Der Umgang mit dem Learning Agreement und der Prozess der Anerkennung

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Transkript:

Der Umgang mit dem Learning Agreement und der Prozess der Anerkennung Vorbemerkung Das Learning Agreement ist ein wesentlicher Bestandteil der Erasmus-Stipendienunterlagen und die korrekte Verwendung hat an Bedeutung zugenommen. Hintergrund: Die EU Kommission hat neue Ziele formuliert, die mit dem Programm Erasmus+ verfolgt werden sollen. Das Ziel ist nicht mehr die Mobilität von Studierenden per se, sondern die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses und der Schaffung eines europäischen Hochschulraums. Die Nationale Agentur für Erasmus+ verlangt daher von den teilnehmenden Hochschulen die Berücksichtigung von Qualität statt Quantität in Bezug auf die Verwirklichung der Studienaufenthalte mit Erasmus+. Somit stehen das Studium und das Ablegen von Prüfungen an der Gastuniversität und die im Anschluss an den Auslandsaufenthalt zu erfolgende Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Vordergrund und nicht die Auslandserfahrung an sich. Damit kommt dem Learning Agreement eine wichtigere Bedeutung als in der Vergangenheit zu und die korrekte Verwendung ist nunmehr Voraussetzung für eine Förderung des Studienaufenthalts. In diesem Merkblatt möchten wir Ihnen daher die richtige Erstellung des Learning Agreement und den Prozess der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland erläutern. 1

Inhalt Vorbemerkung... 1 1. Das Erstellen des Learning Agreement for Studies... 3 Anleitung zum Ausfüllen der Section 1:... 3 Anleitung zum Ausfüllen der Section 2... 4 2. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland... 5 B.Sc. Bau- und Umweltingenieurwesen... 6 M.Sc. Bau- und Umweltingenieurwesen... 7 B.Sc. / M.Sc. Geodäsie und Geoinformation... 8 B.Sc. Geowissenschaften / M.Sc. Ingenieur- und Hydrogeologie... 9 M.Sc. Energieeffizientes und Nachhaltiges Planen und Bauen... 10 3. Beispiele für korrekt ausgefüllte Learning Agreements... 11 Beispiel 1: Learning Agreement Section 1 (Before the Mobility)... 11 Beispiel 2 Learning Agreement Section 1 (Before the Mobility)... 12 Beispiel 3: Learning Agreement Section 1 (Before the Mobility)... 13 Beispiel 4: Learning Agreement Section 2 (During the Mobility)... 14 Beispiel 5: Learning Agreement Section 2 (During the Mobility)... 15 Beispiel 6: Learning Agreement Section 2 (During the Mobility)... 16 2

1. Das Erstellen des Learning Agreement for Studies Zur Dokumentation der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Prüfungsleitungen ist im Erasmus+ Programm das sogenannte Learning Agreement for Studies vorgesehen. Sie müssen dafür einen individuellen Studienplan vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts zusammenstellen, den Sie in das Learning Agreement aufnehmen (Section 1). Die Auslandsbeauftragte Ihrer Fakultät und die entsprechende Kontaktperson an Ihrer Gastuniversität müssen das Learning Agreement durch ihre Unterschrift bestätigen. Für den Fall, dass Ihr Learning Agreement zu Beginn des Auslandsstudiums geändert werden muss, werden in der Section 2 des Learning Agreement die Änderungen eingetragen (Auflisten der gestrichenen und der neu hinzugefügten Kurse) und wieder von beiden Hochschulen durch Unterschrift bestätigt. Anleitung zum Ausfüllen der Section 1 Before the Mobility : In Table A listen Sie die Lehrveranstaltungen auf, die Sie voraussichtlich an der Gastuniversität besuchen werden. Bitte orientieren Sie sich bei der Zusammenstellung des Studienplans an den Vorgaben der Gastuniversität in Bezug auf Anzahl der ECTS, Kurskatalog und Wahlmöglichkeiten. Anschließend tragen Sie in Table B die Lehrveranstaltungen an der TUM auf, die durch den Besuch an der Gastuniversität anerkannt werden können. Bezüglich der Klärung der Anerkennung gehen Sie vor wie im Kapitel 2 (S. 5 ff.) beschrieben. Formelle Vorgaben: Table B darf nicht leer sein. Es können auch sogenannte Mobilitätsfenster (z.b. Partneruniversität Wahlmodul, freie Credits, o.ä.) eingetragen werden. Ordnen Sie bitte die Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität aus Table A den entsprechenden Lehrveranstaltungen oder Mobilitätsfenstern in Table B zu (durch gleiche Nummerierung in der linken Spalte). Die Gesamtanzahl der Credits in Table B muss annähernd die gleiche sein wie in Table A. Aus diesem Grund tragen Sie im Learning Agreement for Studies, das Sie als Teil der Erasmus+ Stipendienunterlagen einreichen müssen, in Table A und B sowohl: o o die Kurse ein, die anerkannt werden können und deren Anerkennung Sie geklärt haben (wie im folgenden 2. Kapitel beschrieben) als auch die Kurse, deren Anerkennung nicht vorab geklärt werden kann bzw. für die keine Anerkennung möglich oder gewünscht ist. In dem Fall reichen Sie bitte zusätzlich das Formular Annex to the Erasmus+ Higher Education Learning Agreement For Studies bei der Auslandsbeauftragten ein (siehe Anhang/Dokumentenliste). 3

