Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven. Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes Windenergie

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Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes Windenergie - 2014 - Umweltbericht ENTWURF (Stand Juni 2014)

Regionales Raumordnungsprogramm - Teilabschnitt Windenergie - des Landkreises Cuxhaven Stand 23.06.2014 Im Auftrag des Landkreises Cuxhaven Bearbeitung durch bosch & partner herne münchen hannover berlin www.boschpartner.de

Auftraggeber: Landkreis Cuxhaven Amt Bauaufsicht und Regionalplanung Bauleitplanung und Regionalplanung 27470 Cuxhaven Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Lister Damm 1 30163 Hannover Projektleitung: Dipl.-Ing. M. Püschel Bearbeiter: Dipl.-Ing. Mathias Gehrke Dipl.-Ing. M.Sc. Katrin Furche Dipl.Ing. (FH) Harald Platte Dipl.-Ing. M. Püschel M.Sc. Insa Thimm

Teil C Umweltbericht zu 4.2.2 Windenergie Inhaltsverzeichnis Seite Teil C Umweltbericht zu 4.2.2 Windenergie... I 1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen... 1 1.1 Beschreibung und Bewertung allgemeiner, räumlich nicht konkreter Planinhalte (Ziele und Grundsätze für die Windenergie)... 1 1.2 Vertiefende Prüfung räumlich konkreter Planfestlegungen mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen... 4 1.2.1 Voraussichtliche Wirkfaktoren der Planfestlegungen... 4 1.2.2 Prüfung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen... 5 1.2.2.1 Standort Appeln... 8 1.2.2.2 Standort Bederkesa-Alfstedt...12 1.2.2.3 Standort Belum...16 1.2.2.4 Standort Bramstedt...20 1.2.2.5 Standort Bramstedt-Wittstedt...24 1.2.2.6 Standort Cuxhaven-Altenbruch...28 1.2.2.7 Standort Dorum-Sachsendingen...32 1.2.2.8 Standort Flögeln-Stüh...36 1.2.2.9 Standort Geversdorf/Oberndorf...40 1.2.2.10 Standort Heerstedt-Lohe...44 1.2.2.11 Standort Heerstedt-Lunestedt...48 1.2.2.12 Standort Hemmoor-Bröckelbeck...52 1.2.2.13 Standort Holßel / Neuenwalde...56 1.2.2.14 Standort Kirchwistedt-Ahe...60 1.2.2.15 Standort Kirchwistedt-Altwistedt...64 1.2.2.16 Standort Köhlen-Brockoh...68 1.2.2.17 Standort Lamstedt/Mittelstenahe...72 1.2.2.18 Standort Langen-Debstedt...76 1.2.2.19 Standort Langen-Krempel...80 1.2.2.20 Standort Langen-Sievern...84 1.2.2.21 Standort Lintig-Meckelstedt...89 1.2.2.22 Standort Loxstedt-Nückel...93 05.06.2014 Seite I

1.2.2.23 Standort Loxstedt-Stotel...97 1.2.2.24 Standort Midlum...101 1.2.2.25 Standort Misselwarden...105 1.2.2.26 Standort Neuenkirchen...109 1.2.2.27 Standort Nordholz/ Cappel-Neufeld...112 1.2.2.28 Standort Nordholz/ Spieka-Neufeld...116 1.2.2.29 Standort Nordleda...120 1.2.2.30 Standort Odisheim/ Stinstedt...124 1.2.2.31 Standort Osten-Isensee...128 1.2.2.32 Standort Osterbruch/ Kehdingbruch...132 1.2.2.33 Standort Padingbüttel...136 1.2.2.34 Standort Ringstedt...140 1.2.2.35 Standort Schiffdorf-Sellstedt...144 1.2.2.36 Standort Uthlede...148 1.2.2.37 Standort Wanna...152 1.2.2.38 Standort Wremen-Grauwallkanal...156 1.2.2.39 Standort Wremen-Schottwarden...160 1.3 Betrachtung der Belange des Netzes Natura 2000...165 1.4 Betrachtung der Belange des Artenschutzes...166 2 Darlegung von geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen...168 3 Darlegung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten für Windenergiebereiche...169 4 Gesamtplanbetrachtung...171 5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 172 6 Geplante Überwachungsmaßnahmen...173 7 Nichttechnische Zusammenfassung...175 05.06.2014 Seite II

Tabellenverzeichnis Tab. 1-1: Wesentliche umweltrelevante Wirkfaktoren der Planfestlegungen des... 5 Tab. 1-2: Verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Regionalplans des Landkreises Cuxhaven, gem. NLT (2014)...166 Anhang Anhang 1: Anhang 2: Methodik zur vertiefenden Prüfung der räumlich konkreten Festlegungen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilabschnitt Windenergie -des Landkreises Cuxhaven FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen für die Natura 2000-Gebiete im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilabschnitt Windenergie - des Landkreises Cuxhaven 05.06.2014 Seite III

Anlass der Änderung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Als Zielrichtung für diese Änderung ist der Anpassungsbedarf des RROP an die Vorgaben aktueller Rechtsprechungen hinsichtlich der regionalplanerischen Steuerung von Windenergieanlagen zu sehen. Die Teilbereiche A und B des Umweltberichtes zum Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 sind weiterhin gültig. Im Teilbereich C wird des Kapitel C Ziffer 4.2.2 Windenergie durch den vorliegenden Umweltbericht 2014 ersetzt. Ebenso wurden Änderungen in den Kapiteln 4 bis 7 notwendig. Im laufenden Verfahren kann es zu Änderungen in der Flächenabgrenzung oder zu Änderungen in der Festlegung der Vorranggebiete/bauleitplanerisch gesicherten Bereiche und in der beschreibenden Darstellung kommen. Die Ausführungen und die Prüfbögen werden in der Endfassung des Umweltberichtes den Festlegungen des RROP angepasst sein. Ebenso wird dieser abschließend um die Zusammenfassende Erklärung ergänzt. 05.06.2014 Seite IV

1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Im Folgenden werden die Planinhalte des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014, hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersucht. Für allgemeine, strategische oder räumlich nicht konkrete Festlegungen, die nur eine mittelbare Relevanz hinsichtlich voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen aufweisen, werden die Umweltauswirkungen im Wesentlichen verbal-argumentativ bewertet. Textlich und kartografisch hinreichend konkrete Planfestlegungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche und insbesondere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können, werden entsprechend der Planungsebene spezifisch und raumbezogen bewertet. Es handelt sich dabei im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 um Vorranggebiete für Windenergieanlagen und bauleitplanerisch gesicherte Bereiche. Bei diesen Festlegungen werden die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern innerhalb von einzelnen Steckbriefen beschrieben und bewertet (vgl. Kap. 1.2.2 (Prüfbögen), Anhänge 1 (Methodik) und 2 (FFH- Verträglichkeitsvorprüfungen des Umweltberichtes). 1.1 Beschreibung und Bewertung allgemeiner, räumlich nicht konkreter Planinhalte (Ziele und Grundsätze für die Windenergie) Für allgemeine, strategische oder räumlich nicht konkrete Festlegungen, die sich aufgrund der Maßstabsebene und dem Regelungsgrad dieser Planungsebene entsprechend räumlich nicht konkretisieren lassen, kann eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen nur als raumunspezifische Trendeinschätzung erfolgen. Generell gilt, dass die mit der Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven beabsichtigte Steigerung der Nutzung regenerativer Energiequellen tendenziell dazu führt, dass weniger fossile Energie verbraucht wird und entsprechend die Beeinträchtigungen der Umwelt durch die Gewinnung und Verbrennung fossiler Energieträger vermindert wird. Dies hat insbesondere positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft sowie menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, weil weniger klimaschädliche Gase und Luftschadstoffe freigesetzt werden. Aber auch die anderen Schutzgüter (insbesondere Boden und Wasser) 05.06.2014 Seite 1

werden geschont, da weniger geologische Lagerstätten von Kohle, Öl und Gas mit gravierenden Beeinträchtigungen der Umwelt erschlossen werden müssen. Ziel: Vorranggebiete für die Windenergie Die Vorranggebiete Windenergienutzung sind in der zeichnerischen Darstellung abschließend festgelegt. Die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen ist außerhalb der in der zeichnerischen Darstellung gekennzeichneten Vorranggebiete Windenergienutzung nicht zulässig (Ausschlusswirkung). Der Vorrang für die Windenergie umfasst nicht die Flächen, auf die Ausschlusskriterien gem. Anhang 1 Anwendung finden. Hierzu gehören u. a. Ortslagen, sonstige wohnbauliche Nutzungen, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Nationalpark, gesetzlich geschützte Biotope > 5 ha, Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung, Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung Vorranggebiet für Natur und Landschaft, Waldflächen > 1 ha, Wasserschutzschutzgebiete Zonen I und II. Auswirkungen des Ziels auf die Umwelt: Der Ausschluss von Vorranggebieten in o.g. umweltrelevanten Bereichen vermeidet schwerwiegende Konflikte der dargestellten Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit den Schutzgütern der Umwelt weitgehend. Eine vertiefende Prüfung von Umweltauswirkungen der räumlich konkretisierten Planfestlegungen bezüglich der Windenergiebereiche findet in den jeweiligen Prüfbögen des Kap. 1.2.2 des Umweltberichtes statt. Dennoch verbleiben beim Bau von Windenergieanlagen innerhalb der relativ konfliktarmen Vorranggebiete für Windenergie und bauleitplanerisch gesicherten Bereiche für die Windenergienutzung noch erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die auf den nachgelagerten Planungs- und Zulassungsebenen erfasst und kompensiert werden müssen. Durch die im Rahmen der für jede innerhalb der Vorranggebiete konkret geplante Windenergieanlage obligatorisch durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. 05.06.2014 Seite 2

Grundsatz: Erdverkabelung Die durch Windenergieanlagen erzeugte Energie soll über Erdkabel in das Netz eingespeist werden. Auswirkungen des Grundsatzes auf die Umwelt: Der Grundsatz ist hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt als positiv zu bewerten, da zum einen dadurch die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes reduziert werden. Zum anderen führt die Erdverkabelung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere. Lediglich für das Schutzgut Boden sind mögliche Beeinträchtigungen zu erwarten, die aber durch entsprechendes Bodenmanagement minimiert werden können. Ziel: vollständiger Rückbau Es ist sicherzustellen, dass nach Beendigung des Betriebes eines Windparks die Windenergieanlagen vollständig zurückgebaut werden. Dies schließt ausdrücklich auch den Rückbau von Fundamenten, Kranstellflächen und den für die Erschließung der Windenergieanlagen erforderlichen Wegflächen mit ein. Auswirkungen des Ziels auf die Umwelt: Das Ziel ist hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt als positiv zu bewerten. Der vollständige Rückbau der Anlagen führt zu einer Wiederherstellung von Gestalt und Nutzung der Flächen und wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild aus. Grundsatz: Anlagen gleicher Art - Ziel: maximal zwei unterschiedliche Anlagenhöhen Innerhalb eines Vorranggebietes Windenergienutzung sind nur Anlagen gleicher Art hinsichtlich Anzahl der Flügel, Drehrichtung und Farbgebung (nicht reflektierend) zu errichten. Innerhalb eines Vorranggebietes Windenergienutzung sind maximal zwei unterschiedliche Anlagenhöhen zulässig. Auswirkungen des Grundsatzes und des Ziels auf die Umwelt: Das Ziel ist hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt als positiv zu bewerten, da dadurch die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes reduziert werden. Ziel: Errichtung von Windenergieanlagen in bauleitplanerisch gesicherten Bereichen Außerhalb der festgelegten Vorranggebiete Windenergienutzung ist die Errichtung von Windenergieanlagen in bauleitplanerisch bereits rechtsgültig gewordenen Sonderbauflächen und Sondergebieten für Windenergienutzung möglich, wenn das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich verschlechtert wird und im übrigen alle weiteren im Einzelfall noch zu prü- 05.06.2014 Seite 3

fenden rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Höhe der Windenergienalgen ist an diesen Standorten auf die in der rechtsgültigen Bauleitplanung festgelegte Gesamthöhe beschränkt. Sofern bei der Errichtung von Windenergienalgen Gesamthöhen von 100 m überschritten werden, ist ein Mindestabstand von 1.000 m zu Ortslagen und 500 m zu Einzelhäusern einzuhalten. Auswirkungen des Zieles auf die Umwelt: Diesem Ziel sind tendenziell positive Auswirkungen auf die Umwelt beizumessen, weil aufgrund des bereits langjährig erfolgten Betriebs der zu ersetzenden Altanlage eine erhebliche Vorbelastung der Umwelt an diesem Standort ist. Die Inanspruchnahme eines unvorbelasteten Standortes für eine WEA wird somit vermieden. Auch im Rahmen des sogenannten Repowering muss für die neu zu errichtende WEA ein vollständiges immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden mit Prüfung der Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften. 1.2 Vertiefende Prüfung räumlich konkreter Planfestlegungen mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen 1.2.1 Voraussichtliche Wirkfaktoren der Planfestlegungen Grundlage für die Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen der räumlich konkreten, raumbedeutsamen Planfestlegungen für Standorte für Windenergie auf die Schutzgüter sind die von den Planfestlegungen ausgehenden anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren. Da auf der Ebene des Regionalplans konkrete Angaben zur Umsetzung der dargestellten Planfestlegungen fehlen, ist die Betrachtung baubedingter Auswirkungen Gegenstand nachfolgender Planungs- und Zulassungsverfahren. Hinsichtlich der anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren ist für die genannten Planfestlegungen eine Differenzierung vorzunehmen: Anlagebedingte Wirkungen entstehen vorrangig im Bereich der Planfestlegung und umfassen insbesondere die Flächeninanspruchnahme innerhalb der Planfestlegung. Bei WEA erfolgt die Flächeninanspruchnahme nicht flächendeckend über die gesamte Planfestlegung, sondern nur im Bereich der konkreten Standorte der einzelnen WEA sowie im Bereich der erforderlichen Erschließungswege. Da jedoch auf Regionalplanebene keine Angaben zu konkreten Planungen der WEA-Standorte vorliegen und die Bereiche mit konkreten Flächeninanspruchnahmen somit nicht bekannt sind, wird schutzgutbezogen eine Beurteilung der zu erwartenden Inanspruchnahme vorgenommen. Bei den Windenergiebereichen sind betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen ausgeschlossen. Bei dieser Planfestlegung sind vielmehr die Wirkfaktoren Lärm und visuelle Wirkungen und daher ein Umfeld der Planfestlegungen zu betrachten. Die Abgrenzung des Umfeldes bzw. der Reichweite der Wirkfaktoren ist dabei abhängig vom zu 05.06.2014 Seite 4

betrachtenden Schutzgutkriterium und wird daher unterschiedlich festgelegt (vgl. hierzu Anhang 1 des Umweltberichtes). Auf Regionalplanebene ist das Umfeld nicht bei sämtlichen Schutzgütern und / oder nicht bei allen Planfestlegungen relevant. So sind bspw. Auswirkungen auf das Grundwasser, Kriterium Wasserschutzgebiete, durch Windenergiebereiche auf der Ebene des Regionalplanes nicht zu erwarten. Sofern das Umfeld bei der Bewertung der Umweltauswirkungen nicht relevant ist, wird dies in der nachfolgenden Tabelle mit der Übersicht über die wesentlichen umweltrelevanten Wirkfaktoren deutlich. Tab. 1-1: Wesentliche umweltrelevante Wirkfaktoren der Planfestlegungen des Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Boden Wasser Klima / Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Windenergiebereiche Flächeninanspruchnahme Lärm, visuelle / bedrängende Wirkungen Flächeninanspruchnahme Barriere-/Verdrängungswirkungen Kollision Lärm, visuelle Wirkungen Flächeninanspruchnahme Umfeld auf Regionalplanebene nicht zu beurteilen Flächeninanspruchnahme Umfeld auf Regionalplanebene nicht zu beurteilen Flächeninanspruchnahme Umfeld auf Regionalplanebene nicht zu beurteilen Flächeninanspruchnahme Umfeld auf Regionalplanebene nicht zu beurteilen Flächeninanspruchnahme visuelle Wirkungen 1.2.2 Prüfung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der jeweiligen Windenergiebereiche erfolgt gemäß des Anhangs 1: Methodik zur vertiefenden Prüfung der räumlich konkreten Festlegungen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilabschnitt Windenergie - des Landkreises Cuxhaven. Dort sind die Bewertungsvorschriften zur Prognose erheblicher Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen ausführlich beschrieben und zusätzlich zusammenfassend übersichtlich in Tabelle 2-2 zusammengestellt. Für die raumbedeutsamen Darstellungen der Vorranggebiete Windenergienutzung und der bauleitplanerisch gesicherten Bereiche werden die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern grundsätzlich innerhalb von einzelnen Prüfbögen beschrieben und bewertet. Von einer Raumbedeutsamkeit ist in der Regel auszugehen, wenn Einzelanlagen eine Gesamthöhe von 75 m über Grund überschreiten bzw. wenn mehr als zwei Anlagen errichtet werden sollen, vgl. RROP Erläuterung zu 4.2.2-02. 05.06.2014 Seite 5

Die Prüfbögen gliedern sich in Angaben zu allgemeinen Informationen zu der jeweils beabsichtigten Planung (inkl. Kartenausschnitt mit dem jeweiligen Plangebiet), die schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes, die schutzgutbezogene Ermittlung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen, die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung sowie eine schutzgutübergreifende zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen. Bei der Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes werden die in Teil B des Umweltberichtes dargestellten Informationsgrundlagen zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der Beschreibungen des derzeitigen Umweltzustandes sowie der prognostizierten Wirkungen für die verschiedenen Planfestlegungen erfolgt eine Bewertung der Umweltauswirkungen in zwei Stufen: In einem ersten Schritt wird für jedes schutzgutbezogene Kriterium jeweils eine Beurteilung der Betroffenheit innerhalb des Gebietes der Planfestlegung sowie im Umfeld der Planfestlegung, welches in Abhängigkeit vom Schutzgut sowie den Wirkungen der Planfestlegungen festgelegt wird (vgl. Kap. 1.2.1 des Umweltberichtes und Kap. 2.9 des Anhangs 1), vorgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Abstraktionsgrades der Darstellungen des Regionalplans eine abschließende Bewertung der Umweltauswirkungen nicht für sämtliche Kriterien möglich ist. Die Bewertung erfolgt zudem in Abhängigkeit von dem Konkretisierungsgrad der Planfestlegungen. Sofern aus der Ermittlung des Umweltzustandes Hinweise auf ggf. empfindliche Schutzgüter gegeben werden können, werden diese im Prüfbogen aufgenommen, so dass eine Berücksichtigung auf der nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebene gewährleistet wird. In einem zweiten Schritt wird eine schutzgutübergreifende zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen für die einzelne Planfestlegung vorgenommen. Bei der Prognose der Umweltauswirkungen werden vorrangig anlage- und betriebsbedingte Wirkungen zugrunde gelegt, soweit dies auf Regionalplanebene möglich ist. Baubedingte Umweltauswirkungen können auf Regionalplanebene aufgrund der fehlenden konkreten Planungen noch nicht prognostiziert werden. Die Einzelheiten der Bewertungsmethodik werden im Kapitel 2f des Anhangs 1 beschrieben. Aus gutachterlicher Sicht kann von der in den nachfolgenden Kapiteln dargelegten Bewertungsmethodik in Einzelfällen begründet abgewichen werden. So kann z.b. eine starke Vorbelastung durch bestehende Windenergieanlagen im Plangebiet dazu führen, dass eine gemäß Methodik zu prognostizierende erhebliche Umweltauswirkung als unerheblich eingestuft wird. Dies wird im Prüfbogen an entsprechender Stelle aufgeführt. 05.06.2014 Seite 6

Eine zusammenfassende Bewertungsvorschrift für die schutzgutbezogene Erheblichkeitsbewertung ist dem Kap. 2.9 Tabelle 2-2 des Anhangs 1 zu entnehmen. Die jeweilige Planfestlegung führt in der zusammenfassenden Einschätzung zu erheblichen Umweltauswirkungen, sofern in der Einzelbewertung der Kriterien erhebliche Umweltauswirkungen für ein Kriterium mit höherem Gewicht prognostiziert werden oder erhebliche Umweltauswirkungen für mindestens zwei Kriterien mit geringerem Gewicht prognostiziert werden. Das Ergebnis wird dann in den Prüfbögen farblich wie folgt dargestellt: grün: Fläche in Gesamtbewertung unerheblich (Gesamtbewertung kann natürlich auch rot = erheblich ausfallen). rot: für das Kriterium werden erhebliche Umweltauswirkungen prognostiziert. gelb: für das Kriterium werden - bei Anwendung der Methodik gem. Bewertungsvorschrift - erhebliche Umweltauswirkungen prognostiziert; die Bewertung des Kriteriums wird in der zusammenfassenden Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen relativiert; Beispiel: liegt ein schutzwürdiger Boden zu einem geringen Teil in einer Windvorrangfläche, ist das Kriterium rein formal erheblich betroffen; da man bei der Errichtung von WKA die relevanten Bodenbereich aussparen kann, wird dieses Kriterium in der gutachterlichen Gesamtbewertung als unerheblich eingestuft. Von den 38 im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 dargestellten Standorten können im Ergebnis der vertiefenden Prüfung erhebliche Umweltauswirkungen für 35 Planfestlegungen nicht ausgeschlossen werden. Für diese Windenergiebereiche wurden insbesondere Umweltauswirkungen auf Schutzgut Wohnen bei den bauleitplanerisch gesicherten Bereichen und bei den windenergieempfindlichen Vogelarten prognostiziert. Mögliche kumulative Auswirkungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. 05.06.2014 Seite 7

