Reglement zur Postgradualen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am Freud-Institut Zürich (FIZ) 1

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Transkript:

Reglement zur Postgradualen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am Freud-Institut Zürich (FIZ) 1 1 gültig für Weiterbildungsteilnehmende, die ab Herbst 2017 mit der Weiterbildung beginnen 1

Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 3 1. Leitbild... 4 2. Die psychoanalytische Psychotherapie und ihre klinisch-therapeutische Methode... 5 3. Das Freud-Institut Zürich (FIZ)... 6 4. Der Studiengang: Postgraduale Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie... 7 5. Die Psychotherapiekommission (PTK)... 7 6. Zulassungsbedingungen für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie... 7 7. Aufnahmeverfahren... 8 8. Ziele der postgradualen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie... 8 9. Studienaufbau der postgradualen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie... 9 10. Wissen und Können... 10 10.1. Theoretisch-klinische Ausbildung...10 10.2. Praktisch-klinische Seminare...12 10.3. Selbsterfahrung...13 10.4. Supervision...14 10.5. Klinische Praxis...14 10.6. Eigene psychotherapeutische Tätigkeit...15 11. Selbststudium... 15 12. Zeitliche Organisation der postgradualen Weiterbildung am FIZ... 15 13. Kosten... 16 14. Dozierende... 17 15. Mentoring... 17 16. Supervisorinnen/Supervisoren... 18 17. Qualitätssicherung und Evaluation... 18 18. Dokumentation und Beurteilung der Studienleistungen... 19 18.1. Wissen und Können...19 18.2. Praktisch-klinische Seminare...19 18.3. Supervision...19 18.4. Eigene therapeutische Tätigkeit und Fallberichte...20 18.4.4. Ablehnung...21 18.5. Klinische Praxis...21 18.6. Beurteilungssystem...21 19. Abschlussprüfung und Zertifikat... 21 19.1. Zulassung und Anmeldung...21 19.2. Durchführung der Abschlussprüfung...22 19.3. Zertifikat...23 20. Abmeldungen, Unterbruch und Ausschluss... 23 20.1. Abmeldungen von Veranstaltungen...23 20.2. Unterbruch und Verlängerung der Weiterbildung...24 20.3. Ausschluss von der Weiterbildung...24 21. Unredlichkeit... 24 22. Übergangsbestimmungen... 24 23. Unabhängige Beschwerdeinstanz... 25 Kontakt... 25 2

Vorbemerkung Das folgende Reglement beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung des Weiterbildungsgangs in psychoanalytischer Psychotherapie und seine organisatorische Integration in das Freud-Institut Zürich. Es wird regelmässig aktualisiert. Dieses Reglement gilt für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie gemäss Psychologieberufegesetz (PsyG) vom 18. März 2011. Es bezieht sich aber auch auf Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Freud-Institut Zürich. Für sie sind die Anforderungen und Inhalte teilweise verschieden oder nicht so hoch, z.b. ist eine Teilnahme an der theoretisch-klinischen Weiterbildung von drei Jahren und eine Selbsterfahrung von 80 Stunden ausreichend. Zu den detaillierten Inhalten zum Weiterbildungsprogramm zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH vom 1. Juli 2009 (letzte Revision am 18. Februar 2016) verweisen wir auf den folgenden Link: http://www.fmh.ch/files/pdf18/psychiatrie_version_internet_d.pdf 3

1. Leitbild Das Freud-Institut Zürich ist ein Weiterbildungsinstitut der Schweizerischen Gesellschaft für Psychoanalyse (SGPsa), die wiederum Mitglied der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (International Psychoanalytical Association, IPA) ist. Das Institut ist durch eine über hundertjährige psycho- analytische Wissens- und Institutionalisierungsgeschichte eng mit der Entwicklung der Psychoanalyse als Wissenschaft verbunden. Neben seinem Auftrag, Kandidaten und Kandidatinnen der SGPsa zu Psychoanalytikern bzw. Psychoanalytikerinnen gemäss IPA Standards auszubilden, bietet das Institut als verantwortliche Organisation auch eine Fort- und Weiterbildung für Ärzte und Ärztinnen bzw. Psychologen und Psychologinnen in psychoanalytischer Psychotherapie an. Ziel dieser postgradualen Weiterbildung ist es, die spezifischen Erfordernisse der psychoanalytischen Psychotherapie als eine Modifikation des psychoanalytischen Verfahrens zu vermitteln und die entsprechenden theoretisch-praktischen Kompetenzen bei den Weiterbildungsteilnehmenden aufzubauen. Durch die Verbindung einer Selbsterfahrung im Einzelsetting zwei bis vier Wochenstunden über einen längeren Zeitraum werden empfohlen zusammen mit einer wöchentlichen Supervision und einer aktiven Teilnahme am klinisch-theoretischen Weiterbildungsgang wird die Theorie und Technik der psychoanalytischen Psychotherapie auf integrale Weise erfahren und erlernt. Aus den dort gemachten Erfahrungen kann die selbstanalytische Kompetenz entwickelt werden, d.h. die Fähigkeit, in der analytischen Behandlung offen dafür zu sein, die eigenen Gefühle und Gedanken in Bezug auf sich selbst, die Patientin bzw. den Patienten und die gemeinsame Interaktion zu reflektieren und für den Behandlungsprozess in angemessener Form nutzbar zu machen. Der psychoanalytisch-therapeutische Bildungsprozess ist an ein lebenslanges Lernen gebunden. Das heisst auch, dass die Kompetenzentwicklung der Teilnehmenden notwendigerweise immer wieder die Grenzen des Nichtwissens und Nichtkönnens berührt und somit auch die Frage, wie man lernt damit umzugehen. Auch wird darauf geachtet, dass die Weiterbildungsteilnehmenden sich mit ethischen Fragestellungen (z.b. dem Einhalten von Grenzen in Therapien) auseinandersetzen. Die Dozierenden des Weiterbildungsgangs sind in der Regel Psychoanalytiker und Psychoanalytikerinnen SGPsa mit einer langjährigen Erfahrung in Praxis, Lehre und teilweise in der Forschung. Sie befinden sich ebenfalls in einer eigenen kontinuierlichen Fortbildung (Qualitätszirkel). In einem lern- und diskussionsoffenen Unterrichtsrahmen streben sie eine breite, die unterschiedlichen psychoanaly- tischen Theorie- und Modellbildungen respektierende Wissensvermittlung an, die auch den aktuellen Stand der evidenzbasierten Psychotherapieforschung, insoweit er für die psychoanalytische Psychotherapie relevant ist, mit ihren Prozess- und Outcomestudien berücksichtigt. Die Psychotherapiekommission als organisatorische Instanz für die Durchführung des Weiterbildungsgangs arbeitet eng mit dem Vorstand des Freud-Instituts zusammen. Beide Leitungsorgane bemühen sich aktiv um eine Vernetzung mit anderen psychoanalytischen Weiterbildungsanbietern auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie um einen klinischen und wissenschaftlichen Austausch auch auf internationaler Ebene. 4

