherungsnehmer (VN) Beteiligte Personen am Vertrag Bei zwei VN können Vertragsänderungen und Verfügungen nur gemeinsam vorgenommen werden Versicherte Personen (VP) = Risikoträger: Vertrag endet mit Tod der letzt versterbenden VP Bezugsrechte für den Todes- und Erlebensfall: Evtl. Offenlegung, um die Leistung aus dem Nachlass zu lösen Seite 5
Auswirkungen auf Vertragslaufzeit und Leistung
2 Auswirkungen auf Vertragslaufzeit und Leistung Versicherungsnehmer VN: Mehrere VN: Ist nichts anderes dokumentiert wird bei mehreren VN davon ausgegangen, dass die Vermögensteile allen zu gleichen Teilen gehören. Werden 2 VN in den Vertrag eingeschlossen, können Vermögensteile zugeordnet werden die sofort schenkungs- und erbschaftssteuerwirksam sind Im Todesfall werden die Leistungen im Verhältnis der Gewichtungen steuerlich bewertet. Versicherte Person (VP) Ende des Versicherungsschutzes bei Vereinbarung von zwei versicherten Personen: Mit dem Tode der letztversterbenden versicherten Person bzw. der beiden versicherten Personen vor Rentenbeginn oder wenn bei Tod der maßgeblichen versicherten Person vor Rentenbeginn die überlebende zweite versicherte Person das 85. Lebensjahr bereits vollendet hat Seite 7
steuerliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten
3 steuerliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten Besteuerung der Leistung aus einer Rentenversicherung: Schenkung von Ansprüchen aus lebenslangen Leibrenten Durch Schenkung einer Versicherung statt einer Geldschenkung können erhebliche Steuervorteile genutzt werden: deutliche Reduzierung bzw. Befreiung von der Erbschaftsteuer! nur Ertragsanteilsbesteuerung der Rente! Steuerfreiheit der Erträge aus der Sparphase bei Rente! Seite 9
3 steuerliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten Szenario : Eine Kundin möchte Teile ihres Vermögens an die Kinder verschenken. Bis zu ihrem Tod möchte sie Verfügungen über das Kapital verhindern. Dem Beschenkten/Erben steht alle 10 Jahre ein Freibetrag in Höhe von 400.000,- zur Verfügung. Sollte der Verschenker/Erblasser vor Ablauf der 10 Jahre versterben, werden die verschenkten Vermögen auf das Erbe angerechnet. Auf die den Freibetrag übersteigenden Vermögensteile ist dann evtl. Erbschaftsteuer zu zahlen. Für die Vertragskonstellation bietet sich an, zwei VN einzusetzen, da dann nur beide VN gemeinsam über das Kapital verfügen dürfen. Seite 10
3 steuerliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten Lösung: FKP mit Einmalbeitrag ab jeweils 20.000 Die Kundin (VN1) ist Beitragszahler. Durch die Konstellation mit 2 VN wird eine alleinige Verfügung eines VN ausgeschlossen. Mit Tod des VN 1 erwirbt das Kind das 1% und kann dann alle Verfügungsoptionen alleine nutzen. Sollte VN 2 zuerst versterben wird die Todesfallleistung fällig, da das Kind gleichzeitig versicherte Person ist. Somit können immer wieder Rentenversicherungsverträge im Zeitraum von 10 Jahren verschenkt werden. Bis der Freibetrag von 400.000,- je Steuerpflichtigem erreicht wird, fällt keine Schenkungssteuer an. Dieses Modell kann nach Ablauf von 10 Jahren wiederholt werden. VN 1 zu 1 %: Kundin VP : Kind Bezugsberechtigte Person im Todesfall VN 1 (Kundin) VN 2 zu 99 %: Kind Seite 11
Zielgruppen
4 Zielgruppen Kunden die Teile ihres Vermögens auf die nächste Generation steuerwirksam übergeben wollen um Freibeträge optimal und möglichst mehrfach nutzen zu können. die dabei unkontrollierten Verbrauch der Mittel ausschließen wollen. die durch klare Zuordnung von Kapitalteilen in einem Vertrag Einkommensteuerzahlungen verhindern möchten. die eine maximal lange Laufzeit sicherstellen wollen und daher eine Absicherung auf letztversterbende VP wünschen. Vermittler die vermögenden Kunden besondere Lösungen aus Sicht der Vertragsgestaltung, Kapitalanlage und Verfügungsmöglichkeiten bieten wollen die einen Bestand an Firmenkunden und Gewerbetreibenden haben Seite 13
Verschenkung lebenslanger Leibrenten mit GIR unter Anwendung 14 Bewertungs Gesetz BewG
5 Verschenkung von Leibrenten Besteuerung der Leistung aus einer Rentenversicherung: Schenkung von Ansprüchen aus lebenslangen Leibrenten Szenario: Der Vater ist 70 Jahre alt und möchte seinem Sohn (37 Jahre alt) den Maximalbetrag schenkungssteuerfrei durch Nutzung der Freibeträge schenken. Beispiel: Schenkung einer lebenslangen Rente mit 885.000,- Euro Anteilguthaben in einer GIR, Summe wird verrentet; Rente p.a. 40.692,30. Berechnung für Schenkungssteuer: 40.692,30 X Faktor 9,801 = 398.825,23 Bemessungsgrundlage innerhalb des Freibetrages von 400.000,- in 10 Jahren. Freibeträge Steuersätze Persönlicher Freibetrag Versorgungsfreibetrag/ bei Erbschaft bis T 75 bis T 300 bis T 600 bis Mio. 6 bis Mio. 13 bis Mio. 26 über Mio. 26 I STEUERKLASSE Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder 0 bis 5 Jahre T 400 T 52,0 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 5 bis 10 Jahre T 400 T 41,0 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 10 bis 15 Jahre T 400 T 30,7 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 15 bis 20 Jahre T 400 T 20,5 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 20 bis 27 Jahre T 400 T 10,3 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % Seite 15
5 Verschenkung von Leibrenten Anwendung des 14 Bewertungsgesetz: Quelle: Veröffentlichung vom 26.10.2012, Anwendung ab 01. Januar 2013 http://www.bundesfinanzministerium.de/content/de/downloads/bmf_schreiben/steuerarten/erbschaft_schenkungsteuerrecht/2012-10-26-lebensl%c3%a4ngliche-nutzungen-und-leistungen.pdf? blob=publicationfile&v=1 Seite 16
5 Verschenkung von Leibrenten Anwendung des 14 Bewertungsgesetz: Seite 17
5 Verschenkung von Leibrenten Anwendung des 14 Bewertungsgesetz: Seite 18
5 Verschenkung von Leibrenten Anwendung des 14 Bewertungsgesetz: Seite 19
5 Verschenkung von Leibrenten Anwendung des 14 Bewertungsgesetz: Seite 20
5 Verschenkung von Leibrenten Anwendung des 14 Bewertungsgesetz: Seite 21
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