05.06.2014 Seite 8 1.2.2.1 Standort Appeln Appeln 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Beverstedt 1.3 Größe 23,4 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerfläche, Feldgehölze, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen keine Vorbelastungen Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 9 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.1 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Wohnen 2.2 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.3 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.4 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.5 windenergieempfindliche - Schwarzstorch (artspez. Radius, Vogelarten innerhalb Mindestabstand: 2 Brut- paare) - Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 3 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) 2.6 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.7 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.8 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.9 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.10 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.11 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Schwarzstorch, Kiebitz, Mindestabstand). Für den Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). im Plangebiet nicht --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 10 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.12 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.13 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.14 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.15 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.16 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.17 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.18 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.19 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.20 Landschaftsbild Landschaftsbild mit hoher Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines Bereiches mit einem Landschaftsbild mit hoher Bedeutung 2.21 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 11 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - windenergieempfindliche Vogelarten - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei zwei Kriterien (windenergieempfindliche Vogelarten, Landschaftsbild) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 12 1.2.2.2 Standort Bederkesa-Alfstedt Bederkesa-Alfstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde 1.3 Größe 110,23 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Bederkesa, Bad Bederkesa, Drangstedt, Kührstedt Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Trinkwassernutzung Vorranggebiet Windenergienutzung Ackerfläche, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L 120 verläuft nördlich des Plangebiets - Hochspannungsfreileitung verläuft nördlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 13 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.22 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.23 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja, Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.24 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.25 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.26 windenergieempfindliche - Seeadler (artspez. Radius, inner- Vogelarten halb Prüfbereich: 2 Brutpaare) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Kranich (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar) - Kiebitz (Plangebiet: 1 Brutpaar; artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 6 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 7 Brutpaare) 2.27 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.28 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.29 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.30 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet und im Umfeld (Kranich, Kiebitz, Mindestabstand). Für Seeadler, Weißstorch und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 14 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.31 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.32 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld im Plangebiet nicht nein --- nein 2.33 Boden Seltene Böden Gley-Podsol (Bewertung Landkreis Cuxhafen: selten; Bewertung Niedersachsen: durchschnittlich) 2.34 Wasser Wasserschutzgebiet - WSG (Schutzzone III), Wasserwerk Bederkesa - WSG (Schutzzone III), Wasserwerk Kührstedt 2.35 Vorranggebiet Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Trinkwassergewinnung Bederkesa/Kührstedt Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein,- seltene Böden können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) ja --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines Wasserschutzgebiets der Schutzzonen I oder II ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebiets für Trinkwassergewinnung, die Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen 2.36 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.37 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.38 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.39 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.40 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.41 Landschaftsbild Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung ja --- Flächeninanspruchnahme eines Bereichs mit einem Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung 2 2.42 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 15 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich seltene Böden kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - seltene Böden - Wasserschutzgebiet - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - Landschaftsbild Der Schutzgutbereich seltene Böden kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 16 1.2.2.3 Standort Belum Belum 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Am Dobrok, Belum 1.3 Größe 106,2 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, Grabennetz, landwirtschaftlicher Betrieb, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - B 73 verläuft nördlich des Plangebiets - Bahnschienen verlaufen südlich des Plangebiets - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet sowie in der weiteren südlichen Umgebung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 17 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.43 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.44 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- Vielfalt Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbaulichenutzung im Umfeld von 420 m; Ortslagen zwischen 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzung von 500 m im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld biet 2.45 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.46 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.47 windenergieempfindliche - Kiebitz (Plangebiet: 6 Brutpaare; Vogelarten artspez. Radius, innerhalb Min- destabstand: 6 Brutpaare) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Rohrweihe (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Seeadler (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) 2.48 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.49 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.50 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld G 2120-003: Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet (Kiebitz) und im Umfeld (Kiebitz, Mindestabstand). Für Weißstorch, Rohrweihe und Seeadler sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). nein ja nein,- nur randliche Betroffenheit des Umfelds eines Vogelrastgebiets mit nationaler Bedeutung 2.51 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet ja nein nein,- Waldfläche kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 18 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.52 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.53 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.54 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.55 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.56 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.57 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.58 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.59 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.60 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.61 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.62 Landschaftsbild Landschaftsbild mit hoher Bedeutung ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand 2 2.63 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 19 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich Waldflächen kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung - Waldfläche - Landschaftsbild Der Schutzgutbereich Waldflächen kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden, so dass keine erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 20 1.2.2.4 Standort Bramstedt Bramstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Hagen im Bremischen 1.3 Größe 37,1 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Acker- und Grünlandflächen, Feldgehölze, kleinere Waldbereiche, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L 134 verläuft nördlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 21 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.64 Menschen, einschließlich Wohnen der menschlichen Gesundheit 2.65 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.66 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.67 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.68 windenergieempfindliche Wespenbussard (artspez. Radius, Vogelarten innerhalb Mindestabstand: 1 Brut- paar) 2.69 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.70 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.71 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.72 Waldflächen > 1 ha Waldflächen > 1 ha im Umfeld 2.73 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.74 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Mindestabstand) im Plangebiet nicht nein --- nein nein ja nein,- Vorkommen des Umfelds von Waldflächen > 1 ha im randlichen Bereich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 22 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.75 Boden Seltene Böden Hochmoor (Bewertung Landkreis Cuxhaven: selten; Bewertung Niedersachsen: häufig) Wasser 2.77 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung 2.78 Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.76 Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.79 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht nein --- nein Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume --- --- nein im Plangebiet nicht betroffen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein,- seltene Böden können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) 2.80 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.81 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.82 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.83 Landschaftsbild Landschaftsbild mit hoher Bedeutung ja --- Flächeninanspruchnahme eines Bereiches mit Landschaftsbild mit hoher Bedeutung 2.84 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 23 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich seltene Böden kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - windenergieempfindliche Vogelarten - Waldflächen - seltene Böden - Landschaftsbild Der Schutzgutbereich seltene Böden kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei einem Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 24 1.2.2.5 Standort Bramstedt-Wittstedt Bramstedt-Wittstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Hagen im Bremischen 1.3 Größe 100,3 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerfläche, kleinere Waldflächen, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L 135 verläuft zwischen den drei Flächen des Plangebiets - WEAs im Plangebiet (Erweiterungsflächen und Repowering) - Hochspannungsfreileitung quert eine Teilfläche des Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 25 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.85 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.86 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja, Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m sowie sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m FFH-Gebiet DE2517331: Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen 2.87 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.88 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.89 windenergieempfindliche - Kiebitz (Plangebiet: 1 Brutpaar; Vogelarten artspez. Radius, innerhalb Min- destabstand: 1 Brutpaar, innerhalb Prüfbereich: 3 Brutpaare) 2.90 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.91 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.92 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.93 Waldflächen > 1 ha Waldbereich > 1 ha in zwei der drei Teilflächen 2.94 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.95 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten ja ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Plangebiet und im Umfeld (Mindestabstand). Für den Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). im Plangebiet nicht nein --- nein ja ja nein,- Vorkommen von Waldflächen > 1 ha im Plangebiet und im Umfeld lediglich bei den Bestandsflächen südwestlich und nordöstlich Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 26 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.96 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.97 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.98 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.99 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.100 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.101 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.102 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.103 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.104 Landschaftsbild Landschaftsbild mit hoher Bedeutung ja --- nein,- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand 2.105 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 27 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - FFH-Gebiet - Waldflächen - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 28 1.2.2.6 Standort Cuxhaven-Altenbruch Cuxhaven-Altenbruch 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Cuxhaven 1.3 Größe 330,4 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölz, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - BAB 27 quert das Plangebiet - B 73 und K 9 verlaufen südlich des Plangebiets - Zwei Hochspannungsfreileitungen queren das Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 29 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.106 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.107 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslagen sowie sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m; Ortslage zwischen 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzung von 500 m im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld biet 2.108 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.109 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.110 windenergieempfindliche Weißstorch (artspez. Radius: 1 Brutpaar) Vogelarten 2.111 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.112 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.113 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja nein,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Art im Umfeld (Prüfbereich) Für den Weißstorch ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (siehe Punkt 3.3) 2.114 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.115 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.116 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.117 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 30 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.118 Wasser Wasserschutzgebiet WSG (Schutzzone III), Wasserwerk Altenwalde 2.119 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Altenwalde, Holßel, Langen/Leherheide Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.120 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.121 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.122 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.123 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.124 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.125 Landschaftsbild keine Daten für das Stadtgebiet --- --- --- Cuxhaven 2.126 Kultur- und Kulturdenkmal/ weder im Plangebiet noch im Umfeld sonstige Sachgüter Baudenkmal 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein --- nein,- keine Flächeninanspruchnahme eines Wasserschutzgebiets der Schutzzonen I oder II ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebiets für Trinkwassergewinnung, die Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 31 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Landschaftsbild, da fürs Stadtgebiet Cuxhaven keine Daten vorliegen Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei einem Kriterium (Wohnen) zu erwarten. Bei einem weiteren Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht auszuschließen. Für eine im Umfeld (Prüfbereich) vorkommende Brutvogelart wird eine Einzelfallprüfung ihrer Betroffenheit erforderlich. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen als erheblich eingeschätzt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 32 1.2.2.7 Standort Dorum-Sachsendingen Dorum-Sachsendingen 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Langen/Land Wursten, Dorum 1.3 Größe 113,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerfläche, Grünlandfläche, Feldgehölze, Kanal, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet (Repowering und Erweiterung) - WEA Wremen Grauwallkanal südlich im Umfeld des Plangebiets - WEA Holßel/ Neuenwalde nordöstlich im Umfeld des Plangebiets - L119 nördlich des Plangebiets - L130 östlich des Plangebiets - e Bahntrasse und L129 westlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 33 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.127 Menschen, einschließlich der Wohnen menschlichen Gesundheit 2.128 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.129 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.130 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.131 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius, in- Vogelarten nerhalb Prüfabstand: 3 Brutpaare) - Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 2 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 15 Brutpaare) 2.132 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.133 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.134 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld G2317-002 Watten und Marschen Weser im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.135 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.136 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.137 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m und im Umfeld von 500 m keine Betroffenheit von Ortslagen nein ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Kiebitz, Mindestabstand). Für den Kiebitz und den Weißstorch sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). nein ja ja,- Betroffenheit eines Vogelrastgebietes mit internationaler Bedeutung im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 34 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.138 Boden Seltene Böden Seltene Brackmarsch-Flußmarschen und (Knickige) Brackmarschen des Landes Niedersachsen im Plangebiet Wasser 2.140 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung 2.141 Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.139 Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.142 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.143 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.144 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.145 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.146 Landschaftsbild 2.147 Kultur- und sonstige Sachgüter im Plangebiet nicht nein --- nein Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume --- --- nein im Plangebiet nicht betroffen Kulturdenkmal/ Baudenkmal im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme seltener Böden des Landes Niedersachsens (100% (Knickige) Brackmarschen, ca. 95 % Brackmarsch- Flußmarschen) ja --- Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand für die Bestandfläche, Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich für die neue Fläche.. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 35 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Arten - Vogelrastgebietes mit internationaler Bedeutung - seltene Böden - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei vier Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelrastgebiet mit internationaler Bedeutung, seltene Böden) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 36 1.2.2.8 Standort Flögeln-Stüh Flögeln-Stüh 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Bederkesa, Flögeln 1.3 Größe 62,7 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Waldbereiche, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L 119 verläuft süd-östlich des Plangebiets - WEAs im Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 37 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.148 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.149 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m; sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m - DE2218301: Ahlen-Falkenbacher Moor, Seen bei Bederkesa (Umfeld) 2.150 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.151 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.152 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius, in- Vogelarten nerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) - Uhu (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.153 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.154 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.155 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten nein ja nein,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Prüfbereich). Für Weißstorch und Uhu sind Einzelfallprüfungen erforderlich (siehe Punkt 3.3) 2.156 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet ja --- nein,- Waldfläche kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) 2.157 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.158 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 38 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.159 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.160 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.161 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.162 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.163 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.164 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.165 Unzerschnittene verkehrsarme - UZVR (60-120 qkm) ja --- Flächeninanspruchnahme eines UZVR Räume 2.166 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.167 2.168 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 39 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich Waldflächen kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - UZVR - Waldfläche - Landschaftsbild Der Schutzgutbereich Waldflächen kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden, so dass keine erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei einem Kriterium (Wohnen) zu erwarten. Bei einem weiteren Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht auszuschließen. Es werden Einzelfallprüfungen der Betroffenheit von 2 im Umfeld (Prüfbereich) vorkommenden Brutvogelarten erforderlich. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen als erheblich eingeschätzt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 40 1.2.2.9 Standort Geversdorf/Oberndorf Geversdorf/Oberndorf 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Am Dobrock, Geversdorf, Oberndorf 1.3 Größe 115,3 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft, Vorranggebiet Windenergienutzung Vorranggebiet Windenergienutzung Ackerflächen, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - K 10 verläuft nördlich des Plangebiets - L 113 verläuft östlich des Plangebiets - WEAs in der nördlichen Umgebung außerhalb des LK Cuxhaven Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 41 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.169 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.170 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Wohnen im Umfeld 2.171 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.172 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.173 windenergieempfindliche - Kiebitz (Plangebiet: 7 Brutpaare; Vogelarten artspez. Radius, innerhalb Min- destabstand: 12 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 7 Brutpaare) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) - Waldohreule (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar; innerhalb Prüfbereich: 3 Brutpaare) - Rohrweihe (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 2 Brutpaare) - Seeadler (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.174 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.175 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen FFH-Gebiet DE2018331: Unterelbe nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet und im Umfeld (Kiebitz, Weißstorch, Waldohreule, Rohrweihe, Mindestabstand). Für Kiebitz, Weißstorch, Waldohreule und Seeadler sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 42 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.176 Vorranggebiete Natur und Landschaft Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.177 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.178 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.179 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld im Plangebiet nicht --- nein 2.180 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.181 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.182 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.183 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.184 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.185 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.186 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.187 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2 2.188 2.189 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal - Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung - Landschaftsbild mit hoher Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- Flächeninanspruchnahme von Landschaftsbildern mit mittlerer sowie mit hoher Bedeutung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 43 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - windenergieempfindliche Vogelarten - FFH-Gebiet Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei einem Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 44 1.2.2.10 Standort Heerstedt-Lohe Heerstedt-Lohe 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Beverstedt 1.3 Größe 113,7 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerfläche, Grünlandflächen, Waldflächen, Feldgehölze, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet (Repowering und Erweiterung) - Vorhandene Leitungstrassen queren das Plangebiet - B71 nordwestlich des Plangebiets - L128 östlich des Plangebiets - L142 nördlich im Umfeld des Plangebiets - Bahntrasse nördlich im Umfeld des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 45 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.190 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.191 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzungen im Umfeld von 420 m. Ortslagen im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzungen im Umfeld von 500 m. DE2518301 Silbersee, Laaschmoor, Bülter See, Bülter Moor im Umfeld 2.192 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.193 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.194 windenergieempfindliche weder im Plangebiet noch im Umfeld Vogelarten 2.195 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.196 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.197 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld Vorranggebiet Natur und Landschaft im Umfeld 2.198 Waldflächen > 1 ha Waldbereich > 1 ha im Plangebiet und im Umfeld 2.199 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.200 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten im Plangebiet nicht nein --- nein 2.201 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.202 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein nein ja ja,-betroffenheit des Umfeldes eines Vorranggebiets Natur und Landschaft ja ja ja,- Vorkommen von Waldflächen > 1 ha im Plangebiet und im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 46 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.203 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.204 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.205 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.206 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.207 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.208 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.209 Landschaftsbild 2.210 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich bzw. Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA- Bestand Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 47 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen Für Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH - Vorranggebiete Natur und Landschaft - Waldflächen > 1 ha - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei drei Kriterien (Wohnen, Vorranggebiete Natur und Landschaft und Wald) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 48 1.2.2.11 Standort Heerstedt-Lunestedt Heerstedt-Lunestedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Beverstedt, Loxstedt 1.3 Größe 109,2 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Trinkwassernutzung Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerfläche, Grünlandflächen, Feldgehölze, Fließgewässer, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz, Bahntrasse 1.7 Vorbelastungen Vorhandene Leitungstrassen quert das Plangebiet Vorhandene Bahntrasse quert das Plangebiet B71 nordöstlich des Plangebiets L135 westlich im Umfeld des Plangebiets L143 nordwestlich im Umfeld des Plangebiets K45 östlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 49 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.211 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.212 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslagen im Umfeld von 420 m bis 1000 m FFH-Gebiet DE2517331: Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen 2.213 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.214 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.215 windenergieempfindliche Vogelarten 2.216 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.217 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.218 Vorranggebiete Natur und Landschaft Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 3 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 3 Brutpaare) weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.219 Waldflächen > 1 ha Waldbereich > 1 ha in beiden Teilflächen 2.220 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.221 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld im Plangebiet (in beiden Teilbereichen) nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten ja ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Plangebiet und im Umfeld (Mindestabstand) 2.222 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein nein ja nein,- Vorkommen von Waldflächen > 1 ha und deren Umfeld im randlichen Bereich des Plangebiets (siehe Punkt 3.3) ja --- nein,- Flächeninanspruchnahme/Zerschneidung einer national bedeutsamen Lebensraumachsen für Feuchtlebensräume kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs berücksichtigt werden (siehe Punkt 3.3) Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 50 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.223 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.224 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Wulsdorf/Bexhövede im Plangebiet Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebiets für Trinkwassergewinnung, die Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen 2.225 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.226 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.227 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.228 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.229 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.230 Landschaftsbild Landschaftsbild mit mittlerer und ja --- Flächeninanspruchnahme von Bereichen mit hoher Bedeutung Landschaftsbild mittlerer und hoher Bedeutung 2.231 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich bzw. Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA- Bestand Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich Wald sowie die national bedeutsame Lebensraumachse für Feuchtlebensräume können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 51 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH - windenergieempfindliche Vogelarten - Waldflächen - Nationale Lebensraumachsen/ -korridore - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - Landschaftsbild Der Schutzgutbereich Wald sowie die national bedeutsame Lebensraumachse für Feuchtlebensräume können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 52 1.2.2.12 Standort Hemmoor-Bröckelbeck Hemmoor-Bröckelbeck 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Hemmoor 1.3 Größe 28,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Windenergienutzung Acker- und Grünlandflächen, Feldgehölze, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - K 29 verläuft nördlich des Plangebiets - K 28 verläuft östlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 53 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.232 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.233 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja, Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m FFH-Gebiet DE2320331: Westerberge bei Rahden 2.234 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.235 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.236 windenergieempfindliche - Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Vogelarten Mindestabstand: 1 Brutpaar) - Uhu (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar) - Wespenbussard (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Wanderfalke (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Graureiher (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.237 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.238 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.239 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten nein ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Kiebitz, Uhu, Wespenbussard, Mindestabstand). Für Weißstorch, Graureiher, Wanderfalke und Wespenbussard sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 54 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.240 Waldflächen > 1 ha Waldflächen > 1 ha im Umfeld 2.241 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.242 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld im Plangebiet nicht --- nein 2.243 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.244 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.245 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.246 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.247 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.248 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.249 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.250 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.251 Landschaftsbild 2.252 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal LSG-CUX 31: Hollbecker und Kiekerberg im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja nein,- Vorkommen von Waldflächen > 1 ha im randlichen Bereich des Umfelds des Plangebiets (siehe Punkt 3.3) ja --- nein,- randliche Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsschutzgebiets durch Plangebiet (siehe Punkt 3.3) ja --- Flächeninanspruchnahme eines Bereiches mit Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 55 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich Wald sowie das betroffene Landschaftsschutzgebiet können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - Waldflächen - Landschaftsschutzgebiet - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 56 1.2.2.13 Standort Holßel / Neuenwalde Holßel / Neuenwalde 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Stadt Langen 1.3 Größe 171,2 ha (2 Teilflächen) 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, nachgeordnetes Wegenetz, 2 durch A 27 getrennte Teilflächen 1.7 Vorbelastungen - Autobahn A 27 - WEAs im Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 57 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.253 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.254 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m FFH-Gebiet DE 2317302: Dorumer Moor (Umfeld) 2.255 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.256 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.257 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius, in- Vogelarten nerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Uhu (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Sumpfohreule (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaare) - Rohrweihe (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) 2.258 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.259 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.260 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten nein ja nein,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Prüfbereich) Für Weißstorch, Uhu, Sumpfohreule und Rohrweihe sind Einzelfallprüfungen erforderlich. (siehe Punkt 3.3) 2.261 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.262 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope weder im Plangebiet noch im Umfeld nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 58 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.263 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.264 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.265 Wasser Wasserschutzgebiet WSG (Schutzzone IIIA), Wasserwerk Holßel 2.266 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Altenwalde, Holßel, Langen/Leherheide Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein, - Schutzzonen I und II des WSG nicht betroffen ja --- nein, - Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung, Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen 2.267 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.268 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.269 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.270 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.271 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.272 Landschaftsbild Landschaftsbild mit geringer Bedeutunbilds nein --- Flächeninanspruchnahme eines Landschafts- mit geringer Bedeutung 2.273 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 59 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - Wasserschutzgebiete - Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei einem Kriterium (Wohnen) zu erwarten. Bei einem Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht auszuschließen. Es werden Einzelfallprüfungen der Betroffenheit von 4 im Umfeld (Prüfbereich) vorkommenden Brutvogelarten erforderlich. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen vorbehaltlich der Ergebnisse der artbezogenen Einzelfallprüfungen aufgrund der geringeren Gewichtung des Kriteriums Wohnen (bei Abstand von 420 m bis 1000 m) als nicht erheblich eingeschätzt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 60 1.2.2.14 Standort Kirchwistedt-Ahe Kirchwistedt-Ahe 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Beverstedt 1.3 Größe 3,6 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Windenergienutzung Ackerflächen, Feldgehölze, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs in der unmittelbaren südlichen Umgebung außerhalb des Landkreises - Energiefreileitung verläuft nördlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 61 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.274 Menschen, einschließlich der Wohnen menschlichen Gesundheit 2.275 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.276 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.277 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.278 windenergieempfindliche Vogelarten weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.279 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.280 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.281 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.282 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.283 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.284 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld im Plangebiet nicht --- nein 2.285 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.286 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 62 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.287 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.288 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.289 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.290 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.291 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.292 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.293 Landschaftsbild 2.294 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein - Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- Flächeninanspruchnahme eines Bereichs mit Landschaftsbilds mit mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand in der Umgebung Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 63 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei keinem Kriterium zu erwarten erhebliche Umweltauswirkungen, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als nicht erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 64 1.2.2.15 Standort Kirchwistedt-Altwistedt Kirchwistedt-Altwistedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Beverstedt 1.3 Größe 130,2 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, kleinere Waldflächen, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - B 71 verläuft nördlich des Plangebiets - L 122 verläuft westlich des Plangebiets - WEAs im Plangebiet (Erweiterungsflächen und Repowering), sowie in der östlichen Umgebung - Hochspannungsfreileitung quert das Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 65 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.295 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.296 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja, Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m sowie sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.297 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.298 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.299 windenergieempfindliche - Kiebitz (Plangebiet: 3 Brutpaare; Vogelarten artspez. Radius, innerhalb Min- destabstand: 2 Brutpaare) - Schwarzstorch (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 2 Brutpaare) 2.300 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.301 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.302 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.303 Waldflächen > 1 ha Waldbereich > 1 ha im Plangebiet und Umfeld 2.304 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.305 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet und im Umfeld (Kiebitz, Schwarzstorch, Mindestabstand). Für den Schwarzstorch sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). im Plangebiet nicht nein --- nein ja ja ja,- Vorkommen von Waldflächen > 1 ha im Plangebiet und im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 66 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.306 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.307 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.308 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.309 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.310 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.311 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.312 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.313 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.314 2.315 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal - Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung - Baudenkmal Straßenverlauf: Sommer- und Winterweg 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand nein ja nein, da kein Vorkommen eines national oder international bedeutenden Kultur-/Baudenkmals im Umfeld Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 67 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Waldfläche - Landschaftsbild - Baudenkmal Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei drei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Waldflächen) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 68 1.2.2.16 Standort Köhlen-Brockoh Köhlen-Brockoh 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Bederkesa, Köhlen, Lintig 1.3 Größe 204,1 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Acker- und Grünlandflächen, Feldgehölze, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L 119 verläuft nördlich des Plangebiets - K 124 verläuft östlich des Plangebiets - WEAs in der östlichen Umgebung - Energiefreileitung quert das Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 69 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.316 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.317 Tiere, Pflanzen, bio- FFH- / Vogelschutzge- logische Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m biet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.318 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.319 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.320 windenergieempfindliche - Rohrweihe (Plangebiet: 1 Brutpaar) Vogelarten - Großer Brachvogel (Plangebiet: 1 Brutpaar) - Kiebitz (Plangebiet: 1 Brutpaar, artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 8 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 3 Brutpaare) - Waldohreule (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar) - Wiesenweihe (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.321 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.322 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.323 Vorranggebiete Natur und Landschaft Vogelbrutgebiet B2419-007 (nationale Bedeutung) weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.324 Waldflächen > 1 ha Waldfläche > 1 ha im Plangebiet und Umfeld nein ja nein ja ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet und im Umfeld (Rohrweihe, Großer Brachvogel, Kiebitz, Waldohreule, Wiesenweihe, Mindestabstand). Für Wiesenweihe und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). ja ja ja,- Flächeninanspruchnahme eines Vogelbrutgebiets nationaler Bedeutung sowie Lage im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen von Waldflächen > 1 ha im Plangebiet und im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 70 2 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.325 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.326 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.327 Boden Seltene Böden Niedermoor (Bewertung Landkreis Cuxhaven: selten; Bewertung Niedersachsen: durchschnittlich) Wasser 2.329 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung 2.330 Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen im Plangebiet ja --- Flächeninanspruchnahme/Zerschneidung einer national bedeutsamen Lebensraumachsen für Feuchtlebensräume kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs berücksichtigt werden (siehe Punkt 3.3) 2.328 Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.331 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.332 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.333 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.334 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.335 Landschaftsbild 2.336 Kultur- und sonstige Sachgüter im Plangebiet nicht nein --- nein Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume --- --- nein im Plangebiet nicht betroffen Kulturdenkmal/ Baudenkmal im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein - Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld ja --- nein,- seltene Böden können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) ja --- Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsbilds mit mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand in der Umgebung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 71 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich bzw. Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA- Bestand Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich seltene Böden sowie die national bedeutsame Lebensraumachse für Feuchtlebensräume können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung - Waldflächen - nationale Lebensraumachsen - seltene Böden - Landschaftsbild Der Schutzgutbereich seltene Böden sowie die national bedeutsame Lebensraumachse für Feuchtlebensräume können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach vier Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung, Waldflächen) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 72 1.2.2.17 Standort Lamstedt/Mittelstenahe Lamstedt/Mittelstenahe 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Börde Lamstedt, Lamstedt, Mittelstenahe 1.3 Größe 242,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerfläche, Grünlandflächen, Feldgehölze, Weiher, untergeordnetes Wegenetz, landwirtschaftlicher Betrieb 1.7 Vorbelastungen - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet (Repowering und Erweiterung) - B495 östlich des Planungsgebiets - L116 nördlich des Planungsgebiets - Leitungstrassen südlich und östlich im Umfeld des Planungsgebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 73 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.337 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.338 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- Vielfalt Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m. Ortslagen im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m bis 500 m. weder im Plangebiet noch im Umfeld biet 2.339 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.340 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.341 windenergieempfindliche - Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Vogelarten Plangebiet und Mindestabstand: 13 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 3 Brutpaare) - Uhu (artspez. Radius, innerhalb Prüfabstand: 1 Brutpaare) - Wespenbussard (artspez. Radius, innerhalb Prüfabstand: 2 Brutpaare) 2.342 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.343 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.344 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.345 Waldflächen > 1 ha Waldflächen > 1 ha im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Kiebitz, Mindestabstand). Für Uhu und Wespenbussard sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). nein ja nein,- Vorkommen von Waldflächen > 1 ha im randlichen Bereich des Umfelds des Plangebiets (siehe Punkt 3.3) Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 74 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.346 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.347 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld im Plangebiet nicht nein --- nein 2.348 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.349 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.350 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.351 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.352 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.353 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.354 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.355 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.356 2.357 Kultur- und sonstige Sachgüter Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen im Plangebiet ja --- Flächeninanspruchnahme eines UVZR zwischen 60-120 km 2 im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild nein --- nein Kulturdenkmal/ weder im Plangebiet noch im Umfeld Baudenkmal 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 75 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich Wald kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Wald - UVZR Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 76 1.2.2.18 Standort Langen-Debstedt Langen-Debstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Langen 1.3 Größe 67,8 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölz, nachgeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Autobahn A 27 westlich des Plangebietes Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 77 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.358 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.359 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen - im Umfeld nein ja ja, - sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m, Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.360 Nationalpark - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.361 Naturschutzgebiet - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.362 windenergieempfindliche - Uhu (artspez. Radius, innerhalb Vogelarten Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Sumpfohreule (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.363 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.364 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.365 Vorranggebiete Natur und Landschaft - weder im Plangebiet noch im Umfeld - weder im Plangebiet noch im Umfeld - Vorranggebiet Natur und Landschaft im Umfeld nein ja nein,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Prüfbereich) Für Uhu und Sumpfohreule sind Einzelfallprüfungen erforderlich. (siehe Punkt 3.3) 2.366 Waldflächen > 1 ha - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.367 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.368 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.369 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein, nein ja ja,- Lage eines Vorranggebietes Natur und Landschaft im Umfeld des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 78 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.370 Wasser Wasserschutzgebiet - WSG (Schutzzone IIIB), Wasserwerk Langen und Leherheide 2.371 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Altenwalde, Holßel, Langen/Leherheide Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein,- Schutzzonen I und II des WSG nicht betroffen ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung, Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen 2.372 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.373 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.374 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.375 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.376 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.377 Landschaftsbild - Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutunschaftsbildeinheit ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Land- von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand 2.378 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 79 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vorranggebiet für Natur und Landschaft - Wasserschutzgebiet - Vorranggebiet für Trinkwasserschutz - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, Vorranggebiet für Natur und Landschaft) zu erwarten. Für ein Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht auszuschließen. Es werden Einzelfallprüfungen der Betroffenheit von 2 im Umfeld (Prüfbereich) vorkommenden Brutvogelarten erforderlich. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen als erheblich eingeschätzt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 80 1.2.2.19 Standort Langen-Krempel Langen-Krempel 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Langen, Midlum 1.3 Größe 198,2 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Bodenabbau, Feldhecken, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Hochspannungsfreileitung quert das Gebiet in Nord-Süd-Richtung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 81 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.379 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.380 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld ja ja ja,- Ortslage im Umfeld von 420 m, Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.381 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.382 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.383 windenergieempfindliche - Uhu (Plangebiet: 1 Brutpaar, Rand- Vogelarten lage, Bodenabbaugebiet) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar) - Sumpfohreule (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) - Rohrweihe (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.384 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.385 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.386 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld ja ja ja, - Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet (Uhu) und im Umfeld (Weißstorch, Mindestabstand). Für Sumpfohreule und Rohrweihe sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). 2.387 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.388 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 82 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.389 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.390 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.391 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein,- Schutzzonen I und II des WSG nicht betroffen 2.392 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Altenwalde, Holßel, Langen/Leherheide ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung, Flächen eines WSG sind jedoch nicht betroffen 2.393 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.394 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.395 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.396 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.397 Geschützter Landschaftsbestandteil nein nein --- nein 2.398 Landschaftsbild Landschaftsbild mit geringer Bedeutunbilds mit geringer nein --- Flächeninanspruchnahme eines Landschafts- Bedeutung 2.399 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 83 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Wasserschutzgebiet - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 84 1.2.2.20 Standort Langen-Sievern Langen-Sievern 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Langen 1.3 Größe 102,8 ha, 2 Teilflächen: Nord 46,9 ha, Süd 55,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünland, Feldgehölze, Feldhecken, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Kreisstraße K 66 verläuft zwischen den beiden Teilflächen Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 85 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.400 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.401 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen - im Umfeld nein ja ja,- Ortslage im Umfeld von 420 m (Teilfläche Süd), sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m; Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m (Teilfläche Süd) und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m bis 500 m (Teilfläche Nord) - FFH-Gebiet DE 2317331 im Umfeld (Teilfläche Süd) - FFH-Gebiet DE 2317302 im Umfeld (Teilfläche Nord) 2.402 Nationalpark - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.403 Naturschutzgebiet - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.404 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius, in- Vogelarten nerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Uhu (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Sumpfohreule (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.405 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.406 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.407 Vorranggebiet Natur und Landschaft - weder im Plangebiet noch im Umfeld - weder im Plangebiet noch im Umfeld - 2 Vorranggebiete Natur und Landschaft im Umfeld (beide Teilflächen betroffen) 2.408 Waldflächen > 1 ha eine Waldfläche im Plangebiet nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfungen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten nein ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Prüfbereich). Für Weißstorch, Uhu und Sumpfohreule sind Einzelfallprüfungen erforderlich. (siehe Punkt 3.3) nein ja ja,- Lage von Vorranggebieten Natur und Landschaft im Umfeld des Plangebiets ja --- nein,- Waldfläche kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 86 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.409 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.410 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand im Umfeld von Teilfläche Nord Betroffenheit Plan gebiet Umfeld im Plangebiet nicht nein --- nein 2.411 Boden Seltene Böden - Hochmoorböden im Randbereich der südlichen Teilfläche 2.412 Wasser Wasserschutzgebiet - WSG (Schutzzonen IIIA und IIIB), Wasserwerk Langen und Leherheide 2.413 Vorranggebiet - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Trinkwassergewinnung Altenwalde, Holßel, Lan- gen/leherheide 2.414 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.415 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.416 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.417 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.418 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.419 Landschaftsbild - LB-CUX 31 Bülmersberg (südliche Teilfläche) - Landschaftsbildbereiche von mittlerer, kleinflächig von hoher und sehr hoher Bedeutung Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja nein,- Umfeld des geschützten Biotopes kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) nein --- nein,- Moorboden kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) ja --- nein,- Schutzzonen I und II des WSG nicht betroffen ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung, Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen. ja --- nein,- der geschützten Landschaftsbestandteil kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) ja --- zwar Flächeninanspruchnahme von Landschaftsbildeinheiten mit mittlerer, kleinflächig mit hoher und sehr hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 87 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.420 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Die Schutzgutbereiche Waldflächen, geschützte Biotope (Umfeld), seltene Böden und geschützte Landschaftsbestandteile können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - Vorranggebiet Natur und Landschaft - Waldflächen - geschützte Biotope - seltene Böden - Wasserschutzgebiete - Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung - Geschützter Landschaftsbestandteil - Landschaftsbild Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 88 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Schutzgutbereiche Waldflächen, geschützte Biotope (Umfeld), seltene Böden und geschützte Landschaftsbestandteile können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, Vorranggebiet Natur und Landschaft) zu erwarten. Für ein weiteres Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht auszuschließen. Es werden Einzelfallprüfungen der Betroffenheit von 3 im Umfeld (Prüfbereich) vorkommenden Brutvogelarten erforderlich. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen als erheblich eingeschätzt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 89 1.2.2.21 Standort Lintig-Meckelstedt Lintig-Meckelstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Bederkesa, Lintig 1.3 Größe 38,7 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung Ackerflächen, Grünlandflächen, Grabennetz, Feldgehölz, Fließgewässer, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Vorhandene Leitungstrasse östlich in der weiteren Umgebung des Plangebiets - L119 östlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 90 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.421 Menschen, einschließlich der Wohnen menschlichen Gesundheit 2.422 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.423 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.424 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.425 windenergieempfindliche - Kiebitz (Plangebiet: 2 Brutpaare; Vogelarten artspez. Radius innerhalb Mindest- abstand 6 Brutpaare) 2.426 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.427 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.428 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.429 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.430 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.431 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Plangebiet und im Umfeld (Mindestabstand) nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein 2.432 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.433 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 91 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.434 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.435 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen 2.436 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.437 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.438 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.439 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.440 Landschaftsbild 2.441 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild mit hoher und mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme Landschaftsbildeinheiten von mittlerer und hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Vorranggebiet seit RROP 2012. WEA s bereits. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 92 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - windenergieempfindliche Vogelarten - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei einem Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 93 1.2.2.22 Standort Loxstedt-Nückel Loxstedt-Nückel 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Loxstedt 1.3 Größe 30,8 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Vorranggebiet Leitungstrasse Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölz, Fließgewässer, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Vorhandene Leitungstrasse im Plangebiet - B71 südlich des Plangebiets - L143 östlich in der weiteren Umgebung des Plangebiets - Bahnstrecke nördlich in der weiteren Umgebung des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 94 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.442 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.443 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m und Ortslagen im Umfeld von 420 m bis 1000 m weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.444 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.445 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.446 windenergieempfindliche weder im Plangebiet noch im Umfeld Vogelarten 2.447 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.448 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.449 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld G2417-005: nationale Bedeutung nein ja ja,- Betroffenheit des Umfelds eines Vogelrastgebiets mit nationaler Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.450 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.451 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.452 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein 2.453 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.454 Wasser Wasserschutzgebiet WSG (Schutzzone IIIA), Wasserwerk Bexhövede ja --- nein, - Schutzzonen I und II des WSG nicht betroffen Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 95 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.455 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Wulsdorf/Bexhövede Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.456 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.457 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.458 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.459 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.460 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.461 2.462 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung, Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Für Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 96 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung - Wasserschutzgebiet - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 97 1.2.2.23 Standort Loxstedt-Stotel Loxstedt-Stotel 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Loxstedt 1.3 Größe 51,1 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege, -entwicklung Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünlandflächen, Grabennetz, Feldgehölz, untergeordnetes Wegenetz, angrenzendes Fließgewässer 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Vorhandene Leitungstrasse westlich des Plangebiets - BAB 27 östlich vom Plangebiet - B437 Südlich vom Plangebiet - L143 östlich vom Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 98 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.463 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.464 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m und Ortslagen im Umfeld von 420 m bis 1000 m FFH-Gebiet DE2517331: Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen (Umfeld) 2.465 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.466 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.467 windenergieempfindliche - Großer Brachvogel (artspez. Radipaar) Vogelarten us, innerhalb Prüfabstand: 1 Brut- - Graureiher (artspez. Radius, innerhalb Prüfabstand: 1 Kolonie) 2.468 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.469 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.470 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld G2517-009 (Watten und Marschen Weser): nationale Bedeutung 2.471 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.472 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.473 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungsziels Teichfledermaus zu erwarten nein ja nein,- Betroffenheit von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Prüfbereich). Für Großer Brachvogel und Graureiher sind Einzelfallprüfungen erforderlich (siehe Punkt 3.3). nein ja ja,- Betroffenheit des Umfelds eines Vogelrastgebiets mit nationaler Bedeutung im Umfeld nein ja ja,- Betroffenheit des Umfelds eines Vorranggebietes Natur und Landschaft nein --- nein im Umfeld nein ja ja,- Betroffenheit von geschützten Biotopen im Umfeld. Kann bei der konkreten Planung ausgespart werden (siehe Punkt 3.3). im Plangebiet nicht nein --- nein 2.474 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 99 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.475 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.476 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.477 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.478 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.479 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.480 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.481 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.482 2.483 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal Landschaftsbild mit mittlerer und hoher Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- Flächeninanspruchnahme von Landschaftsbildeinheiten mit mittlerer und hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 100 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Die Schutzgutbereiche geschützte Biotope können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene ausgespart werden. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung - Vorranggebiet Natur und Landschaft - geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei drei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 101 1.2.2.24 Standort Midlum Midlum 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Land Wursten, Midlum 1.3 Größe 184 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, Graben, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - B 27 verläuft östlich des Plangebiets - L 135 verläuft westlich des Plangebiets - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet sowie in der weiteren östlichen Umgebung - Hochspannungsfreileitung in der weiteren östlichen Umgebung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 102 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.484 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.485 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.486 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.487 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.488 windenergieempfindliche - Ziegenmelker (artspez. Radius, Vogelarten innerhalb Mindestabstand: 2 Brutpaare) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) - Rohrweihe (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Graureiher (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.489 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.490 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.491 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja ja,- Vorkommen von einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Ziegenmelker, Mindestabstand). Für Weißstorch, Rohrweihe und Graureiher sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). 2.492 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.493 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 103 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.494 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.495 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.496 Wasser Wasserschutzgebiet WSG (Schutzzone IIIB), Wasserwerk Holßel 2.497 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Altenwalde, Holßel, Langen/Leherheide 2.498 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.499 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.500 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.501 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.502 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.503 2.504 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal - LB CUX 47: Heidefläche südlich Dorumer Heide - LB CUX 48: Heidefläche nördlich Paddingbütteler Heide Landschaftsbild mit geringer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein, - Schutzzonen I und II des WSG nicht betroffen ja --- nein,- Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung, Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen ja --- nein,- die geschützten Landschaftsbestandteile können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) nein --- Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsbilds mit geringer Bedeutung Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 104 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Der Schutzgutbereich geschützter Landschaftsbestandteil kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Wasserschutzgebiet - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - Geschützter Landschaftsbestandteil Der Schutzgutbereich geschützter Landbestandteil kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden, so dass keine erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 105 1.2.2.25 Standort Misselwarden Misselwarden 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Land Wursten, Misselwarden, Wremen 1.3 Größe 56,8 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L 129 verläuft südlich des Plangebiets - K 68 verläuft östlich des Plangebiets - Vorhandene WEA s im Plangebiet sowie in der unmittelbaren nördlichen Umgebung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 106 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.505 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.506 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslagen sowie sonstiger wohnbaulichen Nutzung im Umfeld von 420 m; Ortslagen zwischen 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzung von 500 m zwischen 1000 m im Umfeld - FFH-Gebiet DE2306301: Niedersächsisches Wattenmeer - EU-VSG DE2210401: Niedersächsisches Wattenmeer nein ja ja,- gem. FFH-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer nicht ausgeschlossen werden. Für das FFH-Gebiet Niedersächsisches Wattenmeer sind gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzund Erhaltungsziele zu erwarten. 2.507 Nationalpark NP Niedersächsisches Wattenmeer nein ja ja,- Lage des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer im Umfeld 2.508 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.509 windenergieempfindliche Wiesenweihe (artspez. Radius, in- Vogelarten nerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar, innerhalb Prüfbereich: 3 Brutpaare) 2.510 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.511 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.512 Vorranggebiete Natur und Landschaft B2316-003: Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung G2317-003: Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.513 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein nein ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Mindestabstand) Betroffenheit einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Prüfbereich). Für die Wiesenweihe ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (Prüfbereich) nein ja ja, Vorkommen eines Vogelbrutgebiets nationaler Bedeutung im Umfeld ja ja ja,- Flächeninanspruchnahme eines Vogelrastgebiets nationaler Bedeutung sowie Lage im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 107 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.514 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.515 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.516 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.517 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.518 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.519 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.520 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.521 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.522 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.523 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.524 Landschaftsbild Landschaftsbild mit hoher Bedeutung ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand 2 2.525 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 108 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Ebenfalls ist die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet - Nationalpark - Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung - Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei sechs Kriterien (Wohnen, VSG, windenergieempfindliche Vogelarten, Nationalpark, Vogelbrutgebiet, Vogelrastgebiet) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Weiterhin ist bei einem Repowering im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu prüfen, inwieweit durch das Vorhaben die Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer beeinträchtigt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 109 1.2.2.26 Standort Neuenkirchen Neuenkirchen 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Land Hadeln, Neuenkirchen 1.3 Größe 45,1 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, Grabennetz, Streusiedlung, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L 118 verläuft in der weiteren westlichen Umgebung des Plangebiets - Bahnstrecke verlaufen in der weiteren nördlichen Umgebung des Plangebiets - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet sowie in der weiteren östlichen Umgebung - Hochspannungsfreileitung in der weiteren süd-westlichen Umgebung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 110 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.526 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Wohnen 2.527 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand im Plangebiet sowie im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.528 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.529 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.530 windenergieempfindliche weder im Plangebiet noch im Umfeld Vogelarten 2.531 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.532 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.533 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Plangebiet sowie im Umfeld von 420 m; sonstige wohnbauliche Nutzung von 500 m im Umfeld 2.534 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.535 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.536 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.537 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.538 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.539 Vorranggebiet im Plangebiet nicht nein --- nein Trinkwassergewinnung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 111 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.540 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.541 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.542 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.543 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.544 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.545 Landschaftsbild im Plangebiet nicht nein --- nein 2.546 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Für Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei einem Kriterien (Wohnen) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 112 1.2.2.27 Standort Nordholz/ Cappel-Neufeld Nordholz/ Cappel-Neufeld 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Nordholz 1.3 Größe 46,5 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - K 72 verläuft nördlich und die K 70 verläuft südlich des Plangebiets - K 68 verläuft östlich des Plangebiets - WEAs im Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 113 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.547 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.548 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslage sowie sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m; Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m sowie sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m - FFH-Gebiet DE2306301: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (Umfeld) - EU-VSG DE2210401: Niedersächsisches Wattenmeer (Umfeld) 2.549 Nationalpark nein 2.550 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.551 windenergieempfindliche - Wiesenweihe (artspez. Radius, Vogelarten innerhalb Mindestabstand: 2 Brut- paare; innerhalb Prüfbereich: 5 Brutpaare) - Rotschenkel (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 25 Brutpaare) - Kiebitz (artspez. Radius innerhalb Mindestabstand: 11 Brutpaare; innerhalb Prüfbereich: 30) 2.552 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.553 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung B2217-008: Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung G2217-005: Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung nein ja ja,- gem. FFH-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer nicht ausgeschlossen werden. Für das FFH-Gebiet Niedersächsisches Wattenmeer sind gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzund Erhaltungsziele zu erwarten. nein ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Wiesenweihe, Kiebitz, Mindestabstand) Für Wiesenweihe, Rotschenkel und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich) nein ja ja, Vorkommen eines Vogelbrutgebiets nationaler Bedeutung im Umfeld ja ja ja,- Flächeninanspruchnahme eines Vogelrastgebiets nationaler Bedeutung sowie Lage im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 114 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.554 Vorranggebiete Natur und Landschaft Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.555 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.556 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.557 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.558 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.559 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.560 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.561 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.562 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.563 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.564 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.565 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2 2.566 2.567 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 115 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Ebenfalls ist die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet - Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung - Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei sechs Kriterien (Wohnen, VSG, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelbrutgebiet, Vogelrastgebiet) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Weiterhin ist bei einem Repowering im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu prüfen, inwieweit durch das Vorhaben die Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer beeinträchtigt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 116 1.2.2.28 Standort Nordholz/ Spieka-Neufeld Nordholz/ Spieka-Neufeld 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Nordholz 1.3 Größe 68 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, Grabennetz, kleinere Fließgewässer, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - K 37 und K 68 verlaufen südlich des Plangebiets - K 7 verläuft östlich des Plangebiets - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet sowie in der direkten nördlichen Umgebung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 117 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.568 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 2.569 FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja, Ortslage zwischen 420 m bis 1000 m sowie sonstige wohnbauliche Nutzung von 500 m im Umfeld - FFH-Gebiet DE2306301: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (Umfeld) - EU-VSG DE2210401: Niedersächsisches Wattenmeer (Umfeld) 2.570 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.571 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.572 windenergieempfindliche Vogelarten 2.573 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung - Wiesenweihe (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 3 Brutpaare; innerhalb Prüfbereich: 5 Brutpaare) - Sumpfohreule (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) - Rotschenkel (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Kiebitz (artspez. Radius innerhalb Mindestabstand: 10 Brutpaare; innerhalb Prüfbereich: 6 Brutpaare) B2217-005: Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung nein ja ja,- gem. FFH-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer nicht ausgeschlossen werden. Für das FFH-Gebiet Niedersächsisches Wattenmeer sind gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzund Erhaltungsziele zu erwarten. nein ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Wiesenweihe, Kiebitz, Mindestabstand) Für Wiesenweihe, Sumpfohreule, Rotschenkel und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich) ja ja ja, Flächeninanspruchnahme eines Vogelbrutgebiets nationaler Bedeutung sowie Lage im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 118 2 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.574 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.575 Vorranggebiete Natur und Landschaft Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand G2217-004: Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja ja,- Vorkommen eines Vogelrastgebiets nationaler Bedeutung im Umfeld 2.576 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.577 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.578 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore im Plangebiet nicht nein --- nein 2.579 Boden Seltene Böden - Seemarsch-Brackmarsch (Bewertung Landkreis Cuxhaven: sehr selten, Bewertung Niedersachsen: selten) Wasser 2.581 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung 2.582 2.580 Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.583 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.584 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.585 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.586 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.587 Landschaftsbild 2.588 Kultur- und sonstige Sachgüter im Plangebiet nicht nein --- nein Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume --- --- nein im Plangebiet nicht betroffen Kulturdenkmal/ Baudenkmal im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild mit geringer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld ja --- nein,- seltene Böden können bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) nein --- Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsbilds mit geringer Bedeutung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 119 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Ebenfalls ist die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer zu prüfen. Der Schutzgutbereich seltene Böden kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet - Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung - Vogelrastgebiet nationaler Bedeutung - seltene Böden Der Schutzgutbereich seltene Böden kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden, so dass keine erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei fünf Kriterien (Wohnen, VSG, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelbrutgebiet, Vogelrastgebiet) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Weiterhin ist bei einem Repowering im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu prüfen, inwieweit durch das Vorhaben die Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer beeinträchtigt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 120 1.2.2.29 Standort Nordleda Nordleda 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Land Hadeln, Nordleda 1.3 Größe 265,2 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünlandflächen, Grabennetz, Fließgewässer, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - Vorhandene WEA-Bestände im Plangebiet sowie in der weiteren nördlichen Umgebung - Vorhandene Leitungstrasse verläuft nördlich des Plangebiets - B 73 verläuft nördlich in der weiteren Umgebung des Plangebiets - L118 verläuft östlich des Plangebiets - K10 verläuft nordwestlich des Plangebiets - K9 verläuft nördlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 121 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.589 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.590 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- Vielfalt Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslage sowie sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sonstiger wohnbaulicher Nutzung im Umfeld von 500 m weder im Plangebiet noch im Umfeld biet 2.591 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.592 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.593 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius inner- Vogelarten halb Mindestabstand: 3 Brutpaare, innerhalb Prüfabstand: 7 Brutpaare) - Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Prüfabstand: 1 Brutpaare) 2.594 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.595 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.596 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Weißstorch, Mindestabstand). Für Weißstorch und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). im Umfeld nein ja ja,- Betroffenheit eines Vorranggebietes Natur und Landschaft 2.597 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet ja --- nein 2.598 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.599 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld im Plangebiet nicht nein --- nein 2.600 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 122 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.601 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.602 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.603 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.604 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.605 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.606 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.607 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.608 2.609 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 123 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vorranggebiete Natur und Landschaft - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei drei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Vorranggebiete Natur und Landschaft) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 124 1.2.2.30 Standort Odisheim/ Stinstedt Odisheim/ Stinstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Börde Lamstedt/ Stinstedt / Odisheim 1.3 Größe 30,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Windenergienutzung Ackerflächen, Grünlandflächen, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - L144 nordwestlich des Plangebiets - K34 nördlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 125 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.610 Menschen, einschließlich der Wohnen menschlichen Gesundheit 2.611 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.612 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.613 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.614 windenergieempfindliche - Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Vogelarten Mindestabstand: 1 Brutpaare, in- nerhalb Prüfbereich: 9 Brutpaare) - Wiesenweihe (artspez. Radius, innerhalb Prüfabstand: 1 Brutpaare) - Rohrweihe (artspez. Radius, innerhalb Prüfabstand: 2 Brutpaare) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Prüfabstand: 7 Brutpaare) 2.615 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.616 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.617 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.618 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Kiebitz, Mindestabstand). Für Weißstorch, Wiesen- und Rohrweihe sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 126 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.619 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.620 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen im Plangebiet ja --- Flächeninanspruchnahme/Zerschneidung einer national bedeutsamen Lebensraumachsen für Feuchtlebensräume kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs berücksichtigt werden (siehe Punkt 3.3) 2.621 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.622 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.623 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.624 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.625 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.626 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2 2.627 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.628 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.629 Landschaftsbild 2.630 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal im Plangebiet ja --- Flächeninanspruchnahme eines UVZR zwischen 60-120 km 2 im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild mit hoher und sehr hoher Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld ja --- Flächeninanspruchnahme eines Bereiches mit Landschaftsbild mit hoher und sehr hoher Bedeutung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 127 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Die national bedeutsame Lebensraumachse für Feuchtlebensräume kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - windenergieempfindliche Vogelarten - Nationale Lebensraumachsen/ -korridore - Unzerschnittene verkehrsarme Räume - Landschaftsbild - Landschaftsbild Die national bedeutsame Lebensraumachse für Feuchtlebensräume kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs ausgespart werden. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei einem Kriterium (windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 128 1.2.2.31 Standort Osten-Isensee Osten-Isensee 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Hemmoor 1.3 Größe 147,8 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Windenergienutzung Ackerflächen, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - Einzelne WAE in der südlichen Umgebung - L 113 und B 495 verlaufen südlich des Plangebiets - Hochspannungstrasse verläuft südlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 129 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.631 Menschen, einschließlich der Wohnen menschlichen Gesundheit 2.632 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.633 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.634 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.635 windenergieempfindliche Weißstorch (artspez. Radius, inner- Vogelarten halb Prüfbereich: 4 Brutpaare) 2.636 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.637 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.638 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.639 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.640 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.641 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja nein,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Prüfbereich) Für den Weißstorch sind Einzelfallprüfungen erforderlich. (siehe Punkt 3.3) im Plangebiet nicht nein --- nein 2.642 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht ja --- nein 2.643 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 130 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.644 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.645 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.646 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.647 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.648 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.649 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.650 Landschaftsbild 2.651 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Landschaftsbild mit mittlerer und mit hoher Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsbilds mit mittlerer und hoher Bedeutung Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bereich. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 131 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - windenergieempfindliche Vogelarten - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei keinem Kriterium zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als nicht erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 132 1.2.2.32 Standort Osterbruch/ Kehdingbruch Osterbruch/ Kehdingbruch 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Am Dobrok/ Land Handeln, Belum, Bülkau/ 1.3 Größe 193,2 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünlandflächen, Grabennetz, Fließgewässer (Kanal), untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Vorhandene Leitungstrasse verläuft nördlich im Umfeld des Plangebiets - Bahnschienen verlaufen nördlich des Plangebiets - L144 verläuft östlich des Plangebiets - K16 quert das Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 133 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.652 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.653 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzge- Vielfalt Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslage sowie sonstige bauliche Nutzung im Umfeld von 420 m Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sowie sonstige bauliche Nutzung im Umfeld von 500 m weder im Plangebiet noch im Umfeld biet 2.654 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.655 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.656 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius, inpaar) Vogelarten nerhalb Mindestabstand: 1 Brut- - Seeadler (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) 2.657 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.658 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.659 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.660 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.661 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.662 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Weißstorch, Mindestabstand). Für Seeadler sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich) nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 134 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.663 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.664 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.665 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.666 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.667 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.668 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.669 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.670 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.671 2.672 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 135 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen und windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 136 1.2.2.33 Standort Padingbüttel Padingbüttel 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Land Wursten, Padingbüttel 1.3 Größe 10,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünlandflächen, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 137 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.673 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.674 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslage sowie sonstige bauliche Nutzung im Umfeld von 420 m Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sowie sonstige bauliche Nutzung im Umfeld von 500 m - FFH-Gebiet DE2306301: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - EU-VSG DE2210401: Niedersächsisches Wattenmeer 2.675 Nationalpark Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Umfeld 2.676 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.677 windenergieempfindliche - Wiesenweihe (artspez. Radius, Vogelarten innerhalb Mindestabstand: 1 Brut- paar, innerhalb Prüfbereich: 4 Brutpaare) - Rohrweihe (artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar) - Kiebitz (artspez. Radius, Mindestabstand: 1 Brutpaar, innerhalb Prüfbereich: 11 Brutpaare) - Rotschenkel (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 17 Brutpaare) 2.678 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung B2217-009: Watten und Marschen Weser: nationale Bedeutung nein ja ja,- gem. FFH-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer nicht ausgeschlossen werden. Für das FFH-Gebiet Niedersächsisches Wattenmeer sind gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzund Erhaltungsziele zu erwarten. nein ja ja,- Vorkommen vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Umfeld nein ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Umfeld (Wiesenweihe, Rohrweihe, Kiebitz, Mindestabstand). Für den Rotschenkel, Kiebitz und Wiesenweihe sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). nein ja ja,- Betroffenheit von Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 138 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.679 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.680 Vorranggebiete Natur und Landschaft Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand G2217-003 und G2217-005: Watten und Marschen - Weser: nationale und internationale Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.681 Waldflächen > 1 ha weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.682 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.683 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja ja ja,- Betroffenheit von Vogelrastgebieten nationaler und internationaler Bedeutung nein --- nein nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein 2.684 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.685 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.686 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.687 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.688 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.689 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.690 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.691 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.692 Landschaftsbild Landschaftsbild mit hoher Bedeutung ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand 2 2.693 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 139 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Ebenfalls ist die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - VSG - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung - Vogelrastgebiet nationaler und internationaler Bedeutung - Nationalpark - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei sechs Kriterien (Wohnen, VSG, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelbrutgebiet, Vogelrastgebiet, Nationalpark) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Weiterhin ist bei einem Repowering im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu prüfen, inwieweit durch das Vorhaben die Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer beeinträchtigt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 140 1.2.2.34 Standort Ringstedt Ringstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Bederkesa, Ringstedt 1.3 Größe 64,4 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünlandfläche, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - L128 verläuft westlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 141 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.694 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.695 FFH- / Vogelschutzge- Wohnen im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m sowie Ortslagen im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m weder im Plangebiet noch im Umfeld biet 2.696 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.697 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.698 windenergieempfindliche - Seeadler (artspez. Radius Mindest- Vogelarten abstand: 1 Brutpaar) - Rotmilan (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Weißstorch (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Kiebitz (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) 2.699 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.700 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.701 Vorranggebiete Natur und Landschaft weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld weder im Plangebiet noch im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Seeadler, Mindestabstand). Für Rotmilan, Weißstorch und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). 2.702 Waldflächen > 1 ha im Umfeld nein --- nein 2.703 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope weder im Plangebiet noch im Umfeld nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 142 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.704 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.705 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.706 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.707 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.708 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.709 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.710 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.711 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.712 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.713 2.714 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal Landschaftsbild mit geringer Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein --- Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsbilds mit geringer Bedeutung Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 143 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 144 1.2.2.35 Standort Schiffdorf-Sellstedt Schiffdorf-Sellstedt 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde EG Schiffdorf 1.3 Größe 17,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege, -entwicklung Keine Darstellung Ackerflächen, Grünland, Feldhecken, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen WEAs im Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 145 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.715 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.716 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen - im Umfeld nein ja ja,- Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.717 Nationalpark - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.718 Naturschutzgebiet - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.719 windenergieempfindliche - Kiebitz (artspez. Radius, Mindest- Vogelarten abstand: 6 Brutpaare, Prüfbereich: 4 Brutpaare) 2.720 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.721 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.722 Vorranggebiet Natur und Landschaft - weder im Plangebiet noch im Umfeld - G2418-003: internationaler Bedeutung - im Plangebiet nicht 2.723 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.724 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.725 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.726 Boden Seltene Böden - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.727 Wasser Wasserschutzgebiet - im Plangebiet nicht nein --- nein nein ja ja, - Vorkommen von 1 windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Mindestabstand) Für den Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich) nein ja ja, - Vorkommen eines Vogelrastgebiets internationaler Bedeutung im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 146 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.728 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.729 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.730 Klima / Luft klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 2.731 Landschaft Landschaftsschutzgebiet 2.732 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 2.733 Geschützter Landschaftsbestandteil 2.734 Landschaftsbild 2.735 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein - im Plangebiet nicht nein --- nein - Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsbild mit mittlerer Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand. Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 147 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Gastvogellebensraum internationaler Bedeutung - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei drei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelrastgebiet) zu erwarten, sodass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 148 1.2.2.36 Standort Uthlede Uthlede 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde EG Hagen im Bremischen 1.3 Größe 161,9 h 2 Teilflächen: Nord 120,0 ha, Süd 41,9 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Vorranggebiet Leitungstrasse Vorranggebiet Windenergienutzung bzw. bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünland, Streubebauung, Feldhecken, Feldgehölze, untergeordnetes Wegenetz, 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet, Teilfläche Nord - 2 Hochspannungsfreileitungen - Autobahn A 27 östlich des Plangebietes, - Landesstraße L 134 westlich des Plangebietes Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 149 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.736 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.737 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen - im Umfeld nein ja ja,- Ortslage und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m (Teilfläche Nord) - DE2517331: Teichfledermaus- Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen (Umfeld) - DE2617337: Kuhlmoor, Tiefenmoor (Umfeld) 2.738 Nationalpark - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.739 Naturschutzgebiet - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.740 windenergieempfindliche - Kiebitz (Plangebiet innerhalb Teil- Vogelarten fläche Süd: 1 Brutpaar; artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 1 Brutpaar, innerhalb Prüfbereich: 5 Brutpaare) - Bekassine (artspez. Radius, Mindestabstand: 1 Brutpaar), 2.741 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.742 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.743 Vorranggebiet Natur und Landschaft - weder im Plangebiet noch im Umfeld - Gastvogellebensraum mit internationaler Bedeutung nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfungen für beide Gebiete sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten ja ja ja, - Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet und im Umfeld (Bekassine, Kiebitz, Mindestabstand) Für den Kiebitz ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (Prüfbereich). - im Plangebiet nicht 2.744 Waldflächen > 1 ha 1 Fläche in Teilfläche Nord ja --- nein, - Waldfläche kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden (siehe Punkt 3.3) Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 150 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.745 geschützte Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.746 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.747 Boden Seltene Böden - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.748 Wasser Wasserschutzgebiet - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.749 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.750 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.751 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.752 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.753 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.754 Geschützter Landschaftsbestandteil - im Plangebiet nicht nein --- nein 2 2.755 2.756 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal - Landschaftsbildbereiche von mittlerer Bedeutung, kleinflächig hohe Bedeutung - weder im Plangebiet noch im Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- zwar Flächeninanspruchnahme von Landschaftsbildeinheiten mit mittlerer und kleinflächig hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA- Bestand. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 151 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Eine Waldfläche kann bei der konkreten Planung der Einzelstandorte der WEAs bzw. beim Repowering ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - Waldflächen - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei zwei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten) zu erwarten, sodass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 152 1.2.2.37 Standort Wanna Wanna 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Wanna 1.3 Größe 28,8 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen WEAs im Plangebiet L 118 verläuft südlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 153 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.757 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.758 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen - im Umfeld nein ja ja,- Ortslage und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m; Ortslage im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m - FFH-Gebiet DE 2218302: Aßbütteler und Herrschaftliches Moor 2.759 Nationalpark - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.760 Naturschutzgebiet - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.761 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius, inpaar; Vogelarten nerhalb Mindestabstand: 1 Brut- innerhalb Prüfbereich: 7 Brutpaare) - Graureiher (artspez. Radius, innerhalb Prüfbereich: 2 Brutpaare) 2.762 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.763 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.764 Vorranggebiet Natur und Landschaft - weder im Plangebiet noch im Umfeld - weder im Plangebiet noch im Umfeld - Vorranggebiet Natur und Landschaft (Umfeld) nein ja nein,- gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten nein ja ja, - Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Weißstorch, Mindestabstand) Für Weißstorch und Graureiher sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich) 2.765 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.766 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein nein ja ja, - Lage von Vorranggebieten Natur und Landschaft im Umfeld des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 154 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.767 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.768 Boden Seltene Böden - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.769 Wasser Wasserschutzgebiet - WSG (Schutzzonen IIIA und IIIB), Wasserwerk Wanna 2.770 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - Vorranggebiet Trinkwassergewinnung Wanna Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein, - Schutzzonen I und II des WSG nicht betroffen ja --- nein, - Plangebiet liegt zwar innerhalb eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung, Schutzzonen I und II des WSG sind jedoch nicht betroffen 2.771 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.772 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.773 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.774 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.775 Geschützter Landschaftsbestandteil - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.776 Landschaftsbild - Landschaftsbild mit geringer Bedeutunbilds nein --- Flächeninanspruchnahme eines Landschafts- mit geringer Bedeutung 2.777 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 155 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - FFH-Gebiet - windenergieempfindliche Vogelarten - Vorranggebiet Natur und Landschaft Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei drei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Vorranggebiet Natur und Landschaft) zu erwarten. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen als erheblich eingeschätzt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 156 1.2.2.38 Standort Wremen-Grauwallkanal Wremen-Grauwallkanal 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Land Wursten, Wanna 1.3 Größe 79,3 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege, -entwicklung Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Feldgehölze, Grabennetz, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - L 129 und Bahnschienen verlaufen westlich des Plangebiets - L 136 verläuft östlich des Plangebiet - K 66 quert das Plangebiet Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 157 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.778 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.779 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen - im Umfeld nein ja ja,- sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m; sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.780 Nationalpark - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.781 Naturschutzgebiet - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.782 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius, in- Vogelarten nerhalb Prüfbereich: 1 Brutpaar) - Kiebitz (Plangebiet: 7 Brutpaare; artspez. Radius, innerhalb Mindestabstand: 15 Brutpaare, innerhalb Prüfbereich: 14 Brutpaare) 2.783 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 2.784 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.785 Vorranggebiet Natur und Landschaft - weder im Plangebiet noch im Umfeld - G2317-002: Vogelrastgebiet internationaler Bedeutung - weder im Plangebiet noch im Umfeld ja ja ja,- Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten im Plangebiet (Kiebitz) und im Umfeld (Kiebitz, Mindestabstand) Für Weißstorch und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich) nein ja ja,- Lage eines Vogelrastgebiets internationaler Bedeutung im Umfeld des Plangebiets 2.786 Waldflächen > 1 ha im Plangebiet nicht nein --- nein 2.787 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 158 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld 2.788 Nationale Lebensraumachsen/ im Plangebiet nicht nein --- nein -korridore 2.789 Boden Seltene Böden - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.790 Wasser Wasserschutzgebiet - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.791 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.792 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.793 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.794 Landschaft Landschaftsschutzgebiet - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.795 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.796 Geschützter Landschaftsbestandteil - im Plangebiet nicht nein --- nein 2.797 2.798 Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Kulturdenkmal/ Baudenkmal - Landschaftsbild mit geringer Bedeutung - weder im Plangebiet noch im Umfeld 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsbilds mit geringer Bedeutung Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 159 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des Plangebiets sowie innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelrastgebiet mit internationaler Bedeutung Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei drei Kriterien (Wohnen, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelrastgebiet) zu erwarten. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen als erheblich eingeschätzt. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 160 1.2.2.39 Standort Wremen-Schottwarden Wremen-Schottwarden 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.1 Kreis Landkreis Cuxhaven 1.2 Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Land Wursten, Wremen 1.3 Größe 33,3 ha 1.4 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.5 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.6 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) Vorranggebiet Windenergienutzung Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft Bauleitplanerisch gesicherter Bereich Ackerflächen, Grünland, untergeordnetes Wegenetz 1.7 Vorbelastungen - WEAs im Plangebiet - Bahnstrecke verläuft östlich des Plangebiets - L 129 verläuft südöstlich des Plangebiets Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 161 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.799 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 2.800 Tiere, Pflanzen, biologische FFH- / Vogelschutzgebiet Vielfalt Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen Wohnen im Umfeld nein ja ja,- Ortslagen und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 420 m Ortslagen im Umfeld von 420 m bis 1000 m und sonstige wohnbauliche Nutzung im Umfeld von 500 m DE2306301: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Umfeld DE2210401: Niedersächsisches Wattenmeer 2.801 Nationalpark Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Umfeld 2.802 Naturschutzgebiet weder im Plangebiet noch im Umfeld 2.803 windenergieempfindliche - Weißstorch (artspez. Radius inner- Vogelarten halb Mindestabstand: 1 Brutpaare) - Wespenbussard (artspez. Radius innerhalb Prüfabstand: 2 Brutpaare) - Graureiher (artspez. Radius innerhalb Prüfabstand: 1 Brutpaar) - Rotschenkel (artspez. Radius Prüfabstand: 1 Brutpaar) - Kiebitz (artspez. Radius Prüfabstand: 5 Brutpaare) 2.804 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung weder im Plangebiet noch im Umfeld nein ja ja,- gem. FFH-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer nicht ausgeschlossen werden. Für das FFH-Gebiet Niedersächsisches Wattenmeer sind gem. FFH-Vorprüfung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzund Erhaltungsziele zu erwarten. nein ja ja,- Vorkommen vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Umfeld nein ja ja,- Vorkommen einer windenergieempfindlichen Vogelart im Umfeld (Weißstorch, Mindestabstand). Für Wespenbussard, Graureiher, Rotschenkel und Kiebitz sind Einzelfallprüfungen erforderlich (Prüfbereich). Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 162 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.805 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 2.806 Vorranggebiete Natur und Landschaft Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand G2317-001/G2317-002: Watten und Marschen Weser, Vogelrastgebiet nationaler und internationaler Bedeutung (Plangebiet, Umfeld) Betroffenheit Plan gebiet Umfeld Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja ja ja,- Betroffenheit eines Vogelrastgebiets sowie des Umfelds mit nationaler und internationaler Bedeutung im Umfeld nein ja ja,- Betroffenheit eines Vorranggebiets Natur und Landschaft 2.807 Waldflächen > 1 ha nicht im Plangebiet 2.808 geschützte Biotope 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 2.809 Nationale Lebensraumachsen/ -korridore weder im Plangebiet noch im Umfeld nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein 2.810 Boden Seltene Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.811 Wasser Wasserschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.812 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung im Plangebiet nicht nein --- nein 2.813 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht betroffen --- --- nein 2.814 Klima / Luft klimatische und lufthygienische klimatische und lufthygienische Aus- --- --- nein Ausgleichsräume gleichsräume im Plangebiet nicht betroffen 2.815 Landschaft Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.816 Unzerschnittene verkehrsarme im Plangebiet nicht nein --- nein Räume 2.817 Geschützter Landschaftsbestandteil im Plangebiet nicht nein --- nein 2.818 Landschaftsbild Landschaftsbild mit hoher Bedeutung ja --- zwar Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von hoher Bedeutung, jedoch Vorbelastung insbesondere durch den en WEA-Bestand 2 2.819 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmal/ Baudenkmal weder im Plangebiet noch im Umfeld Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

