INFORMATIONEN ZUM THEMA GEBRAUCHTE SOFTWARE- LIZENZEN

Ähnliche Dokumente
WAS TUN MIT NICHT MEHR GENUTZTER SOFTWARE?

Überblick. Einführung IT- Vertragsrecht Begriffsklärung. So<wareentwicklungsprakAkum WS 2014/15 DBS/PMS

WAS TUN MIT NICHT MEHR GENUTZTER SOFTWARE?

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

Titel des Interviews: Name: Funktion/Bereich: Organisation:

GARANTIERT VERSCHLEISSFREI: GEBRAUCHTE SOFTWARE

Handel mit gebrauchter Software. Dr. Truiken Heydn

MACLE MEILENSTEINE Erweiterung Die Service- und Logistikfläche wird um 800 m 2 erweitert

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster

Geheimhaltungsvereinbarung

Softwarelizenzen im rechtlichen Blickfeld

Rechtsprechungsübersicht

Lizenzbestimmung SusA Personal Edition

Nutzungsbestimmungen Gutschein - Eurowings. Stand:

Aktivierungsassistenten Bedienungsanleitung

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt und mit einer Käufer-Signatur versehen.

LizenzDirekt SOFTWARE FOR YOUR BUSINESS

Der Handel mit Second Hand-Software aus rechtlicher Sicht

Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0

Geschäftsbedingungen. Verkaufsbedingungen

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen

Subito und Urheberrecht

Überprüfen Sie Ihre Datensicherung

newsworks 6.3/6.4 Systemvoraussetzungen Gültig ab 09/2015

WINDOWS SERVER 2016 NEUE LIZENZIERUNG UND ÜBERGANGSPHASE. Bastian Neff. Head of Cloud Solutions & Licensing

BVDW zum Urteil des EuGH über den Handel mit gebrauchter Software

Handel mit gebrauchter Software weiter etablieren

Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen. Lawyers Lounge Köln, Rechtsanwalt Peter Huppertz, LL.M

2. Was ist sonst noch beim Einsatz einer Registrierkasse zu beachten, die den heute gültigen Vorschriften entspricht?

Mehr Schwung im Business

Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?

Open Source Rechtliche Rahmenbedingungen DAT ARGE-IT Hamburg 20. Mai.2004


Privater Verkauf über ebay

Lizenzbedingungen OXID eshop mobile

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.

Der Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt

Neues aus dem Bereich Lizenzmanagement

Softwarevertrieb nach HalfLife2. LawCamp 2011 Jörg-Alexander Paul Partner Bird & Bird

Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Regional-Labels

Die Vergabe von IT-Verträgen

stillesoftware Theorie und Praxis Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen:

Lösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB

Gebrauchte Softwarelizenzen

Vervielfältigen und Kopieren von Liedern für den Gemeindegesang Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition

Softwarelizenz-Vertrag IT-Architekten, Albrecht Swoboda

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4

Rechtsanwalt Dr. Frank A. Koch, Maximilianstr. 54, München. IT-Recht Newsletter Herbst Aktuelle Urteile

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011

Lizenzvereinbarung mit Laplink Software, Inc. ("LAPLINK")

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Installationsanleitung WSCAD Elektrohandwerk

Quick Guide Lizenzierung

Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten

Informationen zu Microsoft Lizenzen für Studierende an der TU Graz

Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )

Die Business-Software, die sich rechnet.

Stand: Februar IT-Sicherheitsrichtlinie Externe Dienstleister

Zukunft Online. Der Roto Leitfaden für Ihren Auftritt im Web

Das Geschäftsmodell von SAP (2/6) Eine kritische Betrachtung der SAP AGB. susensoftware gmbh. Ankauf und Vermarktung stiller Software PRESSEMELDUNG

Alle Informationen zu Windows Server 2003 Übersicht der Produkte

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

Mehr Schwung im Business

Cloud Services eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Eine Hilfestellung für den wirtschaftlichen Einsatz von Cloud Services

Letztes Update am

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Was haben wir lieb? Das Abstraktionsprinzip!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

E-lending - EuGH Fall Vereniging Openbare Bibliotheken -

freies WLAN in der Stadt Offenburg

Lizenzierung von System Center 2016

Übersicht über das OSS-Recht

SinuTrain Language Update Tool V2.6 SP1

Programme downloaden aus dem Internet. Computeria-Urdorf 31. März 2010

Lizenzverträge nach dem EuGH- Urteil usedsoft./. Oracle

Piratenpartei Deutschland. Verwaltungssoftware. Budget 2016

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

Businessplan. Gründer: Piratenpartei. Branche: Handel. Firma: piratenpartei-shop.de UG (haftungsbeschränkt) Datum:

Migration und Behinderung

Neue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012

Copyright BILDER, VIDEOS, AUDIO

Der Support für Windows Server 2003 endet endgültig alles was Ihnen dann noch bleibt ist diese Broschüre.

