Gesellschafterfinanzierung



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Russland: Aufbau von Vertriebs- und Produktionsstandorten Informationsveranstaltung des Rechtskomitees der Deutsch-Russischen AHK, IHK Potsdam, Potsdam, den 18. Mai 2011 Alexey Kuzmishin, LL.M.

2 Agenda Überblick: Finanzierungszwecke, -instrumente und -faktoren Einlage ins Stammkapital Einlage ins GmbH-Vermögen Donation / Unentgeltliche Zuwendung Darlehen Ihre Fragen? Kontakt

3 Überblick (1) Finanzierungszwecke Tätigkeitsaufnahme Tätigkeitserweiterung Gesetzesanforderungen / Verlustdeckung Personal-, Miet-, Lizenzierungs- und Zertifizierungskosten, Einfuhrzölle Erwerb von Gründstücken bzw. Anlagen Anschaffung von Waren für den Weiterverkauf Anstellung des zusätzlichen Personals Erwerb von Gründstücken bzw. Anlagen Um- bzw. Ausbau der Produktionsflächen Erwerb von weiteren Gesellschaften Eigenkapital für die Abzugsfähigkeit von Zinsen Erhöhung von niedrigen Reinaktiva Verluste Insolvenzrisiko

4 Überblick (2) Ausgewählte Finanzierungsinstrumente Einlage ins Stammkapital - bei der Errichtung bzw. bei der Kapitalerhöhung - Geldeinlagen / Sacheinlagen / Aufrechnung von Geldforderungen Einlage ins GmbH-Vermögen - Geldeinlagen / Sacheinlagen Donation / Unentgeltliche Zuwendung Darlehen

5 Überblick (3) Finanzierungsfaktoren steuerliche rechtliche zeitliche organisatorische

6 Einlage ins Stammkapital (1) Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile keine Gewinn- und Mehrwertbesteuerung der Einlage Steuervergünstigungen - bei Einfuhr von Sacheinlagen ins Stammkapital - bei Abführung von Dividenden ab einer bestimmten Beteiligung und Anteilshöhe keine direkte Rückzahlung (nur über Dividenden) komplexes, zeit- und kostenintensives Verfahren - Mitbestimmungsrechte weiterer Gesellschafter / Aktionäre - bei AGs: Notwendigkeit der Aktienausgabe und -registrierung

7 Einlage ins Stammkapital (2) Errichtung Mindeststammkapital von RUB 10.000,- (ca. EUR 250,-) derzeit Erhöhung geplant - GmbH s: RUB 0,5 Mio. (ca. EUR 12.500,-) - nicht öffentliche AG s: RUB 5 Mio. (ca. EUR 125.000,-) - öffentliche AG s: RUB 100 Mio. (ca. EUR 2,5 Mio.) Aufbringung - GmbH s: 50 % vor der Eintragung (Vorsicht bei Sacheinlagen!) - AG s: 50 % innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung - die restlichen 50 % innerhalb eines Jahres nach der Eintragung, andernfalls Risiko der Zwangsauflösung

8 Einlage ins Stammkapital (3) Kapitalerhöhung erst nach der vollständigen Einzahlung des Stammkapitals zulässig nur in Höhe einer positiven Differenz zwischen den Reinaktiva (zzgl. Reservefonds) und dem bisherigen Stammkapital zulässig qualifizierte Stimmenmehrheit erforderlich - 2/3 bzw. Einstimmigkeit sämtlicher Gesellschafter in einer GmbH - 75 % der Aktionäre bzw. Einstimmigkeit im Aufsichtsrat (falls in dessen Zuständigkeit) in einer AG Rechte zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern / -aktionären Aufrechnung von Geldforderungen zulässig

9 Einlage ins Stammkapital (3) Beispiel: Ablauf der Kapitalerhöhung in einer GmbH (1) Vorbereitung Anpassungsbzw. Benachrichtigungspflichten Kapitalerhöhung Eintragung Vorbereitung - Bestimmung der Art der Kapitalerhöhung (aus zusätzlichen Einlagen aller Gesellschafter / einiger Gesellschafter bzw. Dritter) - Prüfung der Zulässigkeit der Kapitalerhöhung - Bestimmung der Art der Einlagen (Geld- / Sacheinlagen / Aufrechnung) - ggf. Bewertung der Sacheinlage durch den unabhängigen Schätzer - ggf. Due Diligence der Sacheinlagen (z.b. Immobilie) - ggf. Einholung erforderlicher Zustimmungen (Auslandsinvestitions-, Gesellschafts-, Kartell-, Familienrecht usw.)

