Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen, sich mit den anderen Kindern auseinander zu setzen und mit ihnen zu spielen. Die Betreuerinnen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes. Es können auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt werden, die aus einem leichten Entwicklungsrückstand oder einer leichten Behinderung resultieren, sofern sie in eine altersdurchmischte Gruppe integriert werden können. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Wohnort und Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kindertagesstätte bringen wollen. Betreuungsplätze Die Kindertagesstätte Grendolin führt eine alters- und geschlechtergemischte Gruppe von 12 Plätzen. Bei einer altersgemischten Gruppe sollten nicht mehr als 2 Kinder unter 12 Monaten gleichzeitig anwesend sein. Kinder unter 12 Monaten beanspruchen 1,5 Plätze. Bewilligung Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung des Kantonalen Jugendamtes. Unser Ziel ist die Anerkennung des Verbands Kindertagesstätten der Schweiz. Öffnungszeiten Die Kindertagesstätte ist täglich von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr geöffnet. An eidgenössischen und kantonalen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Kindertagesstätte Grendolin geschlossen. Über weitere Betriebsferientage werden die Eltern bei Jahresbeginn orientiert. Für Teamsitzungen schliesst der Betrieb einmal monatlich, jeweils an wechselnden Wochentagen, um 16.30 Uhr. Darüber werden die Eltern ebenfalls frühzeitig orientiert. Aufnahmebedingung Vor dem Eintritt des Kindes unterschreiben die Eltern eine Vereinbarung. Es besteht keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme eines Kindes in der Kindertagesstätte Grendolin. Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 ganzer oder 2 halbe Tage. Kindergartenkinder werden nur zum Sonnhaldekindergarten und zum Dorfschulhauskindergarten gebracht und wieder abgeholt. Achtung neue Telefonnummer: 031 832 52 21 [1]
Eingewöhnzeit Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal außerordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennen lernen. Anschliessend wird das Kind die ersten sieben Tage, bis es sich an die Mitarbeiterinnen und die anderen Kinder gewöhnt hat, von den Eltern begleitet. Die Eingewöhnungszeit kann individuell verlängert werden. Betreuungsangebot Ganztagesbetreuung 100% 07.00 18.00 Halbtagsbetreuung mit Mittagessen 75% 07.00 13.30 11.30 18.00 Halbtagsbetreuung 50% 07.00 11.30 13.30 18.00 Bringzeiten : 07.00 09.00 13.30 14.00 Holzeiten: 11.00 11.30 ab 16.00 Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz und Pampers. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kindertagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Frühstück Znüni Mittagessen, wenn sie über Mittag in der Kindertagesstätte sind Zvieri Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen. Bei Kleinkindern die noch nicht vom Tisch essen, muss die Pulver- oder Muttermilch mitgebracht werden. Krankheit / Absenzen Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kindertagesstätte werden die Eltern sofort benachrichtigt. Das Kind wird jedoch bis am Abend betreut, wenn die Eltern dies wünschen. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Kindertagesstättenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Achtung neue Telefonnummer: 031 832 52 21 [2]
Versicherung Die Eltern benötigen eine private Haftpflichtversicherung und sind für die Krankenversicherung des Kindes verantwortlich. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Platzreservation Die Kindertagesstätte kennt keine besondere Platzreservation. Für einen nicht beanspruchten Platz, der reserviert werden soll, wird die Taxe voll in Rechnung gestellt. Eine solche Platzreservation kann maximal 1 Monat dauern. Kündigung Die Eltern können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monat ihr Kind jeweils auf ein Monatsende aus der Kindertagestätte Grendolin nehmen. Es gilt die gleiche Kündigungsfrist bei Platzierungsreduktionen. Im ersten Monat (maximale Eingewöhnungszeit) seit Eintritt beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage auf das Ende der folgenden Woche. Die Kindertagesstätte Grendolin behält sich die seinerseitige Kündigung des Betreuungsverhältnisses unter obigen Bedingungen sowie gemäss der Tarifordnung vor. Tarifordnung / Rabatte Ganztagsbetreuung Fr. 120.00 Halbtagsbetreuung inkl. Mittagessen Fr. 90.00 Halbtagsbetreuung ohne Mittagessen Fr. 60.00 Für das zweite Kind gibt es 10% Rabatt. Es wird eine Anmeldegebühr von Fr. 50.00 in Rechnung gestellt. Zahlungsregelungen Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich bis am 27. im Voraus zu bezahlen. Hierbei handelt es sich um eine Pauschalrechnung für jeweils den ganzen Monat (Wir belasten immer 4 Wochen pro Monat). Eventuelle zusätzliche Tage werden im Nachhinein verrechnet. Krankheits- oder Ferienabwesenheit der Kinder kann nicht vom Tarif abgezogen werden. Achtung neue Telefonnummer: 031 832 52 21 [3]
Vereinbarung Zwischen der Kindertagestätte Grendolin und des Kindes: Geburtsdatum: Nationalität / Religion: Kranken- / Unfallversicherung Kinderarzt/-ärztin: Haftfplichtversicherung: Eintrittsdatum: Pensum in % / Anwesenheit: Vorgesehene Tage: der Mutter*: Tel. Privat, Geschäft, Natel, E-Mail: Adresse des Arbeitgebers: des Vaters*: Tel. Privat, Geschäft, Natel, E-Mail: Adresse des Arbeitgebers: Kontaktperson (für Notfälle): Mit der Unterschrift werden die Tarifordnung und das Reglement der Kindertegestätte Grendolin als integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung anerkannt. Ort / Datum: Unterschrift: Leitung Kita: Mutter*: Vater*: Achtung neue Telefonnummer: 031 832 52 21 [4]
Ärztliches Aufnahmezeugnis (ist bei Eintritt des Kindes abzugeben) Arztzeugnis des Kinderarztes / der Kinderärztin zuhanden der Kindertagesstätte Grendolin Für Name: Vorname: Geburtsdatum: Das Kind ist gesund Folgendes ist zu beachten: (z.b. bezüglich Pflege, Ernährung, Medikation etc.) (Wichtig: Die Eltern / Erziehungsberechtigten entbinden den Arzt / die Ärztin betreffend dieser Anmerkungen vom Arztgeheimnis) Stempel / Unterschrift: Datum: Achtung neue Telefonnummer: 031 832 52 21 [5]