Minijobber, Teilzeitkräfte und Aushilfen: 4 Muster-Arbeitsverträge Ein Spezial-Report aus dem Bereich Personal & Arbeitsrecht WWW.WIRTSCHAFTSWISSEN.DE VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG
Inhalt 1. Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen...3 2. Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber)....7 3. Arbeitsvertrag für kurzfristig beschäftigte Aushilfen....10 4. Arbeitsvertrag für ein Abrufarbeitsverhältnis für Teilzeitkräfte und Aushilfen...13
Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen Diese Vertragsvariante stellt den klassischen Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte dar. Sie verwenden dieses Vertragsmuster, wenn Sie eine Teilzeitkraft oder Aushilfe unbefristet oder befristet einstellen wollen. Achtung: Beachten Sie bitte dabei, dass Sie dieses Vertragsmuster weder bei Ihren geringfügig entlohnten 450- -Kräften noch bei Ihren kurzfristig Beschäftigten anwenden.
Arbeitsvertrag zwischen - im nachfolgenden Arbeitgeber genannt - und - im nachfolgenden Teilzeitkraft genannt - 1 Vertragsart, Beginn, Befristung, Probezeit, Ende Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach 14 Abs. 1 TzBfG und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Wegfall des Befristungsgrundes. Die Befristung ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der Grund besteht in Folgendem:... Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach 14 Abs. 2 TzBfG und endet am..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung ist mit den gesetzlichen Fristen auch gegebenenfalls vor Ablauf des Befristungsendes möglich. Das Arbeitsverhältnis beginnt am Es wird eine Probezeit von (max. 6) Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, danach mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt, auch während der Probezeit, unberührt. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Altersgrenze für eine Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, oder in dem Zeitpunkt, ab dem er eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, tatsächlich bezieht. Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem dem Mitarbeiter der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über eine Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung zugeht. 2 Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsort Die Beschäftigung erfolgt als. Die Teilzeitkraft verpflichtet sich, bei Bedarf nach Anweisung vorübergehend auch eine andere ihr zumutbare Arbeit zu übernehmen. Die regelmäßige tägliche wöchentliche monatliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Sie ist an den Tagen von Uhr bis Uhr abzuleisten. Die Verteilung der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts ändern. Die Teilzeitkraft ist verpflichtet, ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst des Arbeitgebers zu stellen und bei Erforderlichkeit auch über die betriebliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten sowie Überstunden und Mehrarbeit zu leisten. Der Arbeitsort ist der Betrieb des Arbeitgebers. 3 Grundvergütung Die Teilzeitkraft erhält pro Stunde pro Monat brutto.
4 Zulage Die Teilzeitkraft erhält pro Stunde pro Monat eine widerrufliche Zulage i. H. v. brutto, Die Zulage kann schriftlich ganz oder teilweise mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende widerrufen werden, wenn l l l ein wirtschaftlicher Grund vorliegt; dieser Grund liegt insbesondere bei einer wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens, einem negativen wirtschaftlichen Ergebnis der Betriebsabteilung, nicht ausreichendem Gewinn oder einem Rückgang bzw. einem Nichterreichen der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung vor, eine schwerwiegende Pflichtverletzung der Teilzeitkraft vorliegt, ein Absinken der Arbeitsleistung der Teilzeitkraft über 3 Monate unter den Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer vorliegt. Der widerrufliche Anteil der Zulage beträgt hierbei nicht mehr als 25 % des Gesamtverdienstes und der Grundlohn wird durch den Widerruf nicht unterschritten. Die Zulage kann ferner auf eine etwaige Grundlohnerhöhung oder auf einen Lohnausgleich in Zusammenhang mit einer Arbeitszeitverkürzung angerechnet werden. Gleiches gilt entsprechend für den Fall der Arbeitszeitverlängerung. Bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit, für die eine höhere Grundvergütung zu gewähren ist, gilt die Regelung sinngemäß. 