05.06.2014 Seite 163 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.1 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.2 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.4 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Vorranggebiet seit RROP 2004 oder früher mit WEA-Bestand. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt im entsprechenden Kapitel des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist in der Begründung des RROP zu 4.2.2 dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.5) sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Ebenfalls ist die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer zu prüfen. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 2 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - Wohnen - VSG - FFH-Gebiet - Nationalpark - windenergieempfindliche Vogelarten - Vogelrastgebiet nationaler und internationaler Bedeutung - Vorranggebiete Natur und Landschaft - Landschaftsbild Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei sechs Kriterien (Wohnen, VSG, windenergieempfindliche Vogelarten, Vogelrastgebiet nationaler und internationaler Bedeutung, Nationalpark, Vorranggebiete Natur und Landschaft) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Weiterhin ist bei einem Repowering im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu prüfen, inwieweit durch das Vorhaben die Schutz- und Erhaltungsziele EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer beeinträchtigt werden. Fortschreibung des RROP LK Cuxhaven Teilabschnitt Windenergie

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1.3 Betrachtung der Belange des Netzes Natura 2000 Soweit Natura 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden können, sind nach 7 Abs. 6 und 7 ROG bei der Aufstellung bzw. der Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Raumordnungsplänen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes ( 34 und 35) über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen anzuwenden. Demnach sind Projekte oder Pläne, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, ein FFH-Gebiet oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Gebiets zu prüfen ( 34 bzw. 35 BNatSchG). Da die Natura 2000-Gebiete zugleich ein sinnvolles Prüfkriterium im Rahmen der Umweltprüfung darstellen, sind Beeinträchtigungen dieser Gebiete auch im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigen. Zudem kann die Feststellung, ob eine FFH-VP erforderlich ist, sinnvollerweise bereits im Rahmen der Umweltprüfung für die jeweilige Planfestlegung getroffen werden. Sofern in der Umweltprüfung für die räumlich konkreten Planfestlegungen absehbar ist, dass ein Natura 2000-Gebiet innerhalb eines Plangebietes oder innerhalb des für die jeweilige Planfestlegung relevanten Umfeldes liegt (vgl. Anhang 1 (Methodik) sowie Anhang 2 (Vorprüfungen) des Umweltberichtes), ist zunächst eine FFH-Vorprüfung (Stufe I der FFH-VP) durchzuführen. In der FFH-Vorprüfung ist auf der Grundlage er Daten und Informationen überschlägig zu prognostizieren, ob für die spezifischen Erhaltungsziele des Natura 2000- Gebietes durch die Auswirkungen der jeweiligen Planfestlegung erhebliche Beeinträchtigungen ernsthaft in Betracht kommen oder ob sich diese offensichtlich ausschließen lassen. Kommt die FFH-Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, bedarf es keiner weiteren FFH-VP der Stufe II (vertiefende Prüfung der Erheblichkeit) mehr. Für den Fall, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes nicht ausgeschlossen werden können, ist für die Planfestlegung eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Ergebnis der vertiefenden Prüfung der Planfestlegungen der Aufstellung Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014, sind erhebliche Beeinträchtigungen ausschließlich bei den Bestandsstandorten in Küstennähe und in nächster Nachbarschaft zum VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE-2210-401) für die Standorte Misselwarden, Nordholz/Cappel- Neufeld, Nordholz/Spieka-Neufeld, Padingbüttel und Wremen-Schottwarden bei der Erweiterung bzw. dem Repowering nicht vollständig auszuschließen. Hier ist dann im Genehmigungsverfahren eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. 05.06.2014 Seite 165