Hinweis: Diese Ausnahme sollte jedoch nicht für den gesamten vorläufigen Studienplan an der Gasthochschule gelten sondern nur für einzelne Lehrveranstaltungen. Für die Bewerbung an der Partnerhochschule müssen Sie bereits sehr frühzeitig ein Learning Agreement bzw. Study Program erstellen. Bitte tragen Sie hier die gesamten Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule beabsichtigen zu besuchen. Sie können in diesem Dokument die Table B erstmal leer lassen, falls Sie die Anerkennung noch nicht klären konnten. Sie müssen aber auf jeden Fall rechtzeitig vor Studienbeginn an der Partneruniversität ein korrekt und vollständig ausgefülltes und von allen Parteien unterschriebenes Learning Agreement einreichen. Das provisorische Learning Agreement, das Sie für die Bewerbung an der Partneruniversität benutzt haben, reicht als Teil der Stipendienunterlagen nicht aus. Anleitung zum Ausfüllen der Section 2 During the Mobility In Table A2 (bzw. Table C) tragen Sie die Änderungen ein, die sich zu Ihrem ursprünglichen Studienplan (Table A) ergeben haben z.b. aufgrund von zeitlichen Überschneidungen oder weil die Lehrveranstaltung an der Gastuniversität nicht angeboten wird. Die Änderungen müssen spätestens sieben Wochen nach Beginn Ihres Auslandssemesters vorgenommen werden, d.h. wenn Ihr Stundenplan feststeht. In Table B2 (bzw. Table D) tragen Sie entsprechend die Lehrveranstaltungen an der TUM ein, die durch den Besuch der neu in Table C eingetragenen Lehrveranstaltungen anerkannt werden können. Bezüglich der Klärung der Anerkennung gehen Sie vor wie im folgenden zweiten Kapitel beschrieben. Die formellen Regeln zum Ausfüllen der Section 2 entsprechen den Regeln für Section 1 (wie oben beschrieben). Beispiele für korrekt ausgefüllte Learning Agreements for Studies (Section 1 and Section 2) finden Sie am Ende dieses Merkblatts (S. 11-16) 4

2. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland Rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandssemesters müssen Sie ein von der Auslandsbeauftragten und der Gastuniversität unterschriebenes Learning Agreement im TUM Erasmusbüro einreichen (siehe voriges erstes Kapitel). Hierfür ist es notwendig, dass Sie die mögliche Anerkennung der Studienleistungen, die Sie an der Gastuniversität erbringen werden, vorab klären. 1 Für alle Studiengänge gilt: Nur bei Vorlage des Laufzettels kann die Unterschrift des Learning Agreement durch die Auslandsbeauftragte erfolgen. Je nach Studiengang erfolgt die Klärung der Anerkennung in folgenden Schritten: 1 Das Referat Studium und Lehre hat eine Handreichung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erstellt: https://www.lehren.tum.de/themen/pruefungen/anerkennung-von-leistungen/ 5

