Antrag Helvetia Ganz Privat mit Wertanpassung



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Transkript:

Antrag Helvetia Ganz Privat mit Wertanpassung Die Versicherung wird nach Maßgabe der zum Versicherungsbeginn geltenden entsprechenden Allgemeinen sowie Ergänzenden Versicherungsbedingungen und allfälligen Besonderen Versicherungsbedingungen wie folgt beantragt: Ersetzt Polizzennummer: Partnernummer: Polizzennummer: Antragsteller/Versicherungsnehmer Helvetia Versicherungen AG Firmensitz in 1010 Wien, Hoher Markt 10 11 HG Wien, FN 116899 k, DVR 0014991 www.helvetia.at Familienname, Vorname, Titel bzw. Firmenwortlaut lt. Firmenbuch Geburtsdatum bzw. Firmenbuchgericht u. FB-Nr. o ledig o verheiratet o verwitwet o Lebensgemeinschaft o geschieden o Firma o Verein o Anderes o selbstständig o unselbstständig Geschlecht Familienstand Beruf/Branche Telefon privat Telefon Firma E-Mail Straße, Hausnummer, Stiege, Stock, Tür LKZ 1) Postleitzahl Ort Versicherungsort (wenn nicht ident mit obiger Adresse) Straße, Hausnummer, Stiege, Stock, Tür LKZ 1) Postleitzahl Ort Ehe-/Lebenspartner Im Haushalt lebende Kinder Familienname, Vorname, Titel Familienname, Vorname Familienname, Vornamee Geburtsdatum Geschlecht Geburtsdatum Geschlecht Geburtsdatum Geschlecht Allgemeine Versicherungsdaten Betreuernummer Versicherungsbeginn < jeweils 0 Uhr > Versicherungsende Versicherungsdauer 10 Jahre Vinkulierung Soll eine Vinkulierung erfolgen? o ja o nein Wenn ja: zu wessen Gunsten/Name und Anschrift Sparte Geschäftszahl Bitte legen Sie die Sperrscheinanforderung des Vinkulargläubigers bei. Vinkulierungen aus Vorverträgen gehen auf den neuen Versicherungsvertrag über, wenn keine Devinkulierungserklärung erfolgt! Risikobeurteilung Wurde dem Antragsteller bereits eine der beantragten Sparten gekündigt, abgelehnt oder einvernehmlich gelöst? Wenn ja: Versicherer/Polizzennummer Grund Wann o ja o nein Besteht für das gleiche Risiko bei Helvetia oder bei anderen Versicherern ein weiterer Vertrag und/oder haben Sie zum gleichen Risiko bereits Versicherungsschutz beantragt? o ja o nein Wenn ja: Versicherer/Polizzennummer Leistungen Versicherungssumme Haben sich 3 oder mehr Schäden (mit Schadenhöhe je Schadenfall größer EUR 500, ) in den letzten 2 Jahren ereignet? o ja o nein Wenn ja: Von wem wurde Entschädigung geleistet? Art des Schadens Höhe Haftpflichtversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o Privathaftpflicht o Tierhaltung o Berufshaftpflicht o o Amts- und Organhaftpflicht inkl. Mobilitätsschutz für die Exekutive Risikobeschreibung: Pauschal für Personen- und Sachschäden o EUR 100.000, o EUR 150.000, 1) Länderkennzeichen nur bei Auslandsadresse, z. B. D für Deutschland 1

Eigenheim Ist das Risiko mindestens 9 Monate (270 Tage) im Jahr bewohnt? Befindet sich das Risiko in gefährdeter/exponierter Lage? Ist das Risiko ganzjährig mit Löschfahrzeugen erreichbar? Hat das Eigenheim eine betriebliche Nutzung über 40 %? Bestehen mehr als 3 Wohneinheiten? Handelt es sich um einen Gebäudeanteil? Ist das Eigenheim ein noch nicht bezogener auch nicht teilbezogener Rohbau? Versicherungssumme EUR Der Antragsteller/Versicherungsnehmer ist o Eigentümer o Mieter o Pächter o Sonstiges Baujahr Totalrenovierung im Jahr Versicherungsort für Eigenheim Keller : 20 % Preisabschlag für Eigenheime ohne Keller Geschoße über dem Erdniveau 50 % Preisaufschlag für jedes Geschoß über dem Erdniveau (nicht für das Erdgeschoß) Länge in m x Breite in m = verbaute Fläche in m 2 x Preis pro m 2 x = m 2 x EUR pro m 2 Besondere Gebäudeausstattung/Nebenobjekte (betriebliche Nutzung liegt unter 40 %) Vorsorge für Privatgarage, Geräteschuppen, Flugdach, Pergola, Sauna, Schwimmhalle, Gewächshaus, Sonnenenergieanlage Empfohlene Versicherungssumme EUR Tatsächlich gewünschte Versicherungssumme EUR Feuerversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o klassisch o gehoben o exklusiv o mit sämtlichen auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen KFZ auf Erstes Risiko o aufgelassene Landwirtschaft 7.500, Leitungswasserschadenversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o klassisch o gehoben o exklusiv Sturmschadenversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o klassisch o gehoben o exklusiv o aufgelassene Landwirtschaft 