2. Die psychoanalytische Psychotherapie und ihre klinischtherapeutische Methode Die psychoanalytische Psychotherapie hat ihre Wurzeln in der Psychoanalyse, die Sigmund Freud (1856-1939) vor über hundert Jahren begründete und die sich seither in viele Richtungen weiterentwickelt hat. Heute gibt es weltweit ca. 12`000 Analytiker und Analytikerinnen, die Mitglieder der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) sind. Jedes Jahr finden zahlreiche Fachkongresse im Rahmen der IPV, der Europäischen Psychoanalytischen Föderation (EPF) und der nationalen Zweiggesellschaften statt. Die klinische Forschung der Psychoanalyse hat in den letzten Jahrzehnten neue Konzepte entwickelt, die heute auch die Behandlung sogenannter Grenzfälle und psychotischer Patienten und Patientinnen ermöglichen. Über einige aktuelle Ergebnisse der empirisch-sozialwissenschaftlichen Forschung zu den psychoanalytischen Psychotherapien orientiert Sie die Informationsbroschüre der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) «Indikation und Wirksamkeit. Psychoanalyse und psycho- analytische Verfahren in der medizinischen Versorgung». Informationen dazu finden Sie unter: http://www.freud-institut.ch/was-ist-psa/ Die von Sigmund Freud begründete Psychoanalyse ist sowohl eine Behandlungsmethode in der klinischen Praxis als auch eine Erkenntnistheorie zur Erforschung des Unbewussten, d.h. des eigentlichen Psychischen. Mit der Psychoanalyse lassen sich zudem gesellschaftliche Phänomene, wie Gruppenprozesse, verstehen und unsere Kultur in ihren verschiedenen Ausdrucksformen, wie Kunst und Literatur, begreifen. Die postgraduale Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie ist nicht identisch mit einer Ausbildung zur Psychoanalytikerin oder zum Psychoanalytiker. Sie zielt vielmehr ab auf die spezifischen Erfordernisse der psychoanalytischen Psychotherapie als Modifikation und Anwendung der Psychoanalyse in der Psychiatrie und in der psychotherapeutischen Praxis. Das Freud-Institut Zürich ist ständiges Mitglied einer Vernetzungsgruppe von Weiterbildungsinstituten des deutschschweizer Raums in psychoanalytischer Psychotherapie. Dies geschieht in der Absicht, das Weiterbildungsangebot kontinuierlich auszubauen und die Anforderungen des Gesetzgebers zu diskutieren und umzusetzen. Psychoanalytische Psychotherapie umfasst ein Spektrum von verstehend-aufdeckenden Behandlungsangeboten für psychische und psychosomatische Störungen, das auf wissenschaftlich fundierten Theorien und Praxismodellen zur psychischen Entwicklung, zur therapeutischen Beziehung und Störungslehre basiert. Psychoanalytische Psychotherapie zielt auf das Verständnis unbewusster Konflikte, auf eine Stärkung des Ichs, auf die Sensibilisierung für dysfunktionale Abwehrmechanismen und auf die Förderung persönlicher Ressourcen. Dieser kurative Prozess findet im Rahmen einer tragen- den und konfliktfähigen Beziehung statt, in der sich die Therapeutin bzw. der Therapeut einem ausbalancierten Abstinenz- und Neutralitätsgebot verpflichtet und den Patienten bzw. die Patientin ermutigt, sich mit seinen/ihren Gedanken und Gefühlen zu öffnen, um auf diese Weise ein gemeinsames Verständnis der unbewussten Dynamik zu erarbeiten. Psychoanalytische Standardtechniken werden flexibel an das jeweilige Störungsbild angepasst und entsprechend modifiziert. Wenn es sich um unbewusste Konflikte auf einem hohem Integrationsniveau der Persönlichkeit handelt, empfiehlt sich bei einem stabilem Arbeitsbündnis, die Analyse von Wunsch und Abwehr auf der Ebene der Übertragungs- bzw. Gegenübertragungsinszenierung, der Assoziation und der Deutung. Geht es um Störungen mit fragilem Integrationsniveau, in deren Zentrum eine aggressive und destruktive Dynamik steht, kommen strukturbezogene Techniken zur Anwendung. Schwerpunkte unserer Weiterbildung sind das systematische Verständnis therapeutischer Beziehungsaufnahme, die Etablierung eines 5

Arbeitsbündnisses und die Gestaltung der Beziehung im Prozess. Ferner ist die begleitende Analyse aktueller Behandlungsverläufe, deren Erfassung in der Falldokumentation und die eingehende Erörterung grundlegender Fragen zu Psychodiagnostik, Indikation und Behandlungstechniken von grosser Bedeutung. 3. Das Freud-Institut Zürich (FIZ) Das Freud-Institut Zürich ist das von der Schweizerischen Gesellschaft für Psychoanalyse (SGPsa) und der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) anerkannte psychoanalytische Ausbildungszentrum der Region Zürich. Träger des Instituts ist der Verein Freud-Institut Zürich. Die dem FIZ angehörenden SGPsa-/IPV-Mitglieder sind die in Zürich und Umgebung arbeitenden Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker. Das Institut widmet sich der Pflege, Weitergabe und Weiterentwicklung der Psychoanalyse und der psychoanalytischen Psychotherapie in ihren verschiedenen Anwendungsbereichen. Das Freud-Institut Zürich ist die verantwortliche Organisation für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie. Es führt den Weiterbildungsgang selbständig durch und achtet darauf, dass die personelle, technische und finanzielle Ausstattung eine zielgerechte Durchführung der Weiterbildung erlaubt. Ein durch das FIZ diplomierter erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung erfüllt die Voraussetzung, um eidgenössisch diplomierter Fachpsychologe für Psychotherapie bzw. eidgenössisch diplomierte Fachpsychologin für Psychotherapie zu werden. Im Rahmen dieser Weiterbildung sind drei Organe des FIZ von Bedeutung: Der Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Aktuar/der Aktuarin und dem Beisitzer/der Beisitzerin. Er ist für die Gesamtweiterbildung verantwortlich und unterstützt die PTK im Bedarfsfall in allen Fragen die Weiterbildung betreffend. Die organisatorisch-inhaltliche Durchführung und Verantwortung für die vierjährige postgraduale Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie liegt bei der Psychotherapiekommission (PTK) des FIZ. Die Mitgliederversammlung wird durch die PTK und den Vorstand regelmässig über die Weiter-bildung in psychoanalytischer Psychotherapie informiert. Sie entscheidet über substantielle Modifikationen oder Neuerungen des Weiterbildungsgangs. Die Organe des FIZ sind darüber hinaus besorgt, dass Weiterbildungsteilnehmenden, die die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, ein nahtloser Übergang in die Ausbildung zum Psychoanalytiker bzw. zur Psychoanalytikerin SGPsa ermöglicht wird. Die personelle Zusammensetzung des Vorstands des Freud-Instituts ist im Jahresprogramm und auf der Homepage des FIZ publiziert. Aktuelle Zusammensetzung Stand: 01.04.2017: Dipl. Psych. IAP Susanne Richter, Psychotherapeutin ASP/SBAP, eidgen. anerkannte Psychotherapeutin, Huttenstrasse 4, 8006 Zürich (Präsidentin) Dr. med. Nicole Miller, Ottikerstrasse 19, 8006 Zürich, (Beisitzerin) NN (Aktuar/In) 6