B.Sc. Bau- und Umweltingenieurwesen Sie suchen sich Module aus der Partneruni aus, die sie belegen möchten und listen diese im Formular Learning Agreement for Studies (Section 1 Before the Mobility ) in Table A auf. Sie suchen mit der Modulauswahl ihre Studienfachberatung auf Die Studienfachberatung identifiziert die möglichen TUM-Module, die für eine Anerkennung in Frage kommen und händigt ihnen einen Laufzettel aus. Sie suchen die Modulverantwortlichen auf und holen sich die verbindliche Zusicherung der Anerkennung durch Unterschrift auf dem Laufzettel. Hierzu ist die Vorlage der Modulbeschreibungen aus der Gastuniversität erforderlich. Sie reichen den Laufzettel und das dazugehörige Learning Agreement bei der Auslandsbeauftragten ein, die die Unterschrift auf dem Learning Agreement vornimmt. Wenn Sie die Ausnahme zur Anerkennung geltend machen wollen (siehe voriges Kapitel), dann reichen Sie das Dokument Annex to the Erasmus+ Higher Education Learning Agreement For Studies zusammen mit dem Learning Agreement bei der Auslandsbeauftragten ein. Bei Änderungen am Learning Agreement, die Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts in das Formular Changes to the Original Learning Agreement (Section 2 During the Mobility) eintragen müssen, gehen Sie genauso vor wie oben beschrieben. Allerdings können Sie die mögliche Anerkennung meist nur per E-Mail klären. Reichen Sie daher bei Änderungen am Learning Agreement Section 2 entweder den Laufzettel per E-Mail ein oder leiten sie der Auslandsbeauftragten die E-Mail-Korrespondenz mit den beteiligten Personen weiter, aus der ersichtlich wird, ob eine Anerkennung zugesagt wird. Die Zusatzdokumente können ebenfalls per E-Mail verschickt werden. Nach ihrer Rückkehr suchen Sie wieder die Studienfachberatung auf und legen Laufzettel und Transcript of Records der Gastuniversität vor. Nach Abgleich und Gegenzeichnen der Studienfachberatung wird der Laufzettel an die Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs weitergeleitet. Studienfachberaterin Bauingenieurwesen: Dipl.-Ing. Eva Bodemer E-Mail: bi-studienberatung.bgu@tum.de I Tel.: (089) 289-22041 Studienfachberater Umweltingenieurwesen: Dr.-Ing. Antonios Tsakarestos E-Mail: tsakarestos@tum.de I Tel: +49 89 289 22424 6

M.Sc. Bau- und Umweltingenieurwesen Bei Anerkennung von Pflicht-/Wahlpflichtmodulen wird die Prozedur wie beim Bachelor (siehe oben) durchgeführt. Bei der Anrechnung als Wahlfach stellen Sie eine Fächerauswahl zusammen, die von einem Mentor genehmigt wird. Wahlfächer werden somit auf dem Laufzettel direkt vom Mentor bestätigt. Bei der Anrechnung als freie Credits erfolgt die Bestätigung auf dem Laufzettel direkt durch die Studienfachberatung. Sie reichen den Laufzettel und das dazugehörige Learning Agreement bei der Auslandsbeauftragten ein, die die Unterschrift auf dem Learning Agreement vornimmt. Wenn Sie die Ausnahme zur Anerkennung geltend machen wollen (siehe voriges Kapitel), dann reichen Sie das Zusatzdokument Annex to the Erasmus+ Higher Education Learning Agreement For Studies zusammen mit dem Learning Agreement bei der Auslandsbeauftragten ein. Bei Änderungen am Learning Agreement, die Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts in das Learning Agreement Section 2 eintragen müssen, gehen Sie genauso vor wie oben beschrieben. Allerdings können Sie die mögliche Anerkennung meist nur per E-Mail klären. Reichen Sie daher bei Änderungen am Learning Agreement Section 2 entweder den Laufzettel per E-Mail ein oder leiten sie der Auslandsbeauftragten die E-Mail-Korrespondenz mit den beteiligten Personen weiter, aus der ersichtlich wird, ob eine Anerkennung zugesagt wird. Das Zusatzdokument kann ebenfalls per E-Mail verschickt werden. Nach ihrer Rückkehr suchen Sie wieder die Studienfachberatung auf und legen Laufzettel und Transcript of Records der Gastuniversität vor. Nach Abgleich und Gegenzeichnen der Studienfachberatung wird der Laufzettel an die Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs weitergeleitet. Studienfachberaterin Bauingenieurwesen: Dipl.-Ing. Eva Bodemer E-Mail: bi-studienberatung.bgu@tum.de I Tel. +49 89 289 22041 Studienfachberater Umweltingenieurwesen: Dr.-Ing. Antonios Tsakarestos E-Mail: tsakarestos@tum.de I Tel. +49 89 289 22424 7