Für die geprüften zehn FFH-Gebiete und die jeweiligen die Prüfung auslösenden Vorranggebiete werden jeweils erhebliche Beeinträchtigungen der als Erhaltungs- und Schutzziele genannten Lebensraumtypen und Arten nach Anhang II FFH-RL sowie der anderen dort gelisteten bedeutenden Arten der Flora und Fauna ausgeschlossen (vgl. Anhang 2 des Umweltberichtes). 1.4 Betrachtung der Belange des Artenschutzes Neben den Belangen des Netzes Natura 2000 sind im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren auch artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Dies umfasst eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG für die geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL und Art. 1 VS-RL bzw. die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen. Es ist bereits auf der Ebene des Regionalplanes sinnvoll, die Artenschutzbelange im Sinne einer überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen. Landesweit und regional bedeutsame Vorkommen von FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten sollen demnach bei raumwirksamen Planungen besonders berücksichtigt und nach Möglichkeit erhalten werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei verfahrenskritische Vorkommen von Arten, für die in den späteren Planungs- und Zulassungsverfahren - auch unter Berücksichtigung möglicher Vermeidungs- oder vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen - möglicherweise keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden kann. Im Bereich des Regionalplans des Landkreises Cuxhaven sind nach Auskunft der UNB des Landkreises die Vorkommen der in Tabelle 1-2 dargestellten windenergieempfindliche Vogelarten als verfahrenskritisch zu betrachten. Sofern ein Vorkommen dieser Vogelarten mit ihrem artspezifischen Mindestabstand innerhalb der Planfestlegungen bekannt ist, ist daher i.d.r. von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen (siehe auch Anhang 1 des Umweltberichtes). Tab. 1-2: Verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Regionalplans des Landkreises Cuxhaven, gem. NLT (2014) Vogelart Abstandsempfehlung NLT 2014 Mindestabstand Prüfabstand Schwarzstorch 3.000 m 6.000 m Weißstorch 1.000 m 3.000 m Wespenbussard 1.000 m 3.000 m Fischadler 1.000 m 4.000 m Wiesenweihe 1.000 m 3.000 m Rohrweihe 1.000 m 3.000 m Rotmilan 1.500 m 4.000 m 05.06.2014 Seite 166

Vogelart Abstandsempfehlung NLT 2014 Mindestabstand Prüfabstand Seeadler 3.000 m 6.000 m Wanderfalke 1.000 m 1 /3.000 m 2 Kranich 500 m Wachtelkönig 500 m 3 Uhu 1.000 m 3.000 m Sumpfohreule 1.000 m 3.000 m Ziegenmelker 500 m Bedrohte störungsempfindliche Wiesenvogelarten. Insbesondere Bekassine, Uferschnepfe, Gr. Brachvogel, Rotschenkel und Kiebitz Koloniebrüter: Kormoran, Reiher, Möwen, Seeschwalben Weitere kollisiongefährdete Arten, z.b. Mäusebussard, Turmfalke, Waldohreule 500 m 1.000 m 1.000 m 3.000 m 500 m 1.000 m 1 Gebäudebrüter 2 Baum-, Fels- und Bodenbrüter 3 zu regelmäßigen Brutvorkommen Die Windenergiestandorte des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 liegen teilweise im direkten Umfeld zu den bekannten verfahrenskritischen Vorkommen der o.g. genannten Vogelarten, so dass bereits auf dieser Planungsebene Konflikte zu erkennen sind, für die im nachgelagerten Planungs- und Zulassungsverfahren artenschutzkonforme Konfliktlösungen zu suchen sind. Im Zuge der vertiefenden Prüfung der Planfestlegungen wird die Betroffenheit planungsrelevanter Vogelarten innerhalb der Planfestlegungen sowie im Umfeld beschrieben. Aufgrund der besonderen rechtlichen Relevanz der planungsrelevanten Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren auf der nachgeordneten Ebene wird von erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen, sofern Hinweise auf verfahrenskritische Vorkommen der in vorstehender Tabelle 1-2 genannten Arten im Bereich der Planfestlegung oder des jeweils relevanten Umfeldes bestehen. Sofern ein Hinweis auf das Vorkommen anderer planungsrelevanter Arten besteht, werden diese im Prüfbogen dargestellt, so dass eine Berücksichtigung auf den nachgeordneten Ebenen erfolgen kann. Bei der Auswahl der Kriterien für das Schutzgut Tiere wurde unter anderem berücksichtigt, dass notwendige Daten- und Informationsgrundlagen für den Geltungsbereich Teilfortschreibung Windenenergie flächendeckend vorliegen. Dies ließ sich zum Beispiel nicht für den Schutzgutbereich Fledermäuse realisieren, da die erforderlichen Informationen und Daten nicht flächendeckend und einheitlich für den gesamten Geltungsbereich vorliegen. 05.06.2014 Seite 167

2 Darlegung von geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Gemäß Nr. 2 c der Anlage 1 zu 9 Abs. 1 ROG sind neben der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Angaben zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen zu machen. Derartige Maßnahmen sind insbesondere bei den Planfestlegungen relevant, bei denen es sich um flächige und damit freiraumbeanspruchende Darstellungen handelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Abgrenzung der Windenergiestandorte bereits im Zuge des Planungsprozesses der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 bestimmte Kriterien als Tabukriterien herangezogen worden sind, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten. So wurden bspw. die Natura 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete als Flächen für Windenergiebereiche ausgeschlossen und somit die Inanspruchnahme von empfindlichen oder umweltfachlich bedeutenden Flächen der zu betrachtenden Schutzgüter vermieden (vgl. auch Anhang 1 des Umweltberichtes). Grundsätzlich kann das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014, als übergeordnetes, zusammenfassendes und rahmensetzendes Planwerk keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung oder zum Ausgleich der im Rahmen der Umweltprüfung nachgewiesenen nachteiligen Auswirkungen darstellen. Diese werden in nachgeordneten Planungs- und Zulassungsverfahren insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung konkret festgelegt. Dennoch wurden insbesondere im Rahmen der vertieften Prüfung der Planfestlegungen - soweit dies auf regionalplanerischer Ebene möglich ist - Hinweise für mögliche Maßnahmen auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen gegeben (vgl. Anhang 1 und Prüfbögen in Kap. 1.2.2 des Umweltberichtes). Zu nennen ist diesbezüglich insbesondere die Vermeidung von Beeinträchtigungen von umweltfachlich bedeutenden Flächen, die der Maßstabsebene des Regionalplans geschuldet auf Regionalplanebene nicht darstellbar sind, wie beispielsweise schutzwürdige Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler und seltene Böden. Kommt es zu einer Überlagerung dieser Flächen mit den Windenergiebereichen können die bedeutenden Flächen im Rahmen der konkreten Planungen auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen ausgespart werden, wodurch sich Eingriffe in bedeutende Schutzgutbereiche weiter vermeiden lassen. Des Weiteren werden bei den Planfestlegungen der Windenergiebereiche Hinweise für die nachgelagerten Planungs- und Zulassungsebenen auf Vorkommen von planungsrelevanten windenergieempfindlichen Vogelarten im Bereich der Planfestlegung oder in ihrem Umfeld gegeben. 05.06.2014 Seite 168