7.500, Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o Pauschal-Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 1.500.000, o Gebäude-Neubauwert (wie oben ermittelt) Technikversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o Haustechnik o mit Selbstbehalt o Heizungsanlage o mit Selbstbehalt Glasbruchversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o gehoben: Einzelwertbegrenzung EUR 2.500, o klassisch: Einzelwertbegrenzung EUR 1.000, Haushaltversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o klassisch o gehoben o exklusiv Die Privathaftpflichtversicherung 1) ist inkludiert. o Versicherungssumme nach m 2 x Preis pro m 2 m 2 x EUR = o Versicherungssumme individuell inkl. Reserve für Neuanschaffungen o mit «Selbstbehalt 200» Ist das Risiko mindestens 9 Monate (270 Tage) im Jahr bewohnt? Befindet sich das Risiko in gefährdeter/exponierter Lage? o Teilgewerbe o Heizung o Helvetia Card Home Plus o Exekutive o Technik o Technik mobil 10.000, 3.000, o Mobilheim (Gartenhaus) klassisch inkl. Privathaftpflicht 1) 1) Pauschalversicherungssumme EUR 1.500.000, 2

Unfallversicherung Wertsicherung o keine o 3 % o 4 % o 5 % Unfall I Versicherte Person 1 Versicherte Person 2 Tarifvariante Versicherungsumfang Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o Kinderunfall bis 15 Jahre o Jugendunfall bis max. 25 Jahre Schüler, Studenten ohne Einkommen und Lehrlinge o Einzelunfall bis 70 Jahre o Einzelunfall mit verbesserter Invaliditätsleistung bis 70 Jahre o Partnerunfall bis 70 Jahre o Alleinerzieherunfall bis 70 Jahre o Familienunfall bis 70 Jahre o Seniorenunfall o Senioren Partnerunfall o Ärzteunfall bis 70 Jahre Gesundheitsfrage o Dauernde Invalidität klassisch o Dauernde Invalidität gehoben o Dauernde Invalidität plus o Dauernde Invalidität fix o doppelte Leistung bei Freizeitunfall o Knochenbruch EUR 250, o Unfallrente lebenslang o Unfallrente lebenslang mit Übergang o Unfalltod o Taggeld ab dem Tag o Taggeld plus ab dem Tag o Spitalgeld o Unfallkosten o Helvetia Card Person Plus o Exekutivdeckung o Exekutivdeckung plus o Unfallrente temporär o Spitalgeld plus o Unfallkosten plus o Arbeitsunfähigkeitstaggeld ab dem Tag Leiden Sie derzeit bzw. litten Sie in den letzten 5 Jahren an Erkrankungen oder Beschwerden oder hatten Sie Operationen des Herzens bzw. der Kreislauforgane (z. B. Durchblutungsstörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall), des Gehirnes, des Nervensystems, der Psyche (z. B. häufige Kopfschmerzen, Schwindel, Lähmungen, Epilepsie, Depressionen, Multiple Sklerose), des Stoffwechselsystems (z.b. Zuckerkrankheit), der Sinnesorgane (bei Augen auch ab 8 Dioptrien) bzw. nehmen Sie regelmäßig Medikamente, Drogen oder Suchgifte, oder hatten Sie Unfälle in den letzten 5 Jahren bzw. Unfälle mit Dauerfolgen, sind Sie arbeitsunfähig oder invalide gemäß ASVG? Versicherte Person 1 o nein o ja Versicherte Person 2 o nein o ja Erläuterungen zur Unfallversicherung Bezugsberechtigt im Fall des Todes des(r) Versicherten sind die gesetzlichen Erben. Abweichend gilt bei: Alleinerzieherunfall bezugsberechtigt im Fall des Todes: des Alleinerziehers: die gesetzlichen Erben eines Kindes: mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten der Überbringer der Begräbniskostenrechnung Familienunfall bezugsberechtigt im Fall des Todes: der hauptversicherten Person: der mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner des mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners: die hauptversicherte Person der hauptversicherten Person und des mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners: die gesetzlichen Erben eines Kindes: mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten der Überbringer der Begräbniskostenrechnung Partnerunfall und Senioren Partnerunfall bezugsberechtigt im Fall des Todes: der hauptversicherten Person: der mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner des mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners: die hauptversicherte Person der hauptversicherten Person und des mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners: die gesetzlichen Erben 3

