LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/2471

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Transkript:

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2710 zu Drucksache 17/2471 31. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) Drucksache 17/2471 Asylzahlen Die Kleine Anfrage Drucksache 17/2471 vom 8. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Zahl der Personen, die in den Jahren 2014 bis 2016 als Asylbewerber nach Rheinland-Pfalz eingereist sind (aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweils mit Angaben zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern)? 2. Bezogen auf diese Personengruppe: Wie viele Asylanträge wurden abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweils mit Angaben zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern)? 3. Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt a) freiwillig ausgereist oder b) abgeschoben worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweils mit Angaben zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern)? 4. Wie hoch ist aktuell die Zahl der geduldeten Personen in Rheinland-Pfalz? 5. Wie stellt sich die Zahl der Geduldeten jeweils für die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer dar? 6. Wie hoch ist in der unter 4. genannten Personengruppe die Anzahl derjenigen, die a) wegen noch nicht erfolgter Antragstellung, b) wegen eines noch nicht entschiedenen Verfahrens, c) wegen einer anhängigen rechtlichen Überprüfung (Klage) oder d) aus anderen Gründen geduldet werden? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 31. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2014 wurden dem Land Rheinland-Pfalz in dem bundesweiten Verteilsystem EASY 11 446 Asylsuchende zugewiesen. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer waren: 1. Syrien 3 027 2. Kosovo 1 357 3. Serbien 1 104 4. Eritrea 952 5. Albanien 734 6. Somalia 564 7. Afghanistan 555 8. Bosnien und Herzegowina 487 9. Mazedonien 474 10. Armenien 410 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. April 2017

Drucksache 17/2710 Landtag Rheinland-Pfalz 17.Wahlperiode Im Jahr 2015 wurden dem Land Rheinland-Pfalz in dem bundesweiten Verteilsystem EASY 52 846 Asylsuchende zugewiesen. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer waren: 1. Syrien 25 696 2. Afghanistan 8 758 3. Albanien 4 631 4. Pakistan 1 893 5. Iran 1 819 6. Kosovo 1 804 7. Eritrea 1 542 8. Somalia 1 245 9. Serbien 936 10. Mazedonien 912 Im Jahr 2016 wurden dem Land Rheinland-Pfalz in dem bundesweiten Verteilsystem EASY 16 094 Asylsuchende zugewiesen. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer waren: 1. Syrien 6 164 2. Afghanistan 2 688 3. Iran 1 030 4. Somalia 1 013 5. Eritrea 937 6. Armenien 725 7. Aserbaidschan 667 8. Pakistan 443 9. Georgien 350 10. Albanien 332 Zu Frage 2: Nach der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Rheinland-Pfalz ergibt sich Folgendes: Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Ablehnungen insgesamt (Erstanträge und Folgeanträge) Syrien 0 Kosovo 55 Serbien 341 Albanien 6 Somalia 21 Afghanistan 76 Bosnien und Herzegowina 105 Mazedonien 186 Armenien 34 2

Landtag Rheinland-Pfalz 17. Wahlperiode Drucksache 17/2710 Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Ablehnungen insgesamt (Erstanträge und Folgeanträge) Syrien 1 Afghanistan 36 Albanien 2 150 Pakistan 35 Iran 52 Kosovo 855 Somalia 12 Serbien 738 Mazedonien 432 Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Ablehnungen insgesamt (Erstanträge und Folgeanträge) Syrien 12 Afghanistan 1 346 Iran 297 Somalia 70 Eritrea 4 Armenien 364 Aserbaidschan 145 Pakistan 465 Georgien 329 Albanien 1 964 Zu Fragen 3: Bei der freiwilligen Ausreise wird unterschieden in freiwillige geförderte Ausreisen und freiwillige Ausreisen ohne Förderung. Die Zahlen zu freiwilligen, geförderten Ausreisen über das Bund-Länderprogramm REAG/GARP sowie über die Landesinitiative Rückkehr in den Jahren 2014 bis 2016 sind aus den nachfolgenden Übersichten ersichtlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Landesinitiative Rückkehr auch um eine ergänzende Förderung zum REAG/GARP-Programm handeln kann, weshalb insoweit die beiden Zahlen nicht addierbar sind. Übersichten über die geförderte, freiwillige Rückkehr im Rahmen des gemeinsamen Bund-/Länderprogramms REAG/GARP 2014 bis 2016 nach Staatsangehörigkeit bezogen auf die Antwort zu Frage 1: REAG/GARP 2014 Bundesland Staatsangehörigkeit Rheinland-Pfalz Syrien 0 Kosovo 13 Serbien 117 Albanien 9 Somalia 1 Afghanistan 8 Bosnien und Herzegowina 46 Mazedonien 88 Armenien 22 3

