Glyphosat Aktueller Stand der Diskussion, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft 23. Düngungs- und Pflanzenschutztagung am 13.11.2014 Schlagzeilen Glyphosat im Urin und in Getreideprodukten Erschreckende Ergebnisse 13.06.13 Ökotest Flyer Umweltinstitut München Glyphosat tötet Internetseite BUND 9/2012 Ökotest Umstrittenes Herbizid verbreiteter als angenommen Sendung Fakt, Das Erste, 14.08.12
Gliederung 4. Zusammenfassung Gliederung 4. Zusammenfassung
- Absatzmengen in Deutschland seit 90er Jahre stark gestiegen - jährlich ca. 5.000 t Wirkstoff abgesetzt (ca. ein Drittel aller verkaufter Herbizide) 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 Inlandsabsatz von Wirkstoff Glyphosat ( in t) in D, Quelle BVL Flächenstilllegung aufgehoben 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 in vielen Bereichen zugelassen: - Ackerbau - Grünland - Forst - Sonderkulturen - Gartenbau - Nichtkulturland - Haus- und Kleingarten - derzeit 91 Präparate in Deutschland zugelassen - davon ca. 50 in Haus- und Kleingarten
Vorsaat 15 % Beseitigung von Altverunkrautung (Mulchssat) Vorernte 15 % Bekämpfung Spätverunkrautung und Sikkation (Ernteerleichterung) Stoppelbearbeitung 70 % Bekämpfung vorhandener Samen- und Wurzelunkräuter u. auflaufende Ausfallkulturen - Ermöglicht konservierende Bodenbearbeitung (Mulchsaat) - konservierenden BB wichtig für modernen Pflanzenbau: Schutz des Bodens vor Erosion Verbesserung des Bodenwasser-Haushalts Einsparung von Diesel / CO2 Einsparung von Kosten für die BB bessere Einhaltung agrotechnischer Termine - Ermöglicht wirtschaftliche Fruchtfolgen Anbau von W.Weizen, W.Raps Glyphosat ist nicht nur ein Herbizid, sondern vor allem ein Ackerbauinstrument!
Gliederung 4. Zusammenfassung Voraussetzung für die Wieder-Zulassung der Glyphosat- Herbizide in allen Ländern der EU!!!
- Bereitstellung von (neuen) Daten: 24 Firmen zu Konsortium zusammengeschlossen, Einreichung eines gemeinsamen Daten- Pakets für den Wirkstoff Glyphosat (Dossier) - im sverfahren hat grundsätzlich jede Person die Möglichkeit, Informationen/Daten vorzulegen umfangreichen Aktivitäten (Interessenlage verschieden) mehr als 1.000 neue Studien liegen vor!!! - Deutschland fungiert in der EU als Berichterstatter
Ergebnisse - keine fachlich fundierten Hinweise auf mutagene, krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Eigenschaften - reichert sich nicht im Körper an, nicht persistent - Wirkstoff neigt nicht zur Versickerung, Risiko von Grundwasser-Kontaminationen ist gering - geringe Toxizität für Bienen, Risiko für Bienen deshalb vertretbar - kein Substitutionskandidat (kann nicht durch andere Wirkstoffe mit günstigeren Merkmalen ersetzt werden) grundsätzlich positive amtliche Bewertung des Wirkstoffs! Bedenken bestehen allerdings in Hinsicht auf Schutz der biologischen Vielfalt!! - Breitbandherbizide bekämpfen alle Pflanzen; auch diejenigen, die Insekten (Schmetterlinge, Wildbienen) Nahrung bieten - Nahrungsgrundlage von Feldvogelarten wie Rebhuhn, Feldlerche kann beeinträchtigt werden Empfehlung im Bericht: - Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, um solche Effekte u. nachteilige Auswirkungen auf biologische Vielfalt zu reduzieren - Umsetzung in Deutschland???
Forderungen der Politik am 08.11.2013 hat sich Bundesrat (auf Initiative mehrerer Bundesländer) ausgesprochen: gegen Einsatz von Glyphosat als Ernteerleichterung (Sikkation) für Verbot von Glyphosat im Haus- und Kleingarten 2014 mehrfach Thema auf der Agrarminister-Konferenz Im Mai 2014 reagierte BVL auf Bedenken in der breiten Öffentlichkeit sowie politischen Forderungen Gliederung 4. Zusammenfassung
Neue bußgeldbewährte Auflage NG351: Glyphosat-haltige PSM dürfen - innerhalb eines Kalenderjahres - auf derselben Fläche - nur noch max. 2 Behandlungen - im Abstand von mind. 90 Tagen durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt - nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro ha und Jahr ausgebracht werden. entspricht 2x der vollen AWM eines glyphosat-haltigen Produktes Vorernteverfahren im Getreide, bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen WA 700, 701, 702 Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Teilfläche - nur die betreffenden Teile des Schlages sind zu behandeln; - eine für den Mähdrusch technologische bedingte Abrundung der Behandlungsfläche ist zulässig
Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen: - es existiert eine Verunkrautung, die den Getreidebestand überwächst und das Getreide zum Lagern bringt Aber: Unkrautdurchwuchs in stehenden Beständen (z. B. Winterweizen in Wintergerste) kann nicht behandelt werden!!!! keine Sikkation möglich Stoppelbehandlung nach Ernte möglich Unkrautdurchwuchs in lagerndem Getreide = Sikkation möglich Teilflächenbehandlung nächste Behandlung erst nach 90 Tagen möglich
Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen - nach Spätfrost, Trockenperioden, Hagelschlag, Virusbefall oder frühem Lager ist ein neuer Austrieb möglich - dünne, kurzwüchsige Ähren mit schlechter ausgebildeten Körnern - Gemenge aus reifen und grünen Ähren Zwiewuchs WA- Auflagen wurden jeweils für Sikkation und Unkrautbekämpfung vergeben in - Lagergetreide - in stehendem Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - sowie alleine für Wintergerste (je nach Mittel verschieden) - Gebrauchsanleitung beachten - Auflagen gelten nur für Getreide, nicht für Winterraps, Leguminosen, Sommerölfrüchte
Gliederung 4. Zusammenfassung 4. Zusammenfassung Bewertung des Wirkstoffs bisher grundsätzlich positiv; kritische Studien / Bedenken haben sich nicht bestätigt bei vorschriftsmäßigem Einsatz ist Glyphosat sicher für Anwender, Verbraucher und Umwelt Zulassungsbehörden reagieren auf neue Daten / Erkenntnisse (sowie auf politische Forderungen!!) in der Praxis: - Möglichkeiten der Reduktion der Anwendung prüfen - Mittel sachgerecht verwenden! (Spritzenreinigung, Nichtkulturland etc.)
Fehlanwendungen vermeiden!! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!