Vertrag über freie Mitarbeit

Statistik November bis Dezember 2012 und Kalenderjahr 2012

Urheberrecht versus Bildung

Gegenstand des Vertrages

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1

Teil I: SOFTWARE-LIZENZ

Tine 2.0 Wartungs- und Supportleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Generali Online Akademie

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /

Software-Lizenzbedingungen Advoline

Der SaaS-Vertrag. Verhandlungsthemen und Vertragsredaktion. Themen. RA Dr. Christian Laux, LL.M.

Leitfaden zur Produktnutzung

Informationen zu Microsoft Lizenzen für Mitarbeiter/innen an der TU Graz

Im Business holen wir die Kränze.

Transkript:

INFORMATIONEN ZUM THEMA GEBRAUCHTE SOFTWARE- LIZENZEN Stand: Januar 2017

DIE VORTEILE GEBRAUCHTER SOFTWARE Gebrauchte Software ist bis über 50 % günstiger und das ist auch schon der größte Unterschied zum Neukauf. Anders als Hardware nutzt Software sich nicht ab. Das heißt: Auch aus zweiter Hand erhalten Sie absolut neuwertige Produkte. Sie erwerben eben kein materielles Gut, sondern Nutzungsrechte und die dürfen, seit einem Grundsatzurteil von 2012, legal weiterveräußert werden. Das Hauptargument für den Einsatz gebrauchter Software ist der Preis: Sie erhalten dieselbe Qualität wie beim Hersteller, inklusive Update und Downgrade-Rechten, zahlen aber deutlich weniger. So entlasten Sie Ihre IT-Budgets erheblich und können mehr aus den Ressourcen herausholen. ERSPARNISSE VON BIS ÜBER 50% GEGENÜBER NEUER LIZENZEN IST BEIM EINSATZ VON GEBRAUCHTER SOFTWARE KEINE SELTENHEIT.

3 NEUE SOFTWARE GEBRAUCHTE SOFTWARE

5 RECHTSLAGE, URHEBERRECHT Die Rechtslage ist klar: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden egal ob sie als Datenträger oder online als Download erworben wurden. Der Handel mit gebrauchter Software ist erlaubt. So urteilte der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 endgültig und bestätigte damit letztinstanzlich, was der Europäische Gerichtshof bereits 2012 entschieden hatte: Auch für Software gilt der Erschöpfungsgrundsatz des Urhebergesetzes. Ein Hersteller kann die Weiterverbreitung seines Produkts nicht mehr verbieten, sobald es erstmals mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden ist ohne Wenn und Aber, solange bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Im Klartext bedeutet das: Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Käufer rechtmäßiger Besitzer der Software-Kopie und darf diese dementsprechend auch wieder verkaufen inklusive der ursprünglich enthaltenen Update- und Downgrade-Rechte. Dabei ist es unerheblich, ob die Software ursprünglich auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde. Schreiben Softwarehersteller in ihren Lizenzbedingungen oder -verträgen etwas anderes, sind diese Klauseln schlichtweg unwirksam. Und das Urheberrecht? Dieses bleibt davon unberührt und liegt weiterhin allein beim Entwickler. Das ist gut so und hat zudem wenig mit dem Software-Gebraucht-Handel zu tun. Denn hier geht es ja nicht um Vervielfältigung oder Raubkopiererei, sondern darum, nicht mehr benötigte Produkte weiterhin nutzbar zu machen. Aus diesem Grund unterliegen Käufer und Verkäufer auch gewissen Dokumentationspflichten, etwa zur Herkunft und weiteren Verwendung der Software. Denn die Grundvoraussetzung für den legalen Handel ist immer, dass der Vorbesitzer die Software selbst nicht mehr nutzt, also vollständig deinstalliert.

LIZENZEN FÜR ÄMTER UND KOMMUNEN Angesichts der Vielzahl benötigter Lizenzen können Ämter und Kommunen hier gut und gerne 6-stellige Summen sparen. Häufig werden wegen einiger Fachanwendungen sogar Vorgängerversionen angeschafft, wobei die Ersparnis noch höher ist. Und endlich unterstützen auch die Vergabe- kammern Ausschreibungen von gebrauchten Lizenzen.