Unfall II Versicherte Person 3 Versicherte Person 4 Tarifvariante Versicherungsumfang Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o Kinderunfall bis 15 Jahre o Jugendunfall bis max. 25 Jahre Schüler, Studenten ohne Einkommen und Lehrlinge o Einzelunfall bis 70 Jahre o Einzelunfall mit verbesserter Invaliditätsleistung bis 70 Jahre o Partnerunfall bis 70 Jahre o Alleinerzieherunfall bis 70 Jahre o Familienunfall bis 70 Jahre o Seniorenunfall o Senioren Partnerunfall o Ärzteunfall bis 70 Jahre Gesundheitsfrage o Dauernde Invalidität klassisch o Dauernde Invalidität gehoben o Dauernde Invalidität plus o Dauernde Invalidität fix o doppelte Leistung bei Freizeitunfall o Knochenbruch EUR 250, o Unfallrente lebenslang o Unfallrente lebenslang mit Übergang o Unfalltod o Taggeld ab dem Tag o Taggeld plus ab dem Tag o Spitalgeld o Unfallkosten o Helvetia Card Person Plus o Exekutivdeckung o Exekutivdeckung plus o Unfallrente temporär o Spitalgeld plus o Unfallkosten plus o Arbeitsunfähigkeitstaggeld ab dem Tag Leiden Sie derzeit bzw. litten Sie in den letzten 5 Jahren an Erkrankungen oder Beschwerden oder hatten Sie Operationen des Herzens bzw. der Kreislauforgane (z. B. Durchblutungsstörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall), des Gehirnes, des Nervensystems, der Psyche (z. B. häufige Kopfschmerzen, Schwindel, Lähmungen, Epilepsie, Depressionen, Multiple Sklerose), des Stoffwechselsystems (z.b. Zuckerkrankheit), der Sinnesorgane (bei Augen auch ab 8 Dioptrien) bzw. nehmen Sie regelmäßig Medikamente, Drogen oder Suchgifte, oder hatten Sie Unfälle in den letzten 5 Jahren bzw. Unfälle mit Dauerfolgen, sind Sie arbeitsunfähig oder invalide gemäß ASVG? Versicherte Person 3 o nein o ja Versicherte Person 4 o nein o ja 4

Unfall III Versicherte Person 5 Versicherte Person 6 Tarifvariante Versicherungsumfang Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR o Kinderunfall bis 15 Jahre o Jugendunfall bis max. 25 Jahre Schüler, Studenten ohne Einkommen und Lehrlinge o Einzelunfall bis 70 Jahre o Einzelunfall mit verbesserter Invaliditätsleistung bis 70 Jahre o Partnerunfall bis 70 Jahre o Alleinerzieherunfall bis 70 Jahre o Familienunfall bis 70 Jahre o Seniorenunfall o Senioren Partnerunfall o Ärzteunfall bis 70 Jahre Gesundheitsfrage o Dauernde Invalidität klassisch o Dauernde Invalidität gehoben o Dauernde Invalidität plus o Dauernde Invalidität fix o doppelte Leistung bei Freizeitunfall o Knochenbruch EUR 250, o Unfallrente lebenslang o Unfallrente lebenslang mit Übergang o Unfalltod o Taggeld ab dem Tag o Taggeld plus ab dem Tag o Spitalgeld o Unfallkosten o Helvetia Card Person Plus o Exekutivdeckung o Exekutivdeckung plus o Unfallrente temporär o Spitalgeld plus o Unfallkosten plus o Arbeitsunfähigkeitstaggeld ab dem Tag Leiden Sie derzeit bzw. litten Sie in den letzten 5 Jahren an Erkrankungen oder Beschwerden oder hatten Sie Operationen des Herzens bzw. der Kreislauforgane (z. B. Durchblutungsstörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall), des Gehirnes, des Nervensystems, der Psyche (z. B. häufige Kopfschmerzen, Schwindel, Lähmungen, Epilepsie, Depressionen, Multiple Sklerose), des Stoffwechselsystems (z.b. Zuckerkrankheit), der Sinnesorgane (bei Augen auch ab 8 Dioptrien) bzw. nehmen Sie regelmäßig Medikamente, Drogen oder Suchgifte, oder hatten Sie Unfälle in den letzten 5 Jahren bzw. Unfälle mit Dauerfolgen, sind Sie arbeitsunfähig oder invalide gemäß ASVG? Versicherte Person 5 o nein o ja Versicherte Person 6 o nein o ja 5

Rechtsschutzversicherung Versicherungssumme EUR Jahresprämie EUR Versicherungssumme: o EUR 60.000, o EUR 120.000, klassisch gehoben o Familie o Single o Senioren o Exekutive o gesamtes Verkehrsrisiko Schadenersatz- und Strafrechtsschutz, Beratungs-, Allg. Vertrags-, Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsrechtsschutz (ausgenommen Seniorenrechtsschutz); Exekutiv-Rechtsschutz: zusätzlich Vorsatzdelikte, Disziplinarverfahren Fahrzeug-, Lenker- und Fahrzeugvertragsrechtsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen zugelassenen KFZ o Verkehrsrisiko inkl. 1 PKW o Fahrzeugvertragsrechtsschutz o Fahrzeugrechtsschutz für o Lenkerrechtsschutz KFZ-Kennzeichen: Individualrechtsschutz (Zusatzbausteine) o Schadenersatz- und Strafrechtsschutz (Privat-/Berufsbereich) o Rechtsschutz für Erb- und Familienrecht o Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete o Lenkerrechtsschutz o Allg. Vertragsrechtsschutz Prämie Gesamt-Jahresprämie inkl. Steuern EUR Gesamtprämie laut Zahlungsart inkl. Steuern EUR Zahlungsinformationen Zahlungsart: o jährlich o halbjährlich o vierteljährlich o monatlich (nur bei Lastschrift) o Einmalzahlung Inkassoart: o Erlagschein o Einzug über vorhandenes Rahmenmandat mit Mandatsreferenz-Nr.: RM o Einzug der Prämie durch Lastschrift (neues Mandat auf letzter Seite ausstellen) Sonstige Vereinbarungen 6