3 Darlegung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten für Windenergiebereiche Gemäß Nr. 2 d der Anlage 1 ROG sind neben der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Angaben zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten zu machen, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind. Bei der Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten für die Windenergiestandorte ist zu berücksichtigen, dass bereits im Zuge des Planungsprozesses bzw. der Ermittlung der Lage sowie der Abgrenzung der neuen Windenergiebereiche bzw. der Erweiterung von bestehenden Anlagenbereichen insbesondere umweltbezogene Kriterien herangezogen worden sind, um nachteilige Umweltauswirkungen möglichst zu vermeiden. Bei der Identifikation der neuen Windenergiebereiche im Zuge des Planungsprozesses wurden in diesem Zusammenhang die folgenden Räume als Tabubereiche definiert, so dass Auswirkungen auf die Umwelt auf diese Bereiche ausgeschlossen werden können, vgl. auch Anhang 1 des Umweltberichtes: Siedlungsgebiete inkl. eines Pufferbereichs zur Vermeidung von Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und akustische Wirkungen auf das Schutzgut Mensch sowie die menschliche Gesundheit. FFH- und Vogelschutzgebiete inkl. eines Pufferbereichs zur Vermeidung von Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme, visuelle und akustische Wirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen bzw. biologische Vielfalt. Bereiche zum Schutz der Natur / Naturschutzgebiete zur Vermeidung von Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme, visuelle und akustische Wirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen bzw. biologische Vielfalt. Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung und Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung zur Vermeidung von Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme, visuelle und akustische Wirkungen auf das Schutzgut Tiere bzw. biologische Vielfalt. verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter windenergieempfindlicher Vogelarten inkl. eines artspezifischen Puffers zur Vermeidung von Umweltauswirkungen durch visuelle und akustische Wirkungen sowie Kollision auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen bzw. biologische Vielfalt. Vorrangflächen für Natur und Landschaft zur Vermeidung von Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme, visuelle und akustische Wirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen bzw. biologische Vielfalt. Waldflächen > 1 ha zur Vermeidung von Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme, visuelle und akustische Wirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen bzw. biologische Vielfalt und Landschaft. Überschwemmungsgebiete zur Vermeidung von Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer). 05.06.2014 Seite 169

Wasserschutzgebiete (Zone I und II) für zur Vermeidung von Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Grundwasser). Die Teilfortschreibung Windenergie zur Festlegung der Vorranggebiete erfolgte auf Basis einer abgeschichteten Vorgehensweise in verschiedenen Prüfschritten. Diese ergibt eine für die gesamte Region methodisch einheitliche und in sich schlüssige Planungskonzeption, die auf flächendeckenden Ausschluss- und Konfliktkriterien beruht. Somit konnten landkreisweit Vorranggebiete festgelegt und nachvollziehbar begründet werden: Für die Festlegung neuer Vorrangstandorte und Erweiterungsstandorte gegenüber der sachlichen Teilfortschreibung 2004 wurden im Rahmen einer gesamträumlichen und konsistenten Planungskonzeption Kriterien festgelegt und abgestimmt, die erfüllt sein müssen. Durch die dabei erfolgende Berücksichtigung von Ausschlussgebieten mit Pufferzonen werden Umweltbelange berücksichtigt (vgl. Begründung zu 4.2.2). Bis auf den Ausschluss für Flugplätze, militärische Anlagen sowie Rohstoffgewinnungsflächen dienen die Ausschlussgebiete der Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit der Schutzgüter Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit sowie Arten und Lebensräume. Die Festlegung zur Errichtung von Windenergieanlagen in bauleitplanerisch gesicherten Bereichen unter 4.2.2.10 stellt sicher, dass die maßgeblichen Abstände zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen auch hier gewährleistet werden. Die besondere Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes wird durch die mit dem Planungskonzept bewirkte Bündelung von WEA in Zusammenhang mit den vorgesehenen Mindestabständen zwischen den Vorrangstandorten sowie durch die Festlegung zur Gebietsgestaltung unter 4.2.2.05 berücksichtigt. Für die sich auf dieser Grundlage ergebenden voraussichtlich geeigneten Flächen ist im weiteren eine einzelfallbezogene Einschätzung zur Eignung unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erfolgt. In diesem Rahmen konnten konkret vorliegende Erkenntnisse zu möglichen Restriktionen in die Standortkonzeption einbezogen werden. Schließlich wurden bei der Abwägung zur endgültigen Festlegung der Vorrangstandorte entscheidungsrelevante Sachverhalte, die im Zuge des Beteiligungsverfahrens zu der mit dem Entwurf vorgeschlagenen Flächenkulisse bekannt wurden, berücksichtigt. Durch diese Vorgehensweise trägt das Standortkonzept in maßgeblichem Umfang zu einer Vermeidung bzw. Verminderung erheblicher negativer Umweltauswirkungen bei. Insgesamt werden 38 Windenergiebereiche im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 dargestellt, für die im Rahmen der vertiefenden Betrachtung keine erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert wurden. Für 35 Windenergiebereiche sind erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten. Aufgrund des Planungsprozesses zur Identifikation der Windenergiebereiche sowie der Tatsache, dass es sich bei diesen Planbereichen hier vornehmlich um Bestandsflächen für die Erweiterung bzw. das Repowering handelt, ist für diese Bereiche davon auszugehen, dass eine ver- 05.06.2014 Seite 170

gleichsweise geringe Konfliktdichte besteht, die im nachgeordneten Genehmigungsverfahren gelöste werden kann. 4 Gesamtplanbetrachtung Grundsätzlich ist im Umweltbericht der gesamte Plan mit sämtlichen Planinhalten, von denen erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen können, zu betrachten. Deshalb sind die Ergebnisse aus der Betrachtung einzelner Planfestlegungen einschließlich der Auswirkungen, die nicht im Rahmen von Einzelbetrachtungen erfolgt sind (z.b. etwaige Vorbelastungen aus em Bestand) zu einer abschließenden Betrachtung der Gesamtplanauswirkung aller Planinhalte zusammenzuführen. Dabei sind insbesondere auch kumulative und sonstige mögliche negative und positive Umweltauswirkungen zu betrachten. Unter kumulativen Umweltauswirkungen wird die räumliche Überlagerung der Umweltauswirkungen mehrerer Planfestlegungen, bezogen auf ein Schutzgut (z. B. Landschaftsbild) eines Teilraumes verstanden. Kumulative Umweltauswirkungen können entweder positiv oder negativ wirken. Die Beschreibung und Bewertung kumulativer Umweltauswirkungen kann grundsätzlich auf solche Planfestlegungen beschränkt werden, bei denen auf der Planungsebene des Regionalplans erhebliche Auswirkungen auf einzelne (Teil-) Räume zu erwarten sind. Insoweit kann die Einbeziehung räumlich nicht konkretisierbarer Planfestlegungen bei der Betrachtung kumulativer Wirkungen entfallen. Relevante teilräumlich kumulativ wirkende Umwelteffekte von Vorranggebieten für die Windenergienutzung können insbesondere für die Schutzgüter Landschaft und Tiere auftreten. Landschaft Die Vorranggebiete sind im Rahmen der planerischen Möglichkeiten gleichmäßig über das Kreisgebiet verteilt. Richtung Nordsee / Weser / Elbemündung nimmt die Anzahl der Gebiete zu, da hier die Windhöffigkeit am größten ist und die Gebiete hier teils bereits lange bestehen und hinsichtlich Größe und Abstand nicht den Kriterien für Neuvorschläge von Vorranggebieten entsprechen. Gleichwohl tritt auch dort keine Überformung oder Verunstaltung ganzer Landschaftsräume durch die kumulative Wirkung einzelner Windparks auf. Die Bereiche Ahlenmoor, Oste- und Geesteniederung sowie entlang der Weser weisen eine geringere Dichte von Vorranggebieten auf. Dies ist auf die besondere Empfindlichkeit bzw. Wertigkeit der Landschaft zurückzuführen. Tiere Die von raumbedeutsamen Windparks ausgehende Störung und Kollisionsgefahr für Vögel und Fledermäuse kann sich, auch im Falle einer deutlichen räumlichen Trennung der Windparks, kumulativ negativ auf inter- / intraregionale Funktionsbezüge, bspw. Bewegungen zwischen Brutstandorten und Nahrungshabitaten oder Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartieren auswirken. Insbesondere sind mögliche kumulative Wirkungen auf Leitlinien 05.06.2014 Seite 171

des Vogelzugs sowie auf Austauschbeziehungen zwischen Vogelschutz- und FFH-Gebieten zu prüfen. Da unmittelbar entlang der Weser und der Elbe bzw. Oste keine Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt werden, kann eine kumulative Beeinträchtigung des Vogelzugs entlang der Flüsse durch WEA ausgeschlossen werden. Eine Beurteilung von kumulativen Wirkungen auf mögliche Austauschbeziehungen zwischen FFH- oder EU-Vogelschutzgebieten oder kleinräumige Austauschbeziehungen ist auf der Maßstabsebene des RROP aufgrund fehlender Informationen über Flugrouten / -korridore nicht möglich und muss ggf. auf der nachfolgenden Planungsebene erfolgen. Summarische Prüfung der Festlegungen Neben der Betrachtung einzelner Festlegungen wurde zusätzlich eine Gesamtplanbetrachtung durchgeführt. Hierbei konnten keine erheblichen negativen Auswirkungen aufgrund kumulativer Effekte der Festlegungen festgestellt werden. Die Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 in der Beschreibenden Darstellung und der Zeichnerischen Darstellung können durch ihre Steuerungswirkung Umweltauswirkungen vermeiden oder verringern. Die Festlegung von bestimmten Vorranggebieten für Windenergie haben auch negative Umweltauswirkungen. Durch die Abwägung bei der Erstellung des Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 und dem Schwerpunkt auf die Erweiterung bzw. das Repowering bestehender Standorte findet jedoch eine Standortwahl auf Flächen statt, die Umweltauswirkungen minimieren. Durch das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 mit seinen Planausweisungen werden einzelne Schutzgüter gemäß den Zielen des Umweltschutzes (siehe Teil B) im RROP wie folgt besonders geschützt: Arten und Lebensräume / Landschaft: Vorranggebiete Windenergiegewinnung mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Kriterien. Luft und Klima: Förderung regenerativer Energie durch Ausweisung von Vorranggebieten Windenergiegewinnung. 5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Gemäß Anhang 1 zu 9 Abs. 1 ROG ist bei der Umweltprüfung auf Schwierigkeiten hinzuweisen, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind. Hinsichtlich der Um- 05.06.2014 Seite 172

weltprüfung für die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass neben den räumlich konkreten Planfestlegungen Ziele und Grundsätze festgelegt werden, die zu einem großen Teil nicht weiter räumlich verortet werden. Auf dieser Grundlage kann sich die Prognose der erheblichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht ausschließlich auf Trendabschätzungen beschränken. Dadurch bleiben die Aussagen der Auswirkungsprognosen notwendigerweise relativ unscharf. Eine Prüfung der Umweltauswirkungen kann in diesen Fällen jedoch auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen erfolgen, die eine Konkretisierung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze vornehmen. Die detaillierte Prüfung der Planfestlegungen des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Bei der Auswahl dieser Kriterien wurde unter anderem berücksichtigt, dass notwendige Daten- und Informationsgrundlagen für den Geltungsbereich Teilfortschreibung Windenenergie flächendeckend vorliegen. Dies ließ sich nicht bei allen Kriterien (z.b. Schutzgut Tiere: Fledermäuse) realisieren, da die jeweiligen erforderlichen Informationen und Daten nicht flächendeckend und einheitlich für den gesamten Geltungsbereich vorliegen. Aus fachlicher Sicht wäre darüber hinaus die Ergänzung eines Kriteriums zur Erfassung des Schutzguts Landschaft wünschenswert, welches die Erfassung und Bewertung visueller Beeinträchtigungen der Planfestlegungen ermöglicht. Aufgrund der Maßstabsebene des Regionalplans und der Größe des Geltungsbereichs ist es jedoch nicht möglich, eine hierzu erforderliche Raumanalyse bzw. Landschaftsbildbewertung vorzunehmen. Dem entsprechend kann im Umweltbericht dieser Aspekt nicht beurteilt werden. Eine weitergehende Prüfung ist daher - insbesondere unter Berücksichtigung der konkretisierten vorhabensbedingten Wirkungen der jeweiligen Windenergiestandorte - auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen vorzunehmen. 6 Geplante Überwachungsmaßnahmen Nach Anhang 1 Nr. 3 b zu 9 Abs. 1 ROG ist eine Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Pläne und Programme auf die Umwelt durchzuführen, um u. a. frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Überprüfung der tatsächlichen erheblichen Umweltauswirkungen infolge der Umsetzung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven, Teilfortschreibung Windenergie 2014 erfolgt in erster Linie auf der nachgeordneten Planungsebene, da die Umweltauswirkungen überwiegend erst bei Umsetzung der Pläne in konkrete Maßnahmen wirksam werden. 05.06.2014 Seite 173

Daher erfolgt eine Überwachung der Umweltauswirkungen auf Ebene der Regionalplanung überwiegend im Rahmen der Umsetzung der raumordnerischen Festlegungen unter anderem in Form von: Beteiligungsverfahren zwischen den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis Cuxhaven im Rahmen der Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen und Genehmigung für Flächennutzungsplanaufstellung bzw. -änderung. Laufender Raumbeobachtung (unter anderem FIS-RO sowie das Raumordungsplan- Monitoring ROPLAMO des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung). Ergebnissen des Monitorings der Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG. Immissionsüberwachung laut 2.5 Teil B Umweltbericht in der Bauleitplanung. Es werden im RROP Vorranggebiete Windenergie festgelegt. Durch eine Konzentration der Windenergieanlagen auf geeignete Standorte bei Ausschluss an anderer Stelle soll sowohl eine Sicherung und Stärkung der Windenergienutzung als auch eine Begrenzung ihrer negativen Auswirkungen erreicht werden. Da der Landkreis Cuxhaven Genehmigungsbehörde für die FNP-Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird, wird nachvollzogen, wie der Rahmen für die Windenergienutzung ausgefüllt wird. Auf Grundlage der Bauleitpläne bzw. der Baugenehmigungsunterlagen ist eine Prüfung möglich, ob erhebliche unerwartete Umweltauswirkungen eintreten. Der Träger der Regionalplanung lässt sich von den anderen öffentlichen Stellen berichten und informieren und wertet dies in Hinblick auf weitere Handlungsbedarfe aus. Dieser ständig greifende Mechanismus wird im Zuge von Teil- oder Gesamtfortschreibungen des RROP durch eigene umfassende Umsetzungskontrollen des Planungsträgers zu den prüfungsrelevanten Festlegungen der zeichnerischen Darstellung des RROP ergänzt. Nullvariante Durch die Errichtung von Windenergieanlagen kommt es auch zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Bei einer Nichtrealisierung würden diese Beeinträchtigungen unterbleiben. Hierbei ist jedoch der indirekte Effekt der Festlegung von Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung zu beachten. Die Konzentration von Beeinträchtigungen in den Vorranggebieten Windenergienutzung führt insgesamt zu einer Vermeindung unkoordinierter Belastung des Gesamtraums gegenüber einer ungesteuerten Entwicklung der Windenergienutzung im Freiraum. Gesamträumlich ist bei entsprechender Anwendung der Festlegungen damit eine positive Wirkung für die Umwelt im Landkreis Cuxhaven möglich. 05.06.2014 Seite 174

7 Nichttechnische Zusammenfassung Nach 4 Abs. 1 NROG ist bei der Aufstellung bestimmter Programme und Pläne, deren Durchführung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, eine Umweltprüfung durchzuführen. Der vorliegende Umweltbericht enthält die zur Dokumentation der Umweltprüfung erforderlichen Informationen. Dabei wurden in der Umweltprüfung die in Anhang 1 zu 9 Abs. 1 ROG geforderten Informationen und Inhalte abgearbeitet. Darüber hinaus beinhaltet der Umweltbericht die Ergebnisse der integrierte FFH-Verträglichkeitsprüfung und enthält damit Inhalte, für die nicht auszuschließen war, dass erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgebietsnetz Natura 2000 verursacht werden können. Im Teilbereich A Umweltbericht RROP 2012 wurden Anlass, Methodik und Rechtsgrundlage der Umweltprüfung sowie die wesentlichen Inhalte und Ziele des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven in Form einer Zusammenfassung dargestellt. Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven legt als zusammenfassender und übergeordneter Raumordnungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumordnung über die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises hinsichtlich Windenergie in textlicher und zeichnerischer Form fest. Im Teilbereich B werden die Ziele des Umweltschutzes die für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven von Bedeutung sind zusammengefasst. Darüber hinaus ist eine Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes in Form eines Zustandsberichtes sowie eine Status-Quo-Prognose enthalten. Die Teilbereiche A und B des Umweltberichtes zum Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 sind weiterhin gültig. Im Teilbereich C wird des Kapitel C Ziffer 4.2.2 Windenergie durch den vorliegenden Umweltbericht 2014 ersetzt. Ebenso wurden Änderungen in den Kapiteln 4 7 notwendig. Teilbereich C stellt die Dokumentation des Kerns der Umweltprüfung für die Teilfortschreibung Windenergie 2014 dar. Es erfolgte die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der Neuaufstellung der Teilfortschreibung Windenergie 2014 des RROP. Hierbei wurde auch die Prüfung von Alternativen berücksichtigt. Durch die Teilfortschreibung Windenergie 2014 des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven werden keine unmittelbaren Eingriffsvorhaben und -maßnahmen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt festgelegt. In der Regel werden mit der Formulierung von Zielen und Grundsätzen Festlegungen getroffen, aus denen sich nach Konkretisierung auf nachfolgenden Planungsstufen konkrete Projekte bzw. Vorhaben ergeben können. Erst deren Umsetzung kann Ursache für erhebliche Umweltauswirkungen sein. So steht für die Beurteilung der Umweltauswirkungen die rahmensetzende Wirkung 05.06.2014 Seite 175

für konkrete Projekte, bzw. die Steuerungswirkung des RROP für nachgeordnete Pläne (bezüglich der dort erfolgenden konkreteren Rahmensetzungen für Projekte) im Zentrum des Prüfvorgangs. Die Festlegungen in der Teilfortschreibung Windenergie 2014 in der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung können durch ihre Steuerungswirkung Umweltauswirkungen vermeiden oder verringern. Die Festlegung von bestimmten Vorranggebieten für Windenergie haben auch negative Umweltauswirkungen. Durch die Abwägung bei der Erstellung des RROP findet jedoch eine Standortwahl auf Flächen statt, die Umweltauswirkungen minimieren. 05.06.2014 Seite 176

Anhang 1 Methodik zur vertiefenden Prüfung der räumlich konkreten Festlegungen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilabschnitt Windenergie - des Landkreises Cuxhaven Stand 05.06.2014 Im Auftrag des Landkreises Cuxhaven Bearbeitung durch bosch & partner herne münchen hannover berlin www.boschpartner.de

Auftraggeber: Landkreis Cuxhaven Amt Bauaufsicht und Regionalplanung Bauleitplanung und Regionalplanung 27470 Cuxhaven Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Lister Damm 1 30163 Hannover Projektleitung: Dipl.-Ing. M. Püschel Bearbeiter: Dipl.-Ing. Mathias Gehrke Dipl.-Ing. M.Sc. Katrin Furche Dipl.Ing. (FH) Harald Platte Dipl.-Ing. M. Püschel M.Sc. Insa Thimm

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Inhaltsverzeichnis Seite 0.1 Tabellenverzeichnis... II 1 Allgemeine methodische Vorgehensweise... 1 2 Bewertung anhand der schutzgutbezogenen Kriterien... 3 2.1 Menschen und menschliche Gesundheit... 3 2.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt... 3 2.2.1 FFH-/ Vogelschutzgebiete (Natura 2000)... 3 2.2.2 Nationalpark und Naturschutzgebiete... 4 2.2.3 Planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten... 5 2.2.4 Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung sowie Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung... 6 2.2.5 Vorranggebiete Natur und Landschaft... 7 2.2.6 Waldflächen > 1 ha... 8 2.2.7 Geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG... 8 2.2.8 National bedeutsame Lebensraumachsen/-korridore... 8 2.3 Boden... 9 2.4 Wasser... 9 2.4.1 Wasserschutzgebiete... 9 2.4.2 Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung...10 2.4.3 Überschwemmungsgebiete...10 2.5 Klima / Luft...11 2.6 Landschaft...11 2.6.1 Landschaftsschutzgebiet...11 2.6.2 Unzerschnittene verkehrsarme Räume...12 2.6.3 Geschützte Landschaftsbestandteile...12 2.6.4 Bereiche mit Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schönheit für Natur und Landschaft gem. LRP...13 2.7 Kulturgüter...13 2.8 Wechselwirkungen...14 2.9 Bewertungsvorschrift zur Prognose erheblicher Umweltauswirkungen...14 3 Zusammenfassende schutzgutübergreifende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen...17 05.06.2014 Seite I