4. Der Studiengang: Postgraduale Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie Neben seinem Auftrag, Kandidaten und Kandidatinnen zu Psychoanalytikern bzw. Psychoanalytikerinnen auszubilden, bietet das Freud-Institut eine postgraduale Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen/Ärzte und Psychologinnen/Psychologen in psychoanalytischer Psychotherapie an. Ziel dieser postgradualen Weiterbildung ist es, die spezifischen Erfordernisse der psychoanalytischen Psychotherapie als eine Modifikation des psychoanalytischen Verfahrens zu vermitteln und die entsprechenden theoretisch-praktischen Kompetenzen bei den Weiterbildungsteilnehmenden aufzubauen. Dabei ist der Grundsatz einer integralen Weiterbildung leitend, bei der die intensive Selbsterfahrung im Einzelsetting, die wöchentliche Supervision und die aktive Teilnahme am Weiterbildungsgang dem wissenschaftlichen Korpus der psychoanalytischen Psychotherapie verpflichtet ist. 5. Die Psychotherapiekommission (PTK) Die organisatorisch-inhaltliche Durchführung und Leitung der Weiterbildung erfolgt durch die PTK. Die PTK ist eine Kommission des FIZ, deren Mitglieder durch die Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt werden. Sie legt über ihre Tätigkeit jährlich Bericht ab. Die personelle Zusammensetzung ist im jährlichen Kursprogramm und auf der Homepage publiziert. Aktuelle Zusammensetzung: PD Dr. med. Dipl. Psych. Gerhard Dammann (Leiter der PTK des FIZ), Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Fachpsychologe für Klinische Psychologie und für Psychotherapie FSP, Psychoanalytiker DPV/IPA, Ärztlicher Direktor, Psychiatrische Dienste Thurgau und Psychiatrische Klinik Münsterlingen, Seeblickstr. 10, 8596 Münsterlingen Lic. phil. Rolf Schneider, Psychotherapeut FSP/ASP, eidgen. anerkannter Psychotherapeut, Minervastrasse 13, 8032 Zürich Lic. phil. Vera Hortig, Psychotherapeutin ASP/FSP, eidgen. anerkannte Psychotherapeutin, Psychoanalytikerin SGPsa/IPA, Tösstalstrasse 163, 8400 Winterthur 6. Zulassungsbedingungen für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie Die Zulassung zur Weiterbildung setzt die Erfüllung folgender Kriterien voraus: Hochschulabschluss (Lizentiat oder Masterabschluss (MSc, MA) bzw. Diplom in Deutschland) mit Psychologie als Hauptfach (oder Äquivalent in anderen Ländern) Nachweis über hinreichende Lehrveranstaltungen in Psychopathologie bzw. ein Nebenfachabschluss in Psychopathologie oder bestätigte Lehrveranstaltungen im vergleichbaren Umfang (acht Semesterwochenstunden während mindestens zwei Semestern, in Form von Veranstaltungen der Klinischen Psychologie mit Störungsbezug [z.b. Klassifikation, Ätiologie] oder psychopathologisch orientierte Veranstaltungen). Bewerber/Bewerberinnen mit Schwerpunkt ausserhalb der klinischen Psychologie sollten die Veranstaltungen zu störungsspezifischem Wissen belegt haben. Es werden mindestens 12 ECTS verlangt. Eine Einreichung der entsprechenden Testate ist notwendig. Bewerber/Bewerberinnen, welche Psychopathologie nicht nachweisen können, sollten im Rahmen der Weiterbildung ein Zusatzcurriculum (z.b. CAS) erwerben. 7

Hochschulabschluss in Medizin für Ärztinnen und Ärzte, die den Facharzttitel FMH in Psychiatrie und Psychotherapie anstreben. Schriftliche Anmeldung mit Curriculum Vitae und Begründung der Motivation. Bestehen eines Aufnahme- bzw. Eignungsgesprächs bei einem Mitglied der PTK. Die Selbsterfahrung (mit einer phasenweisen Frequenz von 2 Stunden pro Woche) sollte spätestens im ersten Kursjahr begonnen werden. Praktische Arbeit vor oder während der Weiterbildung, während mindestens zwei Jahren (entsprechend länger bei Teilzeit, mindestens aber 40% der regulären Arbeitszeit) in einer Einrichtung der psychosozialen Grundversorgung, in der Kinder, Jugendliche, Paare und Familien sowie Einzelpersonen mit psychischen Krankheiten und Störungen behandelt werden, davon ein Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychiatrischpsychotherapeutischen Versorgung. Die Möglichkeit, mit Patientinnen und Patienten psychoanalytisch psychotherapeutisch zu arbeiten. Die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband ist nicht erforderlich. Der erfolgreiche Abschluss der 4-jährigen theoretisch-klinischen Weiterbildung am FIZ, sowie der Besuch weiterführender Seminare, ermöglicht Psychologen und Psychologinnen, eidgenössisch diplomierter Fachpsychologe für Psychotherapie bzw. eidgenössisch diplomierte Fachpsychologin für Psychotherapie zu werden. Die Bedingungen für den eidgenössisch anerkannten Fachtitel in Psychotherapie und die Bedingungen für eine kantonale Praxisbewilligung für die selbständige Ausübung des Psychotherapieberufes können unterschiedlich sein. Die Absolventinnen und Absolventen werden gebeten, eigenverantwortlich allfällige zusätzliche Auflagen bei demjenigen Kanton in Erfahrung zu bringen, bei dem sie ein Gesuch für eine Praxisbewilligung einreichen wollen. Für Ärztinnen und Ärzte gilt das Weiterbildungsprogramm zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH vom 1. Juli 2009 (letzte Revision am 31. Oktober 2013). 7. Aufnahmeverfahren Die Anmeldung zur Weiterbildung ist schriftlich beim Sekretariat des FIZ und der Psychotherapiekommission einzureichen. Den Fragebogen für die Anmeldung können Sie von der Homepage herunterladen. Die Bewerbungsunterlagen beinhalten die Abschluss- und Arbeitszeugnisse, das Curriculum Vitae sowie ein Motivationsschreiben. Es folgt ein Aufnahmegespräch, in dem Themen wie persönliche und fachliche Voraussetzungen, Motivation, gegenseitige Erwartungen und organisatorische Fragen geklärt werden. Das Gespräch wird von einem Mitglied der Psychotherapiekommission geführt. Über die definitive Zulassung zur Weiterbildung entscheidet die Gesamtkommission. Der Bescheid über die definitive Aufnahme wird schriftlich mitgeteilt. Im Fall einer Ablehnung geschieht dies ohne Angabe von Gründen. Für das Aufnahmegespräch wird eine Gebühr von Fr. 200.- in Rechnung gestellt. 8. Ziele der postgradualen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie Das Weiterbildungsziel der postgradualen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am FIZ ist die selbständige Ausübung der psychoanalytischen Psychotherapie. Die Teilnehmenden werden gemäss Art. 5 Psychologieberufegesetz (PsyG) befähigt: 8

a. aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Techniken einzusetzen; b. die berufliche Tätigkeit und ihre Folgewirkungen, namentlich aufgrund angemessener Kenntnisse über die spezifischen Bedingungen, fachlichen Grenzen und methodischen Fehlerquellen systematisch zu reflektieren; c. mit Berufskolleginnen und Berufskollegen im In- und Ausland zusammenzuarbeiten sowie inter- disziplinär zu kommunizieren und zu kooperieren; d. sich mit der eigenen Tätigkeit im jeweiligen gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Kontext kritisch auseinanderzusetzen; e. die Problemlagen und die psychische Verfassung ihrer Klientinnen und Klienten und Patientinnen und Patienten richtig einzuschätzen und adäquate Massnahmen anzuwenden oder zu empfehlen; f. bei der Beratung, Begleitung und Behandlung ihrer Klientinnen und Klienten sowie ihrer Patientinnen und Patienten die Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens einzubeziehen und die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen; g. mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wirtschaftlich umzugehen; h. auch in kritischen Situationen reflektiert und selbstständig zu handeln. Die Weiterbildung vermittelt die theoretischen und technischen Grundlagen der psychotherapeutisch-psychoanalytischen Arbeit: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Fähigkeit erwerben, aufgrund von Erstgesprächen eine psychoanalytisch-psychotherapeutische Diagnose zu erstellen und daraus eine Indikation abzuleiten, mit der Patientin oder dem Patienten zusammen zu erarbeiten, welche Form des psychotherapeutisch-psychoanalytischen Arbeitens angezeigt und möglich ist, und im gegebenen Fall die indizierte und vereinbarte psychoanalytische Therapie im institutionellen oder ambulanten Rahmen durchzuführen. Die Absolventinnen und Absolventen lernen auch, wie und in welchen verschiedenen Formen die notwendigen und sachdienlichen Dokumentationen, Fallberichte und Verlaufsanalysen zu erstellen sind, und wie man mit diesen Dokumentationen arbeiten kann, um die Qualitätssicherung im psychoanalytischen Kontext zu gewährleisten. 9. Studienaufbau der postgradualen Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie Die postgraduale Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am FIZ dauert für Psychologinnen und Psychologen vier Jahre und umfasst zusammen mit den klinischen Seminaren im Minimum 350 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis (Bereich Wissen und Können) der psychoanalytischen Psychotherapie. Es ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Anforderungen bzgl. der Stundenzahl von Selbsterfahrung und Supervision überschritten werden, weil für die Erlangung einer psychoanalytisch-psychotherapeutischen Kompetenz eine vertiefte, längerdauernde eigenanalytische Erfahrung und eine kontinuierliche Fallsupervision (vorzugsweise von der Indikationsstellung bis zur Beendigung der Therapie) Kernelemente der Weiterbildung sind. Die Gestaltung der Seminarabende steht dem Dozenten bzw. der Dozentin frei, er oder sie hat sich jedoch an einer zielorientierten Wissensvermittlung des Lernstoffes zu orientieren. Der Stil des Unterrichts ist in der Regel seminaristisch. Die Teilnehmenden müssen sich nicht nur jeweils auf die nächste Sitzung vorbereiten, d.h. die entsprechende Literatur lesen, darüber hinaus müssen sie obligatorisch eigenes Fallmaterial vorstellen, Literatur referieren und zur Diskussion stellen sowie Zusammenfassungen erstellen und den anderen Weiterbildungsteilnehmenden zugänglich 9

machen. Während 40 Wochen im Jahr findet wöchentlich eine Sitzung à zwei Lektionen von je 50 Minuten statt (insgesamt 350 Lektionen inkl. generische Kurse). 10. Wissen und Können 10.1. Theoretisch-klinische Ausbildung Wissen und Können: Gefordert sind insgesamt 500 Einheiten. 420 Einheiten (inkl. generische Kurse) sind im Rahmen der vierjährigen Psychotherapieweiterbildung mit den Kursjahren A bis D enthalten. Weitere mindestens 80 Einheiten können im Rahmen von Seminare, die das Freud- Institut anbietet, aber auch durch den Besuch von Seminaren und Veranstaltungen anderer psychoanalytischer/psychodynamisch orientierter lokaler, nationaler und internationaler Weiterbildungsinstitutionen erworben werden. Das Freud-Institut bietet ausserdem klinische Seminare in Blockform mit 12 Einheiten pro Kursjahr an, ebenso ist die Teilnahme an klinischen Seminaren möglich, die auswärtige Dozierende erteilen (8 bis 10 Einheiten). Die Weiterbildung vermittelt umfassendes Wissen und Können in Bezug auf Nosologie, Theorie, Technik und Behandlungsphasen. Das Weiterbildungsprogramm berücksichtigt die entsprechenden relevanten psychiatrischen Diagnosen, thematisiert die Handhabung der Indikation, des Behandlungsbeginns und der Beendigung der Therapie sowohl bei Kurzinterventionen als auch bei langfristiger psychotherapeutischer Arbeit. Die Verlaufsphasen einer psychotherapeutischen Behandlung (Erstgespräch, Eingangsphase, mittlere Phase, Beendigungsphase) werden diskutiert, dies sowohl bei Kurz- als auch bei Langzeittherapien. Die Weiterbildung vermittelt auch eine Übersicht über die wesentlichen evidenzbasierten psychotherapeutischen Verfahren im Hinblick auf die zu stellende Differenzialindikation. Zur Weiterbildung gehört ebenfalls eine Übersicht zur psychoanalytisch orientierten und vergleichenden Therapieforschung wie z.b. der LAC-Depressionsstudie sowie den Studien von Leichsenring und Rabung (2013), Leuzinger-Bohleber, Stuhr, Rüger (2003), Sandel (2001) und Shedler (2011). Für einen Überblick zu Outcome und Prozessstudien in Psychoanalyse und analytischen Psychotherapie siehe Open Door Review, 3rd Edition, 2015, prepared by the Research Committee of the International Psychoanalytical Association. Editors and Chairs: Marianne Leuzinger-Bohleber, Horst Kächele. Weiterhin werden Grundlagen der Neuropsychoanalyse und der neuropsychodynamischen Psychiatrie vermittelt. Die Anwendung des empirisch gesicherten Wissens wird durch Supervisionsarbeit und durch Fallseminare gewährleistet. Im Rahmen der regelmässigen Fallvorstellungen, in denen die Weiterzubildenden von ihrer aktuellen Arbeit berichten, wird das Können der angehenden Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen erweitert. Darüber hinaus wird im Rahmen des Kooperationsvertrages, den das FIZ mit den Weiterbildungsinstituten AZPP, KJF, PSZ, PSB und SGAZ eingegangen ist, mindestens eine gemeinsame Tagesveranstaltung pro Kursjahr durchgeführt. Diese betrifft die Vermittlung von Grundkenntnissen zum Beispiel: Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesen, Berufsethik und Berufspflichten und Psychotherapieforschung. Jedes der Kursjahre A, B, C und D beinhaltet drei themenbezogene Blöcke (jeder Block wird von 10

