Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Förderprogramme des Landes und der EU für den Ländlichen Raum: Überblick und aktuelle Entwicklungen
1 Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg Ländlicher Raum, untergliedert in Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum (grün) Ländlicher Raum im engeren Sinne (hellgrün) Förderung in ländlich geprägten Orten
Erhalt und Weiterentwicklung eines attraktiven Ländlichen Raums: integrierte Strukturentwicklung Schwerpunkt Innenentwicklung Lebensqualität stärken
Schwerpunkte setzen Flächenverbrauch entgegenwirken Wohnraum schaffen Bürgerliches Engagement fördern und nutzen Interkommunale Kooperation anstoßen Demografischen Wandel gestalten Baukultur fördern innovativer Holzbau Klima-, Natur- und Landschaftsschutz konkret werden lassen
2.1 Unsere Förderschwerpunkte Wohnen Integrierte ländliche Entwicklung Arbeiten Übergeordnete Zielstellung: Nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden Grundversorgung Gemeinschaftseinrichtungen
2.2 Förderschwerpunkt Wohnen
2.2 Förderschwerpunkt Wohnen Umnutzung vorhandener Bausubstanz Umfassende Modernisierungen (Schaffen v. zeitgemäßen Wohnverhältnissen) Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken Verbesserung des Wohnumfeldes Neuordnung mit Baureifmachung
2.3 Förderschwerpunkt Arbeiten
2.3 Förderschwerpunkt Arbeiten Entflechtung unverträglicher Gemengelagen Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
2.4 Förderschwerpunkt Grundversorgung
2.4 Förderschwerpunkt Grundversorgung Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Waren Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Dienstleistungen
2.5 Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen
2.5 Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen Redimensionierung von Gemeinbedarfseinrichtungen
2.6 Stärkung der Bürgergesellschaft
2.6 Stärkung der Bürgergesellschaft Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte Moderation von Bürgerbeteiligungsprozessen
2.7 Förderverfahren Antragstellung Projektauswahl Bewilligung Schriftlicher Aufnahmeantrag der Gemeinde Mehrstufiges Auswahlverfahren Zuwendungsbescheid in enger Zusammenarbeit mit privaten Antragsstellern und Unternehmen Priorisierung nach struktureller Bedeutung Auszahlung durch L-Bank
Projekt mit Beihilferelevanz Projekt ohne Beihilferelevanz 2 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2.8 Fördersätze Gemeinwohlorientierte öffentliche Projekte Regelfördersatz 40 % Max. 750.000 pro Projekt Privatpersonen im Förderschwerpunkt Wohnen Regelfördersatz 30 % Max. 55.000 pro Wohnung bei Umnutzungen Max. 25.000 pro Wohnung bei Modernisierung und Neubau Max. 100.000 pro Projekt Unternehmensförderungen im Förderschwerpunkt Arbeiten und Mietwohnungen Bis zu 15 % Max. 200.000 pro Projekt < 100 Mitarbeiter Unternehmensförderung im Förderschwerpunkt Grundversorgung Bis zu 20 % Max 200.000 pro Projekt < 100 Mitarbeiter
3 Schwerpunktgemeinden 3.1 Voraussetzungen für die Anerkennung Umgang mit der demografischen Entwicklung Breite Bürgerbeteiligung Schwerpunktgemeinden Flächensparende Siedlungsentwicklung Schutz von Natur und Landschaft
3 Schwerpunktgemeinden 3.2 Umfassende Entwicklungskonzeption Entwicklungsgebiet festlegen Umfassende Bestandsaufnahme Stärken und Schwächen aufzeigen Zentrale Ziele formulieren und mit Größenordnungen hinterlegen Strategien zur Zielerreichung erarbeiten Konkrete Maßnahmen und Projekte planen
3 Schwerpunktgemeinden 3.3 Förderung Mehrjährige Aufnahme Fördervorrang im Jahresprogramm 10% höherer Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten Umfassende Entwicklungskonzeption Jährlicher Umsetzungsbericht
4 ELR mit EU Ko-Finanzierung Spitze auf dem Land! Ko-Finanzierung aus EFRE KMU mit Potential zur Technologieführerschaft Fördersatz bis zu 20 % Min. 200.000 /Projekt; Max. 400.000 /Projekt Regionalentwicklungsprogramm LEADER Ko-Finanzierung aus ELER Fördermodul 2 - ELR Nur Privatpersonen und Unternehmen Fördersatz bis zu 40 % bei Privatpersonen und Unternehmen Fördersatz bis zu 60 % bei gemeinwohlorientierten Projekten
4 ELR mit EU Ko-Finanzierung 4.1 LEADER 2014-2020 18 LAGen im Land davon 6 LAGen im Regierungsbezirk KA Bottom-Up Anträge werden zunächst vom Auswahlausschuss der LAGen bewertet und priorisiert
4 ELR mit EU Ko-Finanzierung 4.2 Spitze auf dem Land Unterstützung von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Potential, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten Unternehmenssitz im Ländlichen Raum 2 Tranchen pro Jahr FS 10% für mittlere, 20% für kleine Unternehmen Mindestzuschuss 200.000,00, max. 400.000,00
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