5 Weihnachtsgratifikation Die Teilzeitkraft erhält eine am 30.11. eines Kalenderjahres zur Zahlung fällige Weihnachtsgratifikation in Höhe von Euro brutto. Die Weihnachtsgratifikation ist eine freiwillige Leistung. Durch die Zahlung wird kein Rechtsanspruch für die kommenden Jahre begründet, auch nicht durch wiederholte Leistung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Kündigung oder in sonstiger Weise (z.b. durch Aufhebungsvertrag) wird keine Weihnachtsgratifikation gewährt, l l wenn die Gratifikation mindestens eine Monatsgrundvergütung beträgt und die Beendigung in einem Zeitraum bis einschließlich 31.03. des Folgejahres erfolgt oder wenn die Gratifikation weniger als eine Monatsgrundvergütung beträgt und die Beendigung in einem Zeitraum erfolgt, der vor dem 31.03. des Folgejahres liegt. Bereits geleistete Zahlungen sind, soweit die Gratifikation über 150 EUR liegt, zurückzuzahlen oder können bei der nächsten Vergütungszahlung unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen einbehalten werden. In allen Fällen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, unabhängig vom Rechtsgrund, vermindert sich die Gratifikation für jeden vollen Kalendermonat des Ruhens um 1/12. Dies gilt beispielsweise für Elternzeit, Wehrübung, unbezahlte Freistellung etc. 6 Urlaub Der Teilzeitkraft wird pro Kalenderjahr ein Urlaub von Arbeitstagen gewährt. 7 Arbeitsverhinderung Die Teilzeitkraft ist verpflichtet, eine Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Im Falle von Arbeitsverhinderung durch Krankheit ist bereits für den Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Anzeige- und Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraums. Der 616 BGB wird ausgeschlossen, wenn besondere betriebliche Gründe einer Entgeltfortzahlung entgegenstehen.
8 Betriebsordnung und Alkoholverbot Die Teilzeitkraft ist auf die geltende Betriebsordnung hingewiesen worden. Sie verpflichtet sich, sie einzuhalten. Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht vor, während und nach der Arbeitszeit ein striktes Alkoholverbot. 9 Internet- und Telefonnutzung Die Nutzung der betrieblichen Telekommunikationseinrichtungen (insbesondere Internet, Festnetz und Mobiltelefon) sowie die Versendung von E-Mails darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken erfolgen. Eine private Nutzung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers gestattet. Das Internet darf nur mit der gültigen persönlichen Zugangsberechtigung genutzt werden. User- ID und Passwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es dürfen keine fremden Programme/Dateien auf die Festplatte kopiert, über Diskette, CD-ROM, DVD, USB-Stick, ähnliche Datenträger oder das Internet auf dem Rechner installiert und/oder eingesetzt werden. Auf Virenkontrolle ist zu achten. Virenschutzprogramme sind zu nutzen. Auftretende Störungen, die mit einem Virenbefall im Zusammenhang stehen könnten, sind umgehend der Netzverwaltung/dem Systemadministrator zu melden. Die Teilzeitkraft darf Programme/Dateien, Festplatten, Disketten, CD-ROM, DVD oder ähnliche Datenträger nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsleitung löschen. Das Abrufen, Anbieten oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere rassistischer oder pornografischer Art, ist verboten. Der Arbeitgeber ist berechtigt, jede Nutzung des E-Mail-Systems und des Internets für die Dauer von maximal 3 Monaten zu speichern, um die Einhaltung der obigen Bestimmungen anhand der gespeicherten Daten zu überprüfen. Die Teilzeitkraft erteilt insoweit ihre Einwilligung nach dem BDSG in die hiermit verbundene Verarbeitung persönlicher Daten. Für den Fall der betrieblichen Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.) hat die Teilzeitkraft eigenverantwortlich eine automatisierte Antwort an den Absender eingehender E-Mails einzurichten, die den Absender über die Abwesenheit der Teilzeitkraft informiert und einen Hinweis auf den zuständigen Vertreter und dessen Telefonnummer enthält. 10 Verschwiegenheitsverpflichtung Die Teilzeitkraft verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch gegenüber Mitarbeitern, soweit diese nicht im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeiten unterrichtet werden müssen. 11 Abtretungs- und Verpfändungsverbot Die Teilzeitkraft darf ihre Vergütungsansprüche an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers abtreten oder verpfänden. 12 Vertragsstrafe Tritt die Teilzeitkraft das Arbeitsverhältnis nicht an, beendet sie ihre Tätigkeit vertragswidrig, löst sie das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten der Teilzeitkraft zur fristlosen Kündigung veranlasst, so hat die Teilzeitkraft an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe bemisst sich danach, was der Arbeitgeber während des Laufs der vom Arbeitnehmer einzuhaltenden Kündigungsfrist an Bruttoentgelt zu zahlen hätte. 13 Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Auf das Arbeitsverhältnis finden die zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung geschlossenen Betriebsvereinbarungen sowie folgende Tarifverträge Anwendung:
14 Verfallklausel Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Diese Ausschlussregelung gilt nicht für die Haftung aus einer Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. 15 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Teilzeitkraft Arbeitgeber
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) Diese 2. Vertragsvariante verwenden Sie für Ihre 450- -Kräfte. Voraussetzung ist, dass Ihre Aushilfe: 1. maximal 450 im Monat verdient und 2. regelmäßig bei Ihnen beschäftigt ist. Dieses Beschäftigungsverhältnis hat für Sie den Vorteil, dass Sie Pauschalabgaben von insgesamt 30% zahlen. Sie haben die Sozialbeiträge an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen, die die gesetzliche Einzugsstelle für die Pauschalbeiträge ist.
Arbeitsvertrag zwischen - im nachfolgenden Arbeitgeber genannt - und - im nachfolgenden Teilzeitkraft genannt - 1 Vertragsart, Beginn, Probezeit, Ende Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach 14 Abs. 1 TzBfG und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Wegfall des Befristungsgrundes. Die Befristung ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Der Grund besteht in Folgendem:... Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach 14 Abs. 2 TzBfG und endet am, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung ist mit den gesetzlichen Fristen auch gegebenenfalls vor Ablauf des Befristungsendes möglich. Das Arbeitsverhältnis beginnt am. Es wird eine Probezeit von (max. 6) Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, danach mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt, auch während der Probezeit, unberührt. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Altersgrenze für eine Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, oder in dem Zeitpunkt, ab dem er eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, tatsächlich bezieht. Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem dem Mitarbeiter der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über eine Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung zugeht. 2 Geringfügige Beschäftigung Es handelt sich um ein geringfügige Beschäftigung (bis 450 ). Der Lohn wird pauschal versteuert, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Die pauschale Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber der Teilzeitkraft getragen. Die Teilzeitkraft bestätigt ausdrücklich, dass sie neben der in diesem Vertrag geregelten Beschäftigung keine weiteren Beschäftigungen ausübt. Sie verpflichtet sich, den Arbeitgeber sofort in Kenntnis zu setzen, wenn sie eine weitere Beschäftigung aufnimmt. Der Minijobber wird darauf hingewiesen, dass er auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit werden kann. Der Antrag ist dem Arbeitgeber schriftlich zu übergeben.
3 Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsort Die Beschäftigung erfolgt als. Die Teilzeitkraft verpflichtet sich, bei Bedarf nach Anweisung vorübergehend auch eine andere ihr zumutbare Arbeit zu übernehmen. Die regelmäßige tägliche wöchentliche monatliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Sie ist an den Tagen von Uhr bis Uhr abzuleisten. Die Verteilung der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts ändern. Die Teilzeitkraft ist verpflichtet, ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst des Arbeitgebers zu stellen und bei Erforderlichkeit auch über die betriebliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten sowie Überstunden und Mehrarbeit zu leisten. Der Arbeitsort ist der Betrieb des Arbeitgebers in. 4 Entlohnung Die Teilzeitkraft erhält pro Stunde pro Monat brutto. 5 Urlaub Der Teilzeitkraft wird pro Kalenderjahr ein Urlaub von Arbeitstagen gewährt. 6 Arbeitsverhinderung Die Teilzeitkraft ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle von Arbeitsverhinderung durch Krankheit ist bereits für den Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Anzeige- und Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraums. Der 616 BGB wird ausgeschlossen, wenn besondere betriebliche Gründe einer Entgeltfortzahlung entgegenstehen. 7 Betriebsordnung und Alkoholverbot Die Teilzeitkraft ist auf die geltende Betriebsordnung hingewiesen worden. Sie verpflichtet sich, sie einzuhalten. Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht vor, während und nach der Arbeitszeit ein striktes Alkoholverbot. 8 Verschwiegenheitsverpflichtung Die Teilzeitkraft verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch gegenüber Mitarbeitern, soweit diese nicht im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeiten unterrichtet werden müssen. 9 Abtretungs- und Verpfändungsverbot Die Teilzeitkraft darf ihre Vergütungsansprüche an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers abtreten oder verpfänden.