einer Dozentin, bzw. einem Dozenten unterrichtet). Die Kurse werden in der Regel von Mitgliedern des FIZ gegeben: A Indikationsstellung und Behandlungsauftrag; Formen der psychoanalytischen Psychotherapie; Setting; Psychotherapie und Krankenversicherung; Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik (OPD); Entwicklung, Kindheit, Adoleszenz; Angst, Phobie und Zwang, Essstörungen B C D Allgemeine und spezielle Neurosenlehre; Psychosomatik; Trauma und Posttraumatische Belastungsstörung Spezielle Probleme der Theorie und Technik der psychoanalytischen Psychotherapie; Grundlegende Texte zur Psychoanalyse, zur psychoanalytischen Psychotherapie und zu weiteren psychotherapeutischen Verfahren; spezielle klinische Fragestellungen: Depression, Psychoneurosen, Aktualneurosen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie Vertiefung der Inhalte von A-C. Die Einführung des 4. Jahres in den Weiterbildungsgang ist fertig geplant und wird ab Studienjahr 2018/2019 umgesetzt Generische Kurse: A. Erkenntnisse der Psychotherapieforschung und ihre Implikationen für die Praxis > wird im Herbst 2017 durch das Freud-Institut Zürich durchgeführt B. Vermittlung grundlegender Kenntnisse anderer psychotherapeutischer Ansätze und Methoden > wird im Herbst 2018 durch das AZPP Basel durchgeführt C. Vermittlung von Grundkenntnissen über das Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesen und seine Institutionen > wird im Herbst 2019 durch das PSZ Zürich durchgeführt Die Lernziele der theoretisch-klinischen Ausbildung sind: Die folgende, nicht abschliessende Aufzählung benennt Kernelemente psychoanalytischer Kenntnisse. Sie umfasst sowohl Aspekte des Erklärungswissens als auch des Veränderungswissens. Grundkenntnisse der psychoanalytischen Krankheitslehre (Depressionen und andere affektive Störungen, Angst, Phobie, Konversion, Zwang, Psychosomatik, Trauma, Narzissmus, Borderline, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen) Grundkenntnisse der psychoanalytischen Metapsychologie Kenntnisse von Modellen psychoanalytischer Psychotherapie (Kurztherapie, Langzeittherapie, Fokaltherapie, Beratung etc.) Kenntnisse über psychische Funktionsmodelle (Abwehr, Widerstand, Trieb-, Ich-, und Gewissensregulation) Kenntnisse in psychoanalytischer Entwicklungspsychologie Kenntnisse über die Psychoanalyse des Traums und der Traumdeutung 11

Kenntnisse in psychoanalytischer Psychotherapieforschung Kenntnisse in evidenzbasierter psychoanalytischer Psychotherapie 10.2. Praktisch-klinische Seminare Pro Jahr findet ein obligatorisches Ganztagesseminar (samstags) für alle Teilnehmenden statt, das von Dozenten/Dozentinnen des Freud-Instituts geleitet wird. Eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer stellt jeweils schriftlich und mündlich eine Sequenz einer psychoanalytischen Therapie oder einer Psychoanalyse vor, die unter klinischen, technischen und theoretischen Gesichtspunkten ausführlich diskutiert wird. Fakultativ können die Weiterbildungsteilnehmenden an vier weiteren Samstagsseminaren teilnehmen (je 1½ Stunden), die von auswärtigen Referentinnen/Referenten geleitet werden. Mündliche und schriftliche Fallpräsentationen der Teilnehmenden sind integraler Bestandteil der vierjährigen theoretisch-klinischen Weiterbildung. Die Inhalte der praktisch-klinischen Seminare sind: Diagnostik und Indikationsstellung; Einleitung der Behandlung; Klärung von Auftrag und Ziel; Beratung, Kurzzeittherapie, Fokaltherapie, Langzeittherapie Fallpräsentationen Gestaltung des Therapiesettings; Klärung der Finanzierung Behandlungstechnik und Evaluationen einer laufenden Therapie Beendigung von Therapien Kombinationen mit anderen Behandlungen (Medikamente, Paar- und Familientherapie, Verhaltenstherapie DBT/CBASP, Körpertherapie) Zusammenarbeit mit anderen Behandelnden und Institutionen Die Lernziele der praktisch-klinischen Seminare sind: Die folgende, nicht abschliessende Aufzählung umfasst grundlegende Aspekte psychoanalytischer Fähigkeiten sowie Elemente einer Grundhaltung psychotherapeutischen Arbeitens. Die Fähigkeit zu einer differenzialdiagnostischen Einschätzung sowie zu einer adäquaten Therapieindikation, welche die Empfehlung zu einem anderen psychotherapeutischen Verfahren als dem psychoanalytischen miteinschliesst. Die Fähigkeit, eine teilnehmend-empathische als auch eine beobachtende Haltung einzunehmen. Die Fähigkeit, einen psychoanalytisch-psychotherapeutischen Prozess einzuleiten und zu beenden. Dies bedarf geeigneter Rahmenbedingungen und Interventionen, welche einen entwicklungsfördernden therapeutisch wirksamen regressiven Prozess fördern. Die Fähigkeit, Übertragungs- und Gegenübertragungsreaktionen zu erkennen und für den therapeutischen Prozess fruchtbar zu machen. 12