Erklärungen und Informationen bezüglich des Abschlusses dieser beantragten Versicherung Schlusserklärungen Bindungsdauer: An diesen Antrag ist der Antragsteller 6 Wochen gebunden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn bei elektronischer Antragaufnahme auf einem Signaturpad unterschrieben wird. Verantwortlichkeit für den Antrag: Der Antragsteller und die versicherte(n) Person(en) erklären, dass sie den Antrag richtig, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt haben. Jeder Gefahrenumstand, nach dem ausdrücklich gefragt wurde, gilt als erheblich. Die Helvetia Versicherungen AG kann bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht gem. 16 22 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten und leistungsfrei sein. Der Vermittler ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen insbesondere über die Bedeutung und Erheblichkeit der Fragen an die zu versichernde(n) Person(en) namens der Helvetia Versicherungen AG abzugeben. Sonstige Abreden: Es wurden keine mündlichen Abreden getroffen. Die mit der Vermittlung von Versicherungsgeschäften betrauten Personen sind nicht bevollmächtigt, mündliche Erklärungen oder Deckungszusagen für den Versicherer abzugeben. Schriftform: Zur Wirksamkeit von Kündigungen und Rücktrittserklärungen, Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses, sowie für Anträge auf Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt von Versicherungsleistungen bedarf es der Schriftform. Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. Die qualifizierte elektronische Signatur gemäß 4 Signaturgesetz ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Geschriebene Form: Für alle anderen Erklärungen und Mitteilungen genügt zu ihrer Wirksamkeit die geschriebene Form (z. B. Telefax oder E-Mail). Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen sind nicht wirksam. Bei Nichteinhaltung der Formvorschriften kann sich die Helvetia Versicherungen AG auf die Unwirksamkeit der Erklärung aufgrund dieses Formmangels berufen. Wenn sich die Helvetia Versicherungen AG auf die Unwirksamkeit einer nicht den Formvorschriften entsprechenden Erklärung beruft, so hat sie diese Unwirksamkeit dem Erklärenden gem. 1b (2) VersVG unverzüglich mitzuteilen. Der Erklärende hat binnen 14 Tagen das Recht, diesen Formmangel fristwahrend zu beseitigen. Versicherungssteuer: In der Prämie ist die Versicherungssteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe inkludiert. Zuständigkeit bei Beschwerden: Für den Versicherungsvertrag betreffende Beschwerden ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, zuständig. Nebengebühren: Dem Antragsteller werden Nebengebühren gem. 41b VersVG verrechnet, insbesondere die Mahnspesen sowie Verzugszinsen im gesetzlich geregelten Ausmaß. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand wird dem Versicherungsnehmer verrechnet. Unterjährige Zahlungsweise: Die Vereinbarung unterjähriger Zahlungsweise (monatlich, viertel- oder halbjährlich) beeinträchtigt nicht die Fälligkeit der Jahres prämie. Bei Nichteinhaltung der unterjährigen Zahlungsweise ist die Helvetia Versicherungen AG zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt. Bündelversicherung: Bündelpolizzen bestehen aus Einzelverträgen, die rechtliche Selbstständigkeit besitzen. Prämienfreie Rohbauversicherung: Bei Vereinbarung der prämienfreien Rohbauversicherung für den Zeitraum von 2 Jahren beginnt die Vertragslaufzeit von 10 Jahren mit Ende der gewährten Prämienfreiheit. Wird der Vertrag vor Ablauf des fünften Versicherungsjahres aus welchen Gründen auch immer vom Versicherungsnehmer in Schriftform gekündigt, hat der Versicherer das Recht, 50 % der Prämie, die für den prämienfreien Zeitraum zu bezahlen gewesen wäre, zurückzufordern. Rücktrittsrecht nach 3 Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Verbraucher): Der Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, ist