Durchführung der Gebietsreform in Thüringen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden. Sehr geehrte Damen und Herrn, Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, Am 13. Juli 2016 ist das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen in Kraft getreten. Auf der Basis der wesentlichen Zielstellung und Grundsätze des Leitbildes Zukunftsfähiges Thüringen, das am 22. Dezember 2015 von der Landesregierung beschlossen wurde, bringt das Vorschaltgesetz eine landesweite kommunale Gebietsreform auf den Weg. Warum gibt es eine Gebietsreform? Zum einen hat Thüringen immer weniger Einwohner: Bis 2035 wird Thüringen 13,7 % weiniger Einwohner haben. Die Landkreise verlieren 17,7 %, der Bevölkerungsrückgang im Landkreis Eichsfeld beträgt 13,9 %. Die Zuwanderung nach Thüringen bleibt niedrig. Unsere Gesellschaft wird immer älter, 2035 gibt es nur noch 900.000 erwerbstätige Menschen in Thüringen. Zum anderen hat Thüringen immer weniger Geld: Weniger Einwohner führen zu weniger Einnahmen. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird sich mit dem Bevölkerungsverlust erhöhen. Ab 2021 wird die Europäische Union kaum noch Mittel bereitstellen. Ab 2020 entfallen die Leistungen des Bundes aus dem Solidarpaket II. Wie sollen die neuen Strukturen aussehen? Umstrukturierung und Vergrößerung der Gemeinden. Mindestens 6000 Einwohner je Gemeinde (im Jahr 2035). Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden werden aufgelöst und zu Einheits- und Landgemeinden umgewandelt. 1
2015 Vorjahr 2035 Berlingerode 1206-18 1201 Brehme 1123-2 1080 Ecklingerode 720-2 698 Ferna 578 +3 562 Hundeshagen 1159-16 1021 Tastungen 236-6 187 OT Teistungen 1692 +10 2421 OT Böseckendorf 256 +13 OT Neuendorf 546-4 Wehnde 390 +9 367 Inngesamt 7906 7535 Vergrößerung der Landkreise, mindestens 130.000 bis 250.000 Einwohner pro Landkreis, Mindestfläche bis 3000 km². Kreisfeie Städte müssen mindestens 100.000 Einwohner haben. Bei Neugliederung von Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden betreffen, wird von der Landesregierung grundsätzlich angestrebt, bestehende Strukturen im Ganzen weiter zu entwickeln. Eine Teilung bestehender Verwaltungsstrukturen soll weitgehend vermieden werden. Für die Bildung von freiwilligen Gemeindestrukturen sieht das Vorschaltgesetz eine Freiwilligkeitsphase vor, die spätestens am 31. Oktober 2017 endet. Für die Aufnahme in ein Neugliederungsgesetz 2017 müssen die Gemeinden, die Anträge der beteiligten Gemeinden bis zum 30.12.2016 einreichen. Quo vadis? Welchen Weg willst du gehen? Die Gemeinden unserer VG Lindenberg/Eichsfeld müssen sich entscheiden, welchen Weg sie nach den Vorgaben des Gesetzes zukunftsweisend gehen: Nach 4 Abs. 3 des Gesetzes wird unterschieden zwischen Eingliederung und Zusammenschluss. I. Mit Eingliederung bezeichnet man die Eingemeindung einer politischen Gemeinde in eine bestehende Gemeinde oder Stadt. Wie man der örtlichen Presse entnehmen konnte, suchen 2 Gemeinden aus unserer VG nach einem Weg, sich in eine Stadt eingliedern zu lassen. 2