Die Fähigkeit, eine hilfreiche Beziehung aufzubauen. Die Fähigkeit, intrapsychische und interpersonelle Konflikte wahrzunehmen und bearbeiten zu können und dabei Angst und Unsicherheit aushalten zu können. Die Fähigkeit, Rollenzuschreibungen, Handlungsdialoge und projektive Identifizierungen zu er- kennen und damit lernen umzugehen. Die Fähigkeit, den psychotherapeutischen Prozess konzeptualisieren zu können. Die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion (z.b. die eigenen Grenzen zu kennen) und zum fachlichen Austausch. Die Erfahrung mit Parametern (Abweichungen von der Standardtechnik) und den daraus resultierenden Problemen umzugehen 10.3. Selbsterfahrung Die Selbsterfahrung ist ein wichtiger Teil im Rahmen der Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie. Analytische Selbstreflexion ist eine Voraussetzung, um in der Beziehung zu Patientinnen und Patienten die fremdpsychischen als auch die eigenen Gefühle und Gedanken reflektieren und verstehen zu können. Das behandlungspraktische Wissen und Können wird aus der integrierten Trias von Selbsterfahrung, Supervision und Theoriewissen erworben. Es wird eine psychoanalytische Selbsterfahrung von mindestens zwei Wochenstunden empfohlen, die im ersten Jahr der Weiterbildung zu beginnen ist. Nachzuweisen sind 300 Stunden im Einzelsetting davon müssen 200 Stunden im zwei- drei- oder vierstündigen Setting absolviert werden. Die Teilnehmenden des Weiterbildungsgangs suchen sich für die Selbsterfahrung ihre Therapeutin/ihren Therapeuten selbst. Sie werden dabei durch die Mitglieder der Psychotherapiekommission (PTK) unterstützt, wenn es um Fragen der formalen Anerkennung der Selbsterfahrung geht (s.u.). Für die Selbsterfahrung stehen die Mitglieder des Freud-Instituts Zürich zur Verfügung (siehe Liste der Selbsterfahrungstherapeutinnen und Selbsterfahrungstherapeuten unter http://www.freudinstitut.ch/weiterbildung/ausbildung/). Die Mitglieder des Instituts sind zum einen die Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft für Psychoanalyse SGPsa, also assoziierte Mitglieder, ordentliche Mitglieder und Ausbildungsanalytikerinnen bzw. Ausbildungsanalytiker (siehe dazu die Statuten der SGPsa unter www.psychanalyse.ch). Zum anderen stehen auch erfahrene Kandidatinnen und Kandidaten der SGPsa, also Psychoanalytiker und Psychoanalytikerinnen in Ausbildung, als Selbsterfahrungstherapeutinnen und Selbsterfahrungstherapeuten zur Verfügung, sofern sie nach dem Abschluss der Psychotherapieweiterbildung mindestens fünf Jahre berufstätig waren und Mitglieder eines Berufsverbands (FSP, ASP oder SBAP) sind. Sollten Sie in Erwägung ziehen, nach dem Erwerb des Fachtitels eine Weiterbildung zum Psychoanalytiker bzw. zur Psychoanalytikerin nach den Richtlinien der SGPsa/IPA zu beginnen, ist es dringend zu empfehlen, die Selbsterfahrung bei einem ordentlichen Mitglied oder einem Ausbildungsanalytiker bzw. einer Ausbildungsanalytikerin SGPsa zu machen, damit falls erwünscht ein problemloser Übergang in die Ausbildung zum Psychoanalytiker und zur Psychoanalytikerin SGPsa/IPA gewährleistet ist. Selbsterfahrungstherapeutinnen und Selbsterfahrungstherapeuten, die nicht Mitglieder des FIZ bzw. der SGPsa sind, werden durch die PTK des FIZ anhand eines Qualifikationsfragebogens auf ihre Qualifikation hin überprüft. Aufgrund dieser Angaben entscheidet die PTK, ob Selbsterfahrungen bei diesen Therapeutinnen und Therapeuten im Rahmen des Weiterbildungsgangs anerkannt werden. 13

Das Freud-Institut anerkennt keine Selbsterfahrung in Gruppen. Der Analytiker bzw. die Analytikerin, der/die die Selbsterfahrung durchführt, kann nicht gleichzeitig der Supervisor bzw. die Supervisorin sein. 10.4. Supervision Weiterbildungsteilnehmende wählen ihre Supervisorin bzw. ihren Supervisor selbst. In der Regel wird ein Fall von der Indikationsstellung bis zum Abschluss der Therapie supervidiert. Die Supervision hat eine triangulierende Funktion, es findet ein Monitoring des therapeutischen Prozesses durch eine erfahrene, aussenstehende Kollegin, bzw. einen erfahrenen, aussenstehenden Kollegen statt. Durch die Supervision ist es den Weiterbildungsteilnehmenden möglich, eigene emotionale Zustände, z.b. von Angst und Unsicherheit, die im Verlauf einer Behandlung auftreten können, besser reflektieren zu können und sie auf der Basis von Übertragungs- und Gegenübertragungsprozessen zu verstehen. In der Supervision können die Gründe für Behandlungsprobleme und Behandlungsstillstände gemeinsam analysiert und damit einer therapeutischen Veränderung zugänglich gemacht werden. Wie die Forschung zur Supervision gezeigt hat, verläuft die Therapie für Patient und Analytiker zufriedenstellender wenn die analytische Arbeit supervidiert wird (Jakob et al., Psychotherapeut, 2015, 60, pp 210-215.). Es müssen mindestens 250 Stunden Supervision absolviert werden, davon mindestens 150 Stunden im Einzelsetting. Supervisorinnen und Supervisoren, die nicht Mitglieder des FIZ bzw. der SGPsa sind, werden durch die PTK des FIZ anhand eines Qualifikationsfragebogens evaluiert. Aufgrund dieser Angaben entscheidet die PTK, ob Supervisionen bei diesen Therapeutinnen und Therapeuten im Rahmen des Weiterbildungsgangs anerkannt werden. 10.5. Klinische Praxis Die klinische Praxis umfasst die Tätigkeit als Psychologin bzw. Psychologe nach Studienabschluss. Sie muss fachlich begleitet sein. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den eidgenössisch anerkannten Fachtitel in Psychotherapie anstreben, sind mindestens zwei Jahre zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, davon mindestens ein Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung gefordert. Bei teilzeitlicher Anstellung verlängert sich die Dauer entsprechend. Der Beschäftigungsgrad darf nicht weniger als 40% betragen. Bereits beim Eintritt in den Weiterbildungsgang sollte die klinische Praxis in einer psychiatrischpsychotherapeutischen Einrichtung in die Wege geleitet sein. Das Vorhandensein einer klinischen Praxis wird bereits beim Ausbildungsgespräch zur Aufnahme in die Weiterbildung geprüft. Weitere Evaluationen der klinischen Tätigkeit der Weiterbildungsteilnehmenden finden im Rahmen des Evaluationsgesprächs statt. Als Arbeitsorte kommen in Frage (soweit die obigen Kriterien erfüllt sind): Psychiatrische Kliniken sowie ambulante und poliklinische psychiatrische Einrichtungen Anstellung durch Fachpsychologinnen und Fachpsychologen für Psychotherapie FSP/ASP oder SBAP resp. durch Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie FMH Kinder- und Jugendpsychologische Dienste Schulpsychologische Dienste (akzeptiert, falls die klinische Praxis explizit aufgeführt wird) 14