berechtigt sofern der Antrag außerhalb der von der Helvetia Versicherungen AG dauernd benützten Räume unterfertigt wurde vom Vertrag oder vom Antrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen eines Monats erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Hat der Antragsteller die geschäftliche Beziehung zum Zwecke der Schließung des Vertrages selbst angebahnt, steht ihm das Rücktrittsrecht nicht zu. Rücktrittsrecht nach 3a Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Verbraucher): Der Antragsteller kann binnen einer Woche in Schriftform vom Antrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, deren Eintritt als wahrscheinlich dargestellt wurde, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände sind insbesondere die Aussicht auf steuerliche Vorteile oder die Aussicht auf einen Kredit. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald für den Antragsteller erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind und er eine Belehrung in geschriebener Form über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Dieses Rücktrittsrecht steht dem Antragsteller nicht zu, wenn er wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten oder wenn der Ausschluss dieses Rücktrittsrechts mit dem Antragsteller individuell vereinbart wurde oder sich die Helvetia Versicherungen AG zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt. Rücktrittsrecht nach 5b Versicherungsvertragsgesetz: Die Helvetia Versicherungen AG weist darauf hin, dass der Antragsteller binnen 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung dem Versicherer oder seinem Beauftragten persönlich abgibt und er nicht unverzüglich eine Kopie dieser Vertragserklärung ausgehändigt bekommt, oder wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie, soweit diese nicht im Antrag bestimmt ist, und über vorgesehene Änderungen der Prämie nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat oder die in den 9a und 18b Versicherungsaufsichtsgesetz vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform; es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt erst nach Ausfolgung der Polizze zu laufen und erlischt spätestens 1 Monat nach Zugang der Polizze. Rücktrittsrecht nach 5c Versicherungsvertragsgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen in Schriftform zurücktreten. Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem dem Versicherungsnehmer die Polizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung, die in 9a und 18b VAG sowie in den 137 Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit 137h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und eine Belehrung über das Rückstrittsrecht zugegangen sind. Die Helvetia Versicherungen AG weist darauf hin, dass dem Versicherungsnehmer das Rücktrittsrecht nicht zusteht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Es erlischt außerdem spätestens einen Monat nach dem Zugang der Polizze und einer Belehrung über das Rückstrittsrecht. Anzuwendendes Recht: Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer, so wird das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Datenschutzerklärung Vorvertragliche Anzeigepflicht: Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) sind gemäß 16 VersVG verpflichtet, die Gesundheitsfragen richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern die Helvetia Versicherungen AG die Gesundheitsverhältnisse der zu versichernden Person(en) richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die Helvetia Versicherungen AG unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern. Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten: Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ausdrücklich zu, dass die Helvetia Versicherungen AG 1. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, alle unerlässlichen Auskünfte von praktischen Ärzten und Fachärzten sowie sonstigen vom Antragsteller bzw. der (den) versicherten Person(en) in Anspruch genommenen Einrichtungen der Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge einholen darf. 2. zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall über frühere, bestehende und bis zum Ende des Versicherungsschutzes eintretende Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen bei Ärzten, Krankenanstalten und sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht; sie entbinden die Befragten im Voraus für jeden Fall von der ärztlichen und sonstigen beruflichen Schweigepflicht. über beantragte, bestehende oder beendete Personenversicherungen bei Sozialversicherungsträgern und privaten Versicherungsunternehmen alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht. 3. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, sowie zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) im Rahmen des «Zentralen Informationssystems ZIS» des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 (Informationsverbundsystem isd 4 Z 13 Datenschutzgesetz 2000), an andere die Personenversicherung in Österreich betreibende Versicherungsunternehmen und von diesen an die Helvetia Versicherungen AG übermittelt werden. Das «Zentrale Informationssystem ZIS» ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und Versicherungsbetruges. Diese Zustimmungserklärung berechtigt die Helvetia Versicherungen AG grundsätzlich zur Erhebung der Gesundheitsdaten des Versicherten zum Zweck der Leistungsfallbeurteilung. Gemäß 11a VersVG ist der Versicherungsnehmer bzw. der betroffene Versicherte von der beabsichtigten Auskunftserhebung unter Bekanntgabe der nachgefragten Daten sowie des Zweckes der Datenermittlung zu verständigen und über sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines allfälligen Widerspruchs zu belehren. Der Widerspruch hat binnen 14 Tagen zu erfolgen. Datenschutzklausel Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ferner zu, dass die Helvetia Versicherungen AG Personenidentifikations- und Vertragsdaten (z. B. Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme; keinesfalls sensible Daten) zu seiner (ihrer) Betreuung und Beratung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte verwendet und dass ihm (ihnen) auch telefonisch, per Fax, E-Mail usw. Vorschläge für Vertragsanpassungen und andere Produkte unterbreitet werden. Die aktuellen Konzern- und Partnerunternehmen sind im Internet auf der Helvetia Homepage (www.helvetia.at) zu finden oder können telefonisch (Tel.-Nr. +43 (0) 50 222-0) erfragt werden. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich. Ich stimme der Datenschutzklausel zu: Die oben stehenden Erklärungen hat der Antragsteller gelesen. Sie enthalten Informationen unter anderem über Datenschutz, Rücktrittsrechte und Hinweise auf Vertragsgrundlagen. Mit der Unterschrift macht der Antragsteller diese Erklärungen zum Inhalt dieses Antrages. Ort und Datum Unterschrift des Betreuers Unterschrift des Antragstellers; bei Minderjährigen Unterschrift des bei Vollmacht (gesetzlicher) Vertreter gesetzlichen Vertreters Typ: inkl. Name und Adresse Unterschrift versicherte Person 1 Unterschrift versicherte Person 2 Unterschrift versicherte Person 3 Unterschrift versicherte Person 4 Unterschrift versicherte Person 5 Unterschrift versicherte Person 6 Bei elektronischer Antragaufnahme können sämtliche Unterschriften auch auf einem Signaturpad geleistet werden. Intern: Polizzenversand o Versicherungsnehmer (Regelfall) o Betreuer (Makler) + Zusatzkopien V1-Nr.: Teilungsfaktor: Prov. Prod. V2-Nr.: Teilungsfaktor: Prov. Prod. 7

Mandat für Lastschriften 25.03.13 Helvetia Versicherungen AG Firmensitz in 1010 Wien, Hoher Markt 10 11 HG Wien, FN 116899 k, DVR 0014991 www.helvetia.at Gläubiger-Identifikationsnummer AT81ZZZ00000009924 Einzelmandat Wichtig: Bitte füllen Sie alle Felder vollständig und richtig aus. Angaben wie «siehe Antrag» oder «wie oben» sind unzulässig. Kontoinhaber / Prämienzahler Ich ermächtige die Helvetia Versicherungen AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Geldinstitut an, die von der Helvetia Versicherungen AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Unterfertigung dieses Mandates bestätigt die unterzeichnende Person, berechtigt zur Autorisierung der Lastschrift zu sein. Es gilt eine Vorankündigungs-Frist (Pre-Notification) von 5 Tagen als vereinbart. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. o Versicherungsnehmer ist Prämienzahler o anderer Prämienzahler Familienname, Vorname E-Mail Straße/Hausnummer/Stiege/Stock/Tür LKZ Postleitzahl Ort Name des Geldinstitutes BIC IBAN Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Bankomatkarte. Ort und Datum Unterschrift Prämienzahler 8