Amt für Freiheitsentzug und Betreuung Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Office de la privation de liberté et des mesures d'encadrement Direction de la police et des affaires militaires du canton de Berne Evaluationsbericht Videoüberwachung Amt für Freiheitsentzug und Betreuung Datum: 9. Juni 2015 Geschäftsnummer: 2014.POM.428 / E-06-01 Direktion: Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Klassifizierung: nicht klassifiziert
-2- Gemäss Artikel 11 Absatz 3 der Videoverordnung (VidV; BSG 551.332) ist alle fünf Jahre ein Evaluationsbericht über die Wirksamkeit der betriebenen Videoüberwachungsgeräte zu erstellen. Für den Bericht mussten die Organisationseinheiten des Amts für Freiheitsentzug und Betreuung ( FB) Stellungnahmen zu folgenden eingeben: a) Anzahl der Auswertungen der Bildaufzeichnungen und ob sie in einem Strafverfahren als Beweismittel Verwendung gefunden haben b) Die Kriminalitätsentwicklung c) Allfällige Rückmeldungen der Bevölkerung Frage a) wurde von allen FB negativ beantwortet, weil die Aufzeichnungsmöglichkeit mit Videoüberwachungsgeräten durch den Entscheid des Amtsvorstehers (AV FB) vom 19. April 2006 untersagt wurde. Frage c) wurde ebenfalls von allen FB in dem Sinne beantwortet, dass sie bis jetzt keine Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten haben. Nachfolgend sind die eingegangenen Antworten zu den b) und d) durch die FB im Originalwortlaut ersichtlich: Thorberg Witzwil Die Kameras dienen primär zur Überwachung der Zufahrtsstrasse. Weiter wird der zentrale Parkplatz für Besucher und Mitarbeitende überwacht. So können unbefugte Personen allenfalls weggewiesen werden. Bis zum Ende der Aussenarbeit wurde überprüft, ob externe Personen Drogen oder andere verbotene Gegenstände an Orten deponieren, die dann in die Anstalt geschmuggelt wurden. Durch den Wegfall von Aussenarbeitsplätzen entfällt dieser Verwendungszweck. Die Kriminalitätsentwicklung hat sich nicht verändert und die Kameras werden auch nicht für Gegen- Systemkosten inkl. Erweiterung des Videoüberwachungssystems und Ersetzen defekter Kameras und Wartung: Fr. 161 698.-- Planaufwendungen Fr. 23 130.-- Jährliche Wartungskosten ungefähr Fr. 17 000.-- Es existiert kein Wartungsvertrag
-3- MSTJ Hindelbank massnahmen eingesetzt. Die Gesellschaft verlangt eine erhöhte Sicherheit bezüglich Flucht / Entweichung. Die dazu eingesetzten Kameras erhöhen die Sicherheit und die Information und entlasten den Sicherheitsdienst. Die Videoüberwachung wird primär für die Aufrechterhaltung des Tagesbetriebes eingesetzt. Inwieweit sie präventiv zur Verhinderung von Vergehen (im speziellen Schmuggel) wirksam ist, kann nicht abschliessend gesagt werden. Sicher ist, dass die Präsenz einer Videoüberwachung und die damit verbundene Transparenz die Möglichkeiten für Schmuggelaktionen der Urlaubsrückkehrer stark einschränken. In den letzten 4 Jahren gab es keine gravierenden Vorfälle, die Sicherheit war sowohl für Eingewiesene, Mitarbeitende wie für Besuchende garantiert 2014 Instandsetzung und Erweiterung Fr. 91 000. Betrieb und Instandhaltung kosten jährlich zwischen Fr. 2000.-- und Fr. 6 000.--. Ohne Videoüberwachung müsste der Sicherheitsdienst personell verdoppelt werden. Die Kosten pro Jahr werden nachfolgend aufgrund der mutmasslichen Lebensdauer und nicht auf Grundlage der buchhalterischen Abschreibung berechnet. Passive Komponenten (Trassierung, Verkabelung usw.): Fr. 350 000 / 25 Jahre = 14 000.-- /Jahr Aktive Komponenten (Videoserver, Frontdesk, Switchs, Wandler und Kameras): Fr. 280 000 / 8 Jahre = 35 000.--/Jahr Wartung und Unterhalt: Fr. 15 000.-- pro Jahr
-4- RG Bern RG Biel RG Thun RG Burgdorf RG Moutier JH Prêles Im Haus kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Diesbezüglich gibt es keine Zunahme. Vielmehr ist es ein Teil, der zum Alltag eines Gefängnisses gehört. Ebenso Hausbeschädigungen von Passanten. Es gibt auf dem Gefängnisareal keine Kriminalität. Die Anlage ist mit einem Zaun abgesichert. Es gibt keine Kriminalität, im Gegenteil. Durch die Kameraüberwachung konnte unbefugtes Betreten oder unerlaubte Kontaktaufnahme mit Inhaftierten verhindert werden. Die Überwachungskameras dienen in erster Linie der Sicherheit und allenfalls auch der Beweismittelführung. In einem Gefängnis findet grundsätzlich keine Kriminalität statt. Erhebungen resp. Tendenzen über Kriminalitätsentwicklungen werden von Fachpersonen der Kriminalabteilung der KAPO Bern erhoben. Es gibt keine Kriminalität auf dem Gefängnisareal. Über die Kriminalitätsentwicklung kann keine Aussage gemacht werden. Diese entwickelt sich je nach Konstellation der Jugendlichen und ändert sich manchmal schlagartig; die Videoüberwachung hat 2013 wurde eine neue Anlage installiert. Kosten: Fr. 243 000.-- Jährlicher Unterhalt ca. Fr. 3 000.-- Jährlicher Unterhalt ca. Fr. 10 000.-- Für 2016 ist vorgesehen die Anlagen zu erneuern und zu digitalisieren. Kosten ca. Fr. 300 000.-- Das RGBU ist Teil der Zeughaus- PPP. Es bestehen gesamtheitliche Wartungsverträge, welche durch die Betreibergesellschaft Hälg Facility Management AG abgeschlossen wurden. Angaben zu den Kosten können keine gemacht werden. Investition: Fr. 80'000. Jährliche Wartung: Fr. 5 000.-- Investitionskosten: 33 934.
-5- darauf kaum Einfluss JH Lory Die Videoanlage ist 2004 zum Zweck der Überwachung ein- und ausgehenden Personen und Fahrzeuge beim Haupt- und Lieferanteneingang zugunsten der Sicherheit des JH Lory installiert worden. BEWA Die Insassen werden sehr engmaschig überwacht und aus diesem Grund gibt es keine Fluchtversuche oder Drogenprobleme. Dieser Umstand ist nicht unbedingt den Kameras zuzuschreiben aber diese sind für die Sicherheit unabdingbar. Die Kriminalität ist in der BEWA sehr gering und seit Jahren stabil. Installation: Fr. 150 000. Zusammenfassend ist für die Berichtsjahre festzuhalten, dass die FB keine Auswertungen von Bildaufzeichnungen angefertigt und als Beweismittel verwendet haben. Des Weiteren wurden keine Rückmeldungen aus der Bevölkerung empfangen. Die Videoüberwachungsgeräte wurden insbesondere für den Schutz und die Sicherheit in und um die Institutionen verwendet. Ein Einfluss auf die Kriminalitätsentwicklung an den Überwachungsstandorten konnte nur marginal festgestellt werden. Die Kosten für Investition und Wartung der Videoanlagen unterscheiden sich zwischen den FB sehr und sind nicht vergleichbar.