Informationsveranstaltung zum Thema. Stuttgart, 30. November 2009

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1 RECHTLICHE ASPEKTE DER INVESTITIONEN IN GEOTHERMALE PROJEKTE IN BULGARIEN Rechtsanwältin Violetta Kunze, Senior Partnerin Sozietät Sofia, Bulgarien Informationsveranstaltung zum Thema Geothermie in Bulgarien, Mazedonien, Rumänien, Serbien und Ungarn Stuttgart, 30. November 2009

2 A. Investitionsklima Informationen in ÜBERBLICK Bulgarien - Allgemeine B. Energiestrategie der Republik Bulgarien C. Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen in geothermale Projekte in Bulgarien 1. Regelungen der Energiegesetze 2. Konzessionsbedingungen D. Potenzial der geothermischen Energie in Bulgarien

3 SOZIETÄT DJINGOV, GOUGINSKI, KYUTCHUKOV & VELICHKOV Gründung und Wachstum Gegründet mit dem gemeinsamen Willen, für inländische und ausländische Investoren im marktwirtschaftlichen Umfeld in Bulgarien unabhängige und qualifizierte Rechts- und Steuerberatung anzubieten: 1994: Start mit vier in England und den USA ausgebildeten Rechtsanwälte Assen Djingov, Georgi Gouginski, Stephan Kyutchukov und Marius Velichkov 2004: Eröffnung des ersten Auslandsbüros in Frankfurt am Main 2004: Mitglied der DBHIK Heute: 13 Partner und insgesamt 52 Rechtsanwälte für alle Bereiche des Wirtschaftsrecht Heute: Einzige bulgarische Sozietät mit eigenem Auslandsbüro und Expertise mit in Deutschland zugelassener Rechtsanwältin (Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main)

4 A. INVESTITIONSKLIMA IN BULGARIEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN (1) 1. Gesellschaften, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum gegründet worden sind 2. Bulgarischen Gesellschaften Rechtsformen Alle Formen, die auch in Deutschland vorhanden sind Meist gebrauchte Rechtsformen: GmbH und AG Einfache Gründungsverfahren Funktionierendes elektronische Handelsregister Geringere Anforderungen für den verbindlichen Mindestbetrag des Stammkapitals bei der GmbH: Zwei Leva (ca. ein EUR)

5 3. Besteuerung A. INVESTITIONSKLIMA IN BULGARIEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN (2) Allgemeine Regelungen der Besteuerung und Steuervergünstigungen Körperschaftsstreuer - 10% Dividendensteuer - 5% Steuerentlastung für Gesellschaften der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums Allgemeine Steuervergünstigungen

6 4. Förderung der Investitionen Zielsetzungen des Staates A. INVESTITIONSKLIMA IN BULGARIEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN (3) Schaffung eines angemessenen rechtlichen Rahmens Verbesserung von Verwaltungs- und Informationsdienstleistungen Sondermaßnahmen zur Erleichterung und Förderung der Investitionen Kürzere Fristen für Verwaltungsverfahren Erwerb von Sachrechten an staats- und gemeindeeigenen Immobilien ohne öffentliche Ausschreibung oder Wettbewerb Finanzielle Unterstützung beim Aufbau der technischen Infrastruktur

7 1. Erneuerbare Energiequellen B. ENERGIESTRATEGIE DER REPUBLIK BULGARIEN Entscheidender Faktor zur Energieunabhängigkeit 2. Verpflichtungen von Bulgarien als Mitgliedsstaat der EU bezüglich erneuerbarer Energien Steigerung des Anteils am Gesamtenergieverbrauch auf 16% bis zum Jahr 2020

8 C. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR INVESTITIONEN IN GEOTHERMALE PROJEKTE IN BULGARIEN (1) 1. Regelungen der Energiegesetze (a) Wichtigste anwendbare Gesetze Energiegesetz Gesetz über die erneuerbare und alternative Energien und Biobrennstoffe (b) Lizenzregelungen bezüglich Anlagen ab 5 MW Verfahren und erforderliche Dokumente Lizenz wird von der Staatskommission für Energie- und Wasserregulierung erteilt Lizenz wird erteilt nach Übermittlung der gesetzlich vorgegebenen Information und Unterlagen

9 C. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR INVESTITIONEN IN GEOTHERMALE PROJEKTE IN BULGARIEN (2) 1. Regelungen der Energiegesetze (c) Verpflichtung für Vorranganschluss an das Leitungs- oder Verteilungsnetz Kosten für den Anschluss: Für den Erzeuger Für das Leitungs- / Verteilungsunternehmen Verpflichtungen für Investitionen in das Leitungs- oder Verteilungsnetz Für das Leitungs- / Verteilungsunternehmen

10 C. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR INVESTITIONEN IN GEOTHERMALE PROJEKTE IN BULGARIEN (3) 1. Regelungen der Energiegesetze (d) Abnahme des von erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms durch den Staat Langfristige Abnahmeverträge Dauer: 25 Jahre Anfangsdatum der Erzeugung: nicht später als (e) Vergünstigungstarife Bestimmung auf Jahresbasis durch die Staatskommission für Energieund Wasserregulierung Auswirkung der Besonderheiten der ursprünglichen Energiequelle zur Zeit ist fehlende Preisfestsetzung festzustellen

11 C. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR INVESTITIONEN IN GEOTHERMALE PROJEKTE IN BULGARIEN (4) 2. Konzessionsregelungen Die Nutzung geothermischer Gewässer ist Gegenstand einer Konzession Das Verfahren kann durch potentiellen Investor selbst initiiert werden Die Konzession wird vergeben von: Ministerrat - zuständig für staatseigene Wasserobjekte Gemeinderäten - zuständig für gemeindeeigene Objekte

12 D. POTENZIAL DER GEOTHERMISCHEN ENERGIE IN BULGARIEN (1)

13 D. POTENZIAL DER GEOTHERMISCHEN ENERGIE IN BULGARIEN (2) Theoretisches Potenzial der geothermischen Energie nach Bezirkszentren

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

15 Tzar Osvoboditel Blvd Sofia Bulgarien T: (2) F: (2) E: violetta.kunze@dgkv.com Untermainkai Frankfurt am Main Deutschland T: +49 (69) F: +49 (69) E: violetta.kunze@dgkv.com

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