10 Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Auf das Arbeitsverhältnis finden die zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung geschlossenen Betriebsvereinbarungen sowie folgende Tarifverträge Anwendung: 11 Verfallklausel Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Diese Ausschlussregelung gilt nicht für die Haftung aus einer Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. 12 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Teilzeitkraft Arbeitgeber
Arbeitsvertrag für kurzfristig beschäftigte Aushilfen Die kurzfristige Beschäftigung hat für Sie den Vorteil, dass das Beschäftigungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei und damit beitragsfrei ist. Das gilt dann, wenn l die Beschäftigung von ihrer Art zeitlich begrenzt ist (z. B. Saisonarbeiten oder Inventurarbeiten), l l die Aushilfskraft die Tätigkeiten nicht regelmäßig und nicht berufsmäßig ausübt, die maximale Beschäftigungsdauer 2 Monate oder 50 Arbeitstage jährlich beträgt. Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung müssen nicht zusammengerechnet werden. Außerdem kann der Arbeitsvertrag ohne Einhalten einer Kündigungsfrist nach 622 Abs. 5 Ziff. 1 BGB kündbar sein. Achtung: Das gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von 3 Monaten hinaus fortgesetzt wird.
Arbeitsvertrag zwischen - im nachfolgenden Arbeitgeber genannt - und - im nachfolgenden Teilzeitkraft genannt - 1 Vertragsart, Beginn, Probezeit, Ende Das Arbeitsverhältnis beginnt am und kann mit einer Frist von Tagen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach 14 Abs. 2 TzBfG und endet am, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2 Tätigkeit Die kurzfristige Aushilfsbeschäftigung erfolgt als. 3 Arbeitszeit und Arbeitsort Die regelmäßige tägliche wöchentliche monatliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Sie ist an den Tagen von Uhr bis Uhr abzuleisten. Die Verteilung der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts ändern. Die Teilzeitkraft ist verpflichtet, ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst des Arbeitgebers zu stellen und bei Erforderlichkeit auch über die betriebliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten sowie Überstunden und Mehrarbeit zu leisten. Der Arbeitsort ist der Betrieb des Arbeitgebers in. 4 Entlohnung Die Teilzeitkraft erhält pro Stunde pro Monat brutto. 5 Urlaub Der Teilzeitkraft wird pro Kalenderjahr ein Urlaub von Arbeitstagen gewährt. 6 Arbeitsverhinderung Die Teilzeitkraft ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle von Arbeitsverhinderung wegen Krankheit ist bereits für den Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Anzeige- und Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraums. Der 616 BGB wird ausgeschlossen, wenn besondere betriebliche Gründe einer Entgeltfortzahlung entgegenstehen.