Arbeit mit Suchtkranken oder Strafgefangenen, Tätigkeit im Frauenhaus, heilpädagogische Institutionen etc. werden anerkannt, wenn psychotherapeutisch gearbeitet wird und ein genügend breites psychopathologisches Bild vorhanden ist. Eine Anstellung als Psychologin bzw. Psychologe muss vorliegen und die Tätigkeit muss fachlich begleitet werden. Psychosomatische Kliniken resp. Abteilungen 10.6. Eigene psychotherapeutische Tätigkeit Die eigene psychotherapeutische Tätigkeit umfasst mindestens 500 Einheiten psychotherapeutischen Arbeitens mit Patientinnen und Patienten. Die Teilnehmenden supervidieren und dokumentieren zur Erlangung des eidgenössisch anerkannten Fachtitels in Psychotherapie mindestens zehn nieder- oder hochfrequente behandelte oder in Behandlung stehende Fälle. Die Fallberichte sind der PTK einzureichen. Die therapeutische Tätigkeit kann im Rahmen einer institutionellen Anstellung oder in privater Praxistätigkeit erfolgen. Der Stand der Quantität und Qualität der klinischen Arbeit im Rahmen des zweijährigen klinischen Praktikums, deren Supervision sowie die Prüfung der Voraussetzungen der anstellenden Institution wird im Rahmen des Zulassungsgesprächs und den Evaluationsgesprächen während der Weiterbildung überprüft und diskutiert. Bei diesen Evaluationsgesprächen handelt es sich um eine Standortbestimmung, der die Anforderungen des BAG zugrunde gelegt werden. 11. Selbststudium Die angebotene Weiterbildung wird durch das notwendige Selbststudium und den Besuch anderer Veranstaltungen unterstützt und ergänzt. Das Freud-Institut Zürich bietet neben der theoretischklinischen Weiterbildung jährlich eine Reihe von Seminaren zur Vertiefung von Wissen und Können an, wie auch Seminare, in denen eigene Fälle vorgestellt und supervidiert werden können. Im Rahmen des Selbststudiums kommt dem Besuch von Kolloquien, Fachtagungen, Kongressen, usw. auch ausserhalb des Freud-Instituts eine bedeutende Rolle zu. Die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Literatur, sei es allein und/oder in Peer Groups, ist integraler Bestandteil der Weiterbildung. Das Selbststudium dient einerseits der Vertiefung der Inhalte der Weiterbildung, andererseits werden die Weiterbildungsteilnehmenden auch angeregt, ihren individuellen Interessen nachzugehen. Für das Selbststudium ist mit einem Aufwand von mindestens 60 Stunden pro Jahr zur rechnen. 12. Zeitliche Organisation der postgradualen Weiterbildung am FIZ Es ist mit folgendem zeitlichen Aufwand pro Jahr (bei 40 Wochen) für die Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie am FIZ zur Erlangung des eidgenössisch anerkannten Fachtitels zu rechnen: Theoretisch-klinische Weiterbildung (incl. generische Kurse) Selbsterfahrung (2x/Woche) Supervision (1x/Woche) Vier bzw. acht klinische Seminare à 2 Std. Selbststudium Insgesamt pro Jahr 80 Einheiten 80 Einheiten 40 Einheiten 16 Einheiten 60 Einheiten 276 Einheiten (1 Einheit beträgt 45 Minuten) 15

Es ist wünschenswert, dass die eigene Selbsterfahrung parallel zu den anderen Weiterbildungsteilen (Wissen und Können sowie Supervision) stattfindet, sie muss es aber nicht. Sie kann bei Beginn der Weiterbildung bereits abgeschlossen sein, was den Zeitaufwand für diese entsprechend verringert. Die Weiterbildungsteilnehmenden sind in der zeitlichen Gestaltung ihrer Weiterbildung, vor allem was die Selbsterfahrung und die Supervisionen betrifft, frei. Es ist mit einer minimalen Dauer der postgradualen Weiterbildung von vier Jahren zu rechnen. 13. Kosten Die ungefähr zu erwartenden Gesamtkosten zur Erlangung des Fachtitels diplomierter Fachpsychologe bzw. diplomierte Fachpsychologin für Psychotherapie bzw. des Facharzttitels Psychiatrie & Psychotherapie stellen sich wie folgt zusammen: Psychologinnen und Psychologen Psychologinnen und Psychologen erhalten nach erfolgreichem Abschluss den eidgenössischen Fachtitel für Psychotherapie durch das BAG Kosten Aufnahmegespräch CHF 200.00 Gespräch mit Mentor/Mentorin CHF 2 x 200.00 400.00 Kursgebühr CHF 4 x 3050.00 12'200.00 Fachliteratur ca. CHF 4 x 500.00 2'000.00 Jahresgebühr als Hörer/-in CHF 4 x 450.00 1'800.00 FIZ Seminare ca. CHF 4 x 1000.00 4'000.00 Selbsterfahrung (individuell vereinbart) ca. CHF 300 x 160.00 48'000.00 Supervision im Einzelsetting (individuell vereinbart) ca. CHF 150 x 160.00 24'000.00 Supervision Gruppensetting (individuell vereinbart) ca. CHF 100 x 80.00 8'000.00 Prüfungsgebühr CHF 400.00 Fachtitel CHF 950.00 Gesamt ca. CHF 101 950.00 Für Kaderangehörige und Selbständige erhöht sich die Kursgebühr pro Jahr um CHF 500.00 Ärzte Ärztinnen und Ärzten dient diese Weiterbildung als Grundlage für die Facharztprüfung durch die FMH Kosten Aufnahmegespräch CHF 200.00 Kursgebühr CHF 3 x 3050.00 9'150.00 Fachliteratur ca. CHF 3 x 500.00 1'500.00 FIZ Seminare ca. CHF 3 x 1000.00 3'000.00 Selbsterfahrung (individuell vereinbart) ca. CHF 80 x 160.00 12'800.00 Supervision Einzelsetting (individuell vereinbart) ca. CHF 30 x 160.00 4'800.00 Supervision Gruppensetting (individuell vereinbart) ca. CHF 120 x 80.00 9 600.00 Gesamt ca. CHF 42 500.00 Für Kaderangehörige und Selbständige erhöht sich die Kursgebühr pro Jahr um CHF 500.00 Die Kosten für die Weiterbildung werden jährlich in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen können monatliche Ratenzahlungen vereinbart werden, wobei ein administrativer Kostenzuschlag geltend gemacht wird. Ein entsprechender Antrag mit Begründung ist der beim Sekretariat des FIZ einzureichen. Die fristgerechte Bezahlung der Weiterbildungskosten innert 30 Tagen nach Zustellung der Rechnung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiter-bildung. Das Abschlusszertifikat wird nach vollständiger Begleichung aller Rechnungen ausgestellt. 16

14. Dozierende Grundlage der Qualifikation als Weiterbildner/Weiterbildnerin ist die Mitgliedschaft in einem der entsprechenden Berufsverbände wie FMH, FSP, ASP und SBAP, eine Berufsausübungsbewilligung sowie eine 5-jährige Berufstätigkeit. Weiterhin gibt es Weiterbildner/Weiterbildnerinnen, die die oben genannten Kriterien erfüllen und die Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft für Psychoanalyse (SGPsa) sind; d.h. die assoziierte bzw. ordentliche Mitglieder sind sowie Ausbildungsanalytiker/Ausbildungsanalytikerinnen. Für Weiterbildner/Weiterbildnerinnen, die nicht dem FIZ angehören und die in besonderen Fällen am Unterricht in der postgradualen Weiterbildung beteiligt sind, gilt die Anforderung, dass sie in einem provisorisch bzw. definitiv akkreditierten Weiterbildungsgang ihrer Institution tätig sind bzw. waren. Zu diesem Zweck erhalten die angefragten Weiterbildner/Weiterbildnerinnen, einen entsprechenden Qualifikationsfragebogen, der von der Psychotherapiekommission des FIZ validiert wird. Die Dozierenden müssen über einen Hochschulabschluss in Medizin oder Psychologie verfügen. Sie haben in der Regel die integrale psychoanalytische Ausbildung am Freud-Institut Zürich (Standard der SGPsa) oder eine äquivalente Ausbildung einer ausländischen Psychoanalytischen Zweiggesellschaft der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) absolviert oder sind darin weit fortgeschritten. Das weist sie als qualifizierte Lehrkräfte aus, die über langjährige, im Minimum fünfjährige Erfahrung im privaten und/oder institutionellen Rahmen verfügen. Sie gehören in der Regel der Schweizerischen Gesellschaft für Psychoanalyse (SGPsa) an, können aber an verschiedenen deutschschweizerischen lokalen SGPsa-Instituten (z.b. Basel oder Bern) Mitglied sein. Die meisten von ihnen sind Mitglieder des Vereins Freud-Institut Zürich. 15. Mentoring Es besteht für die an der Weiterbildung Teilnehmenden die Möglichkeit, mit Mentorinnen/ Mentoren jederzeit weiterbildungsrelevante oder die persönliche Situation betreffende Fragen zu besprechen. Die Qualifikation der Mentorinnen und Mentoren entspricht derjenigen der Selbsterfahrungstherapeutinnen und -therapeuten bzw. derjenigen der Supervisorinnen und Supervisoren (siehe Liste in diesem Programmheft). Zu den Kosten der Mentorengespräche siehe Kapitel 13. 17

