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Transkript:

Berufskollegiat/in - Bautechnik Die Ausbildung im Überblick Berufskollegiat/in - Bautechnik ist eine landesrechtlich geregelte duale Ausbildung an Berufskollegs und im Ausbildungsbetrieb. Sie wird nur in Baden-Württemberg angeboten. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Dabei kann die Fachhochschulreife erworben werden. Ausbildungsinhalte Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen: Baustoffkunde mit Physik Vermessungskunde Baukonstruktionslehre Tragwerkslehre Baubetriebslehre Mathematik Baustoffkunde mit Chemie Planungsgrundlagen Baurecht Computeranwendungen Technologiepraktikum Während der Ausbildung werden z.b. auch folgende allgemein bildende Fächer unterrichtet: Deutsch Englisch Wirtschafts- und Sozialkunde Betriebliche Ausbildung Die theoretischen Inhalte der Fächer Baustoffkunde, Vermessungskunde und Baukonstruktionslehre werden während der Ausbildungsphase im Betrieb umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebes. Zusatzqualifikationen Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen. Rechtsgrundlagen siehe Rechtliche Regelungen. Lernorte Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - Bautechnik werden im dualen System in Berufskollegs und in Betrieben ausgebildet. Seite 1 von 7

Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen und schuleigenen Werkstätten im Klassenverband erteilt. Heimat- und Ausbildungsort sind häufig nicht identisch, denn die Ausbildung wird nicht in allen Städten angeboten. In welchen Orten eine Ausbildung zum Berufskollegiaten - Bautechnik/zur Berufskollegiatin - Bautechnik angeboten wird, findet man in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - Bautechnik werden im Dualen System ausgebildet. Neben der betrieblichen Ausbildung findet eine begleitende Ausbildung in Berufskollegs statt. Der Unterricht findet wöchentlich oder in Blockform statt. Während ihrer Ausbildung eignen sich die angehenden Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - Bautechnik umfangreiches theoretisches und praktisches Basiswissen an. Sie besuchen - zusammen mit anderen angehenden Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - Bautechnik - im Klassenverband den theoretischen Unterricht. Das Lernspektrum ist breit. Es reicht von Baukonstruktionslehre über Mathematik bis hin zu Baurecht. Für ihr Lernen sind die Schüler/innen, die oft nicht mehr bei ihren Eltern, sondern am Ort des Berufskollegs wohnen, selbst verantwortlich. Um bei den regelmäßigen Leistungsnachweisen in Form von Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Extemporalen entsprechende Leistungen erzielen zu können, müssen die Inhalte des theoretischen Unterrichts in der Regel zu Hause aufgearbeitet werden. Komplexe Unterrichtsthemen erarbeiten sich die Schüler/innen in Form von Projekten im Team. Ausbildungsvergütung Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Ausbildungskosten Die Ausbildung an öffentlichen Berufskollegs ist für die Schüler/innen kostenfrei. Allerdings können Aufnahmeund Prüfungsgebühren anfallen. Für den theoretischen Unterricht können Lernmittelkosten (z.b. Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Private Schulen können ggf. auch Lehrgangsgebühren erheben. Nähere Angaben zu Ausbildungskosten enthält die Datenbank KURSNET. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Dabei kann die Fachhochschulreife erworben werden. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen, sieht die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht nicht vor. Seite 2 von 7

Verlängerung der Ausbildungszeit Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, wenn dadurch die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird. Ausbildungsform Die Ausbildung zum Berufskollegiaten/zur Berufskollegiatin - Bautechnik umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie fachpraktische Abschnitte. Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt im dualen System und findet abwechselnd an staatlichen Berufskollegs und im Ausbildungsbetrieb statt. Die Ausbildung wird in Form von Blockunterricht oder Teilzeitunterricht durchgeführt und beinhaltet einen beruflichen und einen berufsübergreifenden (allgemein bildenden) Lernbereich. Sie untergliedert sich in Schuljahre. Nähere Informationen zum Angebot an Ausbildungen enthält die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Rahmenstundentafel für die Ausbildung zum Berufskollegiaten/zur Berufskollegiatin - Bautechnik gemäß Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht Pflichtunterricht 1. Allgemeiner Bereich in Wochenstunden Religionslehre 3 Deutsch 4 Englisch 2 Wirtschafts- und Sozialkunde 3 Allgemeiner Bereich insgesamt in Wochenstunden 12 2. Fachlicher Bereich in Wochenstunden Mathematik 4,5 Darstellende Geometrie 3 Physik 3 Baustoffkunde mit Chemie 5 Vermessungskunde 3 Baukonstruktionslehre 9,5 Statistik und Stahlbetonbau 3 Baubetriebslehre 3 Baurecht 1 Datenverarbeitung 2 Technologiepraktikum 3 Fachlicher Bereich insgesamt in Wochenstunden 40 Pflichtunterricht insgesamt in Wochenstunden 52 Seite 3 von 7