7 Betriebsordnung und Alkoholverbot Die Teilzeitkraft ist auf die geltende Betriebsordnung hingewiesen worden. Sie verpflichtet sich, sie einzuhalten. Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht vor, während und nach der Arbeitszeit ein striktes Alkoholverbot. 8 Verschwiegenheitsverpflichtung Die Teilzeitkraft verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch gegenüber Mitarbeitern, soweit diese nicht im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeiten unterrichtet werden müssen. 9 Abtretungs- und Verpfändungsverbot Die Teilzeitkraft darf ihre Vergütungsansprüche an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers abtreten oder verpfänden. 10 Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Auf das Arbeitsverhältnis finden die zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung geschlossenen Betriebsvereinbarungen sowie folgende Tarifverträge Anwendung: 11 Verfallklausel Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Diese Ausschlussregelung gilt nicht für die Haftung aus einer Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. 12 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel. Datum, Unterschrift Teilzeitkraft Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Arbeitsvertrag für ein Abrufarbeitsverhältnis für Teilzeitkräfte und Aushilfen Ein Arbeitsvertrag über ein Abrufarbeitsverhältnis hat für Sie den großen Vorteil, dass Sie Ihre Arbeitskraft immer dann zur Arbeit einteilen können, wenn tatsächlich Arbeit vorhanden ist. Auch ein Abrufarbeitsverhältnis kann ein geringfügiges oder kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis sein. Davon geht die nachfolgende Vertragsvariante allerdings nicht aus. Gem. 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeit festgelegt werden. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart! Ist die Dauer der täglichen Arbeit im Vertrag zeitlich nicht festgelegt, müssen Sie die Arbeitsleistung jeweils für mindestens 3 aufeinander folgende Stunden in Anspruch nehmen. Ihre Teilzeitkraft ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn Sie ihr die Lage der Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitgeteilt haben.
Arbeitsvertrag zwischen - im nachfolgenden Arbeitgeber genannt - und - im nachfolgenden Teilzeitkraft genannt - 1 Vertragsart, Beginn, Probezeit, Ende Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach 14 Abs. 1 TzBfG und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Wegfall des Befristungsgrundes. Die Befristung ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der Grund besteht in Folgendem:. Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach 14 Abs. 2 TzBfG und endet am, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Arbeitsverhältnis beginnt am. Es wird eine Probezeit von (max. 6) Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, danach mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt, auch während der Probezeit, unberührt. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Altersgrenze für eine Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, oder in dem Zeitpunkt, ab dem er eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, tatsächlich bezieht. Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem dem Mitarbeiter der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über eine Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung zugeht. 2 Abrufarbeitsverhältnis Es handelt sich um ein Abrufarbeitsverhältnis i.s.d. 12 TzBfG. 3 Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsort Die Beschäftigung erfolgt als. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Die Teilzeitkraft hat ihre Arbeit entsprechend den betrieblichen Anforderungen zu erbringen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt und den Umfang des Arbeitseinsatzes trifft allein der Arbeitgeber. Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens Stunden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Teilzeitkraft die Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitzuteilen. Die Teilzeitkraft erklärt sich dazu bereit, bei Bedarf in angemessenem Umfang Überstunden zu leisten. Der Arbeitsort ist der Betrieb des Arbeitgebers in. 4 Entlohnung Die Teilzeitkraft erhält pro Stunde pro Monat brutto.
5 Urlaub Der Teilzeitkraft wird pro Kalenderjahr ein Urlaub von Arbeitstagen gewährt. 6 Arbeitsverhinderung Die Teilzeitkraft ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle von Arbeitsverhinderung durch Krankheit ist bereits für den Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Anzeige- und Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraums. Der 616 BGB wird ausgeschlossen, wenn besondere betriebliche Gründe einer Entgeltfortzahlung entgegenstehen. 7 Betriebsordnung und Alkoholverbot Die Teilzeitkraft ist auf die geltende Betriebsordnung hingewiesen worden. Sie verpflichtet sich, sie einzuhalten. Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht vor, während und nach der Arbeitszeit ein striktes Alkoholverbot. 8 Verschwiegenheitsverpflichtung Die Teilzeitkraft verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch gegenüber Mitarbeitern, soweit diese nicht im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeiten unterrichtet werden müssen. 9 Abtretungs- und Verpfändungsverbot Die Teilzeitkraft darf ihre Vergütungsansprüche an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers abtreten oder verpfänden. 10 Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Auf das Arbeitsverhältnis finden die zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung geschlossenen Betriebsvereinbarungen sowie folgende Tarifverträge Anwendung: 11 Verfallklausel Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. 12 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Teilzeitkraft Arbeitgeber
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