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner 0.1 Tabellenverzeichnis Tab. 2-1: Tab. 2-2: Verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Regionalplans des Landkreises Cuxhaven, gem. NLT (2014)... 6 Bewertungsvorschriften zur Prognose erheblicher Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen...15 05.06.2014 Seite II

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner 1 Allgemeine methodische Vorgehensweise Textlich und kartografisch hinreichend konkrete Planfestlegungen für Vorranggebiete Windenergienutzung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche und insbesondere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können, werden entsprechend der Planungsebene spezifisch und raumbezogen bewertet. Für die raumbedeutsamen Darstellungen der Vorranggebiete Windenergienutzung werden die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern grundsätzlich innerhalb von einzelnen Prüfbögen beschrieben und bewertet. Von einer Raumbedeutsamkeit ist in der Regel auszugehen, wenn Einzelanlagen eine Gesamthöhe von 75 m über Grund überschreiten bzw. wenn mehr als zwei Anlagen errichtet werden sollen, vgl. RROP Begründung zu 4.2.2-02. Die Prüfbögen gliedern sich in Angaben zu allgemeinen Informationen zu der jeweils beabsichtigten Planung (inkl. Kartenausschnitt mit dem jeweiligen Plangebiet), die schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes, die schutzgutbezogene Ermittlung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen, die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung sowie eine schutzgutübergreifende zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen. Bei der Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes werden die in Teil B des Umweltberichtes RROP 2012 dargestellten Informationsgrundlagen zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der Beschreibungen des derzeitigen Umweltzustandes sowie der prognostizierten Wirkungen für die verschiedenen Planfestlegungen erfolgt eine Bewertung der Umweltauswirkungen in zwei Stufen: In einem ersten Schritt wird für jedes schutzgutbezogene Kriterium jeweils eine Beurteilung der Betroffenheit innerhalb des Gebietes der Planfestlegung sowie im Umfeld der Planfestlegung, welches in Abhängigkeit vom Schutzgut sowie den Wirkungen der Planfestlegungen festgelegt wird (vgl. Teil C des Umweltberichtes und Kap. 2.9 dieses Anhangs), vorgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Abstraktionsgrades der Darstellungen des Regionalplans eine abschließende Bewertung der Umweltauswirkungen nicht für sämtliche Kriterien möglich ist. Die Bewertung erfolgt zudem in Abhängigkeit von dem Konkretisierungsgrad der Planfestlegungen. Sofern aus der Ermittlung des Umweltzustandes Hinweise auf ggf. empfindliche Schutzgüter gegeben werden können, werden diese im Prüfbogen auf- 05.06.2014 Seite 1

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner genommen, so dass eine Berücksichtigung auf der nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebene gewährleistet wird. In einem zweiten Schritt wird eine schutzgutübergreifende zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen für die einzelne Planfestlegung vorgenommen. Bei der Prognose der Umweltauswirkungen werden vorrangig anlage- und betriebsbedingte Wirkungen zugrunde gelegt, soweit dies auf Regionalplanebene möglich ist. Baubedingte Umweltauswirkungen können auf Regionalplanebene aufgrund der fehlenden konkreten Planungen noch nicht prognostiziert werden. Die Einzelheiten der Bewertungsmethodik werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben. Aus gutachterlicher Sicht kann von der in den nachfolgenden Kapiteln dargelegten Bewertungsmethodik in Einzelfällen begründet abgewichen werden. So kann z.b. eine starke Vorbelastung durch bestehende Windenergieanlagen im Plangebiet dazu führen, dass eine gemäß Methodik zu prognostizierende erhebliche Umweltauswirkung als unerheblich eingestuft wird. Dies wird im Prüfbogen an entsprechender Stelle aufgeführt. Eine zusammenfassende Bewertungsvorschrift für die schutzgutbezogene Erheblichkeitsbewertung ist dem Kap. 2.9 zu entnehmen. 05.06.2014 Seite 2

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner 2 Bewertung anhand der schutzgutbezogenen Kriterien 2.1 Menschen und menschliche Gesundheit Die Prüfung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit erfolgt unter der Berücksichtigung des Kriteriums Wohnen. Bedingt durch die unterschiedlichen Emissionen, die von Windenergieanlagen ausgehen, sind bezogen auf Windenergiebereiche schallschutztechnische Mindestabstände zu Ortschaften, insbesondere zur Wohnbebauung bzw. Einzelhäusern einzuhalten. Liegen geplante Windenergiebereiche innerhalb dieser Abstände oder ragen in diese hinein, so führt dies zu erheblichen Umweltauswirkungen. Die Definition des Umfeldes für das Kriterium Wohnen bezogen auf Windenergiebereiche ist der Tab. 2-2 zu entnehmen. Grundsätzlich wurde bereits im Rahmen des Planungsprozesses zur Abgrenzung der neuen Windenergiebereiche berücksichtigt, ausreichende Abstände zu Siedlungsbereichen einzuhalten. 2.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Für die Betrachtung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt bzw. der Schutzgüter Flora und Fauna werden die Kriterien FFH- / Vogelschutzgebiete, Nationalpark, Naturschutzgebiete, planungsrelevante Tierarten, planungsrelevante Pflanzenarten, Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung, Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung, Vorranggebiete Natur und Landschaft, Waldflächen > 1 ha sowie geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG-Biotope betrachtet. 2.2.1 FFH-/ Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Soweit Natura 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden können, sind nach 7 Abs. 6 und 7 ROG bei der Aufstellung bzw. der Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Raumordnungsplänen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes ( 34 und 35) über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen anzuwenden. Demnach sind Projekte oder Pläne, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, ein FFH-Gebiet oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Gebiets zu prüfen ( 34 bzw. 35 BNatSchG). Aufgrund dieser besonderen rechtlichen Vorgaben sind die Planfestlegungen des Regionalplans hinsichtlich erheblicher Auswirkungen auf Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000 zu prüfen. Bei der Abarbeitung der Prüfbögen wird von erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen, sofern Flächen eines Natura 2000-Gebietes durch eine Planfestlegung in Anspruch genommen werden. 05.06.2014 Seite 3

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Liegen Natura 2000-Gebiete im Umfeld der Planfestlegungen für Windenergiebereiche können auf der Ebene des Regionalplans bereits hinreichend genaue Aussagen zu den betriebsbedingten Wirkungen vorgenommen werden. Die Definition der Umfelder für das Kriterium Natura 2000-Gebiete ist der Tab. 2-2 zu entnehmen. Aufgrund der besonderen rechtlichen Relevanz hinsichtlich der Zulassung der geplanten Planfestlegungen wird im Prüfbogen bei Zutreffen des o.g. Sachverhalts zunächst vorsorglich von erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen. In einem weiteren Schritt erfolgt dann eine Natura 2000-Vorprüfung für die Planfestlegung, in der mittels einer worst-case Betrachtung möglicher Wirkungen sowie unter Berücksichtigung der konkreten Erhaltungsziele des betroffenen Natura 2000-Gebietes beurteilt wird, ob erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes ausgeschlossen werden können. Sollten erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes nicht ausgeschlossen werden können, wird, sofern die Planfestlegung weiterhin beibehalten werden soll, eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung ausgelöst. Die detaillierte methodische Vorgehensweise der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen bei den Planfestlegungen der Windenergiebereiche wird in Anhang 2 dargelegt. 2.2.2 Nationalpark und Naturschutzgebiete Bei der regionalplanerischen Umweltprüfung werden erhebliche Auswirkungen auf Naturschutzgebiete prognostiziert, sofern eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme dieser Gebiete durch die Planfestlegungen erfolgt, die mit einer Zerstörung der für die biologische Vielfalt relevanten geschützten Flächen einhergeht. Liegen Nationalpark und Naturschutzgebiete im Umfeld von Windenergiebereichen können auf der Ebene des Regionalplans bereits hinreichend genaue Aussagen zu den betriebsbedingten Wirkungen vorgenommen werden, so dass bei diesen Planfestlegungen ein den Wirkungen der Planfestlegungen entsprechendes Umfeld angenommen wird. Die Ableitung der Umfelder ist der Tab. 2-2 zu entnehmen. Für die Windenergiebereiche wurde eine erhebliche Umweltauswirkung für das Vorkommen eines NSG im Umfeld nur dann prognostiziert, wenn gem. der Informationen des NLWKN zu vorkommenden Arten im relevanten NSG windenergieempfindliche Arten benannt werden. Ist dies der Fall, erfolgt die Bewertung der Erheblichkeit bei Windenergiebereichen gem. dem Vorgehen bei den planungsrelevanten Arten (siehe hierzu Kap. 2.2.3). 05.06.2014 Seite 4

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner 2.2.3 Planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten Gemäß der Hinweise des Niedersächsischen Landkreistages (2013 1 und 2014 2 ) ist es sinnvoll, auf der Ebene der Regionalplanung eine überschlägige Vorabschätzung der Artenschutzbelange vorzunehmen. Bei dieser Vorabschätzung sind insbesondere Interessenkonflikte mit sog. planungsrelevanten Arten mit einem signifikanten erhöhten Kollisionsrisiko zu berücksichtigen. Diese als verfahrenskritisch zu bezeichnenden Arten bedeuten in diesem Zusammenhang, dass in den späteren Planungs- und Zulassungsverfahren bei einer Betroffenheit dieser Arten möglicherweise keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden darf. Im Bereich des Regionalplans des Landkreises Cuxhaven sind nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises die Vorkommen der in Tab. 2-1 dargestellten windenergieempfindliche Vogelarten als verfahrenskritisch zu betrachten. Sofern ein Vorkommen dieser Vogelarten mit ihrem artspezifischen Mindestabstand gem. Tab. 2-1 innerhalb der Planfestlegungen bekannt ist, ist daher i.d.r. von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Sind von den Planfestlegungen die weiträumigeren artspezifischen Prüfabstände windenergieempfindlicher Vogelarten gem. Tab. 2-1 betroffen, ist dies im weiteren Verfahren artspezifisch zu prüfen und wird im Prüfbogen dargelegt. Bei den Windenergiebereichen erfolgt eine Flächeninanspruchnahme nur im Bereich der Standorte der Einzelwindenergieanlagen, so dass i.d.r. davon ausgegangen werden kann, dass ein Verlust gefährdeter Pflanzenarten durch entsprechende Standortplanung auf der nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebene vermeidbar ist. Somit kann auf dieser Ebene der Verlust von gefährdeten Pflanzenarten ausgeschlossen werden kann und es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu prognostizieren. Bzgl. der planungsrelevanten Pflanzen kann auch auf die Betrachtung eines Umfeldes verzichtet werden, da durch die Planfestlegungen keine erheblichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 1 NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (NLT) (2013): Arbeitshilfe Regionalplanung und Windenergie. Arbeitshilfe zur Steuerung der Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in Regionalen Raumordnungsprogrammen (Kategorisierung in harte und weiche Tabuszonen) (Stand: 15. Januar 2013). Hannover 2 NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (NLT) (2014): Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Entwurf, Stand 21.01.2014). Hannover. 05.06.2014 Seite 5

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Tab. 2-1: Verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Regionalplans des Landkreises Cuxhaven, gem. NLT (2014) Vogelart Abstandsempfehlung NLT 2014 Mindestabstand Prüfabstand Schwarzstorch 3.000 m 6.000 m Weißstorch 1.000 m 3.000 m Wespenbussard 1.000 m 3.000 m Fischadler 1.000 m 4.000 m Wiesenweihe 1.000 m 3.000 m Rohrweihe 1.000 m 3.000 m Rotmilan 1.500 m 4.000 m Seeadler 3.000 m 6.000 m Wanderfalke 1.000 m 1 /3.000 m 2 Kranich 500 m Wachtelkönig 500 m 3 Uhu 1.000 m 3.000 m Sumpfohreule 1.000 m 3.000 m Ziegenmelker 500 m Bedrohte störungsempfindliche Wiesenvogelarten. Insbesondere Bekassine, Uferschnepfe, Gr. Brachvogel, Rotschenkel und Kiebitz Koloniebrüter: Kormoran, Reiher, Möwen, Seeschwalben Weitere kollisiongefährdete Arten, z.b. Mäusebussard, Turmfalke, Waldohreule 1 Gebäudebrüter 2 Baum-, Fels- und Bodenbrüter 500 m 1.000 m 1.000 m 3.000 m 500 m 1.000 m 3 zu regelmäßigen Brutvorkommen Sofern planungsrelevante Arten betroffen sind, deren Vorkommen nicht als verfahrenskritisch zu bewerten sind, wird dies bei den Aussagen zum Bestand dokumentiert, so dass eine Berücksichtigung dieser Arten auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen erfolgen kann. 2.2.4 Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung sowie Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung Bei der regionalplanerischen Umweltprüfung werden erhebliche Auswirkungen auf Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung sowie Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung prognostiziert, sofern eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme dieser Gebiete durch die Planfestlegungen erfolgt, die mit einer Zerstörung der für die biologische Vielfalt relevanten geschützten Flächen einhergeht. Liegen Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung sowie Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung im Umfeld von Windenergiebereichen können auf der Ebene des Regionalplans bereits hinreichend genaue Aussagen zu den betriebsbedingten Wirkungen vor- 05.06.2014 Seite 6

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner genommen werden, so dass bei diesen Planfestlegungen ein den Wirkungen der Planfestlegungen entsprechendes Umfeld angenommen wird. Die Ableitung der Umfelder ist der Tab. 2-2 zu entnehmen. 2.2.5 Vorranggebiete Natur und Landschaft Bei der regionalplanerischen Umweltprüfung werden erhebliche Auswirkungen auf Vorranggebiete Natur und Landschaft prognostiziert, sofern eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme dieser Gebiete durch die Planfestlegungen erfolgt, die mit einer Zerstörung dieser für die biologische Vielfalt relevanten ausgewiesenen Flächen einhergeht. Liegen Vorranggebiete Natur und Landschaft im Umfeld von Windenergiebereichen können auf der Ebene des Regionalplans bereits hinreichend genaue Aussagen zu den betriebsbedingten Wirkungen vorgenommen werden, so dass bei diesen Planfestlegungen ein den Wirkungen der Planfestlegungen entsprechendes Umfeld angenommen wird. Die Ableitung der Umfelder ist der Tab. 2-2 zu entnehmen. In den zeichnerischen Darstellungen des RROP werden folgende Gebiete als Vorranggebiete Natur und Landschaft dargestellt: Natura 2000-Gebiete gem. 32 BNatSchG, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG), Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG und 16 NAGBNatSchG), gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG und 24 NAGBNatSchG) soweit sie maßstabsbedingt darstellbar sind, Gebiete, für die derzeit ein Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet ( 23 BNatSchG und 16 NAGBNatSchG) läuft, Biotope der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen (Landesweite Biotopkartierung, 2. Durchgang), soweit die Bedeutung nicht geringer ist, naturnahe und regenerierbare Hochmoorgebiete des Niedersächsischen Moorschutzprogramms (Teil I von 1981, Teil II von 1986) sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz nach der Naturschutzfachlichen Bewertung der Hochmoore in Niedersachsen von 1994, soweit die Bedeutung nicht geringer ist, Hauptgewässer sowie Nebengewässer des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems, Auen des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems, soweit sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden, Gebiete, die nach Stand der Bearbeitung des Landschaftsrahmenplans die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet ( 23 BNatSchG und 16 NAGBNatSchG) erfüllen, soweit die derzeitige Bedeutung nicht geringer wird, Vogelbrutgebiete nationaler oder landesweiter Bedeutung, soweit sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden, und Gastvogellebensräume internationaler, nationaler oder landesweiter Bedeutung, soweit sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden. 05.06.2014 Seite 7

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner 2.2.6 Waldflächen > 1 ha Bei der regionalplanerischen Umweltprüfung werden erhebliche Auswirkungen auf Waldflächen > 1 ha prognostiziert, sofern eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme dieser Gebiete durch die Planfestlegungen erfolgt, die mit einer Zerstörung der Flächen einhergeht. Liegen Waldflächen > 1 ha im Umfeld von Windenergiebereichen können auf der Ebene des Regionalplans bereits hinreichend genaue Aussagen zu den betriebsbedingten Wirkungen vorgenommen werden, so dass bei diesen Planfestlegungen ein den Wirkungen der Planfestlegungen entsprechendes Umfeld angenommen wird. Die Ableitung der Umfelder ist der Tab. 2-2 zu entnehmen. 2.2.7 Geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG Bei der regionalplanerischen Umweltprüfung werden auch erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der nach 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG geschützten Biotope ab einer Fläche von fünf Hektar prognostiziert, sofern eine Flächeninanspruchnahme dieser Biotope, die mit einer Zerstörung der für die biologische Vielfalt relevanten geschützten Flächen einhergeht, durch die Planfestlegungen erfolgt. Bei den Windenergiebereichen erfolgt eine Flächeninanspruchnahme nur im Bereich der Standorte der Einzelwindenergieanlagen, so dass i.d.r. davon ausgegangen werden kann, dass - in Abhängigkeit von der Größe der betroffenen geschützten bzw. schutzwürdigen Biotope - eine Flächeninanspruchnahme vollständig ausgeschlossen werden kann und keine erhebliche Umweltauswirkung zu prognostizieren ist. Sollten größere Flächen von geschützten Biotopen im Bereich von Windenergiebereichen liegen und kann die Flächeninanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden, wird dagegen ebenfalls eine erhebliche Umweltauswirkung prognostiziert. Liegen nach 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG geschützte Biotope ab einer Fläche von fünf Hektar im Umfeld von Windenergiebereichen können auf der Ebene des Regionalplans bereits hinreichend genaue Aussagen zu den betriebsbedingten Wirkungen vorgenommen werden, so dass bei diesen Planfestlegungen ein den Wirkungen der Planfestlegungen entsprechendes Umfeld angenommen wird. Die Ableitung der Umfelder ist der Tab. 2-2 zu entnehmen. 2.2.8 National bedeutsame Lebensraumachsen/-korridore Hinsichtlich der Biotopverbundfunktion im Landkreis Cuxhaven werden Daten zu den national bedeutsamen Lebensraumachsen für Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräumen sowie zu den Lebensraumkorridoren für die Großsäuger herangezogen. Diese Achsen bzw. Korridore kennzeichnen schematisch den großräumigen Zusammenhang der Unzerschnittenen Funktionsräume (UFR) (s. Kap. 2.6.2) und überlagern diese Flächenkulisse als Netz linearer Strukturen. 05.06.2014 Seite 8

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Dabei handelt es sich um linienhafte, idealtypische Elemente, die nicht im flächenkonkreten Sinne angewendet werden können. Allerdings kennzeichnen die Achsen bzw. Korridore die großräumigen, bundesweit bedeutsamen Biotopverbund-Zusammenhänge und erhöhen dementsprechend die Bedeutung der in diesem Bereich befindlichen UFR der jeweiligen Lebensraumgruppe. Sind national bedeutsame Lebensraumachsen von den Planfestlegungen betroffen, wird dies im Bestand dokumentiert, so dass eine Berücksichtigung auf den nachgeordneten Planungsund Zulassungsebenen erfolgen kann. Eine erhebliche Umweltauswirkung wird durch die Betroffenheit von national bedeutsamen Lebensraumachsen nicht ausgelöst. 2.3 Boden Hinsichtlich des Schutzgutes Boden werden die schutzwürdigen Böden Niedersachsens als Kriterium betrachtet. Die Flächeninanspruchnahme bzw. Versiegelung / Überbauung von Böden geht immer mit dem Verlust bzw. der Verminderung aller natürlichen Bodenfunktionen einher. Aufgrund der hohen Funktionserfüllung der schutzwürdigen Böden wird für diese bei einer Flächeninanspruchnahme durch die Planfestlegungen von erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen. Bei Windenergiebereichen ist aber anzumerken, dass die Flächeninanspruchnahme nicht flächendeckend im Bereich der Planfestlegung erfolgt, sondern lediglich im Bereich der Einzelstandorte der Windenergieanlagen. Da die betriebsbedingten Auswirkungen hinsichtlich der Bodenfunktionen aufgrund der geringen Wirkweite auf Regionalplanebene eine untergeordnete Bedeutung einnehmen, sind erhebliche Umweltauswirkungen innerhalb des Umfeldes nicht zu erwarten. Eine differenziertere Betrachtung ist auf der nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebene vorzunehmen. 2.4 Wasser Die Prüfung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser erfolgt unter Berücksichtigung der Kriterien Wasserschutzgebiete, Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung und Überschwemmungsgebiete. 2.4.1 Wasserschutzgebiete Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser sind durch die Planfestlegungen der Windenergiebereiche ausschließlich dann zu erwarten, wenn durch die Planfestlegung eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Schutzzonen I und II eines festgesetzten oder fachlich abgegrenzten Wasserschutzgebietes erfolgt. Dies entspricht auch den Vorgaben der 05.06.2014 Seite 9