7 BEHÖRDEN, AUSSCHREIBUNGEN Aus dem öffentlichen Haushalt kaum noch wegzudenken: Durch gebrauchte Software sparen viele Verwaltungen wertvolle Steuergelder. Eines haben alle Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung gemeinsam: Sie müssen sparen, sparen, sparen. Die Kassen sind knapp, die Steuergelder wertvoll. Umso größer ist das Potenzial gebrauchter Software. Angesichts der Vielzahl benötigter Lizenzen können Ämter und Kommunen hier gut und gerne 6-stellige Summen sparen. Und das, ohne auf aktuellste Programme zu verzichten, ohne jedes Risiko, ohne Qualitätsverluste. Und auch die Kaufabwicklung unterscheidet sich nicht von der beim Hersteller. freigegeben. Behaupten Hersteller etwas anderes, ist das juristisch weder begründet noch haltbar. Aus diesem wegweisenden Urteil der Vergabekammer resultiert: Gebrauchte Software darf bei Software-Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen werden. Und warum auch, entspricht das Angebot doch exakt dem Wirtschaftlichkeitsanspruch der öffentlichen Hand. Viele Fachleute in den Behörden haben die Vorteile gebrauchter Software bereits erkannt. Und auch die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster entschied 2016: Second-Hand-Software ist von der Neufassung nicht zu unterscheiden. Juristische Bedenken sind angesichts der klaren Rechtslage sachlich nicht nachvollziehbar, haben doch sowohl der Europäische als auch der Bundesgerichtshof den Handel mit gebrauchten Lizenzen höchstrichterlich

8 HÄUFIG GESTELLTE WEITERE FRAGEN Fragen und Antworten Weitere wichtige Hinweise zu Ihrer Sicherheit. WOHER STAMMEN GEBRAUCHTE LIZENZEN? Alle Lizenzen stammen ausschließlich aus Überkapazitäten und dem Gebrauchtmarkt. Klassische Gründe, warum Lizenzen frei werden, sind beispielsweise Migrationen in Unternehmen, Insolvenzen oder Firmenfusionen. Lizenzen aus Insolvenzen Lizenzen aus Migrationen Lizenzen aus Fusionen WAS PASSIERT BEI EINEM AUDIT DES HER- STELLERS UND DEM EINSATZ GEBRAUCHTER LIZENZEN? In einem Audit geht es den Herstellern darum, die eingesetzte Software zu plausibilisieren, sprich die Lizenzierung zu prüfen. Die Rechtslage ist eindeutig und die Urteile des Europäischen und des Bundesgerichtshofs überlagern die herstellereigenen Bestimmungen und Klauseln. Das wissen auch die Hersteller. Ein Verweis auf die gültige Rechtslage sollte genügen, um die Einwände auszuräumen. Sie können das Audit für Ihre gebrauchte Software sogar gänzlich ablehnen. Auch hier gilt nämlich der Erschöpfungsgrundsatz: Verkauft ist verkauft; dem Hersteller steht es bei Gebrauchtsoftware gar nicht mehr zu, diese zu plausibilisieren.

9 WIE LÄUFT DER ORDNUNGSGEMÄßE LIZENZÜBERTRAG GEBRAUCHTER SOFT- WARE AB? Seriöse Anbieter gebrauchter Softwarelizenzen sorgen in klar definierten Prozessen inklusive Dokumentation für einen rechtssicheren Lizenztransfer. DÜRFEN VOLUMENLIZENZPAKETE AUFGE- SPALTEN WERDEN? Ja, auch das ist erlaubt. So bestätigte der BGH zuletzt im Dezember 2014: Gebrauchte Software darf auch dann einzeln verkauft werden, wenn sie zuvor als Volumenlizenzpaket, also als Bündel von Einzellizenzen, erworben wurde. Natürlich dürfen dabei nur so viele Lizenzen verkauft werden, wie ursprünglich im Paket enthalten waren. Eine wundersame Lizenzvermehrung durch die Aufsplittung von Einzellizenzen ist verständlicherweise weiterhin untersagt. SIND GEBRAUCHTE LIZENZEN UPDATE- BERECHTIGT? Selbstverständlich vorausgesetzt es handelt sich bei der Software um eine updateberechtige Version. Generell gelten für den Zweitbesitzer einer Softwarelizenz dieselben Rechte wie für den Erstkäufer, oder anders ausgedrückt: Beim Ver- bzw. Einkauf gebrauchter Software-Lizenzen bleiben die ursprünglichen Rechte enthalten; das gilt für Updates ebenso wie Patches und Downgrades.

30 % FAST 30 % ALLER IT-KOSTEN IN DEUTSCHEN UNTERNEHMEN ENTFALLEN AUF SOFTWARE.

macle GmbH von-monschaw-str. 3 47574 Goch Deutschland Telefon: +49 (0)2823 4190 0 Telefax: +49 (0)2823 4190 100 E-Mail: info@macle.de www.macle.com Haftungshinweis Alle Rechte liegen bei der macle GmbH, Goch. Die Inhalte dieser Broschüre sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne die schriftliche Genehmigung der Inhaber publiziert werden.