10 Einlage ins Stammkapital (4) Beispiel: Ablauf der Kapitalerhöhung in einer GmbH (2) Kapitalerhöhung - Durchführung der Gesellschafterversammlung - Leistung von zusätzlichen Einlagen - ggf. Durchführung der Gesellschafterversammlung über die Bestätigung der Ergebnisse der Kapitalerhöhung Eintragung - Vorbereitung der Satzungsänderung mit erhöhtem Stammkapital - Vorbereitung des Antrages auf die Eintragung - Entrichtung der staatlichen Gebühr - Einreichung des Antrages nebst weiteren Unterlagen (Beschlüsse, Bestätigungen der geleisteten Einlagen, Satzungsänderung) - Erhalt der Eintragungsbestätigung

11 Einlage ins Stammkapital (5) Beispiel: Ablauf der Kapitalerhöhung in einer GmbH (3) Anpassungs- bzw. Benachrichtigungspflichten - Anpassung der Gesellschafterliste - ggf. Benachrichtigung der Kartellbehörde - ggf. Benachrichtigung nach dem Auslandsinvestitionsrecht - Veröffentlichung der Mitteilung über den Erwerb von 20 % der Anteile einer GmbH

12 Einlage ins Stammkapital (6) Sacheinlagen Vermögenswerte mit Geldbewertung - Vermögensgegenstände und -rechte - Forderungen - Wertpapiere - Nutzungsrechte an un- bzw. beweglichen Vermögen bei der Bezahlung des Anteils ab RUB 20.000,- (ca. EUR 500,-) bzw. von Aktien Bewertung durch einen unabhängigen Schätzer

13 Einlage ins Stammkapital (7) Steuervergünstigungen bei Einfuhr von Sacheinlagen keine Einfuhrzölle, falls einzuführende Waren - akzisefrei sind - zum Anlagevermögen gehören - binnen der in den Gründungsunterlagen vorgesehenen Fristen eingeführt werden Nachzahlung von Zöllen bei späterer Veräußerung von Waren! keine Mehrwertsteuer, falls einzuführende Waren - technologische Ausrüstungen (Ersatzteile dazu) darstellen - durch die russische Regierung in die Auflistung von nicht in Russland hergestellten Ausrüstungen aufgenommen sind

14 Einlage ins Stammkapital (8) Aufrechnung von Geldforderungen nur bei der Kapitalerhöhung zulässig zusätzliche Einschränkungen - Einstimmigkeit in einer GmbH - geschlossene Zeichnung auf Aktien in einer AG offene Fragen - MwSt.-Behandlung - Pflicht zur Repatriierung von Einkünften nach russischem Devisenrecht

15 Einlage ins GmbH-Vermögen (1) Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewinn- und Mehrwertbesteuerung der Einlage keine Auswirkungen auf die Höhe des Stammkapitals und auf das Anteilsverhältnis keine Satzungsänderung erforderlich gilt nur für GmbH s gilt nur, falls in der Satzung vorgesehen keine direkte Rückzahlung (nur über Dividenden) Mitbestimmungsrechte weiterer Gesellschafter

16 Einlage ins GmbH-Vermögen (2) Steuerliche Auswirkungen keine Gewinnbesteuerung, falls: - Anteil des leistenden Gesellschafters am Stammkapital 50 % überschreitet (bei Sacheinlagen außerdem keine Übertragung des erhaltenen Vermögens an Dritte innerhalb eines Jahres) - Vermögensübertragung zum Zwecke der Erhöhung der Reinaktiva vorgenommen wurde (gilt rückwirkend ab 2007) keine Mehrwertsteuer bei: - Geldeinlagen - einigen Sacheinlagen (z.b. Wertpapiere, Grund und Boden)

17 Donation / Unentgeltliche Zuwendung (1) Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewinn- und Mehrwertbesteuerung der Einlage keine Auswirkungen auf die Höhe des Stammkapitals und auf das Anteilsverhältnis entsprechende Dokumente keine direkte Rückzahlung (nur über Dividenden) Mitbestimmungsrechte weiterer Gesellschafter / Aktionäre keine Satzungsänderung erforderlich

18 Donation / Unentgeltliche Zuwendung (2) Besonderheiten in der Praxis für AG s relevant, da keine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Einlage ins AG-Vermögen steuerliche Auswirkungen wie bei der Einlage ins GmbH-Vermögen Schenkungsverbot unter gewerbetreibenden Organisationen nach russischem Recht, deswegen: - Unterwerfung unter die ausländische Rechtsordnung - Notwendigkeit des ausländischen Donators

19 Darlehen (1) Vor- und Nachteile Vorteile Nachteile keine Gewinn- und Mehrwertbesteuerung des erhaltenen Darlehens Rückzahlung (+ Zinsen) Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen Befreiung von Zinseinkünften von der russ. Quellensteuer entsprechende Dokumente Mitbestimmungsrechte weiterer Gesellschafter / Aktionäre steuerliche Konsequenzen - Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen - Thin-Capitalization- Rules