Gemeinde: H Gemeinde: W bestehende Einheitsstadt Leinefelde-Worbis Nach Vollzug der Eingliederung, würden die bestehenden Satzungen, Festlegungen und Beschlüsse (vorhandenes Ortsrecht) der Stadt Leinefelde-Worbis, auch für die Gemeinden H. und W. gelten. II. Ein Zusammenschluss in der Freiwilligkeitsphase oder danach erzwungenen Fusion von Gemeinden und kein Beitritt in eine bestehende Gemeinde / Stadt. Gemeinde B + Gemeinde B + Gemeinde E + Gemeinde F + Gemeinde H + Gemeinde T+ Gemeinde T + Gemeinde W Neue Landgemeinde / Einheitsgemeinde ( neue Gebietskörperschaft) Mit dem Vollzug würden die Vertreter der Gemeinden, neue gemeinsame Satzungen und Festlegungen treffen, die die bestehenden Satzungen der einzelnen Gemeinden berücksichtigen, Ein neues Ortsrecht zu schaffen. Die Frage, die häufig gestellt wird: Wie wird unsere Gemeinde bei einer Eingliederung oder einer neuen Gemeinde vertreten sein? Die Anzahl der Gemeinde/Stadträte regelt die Thüringer Kommunalordnung. Z.B. hat die Stadt Leinefelde-Worbis gegenwärtig 24 Stadträte die gegenwärtig 18.684 Einwohner vertreten. 1 Stadtratsmitglied = 779 Einwohner Z.B. die Landgemeinde / Einheitsgemeinde Lindenberg hätte gegenwärtig 20 Gemeinderäte die gegenwärtig 7.920 Einwohner vertreten. 1 Gemeinderatsmitglied = 396 Einwohner Auf der Suche nach einem gemeinsamen Weg und aktueller Diskussion wird nunmehr deutlich: Die Gemeinden möchten, dass Besonderheiten, die sich in den zurückliegenden Jahren entwickelt haben, nicht untergehen. Bei der Schaffung einer neuen Gemeinde sollen die bestehenden Strukturen wie z. B. Feuerwehr, Vereine berücksichtigt werden. Gemeindeeigene und geschaffene Gebäude, Dorfgemeinschaftshäuser, Kindergärten, Spielplätze, Bäder, Sportanlagen u. a. kommunale Infrastruktur sollen erhalten bleiben. 3
Viele von uns, von unseren Mitbürgern, erwarten auch zukünftig klare überschaubare Strukturen, eine höchstmögliche Mitbestimmung und verantwortungsvolle Ansprechpartner für ihre Probleme und Sorgen. Dies wäre nach den gesetzlichen Vorgaben in erster Linie für, unsere Region in einer Landgemeinde umzusetzen. Denn die Landgemeinde hat ein erweitertes Ortschaftsrecht, sie kann durch Hauptsatzung mehr Aufgaben auf den Ortschaftsrat übertragen. Der Ortschaftsrat hat durch Gesetz mehr Entscheidungsbefugnisse. Jede Ortschaft verfügt über eigene Finanzmittel (Budget). Zum Findungsprozess und bei der Freiwilligen Fusion gibt der Gesetzgeber Anwendungshinweise. Grundsätzlich sind Regionale Verpflechtungsbeziehungen zwischen den betroffenen ländlichen Strukturen besonders zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung von gemeinwohlrelevanten Belangen, sollen bei der Abwägung zur Neugliederung, folgende Punkte Berücksichtigung finden: 1. Räumliche Lage, Entfernung zu Grund- und Mittelzentren Die bestehenden räumlichen Strukturen ermöglichen unseren Orten in einer Entfernung von 2 bis 8 Kilometern eine gute Erreichbarkeit des zentralen Grundzentrums Teistungen, mit Sitz der Kommunalverwaltung. Dies ermöglicht ein überregionales Straßennetz von Bundesstraßen (B247), Landesstraßen (L1009, L2017) und Kreisstraßen (K227, K237). 2. Zentralörtliche Einstufung und Zuständigkeit zu einem Mittelzentralen Funktionsraum bzw. Grundversorgungsbereich Im Landesentwicklungsplan Thüringen 2025 ist Teistungen als Grundzentrum ausgewiesen und bestätigt. 