Drucksache 17/2710 Landtag Rheinland-Pfalz 17.Wahlperiode REAG/GARP 2015 Bundesland Staatsangehörigkeit Rheinland-Pfalz Syrien 0 Afghanistan 16 Albanien 1 425 Pakistan 13 Iran 31 Kosovo 624 Somalia 2 Serbien 506 Mazedonien 330 REAG/GARP 2016 vorläufig Bundesland Staatsangehörigkeit Rheinland-Pfalz Syrien 1 Afghanistan 226 Iran 145 Somalia 3 Eritrea 1 Armenien 42 Aserbaidschan 23 Pakistan 12 Georgien 100 Albanien 1 565 Übersicht über die geförderte, freiwillige Rückkehr im Rahmen der Landesinitiative Rückkehr 2014 bis 2015 nach Staatsangehörigkeit bezogen auf die Antwort zu Frage 1: Staatsangehörigkeit 2014 Syrien 3 Kosovo 19 Serbien 295 Albanien 6 Somalia 4 Afghanistan 1 Bosnien und Herzegowina 156 Mazedonien 141 Armenien 22 Gesamt 881 4

Landtag Rheinland-Pfalz 17. Wahlperiode Drucksache 17/2710 Staatsangehörigkeit 2015 Syrien 9 Afghanistan 7 Albanien 869 Pakistan 9 Iran 11 Kosovo 379 Somalia 3 Serbien 697 Mazedonien 392 Für das Jahr 2016 liegen noch keine Zahlen vor. Freiwillige Ausreisen ohne Förderung erfasst die Landesregierung seit 1. Januar 2015. Die Erhebung weist separat die Rückkehrerinnen und Rückkehrer in die Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) aus. Weitere Differenzierungen nach Herkunfts-/Zielstaaten erfolgen nicht. Die Anzahl der nicht geförderten freiwilligen Ausreisen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Abgeschoben wurden im Jahr 2014 insgesamt 306, im Jahr 2015 insgesamt 577 (davon 445 Personen aus dem Westbalkan) und im Jahr 2016 insgesamt 881 Personen (davon 741 Personen aus dem Westbalkan). Weitere Differenzierungen liegen nicht vor. Zu Frage 4: Ausweislich des Ausländerzentralregisters sind zum Stichtag 28. Februar 2017 insgesamt 7 210 Personen in Besitz einer Duldung. Zu Frage 5: Ausreisen ohne Förderung insgesamt 2015 1 389 1 260 2016 1 263 1 068 davon in Westbalkan-Staaten Die Angaben (bezogen auf Frage 1) können aus den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Stichtag 31. Dezember 2014 Duldungen Syrien 125 Kosovo 335 Serbien 783 Eritrea 18 Albanien 36 Somalia 76 Afghanistan 261 Bosnien und Herzegowina 232 Mazedonien 406 Armenien 148 5

Drucksache 17/2710 Landtag Rheinland-Pfalz 17.Wahlperiode Stichtag 31. Dezember 2015 Duldungen Syrien 2 054 Afghanistan 1 118 Albanien 268 Pakistan 396 Iran 222 Kosovo 689 Eritrea 186 Somalia 262 Serbien 785 Mazedonien 579 Stichtag 31. Dezember 2016 (Quelle: AZR.) Zu Frage 6: Duldungen Syrien 799 Afghanistan 1 455 Iran 317 Somalia 307 Eritrea 135 Armenien 298 Aserbaidschan 201 Pakistan 303 Georgien 141 Albanien 307 Zu a) Diese Daten wurden zur Beantwortung der Großen Anfrage der AfD bei den Ausländerbehörden abgefragt. Danach sind aktuell noch über 1 496 Asylbewerberinnen und -bewerber in Besitz einer Duldung, da noch kein Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden konnte. Zu b) Aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ergibt sich, das zum 28. Februar 2017 insgesamt 641 Personen in Besitz einer Duldung aufgrund von anhängigen Asylfolgeanträgen sind. Zu c) Die Zahl der Duldungen wegen anhängiger noch nicht entschiedener Verfahren wird im Ausländerzentralregister statistisch nicht erfasst. Zu d) Über die in a) und b) genannten Duldungsgründe hinaus, besitzen weniger als 5 073 Personen eine Duldung aus sonstigen Gründen. Anne Spiegel Staatsministerin 6