B.Sc. / M.Sc. Geodäsie und Geoinformation Sie suchen sich Module aus der Partneruni aus, die sie belegen möchten und listen diese im Formular Learning Agreement for Studies (Section 1 Before the Mobility ) in Table A auf. Sie suchen mit der Modulauswahl ihre Studienfachberatung auf. Der Studienfachberater kann anhand der Modulbeschreibungen passende Module identifizieren und händigt Ihnen einen Laufzettel aus. Anschließend lassen Sie sich die Module, die anerkannt werden sollen, beim für das Modul zuständigen Prüfer auf dem Laufzettel anerkennen. Dafür vereinbaren Sie mit dem Prüfer einen Termin und besprechen mit diesem, in welcher Form der Prüfer das Auslandsmodul anerkennen kann. Sie müssen dazu eine Modulbeschreibung des Auslandsmoduls vorlegen. Im Master Geodäsie und Geoinformation gibt es die Möglichkeit, Auslandsmodule im Umfang von max. 6 ECTS als Wahlfach einzubringen. Diese können direkt vom Studienfachberater auf dem Laufzettel bestätigt werden. Wenn Sie auf dem Laufzettel die Zusagen der Prüfer für die Anerkennung der Auslandsmodule haben, gehen Sie mit dem Learning Agreement und dem Laufzettel zur Auslandsbeauftragten, um sich das Learning Agreement unterschreiben zu lassen. Wenn Sie die Ausnahme zur Anerkennung geltend machen wollen (siehe voriges Kapitel), dann reichen Sie das Zusatzdokument Annex to the Erasmus+ Higher Education Learning Agreement For Studies zusammen mit dem Learning Agreement bei der Auslandsbeauftragten ein. Bei Änderungen am Learning Agreement, die Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts in das Formular Changes to the Original Learning Agreement (Section 2 During the Mobility) eintragen müssen, gehen Sie genauso vor wie oben beschrieben. Allerdings können Sie die mögliche Anerkennung meist nur per E-Mail klären. Reichen Sie daher bei Änderungen am Learning Agreement Section 2 entweder den Laufzettel per E-Mail ein oder leiten sie der Auslandsbeauftragten die E-Mail-Korrespondenz mit den beteiligten Personen weiter, aus der ersichtlich wird, ob eine Anerkennung zugesagt wird. Das Zusatzdokument kann ebenfalls per E-Mail verschickt werden. Nach ihrer Rückkehr suchen Sie wieder die Studienfachberatung auf und legen Laufzettel und Transcript of Records der Gastuniversität vor. Nach Abgleich und Gegenzeichnen der Studienfachberatung wird der Laufzettel an die Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs weitergeleitet. Studienfachberater Geodäsie und Geoinformation: Dipl.-Inf. Ludwig Högner E-Mail: ludwig.hoegner@tum.de I Tel. +49 89 289 22680 8

B.Sc. Geowissenschaften / M.Sc. Ingenieur- und Hydrogeologie Sie suchen sich Module aus der Partneruni aus, die sie belegen möchten und listen diese im Formular Learning Agreement for Studies (Section 1 Before the Mobility ) in Table A auf. Sie suchen mit der Modulauswahl ihre Fachstudienberatung auf. Die Fachstudienberatung kann anhand der Modulbeschreibungen passende Module identifizieren und händigt Ihnen einen Laufzettel aus. Anschließend lassen Sie sich die Module, die anerkannt werden sollen, beim für das Modul zuständigen Prüfer auf dem Laufzettel anerkennen. Dafür vereinbaren Sie mit dem Prüfer einen Termin und besprechen mit diesem, in welcher Form der Prüfer das Auslandsmodul anerkennen kann. Sie müssen dazu eine Modulbeschreibung des Auslandsmoduls vorlegen. Im Master Ingenieur- und Hydrogeologie gibt es die Möglichkeit, Auslandsmodule im Umfang von max. 30 Credits als Wahlleistung (gem. FPSO) einzubringen. Die Absprache erfolgt mit dem Fachstudienberater, der die Anerkennung auf dem Laufzettel bestätigt. Wenn Sie auf dem Laufzettel die Zusagen der Prüfer für die Anerkennung der Auslandsmodule haben, gehen Sie mit dem Learning Agreement und dem Laufzettel zur Auslandsbeauftragten (AB), um sich das Learning Agreement unterschreiben zu lassen. Wenn Sie die Ausnahme zur Anerkennung geltend machen wollen (siehe voriges Kapitel), dann reichen Sie das Zusatzdokument Annex to the Erasmus+ Higher Education Learning Agreement For Studies zusammen mit dem Learning Agreement bei der AB ein. Bei Änderungen am Learning Agreement, die Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts in das Formular Changes to the Original Learning Agreement (Section 2 During the Mobility) eintragen müssen, gehen Sie genauso vor wie oben beschrieben. Allerdings können Sie die mögliche Anerkennung meist nur per E-Mail klären. Reichen Sie daher bei Änderungen am Learning Agreement Section 2 entweder den Laufzettel per E-Mail ein oder leiten sie der AB die E-Mail-Korrespondenz mit den beteiligten Personen weiter, aus der ersichtlich wird, ob eine Anerkennung zugesagt wird. Das Zusatzdokument kann ebenfalls per E-Mail verschickt werden. Nach ihrer Rückkehr suchen Sie wieder die Fachstudienberatung auf und legen Laufzettel und Transcript of Records der Gastuniversität vor. Nach Abgleich und Gegenzeichnen der Fachstudienberatung wird der Laufzettel an die Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs weitergeleitet. Fachstudienberater für den B.Sc. Geowissenschaften: Dr. Michael Rieder E-Mail: rieder@tum.de I Tel. +49 89 289 25864 Vertretung bis Herbst 2017: Fr. Katja Hunger, E-Mail: katja.hunger@lmu.de Fachstudienberaterin für den M.Sc. Ingenieur- und Hydrogeologie: Dr. Katja Lokau, E-Mail: katja.lokau@tum.de I Tel. +49 89 289 25857 9