3. Infrastrukturelle Beziehungen, z. B. Verkehrswege, ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsplätze (einschließlich Pendlerbewegungen), Dienstleistungen (wie Ärzte, Banken etc.) Neben dem überregionalen Straßennetz ist der ÖPNV im Landkreis Eichsfeld auf die Verpflechtungsbeziehungen unserer Orte abgestimmt. Durch den Verknüpfungspunkt (Busbahnhof) in Teistungen der im Stundentakt vom Expressbus anfahren wird, werden die Linien aus Richtung Brehme und weiterführend Richtung Heiligenstadt verbunden. Mit dem Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist Teistungen von allen Orten erreichbar. Neben dem Arbeitsplatzangebot in der Verpflechtungsbereich Teistungen-Berlingerode sind 4
Lebensmittelmärkte, Arztpraxen, Apotheke und Banken vorhanden, die die Grundversorgung absichern. 4. Technische Infrastruktur/interkommunale Zusammenarbeit (bspw. Zweckverbandsstrukturen, kommunale Arbeitsgemeinschaften) Bei der technischen Infrastruktur gibt es durch die Zweckverbände die Zusammenarbeit bei der Abwasser- und Trinkwasserversorgung seit 1990. Die Gemeinden haben einen gemeinsam abgestimmten rechtskräftigen Flächennutzungsplan. 5. Strukturen und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, wie Feuerwehr, Kindertagesstätten, Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Friedhöfe, einschließlich Aufgabenträger. Durch eine Zweckvereinbarung werden in 6 von 8 Gemeinden die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder in 6 Kindergärten abgesichert. Die Jugendarbeit wird bereits durch die VG und allen Mitgliedsorten organisiert. Es besteht bereits ein breites Angebot an Sportstätten, Turnhallen, Fußballplätzen sowie Schießanlagen der Schützenvereine. Die Feuerwehren in den Orten sind gut ausgestattet, gut ausgebildet und sind in der Lage, in Brand- und Katastrophen die Hilfeleistungen abzusichern. Die Friedhöfe sind bis auf Hundeshagen in kommunaler Verantwortung und werden durch die Gemeinden gepflegt und erhalten. 6. Schulstrukturen In der Region gibt es mit Brehme, Teistungen und Berlingerode 3 Grundschulstandorte sowie die Regelschule in Berlingerode für alle Orte. Mit der Umwandlung der VG zu einer Landgemeinde bleiben die Standorte erhalten. Bei einer Eingliederung in eine Stadt, stehen die Schulstandorte in Frage. 7. Traditionelle und historische Verbindungen, Vereine, ggf. auch Kirchengemeinden Die gemeinsame Geschichte unserer Region geht zurück bis 1270 mit der Gründung des Zisterzienserinnenklosters Teistungenburg sowie in das 15. und 17. Jahrhundert mit Einflüssen und Gerichtsbarkeiten der Adelsfamilien von Wintzingerode und von Westernhagen. Nach Ende 5
des 2. Weltkrieges und der Teilung Deutschlands sowie der unmittelbaren Lage an der innerdeutschen Grenze waren die Gemeinden zu DDR- Zeiten in einem Gemeindeverband bis 1990. Dörfer, die durch veränderten Verlauf des sogenannten Sperrgebietes ausgeschieden sind, mussten nach Worbis wechseln. Gemeinsam mit diesen Dörfern besteht seit 25 Jahren unsere Verwaltungsgemeinschaft. Die katholische Kirche hat die bestehenden Pfarrgemeinden in zwei Pfarreien - St. Andres Teistungen und der Pfarrei Weißenborn vereint. Im Kirchspiel Tastungen ist die evangelische Kirche vereint. Die Vereinsstrukturen sind je nach Größe der Orte ähnlich. 