Wahlunterricht Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife 7 oder Unterricht zur Vertiefung und Ergänzung der Ausbildung Gesamtstundenanzahl in Wochenstunden 59 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht vom 05.06.1984 (BW.ABl. S. 395), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2009 (BW.GBl. S. 693) Internet: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=gewberkollapv+bw&psml=bsbawueprod.psml&max=true Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf beziehungsweise Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist, dass alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und die Betriebspraktika abgeleistet wurden. Hierzu kann auch eine Projektarbeit gehören, in der die Arbeitsergebnisse dokumentiert werden, z.b. in Baden-Württemberg. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber/innen, die nicht Schüler/innen einer staatlichen/staatlich anerkannten Berufsfachschule oder eines Berufskollegs sind, zu einer Externenprüfung zugelassen werden. Informationen hierzu finden sich in der Regel in den Verordnungen der Bundesländer. Prüfungsinhalte Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die Prüfung am Berufskolleg besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird beispielsweise in folgenden Fächern durchgeführt: Mathematik Baustoffkunde mit Chemie Baukonstruktionslehre Baubetriebslehre Abschlussprüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die jeweilige Berufsausbildung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Seite 4 von 7

Prüfungswiederholung Die Abschlussprüfung am Berufskolleg kann in bestimmten Fächern oder auch ganz bei Wiederholung des dritten Schuljahres und Verlängerung des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses wiederholt werden. Nicht bestandene Prüfungen des Berufskollegs können beim nächsten allgemeinen Prüfungstermin wiederholt werden. Wird die gesamte Berufskolleg-Prüfung nicht bestanden, kann sie nach erneutem Besuch des dritten Schuljahres (und entsprechender Verlängerung des Ausbildungsvertrags) wiederholt werden. Nicht bestandene Abschlussprüfungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann zusätzlich eine mündliche Prüfung durchgeführt werden. Prüfende Stelle Abschlussprüfung bei einem staatlichen Prüfungsausschuss des Berufskollegs Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer (Ausbildungsbereich Handwerk) bzw. vor der Industrie- und Handelskammer (Ausbildungsbereich Industrie und Handel). Zusatzqualifikation An manchen Berufsfachschulen kann mit dem Abschluss als Berufskollegiat/Berufskollegiatin - Bautechnik zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. Zum Teil ist dafür eine Zusatzprüfung erforderlich, z.b. in den Fächern Deutsch und Englisch. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Berufskollegiat - Fachrichtung Bautechnik/Staatlich geprüfte Berufskollegiatin - Fachrichtung Bautechnik Hinzu kommt die jeweilige Abschlussbezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufs im Bereich Bauwesen, für den ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Bezeichnungen der einschlägigen Berufsausbildungen sind: Bauzeichner/in Beton- und Stahlbetonbauer/in Estrichleger/in Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Fachkraft für Wasserwirtschaft Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in Maurer/in Straßenbauer/in Stuckateur/in Tiefbaufacharbeiter/in Zimmerer/Zimmerin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Außerdem müssen die Bewerber und Bewerberinnen einen Ausbildungsvertrag mit einer betrieblichen Ausbildungsstätte, die den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes entspricht und mit dem Berufskolleg zusammenwirkt, vorweisen. Der Vertrag muss den Besuch des Berufskolleg vorsehen. Seite 5 von 7

Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Ausbildung am Berufskolleg wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Rechtsgrundlagen siehe Rechtliche Regelungen. Auswahlverfahren Auswahlverfahren an den Berufskollegs Gibt es mehr Bewerber/innen als Ausbildungsplätze am Berufskolleg, werden die Plätze nach Quoten vergeben, und zwar 85 Prozent nach Eignung und Leistung und 15 Prozent für außergewöhnliche Härtefälle. Die Quote für Eignung und Leistung wird entsprechend dem jeweiligen Bewerberanteil auf Gruppen der Bewerber/innen mit Fachschulreife und mittlerem Bildungsabschluss verteilt; bei gleicher Rangfolge entscheidet das Los. Informationen zu den Auswahlverfahren an den einzelnen Schulen enthält die Datenbank KURSNET. Auswahlverfahren der Betriebe Größere Betriebe führen oft ein Auswahlverfahren durch, das neben dem Einstellungsgespräch noch einen schriftlichen Test umfasst. Zunehmend wird auch die Teilnahme an einer Gruppenübung oder einem Gruppengespräch mit anderen Bewerbern und Bewerberinnen verlangt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Ausbildungsbetrieb ist Voraussetzung für die Berufskolleg-Ausbildung. Im Ausbildungsvertrag muss der Besuch des Berufskollegs vermerkt sein. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung zum Berufskollegiaten/zur Berufskollegiatin - Bautechnik bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Mathematik Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen müssen z.b. Berechnungen für Baukonstruktionen anstellen. Dazu sind Mathematikkenntnisse erforderlich. Technische Physik Beim Erstellen von Baukonstruktionen sind Elemente der Statik zu berücksichtigen. Physikalisches Wissen ist unabdingbar. Technisches Zeichnen Um technische Zeichnungen von Baukonstruktionen anfertigen zu können, ist Wissen auf diesem Gebiet notwendig. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - Bautechnik je nach Ausbildungsschwerpunkt im Betrieb beispielsweise als Bauzeichner/in, Beton- und Stahlbetonbauer/in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Maurer/in, Spezialtiefbauer/in, Straßenbauer/in, Stuckateur/in oder Zimmerer/Zimmerin. Seite 6 von 7

Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - Bautechnik ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse durch Weiterbildungen erweitern. Dabei bieten sich Seminare an zu Themen wie Baustoffkunde, Baurecht oder Betriebswirtschaft. Auf der Karriereleiter nach oben? Wer eine leitende Position anstrebt, kann außerdem z.b. eine Weiterbildung als Technische/r Betriebswirt/in absolvieren. Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung können auch ein Studium in Betracht ziehen, z.b. Bauingenieurwesen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Ausbildungsalternativen in unterschiedlichen Bereichen. Die Ähnlichkeit der nachfolgend genannten Berufe bezieht sich auf vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte. Ausbildungsalternativen im Bereich Bautechnische Assistenz Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin Staatlich geprüfter Denkmaltechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Denkmaltechnische Assistentin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Ausschreibungen bearbeiten, Abrechnung von Bauvorhaben, Beschäftigung mit Fragen des Umweltschutzes im Bauwesen. Arbeit mit gleichen oder ähnlichen Arbeitsmaterialien wie Reißschienen, Winkeln, Linealen, Computern mit spezieller CAD-Software und Plottern. Ähnlich sind teilweise auch Ausbildungsinhalte wie Fachzeichnen, Projektionslehre, Umweltschutz und Bautechnik. Ausbildungsalternativen im Bereich Bauzeichnen, technisches Zeichnen Bauzeichner/Bauzeichnerin Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Fachkraft für Wasserwirtschaft Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin Fachrichtung Holztechnik Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: (Bau-)Pläne und Zeichnungen anfertigen, bei Erstellung von Unterlagen für Ausschreibungen mitwirken. Arbeit mit den gleichen oder ähnlichen Arbeitsmaterialien wie Zeichenbrett, Schablonen, Maßstäben, Vermessungsgeräten, Computern mit spezieller CAD-Software und Plottern. Ausbildungsalternativen im Bereich Vermessungstechnik Bergvermessungstechniker/Bergvermessungstechnikerin Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (ohne Fachrichtungen) Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Arbeit im teilweise gleichen beruflichen Umfeld, z.b. im Planungs- und Liegenschaftswesen. Mitwirken bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Vermessungen, dabei Arbeit mit den gleichen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln wie Vermessungsgeräten, Geoinformationssystemen, Zeichengeräten, CAD-Programmen. Seite 7 von 7