20 Darlehen (2) Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben Durchschnittlicher Zinssatz Höchstgrenzen bei fehlender Vergleichsmöglichkeit bzw. nach Wahl des Steuerzahlers Darlehen in RUB - 2011 bis 2012: max. der 1,8-fache Refinanzierungssatz der russischen Zentralbank (derzeit 8,25 %) - ab 2013: max. der 1,1-fache Refinanzierungssatz Darlehen in Fremdwährung (z.b. EUR bzw. USD) - 2011 bis 2012: max. der 0,8-fache Refinanzierungssatz (derzeit 6,6 %) - ab 2013: max. 15 % p.a.

21 Darlehen (3) Thin-Capitalization-Rules kontrollierte Verschuldung (insb. Darlehen bzw. Kredit) - gegenüber ausländischer Gesellschaft mit einer in- bzw. direkten Beteiligung von über 20 % bzw. deren verbundener russischer Gesellschaft - abgesichert durch eine solche ausländische bzw. deren verbundene russische Gesellschaften zulässige Quote der kontrollierten Verschuldung zu Eigenkapital (3:1) Rechtsfolgen bei Überschreitung - Besteuerung von darüber hinaus gehenden Zinseinkünften als Dividenden - keine Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen

Ihre Fragen?

23 BEITEN BURKHARDT Weltweit Brussels Berlin Warsaw St. Petersburg Moscow mehr als 300 Juristen und Steuerberater in unseren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.m., Kiew, Moskau, München, Nürnberg, Peking, Shanghai, Sankt Petersburg, Warschau Dusseldorf Frankfurt Nuremberg Munich Kyiv Beijing Shanghai Zusammenarbeit mit führenden Rechtsanwaltskanzleien in den USA und Großbritannien bei der rechtlichen Begleitung grenzüberschreitender Projekte können sich unsere Mandanten auf unsere tiefgehenden Kenntnisse der örtlichen Geschäftspraktiken und der Besonderheiten des internationalen Geschäftsverkehrs verlassen

24 BEITEN BURKHARDT In der GUS seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft in Moskau seit 1996 vertreten in Sankt Petersburg als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien in der nordwestlichen Region Russlands seit 2004 in Kiew BEITEN BURKHARDT wird nach einer Bewertung durch die Fachzeitschrift Juriditscheskaja praktika als Internationale Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007 ausgezeichnet

25 BEITEN BURKHARDT In Russland Russische und deutsche Juristen, Rechtsanwälte und Steuerberater, die über fundierte Kenntnisse auf verschiedenen Rechtsgebieten verfügen und russische und ausländische Mandanten beraten unsere fachliche Spezialisierung: Investitionen, Begleitung von Immobiliengeschäften und Investitionen in Immobilien, außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Interessenvertretung, Begleitung von Geschäften auf dem Markt der Finanzdienstleistungen die Spezialisierung unserer Juristen auf einzelne Rechtsgebiete garantiert die Qualität unserer Beratungsdienstleistungen umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse anderer Rechtssysteme ermöglichen es, dass die Absichten und Erwartungen unserer Mandanten präzise erkannt und erfüllt werden können drei Arbeitssprachen: Russisch, Englisch, Deutsch, erfahrene Übersetzerteams

26 BEITEN BURKHARDT Kontakt Turchaninov per. 6/2, 119034 Moskau, Russland Tel.: +7 495 2329635 Fax: +7 495 2329633 Alexey.Kuzmishin@bblaw.com Alexey Kuzmishin, Diplom-Jurist, LL.M. (Saarbrücken) Partner Beratungsschwerpunkte Gesellschaftsrecht, M&A, Joint Ventures, Natürliche Ressourcen Karriere Moskauer staatliches Institut für internationale Beziehungen (MGIMO),1996; LL.M., Universität des Saarlandes, 2001; Ministerium für Außenwirtschaftsbeziehungen der Russischen Föderation, 1995-1996; Pünder, Volhard, Weber & Axster, Moskau, 1997-1998; OOO NGK ITERA", Moskau, 1998-2008; Rödl & Partner, Moskau, 2008-2010; BEITEN BURKHARDT, Moskau, seit 2010 Sprachen Russisch, Deutsch, Englisch

27 BEITEN BURKHARDT Moskau BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft Büro Moskau Turchaninov per. 6/2 RF- 119034 Moskau, Russland Tel.: +7-495-232 96 35 Fax: +7-495-232 96 33 E-Mail: Alexey.Kuzmishin@bblaw.com www.beitenburkhardt.com

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