8. Landschaftliche und topografische Gegebenheiten Die Gemeinden liegen im Mittelpunkt des historischen Eichsfeldes, an der Landesgrenze Thüringen zu Niedersachen. Die herrliche Mittelgebirgslandschaft mit ihren Bergen, Hügeln und Täler prägt die Landschaft. 9. Bevölkerungsentwicklung Im Vergleich der Einwohnerzahl von 1994 mit 7.755 Einwohnern gab es einen Zuwachs 2015 auf 7.920 Einwohner. Im Wesentlichen durch Zuzüge und Vergrößerung der VG. Die einzige Region im Landkreis Eichsfeld mit geringem Einwohnerzuwachs alle übrigen verloren Einwohner. 10. Finanzielle Situationen der beteiligten Gemeinden Finanziell verfügen die Mitgliedsgemeinden über eine positive dauernde Leistungsfähigkeit. Die eigenen Einnahmen insbesondere bei den Gewerbesteuern sind in Berlingerode und Teistungen gestiegen. Auf Grund der Gewerbesteuereinnahmen im Verhältnis zu den Einwohnern bekommt die Gemeinde Berlingerode seit 2013 keine Landeszuweisungen. 6
11. Bau- Gewerbegebiete einschließlich der konkreten Lage In Teistungen und Berlingerode gibt es gegenwärtig 3 Gewerbegebiete und 2 Einzelstandorte. Insgesamt sind in den Orten über 600 Unternehmen angemeldet und es werden über 1000 Arbeitsplätze bereitgestellt. In den größeren Gemeinden wurden 8 Wohngebiete neu erschlossen. Dazu kommen kleine Standorte und Entwicklungen von Wohnbauplätzen in allen Gemeinden. 12. Derzeitige Ortsteile mit Ortsteilverfassung und Ortschaften mit Ortschaftsverfassung Mit Gründung der Einheitsgemeinde Teistungen am 25.03.1999 bestehen die Ortsteile Böseckendorf / Bleckenrode, Neuendorf und Teistungen. 13. Ggf. Auswirkung auf mögliche Neugliederungen angrenzender Gebietskörperschaften Mit der Umwandlung der VG Lindenberg/Eichsfeld mit allen Mitgliedsgemeinden zu einer Landgemeinde gibt es keine Auswirkung nach innen. Nur nach außen durch mögliche Neuangliederungen angrenzender Gebietskörperschaften. Eine mögliche Vergrößerung einer neuen Landgemeinde mit Aufnahme angrenzender Gebietskörperschaften ist jederzeit möglich. Fazit: Wir haben mit unseren Dörfern durch die Gebietsreform die Chance, eine in sich homogene und gutstrukturierte Region mit sehr guten Entwicklungspotenzialen zusammen zuführen. Vergleichbare Strukturen ermöglichen auf der Basis bestehender Beschlüsse, Satzungen, Entgeltordnungen und Vereinbarungen bestehendes dörflich geprägtes weitgehend zu erhalten. Wir sollten die Gebietsreform und die damit verbundenen Veränderungen nicht nur fürchten sondern als Aufgabe annehmen. Voraussetzung ist natürlich, dass wir Heimat neu denken. 7
Neu denken, in dem man den Blick über die Gemeindegrenze hinweghebt und sich dem Allgemeinwohl in einer neuen Struktur weiter verpflichtet. Mir ist bei der Umsetzung der Gebietsreform die Meinung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz wichtig. Bürgerbeteiligungen sind zwingend geboten, bitte bringen sie sich in ihrer Gemeinde ein oder übermitteln sie uns ihre Meinung, schriftlich oder auch telefonisch unter 036071/845 sowie online unter www.lindenberg-eichsfeld.de (unter Aktuell Gebietsreform Kontaktformular) oder per E-Mail an: info@lindenberg-eichsfeld.de. Wir freuen uns über einen regen Austausch. Ihr Horst Dornieden Gemeinschaftsvorsitzender staatlich beauftragt 8