M.Sc. Energieeffizientes und Nachhaltiges Planen und Bauen Sie suchen sich Module aus der Partneruni aus, die sie belegen möchten und listen diese im Formular Learning Agreement for Studies (Section 1 Before the Mobility ) in Table A auf. Sie suchen mit der Modulauswahl ihre Studienfachberatung auf. Die Studienfachberaterin kann anhand der Modulbeschreibungen passende Module identifizieren und händigt Ihnen einen Laufzettel aus. Anschließend lassen Sie sich die Module, die anerkannt werden sollen, beim für das Modul zuständigen Prüfer auf dem Laufzettel anerkennen. Dafür machen Sie mit dem Prüfer einen Termin aus und besprechen mit diesem, in welcher Form der Prüfer das Auslandsmodul anerkennen kann. Sie müssen dazu eine Modulbeschreibung des Auslandsmoduls vorlegen. Wenn Sie auf dem Laufzettel die Zusagen der Prüfer für die Anerkennung der Auslandsmodule haben, gehen Sie mit dem Learning Agreement und dem Laufzettel zur Auslandsbeauftragten, um sich das Learning Agreement unterschreiben zu lassen. Wenn Sie die Ausnahme zur Anerkennung geltend machen wollen (siehe voriges Kapitel), dann reichen Sie das Zusatzdokument Annex to the Erasmus+ Higher Education Learning Agreement For Studies zusammen mit dem Learning Agreement bei der Auslandsbeauftragten ein. Bei Änderungen am Learning Agreement, die Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts in das Formular Changes to the Original Learning Agreement (Section 2 During the Mobility) eintragen müssen, gehen Sie genauso vor wie oben beschrieben. Allerdings können Sie die mögliche Anerkennung meist nur per E-Mail klären. Reichen Sie daher bei Änderungen am Learning Agreement Section 2 entweder den Laufzettel per E-Mail ein oder leiten sie der Auslandsbeauftragten die E-Mail-Korrespondenz mit den beteiligten Personen weiter, aus der ersichtlich wird, ob eine Anerkennung zugesagt wird. Das Zusatzdokument kann ebenfalls per E-Mail verschickt werden. Nach ihrer Rückkehr suchen Sie wieder die Studienfachberatung auf und legen Laufzettel und Transcript of Records der Gastuniversität vor. Nach Abgleich und Gegenzeichnen der Studienfachberatung wird der Laufzettel an die Prüfungsverwaltung Ihres Studiengangs weitergeleitet. Studienfachberaterin für M.Sc. Energieeffizientes und Nachhaltiges Planen und Bauen: Dipl.-Ing. Katja Schwering, E-Mail: master.enb@lrz.tum.de I Tel.: +49 89 289-23989 10

3. Beispiele für korrekt ausgefüllte Learning Agreements Beispiel 1: Learning Agreement Section 1 (Before the Mobility) 11

Beispiel 2: Learning Agreement Section 1 (Before the Mobility) 12

Beispiel 3: Learning Agreement Section 1 (Before the Mobility) 13

Beispiel 4: Learning Agreement Section 2 (During the Mobility) 14

Beispiel 5: Learning Agreement Section 2 (During the Mobility) 15

Beispiel 6: Learning Agreement Section 2 (During the Mobility) 16