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Rechtsverordnungen für die Wasserschutzgebiete, nach der in der Regel in den Schutzzonen I und II die Errichtung baulicher Anlagen verboten ist. Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser entstehen im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme bzw. Versiegelung oder Überbauung von Flächen. Weitere Umweltauswirkungen auf das Grundwasser mit möglicherweise erheblichen Folgen auch im Hinblick auf das Umfeld der Bereichsdarstellung können im Rahmen der regionalplanerischen Umweltprüfung für die Bewertung der Erheblichkeit nicht berücksichtigt werden. Diese Bewertung bleibt der Umweltprüfung in nachfolgenden Planverfahren vorbehalten. 2.4.2 Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser in Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung sind durch die Planfestlegungen der Windenergiebereiche ausschließlich dann zu erwarten, wenn durch die Planfestlegung eine Flächeninanspruchnahme innerhalb dieser Gebiete liegende Schutzzonen I und II der Wasserschutzgebiete (s.o.) erfolgt. Dies entspricht auch den Vorgaben der Rechtsverordnungen für die Wasserschutzgebiete, nach der in der Regel in den Schutzzonen I und II die Errichtung baulicher Anlagen verboten ist. Als Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung sind im Landkreis Cuxhaven alle Wasservorkommen dargestellt, die bereits für die Trinkwassernutzung genutzt werden. Darüber hinaus sind große zusammenhängende Grundwasservorkommen im Bereich Nordholz und Midlum als Vorranggebiete festgelegt, da sie sich aufgrund der hydrologischen Gegebenheiten für eine zukünftige Trinkwassergewinnung besonders eignen. Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser entstehen im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme bzw. Versiegelung oder Überbauung von Flächen. Weitere Umweltauswirkungen auf das Grundwasser mit möglicherweise erheblichen Folgen auch im Hinblick auf das Umfeld der Bereichsdarstellung können im Rahmen der regionalplanerischen Umweltprüfung für die Bewertung der Erheblichkeit nicht berücksichtigt werden. Diese Bewertung bleibt der Umweltprüfung in nachfolgenden Planverfahren vorbehalten. 2.4.3 Überschwemmungsgebiete Auch bei der Betrachtung der Überschwemmungsgebiete sind insbesondere die anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen, die zu einem Verlust von Retentionsraum bzw. der Funktionen des Überschwemmungsgebietes führen, zu berücksichtigen. Für die Planfestlegungen des Regionalplans gilt daher, dass erhebliche Umweltauswirkungen bei einer Flächeninanspruchnahme innerhalb eines Überschwemmungsgebietes anzunehmen sind. Vorsorglich werden hier auch die geplanten Überschwemmungsgebiete betrachtet Hinsichtlich des Umfeldes der Planfestlegungen sind aufgrund betriebsbedingter Beeinträchtigungen keine erheblichen Umweltauswirkungen auf Überschwemmungsgebiete zu erwarten. 05.06.2014 Seite 10

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Bei keinem der ausgewiesenen Windenergiebereiche erfolgt eine Flächeninanspruchnahme von Überschwemmungsgebieten, so dass eine Flächeninanspruchnahme vollständig ausgeschlossen werden kann und keine erhebliche Umweltauswirkung zu prognostizieren ist. 2.5 Klima / Luft Für die Betrachtung des Schutzgutes Klima / Luft wird das Kriterium klimatische / lufthygienische Ausgleichsräume herangezogen. Auswirkungen auf die Luftqualität sowie das regionale Klima durch die Planfestlegungen des Regionalplans sind im Wesentlichen von Art und Umfang der Nutzung sowie insbesondere den betriebsbedingten Auswirkungen abhängig. Die Planfestlegungen des Regionalplans sind aufgrund ihres vergleichsweise geringen Flächenumfanges grundsätzlich nicht geeignet, erhebliche Auswirkungen auf großflächigere Räume mit Bedeutung für das Regionalklima bzw. die Luftqualität hervorzurufen. Auswirkungen sind von den hier zu betrachtenden Planfestlegungen auch auf das Lokalklima nicht zu erwarten. Grundsätzlich ist die Windenergie klimafreundlich und wird als entscheidend beim Kampf gegen den Klimawandel angesehen. Sie führt zu einer Reduzierung der Kohlendioxidemissionen, da sie keine Brennstoffe benötigt. Durch die Windenergiebereiche gehen daher keine negativen erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft aus. 2.6 Landschaft Hinsichtlich des Schutzgutes Landschaft werden die Kriterien Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG und 19 NAGBNatSchG), unzerschnittene verkehrsarme Räume, geschützte Landschaftsbestandteile ( 29 BNatSchG und 22 NAGBNatSchG) sowie Bereiche mit Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schönheit für Natur und Landschaft gem. LRP bewertet. sowie Bereiche mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild gem. LRP herangezogen. 2.6.1 Landschaftsschutzgebiet Da Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG und 19 NAGBNatSchG) meist deutlich großflächigere Bereiche umfassen als bspw. Naturschutzgebiete, sind erhebliche Umweltauswirkungen auf Landschaftsschutzgebiete von der standortbezogenen Ausstattung des Schutzgebietes bzw. dem Schutzzweck sowie den konkreten vorhabensbedingten Wirkungen der jeweiligen Planfestlegung abhängig. Eine derartig differenzierte Betrachtung kann auf der Ebene des Regionalplanes nicht erfolgen, so dass eine abschließende Beurteilung im vorliegenden Umweltbericht nicht möglich ist. Durch die Aufnahme dieses Kriteriums ist 05.06.2014 Seite 11

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner jedoch gewährleistet, dass das Vorkommen von Landschaftsschutzgebieten im Bereich der Planfestlegungen dokumentiert wird, so dass bereits ein Hinweis für die Berücksichtigung auf den nachgeordneten Ebenen gegeben werden kann. 2.6.2 Unzerschnittene verkehrsarme Räume Bei den unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen sind i.d.r. die großen zusammenhängenden Räume ab einer Größe von mind. 50 km 2 aufgrund ihrer Seltenheit in Niedersachsen von besonderer Bedeutung. Im Bereich des Regionalplans Cuxhaven bestehen vier Räume zwischen 60 und 120 km 2. Eine Inanspruchnahme dieser Räume durch die hier zu betrachtenden Windenergievorhaben führt nicht unbedingt zu einer erheblichen Umweltauswirkung. Sofern unzerschnittene verkehrsarme Räume betroffen sind, wird dies bei den Aussagen zum Bestand dokumentiert, so dass eine Berücksichtigung auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen erfolgen kann. Auf die Berücksichtigung eines Umfeldes wurde verzichtet, da die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume durch emittierende Nutzungen wie z.b. Straßen begrenzt werden, weshalb die zusätzliche Belastung, die durch die Planfestlegungen entsteht, nicht als erheblich zu bewerten ist. 2.6.3 Geschützte Landschaftsbestandteile Bei der regionalplanerischen Umweltprüfung werden auch erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der geschützten Landschaftsbestandteile ( 29 BNatSchG und 22 NAGBNatSchG) prognostiziert, sofern eine Flächeninanspruchnahme der betroffenen geschützten Landschaftsbestandteile, die mit einer Zerstörung ihrer Funktion zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes einhergeht, durch die Planfestlegungen erfolgt. Bei den Windenergiebereichen erfolgt eine Flächeninanspruchnahme allerdings nur im Bereich der Standorte der Einzelwindenergieanlagen, so dass i.d.r. davon ausgegangen werden kann, dass eine Inanspruchnahme ausgeschlossen werden kann. Sollten größere Flächen von geschützten Landschaftsbestandteilen im Bereich von Windenergiebereichen liegen und kann die Flächeninanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden, wird eine erhebliche Umweltauswirkung prognostiziert. Auf die Berücksichtigung eines Umfeldes wurde bezogen auf die geschützten Landschaftsbestandteile verzichtet, da aufgrund der unterschiedlich großen Reliefenergie im Geltungsbereich die Abgrenzung eines einheitlichen Umfeldes nicht geeignet erscheint, optische Störwirkungen der Planfestlegungen zu erfassen und zu bewerten. Hierzu wäre eine detaillierte Landschaftsraumanalyse erforderlich, die auf Regionalplanebene nicht zu leisten ist. Zudem sind geschützte Landschaftsbestandteile i.d.r. sehr kleinflächig, so dass eine Beurteilung von optischen Störwirkungen auf Regionalplanebene nicht sinnvoll erscheint. 05.06.2014 Seite 12

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner 2.6.4 Bereiche mit Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schönheit für Natur und Landschaft gem. LRP Da Bereiche mit besonderer Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schönheit für Natur und Landschaft, wie sie in der Fortschreibung des LRP des Landkreises Cuxhaven 3 ausgewiesen sind, wie die Landschaftsschutzgebiete meist deutlich großflächigere Bereiche umfassen als bspw. Naturschutzgebiete, sind erhebliche Umweltauswirkungen auf diese Bereich von der konkreten vorhabenbedingten Wirkungen der Planfestlegung abhängig. Eine derartig differenzierte Betrachtung kann auf der Ebene des Regionalplanes nicht erfolgen, so dass eine abschließende Beurteilung im vorliegenden Umweltbericht nicht möglich ist. Durch die Aufnahme dieses Kriteriums mit den Bereichen mit mittlerer, hoher und sehr hoher Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schönheit für Natur und Landschaft ist jedoch gewährleistet, dass die Betroffenheit im Bereich der Planfestlegungen dokumentiert wird, so dass bereits ein Hinweis für die Berücksichtigung auf den nachgeordneten Ebenen gegeben werden kann. Darüber hinaus kommt diesen Hinweisen vor allem auch eine Bedeutung hinsichtlich der zukünftigen Bemessung der Ersatzzahlungen für erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen gem. NLT (2014 4 ) zu. 2.7 Kulturgüter Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter wird das Kriterium denkmalgeschützte Objekte bewertet. Für diesen Aspekt ist bei den Planfestlegungen von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen, wenn eine Flächeninanspruchnahme und die damit ggf. einhergehende Zerstörung der Denkmäler durch die Planfestlegung nicht ausgeschlossen werden kann. Für Vorkommen von Kultur- und Bodendenkmälern im Umfeld der Planfestlegungen können erhebliche Umweltauswirkungen auf der Ebene des Regionalplans nicht festgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beeinträchtigung der Belange der Kultur- und Bodendenkmäler im Rahmen der nachgelagerten Planungs- und Zulassungsebenen in ausreichendem Maße durch entsprechende Standortplanung auf der nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebene vermeidbar ist. Auf eine Beurteilung möglicher Auswirkungen auf archäologische Fundstellen wird verzichtet, da im Beteiligungsverfahren zum RROP 2012 die Erkenntnisse der archäologischen 3 LANDKREIS CUXHAVEN (2013): Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans. Karte Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft Charakterisierung und Bewertung des Landschaftsbildes. Stand März 2013 4 NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (NLT) (2014): Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Entwurf, Stand 21.01.2014). Hannover. 05.06.2014 Seite 13

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Fachbehörden bereits eingeflossen sind und berücksichtigt wurden. Dies gilt auch für die im Landkreis vorkommenden Wurten. Eine weitere differenzierte Bewertung erfolgt auf der nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebene. Bei den Windenergiebereichen erfolgt eine Flächeninanspruchnahme nur im Bereich der Standorte der Einzelwindenergieanlagen, so dass i.d.r. davon ausgegangen werden kann, dass - in Abhängigkeit von der Größe der betroffenen wertgebenden Bereichs eine Flächeninanspruchnahme vollständig ausgeschlossen werden kann und keine erhebliche Umweltauswirkung zu prognostizieren ist. 2.8 Wechselwirkungen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst. Auf der Grundlage der Beschreibung der ökologischen Wirkungs- und Funktionszusammenhänge werden über die Einzelwirkungen hinaus die Beeinträchtigungen der landschaftsraumtypischen Wechselwirkungen dargestellt und qualitativ beschrieben, soweit eine entscheidungserhebliche Bedeutung erkennbar ist. 2.9 Bewertungsvorschrift zur Prognose erheblicher Umweltauswirkungen Die nachfolgende Tabelle stellt die Bewertungsvorschriften für die Schutzgüter bzw. der jeweiligen Schutzgutkriterien zusammenfassend dar. Der Tabelle ist auch zu entnehmen, wie - wenn erforderlich - das jeweilige Umfeld eines Kriteriums abgeleitet wurde. 05.06.2014 Seite 14

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Tab. 2-2: Bewertungsvorschriften zur Prognose erheblicher Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen Schutzgut Kriterium Erhebliche Umweltauswirkungen der Windenergiebereiche Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Boden Wohnen 1 FFH- / Vogelschutzgebiet 1 Nationalpark 1 Naturschutzgebiet 1 windenergieempfindliche Vogelarten 1 planungsrelevante Arten, Pflanzen 1 Vogelbrutgebiet nationaler Bedeutung 1 Vogelrastgebiet internationaler und nationaler Bedeutung 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft 1 Vorkommen von Ortschaften und sonstiger wohnbaulicher Nutzung im Umfeld (420 m) (Wohnbau-)Siedlungsflächen im Umfeld (1.000 m bei Ortslagen, 500 m bei sonstigen wohnbaulichen Nutzungen, z.b. Einzelhäuser) Flächeninanspruchnahme von FFH-/ Vogelschutzgebieten Vorkommen von FFH-/ Vogelschutzgebieten im Umfeld (500 m) Bereichsdarstellungen innerhalb oder im Umfeld von FFH-/ Vogelschutzgebieten machen die Durchführung einer FFH-Vorprüfung (ggf. Verträglichkeitsprüfung) erforderlich. Die Einschätzung der Umwelterheblichkeit für dieses Kriterium für die SUP richtet sich nach dem Ergebnis dieser Prüfung. Flächeninanspruchnahme von Nationalpark Vorkommen des Nationalparks im Umfeld (500 m) Flächeninanspruchnahme von NSG Vorkommen von NSG im Umfeld (200 m) Flächeninanspruchnahme in Bereichen verfahrenskritischen Vorkommen windenergieempfindlicher Arten 2 verfahrenskritische Vorkommen windenergieempfindlicher Arten im Umfeld (artspezifischer Puffer) Flächeninanspruchnahme innerhalb von verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten Flächeninanspruchnahme Vorkommen im Umfeld (200 m) Flächeninanspruchnahme Vorkommen im Umfeld (500 m) Flächeninanspruchnahme Vorkommen im Umfeld (200 m) Waldflächen Flächeninanspruchnahme > 1 ha 1 Vorkommen im Umfeld (100 m) bei Neustandorten geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG bzw. 24 NAGBNatschG- Biotope 1 Nationale Lebensraumachsen seltene Böden (Nds., LK Cux) Flächeninanspruchnahme eines geschützten Biotops ab einer Fläche von fünf Hektar(i.d.R. Ausschluss wegen nicht flächendeckender Inanspruchnahme) Vorkommen im Umfeld (200 m) bei Neustandorten Flächeninanspruchnahme/Zerschneidung von national bedeutsamen Lebensraumachsen/-korridoren Flächeninanspruchnahme in Niedersachsen und im Landkreis Cuxhaven seltener Böden 05.06.2014 Seite 15

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner Schutzgut Kriterium Erhebliche Umweltauswirkungen der Windenergiebereiche Wasser Klima / Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter festgesetzte Wasserschutzgebiete und Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung Flächeninanspruchnahme eines Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung Überschwemmungsgebiet klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion Landschaftsschutzgebiet 1 UZVR geschützte Landschaftsbestandteile ( 29 BNatSchG) Landschaftsbild Kulturdenkmal, Baudenkmal Flächeninanspruchnahme innerhalb der festgesetzten, fachlich abgegrenzten oder potenziellen Schutzzonen I und II 3 Flächeninanspruchnahme eines Überschwemmungsgebietes 4 keine Auswirkungen Flächeninanspruchnahme eines Landschaftsschutzgebiets Flächeninanspruchnahme eines UZVR 60-120 qkm Flächeninanspruchnahme eines geschützten Landschaftsbestandteils Flächeninanspruchnahme von Bereichen mit mittlerer, hoher und sehr hoher Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schönheit für Natur und Landschaft Flächeninanspruchnahme von Bereichen mit Kultur- oder Baudenkmalen Vorkommen von national oder international bedeutenden Kulturdenkmalen im Umfeld (300 m) 1 2 3 4 fett = Kriterium mit höherer Gewichtung in der Gesamtbewertung NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (NLT) (2014): Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Entwurf, Stand 21.01.2014). Hannover. Die unmittelbare Flächeninanspruchnahme wird hier als erhebliche Umweltauswirkung im Sinne der SUP für den Regionalplan gewertet (bspw. durch Versiegelung oder Überbauung von Flächen, die Freilegung der Grundwasseroberfläche, die Minderung der Schutzfunktion der Deckschichten sowie durch einen möglichen Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser). Weitere Umweltauswirkungen auf das Grundwasser mit möglicherweise erheblichen Folgen auch im Hinblick auf das Umfeld der Bereichsdarstellung können jedoch im Rahmen der regionalplanerischen Umweltprüfung für die Bewertung der Erheblichkeit nicht herangezogen werden. Diese Bewertung bleibt der Umweltprüfung in nachfolgenden Planverfahren vorbehalten. Hinsichtlich des Umfeldes der Bereichsdarstellungen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da durch betriebsbedingte Emissionen keine Auswirkungen auf Überschwemmungsgebiete zu erwarten sind. 05.06.2014 Seite 16

Umweltbericht Anhang 1 Methodik bosch & partner 3 Zusammenfassende schutzgutübergreifende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen In der zusammenfassenden Einschätzung erfolgt eine schutzgutübergreifende Erheblichkeitsabschätzung der Umweltauswirkungen für die jeweilige Planfestlegung. Hierzu werden die Ergebnisse der Bewertung der einzelnen Kriterien zusammenfassend betrachtet. Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Kriterien sowie der unterschiedlichen rechtlichen und fachlichen Relevanz der Kriterien ist für die schutzgutübergreifende Erheblichkeitsabschätzung eine Gewichtung der Einzelkriterien vorzunehmen. Wegen der spezifischen gesetzlichen Vorgaben bzw. der besonderen rechtlichen Relevanz im Zuge von Planungs- und Zulassungsverfahren sind die Ortschaften, FFH- / Vogelschutzgebiete, Nationalpark, Naturschutzgebiete, planungsrelevante Vogelarten, Vogelbrutgebiete nationaler Bedeutung, Vogelrastgebiete internationaler und nationaler Bedeutung, Vorranggebiete Natur und Landschaft, Waldflächen > 1 ha, geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG, Landschaftsschutzgebiete sowie Wasserschutzgebiete und Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung höher zu gewichten (vgl. Tab. 2-2). Die verbleibenden Kriterien nehmen entweder hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung einen geringeren Stellenwert ein oder sind in der Abgrenzung so kleinflächig, dass die Prüfung insbesondere im Rahmen der nachgelagerten Zulassungsverfahren erfolgen sollte, in denen eine entsprechende Vermeidung der Beeinträchtigungen möglich ist. Darüber hinaus bilden diese Kriterien teilweise Umweltauswirkungen ab, die hinsichtlich ihrer Beurteilung eine weitere Konkretisierung erfordern, so dass eine Bewertung nicht in jedem Fall abschließend möglich ist. Diese Kriterien nehmen daher ein geringeres Gewicht im Zuge der zusammenfassenden Einschätzung ein. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewichtung erfolgt die zusammenfassende Einschätzung nach folgendem Prinzip: Die jeweilige Planfestlegung führt in der zusammenfassenden Einschätzung zu erheblichen Umweltauswirkungen, sofern in der Einzelbewertung der Kriterien erhebliche Umweltauswirkungen für ein Kriterium mit höherem Gewicht prognostiziert werden oder erhebliche Umweltauswirkungen für mindestens zwei Kriterien mit geringerem Gewicht prognostiziert werden. Neben dieser grundsätzlichen Bewertungsregel ist im Zuge der konkreten Gesamteinschätzung eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen, die die vorhabensbedingten Betroffenheiten berücksichtigt. Im Einzelfall ist daher eine von der Bewertungsregel abweichende Gesamteinschätzung möglich. 05.06.2014 Seite 17

Anhang 2 FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen für die Natura 2000-Gebiete im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilabschnitt Windenergie - des Landkreises Cuxhaven Stand 05.06.2014 Im Auftrag des Landkreises Cuxhaven Bearbeitung durch bosch & partner herne münchen hannover berlin www.boschpartner.de

Auftraggeber: Landkreis Cuxhaven Amt Bauaufsicht und Regionalplanung Bauleitplanung und Regionalplanung 27470 Cuxhaven Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Lister Damm 1 30163 Hannover Projektleitung: Dipl.-Ing. M. Püschel Bearbeiter: Dipl.- Landschaftsökol. D. Hochgürtel Dipl.- Ing. M. Püschel