16. Supervisorinnen/Supervisoren In der Regel erfolgt die Supervision bei Mitgliedern des FIZ, die nach den Richtlinien des BAG und der SGPsa qualifiziert sind Supervisionen durchzuführen. Darüber hinaus können qualifizierte psychoanalytisch ausgebildete Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten freudscher Richtung, die die BAG-Kriterien erfüllen, nach Prüfung durch die PTK als Supervisorin/Supervisor zugelassen werden (siehe Liste der Supervisorinnen/Supervisoren unter http://www.freud-institut.ch/weiterbildung/ausbildung/). 17. Qualitätssicherung und Evaluation Der durch das Freud-Institut angebotene Weiterbildungsgang in psychoanalytischer Psychotherapie wird auf allen institutionellen Ebenen regelmässig evaluiert. Durch die Einbeziehung aller Beteiligten ist gewährleistet, dass die Qualität der Weiterbildung gesichert und kontinuierlich weiterentwickelt werden kann. Zur Sicherung und Entwicklung der Qualität des Weiterbildungsgangs sind verschiedene innerorganisatorische Abläufe implementiert. Dazu gehören: Die systematische Begleitung der Weiterbildungsteilnehmenden durch die PTKK, deren Mitglieder in einem permanenten, durchaus auch kritischen Austausch miteinander stehen. Die institutionalisierte Abstimmung der PTKK in allen Fragen der Weiterbildung mit dem Vorstand des FIZ. Hier gilt grundsätzlich das Prinzip der Subsidiarität bzw. der Eigenverantwortung, d.h., der Vorstand wird dann angerufen, wenn die PTKK keine Lösung herbeiführen kann. Die Möglichkeit, dass die Weiterbildungsteilnehmenden durch von ihnen selbst gewählte Mentoren bzw. Mentorinnen Fragen zu ihrer Weiterbildung besprechen können. Probleme der Weiterbildungsteilnehmenden werden der PTK durch die Mentorinnen/Mentoren zur Kenntnis gebracht. Den Mentoren und Mentorinnen kommt damit eine triangulierende Funktion innerhalb des Weitbildungsgangs zu. Entsprechende Massnahmen können dann von der PTKK autonom oder bei weiter reichenden Fragestellungen zusammen mit dem Vorstand diskutiert und umgesetzt werden. Dozierende erhalten systematische, schriftliche Feedbacks durch die Weiterbildungsteilnehmenden. Ausserdem besteht für die Weiterbildungsteilnehmenden die Möglichkeit, sich an den regelmässig zweimal pro Studienjahr stattfindenden Evaluationsabenden mündlich über das Weiterbildungsangebot zu äussern. Die PTKK wertet die Resultate dieser Befragungen aus und kommuniziert die Ergebnisse. Die entsprechenden Organe des FIZ (PTK, Vorstand, Mitgliederversammlung) überprüfen in einem laufenden Controlling, ob das Kursangebot den Bedürfnissen der Teilnehmenden entspricht und wie neuere Entwicklungen der psychoanalytischen Psychotherapie in die Weiterbildung integriert werden können. Weiterbildungsteilnehmende (Alumni) werden nach einem und nach fünf Jahren nach Abschluss ihrer Weiterbildung angeschrieben und gebeten, mit Hilfe eines Fragebogens über ihre Erfahrungen mit der Weiterbildung zu berichten (Umsetzung ab Studienjahr 2016/17). Diese Ergebnisse werden von der PTK auf ihre Relevanz für eine Modifikation des Weiterbildungsgangs hin geprüft. Seit 2014 besteht ein regelmässiger fachlicher interkantonaler Austausch mit verschiedenen deutschschweizer psychoanalytischen Weiterbildungsinstituten (AZPP/KJF/PSB/PSZ/SGAZ) zu Fragen der psychoanalytisch-psychotherapeutischen Weiterbildung. 18

18. Dokumentation und Beurteilung der Studienleistungen Die Präsenz der Weiterzubildenden an den durch das Freud-Institut angebotenen Veranstaltungen (Wissen und Können, klinisch-praktische Seminare) wird mittels Anwesenheitslisten dokumentiert. Teilanwesenheiten können nicht angerechnet werden. Das Nachholen von verpassten Unterrichtsstunden ist bei vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Die Teilnehmenden müssen sich dafür via Sekretariat anmelden. Die Teilnehmenden können bei Bedarf Weiterbildungsbestätigungen beim Sekretariat des FIZ anfordern. Die Beurteilung der Kenntnisse erfolgt jährlich sowie im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Der Transfer von Wissen und Können wird anhand von Studienarbeiten überprüft. (siehe 18.1. bis 19.2) 18.1. Wissen und Können Es können maximal 80 Stunden extern besuchter Unterrichtsstunden bei qualifizierten Referentinnen und Referenten angerechnet werden. Zur Anrechnung muss eine Bestätigung mit folgenden Informationen dem Sekretariat eingereicht werden: Briefkopf des Veranstalters Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers Titel und Zeitraum Anzahl und Dauer der Stunden Name und Titel der Dozentin bzw. des Dozenten Unterschrift der Dozentin bzw. des Dozenten oder der Weiterbildungsorganisation 18.2. Praktisch-klinische Seminare Die Anzahl besuchter praktisch-klinischer Seminare wird von den Dozierenden mittels Anwesenheitslisten dokumentiert. Die Weiterbildungsteilnehmenden erhalten auf Wunsch Teilnahmebestätigungen. 18.3. Supervision Die durch das Freud-Institut angebotenen Gruppensupervisionen werden mittels Anwesenheitslisten dokumentiert. Die Anzahl der behandelten Fälle und Fallstunden wird halbjährlich durch die Gruppensupervisorin bzw. den Gruppensupervisor bestätigt. Die Gruppensupervisionen finden samstags nach den Zyklusvorträgen statt. Die Gruppensupervision kann in Form von individuell organisierter Einzelsupervision nachgeholt werden. Extern besuchte Gruppensupervisionen werden nur nach Prüfung durch die PTK anerkannt. Die individuell organisierte Einzelsupervision wird angerechnet, wenn diese bei vom Freud-Institut anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren absolviert wurde. Die Bestätigungen sind dem Sekretariat des FIZ einzureichen und müssen folgende Informationen enthalten: Briefkopf oder Adressstempel Name und Titel der Supervisorin bzw. des Supervisors Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers 19